Gegner machen Stuttgart 21 bundesweit zum Thema
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Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Zur öffentlichen Anhörung unter dem Titel „Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären“ hatten die Koalitionsfraktionen fünf Sachverständige aufgeboten, unter ihnen vier Top-Manager der Deutschen Bahn sowie der Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen, Professor Ullrich Martin, Autor höchst fragwürdiger Studien zur Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Auftrag der Deutschen Bahn. Die Grünen hatten Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Experten benannt, die Linken den Stern-Journalisten Arno Luik. Ein Fazit dieser ungleich gewichteten Anhörung zogen vor der Presse Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Beide kritisierten die mangelhafte Transparenz dieser Anhörung: Zum einen habe die Unionsfraktion im Verkehrsausschuss ihr Veto eingelegt gegen den Antrag, die Veranstaltung öffentlich zu übertragen. Zum anderen seien die Bahnvertreter dort ihre Unterlagen schuldig geblieben, hätten zur Anhörung – im Gegensatz zu den Sachverständigen von Grünen und Linken – keine einzige Zeile dafür zu Papier gebracht und somit demokratische Spielregeln grob missachtet. Wegen der politischen Unwucht im Verkehrsausschuss lud das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Nachmittag in die NABU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, zu einer „Außerparlamentarischen Anhörung“, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Conradi (SPD) leitete. Der in Stuttgart lebende Schauspieler Walter Sittler, der gerade in Schweden dreht, warb in der Bundeshauptstadt um Verständnis für den anhaltenden Widerstand gegen das Projekt in Baden-Württembergs Landeshauptstadt: Er sei nach wie vor notwendig, denn etwas Falsches könne von einem noch so wichtigen Organ nicht ins Richtige gedreht werden. Mit nur halb so vielen Gleisen wie der bisherige Kopfbahnhof verfehle der geplante Tiefbahnhof nicht nur das zur Rechtfertigung des Projekts behauptete Wachstum, sondern er decke nicht einmal den aktuellen Bedarf. So Christoph Engelhardt, der als Analyst seit Jahren sehr akribisch vor allem die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 untersucht. Somit würden Milliarden Euro ausgegeben für einen „illegalen Rückbau der Kapazität“. Zudem könne die Bahn offensichtlich den Vorwurf unterdimensionierter und daher gefährlicher Fußgängeranlagen nicht entkräften. Wie beim geplanten Berliner Flughafen BER sei auch bei S21 der Brandschutz nach wie vor nicht gewährleistet – trotz der kürzlich vom Eisenbahnbundesamt dafür ausgesprochenen Teilgenehmigung. Die sechsfach überhöhte Gleisneigung im geplanten Tiefbahnhof – 15,1 Promille statt der nach Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung (EBO) maximal erlaubten 2,5 Promille – gefährde „die Sicherheit beim Fahrgastwechsel“, erklärte der ehemalige Bundesbahndirektor Sven Andersen – ein „entscheidender betrieblicher Mangel“, der im Planfeststellungsverfahren überhaupt nicht behandelt worden sei. Um dies entgegen fachlichem Rat durchzusetzen, seien „im Bundesverkehrsministerium die Entscheidungsstränge gezogen“ worden. Der mangelhafte Brandschutz und die überhöhte Gleisneigung verstießen gegen „zentrale Grundwerte der Menschen auf Schutz von Leib und Leben“, betonte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Verletzt werde auch das Gebot des Grundgesetz-Artikels 87e Absatz 4 zum „Erhalt und Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“ – zum einen weil die Leistung des Stuttgarter Bahnhofs verschlechtert werde, zum anderen weil wegen der übermäßigen Kosten dieses einen Projekts weniger Geld in die Bahninfrastruktur anderer Länder fließe. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass ein reiches Land wie Baden-Württemberg auf Kosten ärmerer Länder ein – noch dazu untaugliches – Milliarden-Prestigeprojekt mitfinanziere. Die Zulässigkeit einer solchen „Mischfinanzierung“ werde vom Bundesverwaltungsgericht demnächst noch zu prüfen sein. Bernhard Knierim vom Bündnis „Bahn für Alle“ sieht in Stuttgart 21 „kein schwäbisches Problem, sondern ein bundesweites“, weil dieser „neue Engpass“ sich massiv auswirke „auf den ganzen Bahnverkehr in der Region und letztlich auch im ganzen Land“. Ein „Integraler Taktfahrplan“ mit einfachen und schnellen Umstiegen von Zug zu Zug zur vollen oder halben Stunde werde mit dem geplanten Tiefbahnhof und seinen nur acht Gleisen „für immer verhindert“. Die „nach realistischen Prognosen an die 9 bis 10 Milliarden Euro“ für Stuttgart 21 fehlten zudem „an vielen anderen Stellen im bundesweiten Bahnnetz“. Aus den beiden Anhörungen vom 6. Mai zieht das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 seine Schlüsse:
  • Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ geht bundesweit alle an. Die Ressourcen, die hier verschleudert werden, fehlen anderswo. Zu unterstützen ist deshalb die von Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Michael Groschek vorgetragene Idee eines nationalen Bahngipfels.
  • Kosten und Nutzen des Projekts „Stuttgart 21“ müssen neu bewertet werden – von unabhängigen Instanzen, die dem Allgemeinwohl und nicht der Deutschen Bahn AG verpflichtet sind.
  • Legt der Bundesrechnungshof seinen seit zwei Jahren ausstehenden Bericht zu den Kosten von Stuttgart 21 nicht unverzüglich vor, so setzt er seinen guten Ruf als unabhängige Prüfinstanz massiv aufs Spiel.
  • Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG muss seinen unsäglichen Finanzierungsbeschluss vom März 2013 revidieren.
  • Bleibt die Anhörung des Verkehrsausschusses folgenlos, so wollen die S21-Gegner die Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Projekt „Stuttgart 21“ wieder auf die Tagesordnung setzen.
Kontakt:  Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 5912495 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Werner Sauerborn, Telefon (0171) 3209801
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2015-05-06 14:46:28
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Spannende Grundsatzfragen zu Stuttgart 21 im Visier der Strafjustiz
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Am kommenden Montag, 22. Juni ab 9 Uhr, verhandelt das Landgericht Stuttgart in der Olgastraße 2, Saal 3 (Erdgeschoss), über die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen sieben Sitzblockaden gegen Stuttgart 21. Angeklagt ist der Friedensforscher Dr. Wolfgang Sternstein, den der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Dr. Eisenhart von Loeper, in dem Verfahren als Strafverteidiger vertritt. Der Anwalt sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nötigungsparagraphen 240 Strafgesetzbuch in der Kritik und kündigt Beweisanträge zu zentralen Streitfragen beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“ an, um die „Verwerflichkeit“ des Tatvorwurfs zu widerlegen Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Ladung des Gerichts
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2015-06-19 14:01:20
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Getroffene Hunde bellen
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Statt sich etwas dünnhäutig über eine punktuelle Überzeichnung des gestrigen Tatorts zu erregen, täte OB Kuhn besser daran, sich mit den wirklichen Ursachen für die Imageschädigung der Stadt auseinanderzusetzen, so Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz. Zu den existenziellen Problemen der Stadt, die ganz überwiegend mit der Fehlentwicklung Stuttgart 21 zu tun haben, aber schweigt der OB und glänzt durch Nichtstun. Wer dem Ruf Stuttgarts als Feinstaubhauptstadt entgegentreten will, kann zu Stuttgart 21, das die Feinstaubbelastung noch erheblich steigern wird, nicht schweigen. Wer die Verkleinerung des Bahnhofs unkritisch begleitet, ist mitverantwortlich für das zunehmende Verkehrschaos in der Stadt, das ihr, sicher überzeichnet, im Tatort die Charakterisierung als Drecksloch eingebracht hat. Wer nicht das geringste Interesse an der Aufklärung des Kostenbetrugs der Bahn erkennen lässt und es hinnimmt, dass die Stadt am Ende zur Zahlung riesiger Beträge erpresst werden kann, sollte sich nicht darüber erregen, dass der Ruf der Stadt bundesweit eng verbunden wird mit dem Betrugsprojekt Stuttgart 21. Wer wie OB Kuhn im Wahlkampf noch eine offensive und kritische Auseinandersetzung mit Stuttgart 21 im Rahmen der Mehrheitsverhältnisse versprochen hatte, dann aber geradezu die Seiten wechselt, kann nicht erwarten, dass ihm sein Wahlversprechen "Für Stuttgart bauen - nicht für Investoren"  noch abgenommen wird. Kontakt: Werner Sauerborn 0171 320 980 1
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2015-06-22 14:55:25
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Augen auf, Gemeinderat!
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Trotz einer Verwaltungsausschusssitzung, in der sich wieder die Mehrheit des Gemeinderats nach der Devise „Augen zu und durch“ jeder sachlichen Diskussion entzog und die Bürgerbegehren abwies, appelliert das Aktionsbündnis an die morgen tagenden Gemeinderäte, sich endlich auf die immer erdrückendere Faktenlage über Kostenentwicklung und Leistungsfähigkeit des Projekts einzulassen. Dies hat die Befürwortermehrheit, inzwischen verstärkt durch die Grünen, in der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschuss verweigert, indem von Kuhn und Gemeinderatsmehrheit unisono schon eingangs versucht wurde, die Debatte auf die rein rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren zu verengen. Und dies unter Berufung auf ein offensichtlich auch inhaltlich bestelltes Gutachten von Prof. Kirchberg, der auch schon im Auftrag von OB Schuster zwei Bürgerbegehren mit rechtlichen Finessen ausgebremst hatte. Kirchberg hatte offensichtlich nicht verstanden, dass Storno 21 (Untertitel „Bürgerbegehren gegen Bahnbetrug“) das Kündigungsrecht wesentlich aus dem Vertrauensbruch der Bahn ableitete, die bei Vertragsabschluss die schon bekannten Kostensteigerungen unterschlagen hatte. Nach allem was über zu eng bemessene Bahnsteige (Personenstromanalyse) und aufgedeckte Manipulationen des Stresstests bekannt geworden ist, weiter zu behaupten, es gebe keine neuen Erkenntnisse über Leistungsrückbau, zeugt von der großer Ahnungslosigkeit des Gutachters in der Sache. Immerhin schien bei einigen der Gemeinderäte doch noch Restzweifel an der Sinnhaftigkeit des Ganzen zu bestehen. Vielleicht haben sie auch jüngste Hiobsmeldungen über fehlerhafte (manipulierte?) Lärmgutachten der DB verunsichert. Jedenfalls unterstützte die Hälfte der Ausschussmitglieder (Grüne, FDP, AfD) den Antrag der SÖS-LINKE-PluS – Fraktion, Vertreter der beiden Bürgerbegehren in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli zu Wort kommen zu lassen. Ausgerechnet der grüne OB, der im Wahlkampf noch wortreich den Leistungsrückbau beklagt hatte und sich als Protagonist von Bürgerbeteiligung inszeniert, hat offenkundig umgeflaggt und mit seiner entscheidenden Stimme verhindert, dass Vertreter von jeweils 20 000 BürgerInnen zu ihrem Anliegen zu Wort kommen. Angesichts dieses knappen Stimmenverhältnisses und der noch offenen Beschlussfassung der grünen Gemeinderatsfraktion, hofft das Aktionsbündnis, dass im Gemeinderat doch noch eine Auseinandersetzung in der Sache möglich ist – mit den Vertretern der Bürgerbegehren und vor einer Beschlussfassung über die Bürgerbegehren.   Kontakt: Werner Sauerborn 0171 320 980 1
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2015-07-01 15:28:34
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Drittes Stuttgarter Bürgerbegehren im Eilantrag bei Gericht
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Gegen den jüngsten Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats, keinen Bürgerentscheid zu S 21 zuzulassen, gehen die Stuttgart- 21 GegnerInnen jetzt mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor (Anlage). Nach einer beschämenden Debatte, in der sich die Gemeinderatsmehrheit teils mit der Stimme des OB der inhaltlichen Diskussion entzog, den Vertretern des Bürgerbegehrens ein Redemöglichkeit verweigerten, Hannes Rockenbauch verwehrten, Folien zu seinem Beitrag zu zeigen, wird der Konflikt um die Kündbarkeit der S21 –Verträge, nun die Gerichte beschäftigen. Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist also juristisch weiter hart umkämpft. Allein schon die strittige Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann S 21 bereits  nächstes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch die Feststellung nichtiger Verträge den Boden entziehen. Nun kommt „auf die Schnelle“ ein Eilantrag der S 21-Gegner im Aktionsbündnis hinzu, der jetzt schon die Deutsche Bahn AG in Bedrängnis bringen soll. Dr. Eisenhart von Loeper,  Bündnissprecher und Rechtsanwalt, macht das Geständnis der Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gerichtlich geltend. Sie hätten urkundlich bestätigt, ihnen bekannte milliardenschwere Mehrkosten des Projekts seit 2009 verschwiegen zu haben. Daher müsse die Bahn wegen „weggefallener Geschäftsgrundlage“ für alle Mehrkosten haftbar sein. Darauf gestützt hat von Loeper gestern im Auftrag von Peter Conradi und Sabine Schmidt, Vertrauensmann bzw. Unterstützerin des 3. Bürgerbegehrens, beim  Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung beantragt, die Zulässigkeit des „Storno 21“- Bürgerbegehrens vorläufig gerichtlich feststellen zu lassen. Allerdings können einstweilige gerichtliche Anordnungen nur bei ganz eindeutiger Rechtslage erlassen werden, so Anwalt von Loeper. „Rüdiger Grube und Volker Kefer haben der Öffentlichkeit  jahrelang Milliarden Mehrkosten von S 21 verschwiegen und unser Vertrauen gebrochen, das haben wir schwarz auf weiß“, so Peter Conradi. Sein Anwalt von Loeper ist überzeugt, dass dies ein Kündigungsrecht aller Projektpartner, also auch der Stadt Stuttgart, begründet. Diese Konsequenz sei im Zuge einer Hauptsache-Klage, aber eher nicht in einem Eilverfahren zu erwarten. Doch das Gericht könne feststellen, dass generell der verantwortliche Bauträger und nicht sein „Opfer“, der Zuschussgeber, für nicht vorgesehene, verschwiegene Mehrkosten hafte. Darauf müsse es jetzt ankommen, so von Loeper. Es sei unerträglich, dass die Verantwortlichen bisherige und weitere Kostenexplosionen zulasten des Steuerzahlers nach dem Motto „Augen zu und durch“ ignorierten, so der Bündnissprecher. Sabine Schmidt, neben Peter Conradi weitere Prozesspartei und seit fünf Jahren im Orga-Team der Mahnwache engagiert, findet es „empörend“, dass die Stadt und ihr Gemeinderat Bürgerbegehren „formal austricksen wollen“, so wegen Nicht-Einhaltung einer Sechs-Wochen-Frist. Die eigentlichen Streitfragen würden dann wegen „Verfristung“ gar nicht zu entscheiden sein. Von Loeper hält diese durch den Gegenanwalt eingebrachte Position der Stadt für rechtlich nicht haltbar und politisch kleinkariert, schließlich gehe es hier um Zukunftsfragen dieser Stadt.   Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper  0174 5912495 oder 07452-3545   Eilantrag im Wortlaut
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2015-07-22 10:49:10
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Generalstaatsanwalt wird eingeschaltet
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Weil die Berliner Staatsanwaltschaft sich weigert, gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG, zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler sowie weitere Tatverdächtige wegen des per Strafanzeige erhobenen Vorwurfs der Untreue zu ermitteln, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde zum Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt. Die Verweigerungshaltung hält Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Anzeigeerstatter, für „zwiespältig“: In seiner Rede während der 284. Montagsdemo am 17. August 2015 in Stuttgart argumentiert er, die Berliner Staatsanwaltschaft bezweifle zwar nicht den Vorwurf der schädigenden Untreue wegen des Weiterbaus des Bahnprojekts Stuttgart 21. Andererseits aber gestehe sie den Tatverdächtigen zu, sie hätten die Schädigung der Bahn nicht billigend in Kauf genommen. Die damit attestierte „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“ beschäme und belaste nun die S21-Befürworter, zugleich aber hänge das „subjektive Schlupfloch“ zu Gunsten der Beschuldigten am „brüchigen, seidenen Faden“. Würde ausgerechnet den hochbezahlten Bahnvorständen und Staatssekretären zugestanden, sie seien bei den Ausstiegskosten „zu dumm für den Durchblick“ gewesen, so wäre das nicht glaubwürdig, sondern „mit zweierlei Maß gemessen“. Gerade die Staatssekretäre, so von Loeper, hätten die vom Bahnvorstand berechneten Ausstiegskosten ja für „nicht belastbar“ erklärt und deshalb auf den Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ gedrängt. Massiv unter Druck gesetzt vom damaligen Chef des Bundeskanzleramts, Ronald Pofalla, hätten sie jedoch bei abweichender Haltung ihre politische Zukunft gefährdet. Für Pofallas fragwürdige Druckmethoden spreche nicht zuletzt auch sein verbaler Ausfall gegen Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach, er könne dessen „Fresse“ nicht mehr sehen. Ähnlich habe sich jüngst auch Fraktionschef Volker Kauder verhalten, als er die sechzig in der Griechenland-Frage abtrünnigen Unionsabgeordneten mit Amtsverlust in Ausschüssen bedrohte. Unter solchen Umständen hätten sich, so der Anwalt, wohl auch die Staatssekretäre im Bahn-Aufsichtsrat genötigt gesehen, ihren Widerstand gegen den S21-Weiterbau im Interesse ihrer Karriere aufzugeben. Rechtsanwalt und Bündnissprecher von Loeper hält der Berliner Staatsanwaltschaft vor, sie dürfe diese klaren Fakten nicht ausblenden, sonst schade sie dem Ansehen der Justiz und erwecke sogar für unbefangene Betrachter den Eindruck, hier werde Strafvereitelung im Amt betrieben. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 und (07452) 4995 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693
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2015-08-16 19:52:29
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Die Schutzgemeinschaft Filder spricht sich vehement gegen die Abschnittsbildung auf den Fildern aus
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Die SGF hat heute einen umfangreichen, durch Fachleute untermauerten Einspruch gegen die Pläne im Abschnitt 1.3a im Filderbereich dem Regierungspräsidium übergeben. Der Vorsitzende Steffen Siegel: „Nachdem die Erörterung im Herbst 2014 die Mängel der Filderpläne der Bahn schonungslos aufgedeckt hat, versucht man sich jetzt trickreich mit einer planfeststellungsrechtlich unzulässigen Abschnittsbildung in zwei untaugliche Teilabschnitte 1.3a und 1.3b aus dem Fiasko herauszumogeln.“ Im Namen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. hat der renommierte Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber, Freiburg, überzeugend dargelegt, dass die Aufteilung des Filderabschnitts unrechtmäßig ist und auch die Verweigerung einer echten öffentlichen Erörterung unter Beteiligung aller Bürger rechtswidrig ist. Die DB AG will nun den ihr wichtigen Teil der Planung vorziehen, ohne Rücksicht auf Abhängigkeiten mit dem mindestens 2 Jahre später nachgeschobenen zweiten Teil, der Führung der Gäubahn über den Flughafen. Dieser zweite Teil ist völlig ungeklärt; erhöht die Kosten erneut dramatisch und verweist die angestrebte Fertigstellung von Stuttgart 21 bis Ende 2021 ins Reich der Fabel. Bahnfachmann und Vorstandsmitglied Frank Distel: „Unser Vorschlag, fast alle Probleme auf den Fildern mit einem Schlag durch den Erhalt der Gäubahn auf ihrer Bestandsstrecke zu vermeiden, erscheint in einem ganz neuen Licht, weil die Bahn mit ihrer Abschnittsbildung die wichtige Direktverbindung Stuttgart – Zürich und damit bedeutende Zugverbindungen in die Schweiz und nach Italien für mehr als 2, womöglich bis zu 4 Jahren ersatzlos stilllegt. Es zeigt sich erneut, dass der verzweifelte Versuch der Projektträger, nun mit der Variante „Drittes Gleis“ die bahnbetrieblich völlig unsinnige Führung der Gäubahn über den Flughafen zu „retten“, zu nach wie vor absurden und immer noch teureren Lösungen führt. Man hat das Gefühl, die Verantwortlichen haben sich rettungslos in einer eklatanten Fehlplanung vergaloppiert“ Das „Dritte Gleis“ ist zwar eine Verbesserung gegenüber der völlig indiskutablen Antragstrasse, jedoch bleiben der Mischverkehr und der gefährliche, extrem unkomfortable Fernbahnhof am Flughafen 10 Stockwerke unter der Messepiazza. Wegen der nach wie vor bestehenden Störungen eines reibungslosen S-Bahn-Takts und der fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten ist das immer noch eine Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand. Unsere Steuermittel dürfen aber nur für Verbesserungen ausgegeben werden, nicht für Verschlechterungen, denen zudem die Zukunftsfähigkeit fehlt – so die Schutzgemeinschaft weiter. Steffen Siegel: „Es ist unverantwortlich, dass man gegen alle Vernunft den Teilabschnitt 1.3a mitsamt eines äußerst gefährlichen Tiefbahnhofs unter der Messe umsetzen will, und dabei keine Ahnung hat, wie es in 1.3b weitergehen könnte.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart formuliert in der offiziellen Zustellungsurkunde vom 26.08.2015: Den Antragsteil 1.3b…..beabsichtigt die Vorhabenträgerin zurückzunehmen. Das bedeutet mit anderen Worten, die Vorhabenträgerin hat diesen Antragsteil noch nicht zurückgenommen, sondern BEABSICHTIGT dies lediglich. Es ist also nach wie vor von der Antragstrasse im Verfahren auszugehen. Sollte die Vorhabenträgerin ihre Absicht umsetzen, dann heißt das nichts anders als, dass der gesamte Abschnitt 1.3 hinfällig ist. Bei dieser Sachlage konstatiert die SGF, dass das jetzige Verfahren vor Unklarheiten strotzt. Der Schlusssatz im Einspruch der SGF lautet: „Nach alledem lehnt die SGF sowohl die Gesamtmaßnahme Stuttgart 21, als auch den Filderabschnitt mit oder ohne Aufteilung in 2 Abschnitte als deutliche Verschlechterung der Bahninfrastruktur des Großraums Stuttgart entschieden ab und verlangt, die Feststellung zu verweigern. Einwendungen der Schutzgemeinschaft Filder im Planfeststellungsabschnitt 1.3 Einwendungen unseres Rechtsanwalts Dr. Lieber Kontakt: Steffen Siegel (Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder) Panoramastr.64/1 73765 Neuhausen Telefon: 07158 5850 Mobil.: 0162 6925186
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2015-09-10 12:27:16
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„Dieser Rechtsbruch darf nicht verjähren!“
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Vor genau fünf Jahren, am Donnerstag, 30. September 2010, wurde schweres Unrecht begangen: Friedlich demonstrierende Gegner eines unsinnigen Bahnprojekts – unter ihnen viele Jugendliche – wurden von der Polizei mit Wasserstrahlen beschossen und mit Pfefferspray besprüht, einige von ihnen dadurch schwer verletzt – bis zum Verlust des Augenlichts. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Täter und ihre Anstifter aber schleppen sich dahin. „Die Verantwortlichen für diese Straftaten müssen endlich zur Rechenschaft gezogen werden“, fordert im Namen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 der ehemalige Richter Dieter Reicherter: „Die Befehlskette und die Operationen im Schlossgarten müssen restlos aufgeklärt, die Schuldigen bestraft werden.“ Auf keinen Fall dürfe dieser eklatante Rechtsbruch nach fünf Jahren nun verjähren. „Polizei und Staatsanwaltschaft behaupten bis heute“, so Reicherter weiter, „gegen Kinder und Jugendliche sei kein Pfefferspray eingesetzt worden. Die neuerdings aufgetauchten Videomitschnitte aber belegen das Gegenteil!“ Dies sei Anlass für die Ermittlungsbehörden, den offenkundigen Verstoß gegen Dienstvorschriften einzugestehen und Konsequenzen daraus zu ziehen. Kontakt:

Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693

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2015-09-28 16:17:44
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Der Verursacher zahlt die hohen Mehrkosten
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Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7  K 3612/15). Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens „Storno 21“ Anfang Juli im Stuttgarter Gemeinderat hatte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, zugleich Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, das Eilverfahren für S21-Gegner eingeleitet. Den Gerichtsentscheid bewertet der Anwalt als „wichtiges Signal gegen die schleichende Verdunkelung bei S21“. Jetzt müsse der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sich ganz neu seiner gesetzlichen Pflicht stellen, die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projekts zu beachten. Denn die Bahn könne sich jetzt als alleiniger Vorhabenträger an ihrer Verantwortung als Kostenverursacher nicht mehr vorbeimogeln. Auch deren Projektpartner – speziell die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg – dürften sich nun „nicht länger wegducken, sonst könnten sie beim unvermeidlich nächsten Kostenanstieg leicht zur Geisel der Bahn werden“. Erwartungsgemäß habe das Gericht wegen teilweise schwieriger Rechtsfragen zwar einen Bürgerentscheid nicht im „Hauruck-Verfahren“ anordnen können. Dennoch habe der Eilantrag sich für die S21-kritische Bürgerschaft im Interesse der Landeshauptstadt gelohnt: Denn das Gericht habe den drei Jahre lang verheimlichten milliardenschweren Kostenanstieg prinzipiell als „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ eingestuft und nur offen gelassen, ob die Stadt Stuttgart den S21-Vertrag nun kündigen oder „nur“ verlangen könne, ihn zu Lasten des Verursachers der neuen Lage anzupassen. Rechtsanwalt von Loeper kritisierte die Vertretung  der Stadt Stuttgart, die immer noch „denkbar bürgerunfreundlich formalistisch“ argumentiere. Vor Gericht gescheitert sei sie mit ihrer Position, das Bürgerbegehren wegen der langen Laufzeit des Sammelns der 20.000 Unterschriften als „verwirkt“ abzuweisen. Allerdings habe, so von Loeper, auch das Verwaltungsgericht den hohen Rang von Bürgerbegehren als Korrektiv gegenüber Mängeln der Parteiendemokratie zu wenig beherzigt. Gerade beim Großprojekt S21 sei diesem Leitgedanken Geltung zu verschaffen. Die Antragsteller werden die gerichtliche Eilentscheidung nicht anfechten. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (07452) 4995 und (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Beschluss des VG Stuttgart vom 30. September 2015
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2015-10-08 07:38:49
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OB Hesky kann Kostenanteil nicht begründen
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Im April 2015 hatte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 Waiblingens Oberbürgermeister Andreas Hesky aufgefordert zu begründen, welche Gegenleistung die Bahn für den S21-Förderbeitrag der Region Stuttgart erbringe. Schon seit 2010 bezahlt die Stadt Waiblingen über die Kreisumlage (für vorerst zehn Jahre) jährlich 265.975 Euro für das Projekt „Stuttgart 21“ – ohne irgendwelche Vorteile für sie selbst. Trotzdem hat Hesky damals zugestimmt, den Beitrag des Regionalverbands von 100 auf 120 Millionen Euro zu erhöhen – und so steigt auch Waiblingens Gesamtaufwand für S21 auf insgesamt knapp 3,2 Millionen Euro.

In seiner Antwort begründete der OB diese Erhöhung mit den neuen Plänen der Bahn, über ein „Drittes Gleis“ am S-Bahnhof Flughafen die „Schwachstelle“ Filderbahnhof zu entschärfen, „weil damit der S-Bahnverkehr, das verkehrliche Rückgrat der Region, verbessert werden kann“. Tatsächlich aber wird der S-Bahnverkehr dadurch nicht verbessert, sondern nur etwas weniger verschlechtert als nach den ursprünglichen Plänen der Bahn.

Ein Gutachten der Universität Dresden im Auftrag der Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte bekanntlich ergeben, dass die ursprünglichen Pläne den S-Bahn-Verkehr stark beeinträchtigt hätten. Für die veränderte Planung aber verweigern Hesky und seine Regionalfraktion der „Freien Wähler“ nun ein solches Gutachten.

Hermann Schmid, Mitglied des Aktionsbündnisses gegen S21 aus Waiblingen, hält dies für „einen unverantwortlichen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler: Zusätzliche Gelder fließen in einen Bahnhofsbau, dessen Leistungsfähigkeit aber nicht überprüft werden soll.“

Hesky nennt den Filderbahnhof „verkehrlich mindestens so bedeutend“ wie den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof. Umso mehr erstaunt es daher, dass er ihn nicht gründlich begutachten lässt.

Der nunmehr geplante Flughafenbahnhof erweist sich, so das Aktionsbündnis, zudem als „nicht zukunftsfähig“, weil der S-Bahnverkehr sich in diesem Bereich dann nicht mehr ausbauen lässt. Dabei müsste der Verband Region Stuttgart als Träger des S-Bahnverkehrs ein besonderes Interesse daran haben, das S-Bahn-Angebot künftig noch erweitern zu können. Also bezahlen, argumentiert Schmid, „letztlich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waiblingen viel Geld dafür, dass die S-Bahn, auf die sie auch künftig dringend angewiesen sind, an ihrem Ausbau gehindert wird.“

Diesen Fragen begegnete Hesky in seiner Antwort mit der unbelegten Behauptung, die S21-Pläne brächten „Verbesserungen für den ÖPNV und die Pünktlichkeit der S-Bahn“. Konkret nennt er lediglich die neu geplanten Regio-Express-Züge zwischen Waiblingen und Böblingen, die allerdings auch ohne Stuttgart 21 möglich wären – falls ein Bedarf dafür bestünde. Auf jeden Fall aber werden sie die S-Bahn-Strecken zusätzlich beanspruchen – und damit die Pünktlichkeit der S-Bahn eher noch verschlechtern.

Gemäß dem grundgesetzlichen Verbot der „Mischfinanzierung“ darf die Region Stuttgart ein Bahnprojekt nicht pauschal mitfinanzieren, sondern nur ihre damit verbundenen Pflichtaufgaben unterstützen. Daher müssen Waiblingens OB Andreas Hesky und die Mehrheitsfraktionen des Verbands Region Stuttgart nun endlich präzise benennen, wofür die hohen – und nun noch weiter gestiegenen – finanziellen Beiträge der Region geleistet werden.


Kontakt:     Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693, E-Mail: hermann.schmid@antispam.de Martin Poguntke, Telefon (0711) 76160518 E-Mail: martin.poguntke@online.de Anlage 1 - Schreiben an OB Andreas Hesky (und Region) Anlage 2 - erste Antwort von OB Hesky Anlage 3 - Rückantwort des Aktionsbündnisses an OB Hesky Anlage 4 - zweite Antwort von OB Hesky Anlage 5 - Gemeindeanteile am Projekt Stuttgart 21
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2015-10-22 10:08:30
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