Stuttgart 21: Fehlender Brandschutz in den Tunneln. Baustopp sofort!
stuttgart-21-fehlender-brandschutz-in-den-tunneln-baustopp-sofort
Offener Brief und Aufforderung (hier als pdf-Datei)
Stuttgart 21: Fehlender Brandschutz in den Tunneln. Baustopp sofort!
Sehr geehrter Herr Präsident Dernbach,
aufgrund der Bedeutung der Sache wenden wir uns unmittelbar an Sie. Wie Sie wissen, wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 21.11.2023 insbesondere die Klage „5 S 1693/21“ zum mangelhaften Brandschutz in den Tunneln des Bahnprojekts Stuttgart 21 abgewiesen.
1 Diese Abweisung wurde begründet mit der fehlenden Klagebefugnis der Kläger, somit wurde das Ausmaß der Schutzzielverfehlung nicht in der Sache verhandelt.
2 Als Individuen und als nicht überregionale Umweltverbände können wir offenbar nach geltender Rechtslage weder klagen, noch sind wir berechtigt, eine Überprüfung des Brandschutzes zu beantragen.
Das Gericht hat aber klargestellt, dass Ihre Behörde für den Schutz der Allgemeinheit zuständig ist. Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt, dass auch eine bestandskräftig erteilte Genehmigung zurückzunehmen ist, wenn sie bspw. aufgrund „unrichtiger und unvollständiger“ Angaben zustande kam, oder auch im Falle „erheblicher Abwägungsmängel“, die nicht „behoben werden können“.3
Wir haben im Nachgang des VGH-Urteils, anknüpfend an einen Fernsehbeitrag bei „Mario Barth deckt auf“,4 am 19.04.2024 in einer Pressekonferenz unter dem Titel „Kein Zug wird fahren bei Stuttgart 21“5 das Ausmaß der Schutzzielverfehlung dargestellt: Gegenüber vergleichbaren Tunneln ist in den verengten S21-Tunneln die Rettungswegbreite halbiert, die Personenkapazität der Züge viermal so groß und die Verrauchung ist etwa doppelt so schnell, wie von der Bahn angenommen. Das Risiko zu Tode zu kommen ist damit etwa um den Faktor 16 größer als üblich. Nach Ausstieg im Tunnel auf den 1,20 m engen Rettungsweg wird die tödliche Personendichte der Loveparade in Duisburg übertroffen, selbst bei kurzen Regionalzügen.5 Durch die schnelle Verrauchung und den gewählten höchstzulässigen Abstand der Rettungsstollen von 500 m hat kein Zugtyp eine Chance auf rechtzeitige Evakuierung, nicht einmal ein Schienenbus.6 Das ergibt sich in dem „worst credible“ Szenario, das auch laut Ihrem Haus maßgebend ist.12
Wir trugen außerdem vor, dass für den Brandschutz in den Stuttgart 21-Tunneln bis heute der von der Richtlinie geforderte Nachweis fehlt, dass die „Selbstrettung gewährleistet“ ist. Dieser Nachweis war vor der Planfeststellung zu führen.5 Wir argumentieren, dass dieser Nachweis nicht geführt wurde und nicht geführt werden kann und ein funktionierender Brandschutz auch nicht plausibel ist. Da außerdem keine Nachbesserungen möglich sind,5 erscheint eine Inbetriebnahme ausgeschlossen.
In dem Artikel der Stuttgarter Zeitung dazu, „Kritiker: S 21 wird nicht in Betrieb gehen“,7 ließ die „Bahn“ verlauten: „Das der bestandskräftigen Planfeststellung zugrunde liegende Brandschutzkonzept des künftigen Stuttgarter Hauptbahnhofs ist von der Art der eingesetzten Züge unabhängig.“
Damit sagt die Bahn, es wäre unerheblich, ob bspw. 10 oder 3.681 Personen zu evakuieren wären. Wir haben dazu in unserem offenen Brief vom 24.04.2024 sieben absolut grundlegende Fragen zum Tunnel-Brandschutz an Herrn Drescher, den Chef der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm gerichtet.8 Herr Drescher und seine Pressestelle haben bis heute keinerlei Rückmeldung gegeben, trotz umfassender Bemühungen zur Kontaktaufnahme unsererseits.9 Somit müssen wir davon ausgehen, dass es keine Belege für eine hinreichende Wirksamkeit dieses universellen Brandschutzkonzepts gibt und es auch keine entkräftenden Antworten gibt auf die weiteren Fragen, die letztlich eine hohe Todeswahrscheinlichkeit im Ernstfall für ggf. mehrere tausend Personen beschreiben.
Als Bürger in Sorge um Leib und Leben zukünftiger Bahnreisender fordern wir Sie wegen dieses offenkundigen Fehlens eines wirksamen „Flucht- und Rettungskonzepts, das die Selbst- und Fremdrettung gewährleistet“, auf, einen sofortigen Baustopp für das Projekt Stuttgart 21 zu verfügen.3 Denn unter geltenden Brandschutzstandards ist eine Inbetriebnahme nicht zu verantworten, daher scheint eine Inbetriebnahme ausgeschlossen und es ist nicht zu rechtfertigen, dass weitere Milliarden, die letztlich Steuergeld sind, absehbar in eine Bauruine investiert werden.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht unmittelbar folgen können, müssen wir darauf bestehen, dass Sie gemäß ihrem vom VGH bestätigten Auftrag zum Schutz der Allgemeinheit im Minimum die erwähnten Grundfragen zum Tunnelbrandschutz im Detail beantworten. Es wäre das Mindeste, dass die aus unserer Sicht untragbaren Mängel im Tunnelbrandschutz vor der Öffentlichkeit wenigstens nachvollziehbar entkräftet werden. Wegen der täglich fortschreitenden Bauarbeiten und der Planung von Ergänzungsbauten in Milliardenhöhe (zur Kompensation verkehrlicher Unzulänglichkeiten des Projekts Stuttgart 21, wie wir überzeugt sind) eilt diese Angelegenheit im höchsten Maße. Daher bitten wir Sie um Antwort innerhalb von zwei Wochen nach Eingang dieses Schreibens.
Nachfolgend die schon erfolglos an die Bahn gerichteten Grundfragen zum Tunnel-Brandschutz, nun an Sie gerichtet und entsprechend angepasst. Diese Fragen sind so grundlegend, dass sie von den Details einer gegebenenfalls später ausgesprochenen Inbetriebnahmegenehmigung unabhängig sind. Bitte verweisen Sie deshalb nicht auf die Inbetriebnahmegenehmigung. Wir bestehen auf der Beantwortung dieser Fragen, sofern kein Baustopp verfügt wird.
publish2024-05-22 12:00:43- Können Sie die Aussage der Bahn bestätigen, dass das Brandschutzkonzept insbesondere auch für die Tunnel „von der Art der eingesetzten Züge unabhängig“ ist? Wenn ja, warum? Und welche Nachweise für die universelle Wirksamkeit dieses Brandschutzkonzepts in der Erreichung der Schutzziele im Tunnel-Brandschutz liegen Ihnen vor?
- Wie wird in diesem bzw. dem aktuellen vom EBA genehmigten Konzept die „Selbstrettung gewährleistet“5 entsprechend Abschnitt 1.3 der Tunnelrichtlinie?10 Das EBA verwies auf bisherige Anfragen hierzu auf die Rettungskonzepte in den Anlagen 10 der Planfeststellung.11 Wie genau wird dort der Nachweis geführt, dass die Selbstrettung gewährleistet ist? Wie funktioniert dies für (beliebig) hohe Personenzahlen und die zu erwartende beschleunigte Verrauchung?
- Spezifisch: Wie erfolgte in dem vorliegenden Rettungskonzept die Dimensionierung der Rettungswege, wie sie jeweils in Anlage 10, Abschnitt 1.2.2 gefordert wird?11 Mit welcher Berechnung und welchem Ergebnis? Wo findet sich dies in der Planfeststellung?
- Ihr Amt spricht auch von einer nötigen Dimensionierung des Rettungsstollenabstands.12 Wann wurde dieser auf welchem Wege geprüft und mit welchem Ergebnis?
- In dem im Brandschutz auch laut EBA12 maßgebenden „worst credible“ Szenario, wenn also bspw. eine Fluchtrichtung durch Brand oder Rauch an einem Zugende versperrt ist (vgl. bspw. Fehmarnbelt-Tunnel13), müssen die mittelfristig bis zu 3.681 Insassen14 der für die S21-Inbetriebnahme angeschafften neuen Regionalverkehrszüge den Gefahrenbereich ggf.15 an dem anderen Zugende verlassen. Dazu müssen sie den 1,20 m breiten Rettungsweg oder im Fall von Einbauten einen 90 cm breiten Engpass passieren. Können Sie dazu die nachfolgende Rechnung für diesen Bestandteil der Räumzeit entsprechend der etablierten „makroskopischen Räumzeitberechnung“ nach dem vfdb16 (dessen Erfahrungswerte auch die DB für die Evakuierungs-Kapazitäts-Ermittlung in Bahnhöfen einsetzt)5 bestätigen? Wenn nein, welche Werte ermitteln Sie für diese Fälle und auf welchem Weg?
- Engpass von 90 cm Breite, spez. Fluss nach vfdb („Tür“, maßgebliche moderate Auslastung): 0,9 P/ms. Räumzeit (vfdb) = 3.681 P / (0,9 P/ms × 0,9 m) = 75,7 Minuten.
- Rettungsweg von 1,20 m Breite, spez. Fluss nach vfdb („Korridor“, maßgebliche moderate Auslastung): 1,1 P/ms. Räumzeit (vfdb) = 3.681 P / (1,1 P/ms × 1,2 m) = 46,6 Minuten. Selbst für eine Zweifachtraktion mit bis zu 1.841 Insassen14 beträgt diese Zeit 23,2 Minuten.
- Können Sie bestätigen, dass sich nach einem Ausstieg aller Zuginsassen eine Personendichte oberhalb der kritischen Personendichte des Unglücks bei der Loveparade in Duisburg17 von 6 P/m² ergibt? Wenn nein, mit welcher Dichte rechnen Sie nach dem Ausstieg (bitte mit Herleitung)? Wie hat die Vorhabenträgerin sichergestellt, dass im Ereignisfall nicht alle Insassen auf einmal die Züge verlassen wollen?
- Die Bahn rechnete schon für den Neuen Mainzer Tunnel mit einer Verrauchungszeit von 15 Minuten.18 In der Machbarkeitsstudie zum Frankfurter Fernbahntunnel gibt die Bahn an, dass ein engerer Querschnitt schneller verraucht.19 Mit welcher Verrauchungszeit ist also für den verengten Querschnitt der S21-Tunnel zu rechnen, bei dem nur knapp 1/3 so viel freier Querschnitt20 für die Rauchausbreitung zur Verfügung steht? Wo und mit welchem Ergebnis wurde die Frage der Verrauchungszeit in der Planfeststellung geprüft? Sollte das nicht erfolgt sein, geben Sie unbedingt eine eigene Abschätzung an, wieviel Zeit gesichert für die Evakuierung in den engen Tunneln zur Verfügung steht, sowie eine nachvollziehbare Herleitung für diesen Wert.