Grüne Landespartei für Weiterbetrieb der Gäubahn bis Stuttgart Hbf, oben (Pressemitteilung, Pro Gäubahn-Ini)
gruene-landespartei-fuer-weiterbetrieb-der-gaeubahn-bis-stuttgart-hbf-oben-pressemitteilung-pro-gaeubahn-ini
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei) Pro Gäubahn Landesbündnis begrüßt das Eintreten der grünen Landespartei zum Weiterbetrieb der Gäubahn bis Stuttgart Hbf (oben) [caption id="attachment_31236" align="alignleft" width="512"] auf dem Bild u.a. die Antragssteller Hendrik Auhagen (KV Konstanz, Erster von links), Sonja Rajsp-Lauer (KV Rottweil, Zweite von links), Andreas Frankenhauser (KV Rems-Murr, Erster von rechts), Des Weiteren: MdB Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion (4. von links), Hermino Katzenstein MdL (5. von links, Mitglied des Verkehrsausschusses des Landtags), Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL (4. von rechts), Michael Joukov (bahnpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, Zweiter von rechts)[/caption] Die baden-württembergischen Grünen richten ihre Stuttgart 21- und Gäubahn-Politik in Teilen neu aus. Auf der Landesdeligiertenkonferenz (LDK) der grünen Landespartei, die am 7. und 8. Dezember in Reutlingen stattfand, nahmen die Delegierten einen Antrag der grünen Kreisverbände Konstanz, Tuttlingen und Rottweil an. Dieser fordert, dass die als Gäubahn bekannte internationale Fernverkehrsverbindung Zürich – Singen – Rottweil – Stuttgart auch nach Teilinbetriebnahme des Stuttgart 21-Tiefbahnhofs weiter über die Bestandsstrecke bis Stuttgart Hbf (oben) betrieben werden muss. Deutsche Bahn und die S21-Projektpartner streben derzeit noch an, die Gäubahn im April 2026 zu unterbrechen und die Gäubahn-Gleise teilweise und den Kopfbahnhof vollständig zu demontieren und der Immobilienwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Damit würden 1,4 Millionen Menschen entlang der Gäubahn ihre Bahnverbindung nach Stuttgart Hbf verlieren. „Wir sind sehr froh, dass die Grünen mit ihrem Beschluss nun gezeigt haben, dass sie für eine ökologische Verkehrspolitik stehen und sich klar gegen eine deutliche Verschlechterung der Bahnverbindungen für weite Teile Baden-Württembergs aussprechen,“ sagt Hendrik Auhagen aus Konstanz, der bei der LDK eine Doppelrolle innehatte. Er brachte als grünes Mitglied für den grünen Kreisverband Konstanz den Antrag ein. Gleichzeitig ist Auhagen aber auch Mitglied des Pro Gäubahn Landesbündnis, das sich seit seiner Gründung im März für einen Erhalt und Weiterbetrieb der Gäubahn bis Stuttgart Hbf (oben) eintritt. „Besonders gefreut hat uns auch die Unterstützung des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann und das Eintreten des bahnpolitischen Sprechers der grünen Landtagsfraktion Michael Joukov für den Erhalt und Weiterbetrieb der Gäubahn“, so Andreas Frankenhauser, als Grüner ebenfalls in Reutlingen und im Pro Gäubahn Landesbündnis aktiv. Pro Gäubahn fordert nun aber weitere Schritte der Landespolitik ein. Nachdem die baden-württembergischen Grünen sich nun klar pro Gäubahn positioniert haben und CDU-Landeschef Manuel Hagel sich bei einer Veranstaltung der CDU in Singen ähnlich geäußert hatte, muss sich diese Haltung nun auch in der Politik der grün-schwarzen Landespolitik niederschlagen. Spätestens nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Landesnaturschutzverbands gegen die geplante Gäubahn-Demontage muss das Land Regionalverkehr auf der Gäubahn nach Stuttgart Hbf (oben) bestellen, so das Pro Gäubahn Landesbündnis. „Der Rückenwind für den Erhalt der Gäubahn und der oberirdischen Eisenbahninfrastruktur in Stuttgart muss sich jetzt auch in konkrete Landespolitik umsetzen,“ so der Pro Gäubahn Landeskoordinierungsrat abschließend. Info:  Das Pro Gäubahn-Landesbündnis wurde am 9.3.24 in Rottweil gegründet. Das Bündnis vertritt die Interessen der Bahnstrecke Stuttgart – Böblingen – Horb – Rottweil – Tuttlingen – Singen (-Zürich / Konstanz). Mitglieder des Pro Gäubahn-Bündnisses sind u.a.: Pro Gäubahn-Initiative Rottweil – Wir wollen zum Hauptbahnhof Interessengemeinschaft Gäubahn in Freudenstadt Pro Gäubahn Singen – Singener Gäubahn-Initiative Pro Gäubahn Tuttlingen Gäubahnkomitee Stuttgart - Wir wollen zum Bodensee Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Baden-Württemberg VCD Kreisverband Konstanz Schutzgemeinschaft Filder e.V. Naturfreunde Württemberg e.V. Matthias Gastel MdB – Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbände Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Konstanz SPD-Kreisverband Rottweil Mehr auf: https://pro-gaeubahn.de/    
publish
2024-12-09 16:02:22
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Pro Gäubahn demonstriert am 23.1.25, 16 Uhr in Stuttgart für den Erhalt der Gäubahn
pro-gaeubahn-demonstriert-am-23-1-25-16-uhr-in-stuttgart-fuer-den-erhalt-der-gaeubahn

Pro Gäubahn demonstriert in Stuttgart für den Erhalt der Gäubahn

Pressemitteilung der Initiative Pro Gäubahn: Bisher gehörte die Landeshauptstadt Stuttgart neben der Deutschen Bahn AG zu den kompromisslosesten Verfechtern einer Demontage und Kappung der als Gäubahn bekannten internationalen Fernverkehrstrecke Stuttgart – Rottweil - Singen – (Konstanz / Zürich). 1,4 Millionen Menschen, die im Einzugsgebiet der Gäubahn leben, würden damit auf der Schiene abgehängt. Doch die Haltung der Landeshauptstadt zu diesem verkehrspolitischen Skandal könnte sich am 23. Januar ändern. Dann debattiert der Gemeinderat Stuttgart einen Antrag der Linke/SÖS-Fraktion, die Gäubahn auch weiterhin bis Stuttgart Hbf (oben) zu führen, anstatt sie wie derzeit geplant in Stuttgart-Vaihingen abzuhängen. Der Antragstext ist dabei in Teilen wortgleich mit dem Beschluss der grünen Landespartei vom 8. Dezember 2024. Eine Mehrheit im Stuttgarter Gemeinderat scheint deshalb denkbar, seitdem nicht nur die Grünen ihre Stuttgart 21- und Gäubahn-Politik im Dezember neu ausgerichtet haben, sondern es auch aus der CDU sehr deutliche Stimmen gibt, die Gäubahn weiterhin zu erhalten. CDU-Landeschef Manuel Hagel hatte dies zuletzt in Singen gefordert. Der CDU Bezirksparteitag Südbaden hat dazu ebenfalls einen Beschluss herbeigeführt. Um der Stimme der Gäubahn-Anlieger mehr Gehör zu geben, ruft das Pro Gäubahn Landesbündnis im Vorfeld zur Stuttgarter Gemeinderatsentscheidung zu einer Demonstration für den Erhalt der Gäubahn auf. Die Kundgebung findet am 23. Januar ab 16 Uhr auf dem Stuttgarter Marktplatz statt. Dort sprechen der Stuttgarter SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch, Jürgen Resch (Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe), Hendrik Auhagen (Pro Gäubahn Landesbündnis, Grüner und Mitinitiator des grünen Parteitagsbeschlusses zum Erhalt der Gäubahn) sowie Dr. Hans-Jörg Jäkel (Gäubahnkomitee Stuttgart und Pro Gäubahn Landesbündnis). Da viele Gemeinderäte entlang der Gäubahn inzwischen Beschlüsse gegen die Kappung der Gäubahn gefasst haben, ruft das Pro Gäubahn Bündnis nicht nur die Stuttgarterinnen und Stuttgarter, sondern auch die Gäubahn-Anlieger zwischen Stuttgart und Singen und hierbei insbesondere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zur Kundgebung für den Gäubahn-Erhalt auf. Die Stuttgarter Gemeinderäte sollen klar vermittelt bekommen, was ihre Gemeinderatskolleginnen und   -kollegen entlang der Gäubahn davon halten, für die S21-Planungen der Landeshauptstadt auf der Schiene abgehängt zu werden.
publish
2025-01-15 12:33:34
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Pro Gäubahn Kundgebung in Stuttgart fordert Solidarität der Landeshauptstadt für die Gäubahn ein
pro-gaeubahn-kundgebung-in-stuttgart-fordert-solidaritaet-der-landeshauptstadt-fuer-die-gaeubahn-ein

Pressemitteilung des Pro Gäubahn-Bündnisses

Mit jeweils eigenen Delegationen waren Teilnehmer aus Konstanz, Tuttlingen, Horb, Herrenberg und Böblingen zur großen Kundgebung für den Erhalt der Gäubahn auf den Stuttgarter Marktplatz angereist. Besonders groß war dabei die Gruppe von Rottweilern, die am 23. Januar dem Aufruf des Pro Gäubahn-Landesbündnisses gefolgt ist. Ebenso zeigten auch viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit ihrer Anwesenheit klar, dass sie mit der bisherigen Politik ihrer Stadt nicht einverstanden sind, die als Gäubahn bekannte internationale Fernverkehrsstrecke Stuttgart – Rottweil - Singen (Zürich / Konstanz) ab April 2026 abzuhängen und teilweise stillzulegen. Hintergrund für die Kundgebung, die das Pro Gäubahn Landesbündnis organisiert hat, war ein Antrag der Fraktion Linke/SÖS im Stuttgarter Gemeinderat. Die Fraktion hatte eine Abstimmung darüber beantragt, die das Ziel hatte, dass sich endlich auch die Landeshauptstadt in die breite Front der Gäubahn-Kommunen einreiht, die sich klar gegen die Abhängung der Gäubahn positioniert. Als erster Redner der Kundgebung sprach dann auch der Stuttgarter SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch und berichtete, dass die Stuttgarter Stadtverwaltung mit Oberbürgermeister Nopper (CDU) an der Spitze alles dafür getan habe, dass der Stuttgarter Gemeinderat am 23.1. nicht zur Abstimmung kommt. Stattdessen hat die Stuttgarter Stadtverwaltung nur eine Aussprache mit dem Titel „Schnellstmögliche Einbindung der Gäubahn in den Stuttgarter Verkehrsknoten“ auf die Tagesordnung gesetzt. Dr. Hans-Jörg Jäkel vom Pro Gäubahn-Landesbündnis, der die Demonstration maßgeblich mitorganisiert hatte, ging bei seinem Beitrag auf die Absurdität dieses Titels ein. Schließlich ist die Gäubahn bereits seit dem Jahr 1879 in den Stuttgarter Bahnknoten eingebunden. Ein Großteil der angereisten Demonstrationsteilnehmer seien ja über die Gäubahn angereist. Eine weitere Einbindung der Gäubahn sei deshalb gar nicht nötig. Man dürfe die Strecke nur nicht mutwillig abhängen und zerstören. Hendrik Auhagen, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Grünen aus Konstanz, der ebenfalls für das Pro Gäubahn Landesbündnis sprach, brachte die Sichtweise des südlichen Baden-Württembergs in seiner Rede ein. Nur eine sehr kleine Minderheit der Bahnfahrgäste würde es akzeptieren, wenn sie zukünftig nur noch bis Stuttgart-Vaihingen fahren könnten und dort in eine schon volle und unzuverlässige S-Bahn zum Stuttgarter Hauptbahnhof umsteigen müssten, um dann erneut in Stuttgart Hbf von der S-Bahn in Fernverkehrszüge umzusteigen. Jeder wisse, dass so eine Gäubahn-Kappung zu einer massiven Verkehrsverlagerung von der klimafreundlichen Schiene aufs Auto führen würde. Der Subtext so einer Entscheidung sei glasklar, so Auhagen. Damit würde die Politik weiten Teilen Baden-Württembergs die Botschaft übermitteln: „Seid doch nicht so blöd und verzichtet aufs eigene Auto!“ Besonders geißelte Auhagen den kalten Egoismus, mit dem die Landeshauptstadt die berechtigten Interessen des südlichen Baden-Württembergs ignoriert. Er erinnerte daran, dass die Wasserversorgung der Landeshauptstadt schon jetzt den Bodensee brauche. Und dass es keineswegs ausgeschlossen sei, dass Stuttgart angesichts des Klimawandels bald zusätzliches Wasser und ein zweites Pumpwerk benötige - mit welchen Argumenten wolle die Stadt Stuttgart dann an die Solidarität der Bodenseeregion appellieren? Einen fulminanten Abschluss fand die Kundgebung mit der Rede des Bundesgeschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch. Dieser berichtete über die DUH-Klage für den Erhalt der Gäubahn, die ab 12. Februar am Verwaltungsgericht in Stuttgart verhandelt wird. Er machte auch auf ein hochrangig besetztes Podiumsgespräch zum Thema Gäubahn-Erhalt am 30.1. um 18:30 Uhr im Stuttgarter Rathaus aufmerksam. Dabei werden der ehemalige Chef der Schweizerischen Bundesbahnen Benedikt Weibel, Claus Weselsky, ehemaliger Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer sowie Resch selbst über den Erhalt von Gäubahn und Kopfbahnhof und den erfolgreichen Schweizer Weg in den Bahnpolitik sprechen. Es lohne sich weiterhin für so eine wichtige Eisenbahnstrecke wie die Gäubahn zu kämpfen, so Rech abschließend. Mehr auf https://pro-gaeubahn.de Info:  Das Pro Gäubahn-Landesbündnis wurde am 9.3.24 in Rottweil gegründet. Das Bündnis vertritt die Interessen der Bahnstrecke Stuttgart – Böblingen – Horb – Rottweil – Tuttlingen – Singen (-Zürich / Konstanz). Mitglieder des Pro Gäubahn-Bündnisses sind u.a.: Pro Gäubahn-Initiative Rottweil – Wir wollen zum Hauptbahnhof Interessengemeinschaft Gäubahn in Freudenstadt Pro Gäubahn Singen – Singener Gäubahn-Initiative Pro Gäubahn Tuttlingen Gäubahnkomitee Stuttgart - Wir wollen zum Bodensee Deutsche Umwelthilfe (DUH) Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Baden-Württemberg VCD Kreisverband Konstanz Mobilitätswendeallianz Baden-Württemberg Schutzgemeinschaft Filder e.V. Naturfreunde Württemberg e.V. Matthias Gastel MdB – Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbände Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Konstanz SPD-Kreisverband Rottweil  
publish
2025-01-25 12:47:09
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
S21-Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat ignorieren Stimmen aus den eigenen Parteispitzen (Pressemitteilung)
s21-fraktionen-im-stuttgarter-gemeinderat-ignorieren-stimmen-aus-den-eigenen-parteispitzen-pressemitteilung
(hier die Pressemitteilung als pdf-Datei) (hier der interfraktionelle Antrag der S21-Fraktionen) Gäubahn-Abkoppelung soll bleiben

Mit ihrem interfraktionellen Antrag ignorieren die S21-Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat die Realitäten sowie Parteitagsbeschlüsse und Stimmen aus den eigenen Parteispitzen

Tief mussten die Stuttgarter S21-Parteien, allen voran OB Nopper, in die parlamentarische Trickkiste greifen, um in der Gemeinderatssitzung am 23. Januar nicht über einen Antrag der Linksfraktion abstimmen zu müssen. Der nämlich beschränkte sich auf den einfachen Satz „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart lehnt die Kappung der Gäubahn ab“. Genau das fordert ein breites Bündnis, quer durch alle politischen Lager bis in die Parteispitzen der CDU (Manuel Hagel, Thorsten Frei) und vor allem ein verbindlicher Beschluss der Grünen Landesdelegiertenkonferenz am 7./8. Dezember 2024 in Reutlingen. Diese vielen Stimmen zitiert der Links-Antrag wörtlich in der Antragsbegründung. Mit der Formulierung des TOP „Schnellstmögliche Einbindung der Gäubahn in den Verkehrsknoten Stuttgart“ wurde das Antragsbegehren auf den Kopf gestellt und eine Beschlussfassung des Antrags der Linksfraktion verhindert. „Damit verstoßen die S21-Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat gegen die Voten ihrer Parteien, die das übergeordnete Interesse an einem funktionierenden Bahnverkehr über das lokale Interesse an einem Immobilienprojekt stellen“ so Dr. Hans-Jörg Jäkel, einer der Organisatoren der Gäubahnproteste. Der im Anschluss an die Gemeinderatssitzung schnell gefasste interfraktionelle Antrag von CDU, Grünen, Freie Wählern, SPD und Volt (Anlage) war wohl der Versuch, die provozierte Parteibasis zu besänftigen. Auch hier finden sich wieder die S21-typischen Verschleierungsmuster: es wird auf eine möglichst kurze Unterbrechung der Gäubahn gesetzt, obwohl der Bau des 12 km langen Pfaffensteigtunnels, dessen Namensnennung tunlichst vermieden wird, unbestritten mindestens 6 Jahre dauern würde und angesichts von Kosten in Höhe von 2,7 Mrd. derzeit völlig unrealistisch ist. Die Forderung nach einem „vollfunktionsfähigen“ Gäubahnkonzept ist paradox, wenn zugleich die dysfunktionale Gäubahnunterbrechung hingenommen wird. Angesichts der für 2026 geplanten Vollsperrungen der S-Bahn- Stammstrecke fordert der Antrag immerhin eine Verschiebung der Gäubahnabkoppelung, damit es zu keiner völligen Verkehrsblockade kommt. Das ist sinnvoll, verweist aber ungewollt auf eine zentrale Kritik an der langjährigen Abkoppelung der Gäubahn: Störungen gehören zur Normalität der Stammstrecke und würden ohne die Ausweichmöglichkeit über den Gäubahnanschluss zu regelmäßigem Verkehrschaos im Stuttgarter Bahnknoten führen. Das Verhalten der Grünen Ratsfraktion ist ein massiver Verstoß gegen die eigenen Parteitagsbeschlüsse. Zudem wird ignoriert, „dass eine Gäubahnkappung zu einer massiven Verkehrsverlagerung von der klimafreundlichen Schiene aufs Auto und den Luftverkehr führen würde“, so Hendrik Auhagen aus Konstanz, bekennender Grüner und deren ehemaliger Bundestagsabgeordneter auf der Demo vor der Gemeinderatssitzung. (hier PM des Gäubahnbündnisses), bei der auch Hannes Rockenbauch und Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH sprachen. Ein Beleg fortschreitenden Realitätsverlusts ist die Annahme, mit der Gäubahnabkoppelung sei das Immobilienprojekt Rosenstein zu retten. Dies ist faktisch schon gescheitert, weil der Kopfbahnhof realistischerweise noch langfristig benötigt wird und die notwendige Entwidmung des Gäubahnanschlusses nach dem Eisenbahngesetz nicht möglich ist, erst recht nicht nach dessen Neufassung. Hinweis: Podiumsgespräch zu Thema Gäubahn/Kopfbahnhof/Schweizer Weg mit Claus Weselsky (Ex-Chef GDL), Jürgen Resch (DUH) und Benedikt Weibel (Ex-Chef SBB) am Donnerstag, 30.1. um 18.30h im Großen Rathaussaal, Stuttgart  
publish
2025-01-27 14:16:27
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen Veranstaltungen
Gut für Stuttgart und gut für den Bahnverkehr (Pressemitteilung)
gut-fuer-stuttgart-und-gut-fuer-den-bahnverkehr-pressemitteilung
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei) Revision des § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vorerst gescheitert

Gut für Stuttgart und gut für den Bahnverkehr

Die maßgeblichen Umwelt- und Verkehrsverbände und mit ihnen das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sind erleichtert, dass die Versuche, die seit Anfang 2024 geltende Novellierung des AEG noch in dieser Legislaturperiode zu entkernen, gescheitert sind. Der neugefasste § 23 ist ein bahnpolitischer Meilenstein, weil er Schluss macht mit der fast ungebremsten Entwidmung von Bahninfrastruktur, die seit Jahrzehnten in großem Stil zum Abbau von Gleisen, Überholstrecken und Weichen geführt hat. Darin sehen alle Bahnexpert*innen den Hauptgrund für die Malaise der Bahn. Bündnissprecher Martin Poguntke: „Wenn OB Nopper (CDU) in seiner Presseerklärung dazu sogar tatsächlich fordert, dass Wohnungsbau „grundsätzlich Vorrang“ vor Bahnnutzung haben sollte, fragt sich, ob Nopper der Komplexität einer Großstadt gewachsen ist. Eine Großstadt braucht schließlich funktionierenden Bahnverkehr mindestens so dringend wie Wohnungsbau. Zudem können Wohnungen – im Unterschied zu Bahngleisen – an vielen anderen Stellen der Stadt gebaut werden. Wohnungsbau darf nicht zulasten von Verkehrswende und Klimaschutz gehen, zumal wenn Wohnungen erst in den vierziger Jahren – und auch noch zu horrenden Mieten – entstehen würden.“ Die Verantwortlichen in Stadt und Land haben gewusst oder hätten wissen können, dass die Stadt Stuttgart „gewidmete“ – und damit für die Bebauung unsichere – Gleisflächen erworben hat, die selbst nach altem Recht kaum hätten entwidmet werden können. Wenn nun aber bestehende und langfristig denkbar benötigte Gleisanlagen nicht mehr entwidmet werden dürfen, hat das positive Auswirkungen auf den Stuttgarter Kopfbahnhof samt Abstellbahnhof und Gäubahn-Anschluss. Und das ist von größter Wichtigkeit, weil diese Teile für einen funktionierenden Bahnverkehr notwendig sind und durch den Tiefbahnhof nicht ersetzt werden können. Entgegen dem öffentlich verbreiteten Eindruck verfällt nicht die ganze Stadt in Depression, wenn der Kopfbahnhof erhalten wird und das Immobilienprojekt fürs Erste gestoppt ist. Viele Bürger*innen sind – im Gegenteil – erleichtert, wenn der Kopfbahnhof erhalten wird und sie vor einem klimabelastenden Immobilienprojekt mitten in der Stuttgarter Frischluftschneise, verbunden mit Bodenversiegelungen und Verstößen gegen den Artenschutz, bewahrt werden. Schließlich gibt es in Stuttgart eine ganze Reihe von anderen Möglichkeiten, Wohnungen zu errichten, als ausgerechnet auf den Gleisflächen. Die Stadt Stuttgart und der Städtetag scheinen sich ihrer Lobbyarbeit für eine Wieder-Aufweichung von § 23 nicht ganz sicher zu sein. Jedenfalls treiben sie eine auffällige Geheimniskrämerei: Die Stadt Stuttgart hält die Begründung für ihre Verfassungsbeschwerde von Ende 2024 unter Verschluss, und der Städtetag hält die Belege dafür zurück, dass bundesweit angeblich 150 Infrastrukturprojekte jetzt nicht mehr realisiert werden könnten. Poguntke: „Trotz viel sinnlos investierter finanzieller und personeller Ressourcen, sollte die Stadt Stuttgart jetzt nicht in ideologischer Erstarrung verharren. Vielmehr sollte sie sich auf dem Boden der Realitäten und in Kooperation mit der Bahn um Erhalt und Ausbau der bestehenden Bahninfrastruktur bemühen und zeitnahe Lösungen für bezahlbaren Wohnraum angehen. Vor allem aber ihren Widerstand gegen ein sinnvolles Gesetz aufgeben, das die Sanierung der Bahn und die Verkehrswende auf die Schiene unterstützt.“ Kontakt: Martin Poguntke, 0151 403 602 56 Werner Sauerborn, 0171 320 98 01
publish
2025-01-31 16:03:48
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Gäubahnerhalt wird bei Berufung wahrscheinlicher (Pressemitteilung)
gaeubahnerhalt-wird-bei-berufung-wahrscheinlicher-pressemitteilung
(hier die Pressemitteilung als pdf-Datei) Ein erster juristischer Schritt, um die Kappung der Panoramabahn mit dem Hinweis auf die damit verbundene klimaschädliche Verlagerung auf den Autoverkehr zu verhindern, endete zwar mit Niederlagen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und des Landesnaturschutzverbandes e.V. (LNV) beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und das Gäubahnkomitee Stuttgart unterstützen die Umweltverbände weiter und ermutigen sie, den Kampf zum Erhalt der umsteigefreien Bahnreise bis in den Stuttgarter Hauptbahnhof fortzusetzen. Schon wiederholt waren Klagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 beim Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert, jedoch in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolgreich. Juristisch ist aber noch nichts verloren. Das Verwaltungsgericht hat einen Teil der Klage des LNV bindend zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Dort müssen die Klimafolgen der Kappung zwingend berücksichtigt werden. Der auch für die Berufung der Deutschen Umwelthilfe e.V. zuständige Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass alle Abschnitte des Großprojekts Stuttgart 21, auch wenn sie in verschiedenen Planfeststellungsbeschlüssen geregelt werden, in einer Gesamtschau zu prüfen sind (sogenannte Gesamtplanrechtfertigung). Dass wegen der Kappung der Gäubahn, die etwa 20-mal länger als geplant dauern soll, Reisende den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr umsteigefrei erreichen können, widerspricht eklatant der Rechtsprechung des VGH. Aktionsbündnis und Gäubahnkomitee sehen deshalb den weiteren juristischen Schritten von DUH und LNV optimistisch entgegen. Dazu Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses und selbst langjähriger Richter: „Ich hätte mir vom Verwaltungsgericht mehr Mut gewünscht. Die Auffassung, beim Antrag auf Stilllegung einer Bahnstrecke dürfe der Klimaschutz nicht berücksichtigt werden, ist angesichts der dramatischen Klimaerhitzung aus der Zeit gefallen.“ Dr. Hans-Jörg Jäkel, Vorsitzender des Gäubahnkomitees Stuttgart, ergänzt: „Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die jeglicher Logik und dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Denn es gibt keinen sachlichen Grund für die Kappung. Das Gericht hat sich auf einen Planfeststellungsbeschluss berufen, der längst durch eine andere Bauausführung überholt ist. Sowohl die im Planfeststellungsbeschluss noch vorgesehene provisorische Verlegung von S-Bahn-Gleisen auf dem Gäubahndamm als auch der Anschluss der Gäubahnstrecke über den Flughafen gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs werden nicht umgesetzt.“ Die Genehmigung, auf die sich das Gericht stützte, hatte die Kappung der Gäubahn wenige Monate vor Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs erlaubt. Tatsächlich werden aber die S-Bahn-Gleise neben dem Gäubahndamm verlegt, sodass jeglicher Grund – und auch die Genehmigung zum Abbaggern – entfallen ist. Für die Streckenführung der Gäubahn über den Flughafen hat die Bahn Jahrzehnte später immer noch keine Genehmigung und Finanzierung. Ob die Ersatzlösung mit dem Pfaffensteigtunnel jemals verwirklicht werden kann, steht in den Sternen. Die Gäubahn für realistisch zehn oder noch mehr Jahre in der Hoffnung auf den Tunnel zu unterbrechen, statt sie weiter über die Panoramastrecke zum Hauptbahnhof fahren zu lassen, ist ein Schildbürgerstreich. Mit einem Bruchteil der dafür aus dem Fenster geworfenen 3 Milliarden Euro könnte die gesamte Gäubahnstrecke zweigleisig ausgebaut und leistungsfähiger gemacht werden. Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Dr. Hans-Jörg Jäkel 0151 702 682 14
publish
2025-02-15 18:02:49
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Pro Gäubahn Landesbündnis: Landtagswahl zur Abstimmung gegen die Gäubahn-Kappung machen! (Pressemitteilung)
pro-gaeubahn-landesbuendnis-landtagswahl-zur-abstimmung-gegen-die-gaeubahn-kappung-machen-pressemitteilung

Pro Gäubahn Landesbündnis will Landtagswahl zur Abstimmung gegen die Gäubahn-Kappung machen

(Pressemitteilung des Landesbündnisses Pro Gäubahn) Das Pro Gäubahn Landesbündnis richtet nach der erstinstanzlichen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart seinen Blick nach vorne. „Wir begrüßen es sehr, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun in die Berufung geht und das Thema Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Gäubahn-Unterbrechung nun vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt wird,“ so Andreas Frankenhauser vom Pro Gäubahn Landesbündnis. „Wir würden es außerdem sehr begrüßen, wenn auch der Landesnaturschutzverband (LNV) in Berufung gehen würde.“ ergänzte Dr. Nikolas Baur von Pro Gäubahn Singen, der die Verhandlung in Stuttgart genau mitverfolgt hat. Denn der LNV habe gegen die Rechtmäßigkeit der Streckenstilllegung der Gäubahn geklagt, ohne dass inhaltlich überhaupt etwas entschieden wurde. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem LNV nicht inhaltlich widersprochen, sondern aus formalen Gründen die Klage nicht zugelassen. Dabei ist die Sperrung der Gäubahn nicht nur rechtlich nicht zulässig, sondern vor allem auch technisch für den Baufortschritt von Stuttgart 21 gar nicht nötig, wie Dr. Hans-Jörg Jäkel, Vorsitzender des Gäubahnkomitees Stuttgart während der Verhandlung ausführte: „Die Planfeststellungsbeschlüsse zu S21 beruhen auf der inzwischen von der Deutschen Bahn nicht weiter verfolgten Planung, mittels provisorischer S-Bahn-Gleise die S-Bahn-Station Mittnachstraße anzuschließen und für diese Arbeiten die Gäubahn zu unterbrechen. Zwischenzeitlich konnte die DB die Rampe zum Anschluss der neuen S-Bahn-Station bauen, ohne dass die Gäubahn dafür hätte unterbrochen werden müssen. Die Grundlage für eine Gäubahn-Unterbrechung auch nur für wenige Woche ist damit entfallen.“ so Dr. Jäkel. Auf diesen Skandal, Gäubahn-Unterbrechung ohne Grund und das für viele Jahre, möchte Pro Gäubahn in den kommenden Wochen und Monaten noch viel deutlicher hinweisen und auch den Druck auf die politischen Entscheidungsträger erhöhen. „Uns wäre es am liebsten, wenn der Konflikt endlich politisch gelöst würde, anstatt ständig den Klageweg bemühen zu müssen,“ betonte Katja Rommelspacher von Pro Gäubahn Tuttlingen. Wir fordern deshalb die grün-schwarze Landesregierung auf Grundlage der Beschlüsse der Landes-Grünen und der CDU Südbaden auf, endlich die Lethargie zu beenden und sich aktiv für den Weiterbetrieb der Gäubahn bis Stuttgart Hbf (oben) einzusetzen,“ ergänze Michael Leibrecht von Pro Gäubahn Rottweil. „Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hätte mit der Bestellung von Regionalverkehr auf der Gäubahn bis Stuttgart Hbf (oben) ein scharfes Schwert, um die Gäubahn-Abbindung ab April 2026 zu verhindern. Dass er nicht handelt, ist inakzeptabel,“ findet Leibrecht. „Eine weitere Untätigkeit der Landespolitik in der Sache werden wir nicht hinnehmen“, fährt Leibrecht fort. Im März 2026 sind Landtagswahlen. Im April 2026 soll die Gäubahn gekappt werden. Im südlichen Baden-Württemberg wird das von der Bevölkerung nicht akzeptiert. „Wir werden jegliche Gelegenheit nutzen, um die Landtagswahl zu einer Abstimmung gegen die Kappung der Gäubahn zu machen,“ so Hendrik Auhagen von Pro Gäubahn Konstanz. „Bisherige Untätigkeit und Zustimmung zur Gäubahn-Unterbrechung werden die Wähler in Südbaden nicht hinnehmen.“ Auch Grüne und CDU in der Landesregierung könnten im Vorfeld der Landtagswahl nicht einfach so weitermachen wie bisher, stellte der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Auhagen fest. Das Pro Gäubahn Landesbündnis wird die Zeit bis zur Landtagswahl intensiv nutzen. Ein Jahr nach der Gründung des Landesbündnis am 9. März 2024 in Rottweil veranstaltet Pro Gäubahn erneut eine große Basiskonferenz auch mit prominenter Beteilung aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, wo das weitere Vorgehen besprochen wird. Das Treffen aller Pro Gäubahn Gliederungen und Bündnispartner wird am 15. März 2025 in Tuttlingen stattfinden. Mehr auf https://pro-gaeubahn.de
publish
2025-02-16 18:25:14
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung (Pressemitteilung der DUH)
stuttgarter-urteil-erlaubt-unbefristete-gaeubahn-kappung-pressemitteilung-der-duh
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe DUH Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung – Deutsche Umwelthilfe leitet zweites Rechtsverfahren gegen Eisenbahn-Bundesamt ein
  • DUH fordert Eisenbahn-Bundesamt zu einem „befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5 von Stuttgart 21“ auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt
  • Zweites Verfahren: Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, wird die DUH noch im März neben dem Berufungsverfahren zum Stuttgarter Urteil von vergangener Woche eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft der Deutschen Bahn vor, auf eine dauerhafte Kappung der Gäubahn zuzusteuern. Dies sei aus der zweitägigen Stuttgarter Gerichtsverhandlung klar hervorgegangen
Stuttgart, 18.2.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Februar 2025 davon aus, dass die Deutsche Bahn eine dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen plant. Eine 11-köpfige Delegation des Staatsunternehmens kämpfte bei der Verhandlung gegen eine nur wenige Monate dauernde Abbindung vom Stuttgarter Hauptbahnhof an – anders als bisher behauptet und in der Planfeststellung angegeben. Folgt man der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, soll die Gäubahn unbefristet gekappt werden können. Eine mögliche unbefristete Kappung, wie sie sich aus dem Gerichtsurteil ableitet, erachtet die DUH als rechtswidrig. Denn nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Planfeststellungsbeschlüsse befristet teilwiderrufen werden, wenn – aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen – andernfalls das öffentliche Interesse gefährdet ist. Bei der Planungsänderung, den Pfaffensteigtunnel zu bauen, anstatt die Gäubahn über die Rohrer Kurve anzuschließen, handele es sich um eine solche nachträgliche Änderung. Die daraus folgende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn gefährdet das öffentliche Interesse. Die DUH beantragte deshalb in einem neuen Rechtsverfahren am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5. Damit würde die Kappung der Gäubahn vor Inbetriebnahme einer neuen Streckenführung unterbunden. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der aggressive Kampf der Deutschen Bahn vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart um eine bedingungslose Kappung der Gäubahn ohne dafür betriebliche Gründe vorlegen zu können, macht deutlich, dass eine dauerhafte Kappung der 145 Jahre bestehenden Gäubahn geplant ist. Das Urteil des Gerichts bestätigt aber nicht nur unsere Klagebefugnis in dieser für 1,5 Millionen Anwohnern entscheidenden Rechtsfrage. Es ermöglicht uns, zusätzlich zur Berufung ein weiteres Rechtsverfahren zur Erhaltung der Gäubahn zu eröffnen. Die angesichts fehlender Finanzierung und noch nicht einmal vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen absehbare dauerhafte Kappung der europäisch bedeutsamen Bahnstrecke gefährdet das öffentliche Interesse von mehr als einer Million Menschen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz. Ich bin zuversichtlich: Entweder korrigiert der Verwaltungsgerichtshof den richterlichen Freibrief für eine dauerhafte Kappung der Gäubahn – oder das Eisenbahn-Bundesamt muss der Bahn dessen Fortbetrieb und den direkten Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof auferlegen.“ Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Das neue Verfahren eröffnet uns eine weitere Möglichkeit, die Unterbrechung der Gäubahn zu verhindern. Das Eisenbahn-Bundesamt muss seiner Aufsichtspflicht nachkommen und die deutliche Verschlechterung der Bahnanbindung über die Gäubahn untersagen.“ Dem EBA bleibt nun eine Frist von zwei Wochen zur Entscheidung über den Teilwiderruf. Noch am Abend des 17. Februar 2025 bestätigte das Bundesamt den Eingang sowie die Anhörung der DB InfraGO AG und der Stadt Stuttgart, da ein Teilwiderruf im Sinne des DUH-Antrags laut EBA in deren Rechte eingreife. Kontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 0171 2435458, klinger@geulen.com DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de
publish
2025-02-18 11:16:52
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Legal, illegal, alles egal? – Stadt Stuttgart bricht vorsätzlich geltendes Recht (Pressemitteilung)
legal-illegal-alles-egal-stadt-stuttgart-bricht-vorsaetzlich-geltendes-recht-pressemitteilung
(Baumfällungen 18.2.2025, final)

Stadt Stuttgart rodet Flächen des Stuttgart 21-Projekts ohne erforderliche Genehmigung

Legal, illegal, alles egal? – Stadt Stuttgart bricht vorsätzlich geltendes Recht

Die Stadt Stuttgart hat mit der Fällung von 134 Bäumen begonnen – trotz laufender Klage des Naturschutzbundes (NaBu) Stuttgart mit aufschiebender Wirkung und trotz eines noch am Morgen gestellten Eilantrags. Und sie hat die Durchführung der Arbeiten bis zum bitteren Ende bereits angekündigt. Damit wird der Lebensraum streng geschützter Mauereidechsen und anderer dort lebender bedrohter Arten zerstört. Eidechsen, die die Zerstörungsaktion überleben, sollen unter Verstoß gegen Artenschutzrecht ab Frühjahr eingefangen und umgesiedelt werden. Dazu erklärt Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21: „Das Täuschen und Tricksen in dieser Stadt geht weiter. Als Teil der Umwelt- und Klimabewegung hat das Aktionsbündnis das Einschreiten des NABU unterstützt und tut dies auch weiterhin, denn das Eilverfahren und die Klage in der Hauptsache werden fortgesetzt.“ Martin Poguntke, ebenfalls Sprecher des Aktionsbündnisses, ergänzt: „Es ist grotesk, dass die Stadt ausgerechnet zur Vorbereitung des „ökosozialen Pionierprojekts“ MakerCity auf dem C1-Gelände bei den Wagenhallen auf solche Weise vorgeht. Aber das scheint in Stuttgart und beim Projekt S21 Methode zu haben. Auch die Baumfällungen am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ 2010 waren illegal, und die weitere Rodung des Schlossgartens am 14.2.2012 wurde mit Gewalt durchgesetzt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht nötig war. Wir sind gespannt, mit welchen Methoden die Stadt das Rosenstein-Quartier versuchen wird umzusetzen.“ Dabei war das alles in diesem Jahr gar nicht nötig, denn die „Baufeldfreimachung“ dient der Vorbereitung von Bauarbeiten, die laut Pressemitteilung der Stadt erst 2028 beginnen sollen. Doch folgen die Verantwortlichen dem bewährten Stuttgarter Muster, zur Unzeit und unter Missachtung von Gerichten mit der Säge Fakten zu schaffen. Am 24.2.2025 um 18:00 Uhr wird Dieter Reicherter auf der Montags-Demo auf dem Schillerplatz Stuttgart dazu sprechen, unter dem Motto „Die lustigen Holzhackerbuam – Umweltzerstörung für die MakerCity“. Am Freitag, 28.2.2025, um 16:00 Uhr wird das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 einen Spaziergang über das betroffene Gelände veranstalten, zu dem Presse und Öffentlichkeit herzlich eingeladen sind. Treffpunkt ist der Abgang zur Hedwig-Dohm-Straße an der Stadtbahn-Haltestelle Pragfriedhof. Bis dahin ruft das Aktionsbündnis dazu auf, getötete Eidechsen vom Tatort für die nötigen Untersuchungen durch die Fachabteilungen im Büro des Oberbürgermeisters Dr. Frank Nopper im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 111, abzuliefern. Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Martin Poguntke, 0151 403 602 56
publish
2025-02-20 10:57:35
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Anmelden