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2025-02-18 AB-Protokoll

2025-02-18-ab-protokoll
(hier als pdf-Datei) Protokoll Aktionsbündnis gegen Stuttgart21 Online-Sitzung am 18.2. 20254 17h bis 18:55 mit: ArchitektInnen für K 21: Norbert Bürgerbahn-Denkfabrik: Andi Eisenbahnerstammtisch: Hans-Jörg, Jenö GewerkschafterInnen gegen S21: Werner Juristen zu Stuttgart 21: Dieter Linke: --- Mahnwache: entschuldigt Netzwerke: --- Rems-Murr-Bündnis gegen S21: Ernst Schutzgemeinschaft Filder: Frank, Steffen SÖS: Reinhard SPD-Mitglieder gegen S 21: Hermann Stadtteilgruppen: Doris, Heidi (ab 18:20) Theologinnen und Theologen gegen S 21: Martin Unternehmer*innen gegen S21: --- VCD: Markus Ziviler Ungehorsam: Gisela Ständiger Gast: Uli für die Ingenieure22 (entschuldigt) Moderation: Ernst Protokoll: Werner
  1. Eröffnung:
Martins Protokoll vom 4.2.: ok Tagesordnung: ok 3.1. Nach der Gäubahn-Verhandlung Dieter und Jörg informieren über juristische Details und Konsequenzen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Klage der DUH und – nicht zu vergessen - die Klage des LNV. Bei der DUH Klage sei trotz des negativen Urteils immerhin erreicht, dass die DUH als klageberechtigt anerkannt wurde. Beim LNV- Urteil sei der Hilfsantrag von Prof. Urs Kramer weiterführend, weil nun der VG Mannheim ein Planungsänderungsverfahren einleiten müsse. Dieter hebt die Verdienste der Interventionen besonders von Hans-Jörg und Jürgen Resch hervor. Ein politisches Urteil sei es nicht gewesen, aber die Richterin und ihre Kolleg*innen wirkten in der Sache nicht gut informiert, was Zusammenhänge betrifft. Naiv auch der Glaube, dass Pfaffensteig kommen werde, wenn er als vorrangiger Bedarf im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen ist. Runge vom EBA erklärt die Einwendungen gegen die Planfeststellung Pfaffensteig für nicht beachtlich. Der Pfaffensteigtunnel käme „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“. Über Gastel kann ein Hinweis auf eine „Fulda-Runde“, in der „zur Beschleunigung der Projekte“ schon im Vorfeld zwischen EBA, Bahn und Bauindustrie ausgekungelt werde, was angegangen werden soll. Das EBA muss keine öffentliche Anhörung zur Planfeststellung machen und würde diese auch nicht mehr dem Regierungspräsidium überlassen. Empörend sei, wie desinteressiert die Bahnvertreter gegenüber den Interessen ihrer Kunden aufträten und wie verbrüdert Bahn und EBA aufgetreten seien, wo doch das EBA Erstere kontrollieren müsse. Die DUH hat einen Antrag auf Zurückweisung der Nichtzulassung ihrer Klage gestellt und beantragt in einem neuen Rechtsverfahren am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5. Damit würde die Kappung der Gäubahn vor Inbetriebnahme des Pfaffensteigtunnels unterbunden. Dazu hatte Jörg noch in der Nacht zum Freitag der DUH zugearbeitet. Der Vortrag der Berichterstatterin wird üblicherweise nicht veröffentlicht. Die 8. Kammer besteht hauptamtlich vermutlich allein aus den drei Richterinnen. Ziel müsse jetzt sein, die Regeln der standardisierten Bewertung kritisch anzugehen und gegen die Aufnahme des Pfaffensteigtunnels in den (vordringlichen) Bedarf des Bundesverkehrswegeplans einzuschreiten. Die Gäubahn-Ini wird sich in einer Schalte mit den Behauptungen zum Reparaturbedarf der 2x10km langen Gäubahn-/Panoramastrecke befassen. Mit modernen Maschinen müssten 2,3 km pro Tag instand zu setzen sein. Reinhard verweist darauf, dass ein großer Teil der 2000 Aufkleber gegen die Gäubahnkappung noch verfügbar seien, z.B. an der Mahnwache. Einiges spricht dafür, das Thema Gäubahnkappung argumentativ voranzustellen, weil es eine unmittelbare Betroffenheit anspricht. Einiges spricht auch dafür, den Pfaffensteigtunnel zu priorisieren, weil niemand mehr für eine Gäubahnkappung votieren würde, wenn Pfaffensteig abgesagt wird. Norbert schlägt „Mülliarden“ als guten Begriff für den Pfaffensteigtunnel vor. 4.1. Baumfällungen auf dem C1-Areal Dieter berichtet über den Informationsspaziergang mit Herrn Abelmann am 17.2. und die Klage gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Mauereidechsen, mit denen die Baumfällungen verhindert werden sollten. Dem hielt die Stadt entgegen, die Echsen seien durch die Fällungen nicht beeinträchtigt, zumal sie im Winterschlaf nichts mitbekämen. Stadt wolle fällen. Dagegen sei heute morgen ein Eilantrag gestellt worden. Dem ging ein ergebnisloses Infotreffen zwischen (leider nur) Herrn Kleemann und mehreren Vertretern der Stadt voraus. Während unseres Treffens auf dem Gelände am Montag (17.2.) waren zwei Mitarbeitende des Stadtplanungsamts damit beschäftigt, nicht zu fällende Bäume mit einem Z in blau zu kennzeichnen. Es gab eine kurze freundliche Kontaktaufnahme. Die Begleitgruppe des AB habe entschieden so oder so an dem Spaziergang am 28.2. festzuhalten. Doris wird Infos zu den Bäumen beisteuern. Kommunikation zwischen den Ämtern schlecht. Zwischenzeitlich herangewachsene Bäume sollen als Ausgleich gerechnet werden. Es könne sein, dass die Stadt unter „Entwicklungsgebiet Rosenstein“, das als Ausgleichsareal gesehen wird, auch die C1- und C2- Areale versteht. Eine Nähere Diskussion über den Kontext des Konflikts kommt nicht zustande. Werner sagt zu, seine vorbereiteten Überlegungen dazu nach der Sitzung zu verschicken. 4.2. Nutzung der Mahnwachen-Werbefläche Werner stellt diesen Vorschlag vor für die Kooperation zwischen AB und Mahnwache zur Nutzung der Mahnwachen-Rückseite als 1a – Werbefläche: „Gemeinsamen Nutzung der großen Werbefläche auf dem Gestell auf der Rückseite der Mahnwache durch das Aktionsbündnis und die Mahnwache Die Rückseite der Mahnwache ist eine 1a-Werbefläche und eine gute Möglichkeit, ohne hohe Kosten wichtige Botschaften der Bürgerbewegung gegen S21/für Kopfbahnhof und andere für uns relevante Themen öffentlichkeitswirksam zu platzieren. Zugleich ist sie an die Mahnwache angebunden, so dass was und wofür geworben wird, die Mahnwachenden besonders betriff. Deswegen soll in paritätischer Abstimmung ein effizientes Modell der Zusammenarbeit verabredet werde. Ziel ist, dort aktuelle Anliegen in werbe-professioneller Form zu thematisieren. Adressat*innen sind noch erreichbare Bürger*innen und die Medien. Dazu sollen großformatige Banner erstellt werden, die je nach Aktualität in größeren Abständen ausgewechselt werden sollten. Dazu bilden wir eine Banner-Gang, bestehend aus je zwei Mitgliedern aus dem Orgateam der MW und dem Aktionsbündnis und einem professionellen Werbegrafiker (Vorschlag Uli Stübler). Orgateam und Aktionsbündnis entscheiden grundsätzlich über die jeweils zu plakatierenden Botschaften und den Kostenrahmen. Sie erteilen ihren Vertretern in diesem Rahmen Prokura. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung macht die Gang. Die Kosten der Bannerherstellung teilen sich Mahnwache (umkehrbar e.V.) und Aktionsbündnis. Die presserechtliche Verantwortung übernimmt ein/e Vertreter*in des Aktionsbündnisses. Sie/er hat ein Vetorecht, wenn begründete presserechtliche Risken bestehen. Bei begründeten versammlungsrechtlichen Einwänden hat der/die Vertreteter*in der Mahnwache ein Vetorecht, wenn begründete versammlungsrechtliche Risken für die Mahnwache bestehen“. Es gibt keine Einwände, sondern einhellige Zustimmung, auf dieser Basis das Gespräch mit dem Orga-Team der Mahnwache zu suchen. 4.3. Spendenkampagne für AB Angesichts erheblich gestiegener Ausgaben für Prozessführungen und anwaltliche Beratungen droht die Handlungsfähigkeit des AB zu leiden. Deswegen soll eine größere Spendenkampagne gestartet werden. Dass dies nicht in Konkurrenz mit dem Demoteam laufen soll, ist in einem kurzen Gespräch von Werner mit Tom geklärt. Auch sollte immer nur eine größere Kampagne zur gleichen Zeit laufen. Werner hält sich in technischer und finanztechnischer Hinsicht nicht für geeignet, die Sache in die Hand zu nehmen. Alles Weitere klärt die Sprecherrunde. 4.4. ABBD-Antrag zur Nutzen-Kosten-Analyse Ernst erläutert nochmal, worum es geht. ABBD bittet um Unterstützung für einen Antrag zur Überarbeitung der Nutzen-Kosten-Analyse bei Schienenprojekten und der sich daraus ergebenden zukünftigen Bahn-Projektplanung. Das Aktionsbündnis beschließt, den Antrag zu unterstützen und den Vorstoß auch in unserem Namen zu betreiben. 4.5. Klimastreik am 14.2. Etwa ein Drittel der TN identisch mit MoDemo, ein Drittel Studis, ein Drittel Schüler*innen. Insgesamt ganz gut besucht. Ernst und Eva wieder mit mobilem Stand dabei. Freundlich empfangen. Heidi verteilt Material im Publikum, teils gute Gespräche. Beim nächsten Mal sollte das Banner „KlimaSkandal21“ eingesetzt werden. 4.6. Faires Frühstück am Mittwoch, 19.2. vormittags im Welthaus Martin hat sich erfolgreich bei der Welthausleiterin um einen Gesprächstisch zum Thema Verkehr/Mobilität/S21 (mit Clarissa Seitz) bemüht, kann aber selbst nicht teilnehmen. Wenn seine gesundheitliche Lage es zulässt, will Norbert einspringen. 4.7. Bahn-AR-Sitzung am 26.3. Nachdem aus nachvollziehbaren Gründen weder ABBD noch Bürgerbahn etwas organisieren können zur AR-Sitzung, wird eine Überlegung diskutiert, weniger auf Vorort-Protestaktionen zu setzen (die wie bisher auch) sondern bei den vielen Verkehrsverbänden (VCD, Allianz pro Schiene, Pro Bahn etc) nachzufragen, ob nicht eine (Diskussions-)Veranstaltung mit Bezug zur AR-Sitzung z.B. mit Claus Weslsky machbar wäre. Immerhin sei die Bilanzpressekonferenz ein bahnpolitischer Kristallisationspunkt. Werner, der ohne hin seine Kontakte aus der AEG-Diskussion nochmal aufgreifen wollte, könnte auch dazu anfragen. Es wird auch dieses Jahr wieder unter Hochdruck ein Alternativer Geschäftsbericht erscheinen. Roland Morlock wird für die S21-Gegner*innen schreiben. Rückkoppelung wäre sinnvoll. Sprecher sind gefragt. Als Örtlichkeit für Bahnwache und den Berliner Schwabenstreich steht der wieder bezogene Bahntower am Potsdamer Platz zur Verfügung.
publish2025-03-06 16:29:29
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