Ideen für den Umstieg
ideen-fuer-den-umstieg-2
Dass man aus Stuttgart 21 aussteigen muss, liegt auf der Hand. Die Fotos zeigen, was man aus den bereits angefangenen Arbeiten machen und dennoch den Kopfbahnhof erhalten könnte. [Best_Wordpress_Gallery id="3" gal_title="Ideen für den Umstieg"]
publish
2016-07-15 21:08:27
Aktuelles Dokumente K21-neu Pressemitteilungen Vorträge und Reden
Der Planfeststellungsbeschluss zum Filderabschnitt 1.3a - ein Sammelsurium dreister Zumutungen
der-planfeststellungsbeschluss-zum-filderabschnitt-1-3a-ein-sammelsurium-dreister-zumutungen
Die „Schutzgemeinschaft Filder“ ist empört über die Oberflächlichkeit, mit der das Eisenbahnbundesamt (EBA) einen gehörigen Teil wohlbegründeter Einwendungen von Bürgern, Verbänden und Trägern öffentlicher Belange beiseite wischt, ohne seine Abwägung auch nur ansatzweise erschöpfend zu begründen, ja, auf zahlreiche Kritikpunkte zum Planfeststellungsabschnitt 1.3. wird gar nicht eingegangen. So heißt es auf S. 86 des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) denn auch zusammenfassend: „Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.“ Man spürt förmlich beim Durchlesen des 316-seitigen Beschlusses, unter welchem Zeitdruck und wahrscheinlich auch politischen Druck das (neutralitätsverpflichtete!) EBA steht. Hier nur einige wenige Zitate:
  1. „Der Finanzierung stehen keine unüberwindbaren Schranken entgegen.“ (Seite 122) Ja glaubt denn das EBA immer noch an die Seriosität der Bahn, nachdem diese die Kosten zum wiederholten Mal gezwungenermaßen um Milliarden hochschrauben musste? Sind dem EBA das Gutachten von Vieregg/Rößler und die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes, die auf unterschiedlichem Weg jeweils auf 10 Milliarden Euro Gesamtkosten kamen, nicht bekannt?
  2. Die rechtlich fragwürdige Aufteilung des Abschnitts 1.3 in zwei Teilabschnitte a und b rechtfertige sich „aus der Vermeidung von Bau- und Inbetriebnahmeverzögerungen des Projektes Stuttgart 21“ (Seite 133). Dabei gehören beide Abschnitte zum Projekt Stuttgart 21. Die wichtige Direktverbindung Stuttgart – Zürich , die dann jahrelang unterbrochen würde, wird nicht problematisiert. Außerdem schreibt das EBA: „Die Planrechtfertigung des PFA 1.3b ist gegeben“ und nimmt damit ein Abwägungsergebnis über einen nicht erörterten Abschnitt unrechtmäßig vorweg. Bei 1.3b wurde nur die sog. Antragstrasse erörtert und diese ist längst von allen Beteiligten verworfen worden. Hält man denn die Bevölkerung für so einfältig?
  3. „Die Nullvariante (Beibehaltung Kopfbahnhof) sei nicht geeignet dem prognostizierten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden“. Heißt es lapidar auf Seite 121. Dabei wissen wir alle, dass der bestehende Bahnhof bereits mehr leistet als es der Tiefbahnhof jemals leisten wird.
  4. Auf die Punkte Kostensteigerung, Längsneigung der Gleise im Tiefbahnhof und vieles mehr wird nicht eingegangen, mit der Begründung, es fehlten „neue, eine andere Bewertungen als bislang erfordernde Tatsachen“ (Seite 145). Da fragt man sich, wo die Behörden im Anhörungsverfahren waren.
  5. Zum geforderten Integralen Taktfahrplan (ITF), einem genialen Prinzip der Schweizer Bahn fällt dem EBA nichts anderes ein als: „Die von Einwendern geforderte Einbindung in den ITF ist vom Vorhabenträger wegen fehlender Zweckmäßigkeit nicht vorgesehen. ... Ein gewichtiger Nachteil durch das Absehen eines ITF-Knotens ist nicht gegeben.“ (Seite 145) Das ist schlicht eine Frechheit. (Nach dem ITF-Prinzip kommen Fern- und Regionalzüge aus allen Richtungen sternförmig zu bestimmten Zeitpunkten – etwa zur Minute 00 und/oder 30 – zusammen. Ein solches regelmäßig stattfindendes „Rendezvous“ der Züge erlaubt ein gegenseitiges Umsteigen in alle Richtungen und schafft damit systemweit optimale Reiseketten ohne lästige Wartezeiten.)
  6. Das Thema Mischverkehr auf der S-Bahntrasse auf den Fildern und die dadurch bedingte Beeinträchtigung des S-Bahnbetriebs war ein zentraler Punkt im Anhörungsverfahren. Im PFB heißt es, dass …„die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der S-Bahn im Filderbereich …nicht in Frage gestellt werden“ und im nächsten Satz heißt es, dass eine „Betriebssimulation gerade zur Hauptverkehrszeit eine Wahrscheinlichkeit für einen Verspätungsaufbau bei der S-Bahn ergab:“ Also doch? Die Forderung nach einer Taktverdichtung der S-Bahn (Verlängerung nach Neuhausen, eventueller Ringschluss ins Neckartal usw.) tut das Amt ab mit der Begründung: „Eine Taktverdichtung ist nach der plausiblen Gegenäußerung des Vorhabenträgers weder in der Hauptverkehrszeit für die S-Bahn kapazitiv möglich noch gebe es einen entsprechenden Bedarf.“ (Seite 151) Ein PFB muss jedoch auch die Zukunftsfähigkeit eines solchen Projektes bewerten.
Der PFB strotz von Unkenntnis, von dreister Verdrängung und von skandalösen Fehlbewertungen. So kann und darf eine Behörde, die über millionenschwere Eingriffstatbestände, zumal durch eine erwiesenermaßen gescheiterte Fehlplanung zu entscheiden hat, nicht mit Betroffenen umgehen. Das EBA kommentiert außerdem den PFB mit dem Satz, weitere Verzögerungen seien „zu unterbinden“.  Das sprengt ja ganz offenkundig das Neutralitätsgebot des EBA und ist eine unerhörte Einmischung in die gerade stattfindende öffentliche Diskussion um die Weiterführung des Projektes S 21, um unzumutbare Kostensteigerungen, endlose Zeitverzögerungen, und einen möglichen Umstieg in ein anderes,  zukunftweisenderes Projekt. Wir sehen in dieser Form eines Planfeststellungsbeschlusses unsere Rechte buchstäblich mit Füßen getreten und ziehen in Erwägung, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten.   Kontakt: Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder Mobil: 0162 6925186 Festnetz: 07158 5850
publish
2016-07-19 11:24:01
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Bahn drückt sich vor dem nächsten Offenbarungseid
bahn-drueckt-sich-vor-dem-naechsten-offenbarungseid
Als grobe Verantwortungslosigkeit bezeichnet Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper, die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, das Thema Stuttgart 21 und seine Kostenentwicklung auf die Aufsichtsratssitzung im Dezember zu verschieben und gleichzeitig ungerührt weiter zu bauen und weitere Kosten auflaufen zu lassen. Die Kosten von Stuttgart 21 liegen längst über 10 Milliarden Euro und übertreffen damit bei weitem selbst die von der Bahn maßlos übertriebenen Ausstiegskosten. Auf 9,8 Milliarden Euro kam bereits im Dezember 2015 das Verkehrsplanungsbüro Vieregg & Rössler aus München. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: auch der Bundesrechnungshof rechnet in einem von Verkehrsminister Dobrindt seit Monaten zurück gehaltenen Gutachten mit 10 Milliarden Euro. Ein einfacher Kostenvergleich mit den IST-Kosten des kürzlich fertiggestellten Gotthard-Basistunnel, der nach Angabe des Schweizer Bundesamts für Verkehr umgerechnet 12,8 Milliarden gekostet hat, belegt empirisch ebenfalls: Umgerechnet auf die Länge der Tunnel von Stuttgart 21 summieren sich allein die Kosten für den Tunnelbau auf 7,65 Milliarden Euro  – und das im Vergleich zum Gotthard-Tunnel unter erheblich schwierigeren Bedingungen (starke Steigungen, riskante Geologie, sehr begrenzter Einsatz einer Tunnelbohrmaschine). Der Bahn sei dringend zu raten, sich zur Wahrheit zu bekennen statt „sehenden Auges auf Kosten einer guten Bahn und letztlich des Steuerzahlers Milliarden Euro zu verschleudern“. Auch Stadt und Land sollten sich allmählich von ihren Zuschauerplätzen erheben und dieses unwürdige Schwarze-Peter-Spiel beenden. Dazu Ministerpräsident Kretschmann: “Man kann doch allgemein nicht zulassen, dass man Bauprojekte macht, deren Finanzierung nicht geklärt ist. Darum muss das jetzt geklärt werden.“ Das war 2013 (ARD plusminus 20.7.2016). Die Beendigung des Projekts in der bisherigen Form ist „nicht das Ende der Geschichte“, so von Loeper. Alle Beteiligten sind aufgefordert sich jetzt dringend mit Alternativen und Auswegen zu beschäftigen. Das Aktionsbündnis hat hierzu das Konzept „Umstieg21“ vorgelegt. Es zeigt an den Schlüsselbereichen von Stuttgart 21, wie ein großer Teil der bisherigen Bauentwicklung intelligent umnutzbar ist (s. www.umstieg21.de).                                                     Kontakt: Eisenhart von Loeper 07452 4995 Werner Sauerborn 0171 320 980 1
publish
2016-08-04 13:30:17
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Zukunftsfähig ist nur der Umstieg
zukunftsfaehig-ist-nur-der-umstieg
Anlässlich der Generaldebatte im Deutschen Bundestag am 7. September und der tags zuvor beginnenden Sitzung des Bahn-Aufsichtsrates nehmen die Kritiker des Bahnprojekts Stuttgart 21 Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Wort: Vor Jahren hatte sie die „zukunftsfähige Bahn“ zur Richtschnur des Handelns und S21 zu einem vorrangigen Großprojekt erklärt. Dabei sei sie allerdings, so das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, „einer fatalen Fehlinformation aufgesessen“. Denn die um 25 Minuten kürzere Fahrzeit der Bahn zwischen Ulm und Stuttgart werde allein wegen der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, nicht aber mit dem davon unabhängigen Teilprojekt Stuttgart 21 erreicht. Die Bürgerbewegung für den Umstieg aus diesem Projekt wird mit zahlreichen Aktivist/innen erneut nach Berlin anreisen, um auf dessen Scheitern aufmerksam zu machen. Dabei erinnert Rechtsanwalt und Bündnissprecher Eisenhart von Loeper an den auf seine Klage hin geführten Prozess mit dem Kanzleramt, der in diesem Jahr klar den sachwidrigen Einfluss von dessen ehemaligem Chef Ronald Pofalla auf die wirtschaftlich unsinnige Weiterbau-Entscheidung des Bahn-Aufsichtsrates zu Stuttgart 21 belegt hatte. Bei den verantwortlichen Politiker/innen müssten nun alle Alarmglocken schrillen, weil der Bundesrechnungshof als oberste Kontrollinstanz diese Einflussnahme rüge und eindringlich vor weiterem staatlichem Versagen warne, wenn viele Milliarden Euro für das finanziell und rechtlich ungesicherte Projekt verschleudert würden. Hervorragend findet von Loeper die Vorschläge zum „Umstieg 21“ die in der gleichnamigen Broschüre einer von Stuttgarter Bürger/innen gegründeten Arbeitsgruppe veröffentlicht sind. Auf Grundlage des inzwischen erreichten Bauzustandes werden darin sinnvolle und tatsächlich zukunftsfähige Pläne zur Umgestaltung vorgelegt. Nicht zukunftsfähig hingegen wäre die für S21 geplante unterirdische Haltestation mit ihrem sechsfach gegenüber den erlaubten Werten überhöhten Gefälle und den weit entfernten Fluchttreppenhäusern, die keinen wirksamen Brand- und Behindertenschutz böten. Diese gravierenden Mängel seien unvereinbar mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, dem das Grundgesetz höchsten Verfassungsrang verleihe. Gerade die politische Prominenz, die in anderen Bereichen so gerne den Konsens für Werterhalt und Verfassungstreue beschwöre, müsse nun auch vehement bei der Bahn darauf drängen, diese Maßstäbe in die Tat umzusetzen. Das Aktionsbündnis ruft die Verantwortlichen der Bahn, die Bundesregierung und die S 21-Projektpartner des Landes dazu auf, dieses Projekt aus der Sackgasse zu führen, aufeinander zuzugehen und sich in Verhandlungen anhand aller sinnvollen Vorschläge auf einen zukunftsfähigen Umstieg zu verständigen. Die Parteien müssten sich politisch daran messen lassen, ob sie die Lage meistern könnten. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (07452) 4995 und (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531 693
publish
2016-09-04 10:10:10
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Eher eine Grabsteinlegung
eher-eine-grabsteinlegung
Als „Simulation von Baufortschritt“ bezeichnen Dr. Norbert Bongartz und Dr. Eisenhart von Loeper, die Sprecher des Aktionsbündnisses, die für Freitag vorgesehene Grundsteinlegung für den geplanten Tiefbahnhof. Dass selbst am Tag der Inszenierung keine Baufreigabe für die Bodenplatte vorliege, sei bezeichnend für das ganze Projekt. „Es spricht auch Bände, dass die für Stuttgart 21 politisch Verantwortlichen es vorziehen, der eigenen Inszenierung fern zu bleiben, so Dr. Bongartz. OB Kuhn für die Stadt und Ministerpräsident Kretschmann für das Land haben anderweitige Termine, Verkehrsminister Dobrindt stellt lieber die neuen ICE 4 vor als optisch in Verbindung mit einem im Grunde gescheiterten Projekt gebracht zu werden. Nach der Devise „den letzten beißen die Hunde“ wird der angeschlagene Bahnchef Grube wohl von Amts wegen zur Grundsteinlegung in die Grube steigen müssen. Das Abtauchen der Projektpartner sei ein „Zeichen organisierter Verantwortungslosigkeit“: Im Grunde stehe keiner mehr hinter dem Projekt. Wie in einem Schwarze-Peter-Spiel schieben die Projektpartner die Verantwortung hin und her. Im Windschatten dieses Politikversagens wird ein Projekt weiter betrieben, dessen Kosten entgegen allen Versprechen weiter explodieren, dessen Mehrkosten keiner tragen will, das alle zeitlichen Zusagen sprengt, das wie der Berliner Großflughafen über keinen gesicherten Brandschutz verfügt und das die Verkehrs- und Umweltprobleme (Feinstaub) der Stadt wegen seiner verringerten Kapazität verschärfen wird. Die notorische Missachtung der Vorgaben von Brand- und Behindertenschutz setze einen verfassungsrechtlicher Grundkonsens, nämlich den Schutz von Gesundheit und Leben der Menschen, aufs Spiel, so Jurist von Loeper - strafbare Verkehrsgefährdungen auf Jahrzehnte hinaus seien vorprogrammiert. Unklar ist auch, für was eigentlich ein Grundstein gelegt werden soll. Dass es ein neuer Bahnhof sei, hatte die DB AG im Rechtsstreit mit den Privatbahnen (SNAG) vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart noch heftig bestritten. Es sei nur eine Bahnhofsumwandlung. In anderem Zusammenhang handelte es sich für die DB AG eigentlich gar nicht um einen Bahnhof, sondern um einen „Haupthaltepunkt“ - eine Umdefinition, die das gefährliche, extreme, für Bahnhöfe nicht erlaubte Gleisgefälle legalisieren soll. Statt eines Grabsteins für Stuttgart 21 sollte besser ein Grundstein für eine realistische Umstiegsperspektive gelegt werden, wie sie das Aktionsbündnis mit dem Konzept UMSTIEG 21 (www.umstieg-21.de) vorgeschlagen hat, so Dr. Bongartz. In diesem Sinne werde die Bürgerbewegung gegen das Projekt am Freitag, den 16.9.2016 ab 9:30 Uhr vor dem Südausgang des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit passenden Aktionen und einem Beitrag von Dr. Norbert Bongartz zur Stelle sein.   Kontakt: Norbert Bongartz    0711 698076 Werner Sauerborn   0171 320 980 1 vor Ort: Thomas Renkenberger  0157-53026375
publish
2016-09-14 13:56:06
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Ersuchen um Ihr Eingreifen gegenüber Bahnchef Dr. Rüdiger Grube
ersuchen-um-ihr-eingreifen-gegenueber-bahnchef-dr-ruediger-grube
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, in Wertschätzung für Ihr Bemühen, Macht und Menschlichkeit einander anzunähern und mehr spürbares Menschsein zu praktizieren, wende ich mich an Sie. Denn Sie haben mit der Wende nach Fukushima und mit der Öffnung für Flüchtlinge aus Krieg und erbarmungsloser Not Zeichen gesetzt, die bleiben werden. Warum sollte da nicht auch eine kluge Lösung des begrenzteren, aber bundesweit bedeutsamen Konflikts um „Stuttgart 21“ gelingen? Vorausgeschickt sei: Natürlich weiß ich um Ihre bisherige Haltung zu diesem Bahnprojekt. Ihnen ging es damit einmal um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Das Ziel, die Bahn solle zukunftsfähig sein und die Verkehrs- und Sicherheitsbedürfnisse der Bahnreisenden fördern, teilt das Aktionsbündnis, für das ich stehe. Nur sprechen die Fakten bei Stuttgart 21 eine ganz andere Sprache. Denn S 21 würde drastisch um 30 % zum Durchgangs-Haltepunkt verkleinert sowie die Menschen dauerhaft an Leib und Leben gefährden, weil - mit sechs Meter Höhenunterschied – ein sechsfach überhöhtes Gleis- und Bahnsteiggefälle entstünde sowie der Brand- und Behindertenschutz bei 145 Meter weit entfernten Fluchttreppenhäusern drastisch versagen würde. Das würde auf beschämende Weise den demokratischen Grundkonsens unserer Gesellschaft verraten. Zur Veranschaulichung auf kabarettistische Art vgl. auch die Heute-Show des ZDF von Oliver Welke vom 16.09.2016. https://www.youtube.com/watch?v=DDv25wem8gM
Zusammenhängend damit gestatten Sie bitte, dass ich Sie auf Folgendes anspreche: Bei der „Grundsteinlegung“ zu Stuttgart 21 hat Bahnchef Dr. Grube erklärt, Stuttgart 21 sei jetzt „unumkehrbar“. Das ist zwar nicht ganz neu, aber doch ein Affront und eine für ihn geradezu typische Verfälschung der Faktenlage:
  1. In Wahrheit ist das Projekt nicht allein planerisch nicht zukunftsfähig, sondern auch finanziell durch eine Kostensteigerung auf inzwischen zehn Milliarden Euro gescheitert, weil dafür kein Kostenträger aufkommen kann und will und S 21 damit auf eine Investitionsruine zusteuert, wie der Bundesrechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages letzte Woche moniert hat. Der BRH bekräftigt, dass es dem Bund nach Haushaltsrecht gemäß § 44 BHO verboten ist, ein nicht finanziertes Großprojekt zu fördern. Dem auch Ihnen verantwortlichen Chef eines staatseigenen Konzerns steht es nicht zu, sich darüber leichtfertig hinwegzusetzen.
  1. Herr Grube ignoriert damit auch die Feststellung des Bundeskanzleramts, dass Stuttgart 21 bei einer weiteren Kostenexplosion umkehrbar sei (Schriftsatz vom 2.06.2015 wegen Offenlegung amtlicher Vermerke Ihres Hauses im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das inzwischen einvernehmlich beendet wurde).
  1. Die DB AG kennt seit Mitte Dezember 2015 das Gutachten des renommierten Verkehrssachverständigen Dr. Vieregg über Projektkosten von rund zehn Milliarden Euro, die den Bahn-Aufsichtsrat zu einem eigenen Gutachtenauftrag veranlassten, über dessen Ergebnis das Aufsichtsorgan in einer Sondersitzung am 13. Oktober beraten wird und Konsequenzen daraus ziehen will. Wie schon im Februar 2013 vom Verkehrressort avisiert (siehe Vermerk an Sie vom 6.02.2013), so muss es nun auch – diesmal auf gesicherter Grundlage – um Alternativen zu S 21 gehen, um von der Bahn und vom Gemeinwohl schweren Schaden abzuwenden und damit auch die Strafverfolgung der Verantwortlichen wegen Untreue in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro zu vermeiden.
  1. Der Bundesrechnungshof weist treffend darauf hin, dass der Bund die Dinge nicht treiben lassen und sich dahinter verstecken darf, S 21 sei ein „eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn“. Und er betont zu Recht, dass der Bund den Erhalt und Ausbau der Schiene gewährleisten muss (Art. 87 e Abs. 4 GG), so dass alle Funktionsmängel und Versäumnisse an ihm haften bleiben. Zudem treffen die buchstäblich kannibalisierenden Wirkungen des Prestigeprojekts unsolidarisch zu Lasten der Menschen das marode Bahnnetz anderswo und gehen, wie der BRH herausarbeitet, unverantwortlich zu Lasten auch des Bundeshaushalts.
Bitte setzen Sie, Frau Bundeskanzlerin, jetzt im Interesse des Gemeinwohls Zeichen für den Umstieg aus der verfahrenen Sackgasse S 21. Wir aus der Bürgerbewegung würden es Ihnen danken. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eisenhart v. Loeper
publish
2016-09-19 06:40:11
Aktuelles Leserbriefe und Offene Briefe K21-neu Pressemitteilungen
Bahnchef Grube missachtet Aufsichtsrat und riskiert Strafverfolgung
bahnchef-grube-missachtet-aufsichtsrat-und-riskiert-strafverfolgung

Harte Vorwürfe muss sich Bahnchef Rüdiger Grube von dem Juristen Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, gefallen lassen. Grube hatte anlässlich der „Grundsteinlegung“ erklärt, das Großprojekt sei „unumkehrbar“, obwohl die Projektkosten von mehreren kompetenten Gutachtern, darunter dem Bundesrechnungshof als oberste Prüfinstanz der Republik, auf etwa zehn Milliarden Euro oder mehr veranschlagt worden sind. Dabei habe er nicht allein übergangen, dass das Bundeskanzleramt (in einem Schreiben seiner Kanzlei vom 2.6.2015, s. www.strafvereitelung.de) das Projekt bei Kostensteigerungen sehr wohl für umkehrbar hielt, sondern er ignoriere auch die jüngste Mahnung des Bundesrechnungshofs. Der hatte nämlich darauf hingewiesen, dass es haushaltsrechtlich verboten ist, ein nicht finanziertes Großprojekt zu fördern. Und vor allem, so von Loeper, missachte der Bahnchef, dass der Bahn-Aufsichtsrat zur Frage der Projektkosten und zum Haftungsrisiko Gutachten in Auftrag geben musste, die demnächst vorliegen sollen und über die der Aufsichtsrat am 13. Oktober erst noch beraten muss.

Bündnissprecher von Loeper hat Kanzlerin Angela Merkel – auch gestützt auf den Bundesrechnungshof - aufgerufen, den Bahnchef in die Pflicht zu nehmen und es nicht zuzulassen, „dass Herr Grube zu strafbarer Untreue der Aufsichtsräte anstiftet“, indem er so tue, als könne kein Umstieg von S 21 mehr stattfinden.

Der Untreuetatbestand „verbietet jede wissentliche Schädigung der Bahn, wie ihn der Weiterbau von S 21 darstelle. Und wer sogar, wie Grube, eine Schädigung der staatseigenen Bahn von rund sechs Milliarden Euro wissentlich in Kauf nimmt, riskiert damit mehrjährige Gefängnisstrafen und sollte dringend abberufen werden“.

Das Aktionsbündnis gegen S 21 weist aus diesem Anlass auf nicht überschreitbare Grenzen des Rechtsstaats hin. Zugleich setzt es sich mit dem Konzept Umstieg 21 dafür ein, dass die Deutsche Bahn AG und ihre Projektpartner in Stadt und Land Verhandlungen über alternative Lösungen aufnehmen. Dies hatte selbst das Bundesverkehrsministerium im Februar 2013 für richtig gehalten, bevor es entgegen der jetzt bekannten Kritik des Bundesrechnungshofs – damals namentlich von Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla – „auf Linie“ gebracht wurde.

Kontakt: von Loeper: 07452 4995 und 0174 5912495 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1

Schreiben von Loeper an Bundeskanzlerin vom 19.9.2016
publish
2016-09-21 07:05:09
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Neue Lage nach den Berichten des Bundesrechnungshofs zum Großprojekt Stuttgart 21
neue-lage-nach-den-berichten-des-bundesrechnungshofs-zum-grossprojekt-stuttgart-21

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten uns zuletzt mit Schreiben vom 22. Februar, 10. Juni und 22. August diesen Jahres an Sie sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG gewandt.

Daran anknüpfend möchten wir Sie nun darin bestärken, die Berichte des Bundesrechnungshofs (BRH) zu beachten und dabei vor allem Folgendes einzubeziehen:

Erstens: Der BRH hat seiner grundgesetzlich gesicherten staatlichen Kontrollfunktion beim Großprojekt Stuttgart 21 seit mehreren Jahren gewissenhaft entsprochen und die Stellungnahmen des Bundes und der DB AG berücksichtigt, bevor er seine Prüfungsergebnisse dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und dessen Bundesfinanzierungsgremium am 8. September 2016 mitteilte. Die DB AG hat zwar die vom BRH festgestellten Sachverhalte bestätigt, nur ist sie seinen Bewertungen nicht gefolgt. Der BRH hat auch die Behauptung des Bahn-Chefs, die Kostenschätzung von 6,5 Milliarden Euro werde eingehalten, zurückgewiesen und erklärt, nur vage Hinweise, an anderer Stelle einzusparen, genügten nicht.

Fazit: Der BRH erwartet für Stuttgart 21 etwa drei Milliarden Euro Mehrkosten, unter anderem bedingt durch Nachträge für Tunnelbohrungen in besonders schwierig zu bearbeitenden Gesteinsschichten, siehe den beigefügten SWR-Bericht „Bundesrechnungshof rechnet anders als Bahn“ vom 21. September 2016. In den drei Milliarden Euro Mehrkosten enthalten sind auch Bauzeitzinsen wegen Nutzung von Fremdkapital während der Bauzeit in Höhe von einer Milliarde Euro, die selbst in der Berechnung von Dr. Vieregg nicht auftauchen.

Zweitens: Es ist beeindruckend, mit welcher Eindringlichkeit der BRH gegenüber dem Bund und damit zugleich gegenüber dem Aufsichtsrat „die dringende Notwendigkeit“ unterstreicht, „der Wirtschaftlichkeit des Projekts … die besondere Aufmerksamkeit zu widmen“. Daher sind folgende Faktoren wesentlich:

a) Stuttgart 21 kann nicht als wirtschaftlich eingestuft werden, nachdem der BRH drei Milliarden Euro Mehrkosten zu den bisher seitens der Bahn geschätzten 6,5 Milliarden Euro veranschlagt hat, zumal es keine nachvollziehbaren, geschweige denn der Höhe nach wirkungsvollen Schritte einer Gegensteuerung gibt, welche die Mehrkosten (deren Finanzierung nicht sichergestellt ist) ausgleichen könnten. Der Gefahr, dass die DB AG „Schlupflöcher“ zur Projektfinanzierung aus Bundesmitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) nutzen könnte, stellt sich der Rechnungshof unmissverständlich entgegen.

b) Erschwerend kommt das im Prüfbericht explizit genannte Risiko der regelwidrig sechsfach überhöhten Gleisneigung des Tiefbahnhofs hinzu (sechs Meter Höhenunterschied auf 400 Meter Gleislänge innerhalb des „Haltepunkts“): Hier, so der BRH, sei offen, ob die DB AG „eine Betriebsgenehmigung … erhalten“ würde. Mit anderen Worten: Es droht eine Bauruine. Bedenkt man, dass zugleich die gesamten Bahnsteige von Stuttgart 21 über 15 Promille Schieflage aufweisen und – wie nirgends sonst bei Neubauten – dadurch bereits Gefährdungen für Bahnreisende an Leib und Leben schon im „Normalbetrieb“ des Bahnhofs entstehen, dann ist mit nicht beherrschbaren Dauerkonflikten zu Lasten der Bahn zu rechnen. Der regelwidrig schiefe Bahnhof macht eine Vielzahl von Haftungsfällen und Schadensersatzprozessen vorhersehbar. Außerdem werden Tausende Menschen gefährdet, wenn der Brandschutz versagt (siehe dazu unser Schreiben an Sie vom 2. August 2016, Seite 2 oben). Hinzu kommt die laut BRH zu befürchtende geringe Kapazität des nur achtgleisigen Tiefbahnhofs, die, so der BRH, eine „kostenintensive Aufrüstung“ notwendig machen wird.

Da aber der Tiefbahnhof nicht erweitert werden kann, führt dies in der Konsequenz dazu, dass der Kopfbahnhof erhalten werden muss. Das aber heißt, dass die Grundstücksverträge mit der Stadt Stuttgart rückgängig zu machen sind und die Bahn den Kaufpreis und die vereinbarten Zinsen in jedem Falle zurückzuzahlen hat. Diese Kosten sind dann nicht einem Aus- und Umstieg anzulasten.

c) Der BRH widerspricht dem Einwand des Bundesverkehrsministeriums, Stuttgart 21 sei „ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn“. Vielmehr habe der Bund seine Gewährleistungsverantwortung für Erhalt und Ausbau der Schiene im Interesse des Gemeinwohls zu erfüllen und Kontrollen auszuüben. Nach Haushaltsrecht sei es ihm aufgrund von Paragraf 44 Bundeshaushaltsordnung verboten, ein nicht finanziertes Großprojekt zu fördern. Das ist unmissverständlich, zumal die Projektpartner keine Mehrkosten oberhalb der vereinbarten 4,526 Milliarden Euro übernehmen und damit eine Investitionsruine droht. Bemerkenswerterweise hält sich der BRH dabei aus der Frage heraus, „ob das Projekt Stuttgart 21 abgebrochen oder weitergebaut werden sollte“. Genau damit betont er aber, dass diese Frage jetzt nach dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit von den Entscheidungsträgern beantwortet werden muss.

Drittens: Aufgrund der Feststellungen des BRH sind Projektkosten von insgesamt 9,5 Milliarden Euro zu erwarten, was die Realisierung des Projekts verhindern könnte, zumal nicht auszuschließen ist, dass noch beträchtliche Folgekosten hinzukommen können. Das Gutachten von Dr. Vieregg vom 15. Dezember 2015 über 9,8 Milliarden Euro Projektkosten wird damit – ungeachtet abweichender Begründung – im Wesentlichen bestätigt.

Mit Blick auf den zuvor genannten haushaltsrechtlich, aber auch aktienrechtlich und strafrechtlich zwingenden Maßstab, das Projekt nur weiterführen zu dürfen, wenn der Weiterbau die Bahn nicht schädigt im Vergleich zum Ausstieg und Umstieg auf eine Alternative, ist festzustellen:

a) Das Ihnen vorliegende Gutachten von Dr. Vieregg vom 10. Februar 2016 ergibt, dass der Ausstieg aus Stuttgart 21 um 5,9 bis 7,9 Milliarden Euro günstiger kommt als der Weiterbau (in meinem Schreiben vom 10. Juni war versehentlich von nur vier Milliarden Euro die Rede, was sich in etwa mit der Berechnung der Bahn decken würde, siehe unten unter Punkt d)).

b) Sie haben mit unserem Schreiben vom 2. August 2016 die Umstiegsbroschüre erhalten, die sorgfältig ausgearbeitete und sachlich fundierte Vorschläge für sinnvolle Alternativen zu S 21 enthält. Wir haben diese aus finanzieller Sicht von Herrn Dr. Vieregg begutachten lassen. Sie erhalten als Anlage sein Gutachten vom 14. September 2016, das die Kosten des Umstiegskonzepts ermittelt und zu dem Ergebnis gelangt, dass der entsprechende Umstieg um etwa 6,5 Milliarden Euro günstiger kommt als der Weiterbau des Projekts.

c) Legt man die vom BRH veranschlagten Projektkosten in Höhe von 9,5 Milliarden Euro zugrunde, liegt der Umstieg nach Dr. Vieregg um etwa 6,2 Milliarden Euro günstiger als der Weiterbau, sofern zusätzliche, vom Rechnungshof genannte Risiken außen vor bleiben. Dabei ist kaum anzunehmen, dass sich sowohl der BRH als auch der renommierte Gutachter Dr. Vieregg übereinstimmend um rund sechs Milliarden Euro verrechnet haben. Die Schlussfolgerung, der Umstieg sei wirtschaftlich vorteilhafter als der Weiterbau, erscheint also solide abgesichert.

d) Selbst auf der Basis der jetzigen Kostenkalkulation der Bahn von 6,5 Milliarden Euro würde die Vergleichsrechnung weitaus höhere Kosten für den Weiterbau als für einen Aus- und Umstieg ergeben. Denn bei gegenwärtig zu erwartenden Ausstiegskosten von 1,9 Milliarden Euro blieben bei den von der Bahn veranschlagten Projektkosten von 6,5 Milliarden Euro für den Weiterbau Restkosten von 4,6 Milliarden Euro zu bestreiten.

Bisher hat die Bahn nicht plausibel dargelegt, woraus sie ableitet, der Weiterbau des Projekts komme wirtschaftlich erheblich günstiger als der Ausstieg. Diese Annahme basiert offenbar auf einem methodischen Fehler: Die Kosten werden aufgrund der vergebenen Aufträge berechnet und die Risiken von Nachträgen ausgeklammert, was zu einer unrealistisch positiven Einschätzung der Lage führt. Im Unterschied dazu beziehen die Berechnungen des BRH und von Dr. Vieregg mögliche Risiken und Nachträge mit ein, wobei sie vergleichbare Erfahrungswerte abgeschlossener Projekte zugrunde legen. Dadurch sind unvorhergesehene Erschwernisse realitätsnah einbezogen.

Viertens: Das vor der Sondersitzung Ihres Aufsichtsrats vom 13. Oktober erwartete KPMG-Gutachten zur Kostensituation bei Stuttgart 21 sollte nicht losgelöst vom BRH und von Dr. Vieregg gewürdigt werden, das es ausgelöst hat. Es erscheint sinnvoll zu fragen,

a) ob der beauftragte externe Gutachter die Vergleichswerte aus abgeschlossenen anderen Projekten einbezieht, wie es der BRH und Dr. Vieregg getan haben,

b) wo er besondere Erschwernisse sieht und welche Bauverzögerungen er für wahrscheinlich hält und

c) ob und wie er sich im Sinne der auch vom BRH betonten Wirtschaftlichkeitsmaxime zu dem Kostenvergleich zwischen Weiterbau und Aus- bzw. Umstieg positioniert.

Eine bloße Plausibilitätsprüfung, wie sie im Januar 2013 von PwC im Auftrag des Bahn-Aufsichtsrats angestellt wurde, wäre jedenfalls unzureichend, weil diese Prüfmethode wesentliche Fehlerquellen zulässt, wie PwC seinerzeit selbst einräumte.

Die Tragfähigkeit des KPMG-Gutachtens steht und fällt mit der Transparenz und den qualitativen Voraussetzungen, unter denen es antritt.

Anknüpfend an unsere eingangs genannten Schreiben seit dem 22. Februar 2016 und die darin vorgelegten Empfehlungen wünschen wir Ihnen eine nachhaltig zukunftsweisende Entscheidung, die dem Gemeinwohl wie dem Wohl der Bahn dient.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eisenhart von Loeper & Dr. Norbert Bongartz

Sprecher des Aktionsbündnisses

publish
2016-10-06 10:02:56
Aktuelles Leserbriefe und Offene Briefe K21-neu Pressemitteilungen
Weshalb man trotz der Volksabstimmung für einen Umstieg aus Stuttgart 21 sein sollte
weshalb-man-trotz-der-volksabstimmung-fuer-einen-umstieg-aus-stuttgart-21-sein-sollte
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition »Stuttgart 21? – Bessere Bahn durch „Umstieg 21“!«, erleben Sie auch immer wieder Gespräche, in denen der Protest gegen S21 als undemokratisch bezeichnet wird, weil das Projekt doch durch eine Volksabstimmung von den Baden-Württembergern demokratisch beschlossen worden sei? Ermutigen Sie bitte die Menschen, sich dieser Petition dennoch anzuschließen: https://weact.campact.de/petitions/umstieg21 Sprechen Sie sie darauf an, dass ihre Auffassung ein Irrtum ist. Denn es spricht eine ganze Menge dagegen. Jeder einzelne dieser Punkte wäre allein schon ein Grund, nicht mehr am Ergebnis der Volksabstimmung festzuhalten: Die Bedingungen haben sich geändert Die Abstimmenden waren noch von Gesamtkosten von 4,5 Mrd. ausgegangen – inzwischen geht der Bundesrechnungshof aber von mehr als dem Doppelten aus. Die Abstimmenden waren von einer Leistungssteigerung durch den Tiefbahnhof ausgegangen – inzwischen ist aber gewiss: S21 wird ca. 30 % weniger Züge bewältigen als der bestehende Bahnhof. Die Abstimmenden waren von einem voll funktionsfähigen Bahnhof ausgegangen – inzwischen fürchtet aber auch der Bundesrechnungshof, dass die Bahn für S21 (wegen der 6-fach überhöhten Gleisneigung im Tiefbahnhof) nur eine eingeschränkte Betriebsgenehmigung bekommt. Die Abstimmenden waren getäuscht worden In der „Informations“-Broschüre des Staatsministeriums war z.B. der Eindruck erweckt worden, bei einem Ausstieg aus dem Projekt müsse der Steuerzahler 1,5 Mrd. ohne Gegenwert bezahlen. Tatsächlich aber war die Hälfte dieses Betrags gar nicht vom Steuerzahler zu bezahlen, sondern nur ein Rücktauschgeschäft zwischen der Bahn und der Stadt Stuttgart – nämlich fast 0,8 Milliarden, die die Bahn der Stadt Stuttgart für die dann nicht bebaubaren Gleisgrundstücke hätte zurück bezahlen müssen (und wofür die Bahn dann den Gegenwert der Grundstücke auch wieder zurück bekommen hätte). Und tatsächlich entfiel ein Viertel dieser 1,5 Milliarden auf den Ausstieg aus der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm – aus der ja aber gar nicht ausgestiegen werden sollte (und die auch ohne den Tiefbahnhof genauso gut betrieben werden kann). Also in Wahrheit nicht 1,5 Milliarden „für nix“, sondern höchstens 400 Millionen (nicht „für nix“, sondern) für den Erhalt eines hervorragenden (nur eben seit Jahren nicht mehr renovierten) Kopfbahnhofs. Die Abstimmung hatte keine zuverlässige Faktenbasis Für jede Abstimmung gilt, dass erst die Abstimmenden über die Fakten informiert werden müssen (z.B. Kosten und Leistungsfähigkeit des Projekts), damit sie sich danach eine Meinung darüber bilden können, wie sie das Projekt bewerten wollen. Werden aber die Fakten (wie in der „Informations“Broschüre des Staatsministeriums zur Volksabstimmung) vor der Abstimmung als gegensätzliche Meinungen präsentiert, ist die Abstimmung nicht sachgemäß. (Man kann nicht abstimmen: Bist du für einen Bahnhof für 4,5 Mrd. oder gegen einen Bahnhof für 10 Mrd.? – dann wird es zu einer Abstimmung, wem man mehr glaubt, statt zu einer über das Projekt.) Eine Volksabstimmung bindet nur die Regierung, nicht das Volk Das Volk ist der Souverän und bleibt grundsätzlich in seinem Wollen und Handeln frei. Das Gleiche gilt für die Parteien, die die Willensbildung des Souveräns organisieren sollen – sonst müssten nach jeder Wahl die unterlegenen Parteien die Positionen der (von der Mehrheit gewählten) Regierung vertreten. Keine Abstimmung befreit die Regierung von der Verantwortung Ganz gleich, wie groß die Mehrheit ist, die sich für eine Sache ausgesprochen hat – eine Regierung hat immer nach dem obersten Grundsatz zu verfahren, „Schaden vom Volk abzuwenden“. Wenn solcher Schaden durch eine Abstimmung droht – sei es, weil die Abstimmung unter falschen Voraussetzungen stattgefunden hat, sei es, weil sich die Voraussetzungen mittlerweile geändert haben – muss eine Regierung die Abstimmung zur Disposition stellen. Keine Abstimmung befreit die Menschen von der Verantwortung Ganz gleich, wie groß die Mehrheit ist, die sich für eine Sache ausgesprochen hat – jeder Bürger muss weiterhin seine persönliche ethische Entscheidung treffen, ob er diese Sache unterstützen kann oder dagegen arbeiten muss. Keine Abstimmung gilt für alle Ewigkeit Jede, wirklich jede Abstimmung auf der ganzen Welt kann und muss korrigiert werden, wenn man Schwächen, Fehler, Änderungen gegenüber der Ausgangssituation feststellt oder einfach eine neue Bewertung vornimmt. Wer behauptet, einen Beschluss umsetzen zu müssen, komme, was da wolle, der handelt verantwortungslos und schadet der Bevölkerung, die Anspruch auf ein Regierungshandeln hat, das sich mit Verstand und ethischem Kompass an der jeweiligen Realität orientiert. Deshalb: Werben Sie für einen Umstieg auf die Modernisierung des Kopfbahnhofs (www.umstieg-21.de), werben Sie für unsere Petition an die Bahn-Führung (https://weact.campact.de/petitions/umstieg21) – das Ergebnis der Volksabstimmung hat sein Verfallsdatum längst erreicht.
publish
2016-10-11 16:16:49
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Anmelden