„Kohle bleibt unten, Bahnhof bleibt oben!“, unter diesem Motto werden etwa 200 S21-GegnerInnen die Proteste gegen die Räumung der BesetzerInnen des Hambacher Walds und gegen die Fortsetzung der Rodungen zur weiteren Braunkohleförderung unterstützen.
„Vieles verbindet uns mit den Protesten im Hambacher Wald, besonders der Widerstand gegen Naturzerstörung und die skrupellose Klimaschädigung in diesen Zeiten, so Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses.
Wie im Schlossgarten vor 8 Jahren seien auch im Hambacher Wald große alte Baumbestände für ein unsinniges und destruktives Vorhaben gefällt worden. Hier für einen rückwärtsgewandten Bahnhof, dort für eine Energie von gestern. Und sie wollen weiter machen, hier wie da.
Hambacher Wald – ein Kampf für den Ausstieg aus der klimaschädlichen Braunkohle, Stuttgart 21 – ein Kampf gegen Deutschlands klimabelastendstes Infrastrukturprojekt!
„Wir haben also allen Grund zur Solidarität mit dem Widerstand im Hambacher Forst. Deswegen fahren wir hin!“ so von Loeper.
Die Busse des Aktionsbündnisses starten am 6. Oktober, einem Tag mit schönstem Spätsommerwetter, um 6.30 Uhr am Arnulf-Klett-Platz (Hauptbahnhof).
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publish2018-10-03 21:35:12Aktuelles K21-neu PressemitteilungenWenn sich am kommenden Samstag wieder Tausende zum Protest gegen Stuttgart 21 versammeln, wird in der „wirtschaftsnahen“ Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine spendenfinanzierte Großanzeige erscheinen. Über 2000 Bürger*innen appellieren an ihre Bundestagsabgeordneten: „Stoppen Sie Stuttgart 21 jetzt!“ Zu den Erstunterzeichner*innen zählen der Bildhauer Peter Lenk, der Vorsitzende der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch, der Schriftsteller Walter Schorlau, der Schauspieler Walter Sittler, die Kabarettistin Christine Prayon (heute-show), der Umweltjournalist Franz Alt, der Autor Prof. Jürgen Lodemann und der Verkehrswissenschaftler Dr. Hermann Knoflacher aus Wien.
„Innerhalb von acht Wochen sind über Hunderte Einzelspenden die erforderlichen 50.000 Euro zusammen gekommen“, so Dr. Winfried Wolf, Verkehrspolitiker und Autor, der die Initiative zu der FAZ-Anzeige ergriffen hatte. Die Spendeneinnahmen seien sogar deutlich über das gesetzte Ziel hinaus geschossen, so Wolf. Bemerkenswert sei, dass 14,5 Prozent der Spender*innen aus Stuttgart und Umgebung stammten, 29,8 Prozent aus dem übrigen Baden-Württemberg und damit die deutliche Mehrheit aus anderen Bundesländern. Immer mehr werde verstanden, dass es bei Stuttgart 21 nicht nur um einen Bahnhof im Südwesten gehe, sondern um eine grundsätzliche verkehrspolitische Fehlentwicklung bei der in großem Stil und unumkehrbar Verkehr von der Schiene auf die Straße zurückverlagert werde. Dass es um mehr als einen Bahnhof geht, zeigt auch die verheerende Klimabilanz von Stuttgart 21, nach der – je nach Szenario – Deutschlands klimabelastendes Infrastrukturprojekt bis 2050 zusätzlich 5,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid emittiert haben würde.
„Wenn trotz unübersehbarer Bauentwicklung sich weiterhin so viele an Protesten, an der politischen und juristischen Auseinandersetzung oder an der Finanzierung dieser Anzeige beteiligen, dann wird deutlich, dass das Argument ‚zu spät‘, nicht mehr verfängt“, so Bündnissprecher Eisenhart von Loeper. Zumal mit Umstieg 21 ein machbares Konversionskonzept vorliege und ein Ausstieg also nicht in einem Schwarzen Loch enden werde, womit Projektbefürworter gern drohen. Für rückwärtsgewandte und nachhaltig klimabelastende Technologien und Projekte könne es keinen Point of no return geben – so wird auch in dem am Freitag den Bundestagsabgeordneten zugesandten Appell argumentiert.
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publish2018-09-28 22:03:53Aktuelles K21-neu PressemitteilungenIrgendwann wird jemand für die Milliarden ungedeckter Kosten, die mit jedem Tag Weiterbau von Stuttgart 21 ansteigen, gerade stehen müssen. Da scheint die DB AG verstärkt den Bund ins Auge zu fassen. Es müsse, so Bahn-Chef Lutz kürzlich im Interview mit der Stuttgarter Zeitung, geklärt werden, ob der Bund „Teil der Lösung sein will“. Ohne den Bund, der ja schließlich alleiniger Eigentümer der Bahn AG sei, hält Lutz die Finanzierung der bisher offiziell eingestandenen ungedeckten Kosten von fast vier Milliarden Euro für „nicht möglich“ (Stuttgarter Nachrichten vom 14. August 2018).
Die Bahn werde offensichtlich nervös, weil sie befürchten muss, auf Kosten in noch ganz anderer Größenordnung sitzen zu bleiben, so Rechtsanwalt und Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper. Es gehe nicht nur um jetzt schon von unabhängigen Gutachtern auf mindestens 5,5 Milliarden Euro taxierten ungedeckten Kosten, sondern auch um alle weiteren Kosten und Risiken des Stuttgarter Skandal-Projekts, als da sind: Weitere sich bereits abzeichnende teure Verzögerungen aufgrund technischer Probleme und fehlender Baugenehmigungen. Zudem gibt es nach wie vor keine tragfähigen Lösungen für den Brand- und Überflutungsschutz und schon jetzt werden teure Weiterbaumaßnahmen („Verbesserungen“) geplant, um die zu geringe Kapazität von Stuttgart 21 irgendwie zu heilen – ein Fass ohne Boden, das die DB, wenn nicht in die Insolvenz, so auf Jahre in die Handlungsunfähigkeit treiben würde.
Der Wink mit dem Zaunpfahl Richtung Bund¹ mache auch deutlich, dass die Bahn nicht viel Hoffnung in den von ihr im Dezember 2016 gegen die Projektpartner angestrengten Rechtsstreit setzt, so von Loeper. Dieses Verfahren, das einen Offenbarungseid in der Frage der Mehrkostenträgerschaft bringen würde, wird von der DB mit Billigung des Gerichts und der Projektpartner so gut es geht verzögert. Der Streitstoff sei mit 1400 Seiten Gerichtsakten so umfänglich, dass es frühestens 2019 zu einer ersten Verhandlung kommen könne, so ein Gerichtssprecher. Gerichtspraktiker, wie der ehemalige Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dieter Reicherter meinen, auch ein solches Aktenvolumen sei bei gutem Willen in einer Woche durchgearbeitet, bei wirklicher Überlastung müssten zur Verstärkung des Gerichts neue Stellen angefordert werden.
„Dass nun Milliarden Euro in noch nicht einmal absehbarer Höhe dem Steuerzahler vor die Füße gekippt werden sollen, ist ungeheuerlich und eine Vergesellschaftung der Kosten einer gigantischen Misswirtschaft, ohne dass je Verantwortlichkeiten geklärt und strafrechtliche Konsequenzen gezogen worden sind“, so von Loeper. Das Aktionsbündnis fordert daher einen Baustopp zumindest bis zur Klärung der Mehrkostenträgerschaft sowie die umgehende Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen für das S21-Desaster in der Politik und bei der DB AG.
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¹ Mit anderer Begründung argumentierte auch Matthias Gastel, Bahnpolitiker der Grünen Bundestagsfraktion im Verkehrsausschuss am 11. Juni: „Diese politische Einflussnahme durch verschiedene Bundesregierungen macht auch deutlich, dass diese sich angesichts steigender Kosten aus der Finanzierung nicht einfach billig davonstehlen kann. Ohne die Stützung und Unterstützung des Bundes wäre dieses Projekt längst gescheitert.“
publish2018-08-23 12:57:44Aktuelles K21-neu PressemitteilungenAuch als Gegner/innen des Bahnhofsprojekts begrüßen die GewerkschafterInnen gegen Stuttgart21 den Besuch von DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell heute auf der S21-Baustelle. Erster Job von Gewerkschaften sei es, sich um die Einkommens- und Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen zu kümmern, egal wo sie arbeiten – so die Gewerkschaftergruppe. Die Arbeit auf den S21-Baustellen sei hart, nicht zuletzt für die Berufspendler aus Österreich, die in den Tunneln arbeiten. „Als S21-GegnerInnen respektieren wir auch die fachlich besonders hohen Ansprüche in den verschiedenen Gewerken des Projekts. Unter hohem politischen Druck sollen die KollegInnen die oft riskanten und kaum realisierbaren Vorstellungen von abgehobenen Architekten, Investoren und gigantomanen PolitikerInnen realisieren.“
Vom DGB als politischem Dachverband der deutschen Gewerkschaften müsse aber auch der Blick über den betrieblichen Tellerrand erwartet werden: die KollegInnen auf den S21- Baustellen arbeiten an einem in vielfacher Hinsicht destruktiven Projekt. In Zeiten des immer bedrohlicheren Klimawandels trägt Stuttgart 21durch gigantische Betonverbräuche und durch die Verkehrsverlagerungen von der Schiene auf die Straße infolge der Kapazitätsreduzierung von S21 zu einer Steigerung des Klimagases Co2 um – je nach Szenario - bis zu 5,6 Mio. Tonnen.
Mit Kosten, die bahnunabhängige Experten, darunter der Bundesrechnungshof, auf bis zu 10 Mrd. und weit darüber taxieren, blockiert das Projekt Investitionen in die arbeitnehmerrelevate Daseinsvorsorge – im Schienenverkehr, namentlich dem ÖPNV, mittelbar auch in weiteren öffentlichen Aufgabenbereichen.
Der von den S21-GegnerInnen geforderte Umstieg (www.umstieg-21.de) würde für beteiligten Arbeitnehmer ebenso gute Arbeitsplatzperspektiven bieten. Eigentlich sei ja die Politik der Konversion ein strategischer Ansatz der Gewerkschaften für den Umstieg aus gesellschaftlich destruktiver Arbeit wie etwa in der Rüstungsindustrie. Den Beschäftigten die Angst vor einem Scheitern des Projekts zu nehmen, sollte auch Gegenstand der Gespräche von Körzell auf den S21 Baustellen sein.
Ein (zu) kurzfristiges Gesprächsangebot der Gewerkschaftergruppe gegen S21 an Kollegen Körzell konnte nicht mehr organisiert werden. Körzell setzt am Mittag seine Sommertour 2018 zur Bergader Käserei in Waging am See fort – sicher ein weniger spektakulärerer Termin.
publish2018-08-09 10:27:55Aktuelles K21-neu PressemitteilungenDass selbst unter einem grünen Justizsenator die Berliner Generalstaatsanwaltschaft der juristischen Aufarbeitung von Stuttgart 21 ausweicht, hat in der Stuttgarter Bürgerbewegung Unverständnis und Empörung ausgelöst. Als „fern liegend“ bezeichnet die Generalstaatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Untreue gegen die Bahn-Entscheider in einem von zwei Ablehnungsbescheiden von Mitte Juli, und lehnt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Bahnvorstand Pofalla, Bahnchef Lutz u.a ab. Die Beschuldigten hätten die Schädigung ihres Unternehmens ja nicht aktiv gebilligt und hätten sich auf (nicht veröffentlichte) Auftragsgutachten berufen können.
Mit einer derart lapidaren und vordergründigen Antwort, die sich nicht einmal die Mühe macht, die zahlreich eingebrachten Fakten, Belege und Beweisanträge zu würdigen, setzt sich die unselige Tradition von Verwaltungsgerichten und Staatsanwaltschaften fort, einer adäquaten Auseinandersetzung mit dem Skandalprojekt aus dem Weg zu gehen. Noch kein Gericht habe sich, so die Anzeigeerstatter Rechtsanwalt und Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper und der Vorsitzende Richter am Landgericht a. D. Dieter Reicherter, ernsthaft mit der Verantwortung für ein Projekt befasst, das Landesverkehrsminister Hermann als die „größte Fehlentscheidung der Bahngeschichte“ bezeichnet, das der bahnunabhängige Analyst und Bahn-Wissenschaftler Dr. Christoph Engelhardt als „größten technisch-wissenschaftliche Betrugsfall der deutschen Industriegeschichte“ und der international renommierte Brandschutzexperte Hans-Joachim Keim als „Staatsverbrechen“ bezeichnen.
Wenn die Verantwortlichen für ein Großprojekt, das dem Steuerzahler Milliarden um Milliarden Mehrkosten aufbürdet, das längst von seinen Machern als unwirtschaftlich bezeichnet wird, das völlig unbeherrschbare Risiken birgt und in Zeiten des Klimawandels als Umweltverbrechen bezeichnet werden muss, keinerlei Konsequenzen fürchten müssen, wird es viele weitere BERs und Stuttgart 21 geben.
In diesem Sinne sei auch das gerade von Bundesverkehrsminister Scheuer auf den Weg gebrachte Planungsbeschleunigungsgesetz die völlig falsche Konsequenz aus dem Stuttgart-21-Debakel. Es waren nicht überbordende Bürokratie und zu viel Bürgerbeteiligung, die zum Problem wurden, sondern die nicht rechtzeitig erkannte und gestoppte Sinnlosigkeit und Unwirtschaftlichkeit des Projektes selbst.
Statt die Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr einzuschränken, müsste die Justiz in den Stand versetzt und ermutigt werden, fundamentale Fehlentwicklungen rechtzeitig zu stoppen. Gezielte Falschinformationen, wie sie das Projekt Stuttgart 21 von Anfang an charakterisierten, müssen explizit strafbar werden und ggf. auch zum Projektabbruch führen können. Fatal ist, dass der Gesetzentwurf die besonders verheerende Möglichkeit, Fakten zu schaffen, ohne dass wichtige Planungsfragen abgesichert sind, noch erweitern will.
Das Aktionsbündnis wird die Untätigkeit der Berliner Staatanwaltschaft nicht auf sich beruhen lassen. In seinem Auftrag haben die beiden Juristen Gegenvorstellungen an die Generalstaatsanwaltschaft und den Justizsenator übersandt, womit sie die Verpflichtung begründen, umgehend Ermittlungen aufzunehmen.
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PM Ermittlungen gegen Stuttgart-21-Verantwortliche unabweisbar
Gegenvorstellung zu 1.Bescheid
2. Bescheid GenSta
1. Bescheid GenSta
Gegenvorstellung zu 2. Bescheid
publish2018-08-04 03:53:18Aktuelles K21-neu PressemitteilungenMauscheln Stadt und Land mit der DB, um die Gerichtsentscheidung, wer die offenen Milliardenrechnungen bei Stuttgart 21 zahlen soll, möglichst lange hinauszuzögern? Diesen Verdacht äußert das Aktionsbündnis in einem Schreiben an Verkehrsminister Winfried Hermann und OB Fritz Kuhn.
Während die Projektkosten des von der Bahn längst als unwirtschaftlich bewerteten Projekts in Riesenschritten steigen – zugegeben sind 8,2 Milliarden Euro, realistisch sind weit über 10 Milliarden Euro– ist weiter unklar, wer für die Mehrkosten aufkommen soll. Seit Jahresende 2016 schwelt der von der DB AG beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingeleitete Prozess, mit dem die Bahnspitze rund 65 Prozent aller Mehrkosten, die den Kostendeckel des Finanzierungsvertrags von 4,526 Milliarden Euro übersteigen, auf die Projektpartner abwälzen will – wohlgemerkt: bereits entstandene und alle künftigen Mehrkosten. Schon bei den derzeit offiziell eingestandenen Kosten von 8,2 Milliarden Euro kämen auf die Projektpartner demnach zusätzliche Forderungen in Höhe von ca. 2,38 Milliarden Euro zu.
In der Sache sind die Argumente längst ausgetragen. Dass die Verpflichtung zu Gesprächen bei Mehrkosten, die sogenannte Sprechklausel des Finanzierungsvertrages, natürlich keine Verpflichtung zu zahlen auslöst, also keine „Zahlklausel“ ist, wurde ebenso vorgetragen wie der Verweis auf die Verjährung der Forderung spätestens 2012, nachdem die DB nachweislich bereits 2009 von der Überschreitung des Kostendeckels von 4,5 Milliarden Euro wusste.
Bei diesem Stand der Dinge hätte jedes Gericht längst einen Verhandlungs- bzw. Entscheidungstermin anberaumt, so Dr. Eisenhart von Loeper, erfahrener Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses. Das Stagnieren des Verfahrens sei nur denkbar, wenn es hierzu eine Übereinkunft, sprich Mauschelei, der Prozessbeteiligten gebe.
Je früher feststünde, wen die nach oben unbegrenzten Milliarden-Mehrkosten treffen, desto wahrscheinlicher würde dies bei dem oder den betroffenen Projektpartnern eine erneute Diskussion über den Ausstieg auslösen. Nicht unwahrscheinlich wäre z. B., dass mit einer Gerichtsentscheidung Forderungen von 2 bis 3 Milliarden Euro und mehr bei der DB, letztlich beim Bund, hängen bleiben. Dass Bundesregierung oder Bundestag solche Mehrkosten unbeeindruckt auf sich nehmen, ist schwer vorstellbar. Der Verdacht drängt sich auf, dass Stadt, Land und Bund die „Stunde der Wahrheit“ möglichst lange hinauszögern wollen, um noch mehr Fakten schaffen zu können, die eine Umkehr ausschließen sollen. Betriebswirtschaftlich sind jedoch weitere Investitionen in ein unwirtschaftliches Projekt „sunk costs“, verlorene Kosten – hier zu Lasten der Allgemeinheit.
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http://www.kopfbahnhof-21.de/verschleppung-des-prozesses-der-db-ag-gegen-die-projektpartner-durch-mitwirkung-von-stadt-und-land-wegen-projektfoerderpflicht-zum-bahnprojekt-stuttgart-21/
publish2018-07-09 13:55:51Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen„Fehler intelligent zu korrigieren, scheint für Regierende tabu zu sein.“ So bewertet Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, den Entschluss von CDU/CSU und SPD, zur Anhörung des Verkehrsausschusses über „Aus- und Umstieg beim Bahnprojekt Stuttgart 21“ vier ausgewiesene Protagonisten und Profiteure von S 21 zu benennen: „Thomas Bopp und Bernd Hillemeier, Manfred Leger und Walter Wittke – diese Drahtzieher des Projekts eignen sich denkbar schlecht für eine vorbehaltlose Aufklärung.“
Als umso aufschlussreicher erwiesen sich dort die Aussagen von Dipl. Ing. Architekt Hannes Rockenbauch, der gegen das trügerische Motto „Augen zu und durch“ überzeugend dargelegt habe, warum ein Umstieg auch heute noch machbar und lohnend, notwendig und richtig sei. Als ehrenamtlich engagierter Experte habe Rockenbauch der Bürger- und Demokratiebewegung gegen Stuttgart 21 von Beginn an immer wieder wichtige Impulse gegeben.
Zu den Ausführungen des von der AfD in den Ausschuss geladenen Ex-Bahnmanagers Thilo Sarrazin merkt von Loeper an: Nicht erst dessen Bekenntnis habe ans Licht gebracht, dass die Bahnchefs schon frühzeitig um die horrende Unwirtschaftlichkeit des Projekts wussten.
Auch die harten Fakten im Rechtsgutachten von Dr. Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim, begründeten den dringenden Tatverdacht der schädigenden Untreue zu Lasten des Bahnkonzerns.
Bekräftigt habe dies heute auch Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof: Er halte es für „evident“ geboten, dass die Berliner Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen die Tatverdächtigen zu führen habe.
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publish2018-06-11 12:48:48Aktuelles K21-neu PressemitteilungenÄhnlich wie im Falle des Ex-VW-Chefs Winterkorn müssen auch rechtliche Konsequenzen für die DB-Verantwortlichen gezogen werden, die mit ihrem Festhalten an Stuttgart 21 trotz der ihnen bekannten Unwirtschaftlichkeit des Projekts einen Milliardenschaden zulasten der DB AG angerichtet haben. Winterkorn droht inzwischen der finanzielle Ruin, weil er seine Unschuld für die Schädigung seines durch den Diesel-Skandal schon aufgrund der sog. Organhaftung nicht wird beweisen können. Die US-Justiz hat Haftbefehl gegen Winterkorn erlassen, die Ermittlungen in Deutschland gegen Winterkorn und 38 weitere Beschuldigte seien „auf der Ziellinie“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Wie Winterkorn, so haftet auch der ehemalige Bahnchef Rüdiger Grube, der nach seinem Ausscheiden mit einem Beratervertrag mit dem von ihm begünstigten Tunnelbohrmaschinenhersteller Herrenknecht in die Schlagzeilen geriet, mit seinem persönlichen Vermögen für den fahrlässig verursachten Schaden des Konzerns. Das Gleiche gilt für den ehemaligen Infrastrukturvorstand Volker Kefer, wie für den jetzigen DB-Chef Richard Lutz, der schon seit 2003 in leitender Funktion, seit 2010 auch als Finanzvorstand von der Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 wusste.
Da nicht zu erwarten ist, dass der neue Vorstand gegen den alten und gegen sich selbst in früherer Funktion Schadenersatz einklagen wird, muss der Aufsichtsrat als Organ des Eigners Bund den Vorstand verpflichten, Klage gegen die Verantwortlichen zu erheben - andernfalls würde allein dieses Versäumnis den Tatvorwurf der Untreue begründen.
Für dringend geboten hält es Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, dass endlich auch strafrechtlich gegen die DB-Verantwortlichen vorgegangen wird, wie es die Braunschweiger Staatsanwaltschaft im Falle Winterkorn längst getan hat. Ein gerade veröffentlichtes Gutachten des Wirtschaftsstrafrechtlers Prof. Jens Bülte von der Uni Mannheim kommt zu einem vernichtenden Urteil für die Berliner Staatsanwaltschaft (s. www.strafvereitelung.de), die trotz dringendem Tatverdacht bisher Ermittlungen verweigert hat. Verstärkt wurde Bültes Rechtsauffassung in einer Erklärung des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Wolfgang Neskovic (ebd.). Auch die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, zugleich Mitglied des DB-Aufsichtsrats, fordert "vernünftige Strafen, um Manager und Unternehmen von Betrugsversuchen abzuhalten“. Diese auf Winterkorn bezogene Aussage müsse auch für die Verantwortlichen (Ex-)Vorstände der DB gelten, so von Loeper. Die Entscheidung über Ermittlungen liegt derzeit bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.
Mit Sicherheit werden auch die jüngsten Einlassungen von DB-Chef Lutz in die strafrechtliche Würdigung Eingang finden. Lutz hatte in nicht-öffentlicher Sitzung im Verkehrsausschuss am 18.4. eingeräumt, dass Stuttgart 21 unwirtschaftlich und ein Fehler gewesen sei. „Mit dem Wissen von heute würde man das Projekt nicht mehr bauen.“ Dieses „Wissen von heute“ hatte Lutz nachweislich schon von Anbeginn an.
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publish2018-05-08 07:30:52Aktuelles K21-neu Pressemitteilungenhttps://www.youtube.com/watch?v=lu9b_eSMoQo
publish2018-04-29 21:41:48Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen VideosDer Mannheimer Strafrechtler Prof. Jens Bülte hält Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Bahnverantwortlichen wegen strafbarer Untreue bei ihren Weiterbauentscheidungen zu Stuttgart 21 für dringend geboten. Das ist das Ergebnis eines umfangreichen Gutachtens mit einer Vielzahl von Belegen und etwa 300 Seiten Materialien, das das Aktionsbündnis heute veröffentlichte. Bülte erklärt mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: „Nach Art eines Spielers und entgegen den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt“ habe man bei S21 „eine äußerst gesteigerte Verlustgefahr“ auf sich genommen, um einer „höchst zweifelhaften Gewinnaussicht“ willen. Auch der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic, bestätigte in einer schriftlichen Erklärung, dass Ermittlungen wegen Untreue „evident“ geboten seien.
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht sich in seiner Rechtsauffassung damit von unabhängigen Juristen hohen Ranges bestätigt. Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper fordert nun, nachdem auch Bahnchef Richard Lutz laut Presseberichten die Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 am 18. April im Verkehrsausschuss des Bundestages eingestanden habe, die Justiz müsse dem „Weiterwursteln“ strafrechtliche Schranken ziehen. Es gehe hier um mehr als einen Skandalbahnhof in Stuttgart. Die fehlende strafrechtliche Ahndung kapitaler Fehlentscheidungen sei einer der wesentlichen Gründe für das Scheitern von Großprojekten in Deutschland. Neskovic erwartet daher, „dass die Berliner Staatsanwaltschaft sich den sicherlich schwierigen und umfangreichen Ermittlungen mit professionellem Engagement widmet. Dabei vertraue ich darauf, dass die neue Generalsstaatsanwältin Frau Koppers und der Grüne Justizsenator Behrendt die ihr durch das Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesene Leitungs- und Aufsichtsverantwortung für die ihnen unterstellten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wahrnehmen.“
Dies sei dringend geboten, so Dieter Reicherter, ehemaliger Vorsitzender Richter einer Strafkammer am Stuttgarter Landgericht, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin im laufenden Anzeigeverfahren durch „besondere Nähe“ zur DB AG aufgefallen sei und sich, so Gutachter Bülte, ohne gesicherte Fakten und damit gesetzwidrig hinter eine „unternehmerische Ermessensfreiheit“ zurückgezogen habe. Bülte bescheinigt den Entscheidern der Bahn teils „schwere Pflichtverletzungen“ in den unterschiedlichen Phasen des Projekts vom Vertragsschluss bis zur jüngsten Kostenanhebung auf 8,2 Milliarden Euro.
Die Politik muss jetzt ernsthaft die Option eines Umstiegs von Stuttgart 21 prüfen. Dass das Umstieg21-Konzept in Kürze im Verkehrsausschuss des Bundestages vorgestellt werden soll, sei ein erster Schritt der Offenheit. Dem müssen nun ernsthafte Diskussionen und Konsequenzen auf allen politischen Ebenen folgen. Es sei geradezu schizophren, dass namhafte Politiker das Projekt in Grund und Boden kritisieren und im gleichen Atemzug einen Weiterbau fordern.
Essentials des Gutachtens zu S21-Untreuefragen
Erklärung Neskovic BGH-Richter a.D.
Bülte-Gutachten ohne Anlagen
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publish2018-04-26 10:55:17Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen