Am Ende sollen Mehrkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden
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Das Aktionsbündnis gegen S 21 wirft der Deutschen Bahn und den Projektpartnern in Stadt und Land vor, gemeinschaftlich das faktische Scheitern der Verhandlungen über die Kostenträgerschaft von Mehrkosten des Projekts zu verschleiern. Wie Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper erklärte, habe bereits der im März 2013 vom Bahn-Aufsichtsrat gefasste Weiterbau-Beschluss zu S 21 festgestellt, dass der Bahn-Vorstand auf der Basis der gezogenen Sprechklausel „mit den Projektpartnern verhandelt“. Ähnlich hat sich RA Prof. Kirchner für die Stadt Stuttgart im Verfahren um den Eilantrag zum Dritten Bürgerbegehren geäußert. Es sei daher „grober Unfug“, wenn der DB-Sprecher dies jetzt in Abrede stelle („Es gibt jedoch noch keine Verhandlungen über die Auslegung der Sprechklausel“), während ein Ministeriumssprecher Gespräche einräumt „die aber nur auf Arbeitsebene“ stattgefunden hätten (StZ 27.10.2015). Angesichts dieses Herumgeeiers könne man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Projektpartner klammheimlich darauf verständigt haben, durch falschen Anschein ihr Scheitern in der Frage der (Mehr-)Kostenträgerschaft zu vertuschen. Wer auf einer völlig ungesicherten Vertragsgrundlage zusehe, wie täglich Kosten und Mehrkosten anwüchsen, nehme billigend in Kauf, dass am Ende Milliarden Euro Mehrbelastungen auf Öffentliche Haushalte und Steuerzahler zukämen, so von Loeper. Die Bürger/innen dürften angesichts solcher Risiken gerade vor anstehenden Wahlen nicht im Unklaren gelassen werden, was auf sie zukommt. Das Aktionsbündnis erwartet von Ministerpräsident Kretschmann und OB Kuhn, bis zur Lenkungskreissitzung am 4. November, spätestens zur DB Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember, von der Bahn die Höhe der inzwischen entstandenen Mehrkosten offenzulegen sowie ihre Bereitschaft, diese nach dem Verursacherprinzip zu übernehmen – und dies ultimativ und mit Fristsetzung. In ähnlichem Sinne hatte sich das Aktionsbündnis vor einigen Tagen in einem offenen Brief an Verkehrsminister Dobrindt gewandt.   Kontakt: Eisenhart von Loeper 0174 591 249 5   oder  07452 4995 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
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2015-10-27 15:33:25
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Strafvereitelung durch Berliner Staatsanwälte?
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Der unwirtschaftliche Weiterbau des Großprojekts „Stuttgart 21“ wirft lange Schatten auf das Kanzleramt und die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue.

Zwei engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, haben Strafanzeige gegen zwei Berliner Staatsanwälte erstattet, weil sie jegliche Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue gegen die Bahn-Vorstände Rüdiger Grube, Volker Kefer verweigert haben. Auch Bahn-Aufsichtsräte, Staatssekretäre sowie Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Ex-Wirtschaftsminister Philipp Rösler scheinen gegen die Strafverfolgungsbehörden immun zu sein. Dank der frappierenden Untätigkeit der zuständigen Hauptstadt-Staatsanwälte - vorerst zumindest.

Das Kanzleramt selbst, hat inzwischen Dokumente freigeben müssen, die untermauern, wie sehr die frühere Bundesregierung 2013 mit aller Macht die gewünschten Entscheidungen des Bahn-Aufsichtsrats herbeigeführt hat. Allem zum Trotz und entgegen dem unwirtschaftlichen Weiterbau von Stuttgart 21.

Anzeigeerstatter Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen S21“ und Dieter Reicherter, selbst ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., haben Rückenwind durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs: Denn dieser erklärt staatsanwaltliche Ermittlungen bereits für geboten, wenn sich die beschuldigten „Vortäter“ auch nur möglicherweise der Straftat schuldig gemacht haben. Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper nennt das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Weiterbau-Beschlusses zu S 21 jetzt „unausweichlich“.

Das Brisante dabei: Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft hätten deshalb nicht ermittelt, weil die Angezeigten durch den Weiterbau von S 21 nicht nachweislich eine Schädigung der Bahn in Kauf genommen hätten. „Niemand kann aber das mögliche Verschulden der Tatverdächtigen ernsthaft in Zweifel ziehen, so dass jede weitere Verweigerung der Ermittlungen eine Strafvereitelung bedeuten würde“, erklärt Eisenhart von Loeper.

Dieter Reicherter, prominenter Mit-Anzeigeerstatter, hält es aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Strafrichter für „sehr ungewöhnlich“, dass die Strafverfolgungsbehörde umfangreiche Dokumente und Eingeständnisse ausgerechnet des Kanzleramts, die zusammen mit anderen Faktoren ein „erdrückendes Beweismaterial“ für eine weitere Aufklärung ergäben, völlig ignoriere.

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat deshalb den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann um den gesetzlich gewährten Informationszugang zu allen Berichten ersucht, die zwischen der Senatsverwaltung und den ihr nachgeordneten Berliner Stafverfolgungs-behörden im Zusammenhang mit den erstatteten Strafanzeigen gewechselt wurden.

Drei Staatssekretäre der Bundesregierung aus dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsressort hatten, weil die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im bundeseigenen Besitz liegt, dort als Aufsichtsräte kraft Gesetzes weisungsunabhängig ihre Entscheidung allein am Wohl dieses Unternehmens zu orientieren. Nachdem ein Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium durchgesickert war, das die Berechnungen der Bahn zu den Ausstiegskosten von S 21 für „nicht belastbar“ erklärt und Verhandlungen mit den Projektpartnern über den Ausstieg befürwortet hatte, war das Kanzleramt darüber hochgradig alarmiert, wie dessen Dokumente belegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich, wie die Vermerke ihrer Mitarbeiter hervorheben, nachhaltig „zu S 21 bekannt“ und ließ nun auf breiter Front vorbehaltlos und definitiv den Weiterbau des Großprojekts verkünden, als wenn der Bahn-Aufsichtsrat nichts zu entscheiden hätte. Die Staatssekretäre gerieten dadurch in ein Dilemma, das ihnen der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21 in mehreren Schreiben persönlich vor Augen geführt hatte: Wenn sie ihre Entscheidung gesetzwidrig nicht am Unternehmenswohl der Deutschen Bahn ausrichten würden, werde das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings ist vom damals maßgeblichen Ex-Kanzleramtschef bekannt, dass mit Abweichlern vom Fraktions- oder Regierungskurs nicht zimperlich umgegangen wird. In neuerer Zeit, ist auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, mit dieser Haltung aufgefallen. Pofalla hatte Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach deshalb schon einmal erklärt, er könne „seine Fresse nicht mehr sehen“. Außerdem: „Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören.“

Bekannt ist auch, dass die Bundeskanzlerin S 21 eine „übergroße Bedeutung“ beimisst und sich insoweit auf ihre grundgesetzliche Richtlinienkompetenz beruft (so noch jüngst deren Anwaltskanzlei im Prozess um die weitere Entschwärzung der Vermerke zu S 21 vor dem Verwaltungsgericht Berlin, obwohl keine Richtlinienkompetenz einen Rechtsbruch gestattet). Hätten sich die Staatssekretäre also gegen die Regierungslinie des unbedingten Weiterbaus von Stuttgart 21 gestellt, hätte sie dies voraussichtlich ihr Amt innerhalb der Regierung gekostet. Das Großprojekt Stuttgart 21 mit damals gut zwei Milliarden Kostendefizit wäre aber ohne das Einverständnis der Staatssekretäre nicht weitergebaut worden, weil sie im Aufsichtsrat eine führende Stellung inne hatten.

Ziemlich genau lässt sich inzwischen beurteilen, wie das Stimmverhalten der drei Staatssekretäre der Bundesregierung beim Beschluss über Stuttgart 21 am 5. März 2013 zustande kam:

Verkehrs-Staatssekretär Michael Odenwald hatte Gespräche mit Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (heute übrigens im Vorstand der Deutschen Bahn) zu führen. Dazu hat er laut Kanzleramt schon im Voraus eruieren wollen, ob ein Ausstieg aus S 21 politisch akzeptabel sei, was unvereinbar war mit seiner Stellung als Bahn-Aufsichtsrat. Der Wirtschafts-Staatssekretär wurde nach einem präzisen Bericht der „Wirtschaftswoche“ nach einer Krisensitzung einzelner Aufsichtsräte noch kurz vor dem Termin des Aufsichtsrats von Ex-Wirtschaftsminister Rösler „auf Linie gebracht“. Bedeutet: politisch umgedreht

Einzig der Finanz-Staatssekretär hat sich dem Dilemma zwischen drohendem Amtsentzug und Strafverfolgung durch plötzliche Krankmeldung entzogen, ohne von seinem gesetzlichen Recht auf ein schriftliches Votum Gebrauch zu machen. All diese Fakten und sehr viel mehr haben die Anzeigeerstatter der Berliner Staatsanwaltschaften vorgetragen und untermauert. Doch diese verweigern die Ermittlungen, weil angeblich „tatsachenfundierte Anhaltspunkte“ für ein Verschulden der Angezeigten fehlen würden.

In Wahrheit wussten die Staatssekretäre, nicht minder die Bahn-Vorstände und Ex-Minister, entgegen den Berliner Staatsanwälten nach monatelanger Debatte sehr genau, dass sie die Schädigung des Unternehmens Deutsche Bahn durch den unwirtschaftlichen Weiterbau von S 21 in Kauf nehmen sollten, weil es politisch „von ganz oben“ so gewollt war.

Auf der nun zur Pressekonferenz freigeschalteten Internetseite:

www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de

finden sich alle originalen Dokumente des Kanzleramtes, die Schriftwechsel zwischen den Anzeigeerstattern und den Staatsanwälten. Die Briefe an den Justizsenator von Berlin sowie weitere Hintergrund-Informationen und Links. Die Seite ist sowohl für Journalisten als auch interessierte Bürger interessant und wird in den kommenden Wochen weiter ausgebaut.

Dieser Auftaktkonferenz im November werden weitere Termine im Dezember folgen.

Ihre heutigen Gesprächspartner:

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper

Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21

Dieter Reicherter Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D. und ehemaliger Staatsanwalt

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2015-11-18 14:24:18
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen Veranstaltungen
5 Jahre nach der Geißler-„Schlichtung“
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27Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. November 2010 trat, nach wochenlangen Gesprächen zwischen den Projektbefürwortern und -Gegnern, Heiner Geißler vor ein Millionenpublikum und verkündet als „Schlichtungsergebnis“, Stuttgart 21 solle weiter gebaut werden, allerdings mit 7 teils einschneidenden Änderungen: Stuttgart 21 PLUS. Auslöser dieser öffentlichen Großveranstaltung war der brutale, nach fünf Jahren inzwischen für rechtswidrig erklärte Polizeieinsatz vom 30. September 2010, der die Projektbefürworter in die Defensive gebracht hatte. Hannes Rockenbauch war damals Sprecher des Aktionsbündnisses und in vorderster Reihe dabei. Im Gespräch mit Dr. Eisenhart von Loeper, dem heutigen Sprecher des Aktionsbündnisses, sollen die Vorgänge und Hintergründe von damals aufgearbeitet werden und Schlussfolgerungen gezogen werden. Wie konnte die verabredeten Faktenschlichtung quasi zum Urteil eines Schlichters werden? Was ist aus den sieben Auflagen geworden, die Geißler zur Bedingung des Weiterbaus gemacht hatte? Immerhin sind die Befürworter mit diesem Stuttgart 21 PLUS im März 2011 in den Wahlkampf gezogen. Was hat S 21 Plus mit dem Stuttgart 21 zu tun, das jetzt im Bau ist? Was bedeutet es für die Legitimation des Projekts, dass so gut wie keine der Geißlerschen Auflagen erfüllt wurden? Zu einem Austausch mit Hannes Rockenbauch und Dr. Eisenhart von Loeper lädt sie die Fraktion SÖS-LINKE-PluS in Kooperation mit dem Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 herzlich ein am Freitag, den 27. November um 11h in den Raum 407 des Rathauses.   Mit freundlichen Grüßen, Hannes Rockenbauch, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Dr. Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21   [box title="Hintergrund" box_color="#A6CE39" title_color="#1F0000"] Der „Schlichterspruch“: http://www.schlichtung-s21.de/fileadmin/schlichtungs21/Redaktion/pdf/101130/2010-11-30_Schlichterspruch_Stuttgart_21_PLUS.pdf Berichterstattung vor Millionenpublikum: http://www.phoenix.de/content/phoenix/bibliothek/442240 http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts23274.html [/box]
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2015-11-27 16:21:05
K21-neu Pressemitteilungen
Neues Gutachten von Vieregg-Rössler: Wahre Kosten von Stuttgart 21 liegen derzeit bei 9,8 Milliarden Euro
neues-gutachten-von-vieregg-roessler-wahre-kosten-von-stuttgart-21-liegen-derzeit-bei-98-milliarden-euro
Vieregg-Rössler - Aktualisierung der Baukosten-Prognose von 2008 für das Projekt Stuttgart 21 Vieregg-Rössler - Aktualisierung der Baukosten-Prognose von 2008 für das Projekt Stuttgart 21 - Anhang Kurzfassung Gutachten Vieregg-Rössler 2015 Fazit Gutachten Vieregg-Rössler 2015 Ostertag Grohmann Kappes - KOSTENSITUATION STUTTGART 21 Zur Geschichte der Kosten von Stuttgart 21 Fazit:
Die offizielle durch die DB AG selbst vorgenommene Kostenprognose für Stuttgart 21 lag 2008 noch bei 2,8 Mrd EUR. Basierend auf diesen Zahlen wurden politische Beschlüsse getroffen, die später nicht mehr revidiert wurden. Die vorliegende Kostenprognose liegt nun mit 9,8 Mrd EUR genau um Faktor 3,5 höher.
Flughafenverluste: Ausschnitt aus dem Artikel „Flughafen peilt für 2016 elf Millionen Fluggäste an“ in der Stuttgarter Zeitung vom 10.12.15 von Josef Schunder ROUNDUP: Stuttgart 21 lastet auf Gewinn vom Flughafen Stuttgart Michael Fürst - Milliardengräber Stuttgart 21 und BER derzeit noch gleichauf [ct_focus background="#FF4000" gradient="" color="light" style="normal" ] Beurteilung der juristischen Situation von Dr. Eisenhart von Loeper: Kostenlawine bringt Stuttgart 21 hangabwärts - Wird der Ausstieg aus S 21 unaufschiebbar? [/ct_focus]
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2015-12-16 11:55:35
Aktuelles Dokumente K21-neu Pressemitteilungen
Kostenexplosion bei Stuttgart 21
kostenexplosion-bei-stuttgart-21
1. Begrüssung und Einführung https://vimeo.com/149306787

2. BER und Stuttgart 21 im Vergleich https://vimeo.com/149310728

3. Stuttgart 21 = verfehlte Bahnpolitik https://vimeo.com/149314041

4. Ein ehrliche Kosteninventur ist nötig https://vimeo.com/149317105

5. Einführung zum neuen Gutachten https://vimeo.com/149380139

6. Die neue S21-Baukostenprognose https://vimeo.com/149386860

7. Fragen zur Baukosten-Prognose https://vimeo.com/149390942

8. Fragen des Publikums https://vimeo.com/149396053

oder alles zusammen in der Youtube-Playlist:
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2015-12-21 16:32:44
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 unterstützt Kundgebung gegen Rassismus und Gewalt
aktionsbuendnis-gegen-stuttgart-21-unterstuetzt-kundgebung-gegen-rassismus-und-gewalt
Das Aktionsbündnis ruft alle Stuttgart-21-GegnerInnen zur Teilnahme an der Kundgebung „Halt!Zusammen – Baden Württemberg gegen Rassismus und Gewalt“ am Samstag, den 16. Januar auf. Stuttgart als Stadt des Widerstands gegen ein absurdes Großprojekt ist der richtige Ort für diesen Protest. Für die Stuttgart-21-GegnerInnen ist es eine Gelegenheit, eine klare Trennlinie gegen PEGIDA u. ä.zu ziehen und allen Versuchen entgegenzutreten, unter dem Begriff „Wutbürger“ zusammenzurühren, was völlig gegensätzlich ist.
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2016-01-13 17:37:43
K21-neu Pressemitteilungen Veranstaltungen
Hoffentlich ehrliche Aufarbeitung
hoffentlich-ehrliche-aufarbeitung
„Gut, dass 5 Jahre nach der sogenannten Schlichtung zu Stuttgart 21 noch einmal die Chance besteht, aufzuarbeiten, was als große Chance begann, dann in einer unwürdigen Manipulation endete“, so der Kommentar von Bündnissprecher Eisenhart von Loeper zu der Diskussionsveranstaltung am 18. Januar im Stuttgarter Hospitalhof mit Heiner Geißler, der sich ungefragt zum Schlichter aufgeschwungen hatte und Winfried Hermann, der Stuttgart 21 auf dieser fragwürdigen Basis umsetzt. Enttäuscht zeigte sich von Loeper vom Konzept der Veranstaltung, das den Verdacht nähre, es gehe mehr um eine Wahlunterstützung der Grünen als um Aufklärung. Wer die Messlatte der Demokratie an die sog. Schlichtung anlege, könne sie nicht von ihrem Gegenstand trennen, wie das die Veranstalter in ihrem Ankündigungstext tun: „Keine abermalige Debatte zu S21, kein pro und contra zum Projekt an sich. … Es geht um die Schlichtung zu S21 und damit um das Verfahren, in einem demokratisch organisierten Prozess sich widersprechende Einschätzungen und Positionen ins Gespräch zu bringen“. Von der Wahrhaftigkeit der Faktengrundlagen hängt die demokratische Substanz ab und mit ihr steht und fällt das Projekt selbst. Auch hätte es die Glaubwürdigkeit der Aufarbeitung erhöht, wenn sich die Veranstalter bereitgefunden hätten, auch Vertreter der Bürgerbewegung bzw. des Aktionsbündnisses einzubeziehen, denen jedes Verständnis dafür fehlt, dass die Grünen Spitzen in Stadt und Land das Projekt nicht einmal mehr kritisch begleiten. Dafür stünde z.B. damals wie heute der ehemalige Sprecher des Aktionsbündnisses und Zeitzeuge Hannes Rockenbauch. In gewisser Weise wiederhole sich damit die Ausgrenzung und Überrumpelung der außerparlamentarischen Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21. All dessen ungeachtet setzt das Aktionsbündnis auf eine konstruktive Veranstaltung, die aufklärt und hoffentlich die Souveränität hat, Fakten zur Sprache zu bringen, deren Konsequenz die Beendigung von Stuttgart 21 sein würden, so von Loeper. Montagsdemo: Nach der Kundgebung am Schlossplatz Demozug zur Veranstaltung Kontakt: Eisenhart von Loeper 0174 591 249 5 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
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2016-01-15 15:43:35
K21-neu Pressemitteilungen
Die Deutsche Bahn AG mogelt weiter
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Ausweislich ihrer eigenen Pläne, geht die Bahn längst davon aus, dass Stuttgart 21 niemals 2021 fertiggestellt wird. Genau dies behauptet sie aber fortgesetzt öffentlich und den Projektpartnern gegenüber. Man müsse sich fragen, wie lange ein bundeseigener Großkonzern folgenlos die Wahrheit derart manipulieren dürfe, so Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses. Aufmerksame Anwohner des Netzwerks Kernerviertel hatten anlässlich der „Tage der offenen Baustelle“ im ausgehängten Bauzeitplan für den Südkopf den Widerspruch zu den öffentlichen Verlautbarungen einer Inbetriebnahme im Dezember 2021 entdeckt und ihn auf der Webseite der Netzwerke 21 dargestellt. Damit nähert sich die bahninterne Planung dem, was das Gutachten des Münchner Verkehrsplanungsbüro Vieregg und Rössler ermittelt hatte – dass nämlich mit einer möglichen Fertigstellung eher 2024 zu rechnen ist. Das Aktionsbündnis hat sich in einem Schreiben an die Bahnvorstände Dr. Grube und Dr. Kefer gewandt und sie aufgefordert, „die krassen Widersprüche des behaupteten Termins der Fertigstellung von S 21 realitätsnah zu bereinigen“. Ähnlich lautende Schreiben gingen an Manfred Leger, Geschäftsführer der DB Projektbau, an OB Fritz Kuhn und den zuständigen Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Schon bei der Kostenentwicklung des Projekts und dessen behaupteter Leistungsfähigkeit konnten der Bahn mehrfach Falschinformation und Irreführung wider besseres internes Wissen nachgewiesen werden. Dass die Bahn offensichtlich jetzt auch in der Frage des Fertigstellungstermins diese Politik fortsetzt, sei höchst unverantwortlich, so von Loeper. Die Projektbeteiligten, vor allem in Stadt und Land, die versprochen hatten, Stuttgart 21 kritisch zu begleiten, forderte er auf, sich von der Bahn nicht weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen und den längst überfälligen Offenbarungseid in der Kostenfrage (neuerliche Kostenexplosion), in der Frage der Leistungsfähigkeit und jetzt auch bezüglich des Fertigstellungstermins ultimativ einzufordern. Offener Brief von Eisenhart von Loeper an Bahnvorstandsmitglieder Rüdiger Grube und Volker Kefer zur geplanten Fertigstellung und Inbetriebnahme von Stuttgart 21 2021 Kontakt: Eisenhart von Loeper 0174 591 249 5 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
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2016-01-24 16:27:13
Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Regierungspräsidium Stuttgart wägt bei Stuttgart 21 auf den Fildern einseitig ab
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Nachdem das erste (öffentliche) Anhörungsverfahren des Stuttgart 21-Abschnitts auf den Fildern mehr als ein Jahr zurückliegt, hat nun das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart seinen Abschlussbericht an das Eisenbahnbundesamt geschickt. Das RP empfiehlt die grundsätzliche Genehmigung der DB-Planung. Einzig beim Brandschutz im Flughafenbahnhof rät das RP dem Bundesamt, weitere Untersuchungen vorzunehmen. Der Rechtsanwalt der SG Filder hat den 330-Seiten-Bericht kritisch unter die Lupe genommen und kritisiert mit Frank Distel, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Filder, die einseitige Abwägung durch das Regierungspräsidium. „Der Anhörungsbericht des RP Stuttgart an das Eisenbahnbundesamt macht deutlich, wie einseitig zugunsten der Vorhabenträgerin Bahn die Planrechtfertigung des Gesamtprojekts gestützt wird“, sagt Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder. Zwar begrüßt die Schutzgemeinschaft, dass das RP für weitere Brandschutzuntersuchungen plädiert, erkennt aber trotzdem „eine einseitig zugunsten der Bahn erfolgte Abwägung beim Brandschutz“, so Frank Distel. Auch bei der 6-fach über dem Sollwert liegenden Gleisneigung im Tiefbahnhof zieht sich das Regierungspräsidium – ohne den fachlich fundierten Vortrag des Bundesbahndirektors i.R. Sven Andersen sorgfältig einzubeziehen – hinter die alten Behauptungen des Eisenbahnbundesamts zurück, der Nachweis gleicher Sicherheit sei erbracht. Dies ist vor dem Hintergrund, dass im Kölner Hauptbahnhof bei deutlich geringerer Gleisneigung sich mehrmals im Jahr Züge selbstständig in Bewegung setzen und wegrollen, eine unzureichende Aussage. „Das Kölner Beispiel belegt“, so Frank Distel, „dass die gleiche Sicherheit gar nicht nachgewiesen werden kann“. Auch beim Vergleich des Tiefbahnhofs mit der "Nullvariante" drückt sich das RP um eine sachgerechte Alternativprüfung. Es beharrt darauf, dass mit der "Nullvariante" der Zustand vor 2010 beschrieben ist. „Es ist aber doch vollkommen klar, dass mit der alternativ geforderten Weiterverwendung des Kopfbahnhofs nicht der marode Zustand des Kopfbahnhofs vor Baubeginn gemeint sein kann“, so Distel, „sondern selbstverständlich in Bezug auf Zulaufqualität, Gleis-Vorfeld und Eisenbahntechnik, ein von Grund auf sanierter und modernisierter Kopfbahnhof, dessen Realisierung die Bahn wegen Stuttgart 21 seit Jahrzehnten sträflich vernachlässigt hat“.  Dies ist, so auch Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber aus Freiburg, die Variante, die der Antragsplanung der Bahn hätte gegenübergestellt werden müssen. „Nur mit einem modernisierten Kopfbahnhof wird – im Gegensatz zur Ansicht des Regierungspräsidiums – der Rückbau der Bahninfrastruktur vermieden und dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung getragen“, betont Distel. Ferner werden mit dem Kopfbahnhof, insbesondere bei Verzicht auf den Fildertunnel sowie den im Brandfall äußerst gefährlichen und unkomfortablen Fernbahnhof am Flughafen, sämtliche, von der Bahn so genannte „Restrisiken“ für Leib und Leben von Bahnfahrgästen vermieden. Die Filder-Bürgerinitiative ist zudem empört, wie das Regierungspräsidium den Fall eines im Fildertunnel unmittelbar vor einem talseitigen Fluchtstollen in Brand geratenen Zuges bagatellisiert. Frank Distel erklärt: „Die lapidare Antwort, die der Behörde dazu einfällt, ist: Man kann von der Bahn nicht „das maximal Mögliche“ fordern.“ Bei der in diesem Fall erwähnten Fluchtmöglichkeit bergaufwärts, übersieht das Regierungspräsidium, dass die Flucht unmöglich sein wird, weil Hitze und Rauchgase aufgrund des Kamineffekts im steilen Tunnel nach oben ziehen. Distel: „Fahrgäste wären in einer tödlichen Falle gefangen.“ Zur Forderung der Schutzgemeinschaft nach Erhalt der Gäubahn auf der Panoramastrecke und deren leistungsfähigen Anschluss an den Tiefbahnhof, (wie auch schon von der sog. „Schlichtung“ und vom Filderdialog erhoben), argumentiert das Regierungspräsidium auffallend zurückhaltend. Zwar werden die Vor- und Nachteile umfassend aufgelistet; es ist jedoch nicht zu erkennen, dass die Anhörungsbehörde von der antragsseitig verfolgten Führung der Gäubahn über den Flughafen überzeugt wäre. „Damit ist die Alternative, mit der übrigens fast sämtliche Nachteile des Filderabschnitts und auch die Zeitverzögerung durch die Abschnittsbildung vermieden würden, unzureichend abgewogen“, stellt Frank Distel fest. Die SG Filder weist darüber hinaus erneut darauf hin: Die Aufteilung des Abschnitts 1.3 in 1.3a und 1.3b ist rechtswidrig, da es sich nicht um eine Änderung des bisherigen Vorhabens handelt, sondern „um die Schaffung zweier neuer Vorhaben“, wie der Rechtsanwalt der SG Filder, Dr. Tobias Lieber, feststellt. Durch 1.3a wird der zeitlich nach hinten verschobene Abschnitt 1.3b nicht mehr unabhängig planbar sein. Das aber schreibt der Gesetzgeber vor. Auch die nicht erfolgte Einbeziehung der Öffentlichkeit beim Teilabschnitt 1.3a  wird von der Bürgerinitiative als verfahrensfehlerhaft gerügt.
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2016-01-29 11:01:26
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Sandkastenspiele im Rosenstein
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Als großes Ablenkungsmanöver vom desaströsen Verlauf ihres Tunnelbahnhofprojekts wertete Co-Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz, das heute im Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderats vorgestellte Vorhaben einer „informellen Beteiligung Rosenstein“. Statt die Aufmerksamkeit und Kraft auf ein fernliegendes Wünsch-dir-was zu lenken, sollten sich Kuhn und die Projektbefürworter lieber um Nachteile und Risiken des Projekts für die Stuttgarter BürgerInnen kümmern – als da sind: … langfristig kaum zu bewältigende Zunahme von CO-2- und Feinstaubbelastung, Verkehrsverlagerung auf ohnehin staugeplagte Straßen als Folge verringerter Bahnhofskapazität, zunehmendes Chaos bei den S-Bahnen und massive Verkehrsstörungen durch mehrjährige Sperrungen vom U-Bahn - Stammstrecken, Lebensgefahren durch kaum lösbaren Brandschutz in einem schräge Tiefbahnhof und 60 km Tunnelröhren – von der völlig ungelösten Frage, wer am Ende für die völlig aus dem Ruder laufenden Kosten gerade stehen soll, ganz abgesehen. Auch der Köder eines neu gestaltbaren Stadtviertels kann nicht anlocken solange noch unklar ist, ob das Gleisvorfeld überhaupt abgebaut werden darf. Dagegen hat bekanntlich ein Zusammenschluss privater Bahnbetriebe, die Stuttgarter Netz AG, Klage eingereicht. Sie will den Kopfbahnhof weiterbetreiben und hat dabei das Allgemeine Eisenbahngesetz auf ihrer Seite. Auch teilt das Aktionsbündnis die Auffassung des BUND, dass eine Bebauung des infrage stehenden B-Areals, mitten in der lebenswichtigen Frischluftschneise aus ökologischen und stadtklimatologischen Gründen ohnehin tabu ist. Wer die Ziele des Pariser Weltklimagipfels ernst nehme, könne nicht zwei Monate später Beteiligungsverfahren initiieren, die diese Ziele torpedieren. Bongartz: „Wir appellieren an den BUND und auch den VCD, das Bürgerbeteiligungsverfahren umgehend zu verlassen oder erst gar nicht daran teilzunehmen, wenn nicht ernsthaft davon ausgegangen wird, wenigstens einen Teil des Gleisvorfeldes für eine Kombibahnhofslösung zu erhalten. Die Stadt und die von ihr beauftragten Mediatoren täten besser daran, sich vorsorglich auch auf den Fall des Scheiterns eines Projekts einzustellen, über dem das Damoklesschwert seiner vorzeitigen Beendigung schwebt. Ein Ausstieg bedeute aber nicht notwendigerweise ein „Zurück auf Null“, so Bongartz, sondern könne als Umstieg und Umplanung organisiert werden, bei der ein wesentlicher Teil der bisherigen Baumaßnahmen integrierbar wären. Zum Beispiel könne die Tiefbahnhofsgrube als Mobilitätszentrum für Fernbusse, car-sharer, für Mietwagenstellplätze  und Radabstellanlagen genutzt werden. Auf dem C-Areal, das bei S21 auf viele Jahre von Baulogistik besetzt bleibt, könnte umgehend Wohnraum für Tausende Menschen geplant werden – nicht erst Ende der zwanziger Jahre wie auf dem jetzt zur informellen Beteiligung vorgesehenen Rosensteinareal im B-Quartier. Ziel des Beteiligungsverfahrens sei, so OB Kuhn in der Ausschusssitzung, die Stadtgesellschaft nach dem Streit um Stuttgart 21 wieder zusammenzuführen. Wie das funktionieren soll, wenn Kuhn Projektbefürwortung zur Zugangsvoraussetzung für die Beteiligung macht, konnte der OB nicht erläutern. Das Aktionsbündnis hat Frau Voskamp im Anschluss an ihre Präsentation in eine der nächsten Sitzungen des Aktionsbündnisses eingeladen, um ihr die Haltung des Bündniseses und der S21-kritischen BürgerInnen zu Stuttgart 21 und dem Beteiligungsvorhaben zu erläutern.   Kontakt: Dr. Norbert Bongartz 0711 698 076 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
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2016-02-02 19:23:59
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