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Pressegespräch: 5 Jahre nach der Geißler-„Schlichtung“pressegespraech-5-jahre-nach-der-geissler-schlichtung
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publish2015-11-28 00:36:21admin
Strafvereitelung durch Berliner Staatsanwälte?strafvereitelung-durch-berliner-staatsanwaelte
Der unwirtschaftliche Weiterbau des Großprojekts „Stuttgart 21“ wirft lange Schatten auf das Kanzleramt und die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue.

Zwei engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, haben Strafanzeige gegen zwei Berliner Staatsanwälte erstattet, weil sie jegliche Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue gegen die Bahn-Vorstände Rüdiger Grube, Volker Kefer verweigert haben. Auch Bahn-Aufsichtsräte, Staatssekretäre sowie Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Ex-Wirtschaftsminister Philipp Rösler scheinen gegen die Strafverfolgungsbehörden immun zu sein. Dank der frappierenden Untätigkeit der zuständigen Hauptstadt-Staatsanwälte - vorerst zumindest.

Das Kanzleramt selbst, hat inzwischen Dokumente freigeben müssen, die untermauern, wie sehr die frühere Bundesregierung 2013 mit aller Macht die gewünschten Entscheidungen des Bahn-Aufsichtsrats herbeigeführt hat. Allem zum Trotz und entgegen dem unwirtschaftlichen Weiterbau von Stuttgart 21.

Anzeigeerstatter Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen S21“ und Dieter Reicherter, selbst ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., haben Rückenwind durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs: Denn dieser erklärt staatsanwaltliche Ermittlungen bereits für geboten, wenn sich die beschuldigten „Vortäter“ auch nur möglicherweise der Straftat schuldig gemacht haben. Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper nennt das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Weiterbau-Beschlusses zu S 21 jetzt „unausweichlich“.

Das Brisante dabei: Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft hätten deshalb nicht ermittelt, weil die Angezeigten durch den Weiterbau von S 21 nicht nachweislich eine Schädigung der Bahn in Kauf genommen hätten. „Niemand kann aber das mögliche Verschulden der Tatverdächtigen ernsthaft in Zweifel ziehen, so dass jede weitere Verweigerung der Ermittlungen eine Strafvereitelung bedeuten würde“, erklärt Eisenhart von Loeper.

Dieter Reicherter, prominenter Mit-Anzeigeerstatter, hält es aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Strafrichter für „sehr ungewöhnlich“, dass die Strafverfolgungsbehörde umfangreiche Dokumente und Eingeständnisse ausgerechnet des Kanzleramts, die zusammen mit anderen Faktoren ein „erdrückendes Beweismaterial“ für eine weitere Aufklärung ergäben, völlig ignoriere.

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat deshalb den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann um den gesetzlich gewährten Informationszugang zu allen Berichten ersucht, die zwischen der Senatsverwaltung und den ihr nachgeordneten Berliner Stafverfolgungs-behörden im Zusammenhang mit den erstatteten Strafanzeigen gewechselt wurden.

Drei Staatssekretäre der Bundesregierung aus dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsressort hatten, weil die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im bundeseigenen Besitz liegt, dort als Aufsichtsräte kraft Gesetzes weisungsunabhängig ihre Entscheidung allein am Wohl dieses Unternehmens zu orientieren. Nachdem ein Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium durchgesickert war, das die Berechnungen der Bahn zu den Ausstiegskosten von S 21 für „nicht belastbar“ erklärt und Verhandlungen mit den Projektpartnern über den Ausstieg befürwortet hatte, war das Kanzleramt darüber hochgradig alarmiert, wie dessen Dokumente belegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich, wie die Vermerke ihrer Mitarbeiter hervorheben, nachhaltig „zu S 21 bekannt“ und ließ nun auf breiter Front vorbehaltlos und definitiv den Weiterbau des Großprojekts verkünden, als wenn der Bahn-Aufsichtsrat nichts zu entscheiden hätte. Die Staatssekretäre gerieten dadurch in ein Dilemma, das ihnen der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21 in mehreren Schreiben persönlich vor Augen geführt hatte: Wenn sie ihre Entscheidung gesetzwidrig nicht am Unternehmenswohl der Deutschen Bahn ausrichten würden, werde das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings ist vom damals maßgeblichen Ex-Kanzleramtschef bekannt, dass mit Abweichlern vom Fraktions- oder Regierungskurs nicht zimperlich umgegangen wird. In neuerer Zeit, ist auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, mit dieser Haltung aufgefallen. Pofalla hatte Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach deshalb schon einmal erklärt, er könne „seine Fresse nicht mehr sehen“. Außerdem: „Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören.“

Bekannt ist auch, dass die Bundeskanzlerin S 21 eine „übergroße Bedeutung“ beimisst und sich insoweit auf ihre grundgesetzliche Richtlinienkompetenz beruft (so noch jüngst deren Anwaltskanzlei im Prozess um die weitere Entschwärzung der Vermerke zu S 21 vor dem Verwaltungsgericht Berlin, obwohl keine Richtlinienkompetenz einen Rechtsbruch gestattet). Hätten sich die Staatssekretäre also gegen die Regierungslinie des unbedingten Weiterbaus von Stuttgart 21 gestellt, hätte sie dies voraussichtlich ihr Amt innerhalb der Regierung gekostet. Das Großprojekt Stuttgart 21 mit damals gut zwei Milliarden Kostendefizit wäre aber ohne das Einverständnis der Staatssekretäre nicht weitergebaut worden, weil sie im Aufsichtsrat eine führende Stellung inne hatten.

Ziemlich genau lässt sich inzwischen beurteilen, wie das Stimmverhalten der drei Staatssekretäre der Bundesregierung beim Beschluss über Stuttgart 21 am 5. März 2013 zustande kam:

Verkehrs-Staatssekretär Michael Odenwald hatte Gespräche mit Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (heute übrigens im Vorstand der Deutschen Bahn) zu führen. Dazu hat er laut Kanzleramt schon im Voraus eruieren wollen, ob ein Ausstieg aus S 21 politisch akzeptabel sei, was unvereinbar war mit seiner Stellung als Bahn-Aufsichtsrat. Der Wirtschafts-Staatssekretär wurde nach einem präzisen Bericht der „Wirtschaftswoche“ nach einer Krisensitzung einzelner Aufsichtsräte noch kurz vor dem Termin des Aufsichtsrats von Ex-Wirtschaftsminister Rösler „auf Linie gebracht“. Bedeutet: politisch umgedreht

Einzig der Finanz-Staatssekretär hat sich dem Dilemma zwischen drohendem Amtsentzug und Strafverfolgung durch plötzliche Krankmeldung entzogen, ohne von seinem gesetzlichen Recht auf ein schriftliches Votum Gebrauch zu machen. All diese Fakten und sehr viel mehr haben die Anzeigeerstatter der Berliner Staatsanwaltschaften vorgetragen und untermauert. Doch diese verweigern die Ermittlungen, weil angeblich „tatsachenfundierte Anhaltspunkte“ für ein Verschulden der Angezeigten fehlen würden.

In Wahrheit wussten die Staatssekretäre, nicht minder die Bahn-Vorstände und Ex-Minister, entgegen den Berliner Staatsanwälten nach monatelanger Debatte sehr genau, dass sie die Schädigung des Unternehmens Deutsche Bahn durch den unwirtschaftlichen Weiterbau von S 21 in Kauf nehmen sollten, weil es politisch „von ganz oben“ so gewollt war.

Auf der nun zur Pressekonferenz freigeschalteten Internetseite:

www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de

finden sich alle originalen Dokumente des Kanzleramtes, die Schriftwechsel zwischen den Anzeigeerstattern und den Staatsanwälten. Die Briefe an den Justizsenator von Berlin sowie weitere Hintergrund-Informationen und Links. Die Seite ist sowohl für Journalisten als auch interessierte Bürger interessant und wird in den kommenden Wochen weiter ausgebaut.

Dieser Auftaktkonferenz im November werden weitere Termine im Dezember folgen.

Ihre heutigen Gesprächspartner:

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper

Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21

Dieter Reicherter Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D. und ehemaliger Staatsanwalt

publish2015-11-18 14:24:18admin
Offener Brief des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 an Landesverkehrsminister Winfried Hermannoffener-brief-des-aktionsbuendnisses-gegen-stuttgart-21-an-landesverkehrsminister-winfried-hermann
Sehr geehrter Herr Minister Hermann, sehr geehrter Herr Dr. Lahl,
für Ihre Antwort an unser Aktionsbündnis vom 16.10. danken wir Ihnen, Herr Dr. Lahl, auch wenn wesentliche kritische Fragen und Fakten fortbestehen. Bezugnehmend auch auf die Ansprache des Unterzeichners bei der MoDemo am 26.10.2015 halten wir es für geboten, dass Sie in der Sitzung des Lenkungskreises besonders folgende Forderungen an die DB als Bauträger von S 21 richten:
1. Die DB AG muss nach dem Beschluss des VG Stuttgart, 7 K 3612/15, vom 30.09.2015  als Verursacher der Mehrkosten jenseits des Kostendeckels von 4,5 Mrd. Euro mit voller Haftung rechnen. Übernimmt sie nun verlässlich die Gesamtkosten des Projekts und nimmt sie demgemäß ihre Ankündigung im Beschluss des Aufsichtsrats vom 5.03.2013 zurück, die Projektpartner auf Beteiligung an den Mehrkosten zu verklagen?
2. Hat die DB AG einen Auftrag zur externen Begutachtung der Projekt-kosten erteilt, der von den Staatssekretären der Bundesregierung laut dem vom Kanzleramt freigegebenen Dokument für ein Gespräch zwischen der Kanzlerin und MP Kretschmann vom 1.02.2013 gefordert, dann aber – außerhalb der bloßen Plausibilitätsprüfung von PwC – seither nie umgesetzt wurde?
3. Wann wird die DB AG die von Dr. Manfred Leger Ende September 2015 in Anwesenheit des Bahnexperten Andreas Kegreiß (Herrenberg) eingestandene Liste über 1700 S 21-Risiken den Projektpartnern und der Öffentlichkeit im Sinne angekündigter Transparenz offen legen?
4. Wie verhält es sich mit den auch vom EBA  und auch von OB Fritz Kuhn monierten Sicherheitsnachweisen für die Bodenplatte zum Tiefbahnhof?
5. Wie verhält es sich mit den Sicherheitsnachweisen zum Brandschutz bzw. zu den bahnseitigen  Absichten,  die Fluchttreppenhäuser ans Bahnhofs-ende zu legen?  Soll der Brandschutz nur für leistungsfähige Sprinter greifen, denen Hunderte Meter Entfernung im Brandfalle nichts ausmachen?
6. Wie verhält es sich mit den Sicherheitsnachweisen wegen der drohenden Wegrollvorgänge bei sechseinhalbfach überhöhter Gleisneigung, zu welcher bahnseits durch den Vize-Präsidenten des EBA Schweinsberg eingestanden wurde (siehe Gutachten BDir.a.D. Sven Andersen), der Sicherheitsnachweis (§ 2 Abs. 2 EBO i.V.m.§ 7 Abs. 2 EBO) sei nicht angefordert worden?
7. Da die  Homepage des MVI  das Untersuchungsergebnis der NVBM nicht mehr wiedergibt, wonach der Kopfbahnhof ohne zusätzliche Baumaß-nahmen 50 Züge in der Spitzenstunde bewältigen kann, fragen wir an, ob das MVI die damit verknüpfte Frage des Leistungsrückbaus durch S 21 für nicht mehr relevant erklären will. Trifft es zu, dass die DB AG auf diesen Vorgang Einfluss genommen hat?
8. Zum Filderabschnitt von S 21 ist dringend zu thematisieren: a) Warum gibt es keine Beschlussempfehlung des Regierungspräsidiums an das EBA zu den zahlreichen, im Zuge der Erörterungsverhandlung  vorgetragenen Bedenken und Anregungen? b)  Gegen die Aufteilung in Teilabschnitte 1.3a und 1.3b bestehen grundsätzliche Einwände. Warum werden sie ignoriert und warum wird die öffentliche Erörterung wichtiger Bedenken unterlassen? c) Warum unterbleibt die Abwägung des Vorschlags, die Gäubahn auf ihrer Bestandsstrecke zu belassen, obwohl sich damit fast alle Probleme des Filderabschnitts auf einen Schlag lösen ließen? d) Wir beanstanden massiv, dass der 27 m tiefe, extrem unkomfortable und bezüglich Brandschutz und Fluchtwegekonzepten äußerst gefährliche Bahnhof NBS am Flughafen im Teilabschnitt 1.3a nicht durch die von der Schutzgemeinschaft Filder und uns vorgeschlagene ebenerdige, weitaus kostengünstigere, sicherere und komfortabel per Minimetro zu den Flughafenterminals erschlossene Alternative zum Messeparkhaus zu ersetzen ist. e) Die Variante „Drittes Gleis“ löst die mannigfaltigen Probleme der sog. Antragstrasse nur unzureichend. Das MVI sollte darauf einwirken, dass diese Variante infolge Verschlechterung der gegenwärtigen S-Bahn-Erschließung des Filderraums als nicht genehmigungsfähig gelten muss.
9. Wir haben am 23.1o.15 bereits Bundesminister Alexander Dobrindt angeschrieben, im Sinne der Rechts- und Fachaufsicht korrigierend gegenüber dem EBA im Hinblick auf ersichtliche Gesetzesverstöße – besonders beim Fehlen „gleicher Sicherheit“ im Tiefbahnhof durch wegrollende Züge infolge sechseinhalbfach überhöhter Gleisneigung – einzugreifen. Es darf nicht länger angehen, die Situation bei S 21  schleifen zu lassen, wie wir es im Zusammenspiel zwischen interessierter Autoindustrie und Politik beim VW-Abgasskandal erlebt haben, denn hier wie dort wird den Interessen aller und dem Ansehen des Rechtsstaats schwer geschadet.
Wir im Aktionsbündnis verteidigen solche zentralen Belange und werden deshalb auch dieses Schreiben den Medien zugänglich machen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eisenhart von Loeper
publish2015-11-03 16:08:39admin
Am Ende sollen Mehrkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werdenam-ende-sollen-mehrkosten-auf-die-allgemeinheit-abgewaelzt-werden
Das Aktionsbündnis gegen S 21 wirft der Deutschen Bahn und den Projektpartnern in Stadt und Land vor, gemeinschaftlich das faktische Scheitern der Verhandlungen über die Kostenträgerschaft von Mehrkosten des Projekts zu verschleiern. Wie Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper erklärte, habe bereits der im März 2013 vom Bahn-Aufsichtsrat gefasste Weiterbau-Beschluss zu S 21 festgestellt, dass der Bahn-Vorstand auf der Basis der gezogenen Sprechklausel „mit den Projektpartnern verhandelt“. Ähnlich hat sich RA Prof. Kirchner für die Stadt Stuttgart im Verfahren um den Eilantrag zum Dritten Bürgerbegehren geäußert. Es sei daher „grober Unfug“, wenn der DB-Sprecher dies jetzt in Abrede stelle („Es gibt jedoch noch keine Verhandlungen über die Auslegung der Sprechklausel“), während ein Ministeriumssprecher Gespräche einräumt „die aber nur auf Arbeitsebene“ stattgefunden hätten (StZ 27.10.2015). Angesichts dieses Herumgeeiers könne man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Projektpartner klammheimlich darauf verständigt haben, durch falschen Anschein ihr Scheitern in der Frage der (Mehr-)Kostenträgerschaft zu vertuschen. Wer auf einer völlig ungesicherten Vertragsgrundlage zusehe, wie täglich Kosten und Mehrkosten anwüchsen, nehme billigend in Kauf, dass am Ende Milliarden Euro Mehrbelastungen auf Öffentliche Haushalte und Steuerzahler zukämen, so von Loeper. Die Bürger/innen dürften angesichts solcher Risiken gerade vor anstehenden Wahlen nicht im Unklaren gelassen werden, was auf sie zukommt. Das Aktionsbündnis erwartet von Ministerpräsident Kretschmann und OB Kuhn, bis zur Lenkungskreissitzung am 4. November, spätestens zur DB Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember, von der Bahn die Höhe der inzwischen entstandenen Mehrkosten offenzulegen sowie ihre Bereitschaft, diese nach dem Verursacherprinzip zu übernehmen – und dies ultimativ und mit Fristsetzung. In ähnlichem Sinne hatte sich das Aktionsbündnis vor einigen Tagen in einem offenen Brief an Verkehrsminister Dobrindt gewandt.   Kontakt: Eisenhart von Loeper 0174 591 249 5   oder  07452 4995 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2015-10-27 15:33:25admin
OB Hesky kann Kostenanteil nicht begründenob-hesky-kann-kostenanteil-nicht-begruenden

Im April 2015 hatte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 Waiblingens Oberbürgermeister Andreas Hesky aufgefordert zu begründen, welche Gegenleistung die Bahn für den S21-Förderbeitrag der Region Stuttgart erbringe. Schon seit 2010 bezahlt die Stadt Waiblingen über die Kreisumlage (für vorerst zehn Jahre) jährlich 265.975 Euro für das Projekt „Stuttgart 21“ – ohne irgendwelche Vorteile für sie selbst. Trotzdem hat Hesky damals zugestimmt, den Beitrag des Regionalverbands von 100 auf 120 Millionen Euro zu erhöhen – und so steigt auch Waiblingens Gesamtaufwand für S21 auf insgesamt knapp 3,2 Millionen Euro.

In seiner Antwort begründete der OB diese Erhöhung mit den neuen Plänen der Bahn, über ein „Drittes Gleis“ am S-Bahnhof Flughafen die „Schwachstelle“ Filderbahnhof zu entschärfen, „weil damit der S-Bahnverkehr, das verkehrliche Rückgrat der Region, verbessert werden kann“. Tatsächlich aber wird der S-Bahnverkehr dadurch nicht verbessert, sondern nur etwas weniger verschlechtert als nach den ursprünglichen Plänen der Bahn.

Ein Gutachten der Universität Dresden im Auftrag der Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte bekanntlich ergeben, dass die ursprünglichen Pläne den S-Bahn-Verkehr stark beeinträchtigt hätten. Für die veränderte Planung aber verweigern Hesky und seine Regionalfraktion der „Freien Wähler“ nun ein solches Gutachten.

Hermann Schmid, Mitglied des Aktionsbündnisses gegen S21 aus Waiblingen, hält dies für „einen unverantwortlichen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler: Zusätzliche Gelder fließen in einen Bahnhofsbau, dessen Leistungsfähigkeit aber nicht überprüft werden soll.“

Hesky nennt den Filderbahnhof „verkehrlich mindestens so bedeutend“ wie den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof. Umso mehr erstaunt es daher, dass er ihn nicht gründlich begutachten lässt.

Der nunmehr geplante Flughafenbahnhof erweist sich, so das Aktionsbündnis, zudem als „nicht zukunftsfähig“, weil der S-Bahnverkehr sich in diesem Bereich dann nicht mehr ausbauen lässt. Dabei müsste der Verband Region Stuttgart als Träger des S-Bahnverkehrs ein besonderes Interesse daran haben, das S-Bahn-Angebot künftig noch erweitern zu können. Also bezahlen, argumentiert Schmid, „letztlich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waiblingen viel Geld dafür, dass die S-Bahn, auf die sie auch künftig dringend angewiesen sind, an ihrem Ausbau gehindert wird.“

Diesen Fragen begegnete Hesky in seiner Antwort mit der unbelegten Behauptung, die S21-Pläne brächten „Verbesserungen für den ÖPNV und die Pünktlichkeit der S-Bahn“. Konkret nennt er lediglich die neu geplanten Regio-Express-Züge zwischen Waiblingen und Böblingen, die allerdings auch ohne Stuttgart 21 möglich wären – falls ein Bedarf dafür bestünde. Auf jeden Fall aber werden sie die S-Bahn-Strecken zusätzlich beanspruchen – und damit die Pünktlichkeit der S-Bahn eher noch verschlechtern.

Gemäß dem grundgesetzlichen Verbot der „Mischfinanzierung“ darf die Region Stuttgart ein Bahnprojekt nicht pauschal mitfinanzieren, sondern nur ihre damit verbundenen Pflichtaufgaben unterstützen. Daher müssen Waiblingens OB Andreas Hesky und die Mehrheitsfraktionen des Verbands Region Stuttgart nun endlich präzise benennen, wofür die hohen – und nun noch weiter gestiegenen – finanziellen Beiträge der Region geleistet werden.


Kontakt:     Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693, E-Mail: hermann.schmid@antispam.de Martin Poguntke, Telefon (0711) 76160518 E-Mail: martin.poguntke@online.de Anlage 1 - Schreiben an OB Andreas Hesky (und Region) Anlage 2 - erste Antwort von OB Hesky Anlage 3 - Rückantwort des Aktionsbündnisses an OB Hesky Anlage 4 - zweite Antwort von OB Hesky Anlage 5 - Gemeindeanteile am Projekt Stuttgart 21
publish2015-10-22 10:08:30admin
Der Verursacher zahlt die hohen Mehrkostender-verursacher-zahlt-die-hohen-mehrkosten
Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7  K 3612/15). Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens „Storno 21“ Anfang Juli im Stuttgarter Gemeinderat hatte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, zugleich Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, das Eilverfahren für S21-Gegner eingeleitet. Den Gerichtsentscheid bewertet der Anwalt als „wichtiges Signal gegen die schleichende Verdunkelung bei S21“. Jetzt müsse der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sich ganz neu seiner gesetzlichen Pflicht stellen, die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projekts zu beachten. Denn die Bahn könne sich jetzt als alleiniger Vorhabenträger an ihrer Verantwortung als Kostenverursacher nicht mehr vorbeimogeln. Auch deren Projektpartner – speziell die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg – dürften sich nun „nicht länger wegducken, sonst könnten sie beim unvermeidlich nächsten Kostenanstieg leicht zur Geisel der Bahn werden“. Erwartungsgemäß habe das Gericht wegen teilweise schwieriger Rechtsfragen zwar einen Bürgerentscheid nicht im „Hauruck-Verfahren“ anordnen können. Dennoch habe der Eilantrag sich für die S21-kritische Bürgerschaft im Interesse der Landeshauptstadt gelohnt: Denn das Gericht habe den drei Jahre lang verheimlichten milliardenschweren Kostenanstieg prinzipiell als „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ eingestuft und nur offen gelassen, ob die Stadt Stuttgart den S21-Vertrag nun kündigen oder „nur“ verlangen könne, ihn zu Lasten des Verursachers der neuen Lage anzupassen. Rechtsanwalt von Loeper kritisierte die Vertretung  der Stadt Stuttgart, die immer noch „denkbar bürgerunfreundlich formalistisch“ argumentiere. Vor Gericht gescheitert sei sie mit ihrer Position, das Bürgerbegehren wegen der langen Laufzeit des Sammelns der 20.000 Unterschriften als „verwirkt“ abzuweisen. Allerdings habe, so von Loeper, auch das Verwaltungsgericht den hohen Rang von Bürgerbegehren als Korrektiv gegenüber Mängeln der Parteiendemokratie zu wenig beherzigt. Gerade beim Großprojekt S21 sei diesem Leitgedanken Geltung zu verschaffen. Die Antragsteller werden die gerichtliche Eilentscheidung nicht anfechten. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (07452) 4995 und (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Beschluss des VG Stuttgart vom 30. September 2015
publish2015-10-08 07:38:49admin
„Dieser Rechtsbruch darf nicht verjähren!“dieser-rechtsbruch-darf-nicht-verjaehren
Vor genau fünf Jahren, am Donnerstag, 30. September 2010, wurde schweres Unrecht begangen: Friedlich demonstrierende Gegner eines unsinnigen Bahnprojekts – unter ihnen viele Jugendliche – wurden von der Polizei mit Wasserstrahlen beschossen und mit Pfefferspray besprüht, einige von ihnen dadurch schwer verletzt – bis zum Verlust des Augenlichts. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Täter und ihre Anstifter aber schleppen sich dahin. „Die Verantwortlichen für diese Straftaten müssen endlich zur Rechenschaft gezogen werden“, fordert im Namen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 der ehemalige Richter Dieter Reicherter: „Die Befehlskette und die Operationen im Schlossgarten müssen restlos aufgeklärt, die Schuldigen bestraft werden.“ Auf keinen Fall dürfe dieser eklatante Rechtsbruch nach fünf Jahren nun verjähren. „Polizei und Staatsanwaltschaft behaupten bis heute“, so Reicherter weiter, „gegen Kinder und Jugendliche sei kein Pfefferspray eingesetzt worden. Die neuerdings aufgetauchten Videomitschnitte aber belegen das Gegenteil!“ Dies sei Anlass für die Ermittlungsbehörden, den offenkundigen Verstoß gegen Dienstvorschriften einzugestehen und Konsequenzen daraus zu ziehen. Kontakt:

Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693

publish2015-09-28 16:17:44admin
Die Schutzgemeinschaft Filder spricht sich vehement gegen die Abschnittsbildung auf den Fildern ausdie-schutzgemeinschaft-filder-spricht-sich-vehement-gegen-die-abschnittsbildung-auf-den-fildern-aus
Die SGF hat heute einen umfangreichen, durch Fachleute untermauerten Einspruch gegen die Pläne im Abschnitt 1.3a im Filderbereich dem Regierungspräsidium übergeben. Der Vorsitzende Steffen Siegel: „Nachdem die Erörterung im Herbst 2014 die Mängel der Filderpläne der Bahn schonungslos aufgedeckt hat, versucht man sich jetzt trickreich mit einer planfeststellungsrechtlich unzulässigen Abschnittsbildung in zwei untaugliche Teilabschnitte 1.3a und 1.3b aus dem Fiasko herauszumogeln.“ Im Namen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. hat der renommierte Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber, Freiburg, überzeugend dargelegt, dass die Aufteilung des Filderabschnitts unrechtmäßig ist und auch die Verweigerung einer echten öffentlichen Erörterung unter Beteiligung aller Bürger rechtswidrig ist. Die DB AG will nun den ihr wichtigen Teil der Planung vorziehen, ohne Rücksicht auf Abhängigkeiten mit dem mindestens 2 Jahre später nachgeschobenen zweiten Teil, der Führung der Gäubahn über den Flughafen. Dieser zweite Teil ist völlig ungeklärt; erhöht die Kosten erneut dramatisch und verweist die angestrebte Fertigstellung von Stuttgart 21 bis Ende 2021 ins Reich der Fabel. Bahnfachmann und Vorstandsmitglied Frank Distel: „Unser Vorschlag, fast alle Probleme auf den Fildern mit einem Schlag durch den Erhalt der Gäubahn auf ihrer Bestandsstrecke zu vermeiden, erscheint in einem ganz neuen Licht, weil die Bahn mit ihrer Abschnittsbildung die wichtige Direktverbindung Stuttgart – Zürich und damit bedeutende Zugverbindungen in die Schweiz und nach Italien für mehr als 2, womöglich bis zu 4 Jahren ersatzlos stilllegt. Es zeigt sich erneut, dass der verzweifelte Versuch der Projektträger, nun mit der Variante „Drittes Gleis“ die bahnbetrieblich völlig unsinnige Führung der Gäubahn über den Flughafen zu „retten“, zu nach wie vor absurden und immer noch teureren Lösungen führt. Man hat das Gefühl, die Verantwortlichen haben sich rettungslos in einer eklatanten Fehlplanung vergaloppiert“ Das „Dritte Gleis“ ist zwar eine Verbesserung gegenüber der völlig indiskutablen Antragstrasse, jedoch bleiben der Mischverkehr und der gefährliche, extrem unkomfortable Fernbahnhof am Flughafen 10 Stockwerke unter der Messepiazza. Wegen der nach wie vor bestehenden Störungen eines reibungslosen S-Bahn-Takts und der fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten ist das immer noch eine Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand. Unsere Steuermittel dürfen aber nur für Verbesserungen ausgegeben werden, nicht für Verschlechterungen, denen zudem die Zukunftsfähigkeit fehlt – so die Schutzgemeinschaft weiter. Steffen Siegel: „Es ist unverantwortlich, dass man gegen alle Vernunft den Teilabschnitt 1.3a mitsamt eines äußerst gefährlichen Tiefbahnhofs unter der Messe umsetzen will, und dabei keine Ahnung hat, wie es in 1.3b weitergehen könnte.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart formuliert in der offiziellen Zustellungsurkunde vom 26.08.2015: Den Antragsteil 1.3b…..beabsichtigt die Vorhabenträgerin zurückzunehmen. Das bedeutet mit anderen Worten, die Vorhabenträgerin hat diesen Antragsteil noch nicht zurückgenommen, sondern BEABSICHTIGT dies lediglich. Es ist also nach wie vor von der Antragstrasse im Verfahren auszugehen. Sollte die Vorhabenträgerin ihre Absicht umsetzen, dann heißt das nichts anders als, dass der gesamte Abschnitt 1.3 hinfällig ist. Bei dieser Sachlage konstatiert die SGF, dass das jetzige Verfahren vor Unklarheiten strotzt. Der Schlusssatz im Einspruch der SGF lautet: „Nach alledem lehnt die SGF sowohl die Gesamtmaßnahme Stuttgart 21, als auch den Filderabschnitt mit oder ohne Aufteilung in 2 Abschnitte als deutliche Verschlechterung der Bahninfrastruktur des Großraums Stuttgart entschieden ab und verlangt, die Feststellung zu verweigern.“ Einwendungen der Schutzgemeinschaft Filder im Planfeststellungsabschnitt 1.3 Einwendungen unseres Rechtsanwalts Dr. Lieber Kontakt: Steffen Siegel (Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder) Panoramastr.64/1 73765 Neuhausen Telefon: 07158 5850 Mobil.: 0162 6925186
publish2015-09-10 12:27:16admin
Generalstaatsanwalt wird eingeschaltetgeneralstaatsanwalt-wird-eingeschaltet
Weil die Berliner Staatsanwaltschaft sich weigert, gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG, zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler sowie weitere Tatverdächtige wegen des per Strafanzeige erhobenen Vorwurfs der Untreue zu ermitteln, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde zum Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt. Die Verweigerungshaltung hält Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Anzeigeerstatter, für „zwiespältig“: In seiner Rede während der 284. Montagsdemo am 17. August 2015 in Stuttgart argumentiert er, die Berliner Staatsanwaltschaft bezweifle zwar nicht den Vorwurf der schädigenden Untreue wegen des Weiterbaus des Bahnprojekts Stuttgart 21. Andererseits aber gestehe sie den Tatverdächtigen zu, sie hätten die Schädigung der Bahn nicht billigend in Kauf genommen. Die damit attestierte „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“ beschäme und belaste nun die S21-Befürworter, zugleich aber hänge das „subjektive Schlupfloch“ zu Gunsten der Beschuldigten am „brüchigen, seidenen Faden“. Würde ausgerechnet den hochbezahlten Bahnvorständen und Staatssekretären zugestanden, sie seien bei den Ausstiegskosten „zu dumm für den Durchblick“ gewesen, so wäre das nicht glaubwürdig, sondern „mit zweierlei Maß gemessen“. Gerade die Staatssekretäre, so von Loeper, hätten die vom Bahnvorstand berechneten Ausstiegskosten ja für „nicht belastbar“ erklärt und deshalb auf den Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ gedrängt. Massiv unter Druck gesetzt vom damaligen Chef des Bundeskanzleramts, Ronald Pofalla, hätten sie jedoch bei abweichender Haltung ihre politische Zukunft gefährdet. Für Pofallas fragwürdige Druckmethoden spreche nicht zuletzt auch sein verbaler Ausfall gegen Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach, er könne dessen „Fresse“ nicht mehr sehen. Ähnlich habe sich jüngst auch Fraktionschef Volker Kauder verhalten, als er die sechzig in der Griechenland-Frage abtrünnigen Unionsabgeordneten mit Amtsverlust in Ausschüssen bedrohte. Unter solchen Umständen hätten sich, so der Anwalt, wohl auch die Staatssekretäre im Bahn-Aufsichtsrat genötigt gesehen, ihren Widerstand gegen den S21-Weiterbau im Interesse ihrer Karriere aufzugeben. Rechtsanwalt und Bündnissprecher von Loeper hält der Berliner Staatsanwaltschaft vor, sie dürfe diese klaren Fakten nicht ausblenden, sonst schade sie dem Ansehen der Justiz und erwecke sogar für unbefangene Betrachter den Eindruck, hier werde Strafvereitelung im Amt betrieben. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 und (07452) 4995 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693
publish2015-08-16 19:52:29admin
Drittes Stuttgarter Bürgerbegehren im Eilantrag bei Gerichtdrittes-stuttgarter-buergerbegehren-im-eilantrag-bei-gericht
Gegen den jüngsten Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats, keinen Bürgerentscheid zu S 21 zuzulassen, gehen die Stuttgart- 21 GegnerInnen jetzt mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor (Anlage). Nach einer beschämenden Debatte, in der sich die Gemeinderatsmehrheit teils mit der Stimme des OB der inhaltlichen Diskussion entzog, den Vertretern des Bürgerbegehrens ein Redemöglichkeit verweigerten, Hannes Rockenbauch verwehrten, Folien zu seinem Beitrag zu zeigen, wird der Konflikt um die Kündbarkeit der S21 –Verträge, nun die Gerichte beschäftigen. Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist also juristisch weiter hart umkämpft. Allein schon die strittige Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann S 21 bereits  nächstes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch die Feststellung nichtiger Verträge den Boden entziehen. Nun kommt „auf die Schnelle“ ein Eilantrag der S 21-Gegner im Aktionsbündnis hinzu, der jetzt schon die Deutsche Bahn AG in Bedrängnis bringen soll. Dr. Eisenhart von Loeper,  Bündnissprecher und Rechtsanwalt, macht das Geständnis der Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gerichtlich geltend. Sie hätten urkundlich bestätigt, ihnen bekannte milliardenschwere Mehrkosten des Projekts seit 2009 verschwiegen zu haben. Daher müsse die Bahn wegen „weggefallener Geschäftsgrundlage“ für alle Mehrkosten haftbar sein. Darauf gestützt hat von Loeper gestern im Auftrag von Peter Conradi und Sabine Schmidt, Vertrauensmann bzw. Unterstützerin des 3. Bürgerbegehrens, beim  Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung beantragt, die Zulässigkeit des „Storno 21“- Bürgerbegehrens vorläufig gerichtlich feststellen zu lassen. Allerdings können einstweilige gerichtliche Anordnungen nur bei ganz eindeutiger Rechtslage erlassen werden, so Anwalt von Loeper. „Rüdiger Grube und Volker Kefer haben der Öffentlichkeit  jahrelang Milliarden Mehrkosten von S 21 verschwiegen und unser Vertrauen gebrochen, das haben wir schwarz auf weiß“, so Peter Conradi. Sein Anwalt von Loeper ist überzeugt, dass dies ein Kündigungsrecht aller Projektpartner, also auch der Stadt Stuttgart, begründet. Diese Konsequenz sei im Zuge einer Hauptsache-Klage, aber eher nicht in einem Eilverfahren zu erwarten. Doch das Gericht könne feststellen, dass generell der verantwortliche Bauträger und nicht sein „Opfer“, der Zuschussgeber, für nicht vorgesehene, verschwiegene Mehrkosten hafte. Darauf müsse es jetzt ankommen, so von Loeper. Es sei unerträglich, dass die Verantwortlichen bisherige und weitere Kostenexplosionen zulasten des Steuerzahlers nach dem Motto „Augen zu und durch“ ignorierten, so der Bündnissprecher. Sabine Schmidt, neben Peter Conradi weitere Prozesspartei und seit fünf Jahren im Orga-Team der Mahnwache engagiert, findet es „empörend“, dass die Stadt und ihr Gemeinderat Bürgerbegehren „formal austricksen wollen“, so wegen Nicht-Einhaltung einer Sechs-Wochen-Frist. Die eigentlichen Streitfragen würden dann wegen „Verfristung“ gar nicht zu entscheiden sein. Von Loeper hält diese durch den Gegenanwalt eingebrachte Position der Stadt für rechtlich nicht haltbar und politisch kleinkariert, schließlich gehe es hier um Zukunftsfragen dieser Stadt.   Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper  0174 5912495 oder 07452-3545   Eilantrag im Wortlaut
publish2015-07-22 10:49:10admin
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