VGH, Kirchentag mit Großkundgebung, Berlinfahrt, Fildertricks
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Liebe Freundinnen und Freunde,
schon die Eröffnung der Verhandlung zum 2. Bürgerbegehren/Mischfinanzierung am Dienstag vor dem VGH in Mannheim ließ ahnen, dass diesmal der Hase anders laufen würde. Verbindlich im Ton machte der Vorsitzende Richter Ellenberger, seines Zeichens VGH-Präsident, deutlich, dass er gleich zur Sache kommen wolle, nämlich der Frage, ob die städtische Mitfinanzierung an sich oder in der Höhe gegen 104a GG verstoße. Prof. Kirchberg, derselbe Anwalt, den schon OB Schuster gegen die Bürgerbegehrenden ins Feld geschickt hatte, war konsterniert, hatte er doch seine Strategie darauf aufgebaut, wie gehabt mit formalen Einwänden, das BB als unzulässig abzuweisen. Die Sechs-Wochen-Frist sei nicht eingehalten und der Text des Begehrens richte sich gegen die (Misch=)Mitfinanzierung an sich und nicht, worauf das Gericht hinaus wollte, auf ihre Höhe. Auch wenn in der Wahl der juristischen Hebel jedes legale Mittel recht sein mag, bleibt doch festzuhalten, dass hier der Anwalt in einem präzedenziellen Verfahren im Auftrag einer grün regierten Stadt, die die Bürgerbeteiligung auf ihre Fahnen geschrieben hat, alles aufwendet, Beteiligungsrechte auszuhebeln - und hierin vom obersten Verwaltungsgericht des Landes in die Schranken gewiesen wird.
Auch wenn das Urteil erst in zwei Wochen gefällt wird, ist schon jetzt klar: das Gericht setzt gegen die kleinkarierte Sichtweise der Stadt auf ein offeneres Verständnis von Bürgerbeteiligung und weist die Sechs-Wochen-Frist ebenso zurück wie die enge Auslegung des Begriffs der Mischfinanzierung.
Wenn‘s nicht mit der Frist und auch nicht mit dem Mischfinanzierungsbegriff geht, argumentierte Kirchberg, dann sei das Bürgerbegehren eben unzulässig, weil die Bahn als privatisiertes Unternehmen nicht der Grundgesetzbindung unterliege und eigenwirtschaftlich dort investieren könne, wo es ihr am günstigsten erscheint, sprich: wo sie die höchste Mitfinanzierung erreichen oder erpressen kann. Man stelle sich vor, das Gericht wäre diesem antidemokratischen Rückgriff in die neoliberale Mottenkiste gefolgt und hätte die DB AG aus der Bindung auf das Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse entlassen – auf Antrag einer grün regierten Stadt! Dass der VGH hier auf einmal fast so etwas wie ein Bollwerk gegen die Versuche einer grün regierten Stadt werden würde, Beteiligungsrechte einzuschränken und Verfassungsnormen der Daseinsvorsorge auszuhöhlen – ein Stück aus dem Tollhaus Stuttgart 21!
Ungewöhnlich offen hat das Gericht schon in der Verhandlung wichtige Eckpfeiler seiner Entscheidung erkennen lassen. So auch, dass es kommunale Mitfinanzierung an sich nicht für verfassungswidrig hält, diese aber in einem Verhältnis zum angenommenen Nutzen der Stadt stehen müsse. Als Nutzen gelte, dass sich die Stadt eine Stadtentwicklungsmöglichkeit erschlossen habe, wobei allerdings für nicht entscheidungserheblich gehalten wird, welcher Nutzen darin genau liegt und welcher Schaden durch die Bahnhofsverkleinerung, Sicherheitsrisiken u.a. entsteht.
Anerkannt hat das Gericht aber bereits, dass die Stadt nicht nur mit den 291 Mio. Euro aus dem Finanzierungsvertrag, sondern auch mit dem Zinsverzicht von 212 Mio. Euro (aus unserer Sicht sind es 442 Mio. Euro) beteiligt ist, also mit einer halben Milliarde Euro. Das Gericht scheint Zweifel zu haben, ob das noch verhältnismäßig ist und eine Teilnichtigkeit der Mischfinanzierung zu sehen – ohne sich allerdings auf die Frage einzulassen, was denn die Gegenleistung für die Beteiligung von einer halben Milliarde. Euro ist. Hierin liegt die noch offene Frage des in zwei Wochen zu erwartenden Urteils.
Auf jeden Fall, auch das hat das Gericht schon jetzt festgelegt, wird es die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zulassen. Damit eröffnet es den Weg, den OB Kuhn 2012 mit seiner Weigerung, eine Sprungrevision zum BVerwG zuzulassen, versperrt hatte und damit der Bahn vor Klärung der Verfassungskonformität der Finanzierung zwei weitere Jahre Fakten schaffen ermöglichte. Mit der nun absehbaren Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird hoffentlich stärker auch bundespolitisch in den Blick genommen, dass Stuttgart 21 ein (absurder) Beutezug des reichen Südwestens auf Kosten anderer Bundesländer ist, und wie wichtig die Verteidigung des Art 104a gerade für andere Bundesländer ist, um dem einen Riegel vorzuschieben.
Es geht also mal wieder um viel mehr als um einen Bahnhof. Aber um den geht es auch! Ein Urteil des VGH oder des BVerwG ist keine unmittelbare Entscheidung für oder gegen S21. Wenn aber die Mitfinanzierung der Stadt für teilnichtig erklärt würde, stünden bereits geleistete Zahlungen zur Disposition und besonders wichtig: die Bahn könnte sich ihren Plan abschminken, nachdem genug Fakten geschaffen sind, die Stadt doch noch gerichtlich oder politisch (man wackelt ja schon) zur Kasse zu bitten.
Und was für die Stadt gilt, gilt auch für das Land, die Region und den Flughafen. Auch hier wäre zu klären, ob die Finanzierungsanteile verhältnismäßig sind. Die Finanzierungsgrundlagen des Projekts würden ins Rutschen geraten. Die Bahn müsste sicher davon ausgehen, alles was noch kommt, selbst tragen zu müssen. Ohne die Aussicht, andere für ihr Debakel zahlen zu lassen, wird sie schnell den Spaß an der Sache verlieren.
Besonders unangenehm wäre eine (Teil-)Nichtigkeitserklärung der Mischfinanzierung für MP Kretschmann, der noch als Oppositionsführer 2010, gestützt auf ein einschlägiges Gutachten von Prof. Hans Meyer/Humboldt-Uni Berlin gegen die Mappus-Regierung gewettert und mit dem Rückenwind der Bürgerbewegung im Wahlkampf angekündigt hatte,
… die Landesregierung mit einer parlamentarischen Initiative mit der Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsvereinbarung zu konfrontieren. Und: "Die Zahlungen des Landes sind verfassungswidrig, der Finanzierungsvertrag nichtig. Falls die Grünen nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung tragen, werden wir die Zahlungen sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Mit uns wird es keine Fortsetzung des Verfassungsbruchs geben." www.bei-abriss-aufstand.de/2011/08/11/lesen-sie-mal-ihr-eigenes-gutachten-herr-kretschmann/
Nach Wahl und Volksabstimmung aber galt, Mehrheit gehe vor Wahrheit, so Kretschmann. Egal wie sehr die Mehrheit betrogen wurde? Und geht Mehrheit auch vor Gesetzmäßigkeit?
Ein Urteil wie erhofft, würde Vieles ändern und wäre sicher auch ein Votum gegen solchen machtpolitischen Opportunismus.
Bewertung VGH- Verhandlung in der PM des Aktionsbündnisses/Eisenhart von Loeper (Anlage), informative Berichterstattung Thomas Durchdenwald in StZ 22.4.2014: www.stuttgarter-zeitung.de/stuttgart21.
publish2015-04-25 16:45:47Kirchentag: Aus Stuttgart 21 klug werden!
Große Kundgebung am Kirchentag (Sa, 6. Juni, 14 Uhr, HBF) mit- Franz Alt, Martin Poguntke und Volker Lösch
- Capella Rebella und Rike Kohlhepp, Violine
- Moderation: Angelika Linckh
Bürgerbewegung zeigt Flagge!
Dass der Kirchentag in diesem Jahr in Stuttgart stattfindet hat viel mit Stuttgart 21 zu tun. 2011 erklärte das Präsidium des Ev. Kirchentags: „Die Stadt des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentages hat [...] im Streit um das Projekt Stuttgart 21 neue Formen offener und öffentlicher Debatte erlebt. [...] In diesem Kontext hat der Kirchentag die Einladung nach Stuttgart besonders gern angenommen.“ Diese Erwartung wollen wir nicht enttäuschen und den zig-Tausend BesucherInnen aus der ganzen Republik und der ganzen Welt zeigen, dass der S21- Käs‘ keineswegs gegessen ist und dass diese Bürgerbewegung trotz allem Baugeschehen sehr lebendig und weiter sehr aufmüpfig ist. Deswegen: Buttons und Aufkleber raus aus den Schubladen und auf die Brust, ans Auto oder Fahrrad. Plakate und Fahnen wieder an die Fenster, Garagentore und in die Schaufenster. K21- Produkte gibt’s bei Plattsalat in der Gutenbergstraße und am Kirchentag selbst in der Ausstellung im Forum 3! Gut zum verschenken oder als Souvenir! Alle, die Werbeartikel herstellen (lassen): bitte Lager aufstocken! Vielleicht gibt’s auch noch besondere Artikel auf den Anlass bezogen. Am Kirchentag gilt‘s!6. Mai: S21 im Bundestag – und wir dabei!
Stand der Vorbereitungen Parlamentarische Anhörung, 11-13 Uhr, öffentlich, Anmeldung formlos (mit Geburtsdatum) über verkehrsausschuss@bundestag.de. Es gibt 100 Plätze. Als Sachverständigen haben die Grünen Matthias Lieb vom VCD benannt, die LINKE Arno Luik. Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses im Haus des NABU, Charité-Straße 3, 15 Uhr bis max. 17.30 Uhr mit:- Matthias Gastel MdB und Sabine Leidig MdB –Parlamentarischen Anhörung und wie weiter?
- Walter Sittler: Worum es geht
- Christoph Engelhardt: Nichts gelernt aus BER? Auch bei S21: kein Brandschutz
- Sven Andersen, Extrawürste auf Kosten der Sicherheit - EBA genehmigt kriminelle Gleisneigung u.a
- Eisenhart v. Loeper: S21 auf Kosten aller - explodierende Kosten und wer zahlt
- Bahn für alle (Bernhard Knierim oder Winfried Wolf): S21 – Verkehrswende rückwärts – Rückbau und kein Deutschlandtakt
- Peter Conradi: Bilanz und Ausblick