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Sternstein, Tatort und Kuhn, Bürgerbegehren im Gemeinderat

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Liebe Freundinnen und Freunde, es gibt Urteile, die formal eine Niederlage, in der Sache aber eigentlich ein Erfolg sind, wie das Urteil des VGH zum 2. Bürgerbegehren, dass die Möglichkeiten der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht und damit die Chance einer grundsätzlichen Klärung der Vereinbarkeit der Mischfinanzierung von S21 mit dem Grundgesetzt eröffnet. Wie ist es mit dem Freispruch Wolfgang Sternsteins durch das Landgericht Stuttgart wenige Stunden vor Beginn der 276. Montagsdemo? Wenn ein beharrlichen Gegner von S21 und prominenter Protagonisten des zivilen Ungehorsams vom Vorwurf der nötigenden Sitzblockade, so das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart, freigesprochen wird, dann ist das eine überraschende, auch moralische Neubewertung des zivilen Widerstands gegen ein absurdes Projekt. Aber was ist es noch? Hier zunächst Anmerkungen von Eisenhart von Loeper, dem Anwalt Sternsteins, der die mündliche Begründung des Freispruchs durch den Vorsitzenden Richter Skujat einordnet: „Die Strafvorschrift der Nötigung setzt voraus, dass „rechtswidrige Gewalt“ ausgeübt wird, die aber nur dann (nach Absatz 2 der Vorschrift) „rechtswidrig“ ist, wenn sie „zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“. Das Gericht hatte zur Prüfung dieser Frage etliche Polizeibeamte und natürlich Wolfgang Sternstein zum Ablauf der Sitzblockaden genau befragt und hat den Freispruch darauf gestützt, dass das Tatverhalten nicht „verwerflich“ einzustufen sei. Dabei spielten die Motive des Angeklagten, seine Biografie und die Missstände, gegen die er sich auflehnt“ (s. hierzu die bemerkenswerte Rede Sternsteins vor Gericht/Anlage), „eine wesentliche Rolle, ebenso – fußend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 -  die näheren Umstände der Sitzblockaden, deren Dauer und Ausgestaltung an einem symbolträchtigen Ort, das Wie des Ablaufs ebenso wie die Tatsache etwa, dass nach dem Einschreiten der Polizei am selben Tag nicht weitergemacht wurde. Die Strafkammer ist damit nicht der von Wolfgang Sternstein eindringlich kritisierten sog. Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gefolgt, nach der die Verwerflichkeit indiziert wird aus der angewendeten „Gewalt“, sondern sie hat  den unbestimmten  Begriff der Verwerflichkeit – wie das Bundesverfassungsgericht – im Sinne der höherrangigen Verfassungsnorm des Versammlungsrechts nach Artikel 8 Grundgesetz ausgelegt und dabei der kommunikativen Botschaft der Blockierenden im Interesse der Lebendigkeit der Demokratie hohe Bedeutung beigemessen. Das Gericht hat zugleich betont, dass dies kein Freibrief für Sitzblockaden sei. Als verwerflich gilt nur, was „sozialwidrig“ ist. Das Verständnis darüber ist im Wandel. Der Richter hat selbst die „schwammige Vorschrift“ kritisiert, die weder für die Polizei noch für die Demonstranten Rechtssicherheit schaffe und wie hier erst vier Jahre nach dem Vorgang Klarheit schaffe, ob ein strafbares Verhalten vorlag oder nicht. Dabei sei allerdings auch von der Polizei übersehen worden, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu beachten sei. Bei Kenntnis dessen hätte die Polizei, so der Vorsitzende Richter, die Versammlung auflösen können. Bei Verstoß dagegen hätten dann Sanktionen nach dem Versammlungsgesetz einschließlich strafrechtlicher Maßnahmen ergriffen werden können. Nicht auszuschließen ist also, dass der Konflikt dann auf solcher Ebene neu – und dann ggfs. ohne Freispruch – neu entbrennt.“ Die von Wolfgang Sternstein gewünschte Richtervorlage an das BVerfG wegen Verfassungsverstoßes des Nötigungsparagrafen in der BGH-Auslegung durch die Zweite-Reihe-Rechtsprechung hat das Gericht nicht aufgegriffen, weil das BVerfG zuletzt 2011 „austariert“ habe, wie die Vorschrift auszulegen sei und die Chance für eine nochmalige Korrektur deshalb gering sei. Das eine Ziel des Verfahrens, die Spielräume für zivilen Ungehorsam perspektivisch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erweitern, ist also erstmal nicht erreicht. Allerdings ist ein Berufungsfall geschaffen, der hoffentlich Vorbild für andere Fälle sein wird. Das zweite Anliegen des Verfahrens war, einen  „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB) – der dem zivilen Ungehorsam gegen schweres Unrecht nahe kommt“ (v. Loeper) feststellen zu lassen, in dem die Blockaden Sternsteins in Verhältnis zu dem Unrecht gestellt werden, die das Projekt Stuttgart 21 darstellt. Hierzu hatte Eisenhart von Loeper vier ausführliche Beweisanträge gestellt und in diesem Zusammenhang die Ladung von Herrn Grube und Frau Merkel gefordert. Die Lawine, die damit losgetreten worden wäre, umging das Gericht quasi durch Sternsteins Freispruch. Es bleibt also insoweit dabei: die Justiz kreist um den heißen Brei, schiebt die Verantwortung von hü nach hott und traut sich nicht ran an die Schlüsselfragen von Stuttgart 21. In diese Hütchenspielerei passt auch das neuerliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum inzwischen abgerissenen Haus Sängerstraße. Irreführend erweckt die Bahn den Eindruck, alles sei in Butter, obwohl die Verhandlung der wirklich heißen Eisen noch aussteht: „Wir freuen uns, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse höchstrichterlich bestätigt wurde“, sagte Peter Sturm, Geschäftsführer der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH zu dem Beschluss (AZ: BVerwG 3 B 5.15). Das ist irreführend.

Kuhn angefressen

Stuttgart ist Tatort von Stuttgart 21 Kerpen ist Michael Schumacher, Dresden wird immer mehr Pegida-Stadt und Stuttgart ist inzwischen Stuttgart 21 – die Stadt, die ihr Gesicht verliert und zum Tatort von Deutschlands dümmsten Großprojekt wird. Ein solcher Reputationsschaden muss jeden OB und eigentlich alle Verantwortlichen von IHK bis Gewerkschaftsspitzen elektrisieren. Was macht Kuhn? Er versucht Stuttgart 21 den Makel des Korrupten zu nehmen: S21 sei „keine Wiese für Heuschrecken .. der Eindruck, dass finanzstarke und korrupte Investoren in Stuttgart den Immobilienmarkt bestimmen“, sei falsch. www.stuttgart.de/item/show/273273/1/9/568783?plist=homepage Stimmt: Die große Korruption, die von vielen Kriminologen und Mafiaexperten längst mit Stuttgart 21 verbunden wird, ist (noch) nicht belegt. Bisher ist keiner beim Rüberschieben von Schmiergeld erwischt worden. Der Betrug läuft hier anders: Tief verfilzte politische und ökonomische Interessen haben es bisher geschafft, ein völlig absurdes Projekt mit Manipulationen und handfesten Lügen über die rechtliche, parlamentarische und mediale Hürden zu hieven, eine Volksabstimmung auf erstunkener und erlogener Geschäftsgrundlage inbegriffen. Dieser Eindruck von Lug und Trug dürfte der Grund für Niki Stein gewesen sein, seinen brillanten Krimi vor der Stuttgart 21-Kulisse zu inszenieren. Wer der Rufschädigung der Stadt entgegen wirken will, sollte sich mit ihren Gründen befassen statt das Projekt reinzuwaschen und Flausen von Bürgerbeteiligung zu verbreiten. Zu Kuhns Tatort Kritik: ·        PM des Aktionsbündnisses ·        Tom Adler zu Kuhns Tatort-Kritik ·        Walter Sittler in SWR am Morgen danach ·       StZ vom 22. Juni: Fritz Kuhn wehrt sich gegen Krimi-Plott Wer  den Tatort verpasst hat, kann ihn in der ARD-Mediathek (wegen Jugendschutz nur zw. 20 Uhr und 6 Uhr abrufbar) anschauen.

Musikalisches, Informatives und Aktives …

Infotisch transparente Bahnpreise Freitag, 26. Juni, ab 16 Uhr Bahnhofshalle (Nische; ehem. Durchgang Gleis 13/14) Mit der BahnCard 25, zu ergattern in Nutella-Gläsern, zu fünft für 44,25 EUR mit der DB (egal wie) an die Ostsee oder Nordsee fahren? Mit dieser Billigheimerstrategie versucht die Bahn aus ihrer selbst verschuldeten Defensive gegenüber den Fernbussen rauszukommen und ruiniert damit zunehmend Transparenz und Verlässlichkeit ihres Preissystems. Nie kann man sich sicher sein, ein günstiges Ticket zu erstehen. Schnäppchenjäger mit viel Zeit für Surfen im Netz finden immer noch ein besseres, auch wenn es nur für ein paar Stunden zu haben ist. Siehe hierzu auch WISO-Beitrag von 2014: www.youtube.com/watch?v=5s9ERePAvWU. Nähere Infos und Beispiele zu erfragen bei Andreas Kegreiß  AndiKeg@aol.com Siehe auch: www.bei-abriss-aufstand.de/2015/06/24/informations-aktion-absurde-fahrpreise-der-deutschen-bahn/ FRÜHSTÜCK gegen Stuttgart 21 am Sonntag, 28. Juni 2015, 11 bis 13 Uhr, Ecke Nordbahnhofstraße/Otto-Umfrid-Straße Das Nordbahnhofviertel ist extrem von Stuttgart 21 betroffen - sowohl beim Bau als auch nach seiner Fertigstellung: • Zerstörung des Rosensteinparks • Belastungen durch die zentrale Baulogistik • Immobilienspekulation-Mieten explodieren Eisenbahnerwohnungen zum dritten Mal weiterverkauft. Diesmal von der Südewo an die Deutsche Annington. Bahn hält sich nicht an Planfeststellungen. Viele Gründe für Protest von allen, nicht nur der unmittelbar Betroffenen! s. a.: http://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/183/410/original/Fruehstueck2.pdf Knapp: Winter statt Stopper neuer (Co-)Fraktionsvorsitzender der Gemeinderatsgrünen Während Jochen Stopper, wie übrigens auch Werner Wölfle und zeitweise Peter Pätzold zu ihren besseren Zeiten Mitglieder des Aktionsbündnisses waren, ist der neu gewählte Andreas Winter bei S21 ein unbeschriebenes Blatt. Was nichts heißen muss!? Timo Kabel 483 Photos von Widerständigen In einer Ausstellung zum Kirchentag hat Timo Kabel diese Portraitphotos vorgestellt: Köpfe für den Kopfbahnhof Timo, mach weiter (und all die anderen Photographen), wir sind noch viel mehr! Meinungsmache der IHK – wie bei Stuttgart 21 Kakteen protestieren gegen TTIP Werbung in IHK-Mitgliederzeitung „Nicht zum ersten Mal hat sich ein offizieller Vertreter der IHK in der Mitgliederzeitschrift „Magazin Wirtschaft“ zu wirtschaftspolitischen Positionen in eindeutiger, meinungsbildender Art und Weise geäußert – ohne die Auffassung andersdenkender IHK-Mitglieder zu berücksichtigen oder nur zu nennen. Mittlerweile sind sich die Autoren nicht einmal mehr zu schade, Kritiker dabei herabzusetzen. „Seit Monaten dürfen wir beobachten, wie das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) zum Blitzableiter gesellschaftlicher Ängste und Frustrationen wird.“ So und ähnlich geht der Geschäftsführer International, Tassilo Zywietz, in seinem Editorial der aktuellen Juni-Ausgabe des IHK-Mitgliedermagazins „Magazin Wirtschaft“ zur Sache – ohne ein einziges Sachargument für TTiP anzuführen. Seiner Meinung nach sind die Argumente der Gegner nur „Parolen“, die aus der „Mottenkiste“ geholt werden, weiter unterstellt er allen Gegnern „Antiamerikanismus“ als Grund für ihre Ablehnung. Damit meint er folglich Menschen des gesellschaftlichen Lebens wie den EKD-Ratsvorsitzenden, Bedford-Strohm, der sich noch letzte Woche auf dem Kirchentag in Stuttgart gegen TTIP positioniert hatte, genauso wie Unternehmer, beispielsweise den BVMW-Präsidenten Mario Ohoven, der sich als Sprecher seines Verbandes vehement gegen die in TTIP vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren äußert, sowie viele der eigenen IHK-Mitglieder, die ebenfalls dem transatlantischen Handelsabkommen – zumindest in vielen Teilen – kritisch gegenüberstehen. Das Mitgliedermagazin ist nach eigener Bezeichnung als Service-Organ für die rund 160.000 Mitglieder der IHK Region Stuttgart gedacht. Es stellt sich nun für viele dieser Mitglieder die Frage, wie sich ihre Zwangsmitgliedschaft und die dafür gezahlten Beiträge verträgt mit einem Magazin, das nur für einen (sehr mächtigen) Teil der Unternehmer spricht und alle mit einer davon abweichenden Meinung respektlos herabwürdigt. Hier wiederholt sich in gewisser Weise wie bei Stuttgart 21 die Meinungsmache für eine Sache, die bekanntermaßen ja vom Verwaltungsgericht Stuttgart gestoppt wurde! Bei TTIP ist mittlerweile der Diskurs – erst angestoßen durch das Bekanntwerden einiger Verhandlungspositionen – schon wesentlich weiter, als Herr Zywietz das zulassen möchte. Mit wehenden Fahnen vertritt er daher eine Meinung, die sich für eine öffentliche Körperschaft, in der die Mitglieder zwangsverpflichtet sind, in Inhalt und Form nicht geziemt.“ (aus Kakteen Info) Rückfragen an: Martina Ueberschaar 0172 6205937 Bernd Carle 07152 41666 Thomas Albrecht 0163 7438893 Clemens Morlok 07156 490 293 Last und wirklich nicht least Der Schutzgemeinschaft Filder wurde jetzt nach langem Bemühen die "Anerkennung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz" zugestanden. Sie hat also jetzt die Klageberechtigung als Umweltschutzverband, allerdings mit der regionalen Beschränkung auf den Filderraum. Gratulation zu belohnter Hartnäckigkeit! Sehr lesenswert http://www.zukunft-mobilitaet.net/51192/analyse/hochgeschwindigkeitszuege-wirkung-fernverkehr-wirtschaftlicher-nutzen/ > Hochgeschwindigkeitszüge zerstören das europäische Bahnnetz Der Hochgeschwindigkeitszüge werden oft als ökologische Alternative zum Luftverkehr gepriesen. Laut Internationalem Eisenbahnverband (UIC) spielt der Hochgeschwindigkeitsverkehr eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und dem Kampf gegen den Klimawandel.  Autor Martin Randelhoff, Eisenbahnwissenschaftler und Raumplaner, Studium an der TU Dresden, beschreibt theoretisch und aus praktischer Erfahrung, dass das Gegenteil der Fall ist. Der Hochgeschwindigkeitsverkehr zerstört die wertvollste Alternative zum Flugzeug; das „langsame“ Eisenbahnnetz, welches bereits seit mehreren Jahrzehnten besteht. http://www.zukunft-mobilitaet.net/51192/analyse/hochgeschwindigkeitszuege-wirkung-fernverkehr-wirtschaftlicher-nutzen/ Winnie Wolf über Zusammenhänge .. zwischen Stuttgart 21 und dem vorherrechenden Umgang mit dem GdL- Konflikt und der Griechenlandkrise (Rede auf der 275. Montagsdemo), s. Anlage SÖS-LINKE-PluS – Anträge im Gemeinderat ·       Rederecht für Vertrauenspersonen bei Debatte im Gemeinderat zu Storno21 und Leistungsrückbau durch S21 ·      Ökologische und finanziellen Risiken durch den Bau des Nesenbachdüker abwenden
publish2015-06-24 13:40:33
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