| Title | Slug | Body | Excerpt | Status | Published ↓ | Author | admin |
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| Elefanten im Wohnzimmer | elefant-im-wohnzimmer | Weiterwerkelei am S21 Planungsdebakel – und keiner spricht über den …Elefanten im WohnzimmerGroteske Züge hat, was heute im S21-Ausschuss des Stuttgarter Gemeinderats verhandelt wird. Es ist wie eine Freundesrunde, die sich im Wohnzimmer über neue Tapeten und Gardinen unterhält – und kein Wort über den Elefanten mitten im Zimmer verliert. So mutet es an, wenn heute ab 14 Uhr im Rathaus über viele Detailfragen und Lösungsmöglichkeiten des Projekts verhandelt wird – während durch das eingestandene Scheitern der kompletten Filderplanung Sinn und Machbarkeit des ganzen Projektes infrage stehen. Der Vater des Projekts gibt dessen Untauglichkeit zu Der als Vater des Projekts geltende Prof. Gerhard Heimerl höchstselbst forderte jüngst mehrere milliardenschwere Ergänzungsprojekte, um mit S21 für die Zukunft gerüstet zu sein, und gab damit unumwunden zu: Das als Jahrhundertprojekt beworbene Vorhaben, das 100 Prozent Leistungssteigerung für den Bahnknoten Stuttgart bringen sollte, bewältigt nicht einmal den Bedarf der nächsten zehn Jahre: den integralen Taktverkehr (ITF) und eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen. Mühsam versucht Projekterfinder Heimerl den Eindruck zu erwecken, es liege an neuen Anforderungen, die zur Zeit des Projektbeginns noch gar nicht absehbar gewesen seien. Dabei war schon in der sogenannten Schlichtung genau dies das Thema: S21 muss ITF und eine wesentliche Erhöhung der Zugzahlen bewältigen – und das schafft es eben nicht. Und nun mahnt der Professor, den Wohnungsbau im Rosensteinquartier, der heute wieder verhandelt wird, nicht zulasten des Bahnverkehrs zu betreiben und fordert stattdessen weitere Milliarden für weitere Tunnelorgien, um zu retten, was nicht mehr zu retten ist – Stuttgart 21, ergänzt durch: einen unterirdischen Kombibahnhof für Stuttgart, einen Gäubahntunnel auf den Fildern, einen weiteren Tunnel Richtung Vaihingen und einen Ergänzungstunnel zum Pragtunnel. Wahnsinn soll gegen Wahnsinn helfen – und das Klima? Die Auswirkungen dieses ungebremsten Wachstums, weitere Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2, verschwenderischer Umgang mit den Ressourcen Boden und Sand – all das scheint inzwischen die hiesigen Grünen und auch teils die Umweltverbände nicht mehr zu interessieren. Appell an die Stadt Stuttgart, den Gemeinderat und insbesondere an die OB-Kandidat*innen:
| publish | 2020-07-24 14:59:20 | admin | ||
| Offener Brief an „Allianz Mobilitätswende Baden-Württemberg“ | offener-brief-an-allianz-mobilitaetswende-baden-wuerttemberg | (hier als pdf-Datei)
Liebe Aktive für eine Mobilitätswende im Land,
als Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 begrüßen wir Euren Vorstoß, mit gemeinsamen Anstrengungen den Druck der Zivilgesellschaft auf die Politik zu erhöhen, und damit auf eine klimaneutrale Mobilitätskultur hinzuarbeiten!
Bei aller Übereinstimmung zu den Einzelforderungen ist uns unverständlich, wie man zu Stuttgart 21 als dem Großprojekt im Land mit nachhaltig negativen Wirkungen für Klima und klimagerechte Mobilität schweigen kann.
Bitte ignoriert nicht den Elefanten im Wohnzimmer!
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte, die jede klimaverantwortliche Politik im Blick haben sollte:
| publish | 2020-07-15 18:08:35 | admin | ||
| PM: Damoklesschwert über Stuttgart 21 | pm-damoklesschwert-ueber-stuttgart-21 | (hier als pdf-Datei)
Unglaubliche Mängel beim Brandschutz können das Mega-Projekt zu Fall bringen
Die komplette Planfeststellung von Stuttgart 21 steht aufgrund kapitaler Mängel beim Brandschutz grundsätzlich infrage. Das ist die Quintessenz eines umfangreichen Antrags des Aktionsbündnisses an das Eisenbahnbundeamt (EBA) als Genehmigungsbehörde. Der auf rechtliche Konsequenzen ausgerichtete Vorstoß, verfasst von Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper und dem Vorsitzenden Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter basiert auf umfangreichen Recherchen der Fachgruppe Ingenieure22, die die Preisgabe bahninterner Unterlagen zum Brandschutz zuvor in einem langwierigen Rechtsstreit gegen die DB erzwungen hatte.
Der Antrag fordert zunächst, dass in einem die Planfeststellung ergänzenden Verfahren der Nachweis des Brand- und Katastrophenschutzes schon vor der baulichen Fertigstellung der Tunnel erbracht wird. Es sei ein „rechtswidriger Verwaltungsakt“, so der Antrag, dass der Brandschutz bei der Planfeststellung ausgelagert wurde, somit die DB AG erst nach Fertigstellung der Strecken vor deren Inbetriebnahme aufzeigen müsse, dass ihr Konzept funktioniert. Dies widerspreche auch den EBA-eigenen Tunnelrichtlinien.
In der Brandschutzsimulation, auf die sich die Planfeststellung stützt, konnten massive Fehler und Manipulationen nachgewiesen werden. So wurde u.a. von völlig wirklichkeitsfremden Rettungszeiten ausgegangen. Unterstellt wird, dass zur Evakuierung von 1757 Menschen 15 Minuten ausreichen und diese Zeit auch tatsächlich zur Verfügung steht. Die Annahme, dass sich der bei einem Zugbrand im engen S21-Tunnel freigesetzte Brandrauch nur so langsam ausbreitet, wurde aber nicht hinterfragt. Tatsächlich breitet er sich mit 2,5 – 3 m/s aus – das ist etwa vier- bis fünfmal so schnell wie die mögliche Fluchtgeschwindigkeit der Menschen. Die Flüchtenden werden schon nach drei Minuten vom toxischen Rauchgas eingeholt und kommen darin zu Tode, bevor die Rettungsstollen erreicht werden können. Das Todesrisiko liegt je nach Brandsituation wegen der viel zu langen Entfluchtungszeit bei bis zu 100%!
Doch auch die Annahme, eine Evakuierungszeit von 15 Minuten reiche aus, ist fehlerhaft und ignoriert praktische Erkenntnisse. Erst jüngst dauerte beim ICE-Brand Nähe Montabaur die Rettung von ca. 500 Menschen 45 Minuten - auf freier Strecke. Dass im Tunnel sich die Menschen erst in die zweite „sichere“ Röhre retten können, wenn in dieser der Zugverkehr eingestellt wurde, hat die Simulation ebenso „vergessen“ wie ein technisches Regelwerk, das als Schrittgeschwindigkeit der Fliehenden von nur knapp der Hälfte des in der Simulation angesetzten Werts ausgeht. Auf den ohnehin zu engen Fluchtwegen (120 cm, teilweise nur 60 cm Breite) bestimmen die Langsamsten das Tempo und können nicht überholt werden
Unterstellt wird auch, dass ein brennende ICE besonders günstig, nämlich mittig zwischen 2 Rettungsstollen (Abstand 500 m) zum Stehen kommt. Ignoriert wird aber, dass der nächstliegende Rettungsstollen durch aufsteigende Rauchentwicklung oder den brennenden Zug selbst versperrt sein könnte. Die Ausstiegshöhe von den Zugtüren zu den Fluchtwegen beträgt über 90 cm, zu viel für Kleinkinder, Alte und Behinderte. Völlig illusionär ist, dass Zugbegleiter alle 4 in den Decken des ersten und letzten Wagens installierten Trittleitern so schnell in Position bringen, dass alle 1.757 Menschen innerhalb von 2 Minuten ausgestiegen sind.
„Vor allem sind wir fassungslos über die mangelhafte Aufsicht und Überprüfung durch das Eisenbahnbundesamt unter Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die Verantwortungslosigkeit der zur Kontrolle berufenen Entscheidungsträger nicht nur im Bund und bei der Deutschen Bahn AG, sondern auch des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart“, so von Loeper und Reicherter.
Angesichts des vorgerückten Stands des Bahnprojekts und des Ausmaßes der festgestellten Mängel geht der von mehreren weiteren Betroffenen mitgezeichnete Antrag jedoch davon aus, dass diese Defizite, anders als beim Berliner Großflughafen BER, nicht mehr durch eine Planergänzung behoben werden können (z.B. durch den Bau einer dritten Röhre), so dass die zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschlüsse gemäß § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG ganz aufzuheben sind.
Schlägt das EBA sehr gut begründete Warnungen ähnlich in den Wind, wie es die BaFin im Falle des Betrugsfalls wirecard tat, so gehen von Loeper und Reicherter von einer fatalen Alternative aus: Entweder werden, wenn S21 trotz allem in Betrieb ginge, auf lange Sicht Leben und Gesundheit vieler Menschen auf Spiel gesetzt. Dies würde eine massive Missachtung des grundgesetzlich gebotenen Schutzes von Leib und Leben darstellen. Oder S21 kann nach vielen Jahren Bauzeit und Milliarden-Investitionen wegen kapitaler Mängel des Brandschutzes nicht in Betrieb genommen werden. Das wäre eine skandalöse Veruntreuung von Steuergeld, so die beiden Juristen. Deswegen hat das Aktionsbündnis seine Informationen und den EBA-Antrag auch dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs zugänglich gemacht sowie heute per Fax an die maßgeblich für Stuttgart 21 zuständigen Politiker*innen geschickt.
Hinweise:
Den Antrag an das EBA samt Anlagen, das Schreiben an den Präsidenten des BRH sowie die Schreiben an die genannten Politiker können Sie unter www.kopfbahnhof-21.de einsehen.
Bitte beachten Sie auch die Berichterstattung des SPIEGEL zum Thema Brandschutz bei S21 in der heutigen Ausgabe.
Kontakte:
Eisenhart von Loeper: 07452 - 4995
Dieter Reicherter: 07192 - 930522
Wolfgang Kuebart, Ingenieure22: 0152 265 933 51
Martin Poguntke: 0151 403 602 56 | publish | 2020-07-04 11:03:45 | admin | ||
| Brief an Kanzleramt und Ministerien | brief-an-kanzleramt-und-ministerien | folgender Brief wurde an Kanzleramt, mehrere Ministerien, Ministerpräsident und OB Kuhn verschickt.
(hier als pdf-Datei)
Sehr geehrte Frau ... / sehr geehrter Herr ...
nach jetzt gesicherten Erkenntnissen weist das Projekt Stuttgart 21 beim Brand- und Katastrophenschutz in den fast 60 km langen Tunneln schwerwiegende Mängel auf. Die Fachgruppe der Ingenieure22 hat entsprechende Unterlagen ausgewertet, die sie gegen die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm der DB AG vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim erstritten hatte. Diese Mängel sind so tiefgreifend, dass bei einem leider statistisch zu erwartenden Zugbrand Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbeschäftigten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.
Weil es dazu nicht kommen darf, würde der Weiterbau des Projekts seinen Zweck verfehlen, denn Stuttgart 21 wird wegen ungenügenden Brandschutzes nicht in Betrieb gehen dürfen. Bitte prüfen Sie den Vorgang und wirken Sie darauf ein, dass hier nicht weitere Milliarden Euro Steuergelder sinnlos in den Sand gesetzt werden.
Wegen der Haftungsrisiken haben wir uns auch an den Bundesrechnungshof gewendet, siehe die Anlage. Zugleich dürfen wir auf den beim Eisenbahnbundesamt nach §§ 48, 75 VwVfG gestellten Antrag mit 10 Anlagen verweisen, der auf die Korrektur der unverantwortlichen Ausklammerung des Brandschutzes aus der Entscheidung zu S21 zielt. Diese Unterlagen erhalten Sie gesondert digital. Der SPIEGEL wird am 4. Juli bereits prominent berichten.
Sie werden die Faktenlage und die Gefahrendimension selbst ermessen, die aus alledem hervorgeht.
Wir rufen Sie und alle politisch Verantwortlichen auf, der Lebensgefährdung und den Haftungsrisiken klug zu begegnen und – bei Uneinsichtigkeit des EBA als Bundesbehörde – ein sonst unvermeidliches langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn jedes „Weiter so“ würde den Schaden enorm vergrößern.
Im Namen auch von Herrn Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.,
grüßt Sie freundlich
Dr. Eisenhart v. Loeper
RA & Sprecher, Aktionsbündnis gegen S21
Anlage: Brief an den Bundesrechnungshof vom 22. Juni 2020
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-den-bundesrechnungshof/ | publish | 2020-07-04 09:05:45 | admin | ||
| Brief an den Bundesrechnungshof | brief-an-den-bundesrechnungshof | (hier als pdf-Datei)
Neue Haftungsrisiken des Bundes und der Deutschen Bahn AG beim Projekt Stuttgart 21
Sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrechnungshofes,
Ihre Behörde und auch Sie persönlich haben sich wiederholt mit den finanziellen Risiken des Projektes Stuttgart 21 für den Bund und die Deutsche Bahn AG befasst und immer wieder mahnende Worte verlauten lassen. Überdies gibt die wirtschaftliche Lage des Bahn-Konzerns seit Jahren Anlass zu Sonderberichten des Bundesrechnungshofes.
Mit großem Interesse haben wir Ihren Bericht „Aktuelle Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage und zum Corona-bedingten zusätzlichen Finanzierungsbedarf des DB AG-Konzerns“ vom 25.5.2020 zur Kenntnis genommen.
Demnach können seit mehreren Jahren die aus der operativen Tätigkeit erwirtschafteten Cashflows den Investitionsbedarf nicht decken. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie wären beherrschbarer gewesen, wenn die Bundesregierung den seit Jahren bekannten und vom Bundesrechnungshof aufgezeigten unternehmerischen Fehlentwicklungen des Konzerns entgegengewirkt und den dringenden Handlungsbedarf durch gezielte Steuerung umgesetzt hätte. Die ausbleibenden strukturellen Veränderungen belasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nun zusätzlich zu den Pandemie-bedingten Kosten.
Besonders beeindruckt hat uns Ihre Forderung: „Ein „Weiter so“ darf es angesichts der sich in der Krise nochmals verstärkt offenbarenden wirtschaftlichen Defizite und Fehlentwicklungen des Konzerns nicht mehr geben.“
Leider erleben wir beim Projekt Stuttgart 21 seit vielen Jahren trotz der Warnungen Ihrer Behörde genau dieses „Weiter so“. Anlass unseres jetzigen Schreibens sind neue Erkenntnisse zum mangelhaften Brandschutz in den fast 60 km Tunneln des Projekts. Diese Erkenntnisse gründen sich auf eine beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erstrittene Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz in Unterlagen der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) der DB AG. Die Auswertung der dabei gewonnenen Unterlagen durch unsere Fachgruppe Ingenieure 22 ergab schwerwiegende Mängel des Brand- und Katastrophenschutzes in den S21-Tunneln. Diese Mängel sind nach unserer Auffassung so tiefgreifend, dass Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbediensteten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes bei einem Zugbrand in einem der Tunnel extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.
Möglicherweise wird sich bei einem Weiterbau der Tunnel trotz dieser Mängel nach Abschluss der Arbeiten herausstellen, dass wegen unzureichenden Brand- und Katastrophenschutzes die Tunnelstrecken nicht werden in Betrieb genommen werden können, also Milliarden Euro nutzlos ausgegeben sein werden. Selbst falls eine Nachrüstung auf den bereits heute geforderten Stand der Technik (insbesondere Dritte Röhre als Fluchtröhre wie bei der 2. Stammstrecke der S-Bahn in München und beim Euro-Tunnel) dann noch möglich sein sollte, wird dies enorme Summen kosten, deren Finanzierung in den Sternen steht.
Ohnehin ist uns soeben eine interne Information aus Bahnkreisen zugegangen, wonach bereits jetzt für Nachbesserungen beim Brandschutz, die mit den von uns neu aufgedeckten Mängeln nichts zu tun haben, einige hundert Millionen Euro zusätzlich aufgebracht werden müssen. Dies lässt befürchten, dass die Deutsche Bahn AG die Sicherheit in den Tunneln weder technisch noch finanziell wird gewährleisten können und eine Bauruine droht. Grund für dieses Versagen ist die Auslagerung des Brand- und Katastrophenschutzes bei der Planfeststellung entgegen der Tunnelrichtlinie des Eisenbahnbundesamts. Erst nach Fertigstellung der Strecken soll die DB AG vor deren Inbetriebnahme nachweisen, dass ihr Konzept funktionieren wird. Dieser Nachweis wird jedoch – wie jetzt nachgewiesen ist – nicht erbracht werden können. Dann könnte die gebaute Bahnstrecke nicht in Betrieb genommen werden. Das damit verbundene finanzielle Risiko ist enorm. Nicht weniger groß ist auch die Befürchtung, dass bei einer nicht ausschließbaren Brandkatastrophe in einem der Tunnel mit vielen hundert Toten und Verletzten und riesigen Sachschäden wird gerechnet werden müssen – ein gewaltiges Haftungsrisiko für Bund und Deutsche Bahn AG und die Verantwortlichen der falschen Planungen.
Aus Sorge vor derart unübersehbaren Folgen haben insgesamt 7 Antragsteller, darunter auch das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, am 17.6.2020 beim Eisenbahnbundesamt formell beantragt, in einem ergänzenden Verfahren Vorkehrungen und Auflagen zum Brandschutz zu den Planfeststellungsbeschlüssen, die Tunnelstrecken betreffen, anzuordnen, hilfsweise diese Beschlüsse aufzuheben. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte Antragsschrift samt Anlagen.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, wegen der zu befürchtenden enormen Haftungsrisiken bei einem Versagen des Brandschutzes eine Prüfung durch Ihre Behörde zu veranlassen, um weiteren Schaden vom Bund und eine möglicherweise drohende Zahlungsunfähigkeit der Deutschen Bahn AG abzuwenden.
Gerne würden wir Ihnen und Ihren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern unsere Erkenntnisse in einem persönlichen Gespräch erläutern. Selbstverständlich stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Anlagen:
Antragsschrift an das EBA vom 17.6.2020 nebst 10 Anlagen
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-das-eisenbahn-bundesamt/ | publish | 2020-07-04 09:00:16 | admin | ||
| Brief an das Eisenbahn-Bundesamt | brief-an-das-eisenbahn-bundesamt | (hier als pdf-Datei)
Antrag nach §§ 48, 75 Abs. 2 S. 2 sowie ggfs. §§ 48, 75 Abs. 1 a S. 2 2 VwVf wegen ungenügenden Brandschutzes beim Bahnprojekt Stuttgart 21
Sehr geehrter Herr Präsident Hörster,
sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht (hier folgen Namen und Anschriften der Antragsteller)
beantrage ich,
das Eisenbahnbundesamt als für die Planfeststellung beim Projekt Stuttgart 21 zuständige Behörde möge
Die DB AG weiß jedoch, dass es sich bei einem Brandfall im Tunnel nicht um einen so bezeichneten „worst case“ handelt, sondern in Wahrheit um einen durchaus wahrscheinlichen Fall (siehe brennender ICE bei Montabaur im Jahr 2018), der nach ihrer eigenen Aussage – wäre der Brand in einem Tunnel aufgetreten – „kaum“ beherrscht werden kann. Ausgangspunkt ihrer Planungen war die unzutreffende Behauptung, ICE-Züge könnten nicht in Brand geraten und im Tunnel in Brand geratene (andere) Züge könnten aus eigener Kraft noch aus einem Tunnel ins Freie fahren, um dort gelöscht werden zu können.
Zahlreiche Brandereignisse an Zügen und insbesondere die jüngsten Feststellungen zum Ablauf des ICE-Brandes bei Montabaur widerlegen beide Annahmen. Damit bestätigen sich die Vorwürfe eines dramatischen Versagens des Brandschutzes bei den bisherigen Planungen. Dass ein Zug – bei der Vielzahl von Tunnelstrecken bei Stuttgart 21 – auch in einem Eisenbahntunnel in Brand geraten und dort brennend liegen bleiben kann, ist somit keineswegs als „worst case“ zu bezeichnen. In der Anlage 1 haben wir zum Beweis alle bekanntgewordenen Zugbrände im Tunnel aufgelistet, in der Anlage 2 Brandereignisse bei Reisezügen und Bahnanlagen von 2000 bis 2020.
| publish | 2020-07-04 08:00:57 | admin | ||
| PM: Nach dem Scheitern der S21-Filderplanung | pm-nach-dem-scheitern-der-s21-filderplanung | (hier als pdf-Datei)
Nach dem Scheitern der S21-Filderplanung
Jetzt reinen Tisch machen!
Mit den heute bekannt gewordenen Plänen von Bundesverkehrsministerium und CDU, zwischen Flughafen und Rohrer Kurve einen weiteren Tunnel zu bauen, wird de facto eingeräumt, dass nach mehr als 25 Jahren Planung Stuttgart 21 an ganz zentraler Stelle nicht funktionieren würde. Erneut wird mit milliardenschweren Zusatzmaßnahmen eine „Optimierung“ oder „Verbesserung“ des Projekts versprochen, wo es sich doch nur wieder um einen sündhaft teuren Versuch handelt, noch irgendwie zu retten, was nicht mehr zu retten ist, damit Flughafen- und verkleinerter Hauptbahnhof den zukünftigen Bahnverkehr nicht völlig ausbremsen.
Einfach gesagt: Wahnsinn wird mit Wahnsinn bekämpft.
Schon die in der sogenannten „Schlichtung“ angekündigten Verbesserungen („Stuttgart21 plus“) waren ziemlich teure Bedingungen für die Fortführung des Projekts, die allesamt gebrochen wurden bzw. nicht realisierbar waren. Den fundamentalen Mängeln des Projekts kann mit noch so vielen Milliarden nicht abgeholfen werden. S21 bliebe ein Fass ohne Boden, betriebswirtschaftlich gesagt: weitere Investitionen sind sunk cost.
„Wir appellieren an die Verantwortlichen, jetzt Gesichtswahrungsprobleme zurück zu stellen und reinen Tisch zu machen.“ so Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder und Mitglied im Aktionsbündnis gegen S21.“ Am nächstliegenden und dringendsten, so Siegel, wäre eine Verständigung auf den Erhalt der Gäubahnführung über die Panoramastrecke.
Ergänzend Dipl.-Ing. Frank Distel, Bahnfachmann und stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft, zu den Ideen der Bahngutachter: „Der Planungsvorschlag der SMA Zürich im Auftrag des Bundesverkehrsministers für eine völlig neue Gäubahnführung auf den Fildern in einem langen Tunnel zeigt schonungslos die zahllosen Mängel und Fallstricke des Filderabschnitts auf. Offenkundig wird auch die Untauglichkeit der bisherigen Planung für den Integralen Taktfahrplan und die geforderte Verdoppelung der Schienenkapazität, beides Herzstücke der bahnpolitischen Klimapolitik der Bundesregierung!
Der Lösungsvorschlag mag mit Milliardenaufwand auf dem Filderabschnitt einige bahnbetriebliche Problempunkte beseitigen oder abmildern. Leider sieht er aber immer noch eine Führung der Gäubahn und des IC Stuttgart-Zürich durch den „brandgefährlichen“ Fildertunnel und den erwiesenermaßen viel zu klein dimensionierten Tiefbahnhof vor statt die bestehende Gäubahnführung zu erhalten.
Bevor weitere Unsummen mit erneut fragwürdigem Ergebnis investiert werden und weiter Jahre verloren gehen, sollte diese Situation zum Innehalten genutzt werden. Alle Beteiligten müssen sich – auch mit den sachkundigen Kritikern – an einen Tisch setzen, um Auswege aus dem für die Zukunft des Bahnverkehrs dramatischen Defiziten des geplanten Verkehrsknoten Stuttgart zu suchen. „Weitere Baumaßnahmen und Vergaben auf den Fildern und im Talkessel müssen solange eingestellt werden, bis eine Klärung herbeigeführt ist, die zu einem zukunftsfähigen Bahnverkehrs-Konzept führt.“, so Martin Poguntke, Sprecher des Aktionsbündnisses
Ziemlich auf dem Holzweg sei auch Regionalpräsident Thomas Bopp (CDU) mit seiner Forderung an die Umweltverbände, zu denen auch die Schutzgemeinschaft zählt, auf Einsprüche gegen die neuen Vorschläge zu verzichten. Die Perspektive und die eingebrachten Interessen der Umweltverbände sind grundsätzlich für jede größere Planung unverzichtbar. Insbesondere bei einem Großprojekt wie S21, dessen zentrales Element einen ökologisch unverantwortlichen Rückbau von Bahninfrastruktur darstellt, verbunden mit maßloser Bodenversiegelung, ist die Kritik durch diese Verbände, Bürgerbewegungen und die Zivilgesellschaft geradezu zwingend.
Das unbeirrte Weiterbauen an Stuttgart 21 stellt nicht nur für die mitverantwortlichen Grünen als Bannerträgerinnen des Klimaschutzes, sondern für die Politik insgesamt einen immensen Vertrauensverlust dar.
Kontakt:
Martin Poguntke, Steffen Siegel, Frank Distel, Werner Sauerborn | publish | 2020-06-27 10:14:56 | admin | ||
| Die Schutzgemeinschaft Filder engagiert sich weiter gegen die Fehlplanung auf dem Filderabschnitt von Stuttgart 21 | die-schutzgemeinschaft-filder-engagiert-sich-weiter-gegen-die-fehlplanung-auf-dem-filderabschnitt-von-stuttgart-21 | Revisions-Urteil LeipzigDas Revisions-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18. Juni 2020 bedeutet bedauerlicher Weise, dass der Bau der Neubaustrecke auf den Fildern und des Flughafenbahnhofs unter der Messe weitergeht. Leider ging das Gericht auf unsere schwerwiegenden Einwände gegen den völlig unzureichenden Brandschutz im Tiefbahnhof unter der Messe und gegen die unzulässige Aufteilung des Planabschnitts 1.3 in zwei Abschnitten nicht ein. Weil den Planern von S 21 ein Formfehler unterlaufen war (Straßenbau) hatte der VGH Mannheim zunächst die Planfeststellung aufgehoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Urteil der Vorinstanz revidiert - weil der Formfehler inzwischen geheilt ist. Die Schutzgemeinschaft Filder sieht jetzt jedoch – anders als es nach dem Urteil des VGH Mannheim vor anderthalb Jahren zu befürchten war – den Rechtsweg gegen die Gäubahnführung nicht verbaut: Die SG Filder kann nun den berechtigten Kampf gegen die Gäubahnführung über den Flughafen beim Teilabschnitt 1.3b wie bisher fortzusetzen. Das BVerwG Leipzig hat, so die Schutzgemeinschaft, durch den Verweis der Gäubahnführung in den Abschnitt 1.3b die Rechtsschutzlücke, die durch das Mannheimer VGH-Urteil entstanden war, beseitigt. Der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft und Verkehrsingenieur Frank Distel: „Endgültiges wissen wir zwar erst, wenn in einigen Wochen die ausführliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir im Abschnitt 1.3b weiterhin unsere zugkräftigen Argumente gegen die geplante Führung der Gäubahn über den Flughafen weiter einbringen können. Gelingt es, die Gäubahn auf der heutigen Panoramastrecke zu belassen, entfiele auch die für zwei oder mehr Jahre zu erwartende baubedingte Unterbrechung der S-Bahn zwischen Echterdingen und Flughafen und das Abhängen von Bernhausen. Ebenso entfiele die umstrittene, mindestens fünfjährige Unterbrechung der Gäubahn zwischen Vaihingen und Stuttgart Hbf. Aus Gründen der Zukunftssicherheit des Bahnverkehrs auf den Fildern liegt uns vor allem daran, den Engpass durch die folgenreiche Fehlplanung des Mischverkehrs mit S-Bahnen, Regionalzügen der Gäubahn und des IC Stuttgart-Zürich zwischen Rohrer Kurve und Flughafen zu vermeiden. Gelingt uns dies im Verfahren 1.3b, dann blieben auf der Filderstrecke erhebliche Reserven für eine Verdichtung des S-Bahn-Takts frei - zugunsten einer nachhaltigen Verbesserung der Nahverkehrsversorgung des Filderraumes.“ Der Kampf der Schutzgemeinschaft Filder e. V. gegen eine der schlimmsten Fehlplanungen der deutschen Bahngeschichte geht weiter. Kontakt: Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder Neuhausen, 07158 5850 Frank Distel 0179 597273 Gabi Visintin, Pressearbeit 0179 2050449 | publish | 2020-06-21 20:34:32 | admin | ||
| PM: S21-Begründung Wohnungsbau wird zur Schimäre | pm-s21-begruendung-wohnungsbau-wird-zur-schimaere | (hier als pdf-Datei)
Der nächste Offenbarungs-Eid
S21-Begründung Wohnungsbau wird zur Schimäre
Nachdem die Behauptungen, durch S21 werde der Bahnverkehr verbessert und würden Arbeitsplätze geschaffen, längst als Schutzbehauptungen entlarvt sind, zerbricht nun auch eine der Hauptrechtfertigungen des Projekts S21 schaffe zeitnah Wohnungen. Gestern hatte OB Kuhn zugeben müssen, dass eine Wohnbebauung auf dem beim Bau von S21 freiwerdenden Gleisvorfeld erst Mitte der 30-er Jahre möglich würde. Bezieht man Erschließung und Hochbau mit ein, so könnten Fertigstellung und Bezugsfähigkeit bis in die 40-er-Jahre dauern. „Angesichts der tiefen Einschnitte durch Corona und den Strukturwandel der hiesigen Schlüsselindustrien ist völlig unabsehbar, ob und welcher Wohnungsbedarf dann bestehen wird“, so Bündnissprecher Martin Poguntke.
Dabei ist die Erkenntnis, dass die Bebauung der durch S21 freiwerdenden Gleisflächen erst in den 30-er-Jahren angegangen werden könnte, keineswegs so überraschend, wie die Stadt nun den Eindruck erwecken will. Von Anfang an war klar, dass einer endgültigen Fertigstellung des Tiefbahnhofs noch Jahre für Probebetrieb, Gleisentfernung, Abbau der massiven Beton-Überwerfungsbauwerke, Sanierung des nach über 100 Jahren Bahnbetrieb hoch kontaminierten Bodens und Modellierung der Flächen folgen würden. Und auch die Eidechsen und die Naturschutzgesetze, die für jede Verzögerung verantwortlich gemacht werden, waren schon damals da.
Das neuerliche Eingeständnis von OB Kuhn ist ein Offenbarungseid und eine Blamage insbesondere für die hiesige SPD, die ihre Zustimmung zu S21 mit dem sozial- und wohnungspolitischen Argument begründete, dabei jedoch der Bau und Immobilienwirtschaft auf den Leim gegangen ist. „Jetzt, wo der letzte Eckpfeiler der S21-Begründung weggebrochen ist, sollte das ganze Projekt auf den Prüfstand“, so Poguntke. „Wenn Wohnungen gebraucht werden, dann jetzt. Und Flächen für mindestens 1.000 Wohnungen sind bereits jetzt vorhanden – die Bahn muss lediglich die Baulogistikfläche beim Nordbahnhof freigeben.“
Statt mit der Bahn über einige wenige Jahre weniger an Zeitverzug – und dadurch weitere Kosten für den Stadthaushalt – zu verhandeln, muss die Stadt mit allen Projektpartnern Verhandlungen über ein grundsätzliches Umsteuern aufnehmen und die Möglichkeit für eine sofortige Wohnungsbebauung beim Nordbahnhof und Umnutzungsmöglichkeiten für die Bahnhofsgrube und die bereits gebauten Tunnel prüfen. Dabei könnten auch City-Logistiksysteme für den Warenverkehr zwischen Stadträndern und Zentrum (vorletzte Meile), die die Innenstadtstraßen von Güterverkehr entlasten könnten, eine Rolle spielen.
Da die mit der Bebauung des Rosenstein-Quartiers einhergehende Bodenversiegelung ohnehin stadtklimatisch problematisch ist und weil damit eine wichtige Frischluftschneise für den Stuttgarter Kessel verbaut würde, darf es hier angesichts der Dramatik der Klimaentwicklung kein Weiter-So geben. | publish | 2020-06-19 17:17:20 | admin | ||
| Die Schutzgemeinschaft Filder versteht die Euphorie nicht | die-schutzgemeinschaft-filder-versteht-die-euphorie-nicht | 12 Kilometer Gäubahntunnel auf den FildernDie Schutzgemeinschaft Filder relativiert die gerade um sich greifende Euphorie über einen gigantischen, sehr teuren Zwölf-Kilometer-Tunnel für die Gäubahn auf den Fildern. Fast 20 Jahre lang wurde auf den Fildern eine unsinnige Fehlplanung nach der anderen vorgelegt. Alle Planungen sahen vor: Mischverkehr von Gäubahn, IC und ICE sowie S-Bahn auf gleichen Gleisen, massive Beeinträchtigung der S-Bahn, Chaos an der Rohrer Kurve, Lärm in den Ortschaften, Drittes Gleis am Terminalbahnhof am Flughafen. Die angestrebte Verdichtung des S-Bahn-Takts auf den Fildern auf 10 statt 20 Minuten sowie die Verdoppelung der Fahrgastzahlen der Bahn ab 2030 wurden durch die S-21-Planungen, die Gäubahn auf den S-Bahngleisen an den Flughafen zu führen, torpediert und unmöglich gemacht. Die einstige Magistrale Zürich-Stuttgart sollte nach den S-21-Plänen mindestens fünf Jahre lang in Vaihingen enden. Dazu kam der Plan der Bahn, für den Bau des dritten Gleises und weitere Umbauten am Flughafen, die S-Bahn 600 Meter vor dem Flughafen zu unterbrechen, mit der Folge, dass Bernhausen völlig vom S-Bahn-Netz abgehängt worden wäre. Der Grund für all diese Missplanungen haben ihren Grund in dem Ziel der Bahn, die Gäubahnzüge – „mit Gewalt und ohne jeden Bedarf“ – über den Flughafen zu lenken. Diese Fehlplanungen will nun die Bundesregierung und die Bahn mit einem zwölf Kilometer langen Gäubahntunnel zum Flughafen korrigieren. Dazu sagt Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Endlich haben die Betreiber von S-21 erkannt, dass die bisherigen Filderplanungen für Stuttgart 21 eine einzige Fehlplanung waren. Doch der 12 km lange Gäubahntunnel an den Flughafen löst zwar einige der bisherigen Probleme, ist aber keine wirkliche Alternative. Es ist nur ein weiterer unsinniger Rettungsversuch einer Fehlplanung, anstatt endlich einzuräumen, dass das Fehlprojekt als Ganzes aufgegeben werden müsste.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Frank Distel ergänzt: „Bund und Bahn halten mit diesem aberwitzigen Tunnel krampfhaft an der Führung der Gäubahn über den Flughafen fest, koste es, was es wolle. Wieviel einfacher wäre es, die Gäubahn kostengünstig auf der Panoramastrecke zu belassen. Der Anschluss an den neuen Stuttgarter S-21-Bahnhof wäre schon deshalb problemlos über Kopfgleise möglich, weil es wegen des politischen Konsenses eines funktionierenden Taktfahrplans ohnehin unumgänglich sein wird, Kopfbahnsteige im Stuttgarter Talkessel zu belassen. Damit würde auch das bewährte Notfallkonzept der S-Bahn weiterhin funktionieren. Das Städtebauprojekt muss dann mit städtebaulicher Phantasie den sinnvollen Planungen angepasst werden.“ Warum lehnt die Schutzgemeinschaft Filder den Vorschlag eines 12 km langen Gäubahntunnels, der wahrscheinlich mindestens eine Milliarde Euro kosten würde, im Detail ab? Einerseits entlarvt der Alternativvorschlag des Bundes schonungslos die gravierende Murksplanung des Filderabschnitts 1.3, was längst überfällig war und sehr zu begrüßen ist. Andererseits darf keineswegs übersehen werden, dass diese neue Filder-Variante viele Probleme des Gesamtsystems nicht löst und zudem neue schafft:
| publish | 2020-06-08 17:02:04 | admin |
