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2025-01-21 AB-Protokoll

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(hier als pdf-Datei) Protokoll der Online-Sitzung des Aktionsbündnisses Dienstag, 21. Januar 2025, 17.00 Uhr bis 19.07 Uhr Anwesend: ArchitektInnen für K21: Norbert Bündnis Rems-Murr für K21: Ernst Bürgerbahn–Denkfabrik: Andi Eisenbahnerstammtisch: Jörg GewerkschafterInnen gegen S21: Werner Linke: verh. Mahnwache: verh. Stadtteilgruppen: Heidi, Doris Schutzgemeinschaft Filder: Steffen, Frank SÖS: Reinhard SPD-Mitglieder gegen S21: Hermann Netzwerke 21: - TheologInnen gegen S21: verh. Unternehmer*innen gegen S21: - VCD: verh. Juristen: Dieter Ziviler Ungehorsam: Gisela Website: verh.                                                            Moderation:    Hermann für Ernst als Gast für die Ingenieure22: Ulli                            Protokoll:        Ernst für Hermann
  1. Klärung etwaiger technischer Probleme - keine
  2. Eröffnung
– Begrüßung durch Dieter – Protokoll vom 7.1.25 (Hermann (für Ernst)) Unter TOP 3.4 AEG §23 - …wird Helmut Dedy als Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages bezeichnet. Er ist nur sowas wie Beigeordneter. – TO heute Auf Wunsch von Doris wird unter 6. Verschiedenes aufgenommen: Reflexion über Anzahl der Drucke für die MoDemos und ihre Kosten im Verhältnis zur Nachfrage.
  1. Hauptthema:
3.1. C1-Baumfällungen Dieter informiert über den aktuellen Stand: Mit dem NaBu, der RA Sommer, Berlin, bevollmächtigt hat, ist vereinbart, die Beratungskosten hälftig zu teilen. Viel Fachwissen ist bei Kleemann, NaBu OG Stgt. vorhanden. Die Ereignisse erfolgen so schnell, dass er Spielraum braucht, um rechtzeitig eingreifen zu können. Das RP hat einen Eilantrag gestellt. Kleemann hat Akteneinsicht beantragt. Heute kamen Unterlagen vom RP, nicht aber von der Stadt. 1)Baumfällungen:       2)Eidechsenvergrämung, was im Winter auf deren Tötung hinausläuft. Später noch vorfindliche Eidechsen sollen dann eingefangen und umgesiedelt werden. Um die Baumfällungen jetzt und damit die Eidechsenvernichtung aufzuhalten, wurde am WE ein Eilantrag gestellt, der mit Anwaltskosten von ca. 2.000,-€ verbunden ist. An den Kosten beteiligt sich notfalls auch das Bündnis Rems-Murr für K21. Gebaut werden kann auf C1 frühestens ab 2028. In der Diskussion über unsere Handlungsmöglichkeiten weist Frank auf die Maker-City hin und auf den Widerspruch, dass die Eidechsenvergrämung in das Rosensteinviertel hinein erfolgen soll, wo sie irgendwann anderen Baumaßnahmen zum Opfer fallen. Er hält Kostenbeteiligung mit 500,-€ der SGF für machbar. Werner empfiehlt, dass zunächst das AB für die Kosten eintritt; SGF und B-R-M nur dann, wenn höhere Kosten anfallen sollten. Konsens: Dieter bleibt dran und hat das Vertrauen des AB. Sollten höhere Kosten anfallen, dann informiert er uns umgehend. Zu Aktionen vor Ort ist Konsens: ein Spaziergang von der Martinskirche aus mit akustischer Begleitung zwecks Ansprache der Anwohner und der Schrebergärtner – möglichst mit Filmdokumentation. Vorzugstermin wäre am fff-Aktionstag, Fr., 14. 2. Werner kontaktiert unsere Ansprechpartner bei fff. Heidi, Gisela und Doris koordinieren und sorgen auch für Ankündigung auf der MoDemo. Die gefährdeten Bäume sollen z. B. mit grünen Bändern markiert werden. Die Sprecher erstellen zu gegebener Zeit eine PM.
  1. Meinungsaustausch:
4.1. Gäubahn-Kundgebung, Donnerstag, 23.1.   Jörg informiert: Der Antrag von Die Linke und SÖS im GR Stuttgart muss nach Gemeindeordnung behandelt werden. Eine Mehrheit gegen die Gäubahnkappung ist nicht absehbar. Auf der TO ist bislang keine Beschlussvorlage. Bemerkenswert ist die Formulierung seitens Günen, SPD und CDU, „die Gäubahn schnellstmöglich an den Hbf. anzuschließen“, was u. a. gegen den Beschluss des Grüne-Landesparteitags verstößt. Zur Kundgebung vor dem Rathaus am Do., 23. 1. um 16 Uhr werden kommen: Kesselbambule, VCD, Allianz für Mobilitätswende. Es gibt ein Grußwort von Benedikt Weibel. Fraglich ist noch, ob der SWR etwa mit Frieder Kümmerer da ist. Ein Transpi ( 4,8m x 1m ) „Gäubahn-Ausbau statt Kappung“ und symbolischer Verbindung Bodensee-Stgt. Hbf. wird über der Bühne angebracht und soll später an die MW. Intensive Spendensammlung auf der Kundgebung soll die Kosten reinholen. Ordner stellt das Demoteam. Alle Flyer sind verteilt. Erwartet werden 200 – 500 Leute. Teilnahme als Besucher der GR-Sitzung ist nicht mehr Teil der Veranstaltung. Unter den Gäubahnanrainern ist die Mehrheit lediglich für Erhalt der Gäubahnanbindung, solange noch keine andere Anbindung fertig ist. Frank gibt zu bedenken, dass auch bei fertigem Pfaffensteigtunnel das Anbindungsrisiko bleibt, wenn z. B. wg. Brandschutz im Fildertunnel nicht mehrere Züge gleichzeitig verkehren dürfen. Deshalb müsse die Gäubahn angebunden bleiben, bis der Brandschutz geklärt ist. 4.2. AEG § 23 Werner informiert: Auch die Gäubahn müsste entwidmet werden, was leider nicht ausschließt, die Gleise vorher zu entfernen, sodass zunächst kein Zug mehr fahren kann! Am 29. 1. tagt nochmal der BT-Verkehrsausschuss; am 30.-31.1. tagt letztmals der jetzige BT. Hier könnte ein Beschluss zu §23 AEG gefasst werden. Von Allianz pro Schiene gibt es Info über Uneinigkeiten zwischen den verhandelnden Parteien. Klar für die Beibehaltung des bestehenden Gesetzes sind DUH, Pro Bahn, Bürgerbahn-Denkfabrik, VCD und Allianz pro Schiene. Es entwickelt sich eine Diskussion, wie wir die vorschnelle Entfernung der Schienen von Gäubahn und Kopfbahnhof verhindern können. Frank setzt darauf, dass die Kapazität von S21 nicht ausreicht, weil 1) die Personenströme im Tiefbahnhof auf 32 Züge in der Spitzenstunde ausgelegt seien; 2)Doppelbelegungen unzumutbar seien; 3) das „Nahverkehrsdreieck“ Beleg für die mangelhafte Kapazität sei. Umstritten ist die Frage, ob Gutachten z. B. von Heiner Monheim die Bahn davon abhalten können, bald schon Gleise zu entfernen. Wir sind hilflos, da ohne Klageberechtigung. Wir könnten warnend die Perspektive auf eine Brachfläche ausmalen, um die Bahn zu beeindrucken. Die wird absehbar den Kopbahnhof nur dann weiterbetreiben, wenn S21 tatsächlich nicht ausreicht. Dieter verweist auf die beflissene Kreativität des EBA bei der Freistellung des C1-Areals. 4.3. VHS-Veranstaltungen am 23. und 31. Januar 2025 Dieter erinnert an die Termine am 23. und am 31. Januar jeweils 19.00-20.30 Uhr in der VHS Stuttgart, wo in Kooperation mit Frieder Kümmerer vom SWR das Thema „Stuttgart 21 – Wie geht es weiter?“ erörtert wird. Am 23. 1. beantwortet er Fragen aus dem Publikum – auch digital gestellte. Am 31. 1. diskutieren Rainer Wieland (CDU), Vorsitzender Verband Region Stuttgart und bis 2024 Vizepräsident des Europäischen Parlaments - Gerd Hickmann, Leiter der Abteilung Öffentlicher Verkehr, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg - Dr. Angelika Linckh, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 - Felix Berschin, Bahnexperte und Fahrplananalyst aus Heidelberg. Zahlreiche Teilnahme wird empfohlen. F. Berschin, der beim Geißler-Faktencheck noch gegen S21 agierte, vertritt mittlerweile durchwachsene Positionen. So hat Angelika eine herausfordernde Rolle!
  1. Information:
5.1. Brandschutzklage Dieter berichtet: Vor einer Woche wurde das Urteil des BVerwG zugestellt: Er, Werner und Charly wurden für nicht klagebefugt erachtet. Eisenhart v. L. hat sie als Anwalt vertreten. RA Dr. Lieber vertrat die SGF, die immerhin für den Fildertunnel als klagebefugt erachtet wurde. Es folgt Zurückverweisung zum VGH Mannheim, wo nun in der Sache Brandschutz verhandelt werden muss. Zu den Kosten beim VGH Mannheim und beim BVerwG hat das AB am 14. 7. 2021 beschlossen: Dieter, Werner und Charly werden von den Gerichtskosten freigestellt. Unsere Gerichtskosten hat das AB schon beglichen. Nun kommen dazu die Kosten der Gegenseite: Ca. 4.000,-€ beim VGH Mannheim plus ca. 4.000,-€ beim BVerwG Leipzig. Dieter hatte zunächst ca. 10.000,-€ befürchtet – ist nun also erleichtert. Die SGF ist nach wie vor gut dabei, sodass wir optimistisch sein dürfen. Frank berichtet: RA Dr. Lieber schreibt nun die Begründung, die bis Mitte Februar vorliegen muss beim BVerwG. Dann geht es zum VGH Mannheim, wo in etwa 2 Jahren mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Hier wird Recht fortgebildet, inwieweit Umweltverbände Klagebefugnis haben und wer bei Brandschutzfragen klagebefugt ist. 5.2. Klage gegen Freistellung von C1-Grundstücken Dieter berichtet: RA Ulrich Ebert hat Einspruch eingelegt, der zurückgewiesen wurde. Der klagebefugte Transportunternehmer musste Konkurs anmelden und ist damit draußen. Verhandlung war am Do., 16. 1. In Mannheim – ein großer Auflauf. Milankovic hat berichtet. R. Morlock und W. Grohe haben die Inge 22 vertreten. Das AB ist hierzu derzeit nicht gefragt. 5.3. Treffen mit Klimabündnis (KUS) Werner berichtet: Zu dritt berieten sie im Jugendhaus Mitte zu dem Problem, dass die Stadt bis 2035 Klimaneutralität beschlossen hat, aber nichts dafür tut. Im Juni ist Jahrestag zum Beschluss. Soll anklagend oder kreativ agiert werden? Eine Idee ist, mit der VHS zusammenzuarbeiten. Am 13. Februar ist nächster Treff.
  1. Verschiedenes
6.1. Reflexion über Anzahl der Drucke für die MoDemos und ihre Kosten im Verhältnis zur Nachfrage. Doris weist darauf hin, dass z. B. von den 150 gedruckten Exemplaren der Rundmails kaum mehr als 50 am Infostand abgenommen werden. Es bleiben große Papierstapel übrig. Norbert berichtet: er hat 128,-€ Druckkosten erstattet bei Spendeneingang von 138,-€. Beschluss: Künftig werden Rundmails nur noch in Auflage 50 Exemplare gedruckt.   ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Information: nächste AB-Sitzung (analog) am 4.2.25: Moderation: Frank, Protokoll: Martin
publish2025-02-06 19:51:29
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