Peter Conradis Tod schmerzt und erschüttert uns in der Demokratiebewegung gegen Stuttgart 21 tief. Wir verlieren mit ihm einen großen Freund, der keine Mühe und rechtsstaatliche Einsätze scheute. Peter Conradi war einer der profiliertesten und bis zuletzt hoch engagierten Vorkämpfer lebendiger, auf Gerechtigkeit und Miteinander zielenden Demokratie, ein Mahner für faire Gesprächskultur, der immer das Ganze des Gemeinwesens und die Achtung für Andersdenkende im Blick hatte. Er war unglaublich erfahren, für die politische Arbeit des Aktionsbündnisses in Berlin hilfreich, er war beispielgebend weise, mutig, unabhängig. Wir werden ihm dankbar verbunden bleiben und verneigen uns vor ihm, seiner Frau und Familie in großer Anteilnahme.
publish2016-03-11 16:08:20Aktuelles K21-neu PressemitteilungenLiebe Berlin-Reisende (zur Aufsichtsratssitzung DB am 15 und 16.03.2016) & liebe Interessierte!
Geplant: Dienstagnachmittag evtl. schon kleine Demo zur DB Aufsichtsratssitzung, abends um 19 Uhr Berliner Schwabenstreich/Potsdamer Platz. Anschließend gemeinsames Essen bei S21-Gegner Kostas Papanastasiou von der Lindenstraße (Nähe Savigny-Platz). Oder vorher Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung „Mehr Demokratie durch konsultative Bürgerbeteiligung“ von 19 bis 21 Uhr. http://calendar.boell.de/de/event/mehr-demokratie-durch-konsultative-buergerbeteiligung, Mittwoch: 9.30 Uhr bis 11 Uhr: Diskussionsbeiträge & Performance zur PK der DB AG, Kongresshalle Alexanderplatz, Vorstellung Alternativer Geschäftsbericht von „Bahn für alle“, 11 Uhr Verkehrsausschuss des Bundestags zur Gleisneigung. Anmeldung erforderlich: verkehrsausschuss@bundestag.de.
Wir freuen uns, wenn Ihr mitkommt. Je mehr wir sind, je sichtbarer und hörbarer, desto wirkungsvoller! Andy Kegreiß hat vorab für 30 Leute günstige Gruppentickets zum günstigen Sparpreis (Basispreis 19 EUR) für die Hin- und Rückfahrt Fahrt gekauft.
Kontaktaufnahme mit Andy ist erforderlich - zur Koordination der Fahrt und Ticket-zuteilung, auch zu Abstimmung des Programms für Berlin. Meldet euch mit den Infos: Name, Mail-Adresse, Telefonnummer und ob BC25 vorhanden ist.
Am einfachsten mit eMail an: andikeg@aol.com oder SMS/Tel. 0173 663 6932
Je früher die Anmeldung desto einfacher ist die Planung.
Anreise: am Dienstag 15.03.2013 - 7:32 bis 13:39 Uhr, mit dem IC ab Stuttgart nach Frankfurt (09:02 an, 09:19 Uhr ab), weiter mit dem ICE nach Erfurt (11:37 Uhr an, 11:44 Uhr ab) über die Neubaustrecke nach Berlin. Ankunft 13.39 Uhr in Berlin.
Alternativ dazu kann mit zusätzlich zur Verfügung stehenden DB Geschenktickets (ähnlich wie LIDL Tickets damals) in kleineren Gruppen z.B. am Nachmittag ab 12.51 Uhr mit dem durchgehenden ICE (Ankunft 18:25 Uhr) oder mit dem Nachtzug ab 23:05 Uhr über Mannheim (Ankunft 07:23 Uhr) gefahren werden.
Abreise: Mittwoch 16.03.2016 - 18:03 bis 23:10 Uhr durchgehend mit dem ICE Sprinter
Preis und Tickets: Der kalkulierte Preis für die Hin- und Rückfahrt nach Berlin ist 44 EUR (ohne Bahncard 25) und 33 EUR (mit Bahncard 25). Neben den gebuchten Fahrten mit Zugbindung kann auf ähnlich günstige flexible DB Geschenktickets zurückgegriffen werden.
Fahrtickets für andere können über Andy auch gespendet werden, der Fahrkartenpreis soll kein Hinderungsgrund sein.
Übernachtungen sind durch die Teilnehmer selbst (unter einander abstimmen, in Rundmails werden die Teilnehmer über Mitreisende informiert) zu organisieren.
Bei http://www.hrs.de gibt es Übernachtungen im Einzelzimmer ab 30 EUR pro Person, Nähe S-Bahn Charlottenburg am „Stuttgarter Platz“ wird empfohlen.
publish2016-03-04 22:56:11Aktuelles K21-neu VeranstaltungenPräsentation Vieregg
https://vimeo.com/155163272Fragen dazu
https://vimeo.com/155182719Präsentation Eisenhart
https://vimeo.com/155182994Fragen dazu
https://vimeo.com/155214956YouTube-Playlist, komplett:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLG_Hcc3IlbyLug6GvARRdb3Xp1lyRc-yNDie fast verzweifelt wirkende Reaktion der Bahn auf das Gutachten der Vieregg-Rössler GmbH zu den Ausstiegskosten fiel aus, wie erwartet: voreilig, hilflos und manipulativ. Ein Beleg, wie sehr sich die DB AG inzwischen bei Stuttgart 21 in eine ausweglose Ecke gedrängt fühlt.
Da wird der Öffentlichkeit einfach mal per Schlagzeile die bewusste Unwahrheit untergeschoben, 40 Kilometer Tunnelstrecken seien bereits gebohrt. Dabei wird verschämt, sozusagen im Kleingedruckten, eingeräumt, dass man die gebohrten Tunnellängen von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm einfach addiert hat. Von der Neubaustrecke ist in den beiden Gutachten Vieregg-Rössler zu den Gesamtkosten und Ausstiegskosten jedoch gar keine Rede! Bei Stuttgart 21 sind nur gut 12 Kilometer der insgesamt über 60 geplanten Tunnelkilometer gebohrt. Der Gutachter liegt mit seinen Ermittlungen also richtig.
Im Weiteren wird von der Bahn gebetsmühlenartig wiederholt, dass ein Projektausstieg für das Land Baden-Württemberg schlecht sei. Das Gegenteil ist richtig! Land und Stadt bleibt ein unterdimensionierter, gefährlicher Bahnhof erspart; der Stadt Stuttgart würde mit dem Ausstieg ein längst wirtschaftlich nicht mehr verantwortbares Städtebauprojekt von den Schultern genommen und nicht zuletzt bleibt dem Stadtgebiet mit der höchsten Feinstaubbelastung der Republik das verantwortungslose Zubauen der einzig verbliebenen Frischluftentstehungszone erspart.
Auch der erneute Verweis der Bahn darauf, dass „nahezu 70 % des für Bauaufträge vorgesehenen Volumens vergeben“ seien, ist sichtlich vom Bemühen getragen, deutliche Kostensteigerungen als unwahrscheinlich darzustellen. Auch hier liegen jedoch Vieregg-Rössler richtig, wenn sie die empirisch belegte Erkenntnis ihres Ingenieurbüros zu Grunde legen, dass gerade bei komplexen Bauvorhaben in schwierigem Baugrund von massiven Kostenerhöhungen während der Bauzeit auszugehen ist. Großunternehmen unterhalten zur Eintreibung dieser nachträglichen Kosten extra Nachforderungs-Manager.
Dass die Bahn bei den Baukosten der Neubaustrecke bislang vergleichsweise günstig liegt, ist nicht – wie suggeriert – auf eine Fehlkalkulation von Vieregg-Rössler zurückzuführen. Vielmehr hat die Bahn einfach nur mit den geologisch unbedenklicheren Tunnels mit weniger Kostenrisiken zu bauen begonnen – bei Stuttgart 21 selbst ist noch kein einziger Meter Tunnel in Gipskeuper gebohrt!
Wie richtig Vieregg-Rössler mit ihren Kostenprognosen liegen, hat sich z.B. im Jahr 2008 gezeigt: Damals hatten sie für S21 eine Kostenerhöhung auf 6,8 Milliarden prognostiziert, die die Bahn auch damals empört zurückwies und die sie dann 2012 in exakt dieser Höhe kleinlaut zugeben musste.
Das Aktionsbündnis sieht sich durch die hilflos wirkende Spontanreaktion der DB AG, die offensichtlich ohne nähere Lektüre des Gutachtens erfolgte, auf ganzer Linie bestätigt!
Kontakt:
Martin Poguntke: 0711 76 16 05 18
Frank Distel: 0171 9597273
publish2016-02-15 10:57:01Aktuelles K21-neu PressemitteilungenDie Deutsche Bahn AG gibt nicht nur die Kosten des Projekts wissentlich viel zu niedrig an, sie hat auch von Anfang an die Kosten eines Ausstiegs maßlos überhöht, und so Politik und Öffentlichkeit in die Irre und zu falschen Entscheidungen geführt. Dies belegt eine weitere vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 in Auftrag gegebene Studie der Verkehrsberatungs-GmbH Vieregg-Rössler aus München, die heute in Stuttgart vorgestellt wurde.
Je nach Betrachtungsweise, ob aus Sicht der DB AG, aus Sicht der Projektpartner oder des Steuerzahlers, ob bei rein funktionaler Wiederherstellung des Kopfbahnhofs oder einer erweiterten Kopfbahnhof-21-Lösung – die Kosten des Weiterbauens von Stuttgart 21 liegen zwischen 5,9 und 7,9 Mrd. Euro über den Kosten eines Ausstiegs bzw. Umstieg auf eine Kopfbahnhoflösung – alles Stand Januar 2016.
Unabhängig vom verkehrspolitischen Schaden einer Bahnhofsverkleinerung und aller weiteren Nachteile und Risiken des Projekts: Stuttgart 21 ist definitiv ein unwirtschaftliches Projekt - heute bei einem Kostenstand von fast 10 Mrd. Euro wie im März 2013, als der Aufsichtsrat trotz einer Kostensteigerung über den verbindlich zugesagten Kostendeckel von 4,5 hinaus auf 6,8 Mrd. Euro den Weiterbau beschloss.
Das Aktienrecht untersagt Aufsichtsräten unwirtschaftliche Entscheidungen. Eine vorsätzliche Straftat begehe, wer einen wirtschaftlichen Nachteil für sein Unternehmen in Kauf nimmt, obwohl er ihn für möglich hält, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper. Strafbare Untreue sei genauso wenig wie Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt. Das unterstreicht die neuere Rechtsprechung des BGH, die den Tatbestand der Untreue strenger fasst und das zeigen die Inhaftierungen bzw. Verurteilung von Uli Hoeneß und des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel. Auch große Namen sollten sich nicht mehr auf den Grundsatz „to big to jail“ verlassen. RA von Loeper hat daher mit Schreiben vom 10.2.2016 an die Berliner Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Dr. Grube, Dr. Kefer und Aufsichtsräte der DB beantragt.
Das Aktionsbündnis wird den Aufsichtsräten der DB AG das neue Gutachten zustellen verbunden mit der Aufforderung das Thema „Kosten und Ausstiegskosten von Stuttgart 21“ auf die Tagesordnung seiner Sitzung am 15. März zu setzen. Das Mindeste sei, so von Loeper, dass der Aufsichtsrat ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gebe, wenn er Anlass zu Zweifeln an den Ergebnissen des Vieregg-Gutachtens habe. Eine solche unabhängige Bewertung hatten seinerzeit schon die drei Staatssekretäre im Aufsichtsrat für nötig gehalten. Bis dahin sei die DB gut beraten, keine weiteren verlorenen Kosten zu produzieren und einen einstweiligen Baustopp auszusprechen.
Vieregg-Rössler - Ermittlung der Ausstiegskosten für das Projekt Stuttgart 21 zum Stand Ende Januar 2016 - Präsentation
Vieregg-Rössler - Ermittlung der Ausstiegskosten für das Projekt Stuttgart 21 zum Stand Ende Januar 2016
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Beurteilung der juristischen Situation von Dr. Eisenhart von Loeper: Der Weiterbau von Stuttgart 21 als strafbare Untreue - Externes Vieregg-Gutachten und Berliner Staatsanwälte schaffen neue Lage
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Kontakt:
Eisenhart von Loeper: 07452 4995
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2016-02-12 11:00:35Aktuelles Dokumente K21-neu PressemitteilungenSehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kuhn,
publish2016-02-04 19:30:56Aktuelles Leserbriefe und Offene Briefe K21-neu- Ktn. Fraktionsvorsitzendeund Frau Voskamp, Mediator GmbH
Als großes Ablenkungsmanöver vom desaströsen Verlauf ihres Tunnelbahnhofprojekts wertete Co-Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz, das heute im Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderats vorgestellte Vorhaben einer „informellen Beteiligung Rosenstein“. Statt die Aufmerksamkeit und Kraft auf ein fernliegendes Wünsch-dir-was zu lenken, sollten sich Kuhn und die Projektbefürworter lieber um Nachteile und Risiken des Projekts für die Stuttgarter BürgerInnen kümmern – als da sind:
… langfristig kaum zu bewältigende Zunahme von CO-2- und Feinstaubbelastung, Verkehrsverlagerung auf ohnehin staugeplagte Straßen als Folge verringerter Bahnhofskapazität, zunehmendes Chaos bei den S-Bahnen und massive Verkehrsstörungen durch mehrjährige Sperrungen vom U-Bahn - Stammstrecken, Lebensgefahren durch kaum lösbaren Brandschutz in einem schräge Tiefbahnhof und 60 km Tunnelröhren – von der völlig ungelösten Frage, wer am Ende für die völlig aus dem Ruder laufenden Kosten gerade stehen soll, ganz abgesehen.
Auch der Köder eines neu gestaltbaren Stadtviertels kann nicht anlocken solange noch unklar ist, ob das Gleisvorfeld überhaupt abgebaut werden darf. Dagegen hat bekanntlich ein Zusammenschluss privater Bahnbetriebe, die Stuttgarter Netz AG, Klage eingereicht. Sie will den Kopfbahnhof weiterbetreiben und hat dabei das Allgemeine Eisenbahngesetz auf ihrer Seite.
Auch teilt das Aktionsbündnis die Auffassung des BUND, dass eine Bebauung des infrage stehenden B-Areals, mitten in der lebenswichtigen Frischluftschneise aus ökologischen und stadtklimatologischen Gründen ohnehin tabu ist. Wer die Ziele des Pariser Weltklimagipfels ernst nehme, könne nicht zwei Monate später Beteiligungsverfahren initiieren, die diese Ziele torpedieren. Bongartz: „Wir appellieren an den BUND und auch den VCD, das Bürgerbeteiligungsverfahren umgehend zu verlassen oder erst gar nicht daran teilzunehmen, wenn nicht ernsthaft davon ausgegangen wird, wenigstens einen Teil des Gleisvorfeldes für eine Kombibahnhofslösung zu erhalten.
Die Stadt und die von ihr beauftragten Mediatoren täten besser daran, sich vorsorglich auch auf den Fall des Scheiterns eines Projekts einzustellen, über dem das Damoklesschwert seiner vorzeitigen Beendigung schwebt. Ein Ausstieg bedeute aber nicht notwendigerweise ein „Zurück auf Null“, so Bongartz, sondern könne als Umstieg und Umplanung organisiert werden, bei der ein wesentlicher Teil der bisherigen Baumaßnahmen integrierbar wären. Zum Beispiel könne die Tiefbahnhofsgrube als Mobilitätszentrum für Fernbusse, car-sharer, für Mietwagenstellplätze und Radabstellanlagen genutzt werden. Auf dem C-Areal, das bei S21 auf viele Jahre von Baulogistik besetzt bleibt, könnte umgehend Wohnraum für Tausende Menschen geplant werden – nicht erst Ende der zwanziger Jahre wie auf dem jetzt zur informellen Beteiligung vorgesehenen Rosensteinareal im B-Quartier.
Ziel des Beteiligungsverfahrens sei, so OB Kuhn in der Ausschusssitzung, die Stadtgesellschaft nach dem Streit um Stuttgart 21 wieder zusammenzuführen. Wie das funktionieren soll, wenn Kuhn Projektbefürwortung zur Zugangsvoraussetzung für die Beteiligung macht, konnte der OB nicht erläutern.
Das Aktionsbündnis hat Frau Voskamp im Anschluss an ihre Präsentation in eine der nächsten Sitzungen des Aktionsbündnisses eingeladen, um ihr die Haltung des Bündniseses und der S21-kritischen BürgerInnen zu Stuttgart 21 und dem Beteiligungsvorhaben zu erläutern.
Kontakt:
Dr. Norbert Bongartz 0711 698 076
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2016-02-02 19:23:59Aktuelles K21-neu PressemitteilungenNachdem das erste (öffentliche) Anhörungsverfahren des Stuttgart 21-Abschnitts auf den Fildern mehr als ein Jahr zurückliegt, hat nun das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart seinen Abschlussbericht an das Eisenbahnbundesamt geschickt. Das RP empfiehlt die grundsätzliche Genehmigung der DB-Planung. Einzig beim Brandschutz im Flughafenbahnhof rät das RP dem Bundesamt, weitere Untersuchungen vorzunehmen. Der Rechtsanwalt der SG Filder hat den 330-Seiten-Bericht kritisch unter die Lupe genommen und kritisiert mit Frank Distel, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Filder, die einseitige Abwägung durch das Regierungspräsidium.
„Der Anhörungsbericht des RP Stuttgart an das Eisenbahnbundesamt macht deutlich, wie einseitig zugunsten der Vorhabenträgerin Bahn die Planrechtfertigung des Gesamtprojekts gestützt wird“, sagt Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder. Zwar begrüßt die Schutzgemeinschaft, dass das RP für weitere Brandschutzuntersuchungen plädiert, erkennt aber trotzdem „eine einseitig zugunsten der Bahn erfolgte Abwägung beim Brandschutz“, so Frank Distel.
Auch bei der 6-fach über dem Sollwert liegenden Gleisneigung im Tiefbahnhof zieht sich das Regierungspräsidium – ohne den fachlich fundierten Vortrag des Bundesbahndirektors i.R. Sven Andersen sorgfältig einzubeziehen – hinter die alten Behauptungen des Eisenbahnbundesamts zurück, der Nachweis gleicher Sicherheit sei erbracht. Dies ist vor dem Hintergrund, dass im Kölner Hauptbahnhof bei deutlich geringerer Gleisneigung sich mehrmals im Jahr Züge selbstständig in Bewegung setzen und wegrollen, eine unzureichende Aussage. „Das Kölner Beispiel belegt“, so Frank Distel, „dass die gleiche Sicherheit gar nicht nachgewiesen werden kann“.
Auch beim Vergleich des Tiefbahnhofs mit der "Nullvariante" drückt sich das RP um eine sachgerechte Alternativprüfung. Es beharrt darauf, dass mit der "Nullvariante" der Zustand vor 2010 beschrieben ist. „Es ist aber doch vollkommen klar, dass mit der alternativ geforderten Weiterverwendung des Kopfbahnhofs nicht der marode Zustand des Kopfbahnhofs vor Baubeginn gemeint sein kann“, so Distel, „sondern selbstverständlich in Bezug auf Zulaufqualität, Gleis-Vorfeld und Eisenbahntechnik, ein von Grund auf sanierter und modernisierter Kopfbahnhof, dessen Realisierung die Bahn wegen Stuttgart 21 seit Jahrzehnten sträflich vernachlässigt hat“. Dies ist, so auch Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber aus Freiburg, die Variante, die der Antragsplanung der Bahn hätte gegenübergestellt werden müssen.
„Nur mit einem modernisierten Kopfbahnhof wird – im Gegensatz zur Ansicht des Regierungspräsidiums – der Rückbau der Bahninfrastruktur vermieden und dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung getragen“, betont Distel. Ferner werden mit dem Kopfbahnhof, insbesondere bei Verzicht auf den Fildertunnel sowie den im Brandfall äußerst gefährlichen und unkomfortablen Fernbahnhof am Flughafen, sämtliche, von der Bahn so genannte „Restrisiken“ für Leib und Leben von Bahnfahrgästen vermieden.
Die Filder-Bürgerinitiative ist zudem empört, wie das Regierungspräsidium den Fall eines im Fildertunnel unmittelbar vor einem talseitigen Fluchtstollen in Brand geratenen Zuges bagatellisiert. Frank Distel erklärt: „Die lapidare Antwort, die der Behörde dazu einfällt, ist: Man kann von der Bahn nicht „das maximal Mögliche“ fordern.“ Bei der in diesem Fall erwähnten Fluchtmöglichkeit bergaufwärts, übersieht das Regierungspräsidium, dass die Flucht unmöglich sein wird, weil Hitze und Rauchgase aufgrund des Kamineffekts im steilen Tunnel nach oben ziehen. Distel: „Fahrgäste wären in einer tödlichen Falle gefangen.“
Zur Forderung der Schutzgemeinschaft nach Erhalt der Gäubahn auf der Panoramastrecke und deren leistungsfähigen Anschluss an den Tiefbahnhof, (wie auch schon von der sog. „Schlichtung“ und vom Filderdialog erhoben), argumentiert das Regierungspräsidium auffallend zurückhaltend. Zwar werden die Vor- und Nachteile umfassend aufgelistet; es ist jedoch nicht zu erkennen, dass die Anhörungsbehörde von der antragsseitig verfolgten Führung der Gäubahn über den Flughafen überzeugt wäre. „Damit ist die Alternative, mit der übrigens fast sämtliche Nachteile des Filderabschnitts und auch die Zeitverzögerung durch die Abschnittsbildung vermieden würden, unzureichend abgewogen“, stellt Frank Distel fest.
Die SG Filder weist darüber hinaus erneut darauf hin: Die Aufteilung des Abschnitts 1.3 in 1.3a und 1.3b ist rechtswidrig, da es sich nicht um eine Änderung des bisherigen Vorhabens handelt, sondern „um die Schaffung zweier neuer Vorhaben“, wie der Rechtsanwalt der SG Filder, Dr. Tobias Lieber, feststellt. Durch 1.3a wird der zeitlich nach hinten verschobene Abschnitt 1.3b nicht mehr unabhängig planbar sein. Das aber schreibt der Gesetzgeber vor. Auch die nicht erfolgte Einbeziehung der Öffentlichkeit beim Teilabschnitt 1.3a wird von der Bürgerinitiative als verfahrensfehlerhaft gerügt.
publish2016-01-29 11:01:26Aktuelles K21-neu PressemitteilungenSehr geehrter Herr Dr. Grube, sehr geehrter Herr Dr. Kefer,
trotz des schleppenden Baufortschritts bei Stuttgart 21 haben Vertreter der DB AG unablässig öffentlich wiederholt, dass die Zeitvorgabe Dezember 2021 als Termin für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht gefährdet sei. Genau dies hat die DB AG auch im S 21- Lenkungskreis vom November 2015 ihren Projektpartnern gegenüber vertreten.
Das am 16. Dezember in Berlin veröffentlichte Gutachten des Verkehrsplanungsbüros Vieregg-Rößler GmbH hat nun festgestellt und begründet, dass Stuttgart 21 vor allem wegen der komplexen Bauarbeiten am geplanten Tiefbahnhof frühestens Ende 2024 in Betrieb gehen könne und damit auch deutlich teurer werde. Die DB AG hat dies entschieden zurückgewiesen, obwohl das Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium „Informations-Workshop der DB AG für die AR-Vertreter am 5. Februar 2013“ damals schon berichtete:
„Allein aus der realistischen Veranschlagung der Planfeststellungsdauer ergibt sich nach Angaben der DB AG ein zusätzlicher Verzug von 32 Monaten, das heißt die Inbetriebnahme würde sich von 2021 auf 2024 verschieben.“
Auffällig und dringend klärungsbedürftig ist nun Folgendes:
In der Berichterstattung zu den Anfang Januar stattgefundenen "Tagen der offenen Baustelle" war davon die Rede, dass bereits in fünf Jahren Züge durch den neu erstellten Tiefbahnhof fahren würden. Nicht nur das Zitat des BMV von 2013, sondern auch ein ganz neuer Vorgang belegt indessen, dass Sie intern längst von ganz anderen Zeitplanungen ausgehen:
Anlässlich der „Tage der offenen Baustelle“ hatten Sie einen Plan für die langjährigen, hochkomplexen Bauarbeiten des Südkopfes aushängt, der allen Bekundungen zum Trotz schon jetzt einen deutlichen Zeitverzug bei dem Großprojekt aufweist. Danach soll der Rohbau des letzten Trogbaufelds 23 erst im Januar 2021 fertig gestellt werden. Darüber haben die Netzwerke der von Stuttgart 21 betroffenen Anwohner auf ihrer Webseite ausführlich informiert: http://netzwerke-21.de/?p=13851.
Nach diesem Bauablauf ist eine Inbetriebnahme von Stuttgart 21 im Dezember 2021 endgültig nicht mehr haltbar. Der offizielle Zeitplan, den die Bahn auch zuletzt vor zwei Monaten im Lenkungskreis und in der Öffentlichkeit präsentiert hat, sah eine Fertigstellung des Rohbaus bis Ende 2019, den bahntechnischen Ausbau bis Ende 2020 und anschließend einen einjährigen Testbetrieb vor. Zwar war im Lenkungskreis von einem Optimierungsbedarf am Südkopf zur Stabilisierung der Inbetriebnahme 12/2021 die Rede. In der anschließenden Pressekonferenz hieß es jedoch Ihrerseits, dass die eingetretenen Verzögerungen mit erheblichen Gegensteuerungs-maßnahmen noch aufgeholt werden könnten. Von einer verzögerten Inbetriebnahme war nicht die Rede.
Eine Inbetriebnahme von Stuttgart 21 ist nach diesem Zeitplan einschließlich der bahntechnischen Ausrüstung des Südkopfes und einem einjährigen Testbetrieb frühestens Mitte 2022 möglich.
Weitere Verzögerungen in das Jahr 2023 hinein sind bereits absehbar.
Auch der jetzt, Januar 2016, womöglich unabgestimmt bekannt gewordene Bauzeitenplan ist insofern schon wieder Makulatur, als das Baugeschehen am Südkopf ihm deutlich hinterherhinkt. Am Nesenbachdüker müssten bereits einzelne Abschnitte in offener Bauweise erstellt sein. An den Baufeldern 22 und 25 haben die mehrfach angekündigten Hauptbauarbeiten mit den Gründungsarbeiten im schwierigen Untergrund des Stuttgarter Talkessels noch nicht einmal begonnen.
Dabei ist das Baufeld 22 für den weiteren Baufortschritt der Bahn und SSB am Südkopf von zentraler Bedeutung. Die SSB will bereits Mitte 2018 ihre neue Haltestelle Staatsgalerie auf dem von der Bahn fertig erstellten Trogblock in Betrieb nehmen. Mit weiteren Bauverzögerungen für die neue SSB-Haltestelle "Staatsgalerie" und ihrer neuen Zulaufstrecken, die vom Baufortschritt der Bahn am Südkopf abhängig sind, muss ebenfalls gerechnet werden.
Unabhängig von den vorbezeichneten, dringend aufzuklärenden Widersprüchen sei - entgegen dem offiziellen Ausklammerungsversuch - angemerkt: Auf den Fildern wird der Planfeststellungs-abschnitt 1.3 aufgespalten in 1.3a und 1.3b. Für den Abschnitt 1.3.a gibt es noch keine Planfeststellung und für den Abschnitt 1.3.b nicht einmal eine Bauplanung, geschweige denn Antragstellung beim EBA. Einen zweijährigen Zeitverzug haben Sie für den Abschnitt 1.3.b eingeräumt. Allein dadurch wird sich also der Fertigstellungstermin zwangsläufig dramatisch um mindestens weitere zwei Jahre verzögern. In dieser Zeitspanne wird dann die eminent wichtige IC-Verbindung zwischen Zürich und dem Stuttgarter Hauptbahnhof unterbrochen sein.
Ihr Herr Dr. Leger, DB Projektbau, hat mehr Transparenz und Aufklärung versprochen. Umso mehr fordern wir Sie höflich auf, diesen guten Worten Taten folgen zu lassen und die mitgeteilten krassen Widersprüche des behaupteten Termins der Fertigstellung von S 21 realitätsnah zu bereinigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eisenhart v. Loeper
Sprecher des Aktionsbündnisses
publish2016-01-25 11:41:32Aktuelles Leserbriefe und Offene Briefe K21-neuAusweislich ihrer eigenen Pläne, geht die Bahn längst davon aus, dass Stuttgart 21 niemals 2021 fertiggestellt wird. Genau dies behauptet sie aber fortgesetzt öffentlich und den Projektpartnern gegenüber. Man müsse sich fragen, wie lange ein bundeseigener Großkonzern folgenlos die Wahrheit derart manipulieren dürfe, so Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses.
Aufmerksame Anwohner des Netzwerks Kernerviertel hatten anlässlich der „Tage der offenen Baustelle“ im ausgehängten Bauzeitplan für den Südkopf den Widerspruch zu den öffentlichen Verlautbarungen einer Inbetriebnahme im Dezember 2021 entdeckt und ihn auf der Webseite der Netzwerke 21 dargestellt.
Damit nähert sich die bahninterne Planung dem, was das Gutachten des Münchner Verkehrsplanungsbüro Vieregg und Rössler ermittelt hatte – dass nämlich mit einer möglichen Fertigstellung eher 2024 zu rechnen ist.
Das Aktionsbündnis hat sich in einem Schreiben an die Bahnvorstände Dr. Grube und Dr. Kefer gewandt und sie aufgefordert, „die krassen Widersprüche des behaupteten Termins der Fertigstellung von S 21 realitätsnah zu bereinigen“. Ähnlich lautende Schreiben gingen an Manfred Leger, Geschäftsführer der DB Projektbau, an OB Fritz Kuhn und den zuständigen Landesverkehrsminister Winfried Hermann.
Schon bei der Kostenentwicklung des Projekts und dessen behaupteter Leistungsfähigkeit konnten der Bahn mehrfach Falschinformation und Irreführung wider besseres internes Wissen nachgewiesen werden. Dass die Bahn offensichtlich jetzt auch in der Frage des Fertigstellungstermins diese Politik fortsetzt, sei höchst unverantwortlich, so von Loeper. Die Projektbeteiligten, vor allem in Stadt und Land, die versprochen hatten, Stuttgart 21 kritisch zu begleiten, forderte er auf, sich von der Bahn nicht weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen und den längst überfälligen Offenbarungseid in der Kostenfrage (neuerliche Kostenexplosion), in der Frage der Leistungsfähigkeit und jetzt auch bezüglich des Fertigstellungstermins ultimativ einzufordern.
Offener Brief von Eisenhart von Loeper an Bahnvorstandsmitglieder Rüdiger Grube und Volker Kefer zur geplanten Fertigstellung und Inbetriebnahme von Stuttgart 21 2021
Kontakt:
Eisenhart von Loeper 0174 591 249 5
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2016-01-24 16:27:13Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen