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Augen auf, Gemeinderat!augen-auf-gemeinderat
Trotz einer Verwaltungsausschusssitzung, in der sich wieder die Mehrheit des Gemeinderats nach der Devise „Augen zu und durch“ jeder sachlichen Diskussion entzog und die Bürgerbegehren abwies, appelliert das Aktionsbündnis an die morgen tagenden Gemeinderäte, sich endlich auf die immer erdrückendere Faktenlage über Kostenentwicklung und Leistungsfähigkeit des Projekts einzulassen. Dies hat die Befürwortermehrheit, inzwischen verstärkt durch die Grünen, in der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschuss verweigert, indem von Kuhn und Gemeinderatsmehrheit unisono schon eingangs versucht wurde, die Debatte auf die rein rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren zu verengen. Und dies unter Berufung auf ein offensichtlich auch inhaltlich bestelltes Gutachten von Prof. Kirchberg, der auch schon im Auftrag von OB Schuster zwei Bürgerbegehren mit rechtlichen Finessen ausgebremst hatte. Kirchberg hatte offensichtlich nicht verstanden, dass Storno 21 (Untertitel „Bürgerbegehren gegen Bahnbetrug“) das Kündigungsrecht wesentlich aus dem Vertrauensbruch der Bahn ableitete, die bei Vertragsabschluss die schon bekannten Kostensteigerungen unterschlagen hatte. Nach allem was über zu eng bemessene Bahnsteige (Personenstromanalyse) und aufgedeckte Manipulationen des Stresstests bekannt geworden ist, weiter zu behaupten, es gebe keine neuen Erkenntnisse über Leistungsrückbau, zeugt von der großer Ahnungslosigkeit des Gutachters in der Sache. Immerhin schien bei einigen der Gemeinderäte doch noch Restzweifel an der Sinnhaftigkeit des Ganzen zu bestehen. Vielleicht haben sie auch jüngste Hiobsmeldungen über fehlerhafte (manipulierte?) Lärmgutachten der DB verunsichert. Jedenfalls unterstützte die Hälfte der Ausschussmitglieder (Grüne, FDP, AfD) den Antrag der SÖS-LINKE-PluS – Fraktion, Vertreter der beiden Bürgerbegehren in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli zu Wort kommen zu lassen. Ausgerechnet der grüne OB, der im Wahlkampf noch wortreich den Leistungsrückbau beklagt hatte und sich als Protagonist von Bürgerbeteiligung inszeniert, hat offenkundig umgeflaggt und mit seiner entscheidenden Stimme verhindert, dass Vertreter von jeweils 20 000 BürgerInnen zu ihrem Anliegen zu Wort kommen. Angesichts dieses knappen Stimmenverhältnisses und der noch offenen Beschlussfassung der grünen Gemeinderatsfraktion, hofft das Aktionsbündnis, dass im Gemeinderat doch noch eine Auseinandersetzung in der Sache möglich ist – mit den Vertretern der Bürgerbegehren und vor einer Beschlussfassung über die Bürgerbegehren.   Kontakt: Werner Sauerborn 0171 320 980 1
publish2015-07-01 15:28:34admin
Sternstein, Tatort und Kuhn, Bürgerbegehren im Gemeinderatsternstein-tatort-und-kuhn-buergerbegehren-im-gemeinderat
Liebe Freundinnen und Freunde, es gibt Urteile, die formal eine Niederlage, in der Sache aber eigentlich ein Erfolg sind, wie das Urteil des VGH zum 2. Bürgerbegehren, dass die Möglichkeiten der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht und damit die Chance einer grundsätzlichen Klärung der Vereinbarkeit der Mischfinanzierung von S21 mit dem Grundgesetzt eröffnet. Wie ist es mit dem Freispruch Wolfgang Sternsteins durch das Landgericht Stuttgart wenige Stunden vor Beginn der 276. Montagsdemo? Wenn ein beharrlichen Gegner von S21 und prominenter Protagonisten des zivilen Ungehorsams vom Vorwurf der nötigenden Sitzblockade, so das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart, freigesprochen wird, dann ist das eine überraschende, auch moralische Neubewertung des zivilen Widerstands gegen ein absurdes Projekt. Aber was ist es noch? Hier zunächst Anmerkungen von Eisenhart von Loeper, dem Anwalt Sternsteins, der die mündliche Begründung des Freispruchs durch den Vorsitzenden Richter Skujat einordnet: „Die Strafvorschrift der Nötigung setzt voraus, dass „rechtswidrige Gewalt“ ausgeübt wird, die aber nur dann (nach Absatz 2 der Vorschrift) „rechtswidrig“ ist, wenn sie „zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“. Das Gericht hatte zur Prüfung dieser Frage etliche Polizeibeamte und natürlich Wolfgang Sternstein zum Ablauf der Sitzblockaden genau befragt und hat den Freispruch darauf gestützt, dass das Tatverhalten nicht „verwerflich“ einzustufen sei. Dabei spielten die Motive des Angeklagten, seine Biografie und die Missstände, gegen die er sich auflehnt“ (s. hierzu die bemerkenswerte Rede Sternsteins vor Gericht/Anlage), „eine wesentliche Rolle, ebenso – fußend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 -  die näheren Umstände der Sitzblockaden, deren Dauer und Ausgestaltung an einem symbolträchtigen Ort, das Wie des Ablaufs ebenso wie die Tatsache etwa, dass nach dem Einschreiten der Polizei am selben Tag nicht weitergemacht wurde. Die Strafkammer ist damit nicht der von Wolfgang Sternstein eindringlich kritisierten sog. Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gefolgt, nach der die Verwerflichkeit indiziert wird aus der angewendeten „Gewalt“, sondern sie hat  den unbestimmten  Begriff der Verwerflichkeit – wie das Bundesverfassungsgericht – im Sinne der höherrangigen Verfassungsnorm des Versammlungsrechts nach Artikel 8 Grundgesetz ausgelegt und dabei der kommunikativen Botschaft der Blockierenden im Interesse der Lebendigkeit der Demokratie hohe Bedeutung beigemessen. Das Gericht hat zugleich betont, dass dies kein Freibrief für Sitzblockaden sei. Als verwerflich gilt nur, was „sozialwidrig“ ist. Das Verständnis darüber ist im Wandel. Der Richter hat selbst die „schwammige Vorschrift“ kritisiert, die weder für die Polizei noch für die Demonstranten Rechtssicherheit schaffe und wie hier erst vier Jahre nach dem Vorgang Klarheit schaffe, ob ein strafbares Verhalten vorlag oder nicht. Dabei sei allerdings auch von der Polizei übersehen worden, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu beachten sei. Bei Kenntnis dessen hätte die Polizei, so der Vorsitzende Richter, die Versammlung auflösen können. Bei Verstoß dagegen hätten dann Sanktionen nach dem Versammlungsgesetz einschließlich strafrechtlicher Maßnahmen ergriffen werden können. Nicht auszuschließen ist also, dass der Konflikt dann auf solcher Ebene neu – und dann ggfs. ohne Freispruch – neu entbrennt.“ Die von Wolfgang Sternstein gewünschte Richtervorlage an das BVerfG wegen Verfassungsverstoßes des Nötigungsparagrafen in der BGH-Auslegung durch die Zweite-Reihe-Rechtsprechung hat das Gericht nicht aufgegriffen, weil das BVerfG zuletzt 2011 „austariert“ habe, wie die Vorschrift auszulegen sei und die Chance für eine nochmalige Korrektur deshalb gering sei. Das eine Ziel des Verfahrens, die Spielräume für zivilen Ungehorsam perspektivisch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erweitern, ist also erstmal nicht erreicht. Allerdings ist ein Berufungsfall geschaffen, der hoffentlich Vorbild für andere Fälle sein wird. Das zweite Anliegen des Verfahrens war, einen  „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB) – der dem zivilen Ungehorsam gegen schweres Unrecht nahe kommt“ (v. Loeper) feststellen zu lassen, in dem die Blockaden Sternsteins in Verhältnis zu dem Unrecht gestellt werden, die das Projekt Stuttgart 21 darstellt. Hierzu hatte Eisenhart von Loeper vier ausführliche Beweisanträge gestellt und in diesem Zusammenhang die Ladung von Herrn Grube und Frau Merkel gefordert. Die Lawine, die damit losgetreten worden wäre, umging das Gericht quasi durch Sternsteins Freispruch. Es bleibt also insoweit dabei: die Justiz kreist um den heißen Brei, schiebt die Verantwortung von hü nach hott und traut sich nicht ran an die Schlüsselfragen von Stuttgart 21. In diese Hütchenspielerei passt auch das neuerliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum inzwischen abgerissenen Haus Sängerstraße. Irreführend erweckt die Bahn den Eindruck, alles sei in Butter, obwohl die Verhandlung der wirklich heißen Eisen noch aussteht: „Wir freuen uns, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse höchstrichterlich bestätigt wurde“, sagte Peter Sturm, Geschäftsführer der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH zu dem Beschluss (AZ: BVerwG 3 B 5.15). Das ist irreführend.

Kuhn angefressen

Stuttgart ist Tatort von Stuttgart 21 Kerpen ist Michael Schumacher, Dresden wird immer mehr Pegida-Stadt und Stuttgart ist inzwischen Stuttgart 21 – die Stadt, die ihr Gesicht verliert und zum Tatort von Deutschlands dümmsten Großprojekt wird. Ein solcher Reputationsschaden muss jeden OB und eigentlich alle Verantwortlichen von IHK bis Gewerkschaftsspitzen elektrisieren. Was macht Kuhn? Er versucht Stuttgart 21 den Makel des Korrupten zu nehmen: S21 sei „keine Wiese für Heuschrecken .. der Eindruck, dass finanzstarke und korrupte Investoren in Stuttgart den Immobilienmarkt bestimmen“, sei falsch. www.stuttgart.de/item/show/273273/1/9/568783?plist=homepage Stimmt: Die große Korruption, die von vielen Kriminologen und Mafiaexperten längst mit Stuttgart 21 verbunden wird, ist (noch) nicht belegt. Bisher ist keiner beim Rüberschieben von Schmiergeld erwischt worden. Der Betrug läuft hier anders: Tief verfilzte politische und ökonomische Interessen haben es bisher geschafft, ein völlig absurdes Projekt mit Manipulationen und handfesten Lügen über die rechtliche, parlamentarische und mediale Hürden zu hieven, eine Volksabstimmung auf erstunkener und erlogener Geschäftsgrundlage inbegriffen. Dieser Eindruck von Lug und Trug dürfte der Grund für Niki Stein gewesen sein, seinen brillanten Krimi vor der Stuttgart 21-Kulisse zu inszenieren. Wer der Rufschädigung der Stadt entgegen wirken will, sollte sich mit ihren Gründen befassen statt das Projekt reinzuwaschen und Flausen von Bürgerbeteiligung zu verbreiten. Zu Kuhns Tatort Kritik: ·        PM des Aktionsbündnisses ·        Tom Adler zu Kuhns Tatort-Kritik ·        Walter Sittler in SWR am Morgen danach ·       StZ vom 22. Juni: Fritz Kuhn wehrt sich gegen Krimi-Plott Wer  den Tatort verpasst hat, kann ihn in der ARD-Mediathek (wegen Jugendschutz nur zw. 20 Uhr und 6 Uhr abrufbar) anschauen.

Musikalisches, Informatives und Aktives …

Infotisch transparente Bahnpreise Freitag, 26. Juni, ab 16 Uhr Bahnhofshalle (Nische; ehem. Durchgang Gleis 13/14) Mit der BahnCard 25, zu ergattern in Nutella-Gläsern, zu fünft für 44,25 EUR mit der DB (egal wie) an die Ostsee oder Nordsee fahren? Mit dieser Billigheimerstrategie versucht die Bahn aus ihrer selbst verschuldeten Defensive gegenüber den Fernbussen rauszukommen und ruiniert damit zunehmend Transparenz und Verlässlichkeit ihres Preissystems. Nie kann man sich sicher sein, ein günstiges Ticket zu erstehen. Schnäppchenjäger mit viel Zeit für Surfen im Netz finden immer noch ein besseres, auch wenn es nur für ein paar Stunden zu haben ist. Siehe hierzu auch WISO-Beitrag von 2014: www.youtube.com/watch?v=5s9ERePAvWU. Nähere Infos und Beispiele zu erfragen bei Andreas Kegreiß  AndiKeg@aol.com Siehe auch: www.bei-abriss-aufstand.de/2015/06/24/informations-aktion-absurde-fahrpreise-der-deutschen-bahn/ FRÜHSTÜCK gegen Stuttgart 21 am Sonntag, 28. Juni 2015, 11 bis 13 Uhr, Ecke Nordbahnhofstraße/Otto-Umfrid-Straße Das Nordbahnhofviertel ist extrem von Stuttgart 21 betroffen - sowohl beim Bau als auch nach seiner Fertigstellung: • Zerstörung des Rosensteinparks • Belastungen durch die zentrale Baulogistik • Immobilienspekulation-Mieten explodieren Eisenbahnerwohnungen zum dritten Mal weiterverkauft. Diesmal von der Südewo an die Deutsche Annington. Bahn hält sich nicht an Planfeststellungen. Viele Gründe für Protest von allen, nicht nur der unmittelbar Betroffenen! s. a.: http://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/183/410/original/Fruehstueck2.pdf Knapp: Winter statt Stopper neuer (Co-)Fraktionsvorsitzender der Gemeinderatsgrünen Während Jochen Stopper, wie übrigens auch Werner Wölfle und zeitweise Peter Pätzold zu ihren besseren Zeiten Mitglieder des Aktionsbündnisses waren, ist der neu gewählte Andreas Winter bei S21 ein unbeschriebenes Blatt. Was nichts heißen muss!? Timo Kabel 483 Photos von Widerständigen In einer Ausstellung zum Kirchentag hat Timo Kabel diese Portraitphotos vorgestellt: Köpfe für den Kopfbahnhof Timo, mach weiter (und all die anderen Photographen), wir sind noch viel mehr! Meinungsmache der IHK – wie bei Stuttgart 21 Kakteen protestieren gegen TTIP Werbung in IHK-Mitgliederzeitung „Nicht zum ersten Mal hat sich ein offizieller Vertreter der IHK in der Mitgliederzeitschrift „Magazin Wirtschaft“ zu wirtschaftspolitischen Positionen in eindeutiger, meinungsbildender Art und Weise geäußert – ohne die Auffassung andersdenkender IHK-Mitglieder zu berücksichtigen oder nur zu nennen. Mittlerweile sind sich die Autoren nicht einmal mehr zu schade, Kritiker dabei herabzusetzen. „Seit Monaten dürfen wir beobachten, wie das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) zum Blitzableiter gesellschaftlicher Ängste und Frustrationen wird.“ So und ähnlich geht der Geschäftsführer International, Tassilo Zywietz, in seinem Editorial der aktuellen Juni-Ausgabe des IHK-Mitgliedermagazins „Magazin Wirtschaft“ zur Sache – ohne ein einziges Sachargument für TTiP anzuführen. Seiner Meinung nach sind die Argumente der Gegner nur „Parolen“, die aus der „Mottenkiste“ geholt werden, weiter unterstellt er allen Gegnern „Antiamerikanismus“ als Grund für ihre Ablehnung. Damit meint er folglich Menschen des gesellschaftlichen Lebens wie den EKD-Ratsvorsitzenden, Bedford-Strohm, der sich noch letzte Woche auf dem Kirchentag in Stuttgart gegen TTIP positioniert hatte, genauso wie Unternehmer, beispielsweise den BVMW-Präsidenten Mario Ohoven, der sich als Sprecher seines Verbandes vehement gegen die in TTIP vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren äußert, sowie viele der eigenen IHK-Mitglieder, die ebenfalls dem transatlantischen Handelsabkommen – zumindest in vielen Teilen – kritisch gegenüberstehen. Das Mitgliedermagazin ist nach eigener Bezeichnung als Service-Organ für die rund 160.000 Mitglieder der IHK Region Stuttgart gedacht. Es stellt sich nun für viele dieser Mitglieder die Frage, wie sich ihre Zwangsmitgliedschaft und die dafür gezahlten Beiträge verträgt mit einem Magazin, das nur für einen (sehr mächtigen) Teil der Unternehmer spricht und alle mit einer davon abweichenden Meinung respektlos herabwürdigt. Hier wiederholt sich in gewisser Weise wie bei Stuttgart 21 die Meinungsmache für eine Sache, die bekanntermaßen ja vom Verwaltungsgericht Stuttgart gestoppt wurde! Bei TTIP ist mittlerweile der Diskurs – erst angestoßen durch das Bekanntwerden einiger Verhandlungspositionen – schon wesentlich weiter, als Herr Zywietz das zulassen möchte. Mit wehenden Fahnen vertritt er daher eine Meinung, die sich für eine öffentliche Körperschaft, in der die Mitglieder zwangsverpflichtet sind, in Inhalt und Form nicht geziemt.“ (aus Kakteen Info) Rückfragen an: Martina Ueberschaar 0172 6205937 Bernd Carle 07152 41666 Thomas Albrecht 0163 7438893 Clemens Morlok 07156 490 293 Last und wirklich nicht least Der Schutzgemeinschaft Filder wurde jetzt nach langem Bemühen die "Anerkennung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz" zugestanden. Sie hat also jetzt die Klageberechtigung als Umweltschutzverband, allerdings mit der regionalen Beschränkung auf den Filderraum. Gratulation zu belohnter Hartnäckigkeit! Sehr lesenswert http://www.zukunft-mobilitaet.net/51192/analyse/hochgeschwindigkeitszuege-wirkung-fernverkehr-wirtschaftlicher-nutzen/ > Hochgeschwindigkeitszüge zerstören das europäische Bahnnetz Der Hochgeschwindigkeitszüge werden oft als ökologische Alternative zum Luftverkehr gepriesen. Laut Internationalem Eisenbahnverband (UIC) spielt der Hochgeschwindigkeitsverkehr eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und dem Kampf gegen den Klimawandel.  Autor Martin Randelhoff, Eisenbahnwissenschaftler und Raumplaner, Studium an der TU Dresden, beschreibt theoretisch und aus praktischer Erfahrung, dass das Gegenteil der Fall ist. Der Hochgeschwindigkeitsverkehr zerstört die wertvollste Alternative zum Flugzeug; das „langsame“ Eisenbahnnetz, welches bereits seit mehreren Jahrzehnten besteht. http://www.zukunft-mobilitaet.net/51192/analyse/hochgeschwindigkeitszuege-wirkung-fernverkehr-wirtschaftlicher-nutzen/ Winnie Wolf über Zusammenhänge .. zwischen Stuttgart 21 und dem vorherrechenden Umgang mit dem GdL- Konflikt und der Griechenlandkrise (Rede auf der 275. Montagsdemo), s. Anlage SÖS-LINKE-PluS – Anträge im Gemeinderat ·       Rederecht für Vertrauenspersonen bei Debatte im Gemeinderat zu Storno21 und Leistungsrückbau durch S21 ·      Ökologische und finanziellen Risiken durch den Bau des Nesenbachdüker abwenden
publish2015-06-24 13:40:33admin
Getroffene Hunde bellengetroffene-hunde-bellen
Statt sich etwas dünnhäutig über eine punktuelle Überzeichnung des gestrigen Tatorts zu erregen, täte OB Kuhn besser daran, sich mit den wirklichen Ursachen für die Imageschädigung der Stadt auseinanderzusetzen, so Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz. Zu den existenziellen Problemen der Stadt, die ganz überwiegend mit der Fehlentwicklung Stuttgart 21 zu tun haben, aber schweigt der OB und glänzt durch Nichtstun. Wer dem Ruf Stuttgarts als Feinstaubhauptstadt entgegentreten will, kann zu Stuttgart 21, das die Feinstaubbelastung noch erheblich steigern wird, nicht schweigen. Wer die Verkleinerung des Bahnhofs unkritisch begleitet, ist mitverantwortlich für das zunehmende Verkehrschaos in der Stadt, das ihr, sicher überzeichnet, im Tatort die Charakterisierung als Drecksloch eingebracht hat. Wer nicht das geringste Interesse an der Aufklärung des Kostenbetrugs der Bahn erkennen lässt und es hinnimmt, dass die Stadt am Ende zur Zahlung riesiger Beträge erpresst werden kann, sollte sich nicht darüber erregen, dass der Ruf der Stadt bundesweit eng verbunden wird mit dem Betrugsprojekt Stuttgart 21. Wer wie OB Kuhn im Wahlkampf noch eine offensive und kritische Auseinandersetzung mit Stuttgart 21 im Rahmen der Mehrheitsverhältnisse versprochen hatte, dann aber geradezu die Seiten wechselt, kann nicht erwarten, dass ihm sein Wahlversprechen "Für Stuttgart bauen - nicht für Investoren"  noch abgenommen wird. Kontakt: Werner Sauerborn 0171 320 980 1
publish2015-06-22 14:55:25admin
Inbetriebnahme 2021? Gelogen!inbetriebnahme-2021-gelogen
Die Bahn startet einen dritten Anlauf, um endlich eine Genehmigung für Fildertrasse und Filderbahnhof zu bekommen. Ausgerechnet der Teil von Stuttgart 21, mit dem Befürworter das Projekt gerne rechtfertigen, ist nach 15 Jahren Planungszeit immer noch nicht planfestgestellt - und wird es mit diesen halbgaren Planänderungen auch nie. Dass die Inbetriebnahme 2021 damit hinfällig ist, hat der alte Projektsprecher Wolfgang Dietrich eigentlich schon vor Jahren eingeräumt - nur die Bahn noch nicht. In einem Artikel der Welt von Oktober 2013 (!!!!!) wird Dietrich zitiert:
Die Bahn hält trotz offener Genehmigungen für Brandschutz und Grundwassermanagement an dem Zeitplan für S 21 mit einer Fertigstellung im Jahr 2021 fest. Projektsprecher Wolfgang Dietrich räumte aber am Montag in Stuttgart ein, dass auch diese Planung mit Risiken behaftet sei. So sei die Bahn darauf angewiesen, dass sie bis Anfang 2015 den Planfeststellungsbeschluss für die Anbindung an den Flughafen auf den Fildern bekomme.
Anfang 2015 ist vorüber und die Genehmigung nach dem Debakel in der Fildererörterung zu urteilen nicht mehr möglich.
publish2015-06-21 10:34:19admin
Spannende Grundsatzfragen zu Stuttgart 21 im Visier der Strafjustizspannende-grundsatzfragen-zu-stuttgart-21-im-visier-der-strafjustiz
Am kommenden Montag, 22. Juni ab 9 Uhr, verhandelt das Landgericht Stuttgart in der Olgastraße 2, Saal 3 (Erdgeschoss), über die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen sieben Sitzblockaden gegen Stuttgart 21. Angeklagt ist der Friedensforscher Dr. Wolfgang Sternstein, den der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Dr. Eisenhart von Loeper, in dem Verfahren als Strafverteidiger vertritt. Der Anwalt sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nötigungsparagraphen 240 Strafgesetzbuch in der Kritik und kündigt Beweisanträge zu zentralen Streitfragen beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“ an, um die „Verwerflichkeit“ des Tatvorwurfs zu widerlegen Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Ladung des Gerichts
publish2015-06-19 14:01:20admin
Antwort von Werner Sauerborn auf Stadtrat Jochen Stopperantwort-von-werner-sauerborn-auf-stadtrat-jochen-stopper
Hallo Jochen, nachdem ich gestern in der Verwaltungsausschusssitzung dabei war, hier eine kurze Anmerkung zu Deiner Verärgerung („Rufmord“) über die Berichterstattung der StZ heute. Zurecht hast Du den GR-Beschluss eines Bürgerentscheids bei kommunalem Mehrkosten kritisiert, weil dieser, so das abgekartete Spiel, ja erst irgendwann später zu Zuge käme, wenn die Bahn beliebt ihre Kostenüberschreitungen einzufordern, also vermutlich dann, wenn soviel Fakten geschaffen sind, dass ein Bürgerentscheid völlig aussichtlos wäre. In kritischer Absicht an Körner gewandt, hast Du gesagt, dann wohl auch nicht mehr anders zu können, als Mehrkosten zuzustimmen. Wenn Du und Ihr dieses Erpressungsszenario so klar seht, müsstet Ihr verantwortlicherweise doch alles tun, um einer solchen Situation zu entgehen. Stattdessen weist Ihr den Versuch von 20 000 BürgerInnen, eben dieses Kalkül mit einem Bürgerentscheid zu durchkreuzen, zurück. Du sagst, das wäre das falsche Mittel, das müsse man gerichtlich klären. Genau das macht Ihr aber auch nicht. Hier wäre eine Feststellungsklage über die Kostenträgerschaft von Mehrkosten das Mittel der Wahl gewesen. Wollt Ihr aber nicht. Auch die vielen politischen Möglichkeiten, die der OB trotz Befürwortermehrheit im Gemeinderat hätte und die Ihr als Fraktion habt, die Kostenfrage in die politische Diskussion zu bringen und das Verhalten der DB zu skandalisieren, nutzt Ihr nicht. Die Stadt ist Projektpartner, wurde oft genug von der DB hintergangen und hat ja wohl das Recht von der DB Kostentransparenz zu fordern, die Veröffentlichung des BRH-Gutachten von Bundesregierung bzw. BRH einzufordern und vor allem Rechenschaft über die seit 12/2012 weiter gestiegenen Projektkosten zu verlangen. Nichts dergleichen macht Ihr! Kuhn sagte gestern richtig: am Ende werden die Gerichte über die Verteilung der Mehrkosten entscheiden. Das lasst Ihr in aller Seelenruhe auf Euch zu kommen, wohlwissend, dass das leicht Hunderte von Millionen wenn nicht Milliarden Mehrkosten für die Stadt bedeuten kann. Es stimmt, Du hast Dich nicht explizit für die Übernahme von Mehrkosten durch die Stadt ausgesprochen. Aber implizit läuft Euer Verhalten auf dasselbe hinaus. Und da Du ja den Erpressungsmechanismus so schön beschrieben hast, wirst Du Dir dessen auch bewusst sein. Tut mir leid, Dir als ehemaligem Mitstreiter im Aktionsbündnis diese Kritik nicht ersparen zu können.   & viele Grüße von Werner
publish2015-05-21 09:27:49admin
Stellungnahmen der parlamentarischen und außerparlamentarischen Anhörungen am 6. Maistellungnahmen-der-parlamentarischen-und-ausserparlamentarischen-anhoerungen-am-6-maipublish2015-05-08 17:18:08admin
Gegner machen Stuttgart 21 bundesweit zum Themagegner-machen-stuttgart-21-bundesweit-zum-thema
Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Zur öffentlichen Anhörung unter dem Titel „Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären“ hatten die Koalitionsfraktionen fünf Sachverständige aufgeboten, unter ihnen vier Top-Manager der Deutschen Bahn sowie der Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen, Professor Ullrich Martin, Autor höchst fragwürdiger Studien zur Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Auftrag der Deutschen Bahn. Die Grünen hatten Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Experten benannt, die Linken den Stern-Journalisten Arno Luik. Ein Fazit dieser ungleich gewichteten Anhörung zogen vor der Presse Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Beide kritisierten die mangelhafte Transparenz dieser Anhörung: Zum einen habe die Unionsfraktion im Verkehrsausschuss ihr Veto eingelegt gegen den Antrag, die Veranstaltung öffentlich zu übertragen. Zum anderen seien die Bahnvertreter dort ihre Unterlagen schuldig geblieben, hätten zur Anhörung – im Gegensatz zu den Sachverständigen von Grünen und Linken – keine einzige Zeile dafür zu Papier gebracht und somit demokratische Spielregeln grob missachtet. Wegen der politischen Unwucht im Verkehrsausschuss lud das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Nachmittag in die NABU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, zu einer „Außerparlamentarischen Anhörung“, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Conradi (SPD) leitete. Der in Stuttgart lebende Schauspieler Walter Sittler, der gerade in Schweden dreht, warb in der Bundeshauptstadt um Verständnis für den anhaltenden Widerstand gegen das Projekt in Baden-Württembergs Landeshauptstadt: Er sei nach wie vor notwendig, denn etwas Falsches könne von einem noch so wichtigen Organ nicht ins Richtige gedreht werden. Mit nur halb so vielen Gleisen wie der bisherige Kopfbahnhof verfehle der geplante Tiefbahnhof nicht nur das zur Rechtfertigung des Projekts behauptete Wachstum, sondern er decke nicht einmal den aktuellen Bedarf. So Christoph Engelhardt, der als Analyst seit Jahren sehr akribisch vor allem die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 untersucht. Somit würden Milliarden Euro ausgegeben für einen „illegalen Rückbau der Kapazität“. Zudem könne die Bahn offensichtlich den Vorwurf unterdimensionierter und daher gefährlicher Fußgängeranlagen nicht entkräften. Wie beim geplanten Berliner Flughafen BER sei auch bei S21 der Brandschutz nach wie vor nicht gewährleistet – trotz der kürzlich vom Eisenbahnbundesamt dafür ausgesprochenen Teilgenehmigung. Die sechsfach überhöhte Gleisneigung im geplanten Tiefbahnhof – 15,1 Promille statt der nach Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung (EBO) maximal erlaubten 2,5 Promille – gefährde „die Sicherheit beim Fahrgastwechsel“, erklärte der ehemalige Bundesbahndirektor Sven Andersen – ein „entscheidender betrieblicher Mangel“, der im Planfeststellungsverfahren überhaupt nicht behandelt worden sei. Um dies entgegen fachlichem Rat durchzusetzen, seien „im Bundesverkehrsministerium die Entscheidungsstränge gezogen“ worden. Der mangelhafte Brandschutz und die überhöhte Gleisneigung verstießen gegen „zentrale Grundwerte der Menschen auf Schutz von Leib und Leben“, betonte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Verletzt werde auch das Gebot des Grundgesetz-Artikels 87e Absatz 4 zum „Erhalt und Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“ – zum einen weil die Leistung des Stuttgarter Bahnhofs verschlechtert werde, zum anderen weil wegen der übermäßigen Kosten dieses einen Projekts weniger Geld in die Bahninfrastruktur anderer Länder fließe. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass ein reiches Land wie Baden-Württemberg auf Kosten ärmerer Länder ein – noch dazu untaugliches – Milliarden-Prestigeprojekt mitfinanziere. Die Zulässigkeit einer solchen „Mischfinanzierung“ werde vom Bundesverwaltungsgericht demnächst noch zu prüfen sein. Bernhard Knierim vom Bündnis „Bahn für Alle“ sieht in Stuttgart 21 „kein schwäbisches Problem, sondern ein bundesweites“, weil dieser „neue Engpass“ sich massiv auswirke „auf den ganzen Bahnverkehr in der Region und letztlich auch im ganzen Land“. Ein „Integraler Taktfahrplan“ mit einfachen und schnellen Umstiegen von Zug zu Zug zur vollen oder halben Stunde werde mit dem geplanten Tiefbahnhof und seinen nur acht Gleisen „für immer verhindert“. Die „nach realistischen Prognosen an die 9 bis 10 Milliarden Euro“ für Stuttgart 21 fehlten zudem „an vielen anderen Stellen im bundesweiten Bahnnetz“. Aus den beiden Anhörungen vom 6. Mai zieht das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 seine Schlüsse:
  • Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ geht bundesweit alle an. Die Ressourcen, die hier verschleudert werden, fehlen anderswo. Zu unterstützen ist deshalb die von Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Michael Groschek vorgetragene Idee eines nationalen Bahngipfels.
  • Kosten und Nutzen des Projekts „Stuttgart 21“ müssen neu bewertet werden – von unabhängigen Instanzen, die dem Allgemeinwohl und nicht der Deutschen Bahn AG verpflichtet sind.
  • Legt der Bundesrechnungshof seinen seit zwei Jahren ausstehenden Bericht zu den Kosten von Stuttgart 21 nicht unverzüglich vor, so setzt er seinen guten Ruf als unabhängige Prüfinstanz massiv aufs Spiel.
  • Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG muss seinen unsäglichen Finanzierungsbeschluss vom März 2013 revidieren.
  • Bleibt die Anhörung des Verkehrsausschusses folgenlos, so wollen die S21-Gegner die Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Projekt „Stuttgart 21“ wieder auf die Tagesordnung setzen.
Kontakt:  Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 5912495 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Werner Sauerborn, Telefon (0171) 3209801
publish2015-05-06 14:46:28admin
Stuttgart 21 kann in Leipzig scheiternstuttgart-21-kann-in-leipzig-scheitern
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat heute im Rechtsstreit um die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung sein Urteil gefällt: Abgewiesen hat er die zahlreichen Einwände der Stadt Stuttgart, die darauf zielten, mit landesrechtlichen Form- und Fristfragen eine Sachentscheidung zu vereiteln. Zugelassen hat das Gericht statt dessen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Als „bahnbrechenden Erfolg des Widerstands“ wertet dies Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Prozessvertreter. Zwar sei damit der mit dem Bürgerbegehren gegen die Mischfinanzierung betriebene Ausstieg aus dem Projekt noch nicht vollzogen, er hänge nun aber wie ein Damoklesschwert über dem Fortgang der Bauarbeiten. Grundlegend zu prüfen und neu zu bewerten seien nun endlich die zentralen Fragen der Verkleinerung des Bahnhofs, der sechsfach überhöhten Gleisneigung und des ungenügenden Brandschutzes. Gelegenheit dazu böten am 6. Mai in Berlin die öffentliche Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zu Stuttgart 21 sowie eine daran anschließende Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses. Insoweit seien, so von Loeper, ohnehin weitere Entscheidungen notwendig, denen sich der VGH Mannheim noch nicht habe widmen können. Kontakt:     Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693
publish2015-05-04 17:38:09admin
Stuttgart 21 wegen Mischfinanzierung auf der Kippe?stuttgart-21-wegen-mischfinanzierung-auf-der-kippe
Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, sieht nach den Beratungen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 21. April den Widerstand gegen das Bahnprojekt gestärkt. Zwar habe das Gericht die entscheidende Frage noch offen gelassen, wie „angemessen“ der Finanzanteil der Landeshauptstadt an Stuttgart 21 sei. Zugleich aber habe es die Revision gegen das in zwei Wochen zu erwartende Urteil bereits für zulässig erklärt. Damit stehe heute schon fest, dass auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befasst werden könne. So hätten die Initiatoren und Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Mischfinanzierung den Ausstieg aus Stuttgart 21 – für viele sicher unerwartet – wieder zu einem brisanten Thema gemacht. Der Bruch der Verfassung und die nichtige Finanzierung des Projekts stünden somit wieder auf der Tagesordnung. Der Bündnissprecher, der zugleich auch als Prozessvertreter für das Bürgerbegehren fungiert, anerkennt ausdrücklich die ausgewogene Verhandlungsführung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Beratungsergebnisse stärkten die gesetzlichen Wirkungsmöglichkeiten der Bürgerbegehren und trügen so auch bei zur rechtsstaatlichen Aufarbeitung des Konflikts um Stuttgart 21. Dies verdiene großen Respekt, so von Loeper. Zudem habe der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass Bürgerbegehren, die sich gegen verfassungswidrige, nichtige Gemeinderatsbeschlüsse wenden, keiner Sechs-Wochen-Frist unterliegen. Verneint habe das Gericht auch die Annahme der Vorinstanz und der Stadtverwaltung Stuttgart, dass die Höhe der Finanzierungsbeiträge nicht erfasst sei von der Kritik des Bürgerbegehrens an der „pauschalen Mischfinanzierung“. „Damit ist“, so der Bündnissprecher, „auch das Kalkül der Gegenseite durchkreuzt, mithilfe des höchsten Landesgerichts Bürgerbegehren generell zu erschweren.“ Die Prozessvertreter des Bürgerbegehrens hatten in den Gerichtstermin vorsorglich 28 Beweisanträge eingebracht, von denen sich zwei auf die Höhe der Finanzierungsbeiträge der Landeshauptstadt zu Gunsten des Projekts beziehen. Sämtliche Beweisanträge wurden als „nicht entscheidungserheblich“ zurückgewiesen. Ausdrücklich bestätigte Gerichtspräsident Volker Ellenberger jedoch von Loepers Forderung, beim Bewerten des zulässigen Anteils der Stadt zur Mitfinanzierung von Stuttgart 21 auch deren zehnjährigen Zinsverzicht aus dem Kaufpreis einzubeziehen. Zu klären hat das Gericht nun also die Frage, ob die Stadt Stuttgart – auf Kosten anderer kommunaler Aufgaben – einen vermeintlichen Standortvorteil für den unterirdischen Tiefbahnhof neben dem bezahlten Grundstückskaufpreis zusätzlich mit mehr als einer halben Milliarde Euro finanzieren darf. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 5912495 und (07452) 4995
publish2015-04-22 17:50:59admin
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