Inbetriebnahme 2021? Gelogen!inbetriebnahme-2021-gelogen
Die Bahn startet einen dritten Anlauf, um endlich eine Genehmigung für Fildertrasse und Filderbahnhof zu bekommen. Ausgerechnet der Teil von Stuttgart 21, mit dem Befürworter das Projekt gerne rechtfertigen, ist nach 15 Jahren Planungszeit immer noch nicht planfestgestellt - und wird es mit diesen halbgaren Planänderungen auch nie. Dass die Inbetriebnahme 2021 damit hinfällig ist, hat der alte Projektsprecher Wolfgang Dietrich eigentlich schon vor Jahren eingeräumt - nur die Bahn noch nicht. In einem Artikel der Welt von Oktober 2013 (!!!!!) wird Dietrich zitiert:
Die Bahn hält trotz offener Genehmigungen für Brandschutz und Grundwassermanagement an dem Zeitplan für S 21 mit einer Fertigstellung im Jahr 2021 fest. Projektsprecher Wolfgang Dietrich räumte aber am Montag in Stuttgart ein, dass auch diese Planung mit Risiken behaftet sei. So sei die Bahn darauf angewiesen, dass sie bis Anfang 2015 den Planfeststellungsbeschluss für die Anbindung an den Flughafen auf den Fildern bekomme.
Anfang 2015 ist vorüber und die Genehmigung nach dem Debakel in der Fildererörterung zu urteilen nicht mehr möglich.
publish2015-06-21 10:34:19Aktuelles K21-neu
Spannende Grundsatzfragen zu Stuttgart 21 im Visier der Strafjustizspannende-grundsatzfragen-zu-stuttgart-21-im-visier-der-strafjustiz
Am kommenden Montag, 22. Juni ab 9 Uhr, verhandelt das Landgericht Stuttgart in der Olgastraße 2, Saal 3 (Erdgeschoss), über die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen sieben Sitzblockaden gegen Stuttgart 21. Angeklagt ist der Friedensforscher Dr. Wolfgang Sternstein, den der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Dr. Eisenhart von Loeper, in dem Verfahren als Strafverteidiger vertritt. Der Anwalt sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Nötigungsparagraphen 240 Strafgesetzbuch in der Kritik und kündigt Beweisanträge zu zentralen Streitfragen beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“ an, um die „Verwerflichkeit“ des Tatvorwurfs zu widerlegen Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Ladung des Gerichts
publish2015-06-19 14:01:20Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Antwort von Werner Sauerborn auf Stadtrat Jochen Stopperantwort-von-werner-sauerborn-auf-stadtrat-jochen-stopper
Hallo Jochen, nachdem ich gestern in der Verwaltungsausschusssitzung dabei war, hier eine kurze Anmerkung zu Deiner Verärgerung („Rufmord“) über die Berichterstattung der StZ heute. Zurecht hast Du den GR-Beschluss eines Bürgerentscheids bei kommunalem Mehrkosten kritisiert, weil dieser, so das abgekartete Spiel, ja erst irgendwann später zu Zuge käme, wenn die Bahn beliebt ihre Kostenüberschreitungen einzufordern, also vermutlich dann, wenn soviel Fakten geschaffen sind, dass ein Bürgerentscheid völlig aussichtlos wäre. In kritischer Absicht an Körner gewandt, hast Du gesagt, dann wohl auch nicht mehr anders zu können, als Mehrkosten zuzustimmen. Wenn Du und Ihr dieses Erpressungsszenario so klar seht, müsstet Ihr verantwortlicherweise doch alles tun, um einer solchen Situation zu entgehen. Stattdessen weist Ihr den Versuch von 20 000 BürgerInnen, eben dieses Kalkül mit einem Bürgerentscheid zu durchkreuzen, zurück. Du sagst, das wäre das falsche Mittel, das müsse man gerichtlich klären. Genau das macht Ihr aber auch nicht. Hier wäre eine Feststellungsklage über die Kostenträgerschaft von Mehrkosten das Mittel der Wahl gewesen. Wollt Ihr aber nicht. Auch die vielen politischen Möglichkeiten, die der OB trotz Befürwortermehrheit im Gemeinderat hätte und die Ihr als Fraktion habt, die Kostenfrage in die politische Diskussion zu bringen und das Verhalten der DB zu skandalisieren, nutzt Ihr nicht. Die Stadt ist Projektpartner, wurde oft genug von der DB hintergangen und hat ja wohl das Recht von der DB Kostentransparenz zu fordern, die Veröffentlichung des BRH-Gutachten von Bundesregierung bzw. BRH einzufordern und vor allem Rechenschaft über die seit 12/2012 weiter gestiegenen Projektkosten zu verlangen. Nichts dergleichen macht Ihr! Kuhn sagte gestern richtig: am Ende werden die Gerichte über die Verteilung der Mehrkosten entscheiden. Das lasst Ihr in aller Seelenruhe auf Euch zu kommen, wohlwissend, dass das leicht Hunderte von Millionen wenn nicht Milliarden Mehrkosten für die Stadt bedeuten kann. Es stimmt, Du hast Dich nicht explizit für die Übernahme von Mehrkosten durch die Stadt ausgesprochen. Aber implizit läuft Euer Verhalten auf dasselbe hinaus. Und da Du ja den Erpressungsmechanismus so schön beschrieben hast, wirst Du Dir dessen auch bewusst sein. Tut mir leid, Dir als ehemaligem Mitstreiter im Aktionsbündnis diese Kritik nicht ersparen zu können.   & viele Grüße von Werner
publish2015-05-21 09:27:49Aktuelles Leserbriefe und Offene Briefe K21-neu
Demokratie und Anhörungdemokratie-und-anhoerung
Liebe Freundinnen und Freunde, tief  betroffen zeigte man sich wieder am Abend nach der Bremen-Wahl über die niedrige Wahlbeteiligung. Wenn nur noch die Hälfte der Bürger zur Wahl gehen, zeige das einen zunehmenden Glaubwürdigkeitsverlust der Demokratie. Gerade mal vier Tage war es da her, dass dieselben PolitikerInnen, zumindest dieselbe Spezies von PolitikerInnen in der Anhörung zu Stuttgart 21 im Bundestag geradezu schulbuchmäßig vorführten, wie man Politikverdrossenheit produziert. Indem man nämlich die begründeten Fragen von BürgerInnen und ihren Sachverständigen auf verabredete Weise ignoriert und versucht sie auf eine arrogante Weise mit vielen Spielarten als irrelevant abzuwerten. Gut, dass sprachliche Farbe mitunter Bilder ersetzen kann. So konnte Arno Luik – als einer der beiden kritischen Sachverständigen-  im kontext-Interview aus erster Hand einen Eindruck von den „Darbietungen“ dieserart von Politikerinnen vermitteln, obwohl diese alle Formen der Transparenz eingeschränkt hatten: www.kontextwochenzeitung.de/politik/215/alles-kokolores-2880.html Dass nicht alle in den einen Topf („DIE Politiker“) gehören, belegten eindrucksvoll Sabine Leidig und Matthias Gastel mit ihrem Einsatz gegen S21 auf der bundespolitischen Bühne, insbesondere für die ausgebremste parlamentarische und die viel gehaltvollere vom Aktionsbündnis organisierte außerparlamentarische Anhörung am Nachmittag des 6. Mai. Was bildlich dokumentierbar war (Pressekonferenz des AB und außerparlamentarische Anhörung) ist inzwischen dokumentiert und kommentiert aufbereitet: PK zur Anhörung im Bundestag, Berlin, Teil 1 (Leidig): www.fluegel.tv/beitrag/10850 PK zur Anhörung im Bundestag, Berlin, Teil 2: (Gastel) www.fluegel.tv/beitrag/10853 PK zur Anhörung im Bundestag, Berlin, Teil 3 (Engelhart):                      www.fluegel.tv/beitrag/10866 PK zur Anhörung im Bundestag, Berlin, Teil 4 (von Loeper):                         www.fluegel.tv/beitrag/10868 PK Fragen/Diskussion: S21 und seine bundespolitischen Wirkungen, PK zur Anhörung im Bundestag, Berlin, 06.05.2015, Teil 5 Ap Anhörung 1/Sittler: Wie BER, nur schlimmer! Ausserparlamentarische Anhörung, Berlin, 06.05.2015, Teil 1 Ap Anhörung 2 / Christoph Engelhardt: Wie BER, nur schlimmer! Ausserparlamentarische Anhörung, Berlin, 06.05.2015, Teil 2 Ap 3 Anhörung 3 / Sven Andersen: Wie BER, nur schlimmer! Ausserparlamentarische Anhörung, Berlin, 06.05.2015, Teil 3 Ap Anhörung 5 / von Loeper: Wie BER, nur schlimmer! Ausserparlamentarische Anhörung, Berlin, 06.05.2015, Teil 4 Ap Anhörung 5 / Bernhard Knierim: Wie BER, nur schlimmer! Ausserparlamentarische Anhörung, Berlin, 06.05.2015, Teil 5 Ap Anhörung  6 / Peter Conradi: Wie BER, nur schlimmer! Ausserparlamentarische Anhörung, Berlin, 06.05.2015, Teil 6 Eindrücke und Schlussfolgerungen aus den Anhörungen: Sabine Leidig auf der letzten (271.)  MoDemo: http://www.fluegel.tv/beitrag/10912 Die Mahnwache sieht man weithin, die MoDemos auch. Von der Arbeit „unserer“ Filmer sieht man nur das Ergebnis, aber nicht die viele Arbeit backoffice. In diesem Fall vielen Dank an den Berliner Filmer Mirko Kubein und an Rolf Heidemann von FlügelTV. Auch wenn all das ehrenamtlich und wenn auf Geschäftsbasis, dann meist unterbezahlt geleistet wird, entstehen erhebliche Kosten. Neben seinem noch über den BUND laufendem Konto, hat das Aktionsbündnis inzwischen wieder ein eigenes Konto, auf das es unmittelbar Zugriff hat: GLS-Bank  IBAN: DE 76 4306 0967 7035 8411 00. Gemeinnützigkeit ist beantragt. Die Produktion von Politikverdrossenheit findet natürlich mindestens so nachhaltig vor Ort statt. Auch hier geht es um die großen Themen, v.a. den Umgang mit S 21, wie ihn Peter Grottian in seiner Abrechnung mit den Demokratieversprechen Kretschmanns geißelt www.kontextwochenzeitung.de/politik/215/hoeren-im-hinterzimmer-2889.html. Auch die kleinen Dinge können Politikverdrossenheit fördern: z.B., dass bis auf den Waiblinger OB nicht ein einziges Mitglied des Regio-Parlaments auf ein Schreiben des Aktionsbündnisses vom 14. April reagiert, in dem nach der haushälterischen Rechtfertigung für die 120 Mio. Subventionierung von S21 aus den Mitteln der Region gefragt wird. Auch nicht viel besser OB Kuhn, der grundsätzlich Schreiben des Aktionsbündnisses und Gesprächseinladungen unbeantwortet lässt. Schlechte Kinderstube, Bermuda- Dreieck oder politisches Kalkül? Wahlabstinenz ist die eine Reaktion, das ausländerfeindliche Rülpsen und Nach-unten-Treten à la Pegida eine andere auf solcherart Politikgebaren. Zwangsläufig ist das allerdings nicht. Aufklärung, Protest und Gegen-Druck, um nicht zu sagen -Treten nach oben – das sind die demokratischen Mittel, sich gegen die Produzenten von Politikverdrossenheit zu wehren. Das hat die Bewegung gegen S21 gezeigt und das ist auch der wesentliche Grund, warum Pegida in Stuttgart bisher keinen Fuß auf den Boden kriegt. Mit Peter Grohmann fragen wir: „hätten Sie’s für möglich gehalten? Nach unserer großen Anti-Pegida-Kundgebung im Januar? Dass sich die Islamhasser mit ihrem offenen Rassismus wirklich noch einmal in Richtung Stuttgart aufmachen würden? Dass es noch einmal notwendig würde, ein deutliches Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus zu setzen?“

Sehenswert

Die große Weltgeschichte der Bauskandale mit ihren Vor- und Nachgeschichten http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2311226/Die-gr%C3%B6%C3%9Ften-Bauskandale-der-Geschichte Mittendrin (Minute: 23.00 bis 26.40) auf Platz 5: Stuttgart 21. Top act (Platz 1): BER. Wenn da mal die Reihenfolge, die wohl nicht so ernst gemeint war, stimmt !?
publish2015-05-17 15:44:28K21-neu newS21letter
Gelenkte Anhörung, VGH-Urteil zum 2. Bürgerbegehren, 3. Bürgerbegehrengelenkte-anhoerung-vgh-urteil-zum-2-buergerbegehren-3-buergerbegehren
Liebe Freundinnen und Freunde, wenn gesellschaftliche Debatten und politische Entscheidungen tief in ihre  Unternehmensinteressen eingreifen, entwickeln große Unternehmen Strategien und beschäftigen Strategen, damit die Dinge in ihrem Sinne laufen. Was, wann und mit welchem Tenor gesagt wird, ob überhaupt was gesagt wird, welche emotionalen Etikette man den GegnerInnen aufpeppt und welches Image man von sich selbst vermittelt - all das ist durchdacht und geplant, auch wenn es nach außen spontan, leichtfüßig und volker-kefer-isch rüberkommt. Mit hohem Geldeinsatz werden Wirtschaftsinteressen durchgesetzt, nicht mit Repression und Zensur á la Erdogan oder Putin, sondern formal innerhalb der Regeln einer pluralen offenen Demokratie. Faktisch jedoch wird deren Funktionsweise und Substanz unterhöhlt: gelenkte Demokratie, oder „Postdemokratie“, wie diese Strategie im Politologensprech firmiert. Wie so etwas funktioniert und wie es die DB AG handhabt, dazu hat uns Werner Rügemer zu seltenen Einblicken verholfen. Er hat durchleuchtet mit welcher Strategie der Konzern den Konflikt mit der GDL managt. Wie Volker Kefer tritt hier DB-Personalchef Ulrich Weber auf: konziliant, um Verständnis und Brückenbau bemüht, als könne er kein Wässerchen trüben. Im Kern aber soll der Gegner ins Messer laufen, nach allen Regeln der Kunst aufs Kreuz gelegt werden. Philosophie: es geht um Sieg und nicht um Kompromiss: http://arbeitsunrecht.de/deutsche-bahn-im-gdl-streik_bewusst-eine-sackgasse-herbeifuehren/ Wir kennen zwar nicht die Namen der Berater und Firmen, aber sicher ist nicht erst nach der  Performance der DB bei der Berliner Anhörung, dass es bei einem Großkonflikt wie S21 eine abgestimmte Strategie gibt, und dass diese zwar anders angelegt, der GDL-Strategie der DB aber nicht unähnlich ist. So soll es wirken: Die DB geht unbeirrt und unaufgeregt ihren Weg. Alles in trockenen Tüchern. Die Gegnerinnen dagegen verbissen, unbelehrbar, schlagen die Schlachten von gestern. Die offensichtliche Devise der DB ist also, nicht in den Clinch zu gehen, Eskalationen zu vermeiden, keine neuen Angriffsflächen zu bieten und so den Gegner und sein Anliegen ins Leere laufen zu lassen. Was soll der ganze Budenzauber, die Sache ist doch entschieden. Wir halten uns natürlich an die Regeln, aber den Aufwand, liebe Politikerinnen und liebe JournalistInnen, die ihr nach Berlin gekommen seid, hättet ihr euch sparen können. Erste interne Verabredung also: wir geben keine schriftlichen Statements zur Anhörung und auch nicht zu den Fragen aus dem gemeinsamen Antrag von Linke & Grünen ab. Und was mündlich in der Anhörung gesagt wird, soll möglichst niemand mitkriegen: Von den angekündigten 100 Plätzen für Publikum, standen am Ende nur ca. 60, teils Stehplätze, zur Verfügung. Etliche InteressentInnen, teils aus Stuttgart angereist, kamen nicht rein. Dann wenigstens Übertragung aus dem Saal? Wurde auf Antrag der CDU abgelehnt. Begründung: keine. Dann wenigstens Aufzeichnung? Auch das nicht. Nicht einmal Fotos wurden zugelassen, so dass selbst eine freie Photographin wie Petra Weiberg trotz Presseausweis nicht fotografieren durfte. Selbst die Agenturen mussten auf Archivbilder zurückgreifen. Die Sicht auf das Geschehen war sehr eingeschränkt, sodass meist nicht einmal erkennbar war, wer was sagte. Die Unmutsäußerungen von der Tribüne hielten sich – anders als in der StZ kommentiert - trotz all dieser Schikanen in Grenzen. Kein „Lügenpack“. Unerwähnt blieben dagegen in der StZ die vielen Störmanöver vor allem aus den Reihen der CDU, die alles daran setzten, v.a. Sabine Leidig und Arno Luik aus dem Konzept zu bringen (wobei man den Großkoalitionären den kleinen Aufruhr vielleicht nachsehen sollte, der entstand als Arno Luik die Feststellung, niemand habe vor einen unsicheren Bahnhof zu bauen, mit dem Honecker-Zitat zwei Monate vor dem Mauerbau 1961 konterte, „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten“. Eine frühe Form von Lügenpack, sozusagen). Mit demonstrativem Zeitungslesen während der Anhörung, Handy-Nutzung, Vespern sollte wohl die Botschaft unterstrichen werden, dass man das Anliegen nicht ernst nimmt. Dass sich demokratische Abgeordnete, auch wenn sie den S21-Parteien angehören, diese Strategie des Ignorierens zu eigen machen und sich nur noch als Stichwortgeber für die Selbstbeweihräucherungen von Kefer und Co verstehen, ist beschämend. Nicht einmal der Versuch wir unternommen, die massiven und gut belegten Kritikpunkte der Sachverständigen Lieb und Luik zu hinterfragen, geschweige denn zu entkräften. Der kritische Sachverstand der SPD-MdB Annette Sawade z.B. scheint nur für den Vorhalt gereicht zu haben, Stuttgart sei nicht schwäbische Provinz, wie es Luik im Vergleich der Hauptbahnhöfe Berlin und Stuttgart formuliert hatte. Nicht viel besser die meisten Medien (Ausnahmen: z. B. Konstantin Schwarz in www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kommentar-zu-stuttgart-21-einigkeit-in-der-uneinigkeit.383e38a3-f1c6-4c33-9524-928be087f817.html ; Südwestpress/Anlage u. a.). Auch sie gehen dem Kalkül von Bahn & Co auf den Leim. Devise: es gibt ja nichts Neues, sondern nur „mehr vom Gleichen“ www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kommentar-zur-s-21-debatte-mehr-vom-gleichen.2a970b30-bb06-465d-b0e5-fc16a70d1c36.html.  Da hatte man sich über den Berliner Großflughafen erregt, bei dem einfach drauf los gebaut wurde ohne ein Brandschutzkonzept und dann schaut man gelangweilt weg, wenn in Stuttgart gerade dasselbe Muster, nur noch ein paar Nummern größer abläuft? Da werden in der außerparlamentarischen Anhörung am Nachmittag von einem pensionierten Bahndirektor Argumente und Belege zu der dubiosen Genehmigung einer lebensgefährlichen Gleisneigung aufgetischt – und man wendet sich ab, weil sich der Kritisierte der Kritik entzieht, ein showdown also ausbleibt?  Ein Journalismus, der sich als Kontrollinstanz gegen die Deformation der Demokratie versteht, müsste es genau umgekehrt sehen. Er müsste sich elektrisiert auf das Thema stürzen, erstens wegen der Sache, des Skandals selbst und zweitens wegen der gut erkennbaren Versuche der Verantwortlichen, das Thema aus dem Verkehr zu ziehen und sich der Verantwortung zu entziehen. Aus Sicht von politischen coach-tamatoes mögen die 40 bis 50 StuttgarterInnen, die sich trotz GDL-Streiks in das Abenteuer einer zwei- bis dreitägigen Berlinreise gestürzt haben, „Hartgesottene“ (StZ) sein, im Grunde kommt es in der Demokratie aber gerade auf BürgerInnen wie sie an, die der DB & Co nicht auf den Leim gehen, die demokratische Gegengewichte gegen die gelenkte Demokratie in die Waagschale werfen-  BürgerInnen auf deren Kompetenz ein demokratisches Gemeinwesen zurückgreifen sollte, wie es Walter Sittler in Berlin sagte. Der Auftritt in der Hauptstadt (parlamentarische Anhörung, Pressekonferenz und außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses) hat der Bürgerbewegung gegen S21, den Beteiligten und ihrem Zusammenhalt gut getan. Das Ziel bleibt, S21 wieder stärker als bundespolitisches und sehr grundsätzliches Thema auf die Berliner Bühne zu bringen. Das Mittel bleibt Gegendruck und Gegenöffentlichkeit. Die Themen & Forderungen sind gesetzt: s. PM des Aktionsbündnisses (Anlage). Die pralle Kompetenz dieser Bürgerbewegung ist nachvollziehbar in den Texten und Diskussionsbeiträgen von Sabine Leidig, Matthias Gastel, Arno Luik, Matthias Lieb, Christoph Engelhardt, Eisenhart von Loeper, Bernhard Knierim, Sven Andersen, Peter Conradi, s. www.kopfbahnhof-21.de bzw. als  Videos, inzwischen vollständig (danke an Mirko Kubein, Filmer/Berlin und Rolf Heidemann) auf www.fluegel.tv Arno Luik vorab im Stern: www.stern.de/politik/deutschland/stuttgart-21-bahnprojekt-wird-zum-spiel-mit-dem-feuer-2192047.html und in kontext: www.kontextwochenzeitung.de/politik/214/buddeln-bis-2035-2874.html

VGH Mannheim: Erfolg trotz Niederlage

Nicht nur optimistische JuristInnen und Beobachterinnen sehen im Urteil des VGH zum 2. Bürgerbegehren/Mischfinanzierung, das am 4. Mai zugestellt wurde, mehr Licht als Schatten. Kernpunkt ist die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht, das sich ausdrücklich mit der Grundsatzfrage der Zulässigkeit einer kommunalen Mitfinanzierung dieses Projekts dem Grunde und der Höhe nach befassen wird. Diese von Kretschmann und Kuhn einst hoch gehaltene, inzwischen abgeschriebene Frage wird also grundsätzlich geklärt werden. Das BVerwG in Leipzig wird also prüfen, wie hoch wirklich der kommunale Finanzierungsanteil ist und ob er aufgewogen wird von einem entsprechenden Nutzen. Die Argumentation des VGH, die hier noch eine verantwortbare Entsprechung sah, ist schwach. Der Vorsitzende Richter Ellenberger verwies hierzu auf den kommunalen Nutzen, dass der HBF in der Stadt bleibe und nicht vor den Toren der Stadt wie etwa in Kassel-Wilhelmshöhe angesiedelt werde. Aber eben ein solches Kalkül, nachdem sich wohlhabende Städte einen stadtnahen Bahnhof mit Zuzahlungen erkaufen können und andere, ärmere vom Netz abgehängt werden, dürfte diametral gegen die Intention des GG Art. 104a laufen. Auch wenn das BVerwG eine kritischere Rechtsprechung pflegt, fragt sich, ob die richterliche Unabhängigkeit reicht, sich auch nach einem weiteren Jahr des Faktenschaffens der Bahn von dem damit verbundenen Erpressungspotential frei zu machen. Mehr dazu im Beitrag von Eisenhart von Loeper am Montag.

3. Bürgerentscheid vor der Ablehnung durch den Gemeinderat?

Wenige Stunden nach Zugang des Urteils des VGH stellte der Anwalt der Stadt, Prof. Kirchberg, sein Rechtsgutachten zum 3. Bürgerbegehren der beauftragenden Stadt Stuttgart zu. Er scheint Oberwasser zu verspüren nach dem VGH –Urteil und dürfte die Argumentationsgrundlage für den auf den 21. Mai terminierten Gemeinderat geliefert haben, auch diesen dritten Anlauf Stuttgarter BürgerInnen zu einem Bürgerentscheid über Stuttgart 21 abzuweisen. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-noch-zwei-s-21-begehren-offen.daae072e-bcbf-4fd3-bd46-38ea8a8fff89.html

Wir wollen die Nachtzüge zurück!

So das Motto einer Schweizer Initiative, die auf europäische Vernetzung und Aktionen im Juni setzt: m.srf.ch/konsum/themen/umwelt-und-verkehr/aktivisten-kaempfen-im-pyjama-europaweit-fuer-nachtzuege

Fildertrick Drittes Gleis

Dieser Blogbeitrag befasst sich mit den technischen Widersprüchen und fragwürdigen Finanzierungen der neusten Variante zur Lösung des Filderproblems: s21irrtum.blogspot.de/2015/04/missachtet-der-verband-region-stuttgart.html?m=1

Neue Zeltwand an der Mahnwache: S21 und die Folgen für die SSB

Rettet unsere Stadtbahn
publish2015-05-10 10:18:50K21-neu newS21letter
Gegner machen Stuttgart 21 bundesweit zum Themagegner-machen-stuttgart-21-bundesweit-zum-thema
Auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken tagte am 6. Mai in Berlin der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Zur öffentlichen Anhörung unter dem Titel „Offene Fragen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 aufklären“ hatten die Koalitionsfraktionen fünf Sachverständige aufgeboten, unter ihnen vier Top-Manager der Deutschen Bahn sowie der Direktor des Instituts für Eisenbahn- und Verkehrswesen, Professor Ullrich Martin, Autor höchst fragwürdiger Studien zur Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Auftrag der Deutschen Bahn. Die Grünen hatten Matthias Lieb vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) als Experten benannt, die Linken den Stern-Journalisten Arno Luik. Ein Fazit dieser ungleich gewichteten Anhörung zogen vor der Presse Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Beide kritisierten die mangelhafte Transparenz dieser Anhörung: Zum einen habe die Unionsfraktion im Verkehrsausschuss ihr Veto eingelegt gegen den Antrag, die Veranstaltung öffentlich zu übertragen. Zum anderen seien die Bahnvertreter dort ihre Unterlagen schuldig geblieben, hätten zur Anhörung – im Gegensatz zu den Sachverständigen von Grünen und Linken – keine einzige Zeile dafür zu Papier gebracht und somit demokratische Spielregeln grob missachtet. Wegen der politischen Unwucht im Verkehrsausschuss lud das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 am Nachmittag in die NABU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, zu einer „Außerparlamentarischen Anhörung“, die der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Conradi (SPD) leitete. Der in Stuttgart lebende Schauspieler Walter Sittler, der gerade in Schweden dreht, warb in der Bundeshauptstadt um Verständnis für den anhaltenden Widerstand gegen das Projekt in Baden-Württembergs Landeshauptstadt: Er sei nach wie vor notwendig, denn etwas Falsches könne von einem noch so wichtigen Organ nicht ins Richtige gedreht werden. Mit nur halb so vielen Gleisen wie der bisherige Kopfbahnhof verfehle der geplante Tiefbahnhof nicht nur das zur Rechtfertigung des Projekts behauptete Wachstum, sondern er decke nicht einmal den aktuellen Bedarf. So Christoph Engelhardt, der als Analyst seit Jahren sehr akribisch vor allem die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 untersucht. Somit würden Milliarden Euro ausgegeben für einen „illegalen Rückbau der Kapazität“. Zudem könne die Bahn offensichtlich den Vorwurf unterdimensionierter und daher gefährlicher Fußgängeranlagen nicht entkräften. Wie beim geplanten Berliner Flughafen BER sei auch bei S21 der Brandschutz nach wie vor nicht gewährleistet – trotz der kürzlich vom Eisenbahnbundesamt dafür ausgesprochenen Teilgenehmigung. Die sechsfach überhöhte Gleisneigung im geplanten Tiefbahnhof – 15,1 Promille statt der nach Eisenbahn-Bau-Betriebsordnung (EBO) maximal erlaubten 2,5 Promille – gefährde „die Sicherheit beim Fahrgastwechsel“, erklärte der ehemalige Bundesbahndirektor Sven Andersen – ein „entscheidender betrieblicher Mangel“, der im Planfeststellungsverfahren überhaupt nicht behandelt worden sei. Um dies entgegen fachlichem Rat durchzusetzen, seien „im Bundesverkehrsministerium die Entscheidungsstränge gezogen“ worden. Der mangelhafte Brandschutz und die überhöhte Gleisneigung verstießen gegen „zentrale Grundwerte der Menschen auf Schutz von Leib und Leben“, betonte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Verletzt werde auch das Gebot des Grundgesetz-Artikels 87e Absatz 4 zum „Erhalt und Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes“ – zum einen weil die Leistung des Stuttgarter Bahnhofs verschlechtert werde, zum anderen weil wegen der übermäßigen Kosten dieses einen Projekts weniger Geld in die Bahninfrastruktur anderer Länder fließe. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass ein reiches Land wie Baden-Württemberg auf Kosten ärmerer Länder ein – noch dazu untaugliches – Milliarden-Prestigeprojekt mitfinanziere. Die Zulässigkeit einer solchen „Mischfinanzierung“ werde vom Bundesverwaltungsgericht demnächst noch zu prüfen sein. Bernhard Knierim vom Bündnis „Bahn für Alle“ sieht in Stuttgart 21 „kein schwäbisches Problem, sondern ein bundesweites“, weil dieser „neue Engpass“ sich massiv auswirke „auf den ganzen Bahnverkehr in der Region und letztlich auch im ganzen Land“. Ein „Integraler Taktfahrplan“ mit einfachen und schnellen Umstiegen von Zug zu Zug zur vollen oder halben Stunde werde mit dem geplanten Tiefbahnhof und seinen nur acht Gleisen „für immer verhindert“. Die „nach realistischen Prognosen an die 9 bis 10 Milliarden Euro“ für Stuttgart 21 fehlten zudem „an vielen anderen Stellen im bundesweiten Bahnnetz“. Aus den beiden Anhörungen vom 6. Mai zieht das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 seine Schlüsse:
  • Das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ geht bundesweit alle an. Die Ressourcen, die hier verschleudert werden, fehlen anderswo. Zu unterstützen ist deshalb die von Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Michael Groschek vorgetragene Idee eines nationalen Bahngipfels.
  • Kosten und Nutzen des Projekts „Stuttgart 21“ müssen neu bewertet werden – von unabhängigen Instanzen, die dem Allgemeinwohl und nicht der Deutschen Bahn AG verpflichtet sind.
  • Legt der Bundesrechnungshof seinen seit zwei Jahren ausstehenden Bericht zu den Kosten von Stuttgart 21 nicht unverzüglich vor, so setzt er seinen guten Ruf als unabhängige Prüfinstanz massiv aufs Spiel.
  • Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG muss seinen unsäglichen Finanzierungsbeschluss vom März 2013 revidieren.
  • Bleibt die Anhörung des Verkehrsausschusses folgenlos, so wollen die S21-Gegner die Forderung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Projekt „Stuttgart 21“ wieder auf die Tagesordnung setzen.
Kontakt:  Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 5912495 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Werner Sauerborn, Telefon (0171) 3209801
publish2015-05-06 14:46:28Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Stuttgart 21 kann in Leipzig scheiternstuttgart-21-kann-in-leipzig-scheitern
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat heute im Rechtsstreit um die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung sein Urteil gefällt: Abgewiesen hat er die zahlreichen Einwände der Stadt Stuttgart, die darauf zielten, mit landesrechtlichen Form- und Fristfragen eine Sachentscheidung zu vereiteln. Zugelassen hat das Gericht statt dessen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Als „bahnbrechenden Erfolg des Widerstands“ wertet dies Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Prozessvertreter. Zwar sei damit der mit dem Bürgerbegehren gegen die Mischfinanzierung betriebene Ausstieg aus dem Projekt noch nicht vollzogen, er hänge nun aber wie ein Damoklesschwert über dem Fortgang der Bauarbeiten. Grundlegend zu prüfen und neu zu bewerten seien nun endlich die zentralen Fragen der Verkleinerung des Bahnhofs, der sechsfach überhöhten Gleisneigung und des ungenügenden Brandschutzes. Gelegenheit dazu böten am 6. Mai in Berlin die öffentliche Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zu Stuttgart 21 sowie eine daran anschließende Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses. Insoweit seien, so von Loeper, ohnehin weitere Entscheidungen notwendig, denen sich der VGH Mannheim noch nicht habe widmen können. Kontakt:     Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693
publish2015-05-04 17:38:09Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
VGH, Kirchentag mit Großkundgebung, Berlinfahrt, Fildertricksvgh-kirchentag-mit-grosskundgebung-berlinfahrt-fildertricks
Liebe Freundinnen und Freunde, schon die Eröffnung der Verhandlung zum 2. Bürgerbegehren/Mischfinanzierung am Dienstag vor dem VGH in Mannheim ließ ahnen, dass diesmal der Hase anders laufen würde. Verbindlich im Ton machte der Vorsitzende Richter Ellenberger, seines Zeichens VGH-Präsident, deutlich, dass er gleich zur Sache kommen wolle, nämlich der Frage, ob die städtische Mitfinanzierung an sich oder in der Höhe gegen 104a GG verstoße. Prof. Kirchberg, derselbe Anwalt, den schon OB Schuster gegen die Bürgerbegehrenden ins Feld geschickt hatte, war konsterniert, hatte er doch seine Strategie darauf aufgebaut, wie gehabt mit formalen Einwänden, das BB als unzulässig abzuweisen. Die Sechs-Wochen-Frist sei nicht eingehalten und der Text des Begehrens richte sich gegen die (Misch=)Mitfinanzierung an sich und nicht, worauf das Gericht hinaus wollte, auf ihre Höhe. Auch wenn in der Wahl der juristischen Hebel jedes legale Mittel recht sein mag, bleibt doch festzuhalten, dass hier der Anwalt in einem präzedenziellen Verfahren im Auftrag einer grün regierten Stadt, die die Bürgerbeteiligung auf ihre Fahnen geschrieben hat, alles aufwendet, Beteiligungsrechte auszuhebeln  - und hierin vom obersten Verwaltungsgericht des Landes in die Schranken gewiesen wird. Auch wenn das Urteil erst in zwei Wochen gefällt wird, ist schon jetzt klar: das Gericht setzt gegen die kleinkarierte Sichtweise der Stadt auf ein offeneres Verständnis von Bürgerbeteiligung und weist die Sechs-Wochen-Frist ebenso zurück wie die enge Auslegung des Begriffs der Mischfinanzierung. Wenn‘s nicht mit der Frist und auch nicht mit dem Mischfinanzierungsbegriff geht, argumentierte Kirchberg, dann sei das Bürgerbegehren eben unzulässig, weil die Bahn als privatisiertes Unternehmen nicht der Grundgesetzbindung unterliege und eigenwirtschaftlich dort investieren könne, wo es ihr am günstigsten erscheint, sprich: wo sie die höchste Mitfinanzierung erreichen oder erpressen kann. Man stelle sich vor, das Gericht wäre diesem antidemokratischen Rückgriff in die neoliberale Mottenkiste gefolgt und hätte die DB AG aus der Bindung auf das Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse entlassen – auf Antrag einer grün regierten Stadt! Dass der VGH hier auf einmal fast so etwas wie ein Bollwerk gegen die Versuche einer grün regierten Stadt werden würde, Beteiligungsrechte einzuschränken und Verfassungsnormen der Daseinsvorsorge auszuhöhlen – ein Stück aus dem Tollhaus Stuttgart 21! Ungewöhnlich offen hat das Gericht schon in der Verhandlung wichtige Eckpfeiler seiner Entscheidung erkennen lassen. So auch, dass es kommunale Mitfinanzierung an sich nicht für verfassungswidrig hält, diese aber in einem Verhältnis zum angenommenen Nutzen der Stadt stehen müsse. Als Nutzen gelte, dass sich die Stadt eine Stadtentwicklungsmöglichkeit erschlossen habe, wobei allerdings für nicht entscheidungserheblich gehalten wird, welcher Nutzen darin genau liegt und welcher Schaden durch die Bahnhofsverkleinerung, Sicherheitsrisiken u.a. entsteht. Anerkannt hat das Gericht aber bereits, dass die Stadt nicht nur mit den 291 Mio. Euro aus dem Finanzierungsvertrag, sondern auch mit dem Zinsverzicht von 212 Mio. Euro (aus unserer Sicht sind es 442 Mio. Euro) beteiligt ist, also mit einer halben Milliarde Euro. Das Gericht scheint Zweifel zu haben, ob das noch verhältnismäßig ist und eine Teilnichtigkeit der Mischfinanzierung zu sehen – ohne sich allerdings auf die Frage einzulassen, was denn die Gegenleistung für die Beteiligung von einer halben Milliarde. Euro ist. Hierin liegt die noch offene Frage des in zwei Wochen zu erwartenden Urteils. Auf jeden Fall, auch das hat das Gericht schon jetzt festgelegt, wird es die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zulassen. Damit eröffnet es den Weg, den OB Kuhn 2012 mit seiner Weigerung, eine Sprungrevision zum BVerwG zuzulassen, versperrt hatte und damit der Bahn vor Klärung der Verfassungskonformität der Finanzierung zwei weitere Jahre Fakten schaffen ermöglichte. Mit der nun absehbaren Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wird hoffentlich stärker auch bundespolitisch in den Blick genommen, dass Stuttgart 21 ein (absurder) Beutezug des reichen Südwestens auf Kosten anderer Bundesländer ist, und wie wichtig die Verteidigung des Art 104a gerade für andere Bundesländer ist, um dem einen Riegel vorzuschieben. Es geht also mal wieder um viel mehr als um einen Bahnhof. Aber um den geht es auch! Ein Urteil des VGH oder des BVerwG ist keine unmittelbare Entscheidung für oder gegen S21. Wenn aber die Mitfinanzierung der Stadt für teilnichtig erklärt würde, stünden bereits geleistete Zahlungen zur Disposition und besonders wichtig: die Bahn könnte sich ihren Plan abschminken, nachdem genug Fakten geschaffen sind, die Stadt doch noch gerichtlich oder politisch (man wackelt ja schon) zur Kasse zu bitten. Und was für die Stadt gilt, gilt auch für das Land, die Region und den Flughafen. Auch hier wäre zu klären, ob die Finanzierungsanteile verhältnismäßig sind. Die Finanzierungsgrundlagen des Projekts würden ins Rutschen geraten. Die Bahn müsste sicher davon ausgehen, alles was noch kommt, selbst tragen zu müssen. Ohne die Aussicht, andere für ihr Debakel zahlen zu lassen, wird sie schnell den Spaß an der Sache verlieren. Besonders unangenehm wäre eine (Teil-)Nichtigkeitserklärung der Mischfinanzierung für MP Kretschmann, der noch als Oppositionsführer 2010, gestützt auf ein einschlägiges Gutachten von Prof. Hans Meyer/Humboldt-Uni Berlin gegen die Mappus-Regierung gewettert und mit dem Rückenwind der Bürgerbewegung im Wahlkampf angekündigt hatte, … die Landesregierung mit einer parlamentarischen Initiative mit der Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsvereinbarung zu konfrontieren. Und: "Die Zahlungen des Landes sind verfassungswidrig, der Finanzierungsvertrag nichtig. Falls die Grünen nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung tragen, werden wir die Zahlungen sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Mit uns wird es keine Fortsetzung des Verfassungsbruchs geben." www.bei-abriss-aufstand.de/2011/08/11/lesen-sie-mal-ihr-eigenes-gutachten-herr-kretschmann/ Nach Wahl und Volksabstimmung aber galt, Mehrheit gehe vor Wahrheit, so Kretschmann. Egal wie sehr die Mehrheit betrogen wurde? Und geht Mehrheit auch vor Gesetzmäßigkeit? Ein Urteil wie erhofft, würde Vieles ändern und wäre sicher auch ein Votum gegen solchen machtpolitischen Opportunismus. Bewertung VGH- Verhandlung in der PM des Aktionsbündnisses/Eisenhart von Loeper (Anlage), informative Berichterstattung Thomas Durchdenwald in StZ 22.4.2014: www.stuttgarter-zeitung.de/stuttgart21.

Kirchentag: Aus Stuttgart 21 klug werden!

Große Kundgebung am Kirchentag (Sa, 6. Juni, 14 Uhr, HBF) mit
  • Franz Alt, Martin Poguntke und Volker Lösch
  • Capella Rebella und Rike Kohlhepp, Violine
  • Moderation: Angelika Linckh
Klasse Flyer von Uli Stübler auf der MoDemo, an der Mahnwache und hier: Flyer als PDF-Datei (239 kB) Flyer-Vorderseite als JPG (561x1417 Pixel, 162 kB) Flyer-Rückseite als JPG (561x1417 Pixel, 111 kB) Werben Sie auch in kirchlichen Kreisen für diese Kundgebung: Vielleicht kennen Sie Menschen, die zum Kirchentag kommen. Vielleicht kennen Sie Stuttgarter Bürger, die Gäste bei sich aufnehmen. Vielleicht kennen Sie aber auch engagierte Gemeindemitglieder irgendwo in der Republik, die in ihrer jeweiligen Kirchentagsgruppe Werbung für die Kundgebung machen möchten? Dauerausstellung der Bürgerbewegung  während des Kirchentags im Foyer des Forum 3. Haben schon alle Gruppen eine Selbstdarstellung mit 700 Zeichen & Logo beigetragen? Sonst bitte schicken an ausstellungk21@web.de.

Bürgerbewegung zeigt Flagge!

Dass der Kirchentag in diesem Jahr in Stuttgart stattfindet hat viel mit Stuttgart 21 zu tun. 2011 erklärte das Präsidium des Ev. Kirchentags: „Die Stadt des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentages hat [...] im Streit um das Projekt Stuttgart 21 neue Formen offener und öffentlicher Debatte erlebt. [...] In diesem Kontext hat der Kirchentag die Einladung nach Stuttgart besonders gern angenommen.“ Diese Erwartung wollen wir nicht enttäuschen und den zig-Tausend BesucherInnen aus der ganzen Republik und der ganzen Welt zeigen, dass der S21- Käs‘ keineswegs gegessen ist und dass diese Bürgerbewegung trotz allem Baugeschehen sehr lebendig und weiter sehr aufmüpfig ist. Deswegen: Buttons und Aufkleber raus aus den Schubladen und auf die Brust, ans Auto oder Fahrrad. Plakate und Fahnen wieder an die Fenster, Garagentore und in die Schaufenster. K21- Produkte gibt’s bei Plattsalat in der Gutenbergstraße und am Kirchentag selbst in der Ausstellung im Forum 3! Gut zum verschenken oder als Souvenir! Alle, die Werbeartikel herstellen (lassen): bitte Lager aufstocken! Vielleicht gibt’s auch noch besondere Artikel auf den Anlass bezogen. Am Kirchentag gilt‘s!

 6. Mai: S21 im Bundestag – und wir dabei!

Stand der Vorbereitungen Parlamentarische Anhörung, 11-13 Uhr, öffentlich, Anmeldung formlos (mit Geburtsdatum) über verkehrsausschuss@bundestag.de. Es gibt 100 Plätze. Als Sachverständigen haben die Grünen Matthias Lieb vom VCD benannt, die LINKE Arno Luik. Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses im Haus des NABU, Charité-Straße 3,  15 Uhr bis max. 17.30 Uhr mit:
  • Matthias Gastel MdB und Sabine Leidig MdB –Parlamentarischen Anhörung und wie weiter?
  • Walter Sittler: Worum es geht
  • Christoph Engelhardt: Nichts gelernt aus BER? Auch bei S21: kein Brandschutz
  • Sven Andersen, Extrawürste auf Kosten der Sicherheit - EBA genehmigt kriminelle Gleisneigung u.a
  • Eisenhart v. Loeper: S21 auf Kosten aller - explodierende Kosten und wer zahlt
  • Bahn für alle (Bernhard Knierim oder Winfried Wolf): S21 – Verkehrswende rückwärts – Rückbau und kein Deutschlandtakt
  • Peter Conradi: Bilanz und Ausblick
Reise nach Berlin. Noch ca. 5 ICE Tickets für 60 Euro (Dienstag ab 10.51 Uhr, Mittwoch zurück ab 17:59 Uhr). Weitere günstige Reisemöglichkeiten organisierbar. Bitte Kontakt aufnehmen mit Andreas Kegreiß andikeg@aol.com. Die Eckpositionen stehen. Änderungen/Konkretisierungen werden über einen Mailverteiler schnell mitgeteilt. Alle, die irgendwie in Berlin dabei sein wollen oder werden, bitte Mailadresse hinterlassen bei Andy s.o. Unterkünfte Angebote können zugemailt werden. Hier z. B.: HOTEL COMENIUS Garni, 030-27571535, liegt im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, in direkter City-Lage, nur einen Katzensprung von O2 World-ARENA, Ost-Bahnhof, East Side Gallery und Frankfurter Tor entfernt Derzeit noch frei: ein 2-Bett-Zimmer pro Person 25, 50 Euro, 1 Doppel-, Drei- oder Vierbettzimmer je nach Nutzung 75 Euro, 99 Euro oder 120 Euro Kontaktaufnahme (Andy) am Stand des Aktionsbündnisses auf der MoDemo vor bzw. zu Beginn der Kundgebung

„Drittes Gleis“ oder: die große Publikumstäuschung

Unbeeindruckt von Argumenten und erst recht von Forderungen, wie sie Aktionsbündnis und Schutzgemeinschaft Filder in einer Pressekonferenz am 16. April vorgetragen hatten, gehen die neuerdings dicken Projektfreunde ihren Weg des Tricksen und Täuschens weiter, der ihnen auf parkschuetzer.de schon die Etikettierung „Trickbetrüger“ eingehandelt hat. Die Variante „Drittes Gleis“ sei „die bessere Lösung“, heißt es und das Publikum ist angetan. Die entscheidende Frage „BESSER ALS WAS?“ bleibt unbeantwortet. Natürlich ist es besser, wenn einem nur 8 statt 10 faule Äpfel angedreht werden. Aber es bleibt Beschiss. Die neu ausgehandelte Lösung für die Filder ist besser als der Antragstrassenmurks, aber trotzdem auch Murks verglichen mit dem status quo und erst recht im Vergleich mit dem Erhalt der Panoramastrecke und dem schnellen Umstieg zum Flughafen in Vaihingen für Reisende von Süden. Für eine Verschlechterung des Regional- und S-Bahnverkehrs lupfen Stadt und Land den Kostendeckel, teils indirekt und trickreich: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-aufsichtsrat-gibt-geld-fuer-halt-am-flughafen.162416b3-f21b-4ddc-8325-1cda469fbde2.html. Die Region zahlt direkt weitere 20 Mio. zu den schon 100 Mio. im Topf. Dass die Region, deren wesentlicher Zweck Förderung und Ausbau des S-Bahnsystems ist, für dessen Verschlechterung Steuermittel aufwendet, ist skandalös und wird sicher auch noch juristisch zu werten sein. Das Aktionsbündnis hatte die Fraktionen im Regionalparlament in einem Schreiben gefragt, was denn die Gegenleistung der Bahn für die eingesetzten inzwischen 120 Mio. Euro Steuergelder sei. Als bisher einzige Antwort kam prompt ein Mail des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Regionalparlament und Waiblinger OBs Andreas Hesky, das für sich sprechen möge (Anlage). CDU, Grüne, FDP und LINKE haben bisher nicht geantwortet.

S21-Subvention durch die Hintertür: Das sollte Winne Hermann uns erklären

In Sachen Nahverkehrsvertrag hat Winne Hermann die Bahn am Haken und mit ihr die alten CDU-/FDP-Seilschaften, allen voran die Mappus- und Gönnerintima Nicole Razavi. Zwei Gutachten des Ministeriums bestätigten die Überbezahlung von bis zu 1,25 Mrd. Euro. www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nahverkehr-in-baden-wuerttemberg-land-zahlt-der-bahn-eine-milliarde-zu-viel.2e595134-643d-4c00-b78f-2e07ace75efe.html.  Dies sei angeblich nur auf handwerkliche Fehler zurückzuführen sei – die längst zutage liegende Querfinanzierung von S21 via Nahverkehrsvertrag bleibt unerwähnt. Schnaubend dazu Razavi: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neue-kontroverse-um-verkehrsvertrag-opposition-zweifelt-an-gutachten.f2f10a49-fa09-46b1-8da0-4c9ff6a8064e.html. Nun begibt sie Hermann auf dieselbe rutschige Ebene, indem er im Rahmen der „Dritte-Gleis-Lösung“, der Bahn aus ihrer Planungspatsche auf den Fildern heraus hilft, indem er auch noch 30 Mio. des Landes auf den Tisch legt in Form des Versprechens neuer Zugbestellungen. Ganz klar Geld für Stuttgart 21! Einnahmen aus Zugbestellungen sollte die Bahn aber nicht mit Beihilfe des Verkehrsministers für Reparaturversuche von  S21-Planungsmängel ausgeben, sondern zur Verbesserung ihres immer chaotischer werdenden Angebots – mittelbar z.B. für die Bestellung zeitgemäßer Züge. Immerhin haben Untersuchungen bestätigt, dass der Südwesten das veralteteste Zugmaterial hat, Winne Hermann selbst beschreibt das Land hier schön und treffend als „Altwagensenke der Republik“. www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.laendervergleich-zur-bahn-aelteste-zuege-im-suedwesten.68be6a5e-eb8a-444f-95ea-27be93f0e744.html

Rosers Petition: Eine demokratische Institution wird zur Farce

Wenn es der Frust über die politische Ignoranz der großen S21-Koalition gewesen ist, der Matthias Roser 2011 veranlasste Stuttgart (21) zu verlassen und sich in Burgund nieder zu lassen www.chateaumirande.com/zimmer-ferienwohnungen-empfange/48-appartement-jeunesse-2-4-personen.html, dann kann man diese Entscheidung nach der Lektüre des Beitrags von Jörg Nauke in der StZ heute erst recht verstehen: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-antwort-nach-sieben-jahren-auf-petition-gegen-s-21.d3352f41-5d83-4a2e-947f-eaa8c692b8b4.html. 2008  hatte Roser, von tausenden MitbürgerInnen unterstützt, eine Petition für den Erhalt des "denkmalgeschützten" Stuttgarter Hauptbahnhofs beim Petitionsausschuss des Bundetags eingereicht. Jedes Jahr hatte er nachgefasst, Jetzt, SIEBEN JAHRE später und nach dem Abriss beider Seitenflügel – liegt der Bescheid vor: Das Anliegen wird zurückgewiesen. Ein Petionsausschuss, der erst antwortet, wenn sich der Anlass erledigt hat und dann eh nur im Sinne der Mehrheiten antwortet, sollte über seine Selbstauflösung nachdenken. Matthias Roser jedenfalls schreibt in einem Mail an seine UnterstützerInnen aus der Bürgerbewegung gegen S21: „Vor allem ist es mir aber ein Anliegen allen, die unterschrieben haben, die sich für den Erhalt des Kopfbahnhofs eingesetzt und die mich unterstützt haben herzlich zu danken… mit freundlichen Grüßen, Matthias Roser. http://www.hauptbahnhof-stuttgart.eu/   & Gruß von Werner
publish2015-04-25 16:45:47K21-neu newS21letter
Stuttgart 21 wegen Mischfinanzierung auf der Kippe?stuttgart-21-wegen-mischfinanzierung-auf-der-kippe
Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, sieht nach den Beratungen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 21. April den Widerstand gegen das Bahnprojekt gestärkt. Zwar habe das Gericht die entscheidende Frage noch offen gelassen, wie „angemessen“ der Finanzanteil der Landeshauptstadt an Stuttgart 21 sei. Zugleich aber habe es die Revision gegen das in zwei Wochen zu erwartende Urteil bereits für zulässig erklärt. Damit stehe heute schon fest, dass auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befasst werden könne. So hätten die Initiatoren und Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Mischfinanzierung den Ausstieg aus Stuttgart 21 – für viele sicher unerwartet – wieder zu einem brisanten Thema gemacht. Der Bruch der Verfassung und die nichtige Finanzierung des Projekts stünden somit wieder auf der Tagesordnung. Der Bündnissprecher, der zugleich auch als Prozessvertreter für das Bürgerbegehren fungiert, anerkennt ausdrücklich die ausgewogene Verhandlungsführung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Beratungsergebnisse stärkten die gesetzlichen Wirkungsmöglichkeiten der Bürgerbegehren und trügen so auch bei zur rechtsstaatlichen Aufarbeitung des Konflikts um Stuttgart 21. Dies verdiene großen Respekt, so von Loeper. Zudem habe der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass Bürgerbegehren, die sich gegen verfassungswidrige, nichtige Gemeinderatsbeschlüsse wenden, keiner Sechs-Wochen-Frist unterliegen. Verneint habe das Gericht auch die Annahme der Vorinstanz und der Stadtverwaltung Stuttgart, dass die Höhe der Finanzierungsbeiträge nicht erfasst sei von der Kritik des Bürgerbegehrens an der „pauschalen Mischfinanzierung“. „Damit ist“, so der Bündnissprecher, „auch das Kalkül der Gegenseite durchkreuzt, mithilfe des höchsten Landesgerichts Bürgerbegehren generell zu erschweren.“ Die Prozessvertreter des Bürgerbegehrens hatten in den Gerichtstermin vorsorglich 28 Beweisanträge eingebracht, von denen sich zwei auf die Höhe der Finanzierungsbeiträge der Landeshauptstadt zu Gunsten des Projekts beziehen. Sämtliche Beweisanträge wurden als „nicht entscheidungserheblich“ zurückgewiesen. Ausdrücklich bestätigte Gerichtspräsident Volker Ellenberger jedoch von Loepers Forderung, beim Bewerten des zulässigen Anteils der Stadt zur Mitfinanzierung von Stuttgart 21 auch deren zehnjährigen Zinsverzicht aus dem Kaufpreis einzubeziehen. Zu klären hat das Gericht nun also die Frage, ob die Stadt Stuttgart – auf Kosten anderer kommunaler Aufgaben – einen vermeintlichen Standortvorteil für den unterirdischen Tiefbahnhof neben dem bezahlten Grundstückskaufpreis zusätzlich mit mehr als einer halben Milliarde Euro finanzieren darf. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 5912495 und (07452) 4995
publish2015-04-22 17:50:59Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
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