Stuttgart 21 blockiert Europas Güterverkehrstuttgart-21-blockiert-europas-gueterverkehr
Zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels am 1. Juni 2016 stellt das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fest: „Mit bergmännischer Bravour hat die Schweiz unterm Gotthard geschafft, was in Deutschland wegen verfehlter Verkehrspolitik nicht einmal oberirdisch klappt: Der am 1. Juni 2016 feierlich eröffnete Gotthard-Basistunnel ist eine Meilenstein für Europas Güterverkehr auf Schienen. Er wäre jedoch noch wesentlich wertvoller, wenn auch die Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel bereits viergleisig ausgebaut wäre. Dies aber wurde jahrelang sträflich versäumt. Statt dessen setzen die Verantwortlichen weiterhin auf das widersinnige und milliardenteure Prestigeprojekt "Stuttgart 21", das in kannibalischer Weise wesentlich sinnvollere Bahnvorhaben blockiert.“ Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon 07452-4995, e.vonloeper@t-online.de Hermann Schmid, Telefon 0171-5531693, hermann.schmid@antispam.de
publish2016-06-01 09:40:01Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Verdacht der rechtwidrigen Einflussnahme auf Weiterbauentscheidung erhärtetverdacht-der-rechtwidrigen-einflussnahme-auf-weiterbauentscheidung-erhaertet
Das Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 findet sich im Prozessergebnis um die Freigabe geschwärzter Vermerke voll bestätigt. Die weiteren nun einsehbaren Passagen des bisher geheim gehaltenen Dokuments zeigen, dass es in der Sache massive, wenn auch diplomatisch formulierte Forderungen gab, Verkehrs-Staatssekretär Odenwald solle seine begründete Forderung der ernsthaften Prüfung des Ausstiegs aus dem Projekt aufgeben. Obwohl es den Staatssekretären darum ging, bei Stuttgart 21 „vor dem Hintergrund der Entwicklung beim BER eine möglichst belastbare Finanzierung gewährleisten und Risiken soweit wie möglich ausschließen“ zu können, sollte sich das Verkehrsministerium die Meinung des Bahnvorstands zu eigen machen. Dieser votierte dann trotz der enormen Kostensteigerung für Weiterbau. Die jetzt offengelegten Textpassagen stellen weitere Mosaiksteine eines Ablaufs dar, an dessen Ende der Aufsichtsrat der DB am 5. März 2013 ein offenkundig unwirtschaftliches Projekt aus sachfremden politischen Motiven weiterbauen ließ. Schon der damalige Beschluss ignorierte die gesetzliche Verantwortung der Aufsichtsräte und stellte einen schwerwiegenden Rechtsverstoß dar. Unabhängig von der Strafwürdigkeit der damaligen manipulativen Eingriffe muss im Vorfeld des in nächster Zeit einzuräumenden weiteren Kostensprungs auf mindestens 10 Mrd. Euro erwartet werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss dann ausschließlich an der Wirtschaftlichkeit und am Gemeinwohl orientiert. Anlage: Vermerk mit den zusätzlich entschwärzten Passagen in eckigen Klammern Bewertung der entschwärzten Passagen im Einzelnen:
  • Abschnitt Votum: Verkehrsressort soll zügig zur Finanzplanung des Bahnvorstands (Mehrkosten für projektinterne Zwecke aus Eigenmitteln bei Schuldenreduzierung über 10 Jahre, siehe S. 3 unten) – das heißt Weiterbau des Projekts S 21 – Stellung beziehen und damit den vom Bundesministerium bevorzugten Kurs des S-21-Ausstiegs verlassen, der Aufsichtsrat der DB AG soll in diesem Sinne „zügig entscheiden“. Darin liegt eine klare Tendenz zur – gesetzwidrigen – Bevormundung.
  • Die entschwärzte Behauptung auf Seite 3, Absatz 2 Satz 4, das Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium sei nicht mit den Ministerien der Finanzen und der Wirtschaft abgestimmt gewesen, widerspricht Aussagen in diesem Dokument, das jedenfalls gemeinsame Absichten der drei Staatssekretäre sichtbar macht.
  • Das BMVBS befürchtet auf Seite 4, vorletzter Absatz, dass die Kostenexpansion um mehr als zwei Milliarden Euro andere Projekte kannibalisiert und macht sich damit die Auffassung der Projektkritiker zu Eigen.
  • Abschließend soll mit aller Macht eingewirkt werden, im Aufsichtsrat für den vom Bahnvorstand  angesteuerten Weg, das heißt für den Weiterbau, zu entscheiden.
  • Die Devise wurde dann politisch als  Machtwort „Stuttgart 21 wird gebaut, auch wenn es nicht mehr wirtschaftlich ist“ von den führenden Köpfen der Bundesregierung Mitte Februar 2013 definitiv und vorbehaltlos verkündet.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper 07352 4995
publish2016-05-27 09:44:27Aktuelles Dokumente K21-neu Pressemitteilungen
Kanzleramt vor dem Kadikanzleramt-vor-dem-kadi
Am Donnerstag, 26. Mai (9.30 Uhr), verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über eine Klage, bei der sich  die oberste Exekutive, das Bundeskanzleramt, wegen ihres massiven Einflusses auf den Weiterbau von „Stuttgart 21“ Anfang 2013 vor Gericht verantworten muss. Kläger ist Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, der bereits die Übergabe von S 21 - Vermerken des Kanzleramts an den damaligen Amtschef und heutigen DB-Vorstand Ronald Pofalla und an Kanzlerin Angela Merkel durchsetzen konnte. Im laufenden Prozess geht es darum, ob die nur stark geschwärzt zugänglich gemachten fünf Berichte vollständig entschwärzt und damit noch geheim gehaltene Vorgänge offenbart werden müssen. Dem Rechtsstreit liegt ein Sachverhalt vom Frühjahr 2013 zugrunde. Im März des Jahres  beschloss der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn damals den Weiterbau des Projekts, obwohl es sich aufgrund von über zwei Milliarden Euro Kostensteigerungen als unwirtschaftlich erwiesen hatte und die im Aufsichtsrat mit verantwortlichen Staatssekretäre die Berechnung der Bahn zu den Ausstiegskosten für „nicht belastbar“ erklärt hatten . Die damalige Bundesregierung war dadurch alarmiert und wollte die Ausstiegsdebatte unter allen Umständen vermeiden. Sie hat daher den Weiterbau von Stuttgart 21 definitiv und vorbehaltlos öffentlich und intern eingefordert. Diesen Sachvortrag des Klägers im Prozess  hat das Kanzleramt auf den Rat seiner renommierten Berliner Anwaltskanzlei  im Juni letzten Jahres nicht nur als „im wesentlichen zutreffend“ eingestanden, sondern auch erklärt, dass mit einem Abbruch des Projekts bei weiteren  Mehrkostensteigerungen zu rechnen sei. Diese Zugeständnisse dürften damit zu tun haben, dass die vom Kläger beantragte gerichtliche Vernehmung der politischen Prominenz von Pofalla bis zur Bundeskanzlerin zu ihrer machtpolitisch bedingten Einflussnahme vermieden werden sollte. Ein tieferer Einblick in die Abläufe der Einflussnahme würde auch die Handlungsspielräume beim Umgang mit der zu erwartenden nächsten Kostenexplosion einschränken. Der Kläger pocht auf uneingeschränktem Informationszugang, weil das Kanzleramt in gesetzwidriger Weise auf die Entscheidungsfindung über den Weiterbau von Stuttgart 21 Einfluss eingewirkt habe. Die Klagebegründung und die Klageerwiderung zu diesem Prozess sowie sämtliche bisher vorliegenden Dokumente des Kanzleramts sind auf der Website www.strafvereitelung.de abrufbar. Kontakt: 0171 320 980 1 Oder direkt: Dr. Eisenhart von Loeper: 07452-4995, 07452-4907, oder 0174-5912495, e.vonloeper@t-online.de
publish2016-05-20 10:04:09Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Kostendeckel einhalten – ohne Wenn und Aber!kostendeckel-einhalten-ohne-wenn-und-aber
In der Schlussrunde der Koalitionsverhandlungen erinnert das Aktionsbündnis die künftigen Regierungspartner an das große überparteiliche Versprechen, den Kostendeckel bei Stuttgart 21 zu halten. Jedes Anheben oder Umgehen dieser Zusage müsse als fundamentaler Wortbruch gewertet werden, so Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper. Nachdem sich die Hinweise verdichten, dass die Bahn demnächst weitere Milliarden Mehrkosten offenbaren und gerichtlich eine Mitfinanzierung des Landes fordern wird, hatte Nicole Razavi, verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, darauf gedrungen, die Frage möglicher Mehrkosten des Projekts im Koalitionsvertrag offen zu lassen. Ausgerechnet Frau Razavi, die wirtschaftlich über ihre Beratertätigkeit bei der S21-Auftragnehmerfirma Sweco Gmbh mit DB-Interessen verflochten ist und die als enge politische Weggefährtin von Stefan Mappus Mitverantwortung dafür trägt, dass das Land mit dem dubiosen Großen Verkehrsvertrag von 2003 noch heute unter mindestens einer Milliarde Euro indirekter Subventionen für Stuttgart 21 zu leiden hat, will den Kostendeckel lupfen! Mit ihrem Verweis auf die „Sprechklausel“ des Finanzierungsvertrags versucht Razavi zu verschleiern, dass dieser Vertrag vom Land zu übernehmende Mehrkosten gerade nicht gestattet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart, so Bündnissprecher und Jurist von Loeper, habe erst vor wenigen Monaten dargelegt, dass die Finanzierung von Mehrkosten des Projekts den Verursacher, also die Deutsche Bahn treffe. Razavis Versuch, die Festlegung auch der CDU auf den Kostendeckel zu leugnen, unterschätzt die Aufmerksamkeit der Bürgerbewegung, die sehr schnell das Gegenteil belegen konnte: „Das Land Baden-Württemberg zahlt, und das ist gedeckelt, maximal 931 Mio. Euro“, so der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hauk, in einem Video am 16.11.2011 zur Volksabstimmung https://youtu.be/bGVbiiF1l3I. Und zur Bekräftigung wiederholt er: „Wenn wir weiterbauen, zahlen wir maximal 900 Millionen Euro.“ Von Loeper warnte auch vor Versuchen, den Kostendeckel auf geschmeidige Weise zu umgehen, etwa indem die Behebung der zahllosen Fehlplanungen und Umsetzungsdefizite der Bahn als Verbesserungen dargestellt würden, die die Beteiligung des Landes an Mehrkosten rechtfertigten, wie dies präjudizierend im Zusammenhang mit der Neuplanung auf den Fildern („Drittes Gleis“) bereits praktiziert wurde. Auch das klammheimliche Hoffen auf ein Gerichtsurteil, das einem den aktiven Bruch des Versprechens Kostendeckel abnähme, wertet von Loeper als Vertrauensbruch. Es dürfe keine faulen Kompromisse oder außergerichtlichen Vereinbarungen geben, bei denen das Land doch zur Kasse gebeten werde. Es gebe keinen Grund, der Bahn auch nur einen Cent entgegen zu kommen.  Die jüngsten Diskussionen über den Erhalt von oberirdischen Schienen zeigten immer mehr, dass auch die Verantwortlichen die mangelnde Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 zugestehen müssen. Statt sich an Mehrkosten zu beteiligen, käme eher eine Kostenrückerstattung durch die DB in Betracht wegen Nichterfüllung eines Essentials des Finanzierungsvertrags vom 2. April 2009, in dem es in Paragraph 3.1. heißt: „Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das Projekt … zum Zwecke der Verbesserung des Verkehrsangebots realisiert werden soll.“
publish2016-04-27 09:15:34Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Der Flughafen verschüttet Krokodilstränen über rote Zahlender-flughafen-verschuettet-krokodilstraenen-ueber-rote-zahlen

Die Schutzgemeinschaft Filder (SGF) wirft dem Flughafen Stuttgart – und damit auch Stadt und Land – Heuchelei vor, wenn der Flughafen die Extrabelastungen des Flughafens durch das Projekt Stuttgart 21 beklagt.

In der heißen S-21-Phase vor mehr als acht Jahren, als die Finanzierung des wahnsinnig teuren Projekts Stuttgart 21 schon nicht mehr zu vermitteln war, haben Stadt und Land als Eigentümer des Flughafens, den Stuttgarter Flughafen dazu genötigt, ca. 360 Millionen Euro für S 21 bereitzustellen.

Der Vorsitzende der SGF, Steffen Siegel, bewertet dies so:

  •  „Um die Kosten von S 21 etwas freundlicher zu gestalten, wurden die Kosten einfach auf mehrere Schultern verteilt. Was der Flughafen zahlt, müssen Stadt und Land nicht mehr direkt aufbringen – zumindest erkennt es die Öffentlichkeit nicht auf Anhieb, dass es sich nur um ein Verschieben der Kosten handelt. Die Flughafenkosten sind aber definitiv Stadt- und Landeskosten und damit Kosten, die der Steuerzahler zusätzlich aufzubringen hat. Das ist billige, oder besser teure Kosmetik.
  •  Dadurch entgehen den Kommunen, also wieder dem Steuerzahler, Gewerbesteuern in beträchtlicher Höhe, da der Flughafen ja nun rote Zahlen schreibt.
  •  Bereits 2008 zahlte der Flughafen 112,2 Millionen in vorauseilendem Gehorsam an die Bahn, obwohl noch nicht mal ansatzweise Pläne für den Flughafenanschluss vorlagen. So ein Geschäftsgebaren ist unseriös.

Wie bei S 21 an vielen Stellen üblich, wird bei der Argumentation für das Projekt auch beim Flughafen getrickst, dass sich die Schienen biegen. Die Bahn argumentiert, durch den Flughafenanschluss würde man `Flieger´ dazu bringen, mehr Bahn zu fahren, was ja, angesichts der Klimaproblematik beim Fliegen nur richtig wäre. Der Flughafen dagegen argumentiert genau umgedreht: `Durch den Flughafenanschluss bekommen wir deutlich mehr Fluggäste´.

Der Widerspruch stört anscheinend niemanden.“

Steffen Siegel: „Sind die Flughafenchefs nach der Diskussion um eine zweite Startbahn denn immer noch nicht aufgewacht. Die stark belastete Filderebene braucht weniger Flugbewegungen. Unsere Kinder brauchen nicht mehr sondern weniger Beton und Lärm und finanzielle Belastung. Aber wen interessieren schon unsere Nachkommen?“

Kontakt: Steffen Siegel, Tel. 07158 5850

publish2016-04-20 20:04:31Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
DB-Aufsichtsrat nähert sich seiner Verantwortungdb-aufsichtsrat-naehert-sich-seiner-verantwortung
Stuttgart/Berlin, 16.3.2016: Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart bewertet die aktuellen Vorgänge und Diskussionen innerhalb des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, denn: So ganz scheinen die Aufsichtsräte der Deutschen Bahn den ständigen Beteuerungen von Bahnchef Rüdiger Grube, alles sei gut, es gäbe bei Stuttgart 21 keine weiteren Kostenexplosionen und Verzögerungen, nicht zu trauen. So hat der Aufsichtsrat „nach sehr intensiver Diskussion“, wie die Stuttgarter Zeitung heute berichtet, eine erneute Begutachtung der Kostenentwicklung von Stuttgart 21 beschlossen. Anlass sind die von der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg & Rössler erstellten Gutachten, die die Entwicklung der S21-Kosten bei konservativer Ermittlung bereits jetzt bei 10 Milliarden Euro sehen, Tendenz steigend. Ein Umstieg auf eine modernisierte Kopfbahnhoflösung wäre danach auch heute noch 5,9 Milliarden Euro günstiger als der Weiterbau des kleineren und „brandgefährlichen“ Bahnhofs - viel Geld in Zeiten zunehmender Defizite und Verschuldung der DB! Nachdem die DB auf eine lange Tradition des Verschweigens und Manipulierens der Kosten zurückblickt, „erwarten wir jetzt eine transparente, ehrliche und nachvollziehbare Kostenberechnung“, so Bündnissprecher Eisenhart von Loeper heute in Berlin. Er hoffe, die Ankündigung des stellvertretenden Bahnvorstands Volker Kefer, durch das neue externe Gutachten solle „ein Offenbarungseid vermieden werden“, sei kein Hinweis auf neuerliche Manipulationsabsichten seitens der Deutschen Bahn. Von Loeper begrüßte auch die Beauftragung eines weiteren Gutachtens, mit dem das persönliche Haftungsrisiko von Aufsichtsräten für wirtschaftliche Fehlentscheidungen abgeschätzt werden soll. Offensichtlich verlasse man sich nicht mehr auf Staatsanwaltschaften wie die Berliner, die die Verantwortlichen bisher konsequent nach der Devise „too big to jail“ vor einer Strafverfolgung wegen Untreue geschützt hätten. Inzwischen habe sich eine höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt, die den üblich gewordenen Kostenmanipulationen bei Großprojekten einen Riegel vorschieben könnte. Hinweis: Informationen zu einer Anhörung, die heute im Verkehrsausschuss des Bundestags stattfand, folgen zeitnah. Thema war hier eine gesetzliche Begrenzung der bei S21 um das 6-fache überschrittenen Gleisneigung, die selbst vom Sachverständigen der CDU kritisch gesehen wurde. Kontakt: Werner Sauerborn, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Tel. 0171-320 980 1
publish2016-03-16 14:34:32Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Aktionsbündnissprecher Eisenhart von Loeper zum Tod von Peter Conradiaktionsbuendnissprecher-eisenhart-von-loeper-zum-tod-von-peter-conradi
Peter Conradis Tod schmerzt und erschüttert uns in der Demokratiebewegung gegen Stuttgart 21 tief. Wir verlieren mit ihm einen großen Freund, der keine Mühe und rechtsstaatliche Einsätze scheute. Peter Conradi war einer der profiliertesten und bis zuletzt hoch engagierten Vorkämpfer lebendiger, auf Gerechtigkeit und Miteinander zielenden Demokratie, ein Mahner für faire Gesprächskultur, der immer das Ganze des Gemeinwesens und  die Achtung für Andersdenkende im Blick hatte. Er war unglaublich erfahren, für die politische Arbeit des Aktionsbündnisses in Berlin hilfreich, er war beispielgebend weise, mutig, unabhängig. Wir werden ihm dankbar verbunden bleiben und verneigen uns vor ihm, seiner Frau und Familie in großer Anteilnahme.
publish2016-03-11 16:08:20Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Pressekonferenz am 12. Februar 2016 zum 2. Vieregg-Gutachten und seinen strafrechtlichen Konsequenzenpressekonferenz-am-12-februar-2016-zum-2-vieregg-gutachten-und-seinen-strafrechtlichen-konsequenzen

Präsentation Vieregg

https://vimeo.com/155163272

Fragen dazu

https://vimeo.com/155182719

Präsentation Eisenhart

https://vimeo.com/155182994

Fragen dazu

https://vimeo.com/155214956

YouTube-Playlist, komplett:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLG_Hcc3IlbyLug6GvARRdb3Xp1lyRc-yN
publish2016-02-15 11:50:22Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen Videos
Bahn verschleiert – wie gehabtbahn-verschleiert-wie-gehabt
Die fast verzweifelt wirkende Reaktion der Bahn auf das Gutachten der Vieregg-Rössler GmbH zu den Ausstiegskosten fiel aus, wie erwartet: voreilig, hilflos und manipulativ. Ein Beleg, wie sehr sich die DB AG inzwischen bei Stuttgart 21 in eine ausweglose Ecke gedrängt fühlt. Da wird der Öffentlichkeit einfach mal per Schlagzeile die bewusste Unwahrheit untergeschoben, 40 Kilometer Tunnelstrecken seien bereits gebohrt. Dabei wird verschämt, sozusagen im Kleingedruckten, eingeräumt, dass man die gebohrten Tunnellängen von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm einfach addiert hat. Von der Neubaustrecke ist in den beiden Gutachten Vieregg-Rössler zu den Gesamtkosten und Ausstiegskosten jedoch gar keine Rede! Bei Stuttgart 21 sind nur gut 12 Kilometer der insgesamt über 60 geplanten Tunnelkilometer gebohrt. Der Gutachter liegt mit seinen Ermittlungen also richtig. Im Weiteren wird von der Bahn gebetsmühlenartig wiederholt, dass ein Projektausstieg für das Land Baden-Württemberg schlecht sei. Das Gegenteil ist richtig! Land und Stadt bleibt ein unterdimensionierter, gefährlicher Bahnhof erspart; der Stadt Stuttgart würde mit dem Ausstieg ein längst wirtschaftlich nicht mehr verantwortbares Städtebauprojekt von den Schultern genommen und nicht zuletzt bleibt dem Stadtgebiet mit der höchsten Feinstaubbelastung der Republik das verantwortungslose Zubauen der einzig verbliebenen Frischluftentstehungszone erspart. Auch der erneute Verweis der Bahn darauf, dass „nahezu 70 % des für Bauaufträge vorgesehenen Volumens vergeben“ seien, ist sichtlich vom Bemühen getragen, deutliche Kostensteigerungen als unwahrscheinlich darzustellen. Auch hier liegen jedoch Vieregg-Rössler richtig, wenn sie die empirisch belegte Erkenntnis ihres Ingenieurbüros zu Grunde legen, dass gerade bei komplexen Bauvorhaben in schwierigem Baugrund von massiven Kostenerhöhungen während der Bauzeit auszugehen ist. Großunternehmen unterhalten zur Eintreibung dieser nachträglichen Kosten extra Nachforderungs-Manager. Dass die Bahn bei den Baukosten der Neubaustrecke bislang vergleichsweise günstig liegt, ist nicht – wie suggeriert – auf eine Fehlkalkulation von Vieregg-Rössler zurückzuführen. Vielmehr hat die Bahn einfach nur mit den geologisch unbedenklicheren Tunnels mit weniger Kostenrisiken zu bauen begonnen – bei Stuttgart 21 selbst ist noch kein einziger Meter Tunnel in Gipskeuper gebohrt! Wie richtig Vieregg-Rössler mit ihren Kostenprognosen liegen, hat sich z.B. im Jahr 2008 gezeigt: Damals hatten sie für S21 eine Kostenerhöhung auf 6,8 Milliarden prognostiziert, die die Bahn auch damals empört zurückwies und die sie dann 2012 in exakt dieser Höhe kleinlaut zugeben musste. Das Aktionsbündnis sieht sich durch die hilflos wirkende Spontanreaktion der DB AG, die offensichtlich ohne nähere Lektüre des Gutachtens erfolgte,  auf ganzer Linie bestätigt!   Kontakt: Martin Poguntke: 0711 76 16 05 18 Frank Distel: 0171 9597273
publish2016-02-15 10:57:01Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
6 Milliarden Euro Einsparung bei Ausstieg aus Stuttgart 216-milliarden-euro-einsparung-bei-ausstieg-aus-stuttgart-21
Die Deutsche Bahn AG gibt nicht nur die Kosten des Projekts wissentlich viel zu niedrig an, sie hat auch von Anfang an die Kosten eines Ausstiegs maßlos überhöht, und so Politik und Öffentlichkeit in die Irre und zu falschen Entscheidungen geführt. Dies belegt eine weitere vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Auftrag gegebene Studie der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg-Rössler aus München, die heute in Stuttgart vorgestellt wurde. Je nach Betrachtungsweise, ob aus Sicht der DB AG, aus Sicht der Projektpartner oder des Steuerzahlers, ob bei rein funktionaler Wiederherstellung des Kopfbahnhofs oder einer erweiterten Kopfbahnhof-21-Lösung – die Kosten des Weiterbauens von Stuttgart 21 liegen zwischen 5,9 und 7,9 Mrd. Euro über den Kosten eines Ausstiegs bzw. Umstieg auf eine Kopfbahnhoflösung – alles Stand Januar 2016. Unabhängig vom verkehrspolitischen Schaden einer Bahnhofsverkleinerung und aller weiteren Nachteile und Risiken des Projekts: Stuttgart 21 ist definitiv ein unwirtschaftliches Projekt - heute bei einem Kostenstand von fast 10 Mrd. Euro wie im März 2013, als der Aufsichtsrat trotz einer Kostensteigerung über den verbindlich zugesagten Kostendeckel von 4,5 hinaus auf 6,8 Mrd. Euro den Weiterbau beschloss. Das Aktienrecht untersagt Aufsichtsräten unwirtschaftliche Entscheidungen. Eine vorsätzliche Straftat begehe, wer einen wirtschaftlichen Nachteil für sein Unternehmen in Kauf nimmt, obwohl er ihn für möglich hält, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper. Strafbare Untreue sei genauso wenig wie Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt. Das unterstreicht die neuere Rechtsprechung des BGH, die den Tatbestand der Untreue strenger fasst und das zeigen die Inhaftierungen bzw. Verurteilung von Uli Hoeneß und des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel. Auch große Namen sollten sich nicht mehr auf den Grundsatz „to big to jail“ verlassen. RA von Loeper hat daher mit Schreiben vom 10.2.2016 an die Berliner Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Dr. Grube, Dr. Kefer und Aufsichtsräte der DB beantragt. Das Aktionsbündnis wird den Aufsichtsräten der DB AG das neue Gutachten zustellen verbunden mit der Aufforderung das Thema „Kosten und Ausstiegskosten von Stuttgart 21“ auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 15. März zu setzen. Das Mindeste sei, so von Loeper, dass der Aufsichtsrat ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gebe, wenn er Anlass zu Zweifeln an den Ergebnissen des Vieregg-Gutachtens habe. Eine solche unabhängige Bewertung hatten seinerzeit schon die drei Staatssekretäre im Aufsichtsrat für nötig gehalten. Bis dahin sei die DB gut beraten, keine weiteren verlorenen Kosten zu produzieren und einen einstweiligen Baustopp auszusprechen. Vieregg-Rössler - Ermittlung der Ausstiegskosten für das Projekt Stuttgart 21 zum Stand Ende Januar 2016 - Präsentation Vieregg-Rössler - Ermittlung der Ausstiegskosten für das Projekt Stuttgart 21 zum Stand Ende Januar 2016 [ct_focus background="#FF4000" gradient="" color="light" style="normal" ] Beurteilung der juristischen Situation von Dr. Eisenhart von Loeper: Der Weiterbau von Stuttgart 21 als strafbare Untreue - Externes Vieregg-Gutachten und Berliner Staatsanwälte schaffen neue Lage [/ct_focus] Kontakt: Eisenhart von Loeper: 07452 4995 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2016-02-12 11:00:35Aktuelles Dokumente K21-neu Pressemitteilungen
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