Neue Probleme bei Stuttgart 21 Capital - Wirtschaft ist Gesellschaft
publish2019-12-19 09:55:50K21-neu ohne KategorieStuttgart 21: Zweiter Tunneldurchschlag in Untertürkheim Landeshauptstadt Stuttgart
publish2019-12-18 09:44:02K21-neu ohne Kategorie(hier als pdf zum Download)
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fordert Moratorium und Überprüfung des Projekts
Bahn-Aufsichtsrat muss Bahn-Konzern kontrollieren
Am Mittwoch, 11. Dezember tagt der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn. Die von der Bundesregierung entsandten Kontrolleure müssen nun endlich ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und dafür sorgen, dass die Bahn ihren grundgesetzlichen Auftrag erfüllt (Art. 87e, Abs.4): „dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen … Rechnung zu tragen“.
Dazu gehört, dass Ausgaben und Arbeiten für das hochgradig defizitäre, extrem klimabelastende und den Bahnverkehr massiv schädigende Projekt Stuttgart 21 solange gestoppt werden, bis über eine dem Bahnverkehr dienende Form des Umsteuerns entschieden ist. Insbesondere haben sich die Aufsichtsräte überprüfbare Zahlen über die Leistungsfähigkeit des Stuttgarter Bahnknotens heute und in Zukunft vorlegen zu lassen, anhand derer eine tatsächliche erhebliche Ertüchtigung des Bahnknotens sichergestellt werden kann.
Das Projekt Stuttgart 21 reiht sich ein in eine ganze Reihe von Großprojekten, die allesamt – unter dem Vorwand, dem Bahnverkehr zu dienen – lediglich die Interessen von Bauwirtschaft und Investoren bedienen: Zweite Stammstrecke München, Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona, Fehmarnbelt-Tunnel.
Der Aufsichtsrat der Bahn darf nicht tatenlos zusehen oder gar unterstützen, dass das Unternehmen als Melkkuh zur Generierung von Aufträgen für Bauindustrie und Immobilienwirtschaft missbraucht wird. Insbesondere die Arbeitnehmer-Bank im Aufsichtsrat fordern wir auf, – auch im Interesse der Bahn-Beschäftigten – Verantwortung für den tatsächlichen Bahnverkehr und damit auch für Klima und Umwelt zu übernehmen.
Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper: "Ein weiteres Kontrollversagens zu Lasten des Schienenverkehrs darf es nicht mehr geben – das widerspricht dem grundgesetzlichen Auftrag der Bahn.“ Und es widerspräche der Ankündigung von Bahn-Vorstand Ronald Pofalla, dass die Stilllegung vermeintlich nicht mehr benötigter Gleisanlagen gestoppt werden solle – „die Gleise des Kopfbahnhofs Stuttgart sind unverändert notwendig für einen wachsenden Bahnbetrieb“, so ergänzt der Co-Sprecher des Bündnisses Martin Poguntke.
Aus Anlass dieser Aufsichtsrats-Sitzung werden auch wieder rund 25 Stuttgart 21-GegnerInnen nach Berlin reisen und ihren Forderungen vor dem Bahn-Tower Nachdruck verleihen.
Kontakt: Eisenhart von Loeper, 07452 4995,
Martin Poguntke, 0151 403 602 56
publish2019-12-10 13:39:01Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fordert Moratorium und Überprüfung des Projekts
Bahn-Aufsichtsrat muss Bahn-Konzern kontrollieren
Am Mittwoch, 11. Dezember tagt der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn. Die von der Bundesregierung entsandten Kontrolleure müssen nun endlich ihre Kontrollfunktion wahrnehmen und dafür sorgen, dass die Bahn ihren grundgesetzlichen Auftrag erfüllt (Art. 87e, Abs.4): „dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen … Rechnung zu tragen“.
Dazu gehört, dass Ausgaben und Arbeiten für das hochgradig defizitäre, extrem klimabelastende und den Bahnverkehr massiv schädigende Projekt Stuttgart 21 solange gestoppt werden, bis über eine dem Bahnverkehr dienende Form des Umsteuerns entschieden ist. Insbesondere haben sich die Aufsichtsräte überprüfbare Zahlen über die Leistungsfähigkeit des Stuttgarter Bahnknotens heute und in Zukunft vorlegen zu lassen, anhand derer eine tatsächliche erhebliche Ertüchtigung des Bahnknotens sichergestellt werden kann.
Das Projekt Stuttgart 21 reiht sich ein in eine ganze Reihe von Großprojekten, die allesamt – unter dem Vorwand, dem Bahnverkehr zu dienen – lediglich die Interessen von Bauwirtschaft und Investoren bedienen: Zweite Stammstrecke München, Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona, Fehmarnbelt-Tunnel.
Der Aufsichtsrat der Bahn darf nicht tatenlos zusehen oder gar unterstützen, dass das Unternehmen als Melkkuh zur Generierung von Aufträgen für Bauindustrie und Immobilienwirtschaft missbraucht wird. Insbesondere die Arbeitnehmer-Bank im Aufsichtsrat fordern wir auf, – auch im Interesse der Bahn-Beschäftigten – Verantwortung für den tatsächlichen Bahnverkehr und damit auch für Klima und Umwelt zu übernehmen.
Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper: "Ein weiteres Kontrollversagens zu Lasten des Schienenverkehrs darf es nicht mehr geben – das widerspricht dem grundgesetzlichen Auftrag der Bahn.“ Und es widerspräche der Ankündigung von Bahn-Vorstand Ronald Pofalla, dass die Stilllegung vermeintlich nicht mehr benötigter Gleisanlagen gestoppt werden solle – „die Gleise des Kopfbahnhofs Stuttgart sind unverändert notwendig für einen wachsenden Bahnbetrieb“, so ergänzt der Co-Sprecher des Bündnisses Martin Poguntke.
Aus Anlass dieser Aufsichtsrats-Sitzung werden auch wieder rund 25 Stuttgart 21-GegnerInnen nach Berlin reisen und ihren Forderungen vor dem Bahn-Tower Nachdruck verleihen.
Kontakt: Eisenhart von Loeper, 07452 4995,
Martin Poguntke, 0151 403 602 56Stuttgart-21-Gegner dürfen an geheime Unterlagen BNN - Badische Neueste Nachrichten
publish2019-12-06 15:38:00K21-neu ohne Kategorie(hier als pdf zum Download)
Gericht: Stuttgart 21-Gegner haben das Recht, Brandschutzunterlagen einzusehen
Ingenieure befürchten Kaprun 21
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (AZ: 10 S 2314/18) hat in einem Vergleich festgelegt, dass S21-kritische Ingenieure von der Bahn geheim gehaltene Unterlagen zum Brandschutz einsehen dürfen.
Brandschutzfragen dürfen keine Geheimsache der Bahn sein, über die sie lediglich „überschlägliche Berechnungen“ zugänglich macht aber Details unter Verschluss hält. Dass die Bahn allen Ernstes nur das Ergebnis einer Untersuchung, nicht aber deren Methodik offenlegen wollte, hatte vor Gericht zurecht keinen Bestand. „Das reine Ergebnis einer Untersuchung ist zunächst nicht mehr wert als eine bloße Behauptung der Bahn“, so der Kläger Dipl.-Ing Wolfgang Jakubeit. „Es ist keine Kleinigkeit, dass die Bahn so lasch mit den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung umgeht,“ ergänzt der Vorsitzende Richter am Landgericht a.D. Dieter Reicherter.
Die S21-kritischen „Ingenieure22“ haben an den von der Bahn präsentierten Ergebnissen erhebliche fachliche Zweifel – diese sollten nach ihrem Eindruck wohl lediglich vor allem die Vertreter von Feuerwehr und Regierungspräsidium im „Arbeitskreis Brandschutz“ des Projekts beruhigen. Die Ingenieure halten es deshalb für unverzichtbar, die Angaben der Bahn zu überprüfen: „Wir dürfen in den Stuttgarter Tunnels nicht sehenden Auges die Möglichkeit einer Katastrophe wie bei der Gletscherbahn Kaprun zulassen, wo 150 der 162 Passagiere bei einem Brand zu Tode kamen.“ Besondere persönliche Verantwortung trüge in einem solchen Fall der neue Brandschutz-Beauftragte der Bahn Dr. Florian Bitzer, wenn er Unzulänglichkeiten des Sicherheitskonzepts zu verheimlichen versucht.
Die Begründung der Bahn, diese Unterlagen dürften nicht in die Hände von Terroristen fallen, für die Stuttgart (nach Darstellung der Bahn in der Verhandlung) „wegen der US-Einrichtungen besonders gefährdet“ sei, darf nicht zu verantwortungsloser Geheimhaltung führen, sondern erfordert ein besonderes Maß an überprüfbarer Sicherheit. Anfragen in dieser Frage an Innenminister Thomas Strobl durch Dieter Reicherter und Rechtsanwalt Dr. von Loeper sind bislang nur abwiegelnd beantwortet worden.
Kontakt: Wolfgang Jakubeit 0711 882 90 99
Dieter Reicherter 0 151 263 711 31
Martin Poguntke 0151 403 602 56
publish2019-12-06 12:42:07Aktuelles K21-neu
Tarek Al-Wazir: „Der Fernbahntunnel ist nicht vergleichbar mit Stuttgart 21“ - Deutscher Mobilitätskongress Journal Frankfurt
publish2019-11-27 12:50:00K21-neu ohne Kategorie