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| Stellungnahme zur Anhörung des Verkehrsausschusses am 2.12.2024 zu AEG § 23 | stellungnahme-zur-anhoerung-des-verkehrsausschusses-am-2-12-2024-zu-aeg-%c2%a7-23 | (hier die Stellungnahme als pdf-Datei)
Dr. Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
Stellungnahme zur Anhörung des Verkehrsausschusses am 2.12.2024
zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucksache 20/13358) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Aus: „Pünktlich wie die Eisenbahn, Mythen und Fakten zur Deutschen Bahn“, luxemburg argumente Nr. 24, 2024, S. 13
Dem gingen leichtfertige Entwidmungen voran. Die Bahn wollte ihre Bilanz aufbessern und Kommunen die unterschiedlichsten Immobilienprojekte realisieren. Diesen Geschäften zulasten der Schiene schiebt die AEG-Novellierung einen Riegel vor. Zu begrüßen ist daher das in der Begründung der Neufassung des § 23 formulierte Ziel: „Der neu vorangestellte Absatz 1 dient der Klarstellung des Vorrangs des Erhalts von Eisenbahninfrastruktur auch für künftige Nutzungen.“[1] Damit ist ein entscheidender eisenbahnbahnrechtlicher Rahmen geschaffen für eine Trendumkehr der bisherigen Bahnpolitik Richtung Verkehrswende.
Deshalb plädieren auch alle wesentlichen Umwelt- und Verkehrsverbände wie der VCD, ProBahn, „Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene“, „Allianz pro Schiene“, „VDV – Die Verkehrsunternehmen“ als Branchenverband des öffentlichen Verkehrs (Öffentlicher Personennahverkehr und Schienengüterverkehr) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für den Erhalt dieser Regelung[2],. So fordert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe „den Gesetzentwurf zur Schwächung der Bahn klar abzulehnen. Er untergräbt die ökologische Verkehrswende und die notwendige Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene.“[3]. Der Antrag der CDU/CSU, „in § 23 AEG eine Regelung für Freistellungsverfahren aufzunehmen, mit der der „Bahnbetriebszweck eines Grundstücks“ nicht „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt, konterkariert das Bemühen um ein nachhaltiges Umsteuern im Verkehr als einem der Bereiche, die nach wie vor ungebremst und mehr als andere zur CO2-Belastung beitragen.
Die AEG-Neufassung erschwert Entwidmungen, macht sie aber nicht gänzlich unmöglich, wie oft fälschlich behauptet wird. Die Freistellungspraxis des EBA seit der Neuregelung Anfang 2024 akzeptiert Entwidmungen „wenn eine Nutzung des Grundstücks für Eisenbahnbetriebszwecke nicht mehr „denkbar“ erscheint“[4], so der maßstabsetzende Rechtsbegriff.
| publish | 2024-11-27 13:28:56 | admin | ||
| CDU-Landeschef Manuel Hagel gegen die Gäubahn-Kappung (Pressemitteilung) | cdu-landeschef-manuel-hagel-gegen-die-gaeubahn-kappung-pressemitteilung | Pro-Gäubahn-Bündnis begrüßt Eintreten von CDU-Landeschef Manuel Hagel gegen die Gäubahn-Kappung
Die im Zuge von Stuttgart 21 geplante Kappung der Gäubahn stößt auch in der Landes-CDU zunehmend auf Ablehnung. Dies wurde bei einer CDU-Veranstaltung zum Thema Gäubahn am Donnerstag deutlich, zu der der Konstanzer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung einlud. An der Veranstaltung nahmen neben Jung u.a. auch der Oberbürgermeister von Konstanz Ulrich Burchardt (CDU), sein Singener Amtskollege Bernd Häussler (ebenfalls CDU) sowie der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel teil.
Von Seiten des Pro Gäubahn-Bündnisses waren Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe, Stephan Frey vom Landesnaturschutzverband und der VCD-Kreisvorsitzende Hendrik Auhagen anwesend.
Einig waren sich alle Teilnehmer darin, dass eine mehrjährige Kappung der Gäubahn nicht zu akzeptieren ist. Grünen-Mitglied Hendrik Auhagen stellte die Frage, ob die Annahme des von ihm mitformulierten grünen Parteitagsantrags gegen die Unterbrechung der Gäubahn und dessen Umsetzung durch das Landesverkehrsministerium zu einem Koalitionsbruch führen könnte. Sehr deutlich dementierte CDU-Ministerpräsidenten-Kandidat Hagel eine solche Gefahr. Die Koalition arbeite verantwortungsvoll und sachorientiert - und die Frage der Gäubahn-Zufahrt sei nicht allein eine Stuttgarter Angelegenheit, sondern eine Frage des gesamten Landes. Manuel Hagel stellte sich auf Nachfrage noch einmal deutlich hinter den Beschluss der CDU-Südbaden, die eine mehrjährige Unterbrechung der Gäubahn entschieden ablehnt.
Das Pro-Gäubahn-Bündnis begrüßt ausdrücklich diese Positionierung und erwartet, dass diese sich nun auch in der grün-schwarzen Landespolitik niederschlägt. Das Land muss jetzt Maßnahmen ergreifen, um den 1,4 Millionen Menschen, die im Einzugsgebiet der Gäubahn leben, auch nach 2026 noch einen direkten Zugang zum Stuttgarter Hauptbahnhof zu gewähren. Das kann beispielsweise dadurch abgesichert werden, dass das Land auch nach 2026 Regionalverkehr auf der Gäubahn über die Bestandsstrecke nach Stuttgart Hbf (oben) bestellt.
Info: Das Pro Gäubahn-Landesbündnis wurde am 9.3.24 in Rottweil gegründet. Das Bündnis vertritt die Interessen der Bahnstrecke Stuttgart – Böblingen – Horb – Rottweil – Tuttlingen – Singen (-Zürich / Konstanz).
Mitglieder des Pro Gäubahn-Bündnisses sind u.a.:
Pro Gäubahn-Initiative Rottweil – Wir wollen zum Hauptbahnhof
Interessengemeinschaft Gäubahn in Freudenstadt
Pro Gäubahn Singen – Singener Gäubahn-Initiative
Pro Gäubahn Tuttlingen
Gäubahnkomitee Stuttgart - Wir wollen zum Bodensee
Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Baden-Württemberg
VCD Kreisverband Konstanz
Schutzgemeinschaft Filder e.V.
Naturfreunde Württemberg e.V.
Matthias Gastel MdB – Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbände Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Konstanz
SPD-Kreisverband Rottweil
Mehr auf: pro-gaeubahn.de | publish | 2024-11-24 14:00:57 | admin | ||
| Gäubahn-Erhalt: CDU konstruktiv, Grüne mauern | gaeubahn-erhalt-cdu-konstruktiv-gruene-mauern | Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) schickt uns folgenden hoch interessanten Mail-Bericht:Ihr Lieben, ich hatte heute die Gelegenheit zu einem einstündigen intensiven Gespräch im kleinen Kreis ausschließlich zum Thema Verhinderung der Abbildung der Gäubahn, Erhaltung der Panoramabahn und beschleunigte Verbesserung der Infrastruktur der eingleisig Bereiche der Gäubahn-Bahnstrecke mit dem Landesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden, der CDU Baden-Württemberg und im stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Bundestag Andreas Jung. Diese beiden hatten am Folgetag der gestrigen Premiere des Gäubahn Filmes in Singen für heute zum Gespräch über das Thema Gäubahn eingeladen. Die Position der beiden CDU Spitzenvertreter waren wohltuend klar und der Austausch offen und konstruktiv - und wird fortgesetzt. Die Position dieser CDU Vertreter der Ablehnung einer Abbindung der Gäubahn wurde auch gegenüber den anwesenden Pressevertretern ausdrücklich und pointiert bestätigt. Die von der Deutschen Umwelthilfe im Frühjahr erstmals erhobene Forderung, einen Plan B unabhängig von der Gerichtsentscheidung im Februar 2025 zu entwickelt wurden ebenfalls von Herrn Hagel und Andreas Jung aufgegriffen und sind zumindest deren persönliche Position sowie die des CDU Bezirksverbandes Südbaden. Der Bezirksverband Südbaden hat – inklusive Herrn Hagel – einstimmig abgelehnt, dass die Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof länger abgetrennt wird. Leider lehnt der Grüne Verkehrsminister Winfried Hermann alle Gespräche ab. Ebenso wenig gelingt es mir, dieses Thema mit anderen Grünen Vertretern des Landes zu erörtern. Mit der Blockade Haltung und Gesprächsverweigerung sind die Grünen in der Landesregierung allerdings nicht alleine. Auch die Deutsche Bahn hat die Gesprächsbereitschaft, über Plan B bei der Gäubahn zu sprechen nach Intervention aus Stuttgart auf der Ebene Lutz/Huber gestoppt. Die Offenheit und Beweglichkeit der CDU zumindest dieser beiden Vertreter steht in einem ungewöhnlichen Kontrast zur Haltung des grünen Teils der Landesregierung, die einmal für eine Stärkung der Schiene angetreten ist. Mit dieser Rückenstärkung und der angekündigten Tiefe, mit der sich das Verwaltungsgericht Stuttgart mit unserer Klage beschäftigen möchte, blicke ich noch optimistischer in Die Zukunft des Bahnverkehrs. Das VG Stgt hat uns gebeten, gleich drei Tage einzuplanen für die Erörterung der von uns aufgeworfen Rechtsfragen gegenüber dem Eisenbahn Bundesamt und der Deutschen Bahn AG vom 12. bis 14. Februar 2025. Mit der CDU finden bis dahin weitere Gespräche statt. Immerhin verfüge ich über informelle Kontakte in die Deutsche Bahn hinein wie auch zu manchen noch ökologisch interessierten Grünen der Landesregierung beziehungsweise der Landtagsfraktion. Herzlichen Gruß aus der badischen Provinz Singen – Jürgen | publish | 2024-11-22 11:22:15 | admin | ||
| Konferenz „Mobilität für alle“, Kesselbambule: 22.-24.11. | konferenz-mobilitaet-fuer-alle-kesselbambule-22-24-11 | Herzliche Einladung!Besonders empfohlen seien folgende drei Veranstaltungen, die für S21-Gegner*innen von besonderem Interesse sein könnten:
| publish | 2024-11-22 09:47:52 | admin | ||
| Historische Sonderzugfahrten auf der Panoramabahn am 24.11. und 31.12.24 | historische-sonderzugfahrten-auf-der-panoramabahn-am-24-11-und-31-12-24 | publish | 2024-11-21 15:46:28 | admin | |||
| Tod von Edzard Reuter - ein Rückblick auf den S21-Gegner | tod-von-edzard-reuter-ein-rueckblick-auf-den-s21-gegner | https://www.youtube.com/watch?v=0oSmbpohKGs | publish | 2024-11-03 18:40:07 | admin | ||
| Donnerstag, 7.11.: Kundgebung für AEG § 23, gegen LexS21 | donnerstag-7-11-kundgebung-fuer-den-erhalt-der-kopfbahnhofgleise-und-des-rosensteins | "Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein." (Walter Jens)Herzliche Einladung auf Donnerstag, 7. November, 16 Uhr bis 16.30 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Stuttgarter Rathaus. Reden wird Stadtrat Hannes Rockenbauch (FrAktion). Ziel: Protest gegen die Klage der Stadt Stuttgart gegen ein neues Eisenbahngesetz, das Rosenstein und Kopfbahnhofgleise dauerhaft schützen würde.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Aktionsbündnisses vom 1.8.24. | publish | 2024-10-31 12:24:33 | admin | ||
| Der Vertrauensbruch des Ministers (Pressemitteilung) | der-vertrauensbruch-des-ministers-pressemitteilung | (hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei)
Stuttgart 21, Rosensteinbebauung, AEG-Novellierung und die Vorwürfe von Winfried Hermann
Laut Stuttgarter Zeitung vom 16.10.24 wirft Landesminister Winfried Hermann denen Vertrauensbruch vor, die aus Klimaschutzgründen und zur Sicherung der Zukunft des Bahnverkehrs Abriss und Bebauung weiterhin dringend nötiger Bahngleise verhindern wollen. Das ist ein Vertrauensbruch ausgerechnet eines Grünen Verkehrsministers, der noch heute die zu schwache Leistung des im Bau befindlichen Tiefbahnhofs beklagt. Hermann macht sich damit zum Fürsprecher einer breit angelegten Kampagne für eine Revision der gerade vom Bundestag beschlossenen Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG §23), die die Priorität generell auf den Erhalt von Schieneninfrastruktur setzt, womit die Rosensteinbebauung verunmöglicht und stattdessen der Bestand von Kopfbahnhof und Gäubahnanschluss sichergestellt würde.
Wer ein Projekt, das er einmal mit Inbrunst und guten Argumenten bekämpft hat, nun trotz all seinen falschen Versprechungen verteidigt, der begeht den Vertrauensbruch. „Das ganze Projekt Stuttgart 21 ist ein einziger Vertrauensbruch. Denn es ist mit der Lüge auf den Weg gebracht worden, es verbessere massiv den Bahnverkehr, obwohl es immer um ein Immobilienprojekt ging, das den Bahnverkehr massiv behindert“, so Bündnissprecher Martin Poguntke.
Die Sorge, dass dieses nun scheitern würde, schweißt alte Bündnisse und Seilschaften der S21-Protagonisten wieder zusammen. Statt die Kampagne für eine Rücknahme der neuen Regelung zu befeuern, stünde es Tageszeitungen mit einer regionalen Monopolstellung gut zu Gesicht, statt einseitiger Berichterstattung auch kritische Argumente zu Wort kommen zu lassen. Der Bau von 5000 Wohnungen werde sabotiert, heißt es da. Kein Wort davon, dass diese Wohnungen frühestens in den 40-er Jahren und dann vermutlich zu unbezahlbaren Mieten zur Verfügung stünden, und dass schon jetzt und längst viel Wohnungsbau in gleicher Größenordnung an vielen Stellen der Stadt möglich wäre. Kein Wort davon, dass eine Inbetriebnahme von S21 in den Sternen steht und nach Auffassung unabhängiger Bahnexperten die Kapazität der Kopfbahnhofgleise für die Verkehrswende unverzichtbar ist. Schwer erträglich ist auch, wenn von einem Grünen Minister alle Warnungen in den Wind geschlagen werden, dass mit einer Großbebauung in der klimasensiblen Frischluftschneise die Aufheizung der Innenstadt für viele Menschen noch belastender würde.
„Man kann nicht nach 30 Jahren Planung sagen, man habe sich das nun anders überlegt“, meint der Minister. „Nach 30 Jahren allerdings, in denen alle Warnungen von Anfang an in den Wind geschlagen wurden und das Projekt derzeit immer tiefer in eine Sackgasse fährt,“ so antwortet Poguntke, „ist es – im Gegenteil – verantwortungsbewusst und ein Zeugnis von Selbstkritikfähigkeit, sich nun auf die neue Rechtslage einzustellen und die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt für die wirklich dringenden Themen zu nutzen.“
Stattdessen betreiben die Stuttgarter S21-Parteien seit Wochen auf allen politischen und parteipolitischen Schienen massiven Lobbyismus für eine Rücknahme der AEG-Regelung. Das Aktionsbündnis hat darauf mit einem Brief an Bundesbauministerin Geywitz und andere reagiert: https://kopfbahnhof-21.de/briefe/nicht-entwidmung-von-bahnflaechen-fuer-s21-stadtentwicklungsprojekt-offener-brief/. Auch darüber wäre eine inhaltliche Berichterstattung in den Stuttgarter Tageszeitungen wünschenswert gewesen.
Jetzt soll der Stuttgarter Gemeinderat am 7. November eine Verfassungsbeschwerde gegen das neugefasste AEG beschließen. Der Bundesgesetzgeber habe in die Kommunalhoheit eingegriffen. Schwer zu glauben, dass das BVerfG eine solche Beschwerde auch nur annehmen würde, nachdem die Stadt sehenden Auges die eindeutig dem Bahnverkehr gewidmete Fläche gekauft hatte, in der blauäugigen Annahme, sie für ihr Immobilienprojekt nutzen zu können.
Anlässlich der Gemeinderatssitzung ruft das Aktionsbündnis zu einer Protestkundgebung vor dem Rathaus auf gegen die Absicht der Stadt, ein Sondergesetz („Lex S21“) im Sinne ihres Immobilienprojekts zu erwirken. Kundgebung am 7.11. um 16h, Sitzungsbeginn um 16.30h
Kontakt: Martin Poguntke, 0151 403 602 56, Werner Sauerborn, 0171 320 980 1 | publish | 2024-10-17 09:31:45 | admin | ||
| newS21letter (Werners Rundmail) vom 4.10.24 | news21letter-werners-rundmail-vom-4-10-24 | publish | 2024-10-05 08:39:52 | admin | |||
| Nicht-Entwidmung von Bahnflächen für S21-Stadtentwicklungsprojekt (Offener Brief) | nicht-entwidmung-von-bahnflaechen-fuer-s21-stadtentwicklungsprojekt-offener-brief | (hier der Offene Brief als pdf-Datei)
Sehr geehrte Frau Geywitz,
der Stuttgarter Oberbürgermeister, Herr Dr. Frank Nopper hat Ihnen, dem Bundesverkehrsminister und den baden-württembergischen Bundestagabgeordneten am 30. August einen Brief geschrieben, um die Ende letzten Jahres in Kraft getretene Novellierung des § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz wieder rückgängig zu machen bzw. eine Art Sondergesetz für Stuttgart 21 („Lex S21“) zu erwirken.
Dieses Schreiben strotz vor Irreführungen und Falschdarstellungen und sollte nicht als Grundlage Ihrer Entscheidungen bzw. der Entscheidung der Koalition in dieser Frage dienen.
Zunächst ist dem Eindruck entgegenzutreten, in dieser Auseinandersetzung gehe es um Stuttgart 21. Tatsächlich hat die jetzige Regelung nur Auswirkungen auf die Bebauung des jetzigen Gleisvorfelds mit einem neuen Stadtviertel. Dies ist zwar die eigentliche Motivation für den Bau des Tiefbahnhofs und der bisher 60 km Tunnelanlagen. Das Bahnprojekt S21 könnte jedoch auch ohne das Immobilienprojekt, genannt „Rosensteinquartier“, weiter gebaut und in Betrieb genommen werden. Es geht also um keinen eisenbahnbetrieblichen Dissens, sondern allein um ein Stuttgarter Immobilienprojekt.
Es geht auch nicht wirklich um Wohnungsbau, erst recht nicht um sozialen Wohnungsbau. Die Stadt Stuttgart verfügt über ausreichend ungenutzte Potentiale wie z.B. 10.000 leerstehende Wohnungen, um nicht erst in den 2040-er Jahren (wenn überhaupt) Wohnraum zu schaffen, sondern zeitnah. Schon längst hätten schon entwidmete Bahnflächen (die allerdings derzeit von der Bahn für Baustellenlogistik belegt werden), Bürogebäude und bestehende Brachen für Wohnungsbau im Rahmen der kommunalen Hoheit genutzt werden können. Berechnungen des Finanzbürgermeisters zum Wohnungsbau auf den durch das AEG nun ausgeschlossenen Flächen zeigen, dass die Herrichtung des Baufelds, die Schaffung von Infrastrukturen, die Bebauung auf hochpreisigen innerstädtischen Flächen und das Subventionieren auf ein (Miet-)preisniveau für Normalverdiener*innen den städtischen Haushalt völlig überfordern würden – oder es würde eben nur Wohnraum für Reiche geschaffen.
Das Stuttgarter Immobilienprojekt entstammt den frühen 90-er-Jahren und den damals noch vorherrschenden städtebaulichen Vorstellungen. Als Wohnungsbauministerin wissen Sie, dass heute Städtebau sensibler vorgeht und im Bestand entwickelt, statt am „Reißbrett“ entworfene Stadtteile hinzustellen. Die klimaschädigende Bodenversiegelung ist mit einem Netto-Zuwachs von einem Quadratkilometer seit 2018 in Stuttgart ungebrochen und würde mit dem Bau des geplanten neuen Stadtteils neue Rekordhöhen erreichen (s. Stuttgarter Zeitung von 2./310.2024, S. 17).
Auch die Behauptung des Stuttgarter OBs, hier werde ein „klimaangepasster“ Stadtteil entstehen, ist irreführend. Denn der Stadtteil selbst wird zwar sehr ökologisch geplant, aber auf einer stadtklimatisch hoch bedeutsamen Fläche:
Aufgrund seiner Kessellage erlebt die Stuttgarter Innenstadt schon heute jeden Sommer immer neue Höchsttemperaturen. Eine Frischluftschneise vom Stuttgarter Süden („S-Kaltental“) über das Gleisvorfeld zum Neckar bewirkt nachts eine Abkühlung. Genau auf diesen mikroklimatisch wichtigen Flächen soll der neue Stadtteil entstehen, der mit einer Bebauungshöhe von bis zu 27 m den Abfluss der Heißluft behindern würde. Angesichts der immer bedrohlicheren Klimaprognosen ist das unseres Erachtens unverantwortlich. Leider durfte die Abteilung Stadtklimatologie der Landeshauptstadt nur der Frage nachgehen, welche Art der Bebauung am klimaverträglichsten ist, nie aber der Frage, ob eine Bebauung an sich klimaverträglich ist.
Die Behauptung, eine Bebauung müsse ermöglicht werden, weil die Gleisflächen des Kopfbahnhofs bei Fertigstellung von S21 nicht mehr benötigt würden, geht auf den alten Streit um die Kapazität von Stuttgart 21 zurück. Diverse Bemühungen, mit milliardenteuren „Ergänzungsprojekten“ die Leistungsfähigkeit des 8-gleisigen Tiefbahnhofs zu erhöhen, belegen, dass es bei S21 ein manifestes Kapazitätsproblem gibt, spätestens dann, wenn bis 2030 die Zahl der Bahnreisenden verdoppelt werden soll, wie es die Planung der Verkehrswende vorsieht. Dies kann nur durch den (zusätzlichen) Erhalt von Kopfbahnhofgleisen ermöglicht werden. Eine Vorratshaltung von Schieneninfrastruktur ist daher nicht „entbehrlich“, wie behauptet, sondern dringend geboten. Eine Entwidmung dieser Anlagen ist „kein Stück aus dem Tollhaus“, wie OB Nopper es in den Stuttgarter Nachrichten vom 29.8. bezeichnete, sondern sinnvollerweise mit der Neuregelung von §23 AEG ausgeschlossen.
Eher kurios mutet das Schreckensbild in dem Schreiben an, auf dem innerstädtischen Areal entstünden „Bahnwüsten und verwilderte Flächen“, wenn die Stadt ihr Immobilienprojekt nicht realisieren könne. Das wäre höchstens in dem sehr konstruierten Fall die Folge, wenn die Flächen nicht für Bahnbetrieb genutzt würden. Stattdessen wird die Bahn aber froh sein, für die Zukunft auf diese für eine ausreichende Kapazität dringend benötigten Flächen zurückgreifen zu können.
Die Magistrale Zürich–Stuttgart („Gäubahn“) könnte dann weiter direkt in den bestehenden Kopfbahnhof geführt werden. Die langjährige Kappung der Gäubahn, gegen die die Anrainer-Kommunen, darunter viele CDU-geführte, heftig protestieren, wäre vom Tisch. Ebenso die sehr aussichtsreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Kappung. Und der Bundeshauhalt würde nicht durch weitere Mehrkosten in Milliardenhöhe für den sog. Pfaffensteigtunnel belastet, durch den in 10 bis 15 Jahren, wenn überhaupt, die Gäubahn-Züge in den Tiefbahnhof fahren können sollen. Auch weitere Milliarden teure „Ergänzungsprojekte“ wären nicht mehr erforderlich.
Auch würde der langjährigen, notorisch ignorierten Kritik des Bundesrechnungshofs an der völlig aus dem Ruder geratenen Kostenentwicklung von Stuttgart 21 Rechnung getragen – was Sie als ehemalige Prüfgebietsleiterin des Landesrechnungshof Brandenburg sicher zu schätzen wissen würden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie können davon ausgehen, dass wir unsere sachlichen Argumente Punkt für Punkt belegen können, getreu der Sichtweise der WELT vom 24.9.2024, die unter der Überschrift „Späte Genugtuung für die „Wutbürger“ schrieb: „Dass die Bahn an dem Bauprojekt gegen alle Widerstände festgehalten hat, rächt sich heute und macht Stuttgart 21 zum mahnenden Beispiel dafür, wie riskant es ist, Einwänden zu wenig Gehör zu schenken.“
Derzeit mobilisieren die Stuttgarter S21-Förderer all ihre (partei-)politischen Kontakte für eine wie auch immer geartete Sonderregelung für Stuttgart 21, genauer eben für das in diesem Zusammenhang beabsichtigte Immobilienprojekt.
Wir bitten Sie um ein Gespräch in nächster Zeit, um Ihnen die hier vorgetragenen Argumente erläutern zu können.
Mit freundlichen Grüßen (gez.)
Martin Poguntke (Sprecher), Werner Sauerborn (Geschäftsführer) | publish | 2024-10-04 10:36:34 | admin |
Aus: „Pünktlich wie die Eisenbahn, Mythen und Fakten zur Deutschen Bahn“, luxemburg argumente Nr. 24, 2024, S. 13
Dem gingen leichtfertige Entwidmungen voran. Die Bahn wollte ihre Bilanz aufbessern und Kommunen die unterschiedlichsten Immobilienprojekte realisieren. Diesen Geschäften zulasten der Schiene schiebt die AEG-Novellierung einen Riegel vor. Zu begrüßen ist daher das in der Begründung der Neufassung des § 23 formulierte Ziel: „Der neu vorangestellte Absatz 1 dient der Klarstellung des Vorrangs des Erhalts von Eisenbahninfrastruktur auch für künftige Nutzungen.“

Siehe dazu auch die
