Prozessverschleppung, um weiter Fakten schaffen zu können?prozessverschleppung-um-weiter-fakten-schaffen-zu-koennen
Mauscheln Stadt und Land mit der DB, um die Gerichtsentscheidung, wer die offenen Milliardenrechnungen bei Stuttgart 21 zahlen soll, möglichst lange hinauszuzögern?  Diesen Verdacht äußert das Aktionsbündnis in einem Schreiben an Verkehrsminister Winfried Hermann und OB Fritz Kuhn. Während die Projektkosten des von der Bahn längst als unwirtschaftlich bewerteten Projekts in Riesenschritten steigen – zugegeben sind 8,2 Milliarden Euro, realistisch sind weit über 10 Milliarden Euro– ist weiter unklar, wer für die Mehrkosten aufkommen soll. Seit Jahresende 2016 schwelt der von der DB AG beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingeleitete Prozess, mit dem die Bahnspitze rund 65 Prozent aller Mehrkosten, die den Kostendeckel des Finanzierungsvertrags von 4,526 Milliarden Euro übersteigen, auf die Projektpartner abwälzen will – wohlgemerkt: bereits entstandene und alle künftigen Mehrkosten. Schon bei den derzeit offiziell eingestandenen Kosten von 8,2 Milliarden Euro kämen auf die Projektpartner demnach zusätzliche Forderungen in Höhe von ca. 2,38 Milliarden Euro zu. In der Sache sind die Argumente längst ausgetragen. Dass die Verpflichtung zu Gesprächen bei Mehrkosten, die sogenannte Sprechklausel des Finanzierungsvertrages, natürlich keine Verpflichtung zu zahlen auslöst, also keine „Zahlklausel“ ist, wurde ebenso vorgetragen wie der Verweis auf die Verjährung der Forderung spätestens 2012, nachdem die DB nachweislich bereits 2009 von der Überschreitung des Kostendeckels von 4,5 Milliarden Euro wusste. Bei diesem Stand der Dinge hätte jedes Gericht längst einen Verhandlungs- bzw. Entscheidungstermin anberaumt, so Dr. Eisenhart von Loeper, erfahrener Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses. Das Stagnieren des Verfahrens sei nur denkbar, wenn es hierzu eine Übereinkunft, sprich Mauschelei, der Prozessbeteiligten gebe. Je früher feststünde, wen die nach oben unbegrenzten Milliarden-Mehrkosten treffen, desto wahrscheinlicher würde dies bei dem oder den betroffenen Projektpartnern eine erneute Diskussion über den Ausstieg auslösen. Nicht unwahrscheinlich wäre z. B., dass mit einer Gerichtsentscheidung Forderungen von 2 bis 3 Milliarden Euro und mehr bei der DB, letztlich beim Bund, hängen bleiben. Dass Bundesregierung oder Bundestag solche Mehrkosten unbeeindruckt auf sich nehmen, ist schwer vorstellbar. Der Verdacht drängt sich auf, dass Stadt, Land und Bund die „Stunde der Wahrheit“ möglichst lange hinauszögern wollen, um noch mehr Fakten schaffen zu können, die eine Umkehr ausschließen sollen. Betriebswirtschaftlich sind jedoch weitere Investitionen in ein unwirtschaftliches Projekt „sunk costs“, verlorene Kosten – hier zu Lasten der Allgemeinheit. Kontakt: Werner Sauerborn 0171 320 980 1 http://www.kopfbahnhof-21.de/verschleppung-des-prozesses-der-db-ag-gegen-die-projektpartner-durch-mitwirkung-von-stadt-und-land-wegen-projektfoerderpflicht-zum-bahnprojekt-stuttgart-21/
publish2018-07-09 13:55:51Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Verschleppung des Prozesses der DB AG gegen die Projektpartner durch Mitwirkung von Stadt und Land wegen „Projektförderpflicht“ zum Bahnprojekt Stuttgart 21?verschleppung-des-prozesses-der-db-ag-gegen-die-projektpartner-durch-mitwirkung-von-stadt-und-land-wegen-projektfoerderpflicht-zum-bahnprojekt-stuttgart-21
Sehr geehrter Herr OB Kuhn, seit über eineinhalb Jahren schwelt der von der DB AG vor Jahresende 2016 beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingeleitete Prozess, mit dem die Bahnspitze rund 65 Prozent aller Mehrkosten, die den Kostendeckel des Finanzierungsvertrags von 4,526 Milliarden Euro übersteigen, auf die Projektpartner abwälzen will (so erläutert und angekündigt im Brief der DB PSU, Herr Peter Sturm an Sie, vom 30.11.2016). Obwohl durch Ihre Prozessvertretung augenscheinlich alle Sachargumente gegen die Klage erhoben wurden – die „Sprechklausel“ ist keine Zahlklausel, Verjährung drei Jahre nach der 2009 erlangten Kenntnis der DB von etwaigen Mehrforderungen u. a. -, ist bisher regelwidrig kein gerichtlicher Verhandlungs- und Entscheidungstermin bestimmt worden. So etwas geht nur, wenn die Prozessparteien dem zustimmen. Für uns im Aktionsbündnis für den Umstieg von Stuttgart 21 begründet dies den Eindruck der Mauschelei zwischen den Projektbefürwortern, verbunden mit dem Ziel, die gerichtliche Entscheidung durch „vollendete Tatsachen des Baufortgangs“ mehr und mehr zu erübrigen. Das Projekt soll „finster entschlossen“ (Bahnchef Dr. Richard Lutz am Tage nach seiner Wahl) nach dem Motto „nach uns die Sintflut“ durchgezogen werden, damit die gerichtliche Entscheidung keine der Prozessparteien mehr stört. Wir empfinden dies als unerträglich, weil hier erneut die gebotene rechtsstaatliche Klärung des Konflikts durch Geschäfts- und Machtinteressen der Projektbetreiber auf Kosten der Bürgerschaft ersetzt wird. Das widersprüchliche, aber durchsichtige doppelte Spiel des Prozesses, der nicht vorangeht, sondern im Stillstand verharrt, halten wir für unvereinbar mit den vitalen Interessen der Stadt und ihrer Bürgerschaft. Wie stehen Sie dazu?   Mit freundlichem Gruß Dr. Eisenhart von Loeper
publish2018-07-09 13:18:16Aktuelles Leserbriefe und Offene Briefe K21-neu
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