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newS21letter (Werners Rundmail) vom 28.9.24news21letter-werners-rundmail-vom-28-9-24publish2024-09-28 17:04:40admin
Premiere Gäubahnfilm Montag, 23.09.24, 20 Uhr, Delphi, Stuttgart30892
publish2024-09-16 06:54:54admin
Wer ETCS retten will, muss als erstes das Junktim mit Stuttgart 21 kappen (Pressemitteilung)wer-etcs-retten-will-muss-als-erstes-das-junktim-mit-stuttgart-21-kappen-pressemitteilung
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei) Zu Plänen der Bahn, sich aus der Digitalisierung der Schiene zurückzuziehen

Wer ETCS retten will, muss als erstes das Junktim mit Stuttgart 21 kappen

„Statt jetzt bundesweit die Digitalisierung der Schiene zurückzufahren und ausgerechnet bei Stuttgart 21 fortzusetzen, ist das genaue Gegenteil erforderlich. Der ETCS-Ausbau muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden!“, so Bündnissprecher Dieter Reicherter. Die überstürzten und rigorosen Kürzungspläne bei der Digitalisierung, die die Bahn in einem Arbeitskreis mit den Landesverkehrsministern vorstellte, sind die falsche Konsequenz aus der selbstverschuldeten desaströsen Finanzlage der Bahn. Statt in den Erhalt und die Modernisierung des Schienennetzes zu investieren, wurden nahezu ausschließlich teure Rennstrecken finanziert, deren Sanierung jetzt Unsummen verschlingt. Beispielhaft sei daran erinnert, dass die Deutsche Bahn in Jahrzehnten nicht geschafft hat, die Gäubahnstrecke Stuttgart - Singen wieder in den Zustand wie vor dem Zweiten Weltkrieg, nämlich durchgehend zweigleisig, zu bringen. Am Bedarf vorbei wurden zahllose Milliarden in bahnverkehrlich kontraproduktive Projekte wie Stuttgart 21 gesteckt. Die Finanzierung der immensen Mehrkosten fällt der Deutschen Bahn AG jetzt auf die Füße. Aber nicht genug damit: Mit der Erfindung des „Digitalen Knotens Stuttgart“ wurde dem verkorksten Projekt auch noch ein Experiment mit ungewissem Ausgang übergestülpt.  Denn für dieses europaweit (wenn nicht weltweit) einzigartige Modell gibt es nach Darstellung der Bahn keine Blaupause. Zur Verwirklichung des Wunschtraums, der Stuttgart allenfalls in eine Insel der Seligen verwandeln kann (denn für die Digitalisierung des restlichen Deutschlands bleibt kein Geld übrig), sollen weitere Milliarden in das S21-Loch fließen. So wird die Zukunft von ETCS fast schicksalhaft mit der Zukunft eines völlig aus dem Ruder gelaufen Projekts verknüpft, das nach der Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (keine Entwidmung von Schienen für Wohnungsbau) ohnehin auf der Kippe steht. Landesverkehrsminister Winfried Hermann warnt vor einer Rückständigkeit der Bahn bundesweit und will doch vor allem die Milliarden für Stuttgart 21 retten. Vor allem braucht er das märchenhafte Argument, mit ECTS sei im zu klein geratenen Tiefbahnhöfle eine Leistungssteigerung von 20 % erreichbar. Damit, so Hermann, könne das offenkundige Kapazitätsproblem von Stuttgart 21 gelöst werden. Solche durch nichts belegte Mondzahlen diskreditieren die Zukunftstechnologie ETCS. Jetzt gilt es, das Junktim von ETCS mit Stuttgart 21 zu kappen. Dies folgt schon aus der von der Bahn verkündeten Devise, Sanierung und Modernisierung müssten austariert werden. Dazu ist eine realistische Bestandsaufnahme der Vor- und Nachteile von ETCS unter Einbeziehung der Schweizer Erfahrungen erforderlich. Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Werner Sauerborn, 0171 320 980 1
publish2024-09-07 16:55:53admin
Ein weiteres Kapitel von Betrug und Murksein-weiteres-kapitel-von-betrug-und-murks
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei) Anhörung zum Stuttgart 21-Pfaffensteigtunnel – ein weiteres Kapitel von Betrug und Murks Das Eisenbahn-Bundesamts (EBA) führt derzeit die Anhörung zum geplanten Pfaffensteigtunnel durch. Dieser soll als längster Eisenbahntunnel Deutschlands die Kappung der Fernstrecke Zürich–Stuttgart („Gäubahn“) vom Hauptbahnhof Stuttgart rechtfertigen. Reisende sollen ab 2026 für 10 oder noch mehr Jahre im Vorort Vaihingen auf S-Bahnen und Stadtbahnen umsteigen. Nachdem die S-21-Planung auf den Fildern (Streckenführung im Mischverkehr auf der S-Bahn-Trasse) gescheitert ist, zeigen die Planungen der Bahn, unterstützt von der Politik und dem EBA, hier einmal mehr das bekannte Muster des Projekts: Kosten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden geschönt, vorzugswürdige Varianten außer Acht gelassen und Sicherheitsanforderungen mit Füßen getreten. Fakt ist:
  • Das EBA fürchtet eine öffentliche Anhörung mit Experten und beschränkt sich auf schriftliche Anhörung.
  • Das EBA lässt mit der Aufteilung der Planfeststellung in zwei Abschnitte zu, dass nach Genehmigung und Bau des ersten Teils ein nicht nutzbarer Torso entsteht, falls der zweite Teil nicht genehmigt werden kann.
  • Der Tunnel verstößt mit Emissionen von 560.000 Tonnen CO2 schon beim Bau und mit zusätzlichen hohen Mengen im Betrieb gegen Deutschlands Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen.
  • Das Projekt raubt der Landwirtschaft unwiederbringlich wertvollste Ackerböden und zerstört Waldflächen.
  • Wie schon bei den Tunneln von Stuttgart 21 wird durch die Einhaltung nur der Mindeststandards ein wirksames Rettungskonzept vereitelt. Bei der Titanic waren ursprünglich 32 Rettungsboote vorgesehen. Deren Anzahl verkürzte man auf die gesetzliche Mindestanzahl von 16. Der Rest ist bekannt.
  • Nachdem Kritiker nachgewiesen hatten, dass die Vorschrift, Selbst- und Fremdrettung müssten gewährleistet sein, bei Stuttgart 21 verletzt wird, hat das EBA seine Tunnelrichtlinie klammheimlich geändert und genau diese Garantie gestrichen. Dazu Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21: „Das ist ein staatlicher Anschlag auf Leib und Leben von Bahnreisenden, Bahnbediensteten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten.“
  • Zu Wirtschaftlichkeit und angeblichem Klimanutzen des Tunnels bedient sich die Bahn eines Taschenspielertricks: Ohne Nachweis wird eine erhebliche Verkehrsverlagerung vom Auto auf die Bahn behauptet und damit ein volkswirtschaftlicher Vorteil sowie die Einsparung von CO2 begründet.
  • Obwohl die Schätzungen der Fachleute mittlerweile bei 2,5 Milliarden Euro liegen, werden Baukosten von unter 1 Milliarde zugrunde gelegt. Kosten und Nutzen des Tunnels werden nicht direkt gegeneinander abgewogen, sondern auf die gesamte Strecke der Gäubahn und deren derzeitige Ertüchtigung umgerechnet. Dabei wird ein Nutzen für Güterzüge eingerechnet, obwohl im Pfaffen­steigtunnel keine Güterzüge fahren werden. Dem angeblichen Zeitgewinn von 4 Minuten steht der Zeitverlust von täglich tausenden Reisenden als Folge der Gäubahnkappung entgegen. Und das alles für täglich nur 70 bis 100 Reisende zum Flughafen.
  • Falsch ist auch die Behauptung, der Tunnel sei zur Umsetzung des Deutschlandtaktes Denn er löst nicht das Problem des dafür zu kleinen Tiefbahnhofs. Die behauptete Zeiteinsparung von 4 Minuten ließe sich auch durch den Einsatz von Zügen mit Neigetechnik problemlos erreichen – und noch viel effektiver durch den zweigleisigen Ausbau zwischen Horb und Hattingen zu einem Bruchteil der Kosten des Tunnels.
Das Aktionsbündnis fordert deshalb das EBA auf, die beantragte Genehmigung abzulehnen. Die Gäubahn muss dauerhaft über die Panoramastrecke zum Hauptbahnhof geführt werden und der Kopfbahnhof erhalten bleiben. Das Gleisvorfeld kann dann zwar nicht bebaut werden. Aber das wäre ohnehin stadtklimatologisch unverantwortlich – und nach der Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes auch gar nicht mehr möglich. Dazu Martin Poguntke, ebenfalls Sprecher des Aktionsbündnisses: „Das EBA hat nicht die Aufgabe, als Handlanger von Immobilien-Interessen zu dienen, sondern sicheren und attraktiven Bahnverkehr zu gewährleisten.“ Kontakt:   Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31
publish2024-09-05 14:50:14admin
newS21letter (Werners Rundmail) vom 23.8.24news21letter-werners-rundmail-vom-23-8-24publish2024-08-23 17:24:06admin
Keine Verwässerung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes § 23, keine Lex Stuttgart 21keine-verwaesserung-des-allgemeinen-eisenbahngesetzes-%c2%a7-23-keine-lex-stuttgart-21

Brief an verkehrs- und finanzpolitische Verantwortungsträger bundesweit

Das Aktionsbündnis hat - gemeinsam mit VCD-Kreisverband Stuttgart und der Schutzgemeinschaft Filder - einen Brief an verkehrs- und finanzpolitische Verantwortungsträger bundesweit geschrieben, mit folgendem Inhalt: (hier der Brief als pdf-Datei) Sehr geehrte Damen und Herren Im Oktober 2023 hat der Bundestag in Umsetzung der EU-Verordnung 2021/782 eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beschlossen, in Kraft getreten am 29. Dezember. Darin wird der Erhalt von Schieneninfrastruktur als im überragenden öffentlichen Inter­esse liegend erklärt. Eine Entwidmung ist nur noch zu sehr begrenzten Zwecken statthaft, wozu – auch nach Auffassung des Eisenbahnbundesamts – Wohnungsbau nicht zählt. Damit ist eine Entwidmung des Gleisvorfelds des Stuttgarter Kopfbahnhofs nicht mehr möglich. Dies betrifft den fast fertiggestellten Tiefbahnhof Stuttgart 21 nicht unmittelbar. Umso mehr mittelbar, weil damit die Bebauung des abgeräumten Gleisvorfelds mit einem neuen Stadtteil namens Rosensteinquartier nicht mehr möglich ist. Dieses Stuttgarter Immobilienprojekt aber war und ist die eigentliche Motivation für Stuttgart 21, während die bahnbetriebliche Frage der Funktionalität des Ersatzbahnhofs nie eine maßgebliche Rolle spielte. Nun schwärmen zahllose S21-Lobbyisten über Parteischienen und Verbände Richtung Berlin aus, um ihr hiesiges Immobilienprojekt mit einer verwässernden Gesetzesänderung, quasi einer Lex Stuttgart 21, doch noch zu retten. Damit wäre dann auch der Intention der AEG-Neufassung die Spitze gebrochen, die der Schiene im Sinne der Verkehrswende eine höhere Priorität einräumen sollte. Flankiert werden diese Vorstöße durch mediale Attacken von Vertretern der Bauwirtschaft, die ihre Felle davon schwimmen sieht und z.B. auch vom Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper, der per SWR-Interview am 30.7.2024 meinte: „Ganz offensichtlich war sich der Bundesgesetzgeber bei der Novellierung von Paragraf 23 der Tragweite seiner Entscheidung nicht bewusst, oder er befand sich jedenfalls mehrheitlich in einem Zustand kollektiver legislativer Verirrung.“ Angesichts der globalen Erhitzung, besonders angesichts der Stuttgarter Kessellage, an einer mikroklimatisch hochsensiblen Stelle einen neuen Stadtteil mit bis zu 21 Meter hoher Bebauung hinzusetzen, ist ohnehin nicht zu verantworten - und sei die Bebauung selbst noch so umwelt­schonend. Es würde, so warnen Stadtklimatologen, die für die nächtliche Abkühlung der Innenstadt entscheidende Frischluftschneise Richtung Neckar zugebaut. Finanzpolitisch war Stuttgart 21 schon immer eine Fehlallokation von Mitteln für den Bahnv­erkehr. Finanzielle Ressourcen der Bahn und mittelbar des Bundes flossen nicht in die vielen sinnvollen Bahnreparatur und -ausbauprojekte im ganzen Land, sondern in ein Bahnprojekt, das eigentlich ein Stuttgarter Immobilienprojekt und bahnverkehrlich sinnlos, ja kontraproduktiv ist. Dem nachvollziehbaren Versuch der DB, die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg wenigstens anteilig an den bisher nicht gedeckten Mehrkosten von 6,5 Mrd. € (bei einem Gesamtkostenstand von 11,5 Mrd. €, Anfang 2024) zu beteiligen hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im Mai dieses Jahres einen Riegel vorgeschoben und eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Eine Verwässerung des AEG § 23 würde einer weiteren Fehlallokation von Bahnmitteln Richtung Stuttgart Tür und Tor öffnen. Schon jetzt sind umfangreiche sogenannte Ergänzungsprojekte in der Planung, die, eingestanden oder nicht, die offenkundigen Funktionsdefizite des Projekts v.a. in puncto Kapazität beheben sollen – aber nicht können. Denn das Kapazitätsproblem ist nicht in fehlenden Zulaufstrecken, sondern in der Flaschenhalswirkung des Tiefbahnhofs begründet. Vorgesehen sind weitere 47 km Tunnelbau (auf dann über 100 km Tunnel) mit immensen CO2-Belastungen, bei Kosten von etwa 7 Mrd. € (bei derzeitigem Baupreisniveau). Auch für dieses Stuttgart 21/2 würden wieder in Milliardenhöhe Bahn- bzw. Bundesmittel in Anspruch genommen. Dies soll nach den Vorstellungen der S21-Planenden teils über verdeckte Querfinanzierungen geschehen. So z.B. bei der Finanzierung des Pfaffensteigtunnels, der mit 2 x 11,5 km Deutschlands längster Eisenbahntunnel wäre. In der Planfeststellung wird er als Teil der seit langem überfälligen Sanierung der Gäubahn deklariert und soll so nicht aus S21-Mitteln, sondern über den Bundesverkehrswegeplan finanziert werden. Das Kalkül, für (das Immobilienprojekt) Stuttgart 21 möglichst in die Bundeskassen zu greifen, liegt auch bei der Implementation von ETCS vor. Durch die Kreation eines modellhaften „Digitalen Knotens Stuttgart“ sollen bevorzugt Mittel in das S21-Projekt fließen, das ohne klassische Zugsteuerung geplant wurde. Angesichts eines dramatischen Schuldenstands der DB von derzeit 36 Mrd. € hat der Bahnvorstand gut daran getan, diese Querfinanzierung von Stuttgart 21 per Gremienvorbehalt erstmal zu stoppen. Die Argumentation, ausgerechnet eine Implementation von ETCS in das S21-Planungschaos könne eine Leistungssteigerung von völlig aus der Luft gegriffenen 30 % bewirken, ist maximal abwegig. Wir bitten Sie also: lassen Sie eine Lex Stuttgart 21 nicht zu. Verhindern Sie, dass in einer hochprekären Lage aller öffentlichen Haushalte anderswo dringend benötigte Finanzmittel weiter in das Stuttgarter Milliardenfass ohne Boden fließen. Nur der Erhalt des Kopfbahnhofs kann die Leistungsfähigkeit, erst recht im Blick auf die erwünschten Zuwächse auf der Schiene, gewährleisten. Ohnehin nicht hilfreiche milliardenteure Ergänzungsprojekte würden sich erübrigen. Im Zuge unserer langjährigen kritischen Verfolgung des Projekts hat sich sehr viel Expertise in den vielen Details dieses komplexen Projekts aufgebaut. Gern versorgen wir sie mit Informationen und stehen auch für Gespräche zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Martin Poguntke, Sprecher Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, 0151 403 602 56 Werner Sauerborn, Geschäftsführer Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, 0171 320 98 01 Ulrich Heck, Vorsitzender VCD Kreisverband Stuttgart, 0711 342 086 20 Steffen Siegel, 1. Vorsitzender Schutzgemeinschaft Filder e.V., 0162 692 51 86 Frank Distel, 2. Vorsitzender Schutzgemeinschaft Filder e.V., 0171 959 72 73
publish2024-08-23 14:56:58admin
Offener Brief an den Hauptgeschäftsführer Bauwirtschaft BaWüoffener-brief-an-den-hauptgeschaeftsfuehrer-bauwirtschaft-bawue
(hier der Offene Brief als pdf-Datei) Sehr geehrte Damen und Herren, gestern hat Herr Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg  wohl aus Frustration über die nach neuer Rechtslage nicht mehr mögliche Bebauung des Gleisvorfelds mit heftigen Angriffen gegen das Aktionsbündnis reagiert. Die Stuttgarter Zeitung von heute zitiert ihn mit dem „Argument“, die Gegner seien Menschen, „die selbst gut mit Wohnraum versorgt und daher von der katastrophalen Lage auf dem Immobilienmarkt nicht betroffen sind“. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.debatte-um-gleisflaechen-in-stuttgart-bauwirtschaft-aussage-der-s-21-gegner-an-zynismus-nicht-zu-ueberbieten.8ac807fd-0390-4bfe-a991-daf16d7da93c.html Das Aktionsbündnis reagiert darauf mit einem Schreiben an Herrn Möller (Anlage). Es ist der Versuch, die offenkundigen Informationslücken von Herrn Möller zu schließen und ihn weg von der Ebene der persönlichen Angriffe für eine gern auch öffentlichen Debatte zu gewinnen. Mit freundlichen Grüßen, Werner Sauerborn, Geschäftsführer Aktionsbündnis
publish2024-08-08 14:29:57admin
Lex S21: Getroffene Hunde - und Ewiggestrige - bellen (Pressemitteilung)lex-s21-getroffene-hunde-und-ewiggestrige-bellen-pressemitteilung
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei)

Lex S21: Getroffene Hunde - und Ewiggestrige - bellen

Immer kuriosere Züge nimmt die Diskussion um die davon schwimmenden S21-Felle wegen des inzwischen rechtlich unmöglich gewordenen Baus des Rosensteinviertels an. Sprache und Reaktionen aus der Provinz zeigen, dass man zu früh das Fell des Bären verteilt hat. Leider schadet die Wortwahl in einigen Aussagen konkret weiter dem Ansehen von Demokratie und Justiz. Deshalb ruft das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 die Beteiligten bei aller Enttäuschung zur Mäßigung und gegenseitigem Respekt auf. In diesem Sinne bedenklich ist insbesondere die Aussage des Stuttgarter Oberbürgermeisters Dr. Frank Nopper, der Bundestag - nach dem Grundgesetz eines der höchsten Verfassungsorgane – habe im „Zustand kollektiver (!) legislativer Verirrung“ ein Gesetz beschlossen. Damit wird in populistischer Weise Misstrauen gegen demokratische Prozesse geschürt. Wenn der FDP-Landtagsabgeordnete Hans Dieter Scheerer erklärt „Wir brauchen keinen oberirdischen Bahnhof“, so vermutet man als erstes, dass er nicht mit der Bahn fährt und ihm ein zuverlässiger und leistungsfähiger Bahnhof egal ist. Man denkt an seine Parteifreunde im Bund, die lieber Autobahnen als Bahnstrecken ausbauen, und an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der seine CO2-Ziele nicht einhält und damit gegen Klimagesetze verstößt. Man wird an das Ausbremsen von nötigen Maßnahmen des Klimaschutzes und an die Verharmlosung der Erderhitzung erinnert. Wenn dann dieser Landespolitiker noch davor warnt, „dass Teile des oberirdischen Bahnhofs in Betrieb bleiben“, so hat er sich offenkundig nicht informiert, dass der künftige Tiefbahnhof die versprochene Leistung nicht schafft und zur angestrebten Verdoppelung der Passagierzahlen zwingend oberirdische Gleise bleiben müssen. Die Lobbyisten Joachim Rudolf und Ulrich Wecker von Haus&Grund entlarven sich durch ihre Wortwahl selbst. Denn wer unfähig ist, Planungen aus dem letzten Jahrtausend auf den Prüfstand der zwischenzeitlichen Entwicklungen und Erkenntnisse zu stellen, ist selbst ewig gestrig. Und wer mit religiösem Bezug diejenigen der Rechthaberei bezichtigt, die sich auf demokratisch beschlossene Gesetze berufen, der richtet sich selbst. Dazu Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses: „In meinem langen Berufsleben als Staatsanwalt und Strafrichter musste ich vielen Rechtsbrechern erklären, dass Gesetze für Alle gelten, und mit Strenge für Gerechtigkeit sorgen. Auch Lobbyisten müssen sich an Recht und Gesetz halten.“ Ewiggestrig ist auch, wer sich zur Begründung, warum ein an seinen eigenen Schwächen gescheitertes Projekt trotzdem irgendwie weitergeführt werden muss, auf eine Volksabstimmung aus dem Jahr 2011 beruft. Abgesehen davon, dass schon nach damaliger Auskunft der Landesabstimmungsleiterin das Ergebnis keinerlei rechtliche Wirkung hatte, sind die Fakten längst über die damaligen falschen Verheißungen hinweggegangen. In der hitzigen Auseinandersetzung wird total übersehen, dass ein leistungsfähiger und zuverlässiger Schienenverkehr in ganz Deutschland seit jeher vom Grundgesetz ausdrücklich als Aufgabe des Gemeinwohls garantiert wird. Die jetzige gesetzliche Klarstellung als „überragendes öffentliches Interesse“ ist nur folgerichtig. Es verstößt gegen den Geist dieses Gesetzes, wenn Stuttgart eine Extrawurst fordert und in einer extrem angespannten Finanzlage die Milliardenkosten der S21- Fehlplanungen den Haushalten des Bundes und anderer Städte und Regionen anzulasten versucht. Das Aktionsbündnis ruft daher zu sachlicher Diskussion und Information auf und ist zu Gesprächen mit allen Beteiligten bereit. Es erwartet nicht nur von der Politik, sondern von Allen, die sich zu Wort melden, eine Bereitschaft zum fairen und rationalen Austausch. Wenn – wie beispielsweise von der Industrie- und Handelskammer Stuttgart - Bitten um ein Gespräch noch nicht einmal beantwortet werden, so ist auch dies eine Verhaltensweise von Ewiggestrigen. Kontakt:  Dieter Reicherter 07192 930522 oder 0151 263 711 31, Werner Sauerborn 0171 320 980 1
publish2024-08-07 18:13:22admin
Jetzt keine Lex Stuttgart21! (Pressemitteilung mit NACHTRAG)jetzt-keine-lex-stuttgart21-pressemitteilung-mit-nachtrag
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei - NACHTRAG: siehe am Ende dieses Beitrags!) Bahnfreundliche Novellierung des Eisenbahngesetzes stoppt Immobilienprojekt Rosenstein In der Tat ist der „S21-Städtebau“ auf dem Gleisvorfeld infrage gestellt, wie die Stuttgarter Zeitung am 29. Juli in großer Aufmachung berichtet, weil der Berliner Gesetzgeber die Regeln zur Freistellung von Gleisflächen konsequent verschärft hat. Es geht jedoch nicht nur um „Infragestellen “. Vielmehr bedeutet nach einhelliger Jurist*innen-Meinung die am 29. Dezember 2023 in Kraft getretene Änderung des §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), dass die Kopfbahnhofgleise auf keinen Fall zugunsten des geplanten S21-Immobilienprojekts „Rosensteinquartier“ aufgegeben werden dürfen. Damit ist dem eigentlichen Motiv von Stuttgart21 der Boden entzogen. „Wir haben in Stuttgart21 schon immer vor allem ein Immobilienprojekt gesehen, bei dem ein funktionierender Bahnhof kein Kriterium war. Jetzt dreht das neue AEG den Spieß um und macht – zu Recht – den Schienenverkehr zur obersten Priorität“, so Bündnissprecher Martin Poguntke. In der Novellierung des AEG sehen das Aktionsbündnis und viele ökologisch orientierte Verbände einen richtigen Schritt in Richtung Verkehrswende von der Straße auf die Schiene. Im Übrigen wird damit auch eine EU-Richtlinie umgesetzt. Umso bedenklicher, dass jetzt aus der Grünen Ecke Überlegungen ins Spiel gebracht werden, wie § 23 AEG wieder verwässert oder umgedeutet werden könn te, um irgendwie doch noch das Immobilienprojekt zu retten und den Kopfbahnhof weg zu bekommen. Dafür ist Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, „zur Änderung des Eisenbahngesetzes bereit“. „Eine solche „Lex Stuttgart21“ passt gut zur Entwicklungsgeschichte des Projekts mit seinen Manipulationen, Falschbehauptungen und lobbyistischen Interventionen “, so Poguntke weiter. Das Aktionsbündnis appelliert an die S21-Betreiber, ihren Frieden mit der Neuregelung zu machen, die ja auch einen gesichtswahrenden Rückzug aus der S21 -Sackgasse weist: milliardenteure, klimabelastende Ergänzungsprojekte würden sich erübrigen, die Gäubahn -Kappung, bei der eine Niederlage gegen die Deutsche Umwelthilfe droht, würde der Bahn erspart, ebenso das neue Ungemach um die Funktionsdefizite des geplanten Abstellbahnhofs in Untertürkheim. Die Stadt Stuttgart käme in den Genuss von einer halben Milliarde Euro, weil die Bahn die Gleisflächen zurückkaufen würde. Zudem bleiben der Stuttgarter City zusätzliche Hitzerekorde erspart, wenn die Frischluftschneise Gleisvorfeld nicht zugebaut wird. Dass andernorts in Stuttgart Grünflächen für Wohnungen zugebaut werden müssten, wenn das Rosensteinprojekt aufgegeben werden muss, hält das Bündnis angesichts von massenweisen Leerständen und vielen Umnutzungsmöglichkeiten für eine populistische Irreführung. „Wenn die Bebauung des Rosensteins nun also immer unwahrscheinlicher und der Erhalt des Kopfbahnhofs immer zwingender wird, darf jetzt kein Geld mehr in die Planung des Rosensteins fließen, und es dürfen keine baulichen Maßnahmen mehr ergriffen werden, die die Funktion des Kopfbahnhofs beeinträchtigen“, so Poguntke. Kontakt: Martin Poguntke, 0151 403 602 56, Werner Sauerborn, 0171 320 980 1 NACHTRAG: Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer PM von heute 10.45h (nochmal anbei) haben wir noch nicht aufgegriffen, dass sich inzwischen auch der Stuttgarter OB Nopper im SWR https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/stuttgart-ob-nopper-kritisiert-eisenbahngesetz-100.html mit der Forderung einer "unverzüglichen Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes", also einer Lex Stuttgart21, zu Wort gemeldet hat. Damit kehrt die Initiative dorthin zurück, wo sie ihren Ursprung hat, nämlich bei den zuallererst für Stuttgart21 Verantwortlichen. Statt weiter die Lebenslüge von der "städtebaulichen Jahrhundertchance" zu verbreiten, sollte sich ein verantwortungsbewusster Oberbürgermeister besser mit den Jahrhundertrisiken einer Aufheizung der Stadt durch die geplante Bebauung von Stuttgarts wichtigster Frischluftschneise befassen und sich der Ruinierung des Stuttgarter Bahnknotens durch den Abriss der Kopfbahnhofgleise entgegen stellen. Mit freundlichen Grüßen Martin Poguntke für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart21
publish2024-08-01 08:33:29admin
Zum Tod von Silvano Giai, einem der historischen Gründer der No-Tav-Bewegung im Susa-Talzum-tod-von-silvano-giai-einem-der-historischen-gruender-der-no-tav-bewegung-im-susa-tal
(hier als pdf-Datei)

Silvano Giai, einer der historischen Gründer der No-Tav-Bewegung im Susa-Tal ist gestorben.

Am 1. Juli erreichte uns die Nachricht, dass Silvano Giai, einer der historischen Gründer der No-Tav-Bewegung im Susa-Tal gestorben ist. Er war der Sekretär der Kommunistischen Wiedergründungspartei des Orts Bussoleno, im Susatal, westlich von Turin. Aber er war viel mehr, wie im Grunde jeder erzählt, der oder die ihm einmal bei einer der zahllosen Demonstrationen gegen den Eisenbahntunnel im Susa-Tal begegnet war. Ein Mensch der Tat, der keine großen Reden geschwungen hat, sondern den großen Kochlöffel. Denn bei jedem Event verköstigte er hunderte bis sogar tausende Menschen mit Gemüse-Potpourris oder Polenta und Salaten – ohne Bezahlung, nur gegen freiwillige Spenden. Aber freilich war er vor allem politischer Aktivist, Moderator, Organisator, einer, der sich nie in den Vordergrund gestellt hat, aber immer da war. Seine Mitstreiter*innen beschreiben ihn als einen außergewöhnlichen Freund und Genossen, der nie nachgab, ein Mensch, der einem Halt gab und den Willen zu kämpfen und zu widerstehen, ein Fels für die Bewegung, eine Säule der NOTAV-Bewegung. Und nun ist er an einer schweren Krankheit im Alter von nur 73 Jahren gestorben. Zurück bleibt seine Lebensgefährtin und leidenschaftliche Kämpferin, die pensionierte Lehrerin Nicoletta Dosio. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und die ganze S21-Bewegung fühlen sich der NOTAV-Bewegung verbunden, trauern mit ihr und all den Menschen, die nun mit Silvano Giai einen großartigen Menschen verloren haben. Insbesondere Nicoletta Dosio gilt unsere herzliche Anteilnahme. Wir trauern mit unseren Mitstreiter*innen im Susa-Tal und wünschen ihnen, dass sie ihren Kampf gegen das zerstörerische Bahn-Projekt auch weiterhin unerschrocken fortsetzen, auch getragen vom Geist des fabelhaften Menschen Silvano Giai. gez. Martin Poguntke, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21   È morto Silvano Giai, uno dei fondatori storici del movimento No-Tav in Valle di Susa. Il 1° luglio abbiamo ricevuto la notizia della morte di Silvano Giai, uno dei fondatori storici del movimento No-Tav in Valle di Susa. Era il segretario del Partito della Rifondazione Comunista del comune di Bussoleno, in Valle di Susa, a ovest di Torino. Ma era molto di più, come potrà dire chi lo ha incontrato in una delle innumerevoli manifestazioni contro il tunnel ferroviario in Val di Susa. Era un uomo d'azione che non faceva grandi discorsi, ma brandiva un grande cucchiaio di legno. Perché a ogni manifestazione sfamava centinaia o addirittura migliaia di persone con pot-pourri di verdure o polenta e insalate – senza pagare, solo in cambio di donazioni volontarie. Ma naturalmente era soprattutto un attivista politico, un moderatore e un organizzatore, uno che non si metteva mai in primo piano ma era sempre presente. I suoi compagni di campagna lo descrivono come un amico e un compagno straordinario che non si è mai arreso, una persona che ti dava sostegno e voglia di combattere e resistere, una roccia per il movimento, un pilastro del movimento NOTAV. E ora è morto per una grave malattia all'età di soli 73 anni. Gli sopravvive la sua compagna e appassionata attivista, l'insegnante in pensione Nicoletta Dosio. L'Alleanza d'Azione contro Stoccarda 21 e tutto il movimento S21 si sentono legati al movimento NOTAV e sono in lutto con esso e con tutte le persone che hanno perso una grande persona come Silvano Giai. Le nostre più sentite condoglianze vanno in particolare a Nicoletta Dosio. Siamo in lutto con i nostri compagni di lotta in Val di Susa e auguriamo loro di continuare imperterriti la loro lotta contro il distruttivo progetto ferroviario, portati anche dallo spirito del favoloso uomo Silvano Giai. firmato: Martin Poguntke, Alleanza d'azione contro Stoccarda 21  
publish2024-07-12 17:32:18admin
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