Forderung an das Eisenbahn-Bundesamt: Baustopp sofort!
In unserer Pressekonferenz vom 19.04.2024 hatten wir dargestellt, dass aufgrund des fehlenden Brandschutzes in den Tunneln eine Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens ausgeschlossen erscheint. Zu dem von der Bahn behaupteten „Universalbrandschutzkonzept“ schrieben wir am 24.04. einen offenen Brief an S21-Projektchef Drescher mit sieben grundlegenden Fragen zum Tunnelbrandschutz. Bis heute gab es keine Reaktion, so dass die Fragen unbeantwortet sind, hinter denen der potenzielle Tod von bis zu mehreren tausend Reisenden steht. Wegen des somit offenkundig fehlenden Brandschutzes wurde heute das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu einem sofortigen Baustopp für das Milliardenprojekt aufgefordert.
Dr. Christoph Engelhardt vom Faktencheckportal WikiReal.org: „Bei den Stuttgart 21-Tunneln wurden alle Auslegungsparameter ins Extreme getrieben. Obwohl man sich damit weit vom Üblichen entfernte, wurde die gebotene Überprüfung versäumt, dass die Selbstrettung aller Personen gewährleistet sein muss. Im Ergebnis wurden Tunnel mit einem grob 16-fach überhöhten Todesrisiko gebaut, in denen im Ernstfall Tausende Reisende im Rauch ersticken können. Selbst kurze oder gering besetzte Züge können nicht sicher evakuiert werden.“ Engelhardt weiter: „Die Bahn zeigt mit ihrer Nicht-Antwort auf unseren offenen Brief, dass sie vollkommen blank ist. Dass sie keine Argumente zum Nachweis eines funktionierenden Tunnelbrandschutzes hat.“
Wolfgang Kuebart von den Ingenieuren22 ergänzt: „Einfachste Ingenieursmethoden bestätigen, dass die Rettungswege zu eng sind. Die Erfahrungswerte für Personenströme zeigen, dass eine rechtzeitige Evakuierung nicht gelingen kann. Der Ausstieg auf den Rettungsweg führt selbst bei kurzen Zügen auf Werte über der tödlichen Personendichte bei der Loveparade in Duisburg. Bei Panik gibt es Tote, noch bevor der Rauch kommt.“
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21: „Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte letzten Herbst die Klage zum Tunnelbrandschutz lediglich wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen. Aber betont wurde die gesetzliche Verpflichtung des EBA zum Schutz der Allgemeinheit. Die Bahn ist nun offensichtlich nicht in der Lage, selbst die grundlegendsten Fragen zum Brandschutz zu beantworten, weil der in den aus Kostengründen verengten Tunneln schlicht nicht funktionieren kann. Wir fordern deshalb mit unserem offenen Brief von heute EBA-Präsident Dernbach zur Verhängung eines sofortigen Baustopps für Stuttgart 21 auf. Eine Inbetriebnahmegenehmigung wäre nicht zu verantworten. Die fortgesetzte Verschwendung von Milliarden in eine absehbare Bauruine muss gestoppt werden.“
[Siehe auch in der Anlage und hier: Offener Brief von heute an EBA-Präsident Dernbach.pdf]
Kontakt: Wikireal: Dr. Christoph Engelhardt (V.i.S.d.P), 089 3207317 oder 0176 96936959 Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Ingenieure22: Wolfgang Kuebart, 0711 653 706 oder 0152 265 933 51
Quellen
19.04.2024, Pressekonferenz „Kein Zug wird fahren bei Stuttgart 21“ (Downloads Pressemitteilung, Folien der PK, Video https://www.youtube.com/watch?v=IQLY6Sj-elk). Weitergehende Referenzen teils auf den Folien der Pressekonferenz, Min. im Video: – 16-mal so riskante Auslegung (Folie 5, Min. 3:35) – Stuttgart 21-Tunnel: Nur Einhaltung der Mindestanforderungen (Folien 6, 7, Min. 5:57) – Personenzahl (Folien 9-11, Min. 8:29) – Tödliche Personendichten (Folie 12, Min. 10:50) – Berechnung der Evakuierungszeiten (Folien 14-16, Min. 12:20) – Verrauchungszeit (Folien 18-22, Min. 16:35) – Selbstrettung gewährleisten (Folie 24, Min. 25:04) – Rettungskonzept der Bahn außerhalb Planfeststellung (Folie 25, Min. 26:06) – Dimension. der Rettungswege nach Personenzahl laut Bahn/EBA (Folien 33, 34, Min. 38:00) – Widersprüche in der Genehmigung durch das EBA (Folie 35, Min. 41:14) – Keine Argumente auf Seiten des EBA und der Bahn (Folie 36, Min. 42:49) – Einordnung des VGH-Urteils vom 21.11.2023 (Folie 37-39, Min. 44:16, 1:00:14) – Täuschungen der Feuerwehr (Folie 40, Min. 1:04:40, s.a. Folie 25, 26:06, Folie 6, 7, 5:57) – Keine Nachbesserungen möglich (Folie 42, Min. 1:13:00) – Inbetriebnahme ausgeschlossen (Folie 3, 44, Min. 1:15:34) – Das Geisterfahrerproblem (Folie 44, Min. 1:16:35, s. Tunnelparameter: Folien 6, 7, 10, 11, 16) – Professioneller Faktencheck (Folie 45, Min. 1:17:08, wikireal.org)
24.04.2024, Offener Brief an Olaf Drescher, „Belege für das »Universal-Brandschutzkonzept« der S21-Tunnel?“ (pdf wikireal.org)
24.04.2024, WikiReal.org, Aktionsbündnis gegen S21, Ingenieure22, Pressemitteilung „Bahn phantasiert von »Universal-Brandschutzkonzept« – Eingeständnis des fehlenden Tunnelbrandschutzes: Baustopp sofort!“ (pdf wikireal.org)
21.05.2024, WikiReal.org, Aktionsbündnis gegen S21, Ingenieure22, offener Brief an das Eisenbahn-Bundesamt „Stuttgart 21: Fehlender Brandschutz in den Tunneln. Baustopp sofort!“ (pdf wikireal.org)
- Können Sie die Aussage der Bahn bestätigen, dass das Brandschutzkonzept insbesondere auch für die Tunnel „von der Art der eingesetzten Züge unabhängig“ ist? Wenn ja, warum? Und welche Nachweise für die universelle Wirksamkeit dieses Brandschutzkonzepts in der Erreichung der Schutzziele im Tunnel-Brandschutz liegen Ihnen vor?
- Wie wird in diesem bzw. dem aktuellen vom EBA genehmigten Konzept die „Selbstrettung gewährleistet“5 entsprechend Abschnitt 1.3 der Tunnelrichtlinie?10 Das EBA verwies auf bisherige Anfragen hierzu auf die Rettungskonzepte in den Anlagen 10 der Planfeststellung.11 Wie genau wird dort der Nachweis geführt, dass die Selbstrettung gewährleistet ist? Wie funktioniert dies für (beliebig) hohe Personenzahlen und die zu erwartende beschleunigte Verrauchung?
- Spezifisch: Wie erfolgte in dem vorliegenden Rettungskonzept die Dimensionierung der Rettungswege, wie sie jeweils in Anlage 10, Abschnitt 1.2.2 gefordert wird?11 Mit welcher Berechnung und welchem Ergebnis? Wo findet sich dies in der Planfeststellung?
- Ihr Amt spricht auch von einer nötigen Dimensionierung des Rettungsstollenabstands.12 Wann wurde dieser auf welchem Wege geprüft und mit welchem Ergebnis?
- In dem im Brandschutz auch laut EBA12 maßgebenden „worst credible“ Szenario, wenn also bspw. eine Fluchtrichtung durch Brand oder Rauch an einem Zugende versperrt ist (vgl. bspw. Fehmarnbelt-Tunnel13), müssen die mittelfristig bis zu 3.681 Insassen14 der für die S21-Inbetriebnahme angeschafften neuen Regionalverkehrszüge den Gefahrenbereich ggf.15 an dem anderen Zugende verlassen. Dazu müssen sie den 1,20 m breiten Rettungsweg oder im Fall von Einbauten einen 90 cm breiten Engpass passieren. Können Sie dazu die nachfolgende Rechnung für diesen Bestandteil der Räumzeit entsprechend der etablierten „makroskopischen Räumzeitberechnung“ nach dem vfdb16 (dessen Erfahrungswerte auch die DB für die Evakuierungs-Kapazitäts-Ermittlung in Bahnhöfen einsetzt)5 bestätigen? Wenn nein, welche Werte ermitteln Sie für diese Fälle und auf welchem Weg?
- Engpass von 90 cm Breite, spez. Fluss nach vfdb („Tür“, maßgebliche moderate Auslastung): 0,9 P/ms. Räumzeit (vfdb) = 3.681 P / (0,9 P/ms × 0,9 m) = 75,7 Minuten.
- Rettungsweg von 1,20 m Breite, spez. Fluss nach vfdb („Korridor“, maßgebliche moderate Auslastung): 1,1 P/ms. Räumzeit (vfdb) = 3.681 P / (1,1 P/ms × 1,2 m) = 46,6 Minuten. Selbst für eine Zweifachtraktion mit bis zu 1.841 Insassen14 beträgt diese Zeit 23,2 Minuten.
- Können Sie bestätigen, dass sich nach einem Ausstieg aller Zuginsassen eine Personendichte oberhalb der kritischen Personendichte des Unglücks bei der Loveparade in Duisburg17 von 6 P/m² ergibt? Wenn nein, mit welcher Dichte rechnen Sie nach dem Ausstieg (bitte mit Herleitung)? Wie hat die Vorhabenträgerin sichergestellt, dass im Ereignisfall nicht alle Insassen auf einmal die Züge verlassen wollen?
- Die Bahn rechnete schon für den Neuen Mainzer Tunnel mit einer Verrauchungszeit von 15 Minuten.18 In der Machbarkeitsstudie zum Frankfurter Fernbahntunnel gibt die Bahn an, dass ein engerer Querschnitt schneller verraucht.19 Mit welcher Verrauchungszeit ist also für den verengten Querschnitt der S21-Tunnel zu rechnen, bei dem nur knapp 1/3 so viel freier Querschnitt20 für die Rauchausbreitung zur Verfügung steht? Wo und mit welchem Ergebnis wurde die Frage der Verrauchungszeit in der Planfeststellung geprüft? Sollte das nicht erfolgt sein, geben Sie unbedingt eine eigene Abschätzung an, wieviel Zeit gesichert für die Evakuierung in den engen Tunneln zur Verfügung steht, sowie eine nachvollziehbare Herleitung für diesen Wert.
- Eröffnung – Norbert begrüßt und gratuliert dabei im Namen des AB Jörg Jäkel mit einem Fläschchen „Con-Jäkel“ zum (schon einige Tage zurückliegenden) 70. Geburtstag – Protokoll der letzten Sitzung: ohne Änderungen angenommen – TO heute: folgende Ergänzungen: TOP 2.1: Ergänzung: b) Kostenklage c) Einschätzung des politischen Gewichts TOP 3.3: Gemeinderatswahlen TOP 4.1 Finanzierungsfragen (ursprüngl. TOP gestrichen)
- Diskussion:
- a) Pressekonferenz Wikireal zu Brandschutz am 19.4. – neue Lage? Dieter erläutert die vor dem Verwaltungsgericht Mannheim abgelehnte Klage und die wesentlichen inhaltlichen Punkte von Christoph Engelhardts aktuellen Erkenntnissen zum mangelhaften Brandschutz. Auf die Frage nach den neuen Erkenntnissen, die dazu führen, dass wir nicht mehr nur ein reduziertes Betriebsprogramm fordern, sondern sagen, dass kein einziger Zug (nicht einmal ein Schienenbus) fahren darf, erläutert Dieter: – Verrauchungszeit eines Tunnels jetzt 7–8 Minuten (statt 10–15) – Züge mit gut doppelter Fahrgastzahl sollen eingesetzt werden – max. Weg zum nächsten Querschlag nicht 250, sondern 500 Meter – Flucht muss gegen Gebläserichtung erfolgen (wo aber u.U. das Feuer ist) Bei der Pressekonferenz waren (immerhin) die drei wichtigsten Medienvertreter da (StZN: Milankovic, SWR: Kümmerer und Kirchner). Obwohl Christoph ausführlich erklärt und erläutert hatte, dass die Bahn die entscheidende Anforderung des EBA (Selbstrettung muss in jedem Fall gewährleistet sein) nicht einhält, schreibt Milankovic aber dennoch in der StZ, von der Bahn würden die Brandschutz-Anforderungen eingehalten. Christoph sieht von einer förmlichen Forderung nach Gegendarstellung ab und einigt sich mit Milankovic, dass er diese Aussage in der StZ-Online korrigiert (aber eben nicht in der Druckversion). Als Folge der aktuellen Erkenntnisse hat Christoph anschließend einen Offenen Brief an die PSU geschrieben, mit der Forderung, eine Reihe von (falschen) Aussagen zum Brandschutz zu begründen. Die Mario-Barth-Sendung finden manche nicht recht ernst zu nehmen, aber z.B. Harald Kirchner sehr hilfreich. Wegen der juristischen Haltbarkeit unserer Argumentation wird im weiteren Gespräch deutlich, dass vor Gericht natürlich eine Abwägung zwischen Wahrscheinlichkeit und Restrisiko vorgenommen wird, mit offenem Ausgang. Zur Information wird erneut auf das Gutachten von Hans Heydemann verwiesen, in dem die meisten Fakten bereits dargestellt sind: https://kopfbahnhof-21.de/aktuelles/neues-gutachten-risiken-und-auswirkungen-eines-brandes-bei-stuttgart-21/ Beschluss: Christoph soll vom AB eine finanzielle Anerkennung bekommen und dafür eine Rechnung schreiben – Dieter nimmt deshalb Kontakt auf.b) (zusätzlicher Teil-TOP) Zum Stand der Kostenklage (die während dieses Protokoll verfasst wird, bereits vom Gericht entschieden ist) stellt Dieter dar: Der Lenkungskreis hat nichts geprüft, nur durchgewunken. Die Projektpartner haben sich einfach darauf verlassen, dass sie nichts zahlen müssen. Die Frage, ob die Forderung der Bahn verjährt ist, weil sie schon früher von höheren Kosten Kenntnis hatte als sie zugibt, wird vermutlich nicht entscheidend sein. Dieter hat den Eindruck, dass die Klage der Bahn wohl abgewiesen wird, auch wenn das Argument der Projektpartner, sie könnten so viel nicht bezahlen, vor Gericht Quatsch ist. Beim nächsten Verhandlungstermin, dem 7. Mai, bei dem evtl. bereits ein Beschluss verkündet wird und bei dem es im Übrigen keine Anwesenheitspflicht für die Prozessbeteiligten gibt, kann Dieter nicht dabei sein. Eine Pressemitteilung wird in Absprache mit ihm vorab vorformuliert und nach dem Beschluss noch am gleichen Tag rausgeschickt. Jörg erläutert in einem Exkurs zu einem Folienvortrag zur ETCS-Planung, dass die Darstellung oberflächlich und Augenwischerei sei, die Technik selbst aber so komplex sei, dass sie nicht funktionieren wird, jedenfalls über viele Jahre hinaus nicht. Die Politik habe sich in die Hände der Techniker gegeben, die das aber nicht in der Hand hätten. c) Einschätzung des politischen Gewichts Wir sind uns einig, dass wir mit unserer Argumentation sowohl innerhalb der Bewegung gestärkt sind als auch von den Medien deretwegen derzeit deutlich ernster genommen werden als zuletzt. Dennoch wird ins Bewusstsein gerufen, dass es uns an jedem unserer Kritikpunkte passieren kann, dass die Gerichte oder Behörden gegen uns entscheiden und S21 einfach so durchwinken. Dem steht allerdings entgegen, dass durch uns schwerwiegende Aussagen und Fakten in die Welt und in die Medien gebracht worden sind, die hinter den Kulissen bereits ihre Wirkung tun. Schließlich sind wir uns einig: Es darf(!) einfach nicht sein, dass S21 wie geplant in Betrieb geht.
- Meinungsaustausch:
- DB-Aufsichtsrat am 26.6. In dieser Sitzung wird voraussichtlich entschieden, auf welche Weise – nach und nach oder später alles auf einmal – S21 in Betrieb gehen soll. Markus ist deshalb weiterhin motiviert, eine Berlin-Fahrt zu organisieren. Die zuletzt geringe Beteiligung habe wohl nur an zu später Planung und zu geringer öffentlicher Bekanntmachung gelegen. Er will deshalb diesmal schnell aktiv werden. Schwierigkeiten könnte machen, dass zu der Zeit die Zimmerpreise wegen der Fußball-EM sehr hoch sein könnten. Außerdem könne man die derzeit angebotenen Flixtrain-Gruppentickets nicht pauschal im Voraus buchen, sondern nur unter Angabe konkreter Namen (die aber nicht geprüft werden). Ob die Teilnehmerzahl bei der Demo in Berlin dadurch erhöht werden kann, dass man Bürgerbahn-Denkfabrik und ABBD anfragt, muss sich noch zeigen. Ob ein Treffen mit Gelbhaar (Grüner im DB-AR) organisiert werden soll, hängt u.a. davon ab, ob wir es schaffen, ihn vorher ausreichend mit den von uns in Aussicht gestellten Informationen zu versorgen. Das Sprecherteam bleibt an der Sache dran. Zur Pressearbeit anlässlich dieser AR-Sitzung wird angeregt, dass wir jede neuerliche Verschiebung lächerlich machen sollten als die ganz sicher nicht letzte.
- Aktivitäten zur Fußball-EM – Brainstorming Es soll eine Aktion überlegt werden, die nicht belehrend, sondern humorvoll/witzig/bedauernd rüberkommt. Ob Aufkleber, Transparente oder gar Flugzeug-Banner soll bald geklärt werden (das erste Spiel in Stuttgart ist am Sonntag, 16. Juni). Dazu bilden Gisela, Tom, Uli Stübler und Werner eine Vorbereitungsgruppe. Martin erstellt in Kontakt mit dieser Gruppe ein (mehrsprachiges) Flugblatt, das an der Mahnwache und evtl. auf dem Fernwanderweg verteilt werden soll.
- (zusätzlicher TOP) Gemeinderatswahlen Wir sind uns einig, dass die Verantwortungslosigkeit der Verantwortlichen so groß ist, dass wir diese bei der Wahl benennen müssen. Auf die Frage, was an Aktivitäten dafür geeignet sein könnte, wird ein großes Plakat an der Mahnwache, die Teilnahme an Wahlveranstaltungen (wo wir uns – am besten mindestens zu zweit – zu Wort melden) oder auch die „Verzierung“ oder „Aktualisierung“ von Wahlplakaten genannt. Beschlossen wird noch nichts.
- (zusätzlicher TOP) Finanzierungsfragen a) Eine passende Rechnungsstellung von Benedict Weibel an die FrAktion für die Gäubahn-Veranstaltung organisiert Jörg. b) Beschluss: Das AB übernimmt 95 Euro an Kosten für ein Transparent an der Mahnwache c) Die Abrechnung der Rosenstein-Veranstaltung organisieren Wolfgang Kuebart (als Kassier der Stadtklima-AG) und Martin.
- Information:
- (entfällt)
- Fridays-Demo am 19.4. Werner berichtet bedauernd von dem Pech der Veranstalter: Sie hatten die Demo sehr gut organisiert, aber Wetter und Streik führten zu Recht geringer Beteiligung. Möglicherweise zeigen sich auch Anzeichen, dass die Bewegung schwächelt.
- (bereits unter TOP 2.1 b) verhandelt)
- Verkehrsausschuss-Sitzung Verband Region Stuttgart am 24.04. Ulli berichtet, es sei wenig Inhaltliches aber das übliche Parteiengeplänkel verhandelt worden – insgesamt enttäuschend. Wurmthaler scheine nicht zu wissen, dass die Gäubahn-Unterbrechung nicht nötig ist. Die Grünen wollten die Bahn fragen, ob das denn nötig sei und fordern, dass „der letzte Zug, der vor dem Abriss der Gleise aus dem Hbf fährt, eine Gäubahn ein müsse. Dazu findet von den Regions-Grünen eine Online-Diskussion am Montag, 6. Mai statt, deren Zugangs-Link Werner noch verschicken will.
- Verschiedenes
- Degerlocher Obenbleiber Doris berichtet, dass sie wegen ihrer Petition angesichts der neuen Lage beim Thema Brandschutz beim Bundestag nachhaken wollen. Ulrich sei sehr aktiv am Klagen, derzeit in fünf Sachen.
- Brief an Theurer Norbert will seinen Briefentwurf noch ergänzen durch einen Satz zu Theurers Aussage, S21 werde nicht ohne die „versprochene Leistung“ in Betrieb gehen – also gar nicht.
- Karikaturen von Friederike Groß Sie hat offenbar wieder richtig Feuer gefangen vom S21-Thema und hat sich in einem Brief an Norbert ihren ganzen Frust von der Seele geschrieben, gipfelnd in dem Lob für uns: „Sie sind das Salz in der Wunde von S21!“
Gutachten Heydemann/Engelhardt zum Brandschutz bei Stuttgart 21 – in Stichworten
Tiefbahnsteighalle- Schon im normalen Betrieb ist der Tiefbahnhof zu eng: Im S21-Tiefbahnhof reduziert sich die Bahnsteigfläche um ein Drittel. Neben den zentralen Treppenaufgängen sind nur 2,05 m Platz bis zur Bahnsteigkante. Die Untersuchungen der DB offenbarten zwar das gefährliche Gedrängel. Der Öffentlichkeit wurden aber 61 Engpässe verschwiegen, die sich trotz zu günstig gewählter Eingangsparameter als zu eng erwiesen hatten.
- Fluchttreppen: zu steil und mit nur 26 cm Stufenbreite ohne ausreichende Trittfläche. Viele Mobilitätseingeschränkte würden auf Aufzüge angewiesen sein, die jedoch im Brandfall außer Betrieb bleiben.
- Rauchabdrängung in der Tiefbahnhofhalle funktioniert nicht. Die aus den Tunneln in die Tiefbahnsteighalle eingeblasene Zuluft zum Abdrängen des Rauches über die Lichtaugen trifft – wegen der großen Entfernung der Zuluftanlagen von rd. 2 km bis zur Tiefbahnsteighalle – erst nach bis zu 20 Minuten ein, wird also während der für die Rettung entscheidenden ersten 15 Minuten keine Rauchabdrängung bewirken können. Die Verrauchung wird viel schneller erfolgen, als die Menschen fliehen können.
- Deutlich mehr Menschen zu evakuieren als unterstellt. Der Leistungsnachweis oder auch nur das heutige Angebot, sind ohne Doppelbelegungen (Halt zweier Züge hintereinander) nicht darstellbar. Diese bringen 6.914 Personen auf den Bahnsteig, je 3.457 Personen zwischen die Engpässe der Nord- und Südhälfte des Bahnsteigs, das sind dort 2,3-mal mehr Menschen als im Brandschutzkonzept der DB. Hunderte Passagiere würden vom Rauch eingeholt und ersticken.
- Stark verengten Sonderquerschnitt auf über der Hälfte der Strecken. Im Brandschutzkonzept wird dennoch nahegelegt, dass nach 11 Minuten die Evakuierung abgeschlossen wäre. Dies ist bei 1.757 Personen pro Zug und bei 500 m auseinander liegenden Rettungsstollen mit nur 2 m breiten Öffnungen in der Realität jedoch nicht erreichbar. Grund sind vor allem die bei S21 sehr engen Fluchtwege von 1,2 m Breite, die darüber hinaus durch Einbauten stellenweise auf 0,9 m verengt werden.
- Abstand der Rettungsstollen unzureichend: Der Abstand der Rettungsstollen und die Rettungswegbreite erfüllen gerade eben die Mindestanforderungen. Vorgabe der Richtlinien ist jedoch, dass die Parameter im Zweifelsfall sicherer gewählt werden müssen, so dass ein funktionierendes Rettungskonzept nachgewiesen werden kann. Das ist bei S21 nicht möglich.
- Keine Werkfeuerwehr vorgesehen: Angesichts der spezielle Risikosituation von Stuttgart 21 ist der Aufbau einer Werkfeuerwehr mit mindestens 61 Hauptamtlichen erforderlich. Kosten rund 8,54 Mill Euro pro Jahr.
- Niedrigster Sicherheitsstandard im internationalen Vergleich. Bei einem Ranking internationaler vergleichbaren Tunnelprojekte, gemessen an den Schlüsselparametern Rettungswegbreite, Querschlagabstand, Tunnelquerschnitt, Personenzahl in den Zügen und Gefälle (das die Rauchausbreitung begünstigt) nimmt Stuttgart mit Abstand den letzten Platz ein. Allein dieser Vergleich mit internationalen Projekten wirft gravierende Zweifel an der Plausibilität des S21-Tunnelbrandschutzes auf.
- Die Mindestbreite bei den Durchgängen in der Tiefbahnsteighalle zu gering.
- Für die Entfluchtung werden in kritischen Bereichen bis zu 2,3-mal weniger Personen angesetzt als vorgeschrieben.
- Der Nachweis der „Machbarkeit“ als Maßstab des Planfeststellungsverfahrens ist nicht erfüllt. Es wurde nicht gezeigt, dass gleichzeitig die geforderte Leistung erbracht und der Brandschutz gewährleistet werden kann.
- Evakuierungszeiten für die Tiefbahnsteighalle unzutreffend ermittelt: Die Personendichte im Gedränge vor den Engstellen wurde nicht untersucht; diese überschreitet offensichtlich die „Gefährdungsgrenze“ von 6 Pers./m².
- Die Forderung von sechs Behinderten-Verbänden nach verbesserter Sicherheit für mobilitätseingeschränkte Personen hat des EBA als unbegründet zurückgewiesen.
- Die Entrauchung der Tiefbahnsteighalle mittels Frischluft aus den Tunneln ist wegen der großen Zeitverzögerung, aber auch wegen grundlegender technischer Unzulänglichkeiten untauglich. Die erforderliche Rauchabsaugung über Absaugtürme auf dem Schalendach der Tiefbahnsteighalle ist aus statischen Gründen nicht möglich.
- Die Mindestbreiten für die Fluchtwege und der Höchstabstand für die Querschläge erfüllen nicht die Kernanforderung eines funktionierenden Rettungskonzepts.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen für gemeinsam angerichteten Schaden!
(Karikatur: Friederike Groß)
Die Beteiligten sollten ehrlicherweise einräumen, dass sie alle spätestens seit Anfang der 10er Jahre von den Kostenüberschreitungen wussten oder wissen konnten, statt auf hohem juristischem Niveau darum zu zanken, ab wann wem der Projektpartner die Kostensteigerungen über die bereits finanzierten 4,5 Mrd. hinaus bekannt waren. Denn bereits im November 2008 prognostizierte der Bundesrechnungshof eine Kostensteigerung um 2 Mrd. € und damit die Überschreitung der von der Bahn definierten Sollbruchstelle von 4,5 Mrd. €. Ähnlich das Umweltbundesamt im August 2010 und das von den Grünen beauftragte Ingenieurbüros Vieregg & Rößler einen Monat später. Und im April 2011 wurde schließlich die Risiko-Liste des damaligen DB-Chefplaners Hany Azer bekannt, die vor Mehrkosten von 2,1 Mrd. € warnte.
Trotzdem haben die Projektpartner, allen voran die Stadt Stuttgart und das Land, inzwischen unter Grüner Führung, öffentlich und in jeder Lenkungskreissitzung auf den Weiterbau von Stuttgart21 gedrängt. „Wer sich gemeinsam wissentlich und willentlich trotz erkennbarer Kostenüberschreitungen immer wieder für die Fortführung des Projekts eingesetzt hat, muss auch gemeinsam für den entstandenen finanziellen Schaden einstehen“, so Bündnissprecher Dieter Reicherter.
Die Projektpartner sind nicht nur gemeinsam verantwortlich für Milliarden-Mehrkosten, sondern auch für den kompletten Kontrollverlust über das Projekt. Statt einen krisenfesten Konfliktlösungsmechanismus haben sie eine diffuse „Sprechklausel“ vereinbart. Beabsichtigt oder nicht – damit wurde ein jahrelanges Schwarze-Peter-Spiel eröffnet, derweil man ungeniert weiterbauen konnte. Gemeinsam haben die Projektpartner auch einen Lenkungskreis etabliert, der allerdings „nichts lenkt“, sondern offensichtlich lediglich ein Abnick-Gremium darstellt. Jedenfalls stellte Richter Kern süffisant fest, dass er leichtfertig ohne nähere Prüfung einfach die Mittel und damit den Weiterbau freigegeben hatte.
Nachdem die Bahn nun beabsichtigt, in Revision zu gehen, warnt Dieter Reicherter: „Es darf jetzt keinen monströsen Rechtstreit geben, der über alle Instanzen und viele Jahre fortgesetzt wird und in dem hochbezahlte Juristen Millionenkosten bei allen Beteiligten verursachen, die dann am Ende bei den Steuerzahlenden oder den Bahnkunden landen. Es muss jetzt zu einer außergerichtlichen Einigung über eine Kostenverteilung nach dem Verschuldensprinzip kommen. Solange es keine Verständigung darüber gibt, wer wieviel der bisher ungedeckten 7 Mrd. € trägt, dürfen keine weiteren Mehrkosten durch Weiterbauen produziert werden“.
Ein Baustopp wäre auch heilsam, weil in einer Bestandsaufnahme geprüft werden könnte, ob dieses Projekt überhaupt noch zu einem guten Ende führen kann (und zu welchen Kosten) – oder ob es nicht an der Zeit ist, die Tabuisierung der Diskussion über Alternativen aufzugeben. Naheliegend wäre auch, dass die Bahn von sich aus einen Baustopp verhängt, um Kürzungen beim Ausbau des bundesweiten Schienennetzes zu vermeiden.
Kontakt:
Dieter Reicherter, 0151 263 711 31
Werner Sauerborn, 0171 320 980 1Ein Lenkungskreis der nicht lenkt – Milliarden einfach durchgereicht
Am vierten Verhandlungstag beim Verwaltungsgericht Stuttgart zu den Finanzierungklagen der Bahn gegen ihre Projektpartner zeigte sich einmal mehr deren kollektive Verantwortungslosigkeit: Nach Überschreitung der Finanzierungsobergrenze war einfach weitergebaut worden – ohne zu klären, wie die Kosten zu verteilen wären. Zudem wurde deutlich: Alle Streitparteien stehen durch die zu verteilenden Kosten am Rande des finanziellen Abgrunds – aber niemand hat die Berechtigung der immer weiter steigenden Kostenangaben der Bahn kontrolliert. Ein „Lenkungskreis“ der nicht lenkt Das ganze Projekt lief und läuft offenbar völlig unkontrolliert, denn der „Lenkungskreis“ hatte alle Kostensteigerungen ungeprüft durchgewunken. Dies stellt sich heraus, als der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern vom „Lenkungskreis“, wissen will, ob und in welcher Weise er die Kostenangaben der Bahn auf sachliche Richtigkeit und Notwendigkeit geprüft habe. Das Gremium aus hochrangigen Vertretern von Bahn, Land, Stadt und Region Stuttgart hätte aber eigentlich diese Aufgabe gehabt. Eine Versammlung von potenziellen Pleitiers Wie verantwortungslos diese Kontrollverweigerung auch für die Beteiligten selbst ist, zeigen deren Äußerungen zu ihrer finanziellen Lage: Der Vertreter der Stadt Stuttgart erklärt, dass die Stadt mit der von der Bahn geforderten Summe von 1,3 Milliarden überfordert sei, sie hätte dann keine Mittel mehr für Investitionen. Der Sprecher des Flughafens erklärt schlicht, die vom Flughafen geforderte Summe sei für diesen „existenzbedrohend“. Und die – mit 34 Milliarden verschuldete – Bahn erklärt euphemistisch, sie sei finanziell auch nicht „auf Rosen gebettet“. Juristische „Brüder Lustig“ Auch juristisch zieht sich Leichtfertigkeit durch die ganze S21-Geschichte: Der Anwalt der Bahn klagt, das Land könne doch keine „klaren Regelungen verlangen“, auf Basis eines „unklaren Vertrags“. Die Bahn hatte jedoch selbst eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen, in der einfach offengelassen worden war, wer etwaige Mehrkosten trägt. Dazu passt auch, dass erst jetzt der Stuttgarter Stadtverwaltung einfällt, dass die von ihr mit der Bahn getroffene Finanzierungsvereinbarung kommunalrechtlich eventuell gar nicht zulässig und damit nichtig sein könne. Und dazu passt, dass die Bahn – wie in der Verhandlung vorgebracht wird – möglicherweise die Projektkosten von Anfang an aus politischen Gründen schöngerechnet hatte und diese mindestens 2,2 Milliarden höher hätten angesetzt werden müssen. Martin Poguntke, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass man ganz bewusst die Finanzierungsfragen nicht genau geregelt hat, um auf keinen Fall das Projekt zu gefährden – weil es ja letztlich „nur“ öffentliche Gelder sind, die da verschleudert werden.“ Die Zeche zahlen auf jeden Fall die Bürgerinnen und Bürger Und Dieter Reicherter, ebenfalls Sprecher des Bündnisses: „Wie auch immer, die Zeche müssen am Ende die Bürgerinnen und Bürger zahlen. Auf deren Kosten lässt sich trefflich streiten. Bedauerlich, dass nicht die Verantwortlichen für die unklaren Verträge und das verkorkste Projekt persönlich zur Kasse gebeten werden.“ In seiner Rede „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ auf der 705. Montagsdemo am 29. April 2024 wird Dieter Reicherter dazu auf dem Schlossplatz aus dem Nähkästchen plaudern. Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Martin Poguntke, 0151 403 602 56der neue Alternative Geschäftsbericht zur Deutschen Bahn 2023
24 Autor*Innen / 160 SeitenDeutsche Bahnpolitik droht zu „entgleisen“
Die mehrfachen Lokführerstreiks, die drohenden Kürzungen der Bundesmittel für Bahnprojekte und der bevorstehende Beginn der sogenannten Generalsanierung machen es dringend erforderlich, die deutsche Bahnpolitik wieder aufs richtige Gleis zu bringen. Bürgerbahn fordert zukunftsweisende Weichenstellungen für eine attraktive, verkehrswendetaugliche Bahn. Personalmangel durch attraktive Arbeitsbedingungen abbauen Der chronische Personalmangel gefährdet immer mehr einen verlässlichen Betrieb der Personen- und Güterbahnen. Deswegen sind familienfreundliche Tarifregelungen, die Jobs bei der Bahn auch für jungen Nachwuchs, für Frauen und für Teilzeitkräfte attraktiv machen, zwingend erforderlich. Dieser Aspekt ist bei den hitzigen Debatten zum Tarifkonflikt mit der GdL viel zu kurz gekommen. Wenn sich die Bahn diesbezüglich nicht bewegt, droht ihr eine weitere Zunahme der ohnehin katastrophalen Verspätungsprobleme und Zugausfälle. Generalsanierung sinnvoll gestalten Die demnächst beginnen sollende Generalsanierung wichtiger Bahnkorridore wird im Hinblick auf ihre verkehrlichen Konsequenzen ein Fiasko werden. Durch die geplanten Totalsperrungen werden den Fahrgästen große Umwege, Zeitverluste und Unbequemlichkeiten mit Schienenersatzverkehr zugemutet. Der ehemalige Schweizer Bahnchef bezeichnet die Totalsperrung wichtiger Strecken als „Selbstmord mit Ansage“ und fordert die bewährte Sanierung unter rollendem Rad als Alternative, denn diese habe sich bei der SBB und anderen europäischen Nachbarbahnen als viel sinnvoller erwiesen. Investitionen sinnvoll verteilen Kritisiert wird von Bürgerbahn die einseitige Verteilung der ohnehin viel zu knappen Investitionen auf wenige tunnellastige Großprojekte der Hochgeschwindigkeit und unsinnige Bahnhofs-Immobilien-Spekulationsprojekte. Die Bahn muss endlich aus dem von Anfang an vermurksten Projekt Stuttgart 21 lernen. Bei solchen Tunnelorgien explodieren immer die Kosten und Bauzeiten, auch wird extrem viel CO2 freigesetzt. Stuttgart 21 macht aus einem gut funktionierenden Bahnknoten einen schlimmen Kapazitätsengpass. Auch die geplante Digitalisierung kann fehlende Gleise und Weichen nicht ersetzen. Bahn in ländlichen Regionen wieder attraktiv machen Bürgerbahn kritisiert auch die dramatische Vernachlässigung des ländlichen Raumes in der deutschen Bahnpolitik: Hunderte wichtiger Reaktivierungen kommen nicht voran, weil die Bahn ihre Investitionen und ihr Planungspersonal auf die wenigen Großprojekte konzentriert, während sie die vielen für die Verkehrswende relevanten kleinen Projekte in der Fläche vernachlässigt. Auch der ländliche Raum braucht kleine, an den Bedarf angepasste S-Bahn-Systeme, um die vielen Klein- und Mittelstädte gut mit ihrem ländlichen Umland zu verbinden. Der ländliche Raum darf nicht dem Auto und dem Lkw überlassen bleiben; Verkehrswende ohne ländlichen Raum geht nicht. Takt vor Tempo Bürgerbahn fordert, dass die Verkehrs- und Bahnpolitik endlich das Prinzip „Takt vor Tempo“ ernst nimmt und den vor allem für den Nahverkehr initiierten Deutschlandtakt nicht auf den Sanktnimmerleinstag verschiebt, denn der Fluch der Großprojekte ist, dass sie immer viel zu lange dauern. Tausende unter Sparkommissar Mehdorn rausgerissene Weichen, geschlossene Güterbahnanschlüsse, Bahnhöfe und dezentrale Stellwerke müssen schnellstmöglich wieder ans Netz gehen. Verkehrswende darf sich nicht auf wenige Korridore beschränken, sondern muss im ganzen Land – als attraktive Flächenbahn – wirksam werden. Fixierung auf Metropolen beenden, Interregio neu aufgleisen Derzeit ergibt sich bei der Verteilung der Investitionen ins Bahnsystem eine Monopolisierung durch die Metropolen und die Großprojekte zu ihrer Verbindung. Damit endlich auch die 2.700 Klein- und Mittelstädte attraktive Bahnanschlüsse bekommen, braucht die Bahn wieder einen Interregio, der mit vielen neuen Linien das ganze Land im Takt bedient. Dafür ist ein Großauftrag an die Bahnindustrie nötig. Nachtzugsystem aktiv mitgestalten Zwar gibt es inzwischen wieder erfreulich viele neue Nachtzugverbindungen mit Schlaf- und Liegewagen. Aber die DB spielt dabei nur „Trittbrettfahrer“ und kassiert Trassen- und Stationsgebühren („Schienenmaut“) von den Partnerbahnen aus den Nachbarländern. Sie selber bestellt keine Schlaf- und Liegewagen und macht keine eigenen Nachtzugangebote und. Das muss sich ändern. Mehr Bahnexpertise in Vorstand, Aufsichtsrat und Bahnmanagement – Hausaufgaben machen statt Blütenträumen der Globalisierung nachhängen Bürgerbahn kritisiert die bisherige Zusammensetzung von Bahnvorstand und Aufsichtsrat. Dort ist viel zu wenig Bahnexpertise vorhanden. Branchenfremde Manager ohne jede Verpflichtung auf eine gute Bahnkultur und Perspektive für eine offensive Bahnpolitik dominierten das Bahnmanagement. Diese „Bahnfremdheit“ hat seit der Bahnreform bei den Vorständen Dürr, Mehdorn, Grube und Lutz zu vielen Fehlentscheidungen geführt, vor allem zur Fixierung auf die Globalisierung und bahnfremde Geschäfte. Alle genannten Bahnvorstände haben viel zu viel Energie und Geld in Projekte der Globalisierung gelenkt. Damit muss jetzt Schluss sein. Die Herkulesaufgabe der deutschen Verkehrswende erfordert den vollen Einsatz: Damit Deutschland wieder Bahnland wird und man sich die vielen Milliarden für den weiteren Ausbau der Straßennetze sparen kann. Dazu Heiner Monheim, Sprecher von Bürgerbahn-Denkfabrik für eine starke Schiene »Ein gute Bahn setzt nicht auf teure Prestigeprojekte, sondern auf maximale Kundennähe. Sie reaktiviert Bahnhöfe und Gütergleise, baut wieder viel mehr Weichen ins Netz und orientiert sich an einem bundesweiten Taktsystem, in dem schnelle Anschlüsse viel wichtiger sind als die Höchstgeschwindigkeit. Die Schweiz beweist seit Jahrzehnten, wie erfolgreich das Konzept »Takt vor Tempo« und „Flächenbahn für Alle“ ist. Nur so kann Deutschland seine klimapolitischen Hausaufgaben erfüllen. Auf monströse Tunnelprojekte und massive Streckensperrungen muss die Bahn verzichten. Wie das geht, zeigt der Alternative Geschäftsbericht von Bürgerbahn.“ -- Bürgerbahn-Denkfabrik für starke Schiene. Gegründet am 02.10.2022 https://buergerbahn-denkfabrik.org/ Andreas Müller-Goldenstedt Mitglied im Koordinierungs-Team ++49 1781806932 amuego@gmx.net
Manifest für eine bessere Bahn
Abschlusserklärung der Bürgerbahntagung am 20./21.4.2024 in Hamburg
Die Deutsche Bahn wird von multiplen Krisen geschüttelt, trotz einer halbherzigen Organisationsreform (Stichwort InfraGO) ist eine Besserung nicht in Sicht. Bürgerbahn stellt dazu fest: 1. Die Bahn ist und bleibt das Rückgrat für eine erfolgreiche Verkehrswende, daher ist dringender denn je ein Ausbau und eine Stärkung der Bahn als störungsfrei funktionierendes Verkehrsmittel im Nah-, Fern- und Güterverkehr erforderlich. 2. Die DB in ihrem jetzigen Zustand erfüllt die ihr von der Öffentlichkeit, der Wirtschaft und besonders den Bahnfahrgästen zugewiesenen Aufgaben derzeit nicht. Sie muss zu einem Leistungsträger der Verkehrswende werden, zentral dafür sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. 3. Die wirtschaftliche Situation der DB AG ist angesichts einer Verschuldung von 34 Mrd. Euro und eines Jahresverlusts von 2,35 Mrd. Euro im Jahr 2023 sowie der anhaltenden Kürzung von Haushaltsmitteln nicht nur für 2024, sondern auch für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung prekär. Eine Entschuldung der DB AG in den nächsten Jahren wird unumgänglich sein. Die Strategie der Bundesregierung, die DB über weitere Eigenkapitalerhöhungen weiterhin kapitalmarktfähig zu halten und mit neuen Schulden zu belasten, führt in eine Sackgasse. 4. Es ist allerhöchste Zeit, dass die DB sich auf ihr Kerngeschäft »Bahnverkehr in Deutschland« (und gegebenenfalls im angrenzenden europäischen Ausland) fokussiert und alle sonstigen, insbesondere Nicht-Schienenverkehrsaktivitäten abstößt. 5. Das Eingeständnis des DB-Vorstandes im Integrierten Konzernbericht 2023, dass man das Netz der DB in den vergangenen Jahren auf Verschleiß gefahren habe, man also vorsätzlich öffentliches Eigentum ruiniert hat, muss personelle Konsequenzen haben. Mit den bestehenden Bahnvorständen ist ein Neuanfang nicht möglich. 6. Voraussetzung für eine Neuorientierung der DB ist die sofortige Einstellung prestigebehafteter Neubauprojekte, die Milliarden an Investitionsmitteln verschlingen sowie umfangreiche Planungs- und Ingenieurkapazitäten binden. Dazu zählen Stuttgart 21, die 2. S-Bahn-Stammstrecke München, der Fernbahntunnel Frankfurt, Pläne zur Verlagerung des Kölner Hauptbahnhofs, das Bahnhofsverlagerungsprojekt Hamburg-Altona einschließlich des Verbindungsbahnentlastungstunnels sowie sämtliche Planungen für neue Hochgeschwindigkeitsstrecken mit 300 km/h. 7. Viele der zerstörerischen Neubauprojekte wurden und werden mit dem Deutschlandtakt auf Basis des 3. Zielfahrplanentwurfes begründet. Dieser ist umfassend zu überarbeiten und der D-Takt als integrierter Taktfahrplan auf den Nahverkehr auszurichten. Bürgerbahn hat dazu Vorschläge erstellt. 8. Vorrang für alle Bahninvestitionen muss die Beseitigung von Engpassstellen im Bestandsnetz, die vollständige Elektrifizierung des Netzes sowie die erleichterte Reaktivierung von Bahnstrecken haben, unabhängig von ihrem Eigentümer. 9. Angesichts des maroden Zustandes des Netzes ist eine Sanierung des Bestandsnetzes vordringlich, aber nicht in Form der derzeit von der DB betriebenen ressourcenverschwendenden Generalsanierung mit monatelangen Totalsperrungen von Hauptstrecken des Kernnetzes. 10. Die Bahninfrastruktur ist öffentliches Eigentum und darf daher nicht wie die jetzige DB InfraGO den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen des DB-Konzerns unterliegen. Stattdessen müssen alle Bereiche der Infrastruktur gemeinnützig organisiert werden. Neben DB Netz und DB Station&Service sind dies auch DB Energie, DB-Systel, DB-Engineering&Consulting, die Infrastruktur-Werkstätten und Bahnbaubetriebe. Hamburg, den 21.4.2024- Diskussion
- Meinungsaustausch
- Ein Kombi-Bahnhof (mit nur wenigen Fernzügen im TiefSchief-Trog und den Regionalverbindungen in einem Schrumpf-Kopf) ist zunächst nichts anderes als ein Ausweg, um eine baldige Teil-Inbetriebnahme des Hauptbahnhofs möglich zu machen.
- Es könnte der Eindruck entstehen, dass der aus der Verlegenheit entstandene Kombibahnhof derzeit als vorübergehende, beruhigend wirkende Lösung der Probleme gesehen werde, unabhängig davon, wie viele Gleise im Kopfbahnhof bleiben. Die Stadt werde aber weiter darauf drängen, ein Kombi-Interim so bald wie möglich zu beenden, um ihre Rosensteinareal-Pläne zu verwirklichen.
- Das Kombi-Bahnhof-Etikett ist folglich (noch) keine Verabredung der Projektpartner!
- Eine mindestens teilweise Erfüllung unserer „Oben bleiben“-Forderung bedeutet eine Annäherung und mindestens temporäre Schwächung unseres UMSTIEG21-Konzepts.