S21 vor dem VGH, Christoph Engelhardt an Manfred Leger, Steffen Siegel an Winfried Hermann
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Liebe Freundinnen und Freunde,
bei allen, die das Stuttgart 21-Drama verfolgen, dürfte das Vertrauen in die Justiz nahe Null liegen. Auch im fünften Jahr nach Baubeginn drückt sich die Justiz um die fundamentalen Rechtsfragen des Projekts herum und leistet damit der Faktenschafferei der Bahn Vorschub. Wenn am 21. April die erste Kammer des VGH Baden-Württemberg die Berufung gegen die Nichtzulassung des 2. Bürgerbegehrens von 2011 verhandelt, steht so eine fundamentale Rechtsfrage zur Entscheidung an, nämlich die Frage, ob die Mischfinanzierung des Projekts nicht grundgesetzwidrig ist. Wären nicht die vielen entmutigenden Erfahrungen mit der Rechtsprechung zu S21, müsste die Bürgerbewegung diesem Termin geradezu entgegenfiebern. Denn einiges ist hier anders. Allein, dass das VG 2013 die Berufung zuließ, die jetzt wahrgenommen wird, öffnete die Tür zur grundsätzlichen Verhandlung einen Spalt weit. Dann wird diesmal vor der ersten Kammer, die für Bürgerbegehren zuständig ist und eine offenere Rechtsprechung pflegt, verhandelt, und schließlich signalisierte das Gericht durch Rückfragen bei den Verfahrensbeteiligten, dass es die Grundsätzlichkeit des Konflikts ernsthaft verhandeln will.
Aber worum ging‘s nochmal? Ein zentrales Anliegen der föderativen Ordnung, wie sie das Grundgesetz normiert, ist die Gleichheit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Damit soll verhindert werden, dass strukturschwache und -starke Länder zu weit auseinander driften. Deswegen macht Artikel 104a des Grundgesetzes Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu einer alleinigen Bundesaufgabe, verbietet also Mischfinanzierungen. Dies soll verhindern, dass sich reichere Bundesländer Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan quasi einkaufen, indem sie eigenes Geld beisteuern. Genau dies ist die Finanzierungsgrundlage von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke nach Ulm. Das reiche Baden-Württemberg holt sich durch riesige Zuzahlungen Investitionsmittel ins Land, die andernorts dann fehlen. Seit November 2011 wissen die Grünen und namentlich Ministerpräsident Winfried Kretschmann durch das von ihnen selbst in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professor Hans Meyer, dass Stuttgart 21 damit auf Sand gebaut ist.
Allerdings, und darauf beruft sich die Gegenseite, gibt es bei vielen Verkehrsprojekten eine „Mischmotivation“. Bundesvorhaben tangieren städtebauliche oder nahverkehrliche Belange. Die Preisfrage ist also: Wie das berücksichtigen, ohne ein unverzichtbares Verfassungsanliegen unter der Hand abzuschaffen?
Hier lässt eine Rückfrage des VGH bei den Beteiligten aufhorchen: Wenn die Mischfinanzierung nicht dem Grunde, aber der Höhe nach gegen Art. 104a GG verstoße, müsse erwogen werden, ob dies nicht zu einer Teilnichtigkeit der Finanzierungsverträge führe. Der Gedanke wäre also: Wenn ein Land oder eine Stadt aus kommunal- oder landespolitischen Motiven mitfinanzieren wolle, müsse ein nachweisbarer Bezug zwischen diesem Finanzierungsanteil und dem kommunalen oder landesbezogenen Nutzen belegt werden.
Nachzuweisen, dass allem, was sie offen oder verdeckt zur Finanzierung des Projekts beisteuert, durch einen entsprechenden kommunalen Nutzen aufgewogen würde, dürfte der Stadt Stuttgart schwer fallen. In wochenlangen akribischen Vorarbeiten haben die Rechtsvertreter des 2. Bürgerbegehrens alle direkten und indirekten Finanzströme und Zusagen der Stadt aufgelistet, über den vertraglichen Finanzierungsbeitrag, den Grundstücksverkauf, den Zinsverzicht, Haftungsrisiken uvm. Dem wäre der den kommunale „Nutzen“ gegenüberzustellen, der sich tatsächlich als Schädigung kommunaler Interessen darstellt: Leitungsrückbau, Gefährdungen durch unzureichenden Brandschutz, gefährliche Gleisneigung etc.
Auch personell bietet die Klagevertretung einiges auf: Die Vertrauensleute Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig werden neben RA Ludwig selbst vertreten von Bündnissprecher und RA Dr. Eisenhart von Loeper und Hans-Georg Kluge, einem verwaltungsrechtlichen Schwergewicht: Kluge arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, war Justizstaatssekretär in Brandenburg, weiterhin Richter am Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Pendant zum VGH). Heute ist Kluge zusammen mit dem ehemaligen Bundesumweltminister Norbert Röttgen Gründungspartner der Kanzlei Röttgen & Kluge, der auch der frühere Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Michael Hund und der frühere Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jürgen Becker angehören. http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Georg_Kluge
Öffentliche Verhandlung 21.4. 10.30 Uhr VGH, Schubertstraße 11, Mannheim
– kreativ veranschaulicht von einer Bastelgruppe der Ingenieure
publish2015-04-15 20:32:43Bahn-Vorstände kassierten 2014 doppelt so hohe Prämien
SteuerzahlerInnen und BahnkundInnen zahlen schon nicht schlecht für die jahrelangen Fehlleistungen des Bahnmanagements. In Perversion des sonst hoch gehaltenen marktwirtschaftlichen Leistungsprinzips erhielten die Bahnmanager 2014 noch eine Verdopplung ihrer Prämien – auch dafür wird am Ende der Bahnkunde und/oder der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/trotz-schlechtem-jahr-bahn-vorstaende-verdoppeln-ihre-erfolgspraemien/11524652.htmlBrandschutz bremst S21
Schon jetzt gibt es erhebliche Bauverzögerungen wegen Brandschutzproblemen. Acht Monate ist die Bahn im Verzug, weil sie noch keine Genehmigung für die nachträglich auf Kosten der Bahnsteigfläche reingebastelten Fluchttreppenhäuser hat: www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-fluchtwege-im-bahnhof-nur-30-minuten-sicher.345ecae6-8dba-4b52-9424-9983e6bac667.html. BER lässt grüßen. Die Preisfrage ist, ob die Leitung der Stuttgarter Feuerwehr das Rückgrat hat, so hin zu stehen wie der Verantwortliche im Landkreis Brandenburg, dem die einstweilige Stilllegung des BER zu verdanken ist. Und, wenn überhaupt ob auch in Stuttgart erst reagiert wird, wenn der Unsinn fertig ist – und alle Beteiligten ihr Geld verdient haben. Für jeden, der sich noch einmal die abenteuerlichen Pläne der DB zum Brandschutz bei S21 zu Gemüte führen will, hier die Videos der Veranstaltung im Stuttgarter Rathaus am 11. März mit Christoph Engelhardt, Hans Heydemann und Brandschutzmeister a.D. Johannes Frank, eingeleitet bzw. moderiert von Tom Adler und Hannes Rockenbauch. Vielen Dank für die Aufbereitung, jeweils mit Inhaltsangabe und Zeitmarken, von Rolf Heidemann/Flügel TV.- Begrüßung und Einführung
- Eingangs-Statements der Referenten
- Die Genehmigungsfähigkeit ist nicht gegeben
- Die angesetzte Zahl der zu entfluchtenden Personen ist zu gering
- Die Engpässe neben den Fluchttreppenhäusern verstopfen den Betrieb und sind ungeprüft
- Unzulässige Zugeständnisse im baulichen Brandschutz
- Unzulässige Annahmen für die Verrauchung
- Entrauchungsplanung unfertig und untauglich
- Katastrophenmanagement durch eine Werksfeuerwehr?
- Publikumsdiskussion mit den Vortragenden
20 000 Unterschriften …
für das vierte Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 wurden an OB Kuhn übergeben. Man darf gespannt sein auf die Debatten über die Leistungsfähigkeit von S21 im Gemeinderat und/oder vor Gericht. SWR Landesschau 30.3.2015 19:30 Uhr: [embed]http://www.youtube.com/watch?v=WWK7lqwJZec[/embed]Leger kriegt Contra
„Wir reden nicht mehr über das Warum bei dem Projekt, sondern darüber, wie wir es bauen“, verkündet Manfred Leger, Chef der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, und damit verantwortlich für den Umbau des Stuttgarter Bahnknotens und die Realisierung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-warten-sie-ab-wie-schnell-wir-hier-noch-werden.c35f6f69-1896-4bcf-81bf-70b911ce1520.html. Schon vertraut bei der Bahn: Die Ankündigung von Transparenz, der nichts folgt. Auch Leger bleibt die entscheidenden Antworten schuldig, weicht aus und pflegt den bekannt leichtfüßigen Umgang mit Fakten. Das musste Christoph Engelhardt auf den Plan rufen: wikireal.org/w/images/4/49/2015-04-09_Engelhardt%2C_offener_Brief_an_Manfred_Leger.pdf6. Mai: S21 im Bundestag – und wir dabei!
Ausgangspunkt war die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss zu Stuttgart 21 im Bundestag angesichts des auf dubiose Weise zustande gekommenen Weiterbaubeschlusses des DB-Aufsichtsrats und angesichts der völlig unbefriedigenden Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Opposition zu Stuttgart 21. Einvernehmlich verständigten sich Grüne und LINKE im Bundestag zunächst gemeinsam eine Anhörung im Bundestag zu erwirken, ohne das Anliegen Untersuchungsausschuss aufzugeben. Diese Anhörung ist nun auf den 6. Mai angesetzt. Dies nimmt das Aktionsbündnis zum Anlass, dem Thema S21 auf Bundesebene wieder mehr Aufmerksamkeit und kritischen Rückenwind zu verschaffen. Es soll über die parlamentarische Anhörung hinaus, die nur begrenzte Spielräume eröffnet, eine außerparlamentarische ExpertInnenanhörung geben, es geht also um zwei Veranstaltungen und eine Reise nach Berlin! Parlamentarische Anhörung: 11-13 Uhr, öffentlich, Anmeldung formlos (mit Geburtsdatum) über verkehrsausschuss@bundestag.de. Es gibt 100 Plätze. Als Sachverständigen haben die Grünen Matthias Lieb vom VCD benannt, die LINKE Arno Luik. Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses im Haus der Bundespressekonferenz (in der Nähe: Schiffbauerdamm 40) 14.30 bis max. 17.30 Uhr (ExpertInnen stehen noch nicht fest, dabei: Sabine Leidig und Matthias Gastel). Dazwischen findet eine nicht-öffentliche Pressekonferenz statt. Reise nach Berlin. Sollte nicht zu stressig werden. Zwei Tage erforderlich. Inzwischen hat das AB in Person von Andy Kegreiß 30 ICE Tickets für 70 Euro erstanden (Dienstag ab 10.51 Uhr, Mittwoch zurück ab 17:59 Uhr). Außerdem können sogenannte "Konstruktionsfahrten" (z.B. Nahverkehr, ggfls. mit Fernverkehr) und Fernbus (über Nacht) für ca. 40 Euro pro Person organisiert werden. Bitte Kontakt aufnehmen mit Andreas Kegreiß andikeg@aol.com zur Abstimmung der Fahrt! Angebote für günstige gemeinsame Übernachtungsangebote sollen noch kommen. Hinweise erbeten! Wem die Kosten ein Hinderungsgrund sind, bitte über Gruppen oder AB melden. Zwei ABler, die nicht mitkönnen, haben z.B. Gratistickets angeboten. Die Eckpositionen stehen. Änderungen/Konkretisierungen werden wir schnell kommunizieren.Stuttgart 21 ist überall
Karlsruhe: Tunnelbohrer abgesoffen www.m.newslocker.com/de-de/region/karlsruhe/karlsruhe-tunnelbohrmaschine-steckt-im-sand-fest-badische-zeitung/view/ Calw: Gutachteropportunismus VWI/Prof Martin torpediert Hessebahn http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kreis-calw-hesse-bahn-gutachten-sorgt-fuer-kopfschuetteln.94f18f1b-e7cf-4166-84bc-d869da23237a.html Spanien: Hochgeschwindigkeitsstrecken unrentabel! Eine Studie der spanischen Stiftung für angewandte Ökonomie (Fedea) zeigt, dass weltweit keine Bahn-Hochgeschwindigkeitsstrecke rentabel betrieben wird, wenn man die Investitionskosten umlegt. Dennoch – Krise hin, Krise her - werden Milliarden in Unsinn wie S21 investiert. Gern auch mit Subventionen der EU, die sich so gern über griechische Unwirtschaftlichkeiten mokiert. Inzwischen wurde in Spanien bereits eine Strecke wieder eingestellt. Egal. Das Geld haben die Investoren erst mal verdient. www.heise.de/tp/news/Mit-Hochgeschwindigkeitsstrecken-in-den-Abgrund-2587328.html Ebelsberg bei Linz (Ö) Schräger Bahnsteig: Kind stirbt in weggerolltem Kinderwagen www.fr-online.de/panorama/unfall-kinderwagen-rollt--auf-bahngleis,1472782,30377880.htmlKriminelle Gleisneigung
– kreativ veranschaulicht von einer Bastelgruppe der Ingenieure