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newS21letter (Werners Rundmail) vom 16.3.25 - Nachklappwerners-rundmail-vom-16-3-25-nachklapppublish2025-03-17 12:36:36admin
newS21letter (Werners Rundmail) vom 16.3.25news21letter-werners-rundmail-vom-16-3-25publish2025-03-17 11:24:19admin
Sondervermögen Infrastruktur – die große Chance für die Bahn (Pressemitteilung)sondervermoegen-infrastruktur-die-grosse-chance-fuer-die-bahn-pressemitteilung
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei)

Jetzt keine weiteren Milliarden in das Fass ohne Boden

„Das große Sondervermögen Infrastruktur muss schnell beschlossen und umgesetzt werden – egal ob im alten oder im neuen Bundestag“, so Aktionsbündnissprecher Martin Poguntke. „Damit die darin liegende verkehrs- und klimapolitische Chance auch wirksam wird, muss eine klare Priorität auf Reparatur und Ausbau der Schiene im Sinne einer Bürgerbahn gesetzt werden." Das bedeute vor allem Stabilisierung des Netzes und Kapazitätserweiterung in der Fläche und damit eine Abkehr vom Hochgeschwindigkeitswahn. Rennstrecken mit Geschwindigkeiten von 300km/h sind klimabelastend und behindern einen gleichmäßig fließenden Verkehr. Mehr schaden als nutzen würden die vorgesehenen auf 10 Jahre verteilten Milliarden, wenn sie weiter in völlig aus dem Ruder gelaufene Megaprojekte laufen würden, wofür sinnbildlich Stuttgart21 steht. Konkret heißt das in diesem Fall: Umplanung auf Basis des aktuellen Bauzustands des Projekts, vor allem Erhalt des unverzichtbaren Kopfbahnhofs inkl. Anschluss der Magistrale Zürich–Stuttgart („Gäubahn“) an den Stuttgarter Hauptbahnhof. „Wo weltpolitisch plötzlich ein Zeitenbruch stattfindet, Bundes- und EU-Politik sich in nie gekannter Radikalität und Geschwindigkeit von alten Glaubenssätzen wie der Schuldenbremse verabschieden, ist es eine nur noch grausliche Vorstellung, wenn sich Stuttgarter Provinzpolitiker stur am Weiter-So festklammern und z.B. weitere Milliarden für ihr Fata-Morgana-Projekt Pfaffensteigtunnel aus der Bundeskasse fordern,“ so Poguntke weiter. Die Denkfabrik Bürgerbahn hat errechnet, dass allein die Durchfinanzierung von Projekten à la Stuttgart 21 den Bundeshaushalt mit 20 Milliarden Euro belasten würde 1. Der großen Bereitschaft, massiv in die Bahn zu investieren, muss jetzt die Erkenntnis folgen, dass es allein mit mehr Geld nicht getan ist. Mit entsprechender Dringlichkeit müssen Ausrichtung und Strukturen der DB auf den Prüfstand. Die DB-InfraGo muss in eine tatsächlich gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt werden. Das Eisenbahnbundesamt und insbesondere deren baden-württembergische Niederlassung müssen sich aus politischen Abhängigkeiten lösen und übergeordneten Bahnverkehrsinteressen verpflichtet werden und die Mittel zum Ausbau des digitalen Zugsicherungssystems ETCS müssen dorthin fließen, wo sie Nutzen entfalten und nicht in ein Großprojekt, dessen finale Realisierung immer unwahrscheinlicher wird (zu weiteren bahnpolitischen Forderungen s. Fußnote 1). Kontakt: Martin Poguntke: 0151 403 602 56, Werner Sauerborn: 0171 320 98 01
publish2025-03-07 15:32:09admin
Für den Erhalt der Gäubahn (Pressemitteilung der DUH)fuer-den-erhalt-der-gaeubahn-pressemitteilung-der-duh
Pressemitteilung

Für den Erhalt der Gäubahn: Deutsche Umwelthilfe stellt Eilantrag zum Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Mittwoch, 05.03.2025
• DUH möchte über dieses neue Rechtsverfahren das Eisenbahn-Bundesamt gerichtlich verurteilen lassen, eine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Bahnhof zu untersagen, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat • Mit der beantragten Eilentscheidung möchte die DUH verhindern, dass die Deutsche Bahn „vollendete Tatsachen“ schafft, solange der Kopfbahnhof im Doppelbetrieb zum Tiefbahnhof erhalten bleibt und für den Pfaffensteigtunnel weder eine rechtliche Grundlage noch eine verbindliche Finanzierung vorliegt • DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert: „Der Süden Baden-Württembergs, die Schweiz und Norditalien dürfen nicht vom Stuttgarter Bahnknoten abgetrennt werden.“
© picture alliance/dpa | Felix Kästle
Berlin, 5.3.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am gestrigen Dienstag, den 4. März 2025, einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt, um zu verhindern, dass noch vor einem rechtskräftigen Urteil in einem Hauptsacheverfahren der DUH zum Erhalt der direkten Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof die aktuelle Anbindung über die Panoramabahn unwiederbringlich unterbrochen wird. Mit diesem zweiten Klageverfahren möchte die DUH sicherstellen, dass die 146 Jahre alte Bahnmagistrale Mailand – Zürich – Singen – Stuttgart nicht wie von der Bahn aktuell auf der bestehenden Panoramatrasse geplant bereits am 22. April 2026 abgetrennt wird. Nachdem das Stuttgarter Verwaltungsgericht am 13. Februar 2025 die Rechtsauffassung vertrat, die aktuell vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse S21 enthielten keinerlei zeitliche Beschränkungen für eine Unterbrechung der Gäubahn, hatte die DUH am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, die betreffenden Teile der Planfeststellung von Stuttgart 21 befristet zu widerrufen. Sie begründete diesen Antrag mit der nachträglichen Umplanung, die Gäubahn nicht über die Rohrer Kurve, sondern über den Pfaffensteigtunnel an Flughafen und Tiefbahnhof anzuschließen. Dabei hatte sie sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz §49 berufen, das einen befristeten Teilwiderruf ermöglicht, wenn aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen andernfalls das öffentliche Interesse gefährdet ist. Dieses Verfahren müsse rechtskräftig entschieden werden, bevor die Deutsche Bahn Fakten schaffen dürfe. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Aktuell geht die Deutsche Bahn von einem jahrelangen Doppelbetrieb von Tief- und Kopfbahnhof aus. Mit unserem Eilantrag möchten wir sicherstellen, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen und die Gäubahn ohne Not bereits im April 2026 vom Stuttgarter Hauptbahnhof abgetrennt wird. Die Deutsche Bahn plant eine dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn vom Stuttgarter Bahnknoten, das wurde im Laufe der zweitägigen Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht überdeutlich. Ich hoffe darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof uns mit seiner Eilentscheidung die notwendige Zeit gibt, die bestehenden rechtlichen und finanziellen Fragen, um einen dauerhaften Fortbestand dieser wichtigen Bahnverbindung im Rahmen der anhängigen Gerichtsverfahren klären zu können. Für die Millionen Menschen nicht nur im Süden von Baden-Württemberg, sondern auch in der Schweiz und Norditalien setzen wir uns für den Erhalt der Gäubahn ein.“ Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Die Unterbrechung der Gäubahn im Frühjahr 2026 ist nicht nur unnötig, sondern rechtswidrig. Es ist weder gesichert, dass der Pfaffensteigtunnel jemals gebaut wird, noch dass der Stuttgarter Kopfbahnhof im Dezember 2026 außer Betrieb geht. Dieser Sicherheiten bedarf es aber, bevor die Gäubahn vom Stuttgarter Bahnhof abgetrennt werden darf.“ Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen bis zum 14. April 2025 eine Trassenanmeldung für den Netzfahrplan 2026 vornehmen. Dies werden sie nicht tun, wenn sie, wie bisher, davon ausgehen müssen, dass es die Gäubahn-Trasse im Fahrplan 2026 (gültig vom 15. Dezember 2025 bis 14. Dezember 2026) nicht mehr geben wird, weil die bauliche Abtrennung der Gäubahn bereits ab dem 22. April 2026 erfolgt.
publish2025-03-07 12:22:38admin
Pro Gäubahn-Vernetzungstreffen am 15. März 25 in Tuttlingen (Pressemitteilung von Pro Gäubahn)pro-gaeubahn-vernetzungstreffen-am-15-maerz-25-in-tuttlingen-pressemitteilung-von-pro-gaeubahn

Pro Gäubahn lädt zu Vernetzungstreffen am 15. März nach Tuttlingen ein

Ein Jahr nach Gründung des Pro Gäubahn Landesbündnisses lädt Pro Gäubahn alle Basisgruppen und am Thema Interessierten zu einem großen landesweiten Vernetzungstreffen nach Tuttlingen ein. Dabei geht es vor allem um den Austausch zwischen den Aktiven, die sich in Ortsgruppen in Stuttgart, Freudenstadt, Rottweil, Tuttlingen, Singen und Konstanz organisiert haben. Das Pro Gäubahn Landesbündnis informiert auch über die aktuelle Lage und die Perspektiven, die es gibt, die für April 2026 geplante Gäubahn-Kappung zu verhindern. Geladen sind auch „Promis“ aus Politik und Verbänden. Es sprechen u.a. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, sowie Gero Treuner, bahnpolitischer Sprecher im Landesvorstand Baden-Württemberg des ökologisch orientierten Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Außerdem konnte Pro Gäubahn den Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (CDU, Wahlkreis Konstanz) für die Veranstaltung gewinnen. Der Konstanzer Oberbürgermeister Ulrich Burchardt CDU) ist ebenfalls angefragt. Beide haben sich in der Vergangenheit dezidiert gegen die Gäubahn-Kappung gewandt.  Neben einem Austausch über Protest- und Aktionsformen soll es vor allem um die Strategien gehen, wie das Pro Gäubahn Landesbündnis die Landtagswahl im März 2026 nutzen kann, um den politischen Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen. Auch soll ein „Tuttlinger Appell“ verabschiedet werden, der Bund, Land, Region Stuttgart sowie die Landeshauptstadt Stuttgart auffordert, aktiv zu werden und die Abhängung der Gäubahn zu verhindern. Das Vernetzungstreffen findet von 13:30 bis 17:30 Uhr im Evangelisches Gemeindehaus, Martin-Luther-Saal, Gartenstraße 1, 78532 Tuttlingen statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Spenden sind gerne gesehen. Mehr auf https://pro-gaeubahn.de Info:  Das Pro Gäubahn-Landesbündnis wurde am 9.3.24 in Rottweil gegründet. Das Bündnis vertritt die Interessen der Bahnstrecke Stuttgart – Böblingen – Horb – Rottweil – Tuttlingen – Singen (-Zürich / Konstanz). Mitglieder des Pro Gäubahn-Bündnisses sind u.a.: Pro Gäubahn-Initiative Rottweil – Wir wollen zum Hauptbahnhof Interessengemeinschaft Gäubahn in Freudenstadt Pro Gäubahn Singen – Singener Gäubahn-Initiative Pro Gäubahn Tuttlingen Gäubahnkomitee Stuttgart - Wir wollen zum Bodensee Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Baden-Württemberg VCD Kreisverband Konstanz Mobilitätswendeallianz Baden-Württemberg Schutzgemeinschaft Filder e.V. Naturfreunde Württemberg e.V. Matthias Gastel MdB – Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbände Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Konstanz SPD-Kreisverband Rottweil
publish2025-03-06 16:35:51admin
Eidechsen - an der Stelle, an der die Gäubahn (nicht!) unterbrochen werden solleidechsen-an-der-stelle-an-der-die-gaeubahn-nicht-unterbrochen-werden-soll
https://youtu.be/zOzfQUkfYHc
publish2025-02-24 12:42:47admin
"Spaziergang" am 28.2.25, 16 Uhr: Rodungen im C1-Arealrodungen-im-c1-areal
Die Stadt Stuttgart verstößt gegen ihre eigenen Satzungen. Sie will Fakten schaffen und auf dem C1-Gelände bei den Wagenhallen bis Ende Februar 134 Bäume fällen und schützende Vegetation entfernen. Dadurch würde die Körpertemperatur der im Winterschlaf befindlichen Eidechsen absinken und sie müssten erfrieren. Das ist gesetzlich verboten – Eidechsen müssen eingefangen und in Ersatzhabitate umgesiedelt werden. Nach dem von der Stadt eingeholten Fachgutachten dürfen Rodungsarbeiten erst danach durchgeführt werden. Die Baumschutzsatzung schreibt vor, dass die Fällung der geschützten Bäume – das betrifft hier 51 stärkere – erst bei Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden darf. Eine Baugenehmigung wurde aber für dieses Gebiet noch nicht erteilt. Zudem sind die Arbeiten, die der „Baufeldfreimachung“ dienen sollen, derzeit gar nicht nötig, weil die Bauarbeiten erst im Jahr 2028 begonnen werden sollen. Die für Neupflanzungen von Bäumen erforderlichen Ausgleichsflächen stehen ohnehin noch gar nicht zur Verfügung. Aufgrund des gemeinsamen Einsatzes des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und des Naturschutzbundes Deutschland NABU (Gruppe Stuttgart e.V.) konnte erreicht werden, dass die Stadt Stuttgart ihr Vorhaben zunächst zurückgestellt hat. Inzwischen hat die Stadt aber ihre Zusage widerrufen und eine ganze Reihe von Bäumen gefällt. Sie argumentiert, das behördliche Verbot verbiete lediglich, Eidechsen zu vertreiben oder zu töten – durch die Fällungen würden die Eidechsen aber gar nicht gestört. Eidechsenfachleute halten das für falsch. Wir bemühen uns deshalb derzeit um weitere juristische Schritte. Aber bis dahin sind die verbliebenen Bäume und Büsche – und die Eidechsen – weiterhin massiv bedroht. Herzliche Einladung: Wir besichtigen gemeinsam das Gelände bei einem Spaziergang am Freitag, 28.02.2025 um 16 h Kommt zum Treffpunkt bei der U-Bahn-Station Pragfriedhof (Abgang Hedwig-Dohm-Str.)
publish2025-02-22 16:27:30admin
Legal, illegal, alles egal? – Stadt Stuttgart bricht vorsätzlich geltendes Recht (Pressemitteilung)legal-illegal-alles-egal-stadt-stuttgart-bricht-vorsaetzlich-geltendes-recht-pressemitteilung
(Baumfällungen 18.2.2025, final)

Stadt Stuttgart rodet Flächen des Stuttgart 21-Projekts ohne erforderliche Genehmigung

Legal, illegal, alles egal? – Stadt Stuttgart bricht vorsätzlich geltendes Recht

Die Stadt Stuttgart hat mit der Fällung von 134 Bäumen begonnen – trotz laufender Klage des Naturschutzbundes (NaBu) Stuttgart mit aufschiebender Wirkung und trotz eines noch am Morgen gestellten Eilantrags. Und sie hat die Durchführung der Arbeiten bis zum bitteren Ende bereits angekündigt. Damit wird der Lebensraum streng geschützter Mauereidechsen und anderer dort lebender bedrohter Arten zerstört. Eidechsen, die die Zerstörungsaktion überleben, sollen unter Verstoß gegen Artenschutzrecht ab Frühjahr eingefangen und umgesiedelt werden. Dazu erklärt Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21: „Das Täuschen und Tricksen in dieser Stadt geht weiter. Als Teil der Umwelt- und Klimabewegung hat das Aktionsbündnis das Einschreiten des NABU unterstützt und tut dies auch weiterhin, denn das Eilverfahren und die Klage in der Hauptsache werden fortgesetzt.“ Martin Poguntke, ebenfalls Sprecher des Aktionsbündnisses, ergänzt: „Es ist grotesk, dass die Stadt ausgerechnet zur Vorbereitung des „ökosozialen Pionierprojekts“ MakerCity auf dem C1-Gelände bei den Wagenhallen auf solche Weise vorgeht. Aber das scheint in Stuttgart und beim Projekt S21 Methode zu haben. Auch die Baumfällungen am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ 2010 waren illegal, und die weitere Rodung des Schlossgartens am 14.2.2012 wurde mit Gewalt durchgesetzt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht nötig war. Wir sind gespannt, mit welchen Methoden die Stadt das Rosenstein-Quartier versuchen wird umzusetzen.“ Dabei war das alles in diesem Jahr gar nicht nötig, denn die „Baufeldfreimachung“ dient der Vorbereitung von Bauarbeiten, die laut Pressemitteilung der Stadt erst 2028 beginnen sollen. Doch folgen die Verantwortlichen dem bewährten Stuttgarter Muster, zur Unzeit und unter Missachtung von Gerichten mit der Säge Fakten zu schaffen. Am 24.2.2025 um 18:00 Uhr wird Dieter Reicherter auf der Montags-Demo auf dem Schillerplatz Stuttgart dazu sprechen, unter dem Motto „Die lustigen Holzhackerbuam – Umweltzerstörung für die MakerCity“. Am Freitag, 28.2.2025, um 16:00 Uhr wird das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 einen Spaziergang über das betroffene Gelände veranstalten, zu dem Presse und Öffentlichkeit herzlich eingeladen sind. Treffpunkt ist der Abgang zur Hedwig-Dohm-Straße an der Stadtbahn-Haltestelle Pragfriedhof. Bis dahin ruft das Aktionsbündnis dazu auf, getötete Eidechsen vom Tatort für die nötigen Untersuchungen durch die Fachabteilungen im Büro des Oberbürgermeisters Dr. Frank Nopper im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 111, abzuliefern. Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Martin Poguntke, 0151 403 602 56
publish2025-02-20 10:57:35admin
Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung (Pressemitteilung der DUH)stuttgarter-urteil-erlaubt-unbefristete-gaeubahn-kappung-pressemitteilung-der-duh
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe DUH Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung – Deutsche Umwelthilfe leitet zweites Rechtsverfahren gegen Eisenbahn-Bundesamt ein
  • DUH fordert Eisenbahn-Bundesamt zu einem „befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5 von Stuttgart 21“ auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt
  • Zweites Verfahren: Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, wird die DUH noch im März neben dem Berufungsverfahren zum Stuttgarter Urteil von vergangener Woche eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft der Deutschen Bahn vor, auf eine dauerhafte Kappung der Gäubahn zuzusteuern. Dies sei aus der zweitägigen Stuttgarter Gerichtsverhandlung klar hervorgegangen
Stuttgart, 18.2.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Februar 2025 davon aus, dass die Deutsche Bahn eine dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen plant. Eine 11-köpfige Delegation des Staatsunternehmens kämpfte bei der Verhandlung gegen eine nur wenige Monate dauernde Abbindung vom Stuttgarter Hauptbahnhof an – anders als bisher behauptet und in der Planfeststellung angegeben. Folgt man der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, soll die Gäubahn unbefristet gekappt werden können. Eine mögliche unbefristete Kappung, wie sie sich aus dem Gerichtsurteil ableitet, erachtet die DUH als rechtswidrig. Denn nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Planfeststellungsbeschlüsse befristet teilwiderrufen werden, wenn – aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen – andernfalls das öffentliche Interesse gefährdet ist. Bei der Planungsänderung, den Pfaffensteigtunnel zu bauen, anstatt die Gäubahn über die Rohrer Kurve anzuschließen, handele es sich um eine solche nachträgliche Änderung. Die daraus folgende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn gefährdet das öffentliche Interesse. Die DUH beantragte deshalb in einem neuen Rechtsverfahren am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5. Damit würde die Kappung der Gäubahn vor Inbetriebnahme einer neuen Streckenführung unterbunden. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der aggressive Kampf der Deutschen Bahn vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart um eine bedingungslose Kappung der Gäubahn ohne dafür betriebliche Gründe vorlegen zu können, macht deutlich, dass eine dauerhafte Kappung der 145 Jahre bestehenden Gäubahn geplant ist. Das Urteil des Gerichts bestätigt aber nicht nur unsere Klagebefugnis in dieser für 1,5 Millionen Anwohnern entscheidenden Rechtsfrage. Es ermöglicht uns, zusätzlich zur Berufung ein weiteres Rechtsverfahren zur Erhaltung der Gäubahn zu eröffnen. Die angesichts fehlender Finanzierung und noch nicht einmal vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen absehbare dauerhafte Kappung der europäisch bedeutsamen Bahnstrecke gefährdet das öffentliche Interesse von mehr als einer Million Menschen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz. Ich bin zuversichtlich: Entweder korrigiert der Verwaltungsgerichtshof den richterlichen Freibrief für eine dauerhafte Kappung der Gäubahn – oder das Eisenbahn-Bundesamt muss der Bahn dessen Fortbetrieb und den direkten Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof auferlegen.“ Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Das neue Verfahren eröffnet uns eine weitere Möglichkeit, die Unterbrechung der Gäubahn zu verhindern. Das Eisenbahn-Bundesamt muss seiner Aufsichtspflicht nachkommen und die deutliche Verschlechterung der Bahnanbindung über die Gäubahn untersagen.“ Dem EBA bleibt nun eine Frist von zwei Wochen zur Entscheidung über den Teilwiderruf. Noch am Abend des 17. Februar 2025 bestätigte das Bundesamt den Eingang sowie die Anhörung der DB InfraGO AG und der Stadt Stuttgart, da ein Teilwiderruf im Sinne des DUH-Antrags laut EBA in deren Rechte eingreife. Kontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 0171 2435458, klinger@geulen.com DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de
publish2025-02-18 11:16:52admin
newS21letter (Werners Rundmail) vom 16.2.25news21letter-werners-rundmail-vom-16-2-25publish2025-02-17 11:29:43admin
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