2025-02-18 AB-Protokoll2025-02-18-ab-protokoll
(hier als pdf-Datei) Protokoll Aktionsbündnis gegen Stuttgart21 Online-Sitzung am 18.2. 20254 17h bis 18:55 mit: ArchitektInnen für K 21: Norbert Bürgerbahn-Denkfabrik: Andi Eisenbahnerstammtisch: Hans-Jörg, Jenö GewerkschafterInnen gegen S21: Werner Juristen zu Stuttgart 21: Dieter Linke: --- Mahnwache: entschuldigt Netzwerke: --- Rems-Murr-Bündnis gegen S21: Ernst Schutzgemeinschaft Filder: Frank, Steffen SÖS: Reinhard SPD-Mitglieder gegen S 21: Hermann Stadtteilgruppen: Doris, Heidi (ab 18:20) Theologinnen und Theologen gegen S 21: Martin Unternehmer*innen gegen S21: --- VCD: Markus Ziviler Ungehorsam: Gisela Ständiger Gast: Uli für die Ingenieure22 (entschuldigt) Moderation: Ernst Protokoll: Werner
  1. Eröffnung:
Martins Protokoll vom 4.2.: ok Tagesordnung: ok 3.1. Nach der Gäubahn-Verhandlung Dieter und Jörg informieren über juristische Details und Konsequenzen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Klage der DUH und – nicht zu vergessen - die Klage des LNV. Bei der DUH Klage sei trotz des negativen Urteils immerhin erreicht, dass die DUH als klageberechtigt anerkannt wurde. Beim LNV- Urteil sei der Hilfsantrag von Prof. Urs Kramer weiterführend, weil nun der VG Mannheim ein Planungsänderungsverfahren einleiten müsse. Dieter hebt die Verdienste der Interventionen besonders von Hans-Jörg und Jürgen Resch hervor. Ein politisches Urteil sei es nicht gewesen, aber die Richterin und ihre Kolleg*innen wirkten in der Sache nicht gut informiert, was Zusammenhänge betrifft. Naiv auch der Glaube, dass Pfaffensteig kommen werde, wenn er als vorrangiger Bedarf im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen ist. Runge vom EBA erklärt die Einwendungen gegen die Planfeststellung Pfaffensteig für nicht beachtlich. Der Pfaffensteigtunnel käme „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“. Über Gastel kann ein Hinweis auf eine „Fulda-Runde“, in der „zur Beschleunigung der Projekte“ schon im Vorfeld zwischen EBA, Bahn und Bauindustrie ausgekungelt werde, was angegangen werden soll. Das EBA muss keine öffentliche Anhörung zur Planfeststellung machen und würde diese auch nicht mehr dem Regierungspräsidium überlassen. Empörend sei, wie desinteressiert die Bahnvertreter gegenüber den Interessen ihrer Kunden aufträten und wie verbrüdert Bahn und EBA aufgetreten seien, wo doch das EBA Erstere kontrollieren müsse. Die DUH hat einen Antrag auf Zurückweisung der Nichtzulassung ihrer Klage gestellt und beantragt in einem neuen Rechtsverfahren am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5. Damit würde die Kappung der Gäubahn vor Inbetriebnahme des Pfaffensteigtunnels unterbunden. Dazu hatte Jörg noch in der Nacht zum Freitag der DUH zugearbeitet. Der Vortrag der Berichterstatterin wird üblicherweise nicht veröffentlicht. Die 8. Kammer besteht hauptamtlich vermutlich allein aus den drei Richterinnen. Ziel müsse jetzt sein, die Regeln der standardisierten Bewertung kritisch anzugehen und gegen die Aufnahme des Pfaffensteigtunnels in den (vordringlichen) Bedarf des Bundesverkehrswegeplans einzuschreiten. Die Gäubahn-Ini wird sich in einer Schalte mit den Behauptungen zum Reparaturbedarf der 2x10km langen Gäubahn-/Panoramastrecke befassen. Mit modernen Maschinen müssten 2,3 km pro Tag instand zu setzen sein. Reinhard verweist darauf, dass ein großer Teil der 2000 Aufkleber gegen die Gäubahnkappung noch verfügbar seien, z.B. an der Mahnwache. Einiges spricht dafür, das Thema Gäubahnkappung argumentativ voranzustellen, weil es eine unmittelbare Betroffenheit anspricht. Einiges spricht auch dafür, den Pfaffensteigtunnel zu priorisieren, weil niemand mehr für eine Gäubahnkappung votieren würde, wenn Pfaffensteig abgesagt wird. Norbert schlägt „Mülliarden“ als guten Begriff für den Pfaffensteigtunnel vor. 4.1. Baumfällungen auf dem C1-Areal Dieter berichtet über den Informationsspaziergang mit Herrn Abelmann am 17.2. und die Klage gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Mauereidechsen, mit denen die Baumfällungen verhindert werden sollten. Dem hielt die Stadt entgegen, die Echsen seien durch die Fällungen nicht beeinträchtigt, zumal sie im Winterschlaf nichts mitbekämen. Stadt wolle fällen. Dagegen sei heute morgen ein Eilantrag gestellt worden. Dem ging ein ergebnisloses Infotreffen zwischen (leider nur) Herrn Kleemann und mehreren Vertretern der Stadt voraus. Während unseres Treffens auf dem Gelände am Montag (17.2.) waren zwei Mitarbeitende des Stadtplanungsamts damit beschäftigt, nicht zu fällende Bäume mit einem Z in blau zu kennzeichnen. Es gab eine kurze freundliche Kontaktaufnahme. Die Begleitgruppe des AB habe entschieden so oder so an dem Spaziergang am 28.2. festzuhalten. Doris wird Infos zu den Bäumen beisteuern. Kommunikation zwischen den Ämtern schlecht. Zwischenzeitlich herangewachsene Bäume sollen als Ausgleich gerechnet werden. Es könne sein, dass die Stadt unter „Entwicklungsgebiet Rosenstein“, das als Ausgleichsareal gesehen wird, auch die C1- und C2- Areale versteht. Eine Nähere Diskussion über den Kontext des Konflikts kommt nicht zustande. Werner sagt zu, seine vorbereiteten Überlegungen dazu nach der Sitzung zu verschicken. 4.2. Nutzung der Mahnwachen-Werbefläche Werner stellt diesen Vorschlag vor für die Kooperation zwischen AB und Mahnwache zur Nutzung der Mahnwachen-Rückseite als 1a – Werbefläche: „Gemeinsamen Nutzung der großen Werbefläche auf dem Gestell auf der Rückseite der Mahnwache durch das Aktionsbündnis und die Mahnwache Die Rückseite der Mahnwache ist eine 1a-Werbefläche und eine gute Möglichkeit, ohne hohe Kosten wichtige Botschaften der Bürgerbewegung gegen S21/für Kopfbahnhof und andere für uns relevante Themen öffentlichkeitswirksam zu platzieren. Zugleich ist sie an die Mahnwache angebunden, so dass was und wofür geworben wird, die Mahnwachenden besonders betriff. Deswegen soll in paritätischer Abstimmung ein effizientes Modell der Zusammenarbeit verabredet werde. Ziel ist, dort aktuelle Anliegen in werbe-professioneller Form zu thematisieren. Adressat*innen sind noch erreichbare Bürger*innen und die Medien. Dazu sollen großformatige Banner erstellt werden, die je nach Aktualität in größeren Abständen ausgewechselt werden sollten. Dazu bilden wir eine Banner-Gang, bestehend aus je zwei Mitgliedern aus dem Orgateam der MW und dem Aktionsbündnis und einem professionellen Werbegrafiker (Vorschlag Uli Stübler). Orgateam und Aktionsbündnis entscheiden grundsätzlich über die jeweils zu plakatierenden Botschaften und den Kostenrahmen. Sie erteilen ihren Vertretern in diesem Rahmen Prokura. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung macht die Gang. Die Kosten der Bannerherstellung teilen sich Mahnwache (umkehrbar e.V.) und Aktionsbündnis. Die presserechtliche Verantwortung übernimmt ein/e Vertreter*in des Aktionsbündnisses. Sie/er hat ein Vetorecht, wenn begründete presserechtliche Risken bestehen. Bei begründeten versammlungsrechtlichen Einwänden hat der/die Vertreteter*in der Mahnwache ein Vetorecht, wenn begründete versammlungsrechtliche Risken für die Mahnwache bestehen“. Es gibt keine Einwände, sondern einhellige Zustimmung, auf dieser Basis das Gespräch mit dem Orga-Team der Mahnwache zu suchen. 4.3. Spendenkampagne für AB Angesichts erheblich gestiegener Ausgaben für Prozessführungen und anwaltliche Beratungen droht die Handlungsfähigkeit des AB zu leiden. Deswegen soll eine größere Spendenkampagne gestartet werden. Dass dies nicht in Konkurrenz mit dem Demoteam laufen soll, ist in einem kurzen Gespräch von Werner mit Tom geklärt. Auch sollte immer nur eine größere Kampagne zur gleichen Zeit laufen. Werner hält sich in technischer und finanztechnischer Hinsicht nicht für geeignet, die Sache in die Hand zu nehmen. Alles Weitere klärt die Sprecherrunde. 4.4. ABBD-Antrag zur Nutzen-Kosten-Analyse Ernst erläutert nochmal, worum es geht. ABBD bittet um Unterstützung für einen Antrag zur Überarbeitung der Nutzen-Kosten-Analyse bei Schienenprojekten und der sich daraus ergebenden zukünftigen Bahn-Projektplanung. Das Aktionsbündnis beschließt, den Antrag zu unterstützen und den Vorstoß auch in unserem Namen zu betreiben. 4.5. Klimastreik am 14.2. Etwa ein Drittel der TN identisch mit MoDemo, ein Drittel Studis, ein Drittel Schüler*innen. Insgesamt ganz gut besucht. Ernst und Eva wieder mit mobilem Stand dabei. Freundlich empfangen. Heidi verteilt Material im Publikum, teils gute Gespräche. Beim nächsten Mal sollte das Banner „KlimaSkandal21“ eingesetzt werden. 4.6. Faires Frühstück am Mittwoch, 19.2. vormittags im Welthaus Martin hat sich erfolgreich bei der Welthausleiterin um einen Gesprächstisch zum Thema Verkehr/Mobilität/S21 (mit Clarissa Seitz) bemüht, kann aber selbst nicht teilnehmen. Wenn seine gesundheitliche Lage es zulässt, will Norbert einspringen. 4.7. Bahn-AR-Sitzung am 26.3. Nachdem aus nachvollziehbaren Gründen weder ABBD noch Bürgerbahn etwas organisieren können zur AR-Sitzung, wird eine Überlegung diskutiert, weniger auf Vorort-Protestaktionen zu setzen (die wie bisher auch) sondern bei den vielen Verkehrsverbänden (VCD, Allianz pro Schiene, Pro Bahn etc) nachzufragen, ob nicht eine (Diskussions-)Veranstaltung mit Bezug zur AR-Sitzung z.B. mit Claus Weslsky machbar wäre. Immerhin sei die Bilanzpressekonferenz ein bahnpolitischer Kristallisationspunkt. Werner, der ohne hin seine Kontakte aus der AEG-Diskussion nochmal aufgreifen wollte, könnte auch dazu anfragen. Es wird auch dieses Jahr wieder unter Hochdruck ein Alternativer Geschäftsbericht erscheinen. Roland Morlock wird für die S21-Gegner*innen schreiben. Rückkoppelung wäre sinnvoll. Sprecher sind gefragt. Als Örtlichkeit für Bahnwache und den Berliner Schwabenstreich steht der wieder bezogene Bahntower am Potsdamer Platz zur Verfügung.
publish2025-03-06 16:29:29AB-Protokoll K21-neu
"Spaziergang" am 28.2.25, 16 Uhr: Rodungen im C1-Arealrodungen-im-c1-areal
Die Stadt Stuttgart verstößt gegen ihre eigenen Satzungen. Sie will Fakten schaffen und auf dem C1-Gelände bei den Wagenhallen bis Ende Februar 134 Bäume fällen und schützende Vegetation entfernen. Dadurch würde die Körpertemperatur der im Winterschlaf befindlichen Eidechsen absinken und sie müssten erfrieren. Das ist gesetzlich verboten – Eidechsen müssen eingefangen und in Ersatzhabitate umgesiedelt werden. Nach dem von der Stadt eingeholten Fachgutachten dürfen Rodungsarbeiten erst danach durchgeführt werden. Die Baumschutzsatzung schreibt vor, dass die Fällung der geschützten Bäume – das betrifft hier 51 stärkere – erst bei Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden darf. Eine Baugenehmigung wurde aber für dieses Gebiet noch nicht erteilt. Zudem sind die Arbeiten, die der „Baufeldfreimachung“ dienen sollen, derzeit gar nicht nötig, weil die Bauarbeiten erst im Jahr 2028 begonnen werden sollen. Die für Neupflanzungen von Bäumen erforderlichen Ausgleichsflächen stehen ohnehin noch gar nicht zur Verfügung. Aufgrund des gemeinsamen Einsatzes des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und des Naturschutzbundes Deutschland NABU (Gruppe Stuttgart e.V.) konnte erreicht werden, dass die Stadt Stuttgart ihr Vorhaben zunächst zurückgestellt hat. Inzwischen hat die Stadt aber ihre Zusage widerrufen und eine ganze Reihe von Bäumen gefällt. Sie argumentiert, das behördliche Verbot verbiete lediglich, Eidechsen zu vertreiben oder zu töten – durch die Fällungen würden die Eidechsen aber gar nicht gestört. Eidechsenfachleute halten das für falsch. Wir bemühen uns deshalb derzeit um weitere juristische Schritte. Aber bis dahin sind die verbliebenen Bäume und Büsche – und die Eidechsen – weiterhin massiv bedroht. Herzliche Einladung: Wir besichtigen gemeinsam das Gelände bei einem Spaziergang am Freitag, 28.02.2025 um 16 h Kommt zum Treffpunkt bei der U-Bahn-Station Pragfriedhof (Abgang Hedwig-Dohm-Str.)
publish2025-02-22 16:27:30Aktuelles Bilder Demo K21-neu
2025-02-04 AB-Protokoll2025-02-04-ab-protokoll
(hier als pdf-Datei) Aktionsbündnis gegen S21 Protokoll der analogen Sitzung am 4.2.2025, 17.00 Uhr im forum 3, Gymnasiumstraße 21, 70173 Stuttgart   Anwesend (v = verhindert): ArchitektInnen für K21: Norbert Bündnis Rems-Murr für Kopfbahnhof Stuttgart: Ernst Bürgerbahn statt Börsenbahn: v Eisenbahnerstammtisch: Jörg GewerkschafterInnen gegen S21: Werner Juristen zu S21: Dieter (bis 18.00) Linke: – Mahnwache: Margarete Stadtteilgruppen: Doris & Heidemarie Schutzgemeinschaft Filder: Frank SÖS: Reinhard SPD-Mitglieder gegen S21: Hermann Netzwerke 21: – TheologInnen gegen S21: Martin UnternehmerInnen gegen S21: – VCD Stuttgart: v Ziviler Ungehorsam: Gisela Als Gast: Ingenieure22: v Moderation: Frank Protokoll: Martin
  1. Eröffnung – Protokoll der letzten Sitzung (mit bereits verschickten Änderungen genehmigt) – TO heute – Ergänzungen: 1 Doris verteilt das „Stuttgarter Blättle“, das inzwischen von kontext übernommen worden sei und in dem eine interessante und hilfreiche Darstellung der Gäubahn-Frage zu finden sei. 0.2 Doris fragt an, ob für die diversen Klagen neue Spenden eingeworben werden könnten. Der TOP ist ohnehin für die nächste AB-Sitzung geplant und für heute aus Zeitmangel gestrichen worden. 0.3 Frank fragt im Namen von Steffen nach, ob (und ggf. wann) irgendjemand beabsichtige, ihn zu seinem 80. zu besuchen – nicht weil er dazu auffordern wolle, sondern damit er sich (mit Kaffee und Kuchen o.ä.) darauf einrichten könne. Werner hat ohnehin vor, Steffen zum Geburtstag zu besuchen, und Norbert denkt darüber nach (hat aber noch keine ihn zufriedenstellende Idee, was er mitbringen könnte). In Konkurrenz dazu steht die ebenfalls am Donnerstag stattfindende Gemeinderatssitzung (u.a. zu Gäubahn).
  2. Meinungsaustausch:
    • C1-Baumfällungen Dieter berichtet, dass der NaBu durch Herrn Kleemann und deren Rechtsanwalt in Zusammenarbeit mit Dieter den juristischen Weg betreiben, um die Stadt von ihrem Vorhaben abzuhalten. Nachdem eine Aufforderung an die Stadt, die geplanten rechtswidrigen Maßnahmen zu unterlassen, zu keiner Reaktion geführt hatte, haben sie sich ans Regierungspräsidium gewandt, das die illegale Aktion rechtswidrig genehmigt hatte. Nachdem auch das zu keiner Reaktion geführt hatte, wurde beim Gericht ein Eilantrag gestellt, auf den hin sich das Gericht telefonisch an die Stadt gewandt hat und diese daraufhin zugesichert hat, vorerst keine Maßnahmen zu ergreifen und die betreffende Gartenbau-Firma entsprechend anzuweisen. Das muss als erster großer juristischer Erfolg gegen die Stadt gewertet werden. Von den für diese juristischen Schritte entstandenen Kosten bleiben am AB anteilig 2.030 € hängen (was den beschlossenen 2.000 entspricht). Mit diesem Erfolg besteht nach Einschätzung von Dieter die Chance, dass die Stadt bis Ende Februar (dem Ende der Baumschnittmöglichkeit) nichts mehr unternimmt. Da Mieter von der Stadt Mitteilungen erhalten hatten, dass die Arbeiten am Donnerstag begännen, beobachtet Heidi das Gelände verschärft. Gisela berichtet von einer Vor-Ort-Besichtigung, dass es sich um eine recht große unversiegelte Fläche handle, die sicher hohen klimaschützenden Wert hat. Sie schlägt vor, den öffentlichen „Spaziergang“ zu diesem Gelände nicht mit dem Klimastreik der Fridays am 14.2. zu kombinieren, weil das von den Uhrzeiten her nicht zusammenpasst. Auf jeden Fall sollte ein solcher „Spaziergang“ stattfinden, damit a) die Stadt sieht, dass man dieses Gebiet im Auge hat, und b) die Leute erfahren, wo es liegt und wie es aussieht. Beschluss: Der „Spaziergang“ findet am Freitag, 28.2. um 16 Uhr statt. Er – und eine PM, die die Sprecher dazu verfassen – steht im Zeichen des „Erfolgs“, weil an diesem letzten Februartag endgültig klar ist, dass wir mit unserer Klage (also der des NaBu) die Stadt für diese Saison am Roden gehindert haben. Welche Gruppen dazu ermuntert werden können, sich an diesem „Spaziergang“ zu beteiligen, muss noch erkundet werden. Für den Flyer sind Änderungsvorschläge gemacht worden; Gisela und Dieter klären die weiteren Details.
    • Gäubahn-Veranstaltung am 30.1., PK am 3.2. und Demo am 23.1. Jörg berichtet, die Mobilisierung für die Demo am 23.1. sei gut gelungen und die Redner seien gut gewesen. Die Finanzierung habe geklappt; nur wenige 100 Euro seien ungedeckt und würden auf die Beteiligten umgelegt. Das für diese Demo hergestellte „Gäubahn“-Banner liegt derzeit an der Mahnwache und sollte dort auch – evtl. an der neuen Bannerwand – aufgehängt werden. Bei der Veranstaltung am 30.1. sei „volle Hütte“ gewesen, und auch die PK am 3.2. sei ein Erfolg gewesen. Z.B hätten sich auch S21-Vetreter wie Jörg Hamann digital daran beteiligt. Auch die Presse habe die PK zumeist sehr gut wahrgenommen. Der SWR hat noch am selben Tag einen Bericht in der Landesschau gebracht. Jörg regt an, den inzwischen vorhandenen „Gäubahn“-Aufkleber auch vom AB herauszugeben, mit der Unterschrift unserer Homepage kopfbahnhof-21.de. Reinhard klärt die Kostenfrage zeitnah, damit die Aufkleber schon zur DUH-Verhandlung vorliegen. Ernst informiert, dass Klaus Gietinger auf allen drei Veranstaltungen gefilmt habe und er die Links zu den Filmen per Mail ans AB rumschicken wolle.
    • Gäubahn-Verhandlung 12.–14.2. Jörg berichtet, dass sich Jürgen Resch (DUH) am Vorabend des ersten Verhandlungstags mit „uns“ treffen möchte. Die an der Verhandlung beteiligten Leute sind darauf eingerichtet. V.a. Dieter wird wegen juristischer Fragen dabei sein. Von einer Aktion bei der Gerichtsverhandlung würde Jörg eher abraten Dieter erläutert: Die Verhandlungen werden an den drei Tagen jeweils um 10 Uhr beginnen; am ersten Tag vor allem die Klagebefugnis. Es sieht sehr danach aus, dass diese bejaht wird – andernfalls wäre die Verhandlung damit zu Ende. Er unterstützt den Gedanken, außerhalb des Gerichts vor der Verhandlung „sich zu zeigen“. Wir planen deshalb, dass zwei Leute von uns nur am ersten Tag, eine Stunde vor Verhandlungsbeginn draußen mit dem Gäubahn-Banner stehen, alle übrigen aber zusehen, dass sie drinnen noch Plätze bekommen. Diejenigen, die drinnen an den Verhandlungen teilnehmen, sollten untereinander klären (evtl. einen Plan vereinbaren), wer an welchem Tag die Berichterstattung über den Verhandlungsverlauf übernimmt, die es für jeden Tag geben sollte.
    • Rückblick auf vhs-Veranstaltung 31.1. Werner berichtet, dass sich im Vorfeld viele Leute (fast zu viele) mit Hilfsangeboten an Angelika, unsere Frau auf dem Podium, gewandt hätten. Kümmerer hat sich als Moderator sehr freundlich und positiv unterstützend gegenüber Angelika gezeigt – ein Verhalten, das es früher vom SWR nicht gegeben hätte. Auf dem Podium waren außer Angelika: Felix Berschin, Bahnexperte und Fahrplananalyst aus Heidelberg – recht chaotisch, aber nicht so daneben, wie befürchtet • Gerd Hickmann, Leiter der Abteilung Öffentlicher Verkehr, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (ungenau lavierend, aber gut informiert) • Rainer Wieland (CDU), Vorsitzender Verband Region Stuttgart und bis 2024 Vizepräsident des Europäischen Parlaments (erschreckend ahnungslos und platt). Angelika hat demgegenüber erfreulich viele gute Inhalte in guter Stimmung rüberbringen können. Etwas ungeschickt war, dass sich die anschließenden Fragen so gut wir nur an Hickmann gerichtet hatten und auch wenig Entlarvungspotenzial hatten. Nächstes Mal sollten wir vorab Fragen überlegen, die entweder S21-Protagonisten bloßstellen oder unserer/em Vertreter/in Gelegenheit bieten, Wichtiges Gegenwissen zu sagen.
    • Berlin-Fahrt im März mit Bürgerbahn und/oder ABBD? Ernst erläutert noch einmal den Unterschied zwischen Bürgerbahn und ABBD: „ABBD“ macht Praxis, „Bürgerbahn“ macht Theorie. Deshalb heißt „ABBD“ auch „Aktionsbündnis …“, weil es (bundesweit) Aktionen organisiert. Und „Bürgerbahn“ heißt „… Denkfabrik“, weil sie sich Einschätzungen und Pressemitteilungen ausdenken. 😊 Entsprechend hat Ernst nicht bei Bürgerbahn, sondern bei ABBD darum geworben, für März eine Aktion am Bahntower zu organisieren. Da ABBD aber nur wenige Aktionen pro Jahr bewältigt und für 15. März bereits einen bundesweiten Aktionstag geplant hat, werden sie nichts für Berlin planen. Für diesen Aktionstag hat ABBD ein ABBD-Logo entwickelt, das die verschiedenen Inis durch ihr eigenes Logo ergänzen und daraus einen Textil-Aufkleber drucken lassen können. Fürs AB schlägt Ernst deshalb vor, dass wir in der Woche ab Montag, 10.3. irgendwelche eigenen Aktivitäten unternehmen (und für ABBD dokumentieren) und dafür auch fürs AB einen Textil-Aufkleber drucken lassen mit einem QR-Code, der auf unsere Homepage verweist. Beschluss: Das AB finanziert solche Aufkleber (Layout muss noch erstellt werden) mit 300 Euro. Nach Berlin zu fahren, haben bislang lediglich Reinhard, Margarete, Jenö (und auch Martin Jenner) vor und evtl. Ernst.
    • AEG: Konkrete Vorschläge für nächste Schritte Werner schlägt vor, dass wir in Sachen AEG nicht mögliche Neufassungen in den Mittelpunkt stellen und damit ständig den aktuellen Stand relativieren, sondern dass wir das benennen, was aktuell gilt. Er schlägt deshalb als Sprachregelung für die kommende Zeit vor: „Eine Entwidmung der Kopfbahnhofgleise ist nicht möglich.“ Frank legt in diesem Zusammenhang Wert darauf, dass seine Äußerungen, dass das alte Recht ausreiche, wenn wir die Proler überzeugen können, dass schon damit eine Entwidmung nicht klappt, nicht missverstanden werden sollen. Er halte vielmehr das neue AEG-Recht für sehr wichtig und schlage deshalb ein zweigleisiges Vorgehen vor: am neuen festzuhalten, aber auch mit dem alten zu argumentieren. Hermann bringt ein, dass Lucia Schanbacher (SPD) auf Listenplatz 15 echte Chancen habe, in den Bundestag zu gelangen, und dass man deshalb mit ihr Kontakt suchen sollte – auch wenn sie freilich keine S21-Gegnerin ist. Außerdem schlägt Werner vor, dass mal eine der nächsten MoDemos zur Rosenstein-Ausstellung führt, damit diese Planungen ins Bewusstsein dringen, und deren Vergeblichkeit wegen AEG. Nicht zuletzt will Werner die diversen Kontakte aufrechterhalten, über die ursprünglich eine gemeinsame Reaktion koordiniert werden sollte, wenn eine Änderung des AEG noch gekommen wäre. Die rechtliche Situation ist (bei altem und neuem AEG-Recht) so, dass lediglich gegen eine Ablehnung der Entwidmung geklagt werden kann, nicht aber gegen eine (von uns für falsch gehaltene) Genehmigung einer Entwidmung. Es fehlt der sogenannte „Drittschutz“, der auch von der Politik nicht beabsichtigt ist, weil das die beabsichtigte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bremsen würde. Martin betont erneut, dass es in nächster Zeit unsere zentrale Aufgabe sein sollte, die große Zahl von Fakten an die Öffentlichkeit zu bringen, wegen derer der Tiefbahnhof keineswegs den Kopfbahnhof vollständig ersetze. Er könnte sich eine Art kleines „Dossier“ dazu vorstellen, nachdem offenbar kein Gutachter bereit ist, ein öffentliches Gutachten zu erstellen, weil er sonst mit der Bahn in Konflikt kommt. Jörg hingegen setzt darauf, dass wir einfach nur auf die Praxis zu warten brauchen, weil sich in der fraglos zeigen werde, dass der Tiefbahnhof vorn und hinten nicht reicht. Norbert berichtet, dass man anscheinend bei der Fahrplankonferenz davon ausgehe, dass die Gäubahnkappung zumindest erst nach der geplanten Stammstreckensperrungszeit umgesetzt werde, und man insofern vermutlich etwas Zeit gewonnen habe für den Erhalt der Kopfbahnhofgleise.
  3. Hauptthema:
    • Was uns für 2025 Hoffnung macht (Der TOP wird aus Zeitgründen auf die nächste analoge(!) AB-Sitzung verschoben. Der Vorschlag, deshalb diese eine Sitzung evtl. 30 Minuten früher beginnen zu lassen, um wirklich genügend Zeit für den TOP zu haben, wird einstimmig gutgeheißen – das Sprecherteam entscheidet im Vorfeld, ob die Verlängerung erforderlich ist.)
  4. Information:
    • (nichts)
  5. Verschiedenes
    • (nichts)
Ende der Sitzung: 19.02 Uhr Protokoll-Stand: 05.02.2026  
publish2025-02-20 15:49:30AB-Protokoll K21-neu
Legal, illegal, alles egal? – Stadt Stuttgart bricht vorsätzlich geltendes Recht (Pressemitteilung)legal-illegal-alles-egal-stadt-stuttgart-bricht-vorsaetzlich-geltendes-recht-pressemitteilung
(Baumfällungen 18.2.2025, final)

Stadt Stuttgart rodet Flächen des Stuttgart 21-Projekts ohne erforderliche Genehmigung

Legal, illegal, alles egal? – Stadt Stuttgart bricht vorsätzlich geltendes Recht

Die Stadt Stuttgart hat mit der Fällung von 134 Bäumen begonnen – trotz laufender Klage des Naturschutzbundes (NaBu) Stuttgart mit aufschiebender Wirkung und trotz eines noch am Morgen gestellten Eilantrags. Und sie hat die Durchführung der Arbeiten bis zum bitteren Ende bereits angekündigt. Damit wird der Lebensraum streng geschützter Mauereidechsen und anderer dort lebender bedrohter Arten zerstört. Eidechsen, die die Zerstörungsaktion überleben, sollen unter Verstoß gegen Artenschutzrecht ab Frühjahr eingefangen und umgesiedelt werden. Dazu erklärt Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21: „Das Täuschen und Tricksen in dieser Stadt geht weiter. Als Teil der Umwelt- und Klimabewegung hat das Aktionsbündnis das Einschreiten des NABU unterstützt und tut dies auch weiterhin, denn das Eilverfahren und die Klage in der Hauptsache werden fortgesetzt.“ Martin Poguntke, ebenfalls Sprecher des Aktionsbündnisses, ergänzt: „Es ist grotesk, dass die Stadt ausgerechnet zur Vorbereitung des „ökosozialen Pionierprojekts“ MakerCity auf dem C1-Gelände bei den Wagenhallen auf solche Weise vorgeht. Aber das scheint in Stuttgart und beim Projekt S21 Methode zu haben. Auch die Baumfällungen am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ 2010 waren illegal, und die weitere Rodung des Schlossgartens am 14.2.2012 wurde mit Gewalt durchgesetzt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt nicht nötig war. Wir sind gespannt, mit welchen Methoden die Stadt das Rosenstein-Quartier versuchen wird umzusetzen.“ Dabei war das alles in diesem Jahr gar nicht nötig, denn die „Baufeldfreimachung“ dient der Vorbereitung von Bauarbeiten, die laut Pressemitteilung der Stadt erst 2028 beginnen sollen. Doch folgen die Verantwortlichen dem bewährten Stuttgarter Muster, zur Unzeit und unter Missachtung von Gerichten mit der Säge Fakten zu schaffen. Am 24.2.2025 um 18:00 Uhr wird Dieter Reicherter auf der Montags-Demo auf dem Schillerplatz Stuttgart dazu sprechen, unter dem Motto „Die lustigen Holzhackerbuam – Umweltzerstörung für die MakerCity“. Am Freitag, 28.2.2025, um 16:00 Uhr wird das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 einen Spaziergang über das betroffene Gelände veranstalten, zu dem Presse und Öffentlichkeit herzlich eingeladen sind. Treffpunkt ist der Abgang zur Hedwig-Dohm-Straße an der Stadtbahn-Haltestelle Pragfriedhof. Bis dahin ruft das Aktionsbündnis dazu auf, getötete Eidechsen vom Tatort für die nötigen Untersuchungen durch die Fachabteilungen im Büro des Oberbürgermeisters Dr. Frank Nopper im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 111, abzuliefern. Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Martin Poguntke, 0151 403 602 56
publish2025-02-20 10:57:35Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung (Pressemitteilung der DUH)stuttgarter-urteil-erlaubt-unbefristete-gaeubahn-kappung-pressemitteilung-der-duh
Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe DUH Stuttgarter Urteil erlaubt unbefristete Gäubahn-Kappung – Deutsche Umwelthilfe leitet zweites Rechtsverfahren gegen Eisenbahn-Bundesamt ein
  • DUH fordert Eisenbahn-Bundesamt zu einem „befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5 von Stuttgart 21“ auf, der die bauliche Abtrennung der Gäubahn regelt
  • Zweites Verfahren: Sollte das Eisenbahn-Bundesamt dem Antrag nicht entsprechen, wird die DUH noch im März neben dem Berufungsverfahren zum Stuttgarter Urteil von vergangener Woche eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einleiten
  • DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft der Deutschen Bahn vor, auf eine dauerhafte Kappung der Gäubahn zuzusteuern. Dies sei aus der zweitägigen Stuttgarter Gerichtsverhandlung klar hervorgegangen
Stuttgart, 18.2.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Februar 2025 davon aus, dass die Deutsche Bahn eine dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen plant. Eine 11-köpfige Delegation des Staatsunternehmens kämpfte bei der Verhandlung gegen eine nur wenige Monate dauernde Abbindung vom Stuttgarter Hauptbahnhof an – anders als bisher behauptet und in der Planfeststellung angegeben. Folgt man der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, soll die Gäubahn unbefristet gekappt werden können. Eine mögliche unbefristete Kappung, wie sie sich aus dem Gerichtsurteil ableitet, erachtet die DUH als rechtswidrig. Denn nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) können Planfeststellungsbeschlüsse befristet teilwiderrufen werden, wenn – aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen – andernfalls das öffentliche Interesse gefährdet ist. Bei der Planungsänderung, den Pfaffensteigtunnel zu bauen, anstatt die Gäubahn über die Rohrer Kurve anzuschließen, handele es sich um eine solche nachträgliche Änderung. Die daraus folgende unbefristete oder langjährige Kappung der Gäubahn gefährdet das öffentliche Interesse. Die DUH beantragte deshalb in einem neuen Rechtsverfahren am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den befristeten Teilwiderruf des Planfeststellungsabschnittes 1.5. Damit würde die Kappung der Gäubahn vor Inbetriebnahme einer neuen Streckenführung unterbunden. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der aggressive Kampf der Deutschen Bahn vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart um eine bedingungslose Kappung der Gäubahn ohne dafür betriebliche Gründe vorlegen zu können, macht deutlich, dass eine dauerhafte Kappung der 145 Jahre bestehenden Gäubahn geplant ist. Das Urteil des Gerichts bestätigt aber nicht nur unsere Klagebefugnis in dieser für 1,5 Millionen Anwohnern entscheidenden Rechtsfrage. Es ermöglicht uns, zusätzlich zur Berufung ein weiteres Rechtsverfahren zur Erhaltung der Gäubahn zu eröffnen. Die angesichts fehlender Finanzierung und noch nicht einmal vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen absehbare dauerhafte Kappung der europäisch bedeutsamen Bahnstrecke gefährdet das öffentliche Interesse von mehr als einer Million Menschen im südlichen Baden-Württemberg und der Schweiz. Ich bin zuversichtlich: Entweder korrigiert der Verwaltungsgerichtshof den richterlichen Freibrief für eine dauerhafte Kappung der Gäubahn – oder das Eisenbahn-Bundesamt muss der Bahn dessen Fortbetrieb und den direkten Anschluss an den Stuttgarter Hauptbahnhof auferlegen.“ Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Das neue Verfahren eröffnet uns eine weitere Möglichkeit, die Unterbrechung der Gäubahn zu verhindern. Das Eisenbahn-Bundesamt muss seiner Aufsichtspflicht nachkommen und die deutliche Verschlechterung der Bahnanbindung über die Gäubahn untersagen.“ Dem EBA bleibt nun eine Frist von zwei Wochen zur Entscheidung über den Teilwiderruf. Noch am Abend des 17. Februar 2025 bestätigte das Bundesamt den Eingang sowie die Anhörung der DB InfraGO AG und der Stadt Stuttgart, da ein Teilwiderruf im Sinne des DUH-Antrags laut EBA in deren Rechte eingreife. Kontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 0171 2435458, klinger@geulen.com DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de
publish2025-02-18 11:16:52Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Pro Gäubahn Landesbündnis: Landtagswahl zur Abstimmung gegen die Gäubahn-Kappung machen! (Pressemitteilung)pro-gaeubahn-landesbuendnis-landtagswahl-zur-abstimmung-gegen-die-gaeubahn-kappung-machen-pressemitteilung

Pro Gäubahn Landesbündnis will Landtagswahl zur Abstimmung gegen die Gäubahn-Kappung machen

(Pressemitteilung des Landesbündnisses Pro Gäubahn) Das Pro Gäubahn Landesbündnis richtet nach der erstinstanzlichen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart seinen Blick nach vorne. „Wir begrüßen es sehr, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun in die Berufung geht und das Thema Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Gäubahn-Unterbrechung nun vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt wird,“ so Andreas Frankenhauser vom Pro Gäubahn Landesbündnis. „Wir würden es außerdem sehr begrüßen, wenn auch der Landesnaturschutzverband (LNV) in Berufung gehen würde.“ ergänzte Dr. Nikolas Baur von Pro Gäubahn Singen, der die Verhandlung in Stuttgart genau mitverfolgt hat. Denn der LNV habe gegen die Rechtmäßigkeit der Streckenstilllegung der Gäubahn geklagt, ohne dass inhaltlich überhaupt etwas entschieden wurde. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte dem LNV nicht inhaltlich widersprochen, sondern aus formalen Gründen die Klage nicht zugelassen. Dabei ist die Sperrung der Gäubahn nicht nur rechtlich nicht zulässig, sondern vor allem auch technisch für den Baufortschritt von Stuttgart 21 gar nicht nötig, wie Dr. Hans-Jörg Jäkel, Vorsitzender des Gäubahnkomitees Stuttgart während der Verhandlung ausführte: „Die Planfeststellungsbeschlüsse zu S21 beruhen auf der inzwischen von der Deutschen Bahn nicht weiter verfolgten Planung, mittels provisorischer S-Bahn-Gleise die S-Bahn-Station Mittnachstraße anzuschließen und für diese Arbeiten die Gäubahn zu unterbrechen. Zwischenzeitlich konnte die DB die Rampe zum Anschluss der neuen S-Bahn-Station bauen, ohne dass die Gäubahn dafür hätte unterbrochen werden müssen. Die Grundlage für eine Gäubahn-Unterbrechung auch nur für wenige Woche ist damit entfallen.“ so Dr. Jäkel. Auf diesen Skandal, Gäubahn-Unterbrechung ohne Grund und das für viele Jahre, möchte Pro Gäubahn in den kommenden Wochen und Monaten noch viel deutlicher hinweisen und auch den Druck auf die politischen Entscheidungsträger erhöhen. „Uns wäre es am liebsten, wenn der Konflikt endlich politisch gelöst würde, anstatt ständig den Klageweg bemühen zu müssen,“ betonte Katja Rommelspacher von Pro Gäubahn Tuttlingen. Wir fordern deshalb die grün-schwarze Landesregierung auf Grundlage der Beschlüsse der Landes-Grünen und der CDU Südbaden auf, endlich die Lethargie zu beenden und sich aktiv für den Weiterbetrieb der Gäubahn bis Stuttgart Hbf (oben) einzusetzen,“ ergänze Michael Leibrecht von Pro Gäubahn Rottweil. „Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hätte mit der Bestellung von Regionalverkehr auf der Gäubahn bis Stuttgart Hbf (oben) ein scharfes Schwert, um die Gäubahn-Abbindung ab April 2026 zu verhindern. Dass er nicht handelt, ist inakzeptabel,“ findet Leibrecht. „Eine weitere Untätigkeit der Landespolitik in der Sache werden wir nicht hinnehmen“, fährt Leibrecht fort. Im März 2026 sind Landtagswahlen. Im April 2026 soll die Gäubahn gekappt werden. Im südlichen Baden-Württemberg wird das von der Bevölkerung nicht akzeptiert. „Wir werden jegliche Gelegenheit nutzen, um die Landtagswahl zu einer Abstimmung gegen die Kappung der Gäubahn zu machen,“ so Hendrik Auhagen von Pro Gäubahn Konstanz. „Bisherige Untätigkeit und Zustimmung zur Gäubahn-Unterbrechung werden die Wähler in Südbaden nicht hinnehmen.“ Auch Grüne und CDU in der Landesregierung könnten im Vorfeld der Landtagswahl nicht einfach so weitermachen wie bisher, stellte der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Auhagen fest. Das Pro Gäubahn Landesbündnis wird die Zeit bis zur Landtagswahl intensiv nutzen. Ein Jahr nach der Gründung des Landesbündnis am 9. März 2024 in Rottweil veranstaltet Pro Gäubahn erneut eine große Basiskonferenz auch mit prominenter Beteilung aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, wo das weitere Vorgehen besprochen wird. Das Treffen aller Pro Gäubahn Gliederungen und Bündnispartner wird am 15. März 2025 in Tuttlingen stattfinden. Mehr auf https://pro-gaeubahn.de
publish2025-02-16 18:25:14Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
745. Montagsdemo mit Jürgen Resch (DUH), Feschtagsmusik und Dr. Angelika Linckh745-montagsdemo-mit-juergen-resch-duh-feschtagsmusikund-dr-angelika-linckh
Video: Der große und der kleine Klaus killen die Gäubahn, von Klaus Gietinger Liebe Freund*innen von Kopfbahnhof und ungekapptem Gäubahnanschluss, Der Kampf um den Kopfbahnhof und gegen die Gäubahnkappung geht in die nächste Runde -  in der Öffentlichkeit und auch  vor Gericht. Die Aktivitäten in den Anliegergemeinden entlang der Gäubanhstrecke werden nicht nachlassen, auch wenn ein grüner Verkehrsminister ihnen und uns  sofort in den Rücken gefallen ist mit der Forderung an die Bundespolitik, den Pfaffensteigtunnel nach der Wahl sofort zu finanzieren. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH)kommt zu uns und spricht am morgigen Montag, 17.2., 18:00 auf dem Stuttgarter Schlossplatz:  nach dem Termin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart analysiert er die aktuelle Lage und begründet, wie und warum die DUH in die nächste Runde gegen die Gäubahnkappung vor Gericht ziehen wird - und mit uns gemeinsam weiter Druck macht! Die Feschtagsmusik aus Ulm und Moderatorin Dr.Angelika Linckh machen das Programm mit Sympathie und Musik  'rund'.  Klaus Gietingers  clip motiviert, am Montag dabei zu sein:   Video: Der große und der kleine Klaus killen die Gäubahn, von Klaus Gietinger
publish2025-02-16 17:53:51Demo K21-neu Montagsdemo
Gäubahnerhalt wird bei Berufung wahrscheinlicher (Pressemitteilung)gaeubahnerhalt-wird-bei-berufung-wahrscheinlicher-pressemitteilung
(hier die Pressemitteilung als pdf-Datei) Ein erster juristischer Schritt, um die Kappung der Panoramabahn mit dem Hinweis auf die damit verbundene klimaschädliche Verlagerung auf den Autoverkehr zu verhindern, endete zwar mit Niederlagen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und des Landesnaturschutzverbandes e.V. (LNV) beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und das Gäubahnkomitee Stuttgart unterstützen die Umweltverbände weiter und ermutigen sie, den Kampf zum Erhalt der umsteigefreien Bahnreise bis in den Stuttgarter Hauptbahnhof fortzusetzen. Schon wiederholt waren Klagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 beim Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert, jedoch in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolgreich. Juristisch ist aber noch nichts verloren. Das Verwaltungsgericht hat einen Teil der Klage des LNV bindend zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Dort müssen die Klimafolgen der Kappung zwingend berücksichtigt werden. Der auch für die Berufung der Deutschen Umwelthilfe e.V. zuständige Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass alle Abschnitte des Großprojekts Stuttgart 21, auch wenn sie in verschiedenen Planfeststellungsbeschlüssen geregelt werden, in einer Gesamtschau zu prüfen sind (sogenannte Gesamtplanrechtfertigung). Dass wegen der Kappung der Gäubahn, die etwa 20-mal länger als geplant dauern soll, Reisende den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr umsteigefrei erreichen können, widerspricht eklatant der Rechtsprechung des VGH. Aktionsbündnis und Gäubahnkomitee sehen deshalb den weiteren juristischen Schritten von DUH und LNV optimistisch entgegen. Dazu Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses und selbst langjähriger Richter: „Ich hätte mir vom Verwaltungsgericht mehr Mut gewünscht. Die Auffassung, beim Antrag auf Stilllegung einer Bahnstrecke dürfe der Klimaschutz nicht berücksichtigt werden, ist angesichts der dramatischen Klimaerhitzung aus der Zeit gefallen.“ Dr. Hans-Jörg Jäkel, Vorsitzender des Gäubahnkomitees Stuttgart, ergänzt: „Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die jeglicher Logik und dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Denn es gibt keinen sachlichen Grund für die Kappung. Das Gericht hat sich auf einen Planfeststellungsbeschluss berufen, der längst durch eine andere Bauausführung überholt ist. Sowohl die im Planfeststellungsbeschluss noch vorgesehene provisorische Verlegung von S-Bahn-Gleisen auf dem Gäubahndamm als auch der Anschluss der Gäubahnstrecke über den Flughafen gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs werden nicht umgesetzt.“ Die Genehmigung, auf die sich das Gericht stützte, hatte die Kappung der Gäubahn wenige Monate vor Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs erlaubt. Tatsächlich werden aber die S-Bahn-Gleise neben dem Gäubahndamm verlegt, sodass jeglicher Grund – und auch die Genehmigung zum Abbaggern – entfallen ist. Für die Streckenführung der Gäubahn über den Flughafen hat die Bahn Jahrzehnte später immer noch keine Genehmigung und Finanzierung. Ob die Ersatzlösung mit dem Pfaffensteigtunnel jemals verwirklicht werden kann, steht in den Sternen. Die Gäubahn für realistisch zehn oder noch mehr Jahre in der Hoffnung auf den Tunnel zu unterbrechen, statt sie weiter über die Panoramastrecke zum Hauptbahnhof fahren zu lassen, ist ein Schildbürgerstreich. Mit einem Bruchteil der dafür aus dem Fenster geworfenen 3 Milliarden Euro könnte die gesamte Gäubahnstrecke zweigleisig ausgebaut und leistungsfähiger gemacht werden. Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Dr. Hans-Jörg Jäkel 0151 702 682 14
publish2025-02-15 18:02:49Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
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