„Dieser Rechtsbruch darf nicht verjähren!“dieser-rechtsbruch-darf-nicht-verjaehren
Vor genau fünf Jahren, am Donnerstag, 30. September 2010, wurde schweres Unrecht begangen: Friedlich demonstrierende Gegner eines unsinnigen Bahnprojekts – unter ihnen viele Jugendliche – wurden von der Polizei mit Wasserstrahlen beschossen und mit Pfefferspray besprüht, einige von ihnen dadurch schwer verletzt – bis zum Verlust des Augenlichts. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Täter und ihre Anstifter aber schleppen sich dahin. „Die Verantwortlichen für diese Straftaten müssen endlich zur Rechenschaft gezogen werden“, fordert im Namen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 der ehemalige Richter Dieter Reicherter: „Die Befehlskette und die Operationen im Schlossgarten müssen restlos aufgeklärt, die Schuldigen bestraft werden.“ Auf keinen Fall dürfe dieser eklatante Rechtsbruch nach fünf Jahren nun verjähren. „Polizei und Staatsanwaltschaft behaupten bis heute“, so Reicherter weiter, „gegen Kinder und Jugendliche sei kein Pfefferspray eingesetzt worden. Die neuerdings aufgetauchten Videomitschnitte aber belegen das Gegenteil!“ Dies sei Anlass für die Ermittlungsbehörden, den offenkundigen Verstoß gegen Dienstvorschriften einzugestehen und Konsequenzen daraus zu ziehen. Kontakt:

Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693

publish2015-09-28 16:17:44Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Die Schutzgemeinschaft Filder spricht sich vehement gegen die Abschnittsbildung auf den Fildern ausdie-schutzgemeinschaft-filder-spricht-sich-vehement-gegen-die-abschnittsbildung-auf-den-fildern-aus
Die SGF hat heute einen umfangreichen, durch Fachleute untermauerten Einspruch gegen die Pläne im Abschnitt 1.3a im Filderbereich dem Regierungspräsidium übergeben. Der Vorsitzende Steffen Siegel: „Nachdem die Erörterung im Herbst 2014 die Mängel der Filderpläne der Bahn schonungslos aufgedeckt hat, versucht man sich jetzt trickreich mit einer planfeststellungsrechtlich unzulässigen Abschnittsbildung in zwei untaugliche Teilabschnitte 1.3a und 1.3b aus dem Fiasko herauszumogeln.“ Im Namen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. hat der renommierte Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber, Freiburg, überzeugend dargelegt, dass die Aufteilung des Filderabschnitts unrechtmäßig ist und auch die Verweigerung einer echten öffentlichen Erörterung unter Beteiligung aller Bürger rechtswidrig ist. Die DB AG will nun den ihr wichtigen Teil der Planung vorziehen, ohne Rücksicht auf Abhängigkeiten mit dem mindestens 2 Jahre später nachgeschobenen zweiten Teil, der Führung der Gäubahn über den Flughafen. Dieser zweite Teil ist völlig ungeklärt; erhöht die Kosten erneut dramatisch und verweist die angestrebte Fertigstellung von Stuttgart 21 bis Ende 2021 ins Reich der Fabel. Bahnfachmann und Vorstandsmitglied Frank Distel: „Unser Vorschlag, fast alle Probleme auf den Fildern mit einem Schlag durch den Erhalt der Gäubahn auf ihrer Bestandsstrecke zu vermeiden, erscheint in einem ganz neuen Licht, weil die Bahn mit ihrer Abschnittsbildung die wichtige Direktverbindung Stuttgart – Zürich und damit bedeutende Zugverbindungen in die Schweiz und nach Italien für mehr als 2, womöglich bis zu 4 Jahren ersatzlos stilllegt. Es zeigt sich erneut, dass der verzweifelte Versuch der Projektträger, nun mit der Variante „Drittes Gleis“ die bahnbetrieblich völlig unsinnige Führung der Gäubahn über den Flughafen zu „retten“, zu nach wie vor absurden und immer noch teureren Lösungen führt. Man hat das Gefühl, die Verantwortlichen haben sich rettungslos in einer eklatanten Fehlplanung vergaloppiert“ Das „Dritte Gleis“ ist zwar eine Verbesserung gegenüber der völlig indiskutablen Antragstrasse, jedoch bleiben der Mischverkehr und der gefährliche, extrem unkomfortable Fernbahnhof am Flughafen 10 Stockwerke unter der Messepiazza. Wegen der nach wie vor bestehenden Störungen eines reibungslosen S-Bahn-Takts und der fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten ist das immer noch eine Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand. Unsere Steuermittel dürfen aber nur für Verbesserungen ausgegeben werden, nicht für Verschlechterungen, denen zudem die Zukunftsfähigkeit fehlt – so die Schutzgemeinschaft weiter. Steffen Siegel: „Es ist unverantwortlich, dass man gegen alle Vernunft den Teilabschnitt 1.3a mitsamt eines äußerst gefährlichen Tiefbahnhofs unter der Messe umsetzen will, und dabei keine Ahnung hat, wie es in 1.3b weitergehen könnte.“ Das Regierungspräsidium Stuttgart formuliert in der offiziellen Zustellungsurkunde vom 26.08.2015: Den Antragsteil 1.3b…..beabsichtigt die Vorhabenträgerin zurückzunehmen. Das bedeutet mit anderen Worten, die Vorhabenträgerin hat diesen Antragsteil noch nicht zurückgenommen, sondern BEABSICHTIGT dies lediglich. Es ist also nach wie vor von der Antragstrasse im Verfahren auszugehen. Sollte die Vorhabenträgerin ihre Absicht umsetzen, dann heißt das nichts anders als, dass der gesamte Abschnitt 1.3 hinfällig ist. Bei dieser Sachlage konstatiert die SGF, dass das jetzige Verfahren vor Unklarheiten strotzt. Der Schlusssatz im Einspruch der SGF lautet: „Nach alledem lehnt die SGF sowohl die Gesamtmaßnahme Stuttgart 21, als auch den Filderabschnitt mit oder ohne Aufteilung in 2 Abschnitte als deutliche Verschlechterung der Bahninfrastruktur des Großraums Stuttgart entschieden ab und verlangt, die Feststellung zu verweigern.“ Einwendungen der Schutzgemeinschaft Filder im Planfeststellungsabschnitt 1.3 Einwendungen unseres Rechtsanwalts Dr. Lieber Kontakt: Steffen Siegel (Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder) Panoramastr.64/1 73765 Neuhausen Telefon: 07158 5850 Mobil.: 0162 6925186
publish2015-09-10 12:27:16Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Generalstaatsanwalt wird eingeschaltetgeneralstaatsanwalt-wird-eingeschaltet
Weil die Berliner Staatsanwaltschaft sich weigert, gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG, zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler sowie weitere Tatverdächtige wegen des per Strafanzeige erhobenen Vorwurfs der Untreue zu ermitteln, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde zum Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt. Die Verweigerungshaltung hält Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Anzeigeerstatter, für „zwiespältig“: In seiner Rede während der 284. Montagsdemo am 17. August 2015 in Stuttgart argumentiert er, die Berliner Staatsanwaltschaft bezweifle zwar nicht den Vorwurf der schädigenden Untreue wegen des Weiterbaus des Bahnprojekts Stuttgart 21. Andererseits aber gestehe sie den Tatverdächtigen zu, sie hätten die Schädigung der Bahn nicht billigend in Kauf genommen. Die damit attestierte „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“ beschäme und belaste nun die S21-Befürworter, zugleich aber hänge das „subjektive Schlupfloch“ zu Gunsten der Beschuldigten am „brüchigen, seidenen Faden“. Würde ausgerechnet den hochbezahlten Bahnvorständen und Staatssekretären zugestanden, sie seien bei den Ausstiegskosten „zu dumm für den Durchblick“ gewesen, so wäre das nicht glaubwürdig, sondern „mit zweierlei Maß gemessen“. Gerade die Staatssekretäre, so von Loeper, hätten die vom Bahnvorstand berechneten Ausstiegskosten ja für „nicht belastbar“ erklärt und deshalb auf den Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ gedrängt. Massiv unter Druck gesetzt vom damaligen Chef des Bundeskanzleramts, Ronald Pofalla, hätten sie jedoch bei abweichender Haltung ihre politische Zukunft gefährdet. Für Pofallas fragwürdige Druckmethoden spreche nicht zuletzt auch sein verbaler Ausfall gegen Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach, er könne dessen „Fresse“ nicht mehr sehen. Ähnlich habe sich jüngst auch Fraktionschef Volker Kauder verhalten, als er die sechzig in der Griechenland-Frage abtrünnigen Unionsabgeordneten mit Amtsverlust in Ausschüssen bedrohte. Unter solchen Umständen hätten sich, so der Anwalt, wohl auch die Staatssekretäre im Bahn-Aufsichtsrat genötigt gesehen, ihren Widerstand gegen den S21-Weiterbau im Interesse ihrer Karriere aufzugeben. Rechtsanwalt und Bündnissprecher von Loeper hält der Berliner Staatsanwaltschaft vor, sie dürfe diese klaren Fakten nicht ausblenden, sonst schade sie dem Ansehen der Justiz und erwecke sogar für unbefangene Betrachter den Eindruck, hier werde Strafvereitelung im Amt betrieben. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95 und (07452) 4995 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693
publish2015-08-16 19:52:29Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Anzeige gegen Ronald Pofalla, Rüdiger Grube, Volker Kefer, Utz-Hellmuth Felcht, Philipp Rösler, Patrick Döring, Dr. Bernhard Heitzer, Michael Odenwaldanzeige-gegen-ronald-pofalla-ruediger-grube-volker-kefer-utz-hellmuth-felcht-philipp-roesler-patrick-doering-dr-bernhard-heitzer-michael-odenwald
Dr. Eisenhart v. Loeper Rechtsanwalt Hinter Oberkirch 10 72202 Nagold Tel. 07452-4995 e.vonloeper@t-online.de Staatsanwaltschaft Berlin 29.06.2015 10548 Berlin loe – 27/15 - Strafanzeige In Sachen 1. Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher im Aktionsbündnis K 21, Hinter Oberkirch 10, 72202 Nagold 2. Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., Ochsenhaustr. 25, 71566 Althütte 3. Peter Conradi, 1972 bis 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages, Gänsheidestraße 69, 70184 Stuttgart 4. Arne Maier, Rechtsanwalt, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen 5. Dr. Werner Sauerborn, Hauptmannsreute 144, 70178 Stuttgart Anzeigeerstatter - gegen 1. Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin 2. Dr. Volker Kefer, Vorstand Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin 3. Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DB AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin 4. Michael Odenwald, Staatssekretär, Im Hagen 40, 14532 Kleinmachnow 5. Dr. Bernhard Heitzer, Staatssekretär, Am Hardtbach 19, 53347 Alfter 6. Patrick Döring, Walter-Gieseking-Straße 22, 30159 Hannover 7. Dr. Philipp Rösler, Bundeswirtschaftsminister a.D., c/0 World Economic Forum Switzerland 91-93 route de la Capite, CH-1223 Cologny/Geneva Switzerland 8. Ronald Pofalla, Kanzleramtsminister a.D., zu laden über Deutsche Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin Beschuldigte - wegen des Tatvorwurfs der Untreue gemäß § 266 StGB. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie gemeinschaftlich gesetzwidrig darauf einwirkten, dass der Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG vom 5. März 2013 über den Weiterbau des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ zustande kam, indem sie ihre Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen der Deutschen Bahn AG verletzten und ihr Vermögensnachteile zufügten, weil sie trotz des Eingeständnisses der Unwirtschaftlichkeit des Projekts und trotz der Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Ausstiegs aus Stuttgart 21 die Wahrung des Unternehmenswohls der DB AG hinter partei- und machtpolitische Interessen der damaligen Bundesregierung zurückstell-ten, wodurch sie die DB AG nachhaltig schädigten. Ein Vergehen der Untreue nach § 266 StGB, bei den Beschuldigten Ziffer 7 und 8 eine Anstiftung hierzu (§ 26 StGB). Begründung: I. Vorbemerkung Tatort „ Stuttgart 21“ und der gesellschaftspolitische Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung hierzu Der am 21. Juni 2015 in der ARD ausgestrahlte Tatort-Krimi „Der Inder“ stieß, obwohl nur eine an Stuttgart 21 anknüpfende Fiktion, vor Ort und bundesweit auf ein sehr großes Medien- und Zuschauerinteresse. Auch wenn es bei Stuttgart 21 nicht um Mord und Totschlag geht, so verbindet sich mit diesem Projekt doch die Vorstellung von Lug und Trug, zumindest der allgemeine Eindruck, dass es „nicht mit rechten Dingen“ zugegangen sein kann, wenn ein solches Projekt von allen Einwänden unbeeindruckt seinen Lauf nehmen zu können scheint. Noch in einer weiteren Hinsicht findet die juristische Auseinandersetzung um Stuttgart 21 vor dem Hintergrund einer engagierten öffentlichen Debatte statt, nämlich über die Frage, warum Großprojekte fast regelmäßig den vorgegebenen Kostenrahmen sprengen. Je mehr Einblick in die Entscheidungs-abläufe bei Stuttgart 21 möglich wird, desto klarer werden die neuralgischen Punkte erkennbar, die ursächlich sind für die beklagten und kritisierten Fehlentwicklungen. Die rechtsstaatliche Demokratie mit ihren Prinzipien der Gewaltenteilung, der Gleichheit vor dem Gesetz und der Unabhängigkeit der Justiz muss sich gerade hier beweisen, wo es um zugespitzte Konflikte von großer Symbolkraft geht. Wo Projektbetreiber die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats untergraben, indem sie auf sehr angreifbarer Basis seit Februar 2010 vollendete Tatsachen schaffen, obwohl zentrale Fragen der Genehmigungsfähigkeit von Teil-Abschnitten, der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung, der Verkleinerung des nur acht-gleisigen Tiefbahnhofs, seiner gefährlich sechsfach überhöhten Gleisneigung, heikle geologische Fragen des Untergrunds u.a. nicht gelöst bzw. nicht entschieden sind. Genauso wie Bundesverkehrsminister Dobrindt seine europarechtlich problematische Pkw-Maut infolge des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof jetzt nicht mehr umsetzen darf, müsste der Bund den gleichen Maßstab als Eigner der Deutschen Bahn gegen sich gelten lassen und die Bauarbeiten für S 21 bis zur Klärung ungelöster zentraler Fragen aussetzen. Genau dies hätte geschehen können, als der Bahnvorstand am 12.12.2012 vor seinem Aufsichtsrat und der Öffentlichkeit die Kostensteigerung des Projekts von der vereinbarten Obergrenze von 4,5 auf bis zu 6,8 Milliarden € eingestehen musste. Doch der Aufsichtsrat ließ am 5. März 2013 nach starkem politischen Druck dennoch den Weiterbau von Stuttgart 21 zu, so dass dagegen Strafanzeige erstattet wurde. Sie fand bisher vor der Strafjustiz kein Gehör. Die jetzt erhobene neue Strafanzeige sucht eine „zweite rechtsstaatliche Chance“, baut also erneut auf die Unabhängigkeit der Justiz, macht aber auch unübersehbar deutlich: Zum Einen hatte der Generalstaatsanwalt Berlin die Ermittlungen nur noch infolge fehlenden Nachweises vorsätzlicher Untreue der Beschuldigten abgelehnt. Zum Anderen liegen jetzt neu weitgehend ungeschwärzte Vermerke und Eingeständnisse des Bundeskanzleramts vor, die zusammen mit weiteren Unterlagen den Tatverdacht vorsätzlichen Handelns der Beschuldigten belegen und damit die staatsanwaltliche Aufklärung der Vorwürfe unaufschiebbar machen. II. Zur früheren Strafanzeige Die Staatsanwaltschaft Berlin war bereits durch die diesseitige Strafanzeige vom 25. März 2013 – auch - damit befasst, dass die Beschuldigten durch den vom Bahnvorstand eingeleiteten Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG vom 5. März 2013 auf den Weiterbau des Bahnprojekts Stuttgart 21 eingewirkt und dadurch ein Vergehen der Untreue begangen hätten. Beweis: Vorlage einer Kopie der Strafanzeige, Anlage 1 Mit der Entscheidung vom 3.Mai 2013 – 242 Js 777/13 – hat die Staatsanwalt-schaft die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt, weil - nach dem damaligen Sachstand - keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen würden. Sie hat (S. 6 ) sich insbesondere darauf berufen, es lasse sich nicht hinreichend sicher prognostizieren, dass der Weiterbau von Stuttgart 21 einen konkreten Vermögensschaden zur Folge haben werde, zumal das Handeln des Vorstands durch eingeholte Gutachten gestützt sei. Mit der diesseitigen Beschwerde vom 3. Juni 2013 wurde u.a. betont, dass die Staatsanwaltschaft einen Ergänzungsschriftsatz vom 2.Mai 2013 mit weiter vorgelegten Beweismitteln gar nicht mehr hatte auswerten können. Unstreitig ist hiernach inzwischen die Kenntnis von Vorstand und damaligen Aufsichts-räten, dass die vom damaligen Projektleiter Hany Azer mit 4,979 € ermittelten Projektkosten ohne vertiefte Planung und mit bloßen Vergabeanalysen um 891 Mio. € herunter gerechnet wurden, um den Weiterbau von S 21 nicht zu gefährden. Zwar führte die Beschwerde nicht zum Einlenken der Generalstaatsanwalt-schaft in deren Bescheid vom 31.10.2013, 121 Zs 740/13. Bedeutsam ist aber, dass die objektive Pflichtwidrigkeit des Verhaltens der Beschuldigten offen gelassen wird und als entscheidendes Kriterium für einen fehlenden Anfangs-verdacht der Untreue nur noch fehlende tatsächliche Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln genannt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat es am 11.12.2014 abgelehnt (III CS -3133/E/1261/2013), einer weiteren Beschwerde stattzugeben und Maßnahmen der Dienstaufsicht zu ergreifen. Sie hat sich darauf berufen, die Berliner Strafverfolgungsbehörden hätten ihren Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum nicht unvertretbar überschritten. III. Neue Anhaltspunkte für strafbare Untreue Der Anzeigeerstatter Ziffer 1 hat am 22.August 2014 auf seinen im Juli 2014 gestellten Antrag hin die Freigabe von fünf internen Vermerken des Bundes-kanzleramts an deren damaligen Chef Ronald Pofalla und an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel aus der Zeit von Dezember 2012 bis Ende Februar 2013 erwirken können. Davon waren allerdings wesentliche Inhalte geschwärzt. Die amtlichen Vermerke geben Aufschluss über (1) eine Gesprächsnotiz vom 4.12.2012 an den damaligen Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla für Gespräche mit den Beschuldigten Ziffer 1 und 2, den Bahnvorständen Dr. Grube und Dr. Kefer, (2) einen Vermerk vom 9.01.2013 an Herrn Pofalla für ein Gespräch mit Staatssekretär Odenwald aus dem Bundesverkehrsministerium, (3) einen Vermerk an die Bundeskanzlerin für ein Gespräch mit dem damaligen Bundesratspräsidenten Kretschmann am 1.02.2013, (4) einen Bericht „Sachstand und aktuelle Entwicklung beim Projekt Stuttgart 21“ vom 5.02.2013 an die Bundeskanzlerin und (5) einen abschließenden Sachstandsbericht zu Stuttgart 21 an die Bundeskanzlerin vom 22.02.2013. Beweis: Vorlage der Gesprächsvermerke des Bundeskanzleramts als Anlage 2 Der Anzeigeerstatter Ziffer 1 hat gegen die Freigabe mit Teilschwärzungen der Gesprächsvermerke Widerspruch und gegen den Widerspruchsbescheid am 2.01.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben, die mit Schriftsatz vom 25.02.2015 umfangreich weiter begründet wurde (VG Berlin, VG 2 K 3.15). Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt, hat durch Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs der diesseitigen Klage teilweise entsprochen. Es wurden mit der Klagerwiderung vom 2.06.2015 weitere Teile der Schwärzungen aufgehoben und die Vermerke in der jetzt präsentierten Form zur Verfügung gestellt. Mit der vorliegenden Strafanzeige werden diese Vermerke als Beweismittel vorgelegt und – soweit Veranlassung besteht – deutlich gemacht, welche Teile (B 2 bis B 6, durch eckige Klammern bezeichnet) erst nachträglich offen gelegt wurden. Für die Bewertung des Untreuevorwurfs sind folgende Fakten neu: 1. Die internen fünf Vermerke bestätigen, dass das Bundeskanzleramt in der heißen Phase der öffentlichen Auseinandersetzungen um das Bahnprojekt Stuttgart 21 zwischen Dezember 2012 und dem 5. März 2013 - bevor der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG dessen Weiterbau beschloss - , intensiv mit der Frage der Kostenexplosion des Projekts Stuttgart 21 um bis zu 2,3 Milliarden Euro jenseits des Kostendeckels von 4,5 Milliarden Euro und mit den Konsequenzen daraus befasst war. Diese Tatsache wie mehr noch deren Gründe eignen sich als wesentliche Indizien für den strafrechtlichen Tatvorwurf, dass die Beschuldigten aufgrund eines enormen politischen Drucks veranlasst wurden, auf das Zustandekommen des Beschlusses des Aufsichtsrats der DB AG verbotswidrig zum Nachteil der DB AG einzuwirken, und sie dadurch diesem Unternehmen Nachteile zufügten. 2. Wörtlich heißt es in den Vermerken (wobei die im ersten Vermerk vom 4.12.2012 Absatz 4, genannten 1 Mrd.€ in den Vermerken vom 9.01.2013, dort Absatz 1 und vom 5.02.2013, S. 1 auf 1,1 Mrd. € Mehr-kosten erhöht sind): „Nach einer mit externen Sachverständigen (Wirtschaftsprüfer) durch-geführten Projekt- und Kostenprüfung beziffert die Bahn die sich aus dem Projekt ergebenden Mehrkosten im schlechtesten Falle (bei Eintritt aller Risiken) auf 1,1 Mrd. €. Als Ursache werden von der DB AG falsche Annahmen bei bisherigen Planungen, notwendige Neuplanungen, Verzögerungen, Nachforderungen und Preissteigerungen angeführt…. „ Es heißt, der Bahnvorstand habe „dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den bisherigen Kostenrahmen für das Projekt von bisher 4,5 Mrd. € aus eigenen Mitteln auf 5,6 Mrd. € aufzustocken“. Weiter heißt es: „Eine Finanzierung soll über eine verringerte Schuldenreduzierung des Bahnkonzerns über 10 Jahre erfolgen“. Darüber hinaus habe der Bahnvorstand den Aufsichtsrat über zusätzliche Risiken von 1,1 Mrd. € informiert, die er auf externe Ursachen zurück-führt (Vermerk vom 9.01.2013, S.1). 3. In den Vermerken (siehe jenen vom 1.02.2013, S. 1) wird betont, der „Aufsichtsrat habe der Erhöhung des Kostenrahmens noch nicht zugestimmt und er habe eine zusätzliche Überprüfung der Kalkulationen der DB durch externe Sachverständige angefordert. Außerdem soll die Wirtschaftlichkeit des Projekts vor dem Hintergrund der Kostensteige-rungen und Risiken erneut nachgewiesen werden“. (Vermerk vom 1.02.2013, S. 1 unten). 4. Der Vermerk vom 9.01.2013 gilt für ein Gespräch des Kanzleramtschefs Pofalla mit Verkehrs-Staatssekretär Odenwald. Neuerdings kommt dort ungeschwärzt zum Vorschein, dass dieser, der Beschuldigte Ziffer 4, den zitierten Nachweis (vorstehend Ziffer 3) „konsequent verfolgen und eine Sicherung der Risiken aus externen Einflussfaktoren verlangen will. Er dürfte dabei auch eruieren wollen, ob bei Nichterfüllung dieser Bedingungen eine Infragestellung des Projekts durch die BReg/Bundesvertreter im AR akzeptabel ist.“ Dieser Satz signalisiert, dass Staatssekretär Odenwald zwar die Infragestellung von Stuttgart 21 und damit die Ausstiegsalternative als folgerichtig anstrebt, dass er sich aber – wenn auch ungern - einem Veto des Kanzleramts beugen würde. 5. Bekenntnisartig wird auf Seite 2 des Vermerks vom 1.02.2013 an die Bundeskanzlerin hervorgehoben: a) „Der Bahnvorstand will an der Verwirklichung des Projekts festhalten und sieht dabei auch die politische Bedeutung der Verwirklichung eines großen Infrastrukturprojekts, zu dem BK´in sich explizit bekannt hat.“ (aaO S. 2 oberste Zeilen) b) Eine erst mit Schriftsatz vom 2.06.2015 der Rechtsanwälte des BKA auf Seite 2 unten des Vermerks vom 1.02.2013 aufgehobene bisherige Schwärzung lautet , durch Fettdruck noch hervorgehoben : „Ich halte das Stuttgart 21 nach wie vor für ein wichtiges Infrastrukturprojekt, an dem sich auch erweist, inwieweit in D weiterhin große Infrastrukturvorhaben umgesetzt werden können.“ Wird die Frage der Wirtschaftlichkeit des Projekts und des zu erstrebenden Unternehmenswohls dadurch sichtbar ausgeklammert, dann wird auf diesem Wege nach sachfremden Motiven entschieden. c) Eine neuerdings (aaO) ungeschwärzte, gleichfalls fettgedruckt hervorgehobene Aussage (nach einer geschwärzten Aussage) lautet: „Das eindeutige Votum der Volksabstimmung sollte von allen Beteiligten auch bei der Umsetzung des Projekts berücksichtigt werden.“ Dabei wird – dem politischen Bekenntnischarakter folgend – bewusst außer acht gelassen, dass die DB AG und die Projektbefürworter bei der landesweiten Volksabstimmung über ein Kündigungsgesetz zu S 21 versichert haben, dass der Kostendeckel des Finanzierungsvertrags vom 2.04.2009 in Höhe von maximal 4,526 Mrd. € inclusive 1,45 Mrd. € Risikopuffer nicht gesprengt werde. Ein Jahr später haben die Beschuldigten Ziffer 1 und 2 aber mit dem Eingeständnis („Offenbarungseid“) vom 12.12.2012 die Überschreitung der im Finanzierungsvertrag zu S 21 fest vereinbarten Kostengrenze von 4,526 Mrd. € um etwa 50 % (bis zu 2,3 Mrd. €) einräumen müssen. Damit war gerade die Legitimation der Volksabstimmung, auf die sich der Vermerk des Kanzleramts vom 1.02.2013 an die Bundeskanzlerin bezieht, entfallen (so auch Prof. Dr.iur Joachim Wieland, Verwaltungs-hochschule Speyer). Aus der Tatsache, dass die Volksabstimmung ohnehin infolge Nicht-erreichens des Quorums das S 21-Kündigungsgesetz scheitern ließ, ist ohnehin nur zu schließen, dass die zuvor bestehende Rechtslage auch nach der Abstimmung fortbestanden hat, wie die Landesabstim-mungsleiterin Friedrich bescheinigt hat. Beweis: Kopie des Berichts als Anlage 3 Dennoch auf die Ergebnisse einer mit unwahren Kostenangaben stark beeinflussten Volksabstimmung zu pochen und sie zugleich zum Handlungsmaßstab für den Weiterbau von S 21 zu erheben, steht im Widerspruch zum Aktien-recht, das den Vorstand und den Aufsichtsrat der AG ausschließlich auf das Unternehmenswohl verpflichtet (siehe unten IV Ziffer 4). 6. Der Gesprächsvermerk an die Bundeskanzlerin vom 5.02.2013 intensi-viert die geschilderte Situation. Zum neuesten Sachstand wird erwähnt (S. 2), der Aufsichtsrat „hat der Erhöhung des Kostenrahmens noch nicht zugestimmt“ und zur zusätzlichen Überprüfung der Kalkulationen der DB durch externe Sachverständige sei „ein Katalog mit 130 Fragen auch zu einem möglichen Projektabbruch, daraus resultierenden Folgen und Kosten sowie möglichen Projektalternativen entwickelt worden.“ Vor dem Hintergrund des geschilderten politischen Willens zur Fort-führung des Projekts – das als eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG hervorgehoben wird (siehe Vermerk vom 4.12.2012, S. 1 und vom 1.02.2013, S. 2) – muss der umfassend erscheinende Fragenkatalog der Aufsichtsräte dem Bundeskanzleramt als ernst zu nehmende Gefahr des Projektabbruchs von S 21 erschienen sein. Die anschließenden Hinweise verschärfen die Furcht vor dem Ausstiegsszenario noch: „Die Antworten der DB AG sind in zwei getrennten Workshops mit den Arbeitnehmervertretern im AR am 30.01. sowie mit den Vertretern der Anteilseigner (u. a. St Ressorts) am heutigen 5.02. erörtert worden. Außerdem soll die Wirtschaftlichkeit des Projekts vor dem Hintergrund der Kostensteigerungen und Risiken erneut nachgewiesen werden.“ 7. Auf der nachfolgenden Seite 3 des Berichts an die Bundekanzlerin wird nun durch die am 2.06.2015 übermittelte Vorlage - zwar nicht vollständig, aber weitgehend - Einblick gegeben in bisher vorgenommene Schwärzungen. Es heißt nämlich im 2. Absatz (teilweise nur stichwortartig formuliert): „Hintergrund für die aktuelle Berichterstattung, die Bundesvertreter im AR der DB AG sähen die Kostenentwicklung äußerst kritisch und drängten auf einen Ausstieg aus dem Projekt, ist eine umfassende Unterlage, die für St Odenwald zur Vorbereitung des Workshops und der nächsten Aufsichtsratssitzung im BMVBS erstellt worden ist. In dem Dossier werden offenbar die Antwortentwürfe der DB AG auf die Fragen des AR kritisch kommentiert, weitere Fragen zur Kostenentwicklung und Risiken sowie nach Projektabbruch und Alternativen formuliert.“ (Diesen Feststellungen von höchster Brisanz folgen erneute drei Zeilen Schwärzungen). 8. Die Bewertung der Vorgänge durch das Kanzleramt (S.3 f. des Vermerks vom 5.02.2013) wird neuerdings teilweise offen gelegt mit den Worten: „Es ist nachvollziehbar, dass die Vertreter im AR der DB AG angesichts der immensen Kostensteigerungen den neuen Finanzierungsplan der DB AG für Stuttgart 21 einer genaueren Prüfung unterziehen wollen. Die St wollen offenbar nicht zuletzt vor dem Hintergrund beim BER eine möglichst belastbare Finanzierung gewährleisten und Risiken so weit wie möglich ausschließen.“ Dem wird aber entgegengehalten, der Bahnvorstand habe seine „Projekt-und Kostenanalyse sowohl in technischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht von zwei Beratungsunter-nehmen prüfen lassen“. Damit waren das Gutachten von SZA (siehe dazu kritisch das Dossier unten Ziffer 9 d)) und das „Plausibilitätsgutachten“ von PwC (siehe unten Ziffer 10) gemeint, die indessen rechtlich nicht hinreichend qualifiziert waren. Die Gesamtbewertung ist nicht nachlesbar, weil sie in den abschließen-den acht Zeilen geschwärzt ist. Gleiches gilt für den nachfolgenden Bericht vom 22.02.2013. Das anschließende Handeln des Kanzleramts und führender Regierungsvertreter lässt aber keinen Zweifel daran, dass man über den sich anbahnenden Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 alarmiert war und aus politischen Gründen, die bekenntnishaft in den vorgelegten Vermerken zitiert werden, mit aller Macht gegensteuerte. 9. Die Einschätzungen des Bundeskanzleramts stützen sich auf das zitierte Dossier sowie auf einen „Vermerk (Zwischenergebnis)“ des Gutachtens PwC im Auftrag des Aufsichtsrates der DB AG zu Stuttgart 21. Das Dossier des BMVBS wird als Beweismittel – Anlage 4 - vorgelegt und daraus u.a. Folgendes wiedergegeben: a) Es wird darin betont (S. 2), die bisherigen Argumente der DB AG, Alternativen zur Fortführung von S 21 zu verwerfen, würden nicht greifen. b) Das PwC-Gutachten gebe nur einen Zwischenstand wieder, z.B. fehle noch die Prüfung der Ausstiegskosten, auch werden etliche Unrichtig-keiten der Darstellung des Vorstands der DB AG gerügt (S.2). c) Die Ausstiegskosten seien nicht belastbar dargelegt (S. 3). Außerdem wird (aaO) erklärt, vordringlich solle „deutlich gemacht werden, dass der AR nicht über eine weitere Finanzierung entscheiden kann, bevor die Projektpartner sich über die Finanzierungsmodalitäten und die anschließenden Baumaßnahmen geeinigt haben“. Eine solche Einigung mit den Projektpartnern über die Finanzierung von S 21 hat es weder vor noch nach dem AR-Beschluss über den Weiterbau von S 21 gegeben. d) Auf Seite 9 f. geht das Dossier des BMVBS kritisch auf ein weiteres Gutachten der DB AG ein mit den Worten: „SZA geht ebenfalls nicht darauf ein, wie im Hinblick auf mögliche Regressforderungen mit dem Eingeständnis des Vorstands umzugehen ist, dass der Konzern für Mehrkosten in Höhe von 1.100 Mio. € verantwortlich sei. Es sollte geprüft werden, ob diese Verantwortung in konkreten Personen, insbesondere Vorständen, zu verorten ist. Gleiches gilt für die weiteren Mehrkosten von 1.200 Mio. €, die weitestgehend ähnliche Begründungen haben (Ausnahme: Schlichtung und Filderdialog), auch wenn Projektpartner und Behörden nach Einschätzung der DB AG noch zur Minimierung der Kosten beitragen können.“ 10. Als neues weiteres Beweismittel wird das gesamte PwC-Gutachten „Vermerk (Zwischenergebnis)“ vom Januar 2013 – Anlage 5 – vorgelegt, das im Untertitel als „Plausibilitätsbegutachtung“ bezeichnet ist. Damit soll die Staatsanwaltschaft zur Kenntnis der Beweisquellen gelangen, die dem Bundeskanzleramt bei Abfassung der zwei Vermerke vom Februar 2013 und in dem Stadium vorlagen, als es Mitte Februar die Entscheidung traf, es müsse unbedingt zum Weiterbau des Bahnprojekts S 21 kommen. Hervorzuheben sind: a) Weil nur die Plausibilität der von der DB AG vorgelegten Unterlagen geprüft wurde, deren Verifizierung ausdrücklich unterblieb, wurde ein höheres Risiko eingeräumt, „dass selbst wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder andere Unregelmäßigkeiten nicht aufgedeckt werden“ (S. 10). b) Unter Randnr. 154 werden die Projektkosten /GWU 2009 von 2009 mit 4.979,7 Mio. € aufgeschlüsselt, von denen die „Einspar-und Optimierungspotentiale“ von 891,7 Mio. € abgezogen wurden, um die Kostenhöhe unterhalb des vereinbarten Kostendeckels auf 4.087,8 Mio.€ zu reduzieren und eine bis Jahresende 2009 sonst zulässige Kündigung nach § 2 des Finanzierungsvertrags auszuschließen. c) Randnummern 155 und 156 erläutern die zuvor genannten Kosten und erklären, dass die – den Kostenrahmen von 4,526 Mrd. € sprengende - Kostensumme von 4,979 Mrd. € schon in 12/2009 Beschlussgegenstand in den Gremien der DB AG gewesen sei. 11. Schließlich ist der Sachstand des Prozesses vor dem Verwaltungs-gericht Berlin über die Aufhebung der Teil-Schwärzungen der fünf Vermerke des Bundeskanzleramts für die vorliegende Strafanzeige bedeutsam: a) In der ergänzenden Klagbegründung vom 25.02.2015 wird zunächst der bisherige Verfahrensverlauf dargestellt und sodann Seite 7 bis 12 der Sachverhalt um alle jene Erkenntnisse und Ereignisse vervollständigt und untermauert, die den enormen Druck politischer Entscheidungsträger betreffen, dass Stuttgart 21 trotz weggefallener Wirtschaftlichkeit in jedem Falle gebaut werden müsse, wie die hierzu vorliegenden Medienberichte bekräftigen. So wird z.B. auf Seite 10 der Bericht der Nachrichtenagentur Reuters vom 21.02.2013 genannt, wonach das Kanzleramt auf die Entscheidung für den Weiterbau von Stuttgart 21 „noch vor der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs“ gegenüber den Bundesvertretern im Aufsichtsrat eingewirkt habe. In die gleiche Richtung geht der zitierte Bericht des Magazins DIE ZEIT vom 28.02.2013 und die detailreiche Schilderung der „Wirtschaftswoche“ vom 18.03.2013, Seite 14, unter der Überschrift „Anruf beim Minister“, der beschreibt, wie Staatssekretär Bernhard Heitzer unmittelbar vor der Aufsichtsratssitzung von seinem Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler förmlich umgedreht wurde. Dies hat der damalige FDP-Generalsekretär Patrick Döring selbst im Zusammenspiel mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Felcht eingeleitet, indem er eigens hierfür mit seinem Minister telefonierte und den anderen Aufsichtsräten sodann die „frohe Botschaft“ über das erfolgreiche Einschreiten des Ministers gegenüber Staatssekretär Heitzer mit den Worten verkündete „Herr Rösler hat das geregelt“, der Staatssekretär werde nun doch für den Weiterbau des Projekts im Aufsichtsrat der Bahn abstimmen. Beweis: Wirtschaftswoche vom 18.03.2013, Anlage 6 Klagbegründung an das VG Berlin vom 25.02.2015 als Anlage 7 b) Im diesseitigen Schriftsatz vom 25.02.2013 wurden abschließend auf Seite 19 bis 21 fünf Beweisanträge gestellt, auf die im einzelnen Bezug genommen wird. Dazu zählt auch Beweisantrag 3, der auf die Vernehmung der Bundeskanzlerin, des damaligen Bundesverkehrs-ministers Ramsauer, des Bundesfinanzministers, des damaligen Bundeswirtschaftsministers, des Unionsfraktionschefs und des damaligen Kanzleramtschefs Pofalla zielte „zum Beweis der Tatsache, dass die damalige Regierungskoalition – wie in übereinstimmenden Agenturmeldungen, Zeitungsberichten und teilweise wörtlichen Zitaten … wiedergegeben – im Februar 2013 die politische Strategie vereinbart und demgemäß in öffentlichen Verlautbarungen und persönlichen Einflussnahmen alles daran gesetzt hat, eine Ausstiegsdebatte um Stuttgart 21 trotz der Kostensteigerung um bis zu 2,3 Milliarden Euro wegen der Bundestagswahl vom September 2013 unbedingt zu vermeiden und deshalb den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG und dort speziell die der Bundesregierung angehörenden drei Staatssekretäre aus dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsministerium zu einem Weiterbau von Stuttgart 21 zu bestimmen.“ c) Das Bundeskanzleramt hat daraufhin durch seine Prozessanwälte im Schriftsatz vom 2.06.2015 auf Seite 2 erklärt: „Die Sachverhaltsdarstellung des Klägers ist in den wesentlichen Punkten zutreffend.“ Beweis: Schriftsatz der Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs und Koll. vom 2.06.2015, Anlage 8 Dieses Eingeständnis gilt für den oben wiedergegebenen Sachverhalt, der in der Klagbegründung genauer erläutert wurde und in den zentralen Punkten mit der Schilderung in der Strafanzeige vom 25.03.2013 über-einstimmt. Das Geständnis gilt somit auch für die Tatsachenangaben, die – wie oben zitiert - den Beweisanträgen von führenden Politikern anhand entsprechender Agenturmeldungen und Interviews zugrunde liegen. Ein solches „Entgegenkommen“ muss – nicht allein der Wahrheit wegen - einen prozessualen Grund gehabt haben: Die Strategie der Gegenan-wälte und des Bundeskanzleramts bestand gewiss darin, eine Vernehmung der politischen Prominenz durch das Verwaltungsgericht Berlin tunlichst zu vermeiden und den Sachverhalt deshalb einzuge-stehen. Lediglich auf Seite 4 des Schriftsatzes der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs wird der Sachverhalt durch die nachfolgende rechtliche Bewertung zu relativieren versucht: „Die Beklagte weist den vom Kläger erweckten Eindruck zurück, die Staatssekretäre … seien in unzulässiger Weise beeinflusst worden …“ Beweis: Wie oben Die Erläuterungen dazu heben zur Begründung (S. 4) darauf ab, die Aufsichtsratsmitglieder seien weisungsunabhängig und für ihre Entscheidungen allein verantwortlich, die Bundesregierung führe als Alleinaktionärin der DB AG regelmäßig Gespräche mit dem Vorstand und mit den von ihm in den Aufsichtsrat entsandten Mitgliedern und habe ein genuines Interesse an den Entscheidungen, zumal Stuttgart 21 ein „Infrastrukturprojekt von außerordentlich hoher politischer Bedeutung“ sei. Beweis: Wie oben Hiernach steht fest, dass das Bundeskanzleramt und die Entscheider auf höchster politischer Ebene vor dem Beschluss des Aufsichtsrats der DB AG mit aller Macht definitiv und vorbehaltlos den Weiterbau von S 21 eingefordert haben. Die geschilderte, vom Bundeskanzleramt nicht bestrittene ministerielle Einwirkung auf den Wirtschaftsstaatssekretär unterstreicht die tatsächliche Situation drastisch. Erst nachträglich geltend zu machen, die Beschuldigten seien eigenverantwortlich und weisungsunabhängig, trifft zwar als Wiedergabe der Rechtslage zu, entlarvt sich aber als unwahr, als pure Farce, wie die genannten, im Wahrheitsgehalt gar nicht in Zweifel gezogene Klagbegründung vom 25.02.2015 samt Presseberichten bis hin zum „Anruf beim Minister“ (siehe Wirtschaftswoche, Anlage 8) zeigen. IV. Weitere Einordnung der neuen Fakten in die seitherigen Tatvorwürfe 1. Nach der früheren Sachlage war unbekannt, ob und in welcher Weise das kritische Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium bei der Entscheidung des Kanzleramts und der damaligen Regierungsvertreter eine Rolle spielte und welche Gründe dabei zum Zuge kamen. Die Ausgangslage ist jetzt grundlegend neu. Die zeitliche und inhaltliche Aufeinanderfolge der dargestellten Vorgänge innerhalb des Kanzleramts und seines Vorgehens nach außen sind jetzt unübersehbar. Es war auf Seite 6 bis 8 Ziffer 3, 4 und 5 der Strafanzeige vom 25.03.2013 bereits genau beschrieben und untermauert, in welcher Weise die definitive politische Entscheidung für den Weiterbau von S 21 einige Tage nach dem Gesprächsvermerk vom 5.02. 2013 etwa Mitte Februar 2013 mitgeteilt wurde. Das geschah unisono durch die Bundeskanzlerin und wichtige andere politische Entscheidungsträger und wurde durch zahlreiche Medien übermittelt. Ergebnis: a) Die Sache war „politisch gelaufen“. Wenn die drei Staatssekretäre der Bundesregierung im Aufsichtsrat nicht ihr Amt riskieren wollten, hatten sie keinerlei Chance auf eine eigenständige, allein am Unternehmens-wohl orientierte Entscheidung (siehe den Bericht in der Wirtschafts-woche vom 18.03.2013 „Anruf beim Minister“). Finanzstaatssekretär Bernhard Beus ist deshalb „wegen gesundheitlicher Probleme“, der Aufsichtsratssitzung vom 5.03.2013 fern geblieben, sicher weil der politische Druck seine Gewissensentscheidung belastete, wogegen der Beschuldigte Ziffer 5 durch den damaligen Wirtschafts-minister Philipp Rösler „auf Vordermann“ gebracht wurde (siehe den Bericht der Wirtschaftswoche 2013, Nr. 12 Seite 14, Strafanzeige vom 25.03.2013 Seite 7 mit Nachweis). b) Die politische Entscheidung war in der öffentlichen Botschaft an keiner Stelle mit dem Vorbehalt verbunden, die drei Staatssekretäre der Bundesregierung hätten selbst zu entscheiden. Das wurde nicht erklärt, weil es nicht gewollt war. c) Aus den vorgelegten Gesprächsvermerken und Berichten des Bundeskanzleramts ist eindeutig abzuleiten, dass gerade nicht aus-schließlich das Unternehmenswohl der DB AG eine Rolle spielte (wie rechtlich geboten laut BGHZ 134,244, 253, siehe auch nachfolgende Ziffer), sondern ganz andere politische Einschätzungen für die Entscheidung maßgebend waren, nämlich (s. oben III Ziffer 5 a) bis c)): (1) die politische Bedeutung des Projekts, zu dem sich die Bundeskanzlerin bekannt hat (die Fragen der Wirtschaft-lichkeit und des Nutzens sind dann untergeordnet), (2) es müsse sich die Umsetzbarkeit großer Infrastruktur-projekte in Deutschland erweisen (auf deren Sinnhaftigkeit kann es dann nicht entscheidend ankommen), (3) das „eindeutige Votum der Volksabstimmung“ müsse von allen Beteiligten umgesetzt werden (es spielt dann keine Rolle, dass die im Finanzierungsvertrag der Projektpartner vom 2.04.2009 zugrunde gelegte Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro und damit die Geschäftsgrundlage des Vertrags ein Jahr danach inclusive Risikopuffer um bis zu 2,3 Milliarden Euro überschritten wurde und der Volksabstim-mung die Legitimation entzogen wurde). 2. Im Zeitpunkt der Mitte Februar 2013 auf vielfache Weise öffentlich gemachten definitiven, vorbehaltlosen politischen Entscheidung für den Weiterbau von Stuttgart 21 standen die Forderungen aus dem Dossier des BMVBS – und damit die erkennbare Haltung der drei Staatssekretäre der Bundesregierung - eindeutig in Gegensatz dazu. Das ist mit folgenden Punkten zu konkretisieren: a) Der Vermerk des Kanzleramts für das Gespräch der Kanzlerin mit Herrn Kretschmann vom 1.02.2013 betont, welche Bedin-gungen und Nachweise der Aufsichtsrat (siehe näher oben III Ziffer 3) gestellt habe. Diese gesetzmäßige Haltung, die der Aufsichtsrat schuldete, wurde aber auf der politischen Ebene vereitelt. b) Die Tatsache, dass jedenfalls 1,1 Milliarden Euro vom Bahn-Vorstand selbst zu verantworten sind (siehe oben III Ziffer 2), möglicherweise auch – eventuell mit Ausnahme von Kosten der „Schlichtung“ und des Filderdialogs (so ausdrücklich das Dossier, siehe oben III Ziffer 9 d)) – wird politisch ignoriert. Es überrascht nicht, dass diese heikle Frage vom betroffenen und damit befangenen Vorstand der DB AG nicht aufgegriffen wurde. Diese Frage politisch auszugrenzen, war jedoch gesetzwidrig. c) Für den Weiterbau von S 21 verblieb, wie die amtlichen Vermerke zeigen, allein das Argument zu hoher Ausstiegs-kosten. Gerade dies hätte es zwingend erfordert, wie es das Dossier verlangte, die schuldhafte Verursachung dieser Kosten durch die Entscheidung der Bahn-Gremien und deren Haftung dafür zur Schadensminderung einzubeziehen. Diese Absicht der Staatssekretäre wurde durch die definitive politische Vorgabe im Keim erstickt. d) Das Dossier aus dem BMVBS hatte noch festgestellt (siehe oben III Ziffer 9 a)), die Argumente der DB AG, Alternativen zu S 21 zu verwerfen, würden nicht greifen. Gemäß dieser Einsicht aus dem Fachressort ist damit die sachwidrige politisch gefällte Entscheidung von Mitte Februar 2013, Alternativen zu S 21 zu verwerfen, unbegründet. e) Mit dem Dossier haben die Staatssekretäre auch gefordert (siehe oben III Ziffer 9 c)), der Aufsichtsrat solle nur dann über die S 21-Finanzierung entscheiden, wenn sich die DB AG vorher mit den Projektpartnern geeinigt habe. Auch dieses Votum wurde durch die politisch getroffene Entscheidung ignoriert. 3. Das Eingeständnis des im Prozess vor dem VG Berlin anwaltlich vertretenen Bundeskanzleramts wiegt schwer, dass der diesseitige Sachvortrag im wesentlichen zutreffe, wie sehr die politischen Entscheidungsträger auf den Weiterbau von Stuttgart 21 einwirkten, weil sie die Ausstiegsdebatte aus machtpolitischem Kalkül vor der Bundestagswahl nicht zulassen wollten (oben III Ziffer 11). Da sich die Beschuldigten dem machtpolitischen Kalkül unterworfen haben, verletzten sie wissentlich und willentlich ihre Pflicht zur Vermögensbetreuung der DB AG. 4. Der Generalstaatsanwalt Berlin hat in seiner abweisenden Verfügung vom 31.10.2013 – 121 Zs 740/13 - Seite 3 erklärt, „dass die für diese Entscheidung verantwortlichen Beschuldigten wider besseres Wissen den Anschein erweckten, dass die Fortführung des inzwischen absehbar unwirtschaftlichen Projekts betriebswirtschaftlich immer noch günstiger sei als dessen Abbruch, liegt insbesondere deshalb fern, weil diese Einschätzung ausweislich der Vorlage des DB-Vorstands für die Aufsichtsrats-sitzung am 5. März 2013 von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die bereits im Zuge der Schlichtung im Herbst 2010 eingeschaltet worden waren, für plausibel erachtet wurde.“ Der als Beweismittel aus dem Bundeskanzleramt vorgelegte Akten-vermerk vom 5.02.2013 macht aber – wie oben III Ziffer 6 ausgeführt – deutlich, dass von den Staatssekretären der Bundesregierung und speziell aus dem Bundesverkehrsministerium 130 Fragen gestellt waren, die auch den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 betrafen, dass aber die anschließend Mitte Februar erfolgte politische Entscheidung vorbehaltlos den Weiterbau von S 21 einforderte und die Staatssekretäre – losgelöst von der eingeräumten Unwirtschaftlichkeit des Projekts – mit ihren Forderungen kein Gehör fanden und sich dem politischen Druck zu beugen hatten. Einen „gewissen politischen Druck“ räumt der Generalstaatsanwalt selbst auf Seite 4 seines Bescheids ein, er bezweifelt aber „den zureichenden Anhalt dafür, dass die Beschuldigte sich, wie Sie meinen, in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit der Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ im Vergleich zu dessen Abbruch aus sachfremden Erwägungen für die Fortführung des Projekts ausgesprochen haben.“ Auf der Basis der vorliegenden Vermerke aus dem Bundeskanzleramt und der definitiven Weiterbau-Forderung von höchster politischer Ebene blieb den Staatssekretären aber kein Raum, ihre sachdienlichen Forderungen gegen die Fortführung des Projekts zur Geltung zu bringen. Die Staatssekretäre waren einem Dilemma zwischen ihrer politischen Zukunft und ihrem Gewissen ausgesetzt. Das ändert aber nichts daran, dass sie ihrer Gesetzesbindung hätten entsprechen müssen. Die Beschuldigten wussten auch, dass sie sich, wie vom Aktionsbündnis gegen S 21 den Aufsichtsräten schriftlich und öffentlich angekündigt, der Strafverfolgung aussetzten, wenn sie sich dem massiven politischen Druck beugten. Zu erinnern ist deshalb daran, dass es bereits „sachfremd“ ist, wenn die Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats und die Entscheidung des Vorstands nicht „ausschließlich am Unternehmenswohl“ orientiert ist (BGHZ 134, 244, 253 f., siehe auch bereits die Hinweise in der Strafanzeige S. 8 f. und S. 21). Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat nach einhelliger Rechts-auffassung dabei nicht allein die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Vorstandshandelns zu überwachen (Spindler/Stilz, Kommentar zum Aktiengesetz Bd. 1, 2.Auflage 2010, § 111 Rn 14-16, Semler in: Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 2004, § 116 Rn 262 ff., vgl. auch BGHZ 124, 111, 126). Vorliegend steht der unstreitige Wegfall der Wirtschaftlichkeit von S 21 dem Unternehmenswohl ent-gegen. Zugleich ist für die Beachtung der ergänzenden vorbezeichneten Maßstäbe – in der Strafanzeige vom 25.03.2013 Seite 16 bis 18 vorge-tragen – nichts bekannt und auch nichts erkennbar dokumentiert, wie es aktienrechtlich zur Vermeidung einer Vorstandshaftung geboten gewesen wäre (vgl. Röttgen, Kluge, NJW 2013, 900 ff. sowie die frühere Strafanzeige S. 23). Im Gegensatz zur Orientierung „ausschließlich am Unternehmens-wohl“ stehen Maßstäbe wie „die Bundeskanzlerin hat sich explizit zu S 21 bekannt“, „es geht um die Umsetzbarkeit großer Infrastrukturvorhaben in Deutschland“ oder „die Volksab-stimmung fordert die Umsetzung von S 21“ (s. oben III Ziffer 5 c)). Die vom Generalstaatsanwalt angeschnittene weitere Frage, ob es möglicherweise sachdienliche Erwägungen für die Fortführung des Projekts im Vergleich zum Abbruch gegeben hat, darf jedenfalls jetzt - angesichts der neu eingeführten Fakten - im Hinblick auf die von der DB AG geltend gemachten Ausstiegskosten auf keinen Fall auf der Ebene mangelnden Vorsatzes abgebogen werden. Es wäre nicht mehr vermittelbar und unvereinbar mit dem Verbot der Strafvereitelung im Amt, den vorgetragenen tatsächlichen Anhaltspunkten für die Verletzung der Vermögensbetreuungs-pflicht der DB AG und ihrer Schädigung trotz der neuen Beweislage nicht nachzugehen. 5. In Frage steht, ob sich die Beschuldigten darauf berufen können, wie der DB – Vorstand zu dessen Schutz behauptet, der Ausstieg aus Stuttgart 21 habe abgelehnt werden müssen, weil er unwirtschaftlicher gewesen wäre als die - unwirtschaftliche – Fortführung des Projekts. Dazu ist zu erklären: a) Die unerlässlich notwendige Klärung dieser Frage durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen hat bereits Prof. Dr. Felix Herzog in seiner „Gutachterlichen Stellungnahme“ vom 4.10.2014 eindringlich begründet. Der Gutachter hat auf Seite 7 auch überzeugend hervorgehoben, dass die Deutsche Bahn AG trotz ihrer privatrechtlichen Rechtsform an Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gebunden ist und sich deshalb nicht schlicht auf ihre „unternehmerische Entscheidungs-freiheit“ zurückziehen kann. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das in einem Urteil vom 5.05.2015 (1 S 1949/13) ähnlich ausgedrückt mit den Worten, die Deutsche Bahn AG sei der „verlängerte Arm des Staates“ und somit an das Grundgesetz gebunden. b) Zur Frage der Ausstiegskosten ist Bezug zu nehmen auf den Vortrag und auf die Beweisangebote in der Strafanzeige insbesondere Seite 11 ff., ferner auf den späteren Sachvortrag auch in der Beschwerde vom 3.06.2013 und deren Anlage 38. Darin werden die behaupteten zwei Milliarden Ausstiegskosten in folgender Weise aufgegliedert: aa) Als größte Position werden 1,089 Milliarden € genannt, die durch Projektfortschritt seit 12/2009 entstanden seien. Bereits im Dossier des BMVBS wird aber (Seite 9 f.) erklärt, es müssten Regressforderungen gegen den Vorstand geprüft werden, weil er einräumt, dass der Konzern für Mehrkosten in Höhe von 1100 Mio. € verantwortlich sei. Dabei wiegt vorliegend schwer und wurde vom Vorstand der DB AG sowie im PwC-Vermerk (Zwischenergebnis) – siehe oben III Ziffer 10 - eingestanden, dass der Vorstand mit Wissen des Aufsichtsrats genau im Dezember 2009 die Projektkosten um 891 Millionen Euro „schönrechnen“ ließ, als die Projektpartner nach § 2 FinVe bei Kenntnis der Wahrheit ihr Recht auf den „qualifizierten Ausstieg“ aus dem Projekt noch hätten wahrnehmen können. Die gesamten Mehrkosten des Projekts, auf die sich der Bahn-Vorstand am 12.12.2012 und nachfolgend berief, hätten sich also bei pflichtgemäßem Verhalten der Beschuldigten Ziffer 1 und 2 und der Aufsichtsräte, soweit sie den Durchblick haben mussten, vermeiden lassen. Der DB AG steht es dann aber keinesfalls zu, einen späteren Ausstieg aus Stuttgart 21 wegen dieses Eigenverschuldens zu verhindern. Die Eigenhaftung der Bahn AG für 1,1 Milliarden Euro wurde am 12.12.2012 und in den Vermerken des Kanzleramts anerkannt, so dass dies auch für die Staatsanwaltschaft Berlin beachtlich sein muss. Die Bahn-Kalkulation zu zwei Milliarden € Ausstiegskosten muss also auch deshalb scheitern, weil diese 1,1 Milliarden € unstreitig nicht auf Dritte abwälzbar sind und weil insoweit interne Regressansprüche gegen Entscheidungs-träger der DB AG zu beachten sind. Der Aufsichtsrat hat nämlich die Pflicht, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der AG gegenüber den Vorstandsmitgliedern eigenverantwortlich zu prüfen (BGH, Urteil vom 21.04.1997, Az. II ZR 175/95, BGHZ 135, 244 = NJW 1997, 1926). Kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass sich der Vorstand schadensersatzpflichtig gemacht hat, muss er aufgrund einer sorgfältig und sachgerecht durchzuführenden Risikoanalyse abschätzen, ob und in welchem Umfang die gerichtliche Geltendmachung zu einem Ausgleich des entstandenen Schadens führt. Gewissheit, dass die Schadensersatzklage zum Erfolg führen wird, kann nicht verlangt werden (BGH, aaO). bb) Unabhängig davon ist namentlich die Position von 548 Millionen Euro für Schadensersatz mit 30 % auf Rest-Obligo der Verträge weder nachvollziehbar noch glaubwürdig. Auch dies begründet einen Täuschungsverdacht, denn nach der gesetz-lichen Regel des § 649 Satz 3 BGB wird vermutet, dass der Besteller eines Werks dem Unternehmer bei Kündigung des Vertrags nur 5 % und nicht 30 % der Vergütung für die noch nicht erbrachte Leistung zu bezahlen hat. Wenn die DB AG aber das Sechsfache der gesetzlichen Vergütung als Ausstiegskosten berechnet, bedarf dies zwingend der Überprüfung der insoweit behaupteten Vertragslage. cc) Die DB AG beruft sich ferner darauf, sie müsse 795 Mio. € an die Stadt Stuttgart bezahlen, wenn es zur Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrags zu Stuttgart 21 komme. Das ist aber nach Grund und Höhe unberechtigt, da die Bahn im Gegenzug die Grundstücke zurück erhält, es sich also nur um einen Rücktausch handelt (insoweit ist Bezug zu nehmen auf die Strafanzeige vom 25.03.2013, Seite 13 f. unter IV. Ziffer 5 c) und d)). V. Erforderliche Ermittlungen In der Quintessenz sollen einige Aspekte genannt werden, die angesichts des neuen Sachstands staatsanwaltschaftliche Ermittlungen unerlässlich machen: 1. Zur Beurteilung der Rechtspflichten der Beschuldigten, die sie aktien-rechtlich gegenüber der DB AG und bei Verletzung ihrer Vermögens-betreuungspflicht auch strafrechtlich inne hatten (BGHSt 50, 343 f. Rn 13), ist zu verweisen auf die in der Strafanzeige vom 25.03.2013, Seite 8 f. und Seite 20 bis 24 zitierte Rechtsprechung und Fachliteratur. Auf Seite 12 der diesseitigen Beschwerdeschrift vom 3.06.2013 gegen die abweisende Verfügung der Staatsanwaltschaft Berlin wird auch das einschlägige Urteil des OLG Stuttgart vom 29.02.2012 zitiert (20 U 3/11, ZIP 2012, 625, siehe dazu ferner vertiefend die BGH-Rspr. oben IV Ziffer 5 b)): „Bei Geschäften, die wegen ihres Umfangs, der mit ihnen verbundenen Risiken oder ihrer strategischen Funktion für die Gesellschaft besonders bedeutsam sind, muss jedes Aufsichtsratsmitglied den relevanten Sachverhalt erfassen und sich ein eigenes Urteil bilden,; dies umfasst regelmäßig eine eigene Risikoanalyse.“ 2. Angesichts des jedenfalls jetzt nachgewiesenen enormen politischen Drucks, der den vom DB-Vorstand angesteuerten und inszenierten Weiterbau- Beschluss des Aufsichtsrats vom 5.03.2013 zum „Muss“ für die Beschuldigten machte, ist festzustellen: a) Die Beschuldigten Ziffer 1 und 2 als Vorstände der DB AG haben sich – wie die fünf Vermerke des Kanzleramts erweisen – zum ausführenden Arm von politischen Entscheidern gemacht, die mit dem Weiterbau von Stuttgart21 ausschließlich Partei-, Wahl- und Machtinteressen, in keiner Weise jedoch das Unternehmenswohl verfolgten. Sie mussten aufgrund des PwC-Gutachtens am 12.12.2012 das eigene Verschulden an Mehrkosten des Projekts von 1,1 Milliarden Euro einräumen und hätten sich ihrer Haftung auf Schadensersatz stellen müssen. Es ist verständlich, aber im Sinne des Unternehmenswohls nicht verzeihlich, dass sie sich dem verschlossen und sich den nachhaltigen politischen Interessen gebeugt haben. b) Auch die Staatssekretäre der Bundesregierung befanden sich in dem schon beschriebenen Dilemma zwischen ihrem hohen Rang innerhalb der Bundesregierung und der gesetzlich geforderten Eigenständigkeit ihrer Stellung als Aufsichtsräte der DB AG. Nur konnte sie das bei der weitreichenden Entscheidung über Weiterbau oder Ausstieg aus dem Projekt nicht – wie geschehen – zur Preisgabe ihrer Rechtspflichten verleiten, zumal sie bereits, wie der PwC-Vermerk vom Januar 2013 erweist, bereits im Dezember 2009 Kenntnis von der „Schönrech-nung“ des Projekts über 891 Mio. € hatten. Auf keinen Fall hätten sie sich, wie insbesondere der Bericht der Wirtschaftswoche vom 18.03.2013 erweist, ihr Stimmverhalten beim Beschluss vom 5.03.2013 en bloc - und entgegen den zuvor gestellten Forderungen – dem politischen Verlangen beugen dürfen, das in keiner Weise am Unternehmenswohl orientiert war. c) Der Aufsichtsratsvorsitzende Felcht und Aufsichtsratsmitglied Döring haben nach dem Bericht der Wirtschaftswoche „Anruf beim Minister“ vom 18.03.2013 maßgeblich darauf eingewirkt, dass Staatssekretär Heitzer seine bekannt gewordene ablehnende Haltung zum Weiterbau-Beschluss von Stuttgart 21 durch unmittelbare „Regelung“ seines Ministers aufgab und sich dessen Druck beugte, so dass der Aufsichtsratsbeschluss vom 5. März 2013 gesetzwidrig nicht eigenverantwortlich, sondern durch politische Unterwerfung der Aufsichtsräte zustande kam. 3. Abschließend werden einige staatsanwaltliche Ermittlungen aufgezählt, die nach Lage der Dinge beispielhaft für geboten erachtet werden: (1) Beiziehung der ungeschwärzten Vermerke des Kanzleramts zur Klärung der Frage, ob die Staatssekretäre der Bundesregierung – wie es der Vermerk vom 9.01.2013, Seite 1 letzter Absatz indiziert – ihr Abstimmungsverhalten nach der Forderung ihrer Vorgesetzten richten mussten oder im Abstimmungsverhalten unabhängig allein dem Unternehmenswohl folgen durften. (2) Vernehmung von Staatssekretär Dr. Bernhard Beus, Krumme Str. 61, 10627 Berlin, der an der Abstimmung vom 5.03.2013 im Aufsichtsrat der DB AG wegen „gesundheitlicher Probleme“ nicht teilnahm, zu dieser Frage und zu weiteren Fragen, insbesondere ob die im Februar 2013 von der Kanzlerin , den Bundesministern Schäuble, Ramsauer und Unionsfraktionschef Volker Kauder über zahlreiche Medien vertretene Entscheidung, Stuttgart 21 müsse unbedingt weitergebaut werden, „die Bundesvertreter im Aufsichtsrat hätten sich auf diese Linie verständigt“ (Bericht Reuters vom 21.02.2013) damals den Tatsachen einer eigenverantwortlichen Entscheidung oder einer aktienrechtlich nicht zulässigen Weisung entsprach, zumal die im Fragenkatalog der Staatssekretäre vom 21.12.2012 und im Dossier des BMVBS für den Workshop vom 5.02.2013 enthaltenen Aussagen ganz anders lauten. (3) Vernehmung des Arbeitnehmervertreters Mario Reiß ( GdL), Bergstr. 5, 04860 Sütlitz, zum Verlauf des Workshops im Aufsichtsrat der DB AG vom 30.01.2013 (erwähnt im Kanzleramtsvermerk vom 5.02.2013, Seite 2), um feststellen zu können, welche Maßstäbe für die Erörterungen über Ausstieg oder Weiterbau des Bauprojekts Stuttgart 21 wesentlich und bei der Abstimmung vom 5.03.2013 bestimmend waren. (4) Vernehmung von Zeugen, die im Bericht der „Wirtschaftswoche“ vom 18.03.2013 unter dem Titel „Anruf beim Minister“ genannt sind, zu den Begleitumständen der vom Beschuldigten Ziffer 3 kurz vor der Aufsichtsratssitzung vom 5.03.2013 geleiteten Sitzung von Aufsichtsräten der Anteilseigner, durch die ihr Abstimmungsverhalten vom 5.03.2013 bei der Beschlussfassung des AR „geregelt“ wurde. (5) Vernehmung von Verantwortlichen der Deutschen Bahn AG und Überprüfung entsprechender Verträge mit Baufirmen, wie es sich mit der Behauptung des Konzernvorstands verhält, die Bahn hätte im Ausstiegsfalle – entgegen der gesetzlichen Vermutung des § 649 S.3 BGB von 5 % - unwahrscheinliche „30 % aus dem Restobligo“, nämlich 548 Mio. € als Schadensersatz bezahlen müssen, so dass deshalb der Ausstieg teurer gekommen wäre als der Weiterbau des Projekts Stuttgart 21. (6) Vernehmung von Verantwortlichen der DB AG und Überprüfung der einschlägigen Bahn-Unterlagen, um festzustellen, wer für die Verursachung der eingestandenermaßen selbst verschuldeten 1,1 Milliarden Euro Mehrkosten (siehe Kanzleramtsvermerke sowie Bahn-Dokument vom 10.12.2009 , ferner PwC-Vermerk vom Januar 2013 Randnr. 155 f.) innerhalb des Konzerns auf Vorstandsebene verantwortlich ist und ob der Schaden durch entsprechende Regress-zahlung ganz oder teilweise ausgeglichen werden kann, ggfs. durch eine insoweit bestehende Haftpflichtversicherung. (7) Vernehmung des Staatssekretärs Dr. Bernhard Beus, Krumme Str. 61, 10627 Berlin, und anderer Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG (auch des benannten Arbeitnehmervertreters Mario Reiß (GdL), wie benannt) zu der Frage, warum der Aufsichtsrat es unterlassen hat, das Bestehen und die Durchsetzbarkeit von Regressansprüchen gegen den Vorstand der DB AG eigenverantwortlich zu prüfen, obwohl dies nach der BGH-Rspr. geboten war (siehe oben IV Ziffer 5 b)) und obwohl bereits das BMVBS-Dossier zu prüfen verlangte, ob die Verantwortung für die Mehrkosten von Stuttgart 21 in Höhe von 1.100 Mio. € „in konkreten Personen, insbesondere Vorständen, zu verorten ist“ (siehe oben III Ziffer 9 d)). (8) Vernehmung des ehemaligen Bahn-Vorstands Stefan Garber, des Vorgängers des Beschuldigten Ziffer 2, der auf Beschluss des Aufsichtsrats der DB AG vom 9.12.2009 von seinen Aufgaben zum 1.Januar 2010 freigestellt wurde und das DB-Unternehmen im März 2010 verließ . Der Zeuge müsste das Insiderwissen haben, um zur Aufklärung der zuvor genannten Frage und dazu beitragen zu können, warum es nach dem Erstgutachten des Projektleiters Hany Azer über Projektkosten von Stuttgart 21 über 4,979 Milliarden € (siehe PwC-Gutachten Rn 153ff.) vom Herbst 2009 zu einer nur groben und erkennbar unbegründeten Berechnung von „Einsparpotentialen“ von 891 Millionen € kam, die für die im Dez. 2012 eingestandenen selbst verschuldeten Mehrkosten von 1,1 Mrd. € ursächlich waren. Die Anschrift des Zeugen lautet: Stefan Garber quattron management consulting gmbh Schaumainkai 87 60596 Frankfurt a. M. Abschließend bitte ich um die Bestätigung des Eingangs der Strafanzeige und um die Angabe des dortigen Aktenzeichens.
publish2015-07-27 21:26:19Dokumente K21-neu
Kuhn, Pofalla, Landtagswahlen, Bahnreform, Bürgerbegehren usw.kuhn-pofalla-landtagswahlen-bahnreform-buergerbegehren-usw

Liebe Freundinnen und Freunde,

irgendwann schlägt die Stunde der Wahrheit bei den großen Stuttgart 21-Lügen. Die Kostenlüge wird spätestens platzen, wenn die Mittel erschöpft sind und Rechnungen bezahlt werden müssen. Die Leistungslüge wird spätestens platzen, wenn (je) der Tiefbahnhof in Betrieb ginge und sich zeigen wird, dass er den Verkehrsbedarf nicht annähernd decken wir.

Und dann kündigte sich dieser Tage noch eine weitere Stunde der Wahrheit an. Wenn Stadt und Land in Sachen Feinstaub und Stickstoffdioxiden so kraft- und saftlos weiter machen wie bisher, drohen demnächst Strafen in Millionenhöhe, verhängt vom EuGH auf eine Anzeige der EU-Kommission wegen fortgesetzten Regelverstoßes. Nicht so schön für die grünen Spitzen in Stadt und Land.

Kuhns Dilemma: Er will der Autoindustrie und den Autofahrern, die er zu vertreten meint, nicht weh tun und Verkehrspolitik  „immer unter der Maßgabe: Wir sind eine Autostadt“ machen – schöner hätte das der ADAC in seinen schlimmsten Zeiten nicht sagen können. www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.feinstaub-in-stuttgart-kuhn-will-fahrverbote-vermeiden.26e416a7-ed6f-4ff1-99bf-c5cc7117ae81.html

Ganz schnell wurden böse Stichworte wie Fahrverbot, die Verkehrsminister Herrmann in den Mund genommen hatte, wieder aus dem Verkehr gezogen. Über so viel Ehrerbietigkeit wird sich Daimler, der gerade das Jahr des SUV (Luxusgeländewagen) ausgerufen hat, schmunzelnd freuen.

Auf der anderen Seite will Kuhn um Gotteswillen keine neue Diskussion über Stuttgart 21, obwohl dieses Projekt wohl das größte Hindernis auf dem Weg zu stadtklimatisch erträglichen Verhältnissen ist.

In der Bauphase werden Tausende zusätzliche (Diesel-)LKW-Fahren für Antransporte, z. B. der Tübbinge und Abtransport von Aushub über Stuttgarter Straßen rollen.

Die S-Bahnen und die DB sind, noch bevor das Projekt seine destruktiven Wirkungen auf den Schienenverkehr entfalten wird, so unzuverlässig, dass viele wieder aufs Auto oder auf Fernbusse umsteigen. Der Stadtbahn droht zumindest in der Bauphase ähnliches Ungemach.

Bei S21 haben weder S-Bahn noch Stadtbahn im Kernbereich Ausbaupotential. Wie will Kuhn da den Ausbau des ÖPNV zur Luftreinhaltung anbieten?

Dauerhafte Verkleinerung des HBF und Verkehrsverlagerung auf die Straße, kein Ausbaupotential der Schiene.

Baumfällungen gehen weiter

Und dann will Kuhn noch in einem demokratischen Beteiligungsprozess die Bebauung von wichtigen stadtklimatischen Ausgleichsflächen/ Rosenstein angehen.

Infos:

Über diesen Zusammenhang der Feinstaubdebatte zu Stuttgart 21 schweigt sich mit dem OB der gesamte Mainstream, einschließlich Grüne und leider auch der Umweltverbände beredt aus. Man kann ja vom „Baufortschritt“ so beeindruckt sein, dass man das Projekt für nicht mehr verhinderbar hält. Aber ist das ein Grund von den Wirkungen dieses Eingriffs, gegen den alle anderen Effekte und Maßnahmen Nasenwasser sind, zu schweigen?

So weiter mit den Bürgerbegehren!

Demokratisch, mit mehreren Infoveranstaltungen war die Kampagne zum dritten und vierten Bürgerbegehren gegen S21 gestartet worden und ebenso wurden die weiteren Schritte nach der Abweisung durch den Gemeinderat beraten: am 20. Juli in einer gut besuchten Versammlung im Forum 3.

Auch ohne förmliche Abstimmung gab es großes Einvernehmen, dass beim 3. Bürgerbegehren ein von Bündnissprecher von Loeper schon vorbereiteter Eilantrag („Antrag auf vorläufige gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Storno 21“) gestellt werden soll. So geschehen noch am selben Abend durch Sabine Schmidt und Peter Conradi, anwaltlich vertreten von Eisenhart von Loeper). Ein Vorgriff auf das Hauptsacheverfahren, der den Gemeinderat zur umgehenden Einleitung eines Bürgerentscheids zwingen könnte, ist nicht zu erwarten. Vor einer Vertragskündigung wäre die Stadt auch noch aufgefordert, die „mildere Variante“ einer Vertragsanpassung zu verfolgen, z.B. indem sie eine Neuverhandlung des Finanzierungsvertrags anstrebt, die eine städtische Beteiligung der an Mehrkosten definitiv ausschließt.

s. www.stuttgarter-nachrichten.de/stuttgart21

Beim vierten Bürgerbegehren soll zunächst nochmal inhaltlich Druck gemacht werden. Das Angebot von SPD und Grünen im Gemeinderat, noch einmal zur Leistungsfähigkeit öffentlich zu debattieren, soll aufgegriffen werden. Erwogen wurde auch, die Stadt aufzufordern, die Kosten des Rechtsgutachtens Prof. Kirchberg wegen zahlreicher fachlicher Mängel und Einseitigkeiten nicht zu tragen. Der hier schwierigere Weg über einen Eilantrag soll von einer Berliner Kanzlei geprüft werden. Dass es beim vierten Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid kommen würde ist nahezu ausgeschlossen, denn ein Projekt, dessen mangelnde Leistungsfähigkeit festgestellt worden wäre, kann nur noch beendet werden. Dazu bräuchten die Bürger nicht mehr befragt werden.

Wenn es dennoch je zu einem Bürgerentscheid in dieser Phase des Projekts kommen sollte, war mehrheitlich klar: nie mehr zu den betrügerischen Bedingungen des Volksentscheids! Oder anders rum: nur auf der Basis gesicherter Fakten. Erst muss man sich um die Wahrheit bemühen, Herr Kuhn und Herr Kretschmann, dann kommt die Frage der Mehrheit!

Antwort auf Anfrage der Bundestags-LINKEn zu Gleisneigung und wegrollende Züge

Bestätigungen und Verharmlosungen

Wieder wird in einem wichtigen Punkt die Kritik der S21-Bewegten weitgehend bestätigt. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Sabine Leidig und Fraktion. Bestätigt wird eine erhebliche – in dieser Form bislang nicht dokumentierte – Anzahl von Wegrollvorgängen am Kölner HBF. Eingeräumt wird auch, dass das Wegrollen bereits bei geringer Gleisneigung stattfindet und dass letztlich oder „theoretisch“ eine horizontale Gleislage Wegrollvorgänge verhindert.

Das alles hindert jedoch die Bundesregierung nicht, erneut die Risiken der sechsfach über der Norm liegende Gleisneigung des Stuttgarter Tiefbahnhofs zu bagatellisieren.

s. http://sabine-leidig.de/index.php/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/234-wegroll (mit Verweis auf Text der Anfrage). Und Winnie Wolf dazu in der aktuellen kontext- Ausgabe: www.kontextwochenzeitung.de/politik/225/wegrollende-zuege-3034.html

Zu diskutieren I: Landtagswahlen und Stuttgart 21

Mehr oder weniger eiserne Grundsätze der Bürgerbewegung waren immer: Abstand halten zu politischen Parteien, sich nicht instrumentalisieren lassen, daher z. B. keine Parteienvertreter und -werbung auf den Bühnen der Bewegung, besonders vor Wahlen. Und wenn Parteiendiskussion, dann Äquidistanz, gleicher Abstand zu den für die Bewegung relevanten Grünen und LINKEn. Inzwischen kann man ganz unpolemisch feststellen, dass die Grünen (bei vielen persönlichen Ausnahmen, denen damit nicht auf die Füße getreten werden soll) die Seite gewechselt haben. Sie sind zur Projektpartei geworden.

Ganz leidenschaftslos ist also zu konstatieren: die LINKE ist die einzige Partei mit Chance in den Landtag einzuziehen, die sich klar gegen S21 positioniert und sich dafür einzusetzen verspricht, das Projekt zu stoppen. Ist so. Das hat die LINKE Kreismitgliederversammlung noch einmal unterstrichen, indem sie Bernd Riexinger, Bundesvorsitzender der LINKEn und bekennender S21-Gegner und vor allem den weiter parteilosen Hannes Rockenbauch, eines der Gesichter des Protests gegen S21, als Kandidaten in den Wahlkreisen  I und IV (dort auch die prominente S21-Gegenerin Ursel Beck als Ersatzkandidatin) aufstellte: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.landtagswahl-linke-kueren-kandidaten-in-der-stadt.3f5d6287-3d7c-4d21-aaa0-dfda20e199b7.html

Preisfrage also: Wie verhält sich die Bürgerbewegung zu diesen Kandidaturen? Unterstützt sie sie offen oder zurückhaltend? Oder bleibt sie bei ihrem Kurs der parteipolitischen Abstinenz und des Raushaltens?

Wie auch immer: unstrittig dürfte sein: die S21-Kritik braucht eine laute Stimme im Landtag und die Bürgerbewegung braucht Anlaufstellen und Unterstützung auch landespolitisch – so wie sie es auf kommunaler und Bundesebene (dort auch bei den Grünen) gibt.

Zu diskutieren II: Bahnreform II – wie?

Die DB AG, vor 21 Jahren im Zuge der Bahnreform in eine Aktiengesellschaft überführt, die der Gewinnerzielung verpflichtet ist und den staatlichen Einfluss trotz 100% Aktienbesitz des Bundes stark einschränkt, steht womöglich vor einer großen, zweiten Bahnreform. Gut so. Denn das Ergebnis des bisherigen Konstrukts ist verheerend: Einfluss auf die bundeseigene Bahn im Sinne des Gemeinwohls und der öffentlichen Daseinsvorsorge – völlige Fehlanzeige. Stattdessen nutzt die Politik ihren Einfluss, die Bahn zur Ausplünderung an Immobilien und Baufirmen freizugeben  und sie verkehrspolitisch dem Auto unterzuordnen – und schillernde Politiker wie den Lobbyisten Pofalla strategisch unterzubringen: www.golem.de/news/deutsche-bahn-pofalla-soll-vorstand-fuer-datenschutz-werden-1507-115267.html. Sinnbild und Krönung dieser selbstverschuldeten Misere ist Stuttgart 21.

Als Ausweg bietet nun die Monopolkommission die konsequente Fortsetzung des Wegs in die Privatisierung, zumindest des Verkehrs auf der Schiene und weitere Verkäufe an: www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bahn-monopolkommission-fordert-zerschlagung-a-1044789.html.

Der Weg nach vorn zu einem gemeinwohlorientierten und intergierten Bundesunternehmen, dass sich konsequent für den Ausbau des Schienenverkehrs in der Fläche einsetzt und die Bahn als Schlüssel für eine ökologische Wende in der Verkehrspolitik einsetzt,  scheint verbaut. Eine Solidarisierung mit der DB AG, die sich gegen ihre Zerschlagung wehrt oder mit der Bahngewerkschaft EVG, die zu Recht um Arbeitsplätze fürchtet ist nach allem schwer vorstellbar.

Preisfrage hier also: welche Bahnpolitik wir wollen, haben wir zuletzt auf der Kopfmachen-Konferenz mit dem Stuttgarter Bahnmanifest www.bahn-fuer-alle.de/pages/kopf-machen-2014/stuttgarter-bahn-manifest.php deutlich gemacht. Offen ist aber die Frage, in welcher Organisationsform der Bahn wir zu diesen Zielen kommen können.

Mal nachgerechnet: Nüchternes zum „Baufortschritt“ von Dieter Haller, GgS21 Jeden Monat 1000 Meter? 

…so – mit Ausrufezeichen-  der Titel eines Interviews in dem Projektmagazin Bezug (Juni 15) mit Manfred Leger. Leger dort (Seite 18): Monat für Monat graben unsere Teams sowohl bei Stuttgart 21 als auch auf der Neubaustrecke an die 1000m Tunnel. 

Auf ihrer Internetseite  bahnprojekt-stuttgart-ulm.de   meldet die Bahn  einmal pro Woche

Vortriebszahlen. Für den Vortrieb der s21-Tunnel insgesamt meldet die Bahn: 

( %-  und Monatszahlen /D. Haller)

4533 m von 59090m  (4.5.)     = 7,67%           = 974 m im April 15

5523 m von 59090m  (1.6.)     = 9,35%           = 990 m im Mai 15

6287 m von 59090m  (29.6.)   = 10,64%         = 764 m im Juni 15

6432m                        (6.7.)        = 145m in 1 Woche

6558m                        (13.7.)       = 126m in 1 Woche

6757m                        (20.7.)       = 199m in 1 Woche 

Im Juni war der Tunnelvortrieb mit 764m also deutlich geringer als 1000m. In den ersten 3 Juliwochen bestätigt sich das. Das liegt vor allem am geringeren Vortrieb der TBM im Fildertunnel. Dort hat die TBM im Mai im Durchschnitt 134m pro Woche gebohrt. Im Juni dann im Durchschnitt 91m pro Woche. Im Juli nun in 1 Woche: 74m (6.7.)     46m (13.7.)     93m (20.7.) 

Kefer sagte bei der Anhörung des Verkehrsausschusses in Berlin zum Fertigstellungstermin 2021: "Das klappt, wenn wir pro Monat in Stuttgart einen Kilometer Tunnel bauen" (StZ 6.5.)

Der Rohbau werde 2019 fertig (StN 7.5.).

Das Geschäftsmodell der Krisengewinner von Großprojekten

Wie man trotz Verzögerungen, Krisen und Kostenexplosionen von Großprojekten seinen Reibach machen kann, zeigt die holländische Technikausstattungsfirma imtech, die auch bei Stuttgart 21 (Ausstattung Technikgebäude) engagiert ist.

In einem guten Stück investigativem Journalismus zeigt das Rechercheteam der ZEIT (Christian Fuchs, Stephan Lebert und Daniel Müller), wie Firmen, hier die Fa. Imtech beim Berliner Großflughafen BER, geradezu ein Geschäftsmodell entwickeln, wie man an der Dauerkrise eines Projekts bestens verdienen kann: www.zeit.de/2015/29/imtech-flughafen-berlin-ber-verzoegerung

Imtech bei Stuttgart 21: http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/auf-der-baustelle/firmen/firma/imtech-deutschland-gmbh-co-kg//ansicht/detail/

Interessant! Nachahmenswert? Anonymer Briefkasten

Für alle, die was wissen, das sie nicht länger für sich behalten wollen, bietet DIE ZEIT einen anonymen Briefkasten an. Wie das funktioniert, hier: www.zeit.de/briefkasten/index.html

Sehenswert

Brigitte  Dahlbender auf der Montagsdemo zu den Montagsdemos

Die langjährige Landesvorsitzende des BUND, SPD-Gemeinderätin in Ulm und zusammen mit Hannes Rockenbauch bis zur Volksabstimmung Sprecherin des Aktionsbündnisses sprach auf der letzten Montagsdemo, lobte den Widerstand und vieles was er erreicht habe, die Montagsdemos und ihr Durchhaltevermögen, ermunterte weiter zu machen und bot ihre Kooperation in der Auseinandersetzung mit Stuttgart 21 an (ab 1.40 und besonders ab 11.15):

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Y4OeGilSXoo 

publish2015-07-25 15:56:11K21-neu newS21letter
Drittes Stuttgarter Bürgerbegehren im Eilantrag bei Gerichtdrittes-stuttgarter-buergerbegehren-im-eilantrag-bei-gericht
Gegen den jüngsten Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats, keinen Bürgerentscheid zu S 21 zuzulassen, gehen die Stuttgart- 21 GegnerInnen jetzt mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht vor (Anlage). Nach einer beschämenden Debatte, in der sich die Gemeinderatsmehrheit teils mit der Stimme des OB der inhaltlichen Diskussion entzog, den Vertretern des Bürgerbegehrens ein Redemöglichkeit verweigerten, Hannes Rockenbauch verwehrten, Folien zu seinem Beitrag zu zeigen, wird der Konflikt um die Kündbarkeit der S21 –Verträge, nun die Gerichte beschäftigen. Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist also juristisch weiter hart umkämpft. Allein schon die strittige Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann S 21 bereits  nächstes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig durch die Feststellung nichtiger Verträge den Boden entziehen. Nun kommt „auf die Schnelle“ ein Eilantrag der S 21-Gegner im Aktionsbündnis hinzu, der jetzt schon die Deutsche Bahn AG in Bedrängnis bringen soll. Dr. Eisenhart von Loeper,  Bündnissprecher und Rechtsanwalt, macht das Geständnis der Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer gerichtlich geltend. Sie hätten urkundlich bestätigt, ihnen bekannte milliardenschwere Mehrkosten des Projekts seit 2009 verschwiegen zu haben. Daher müsse die Bahn wegen „weggefallener Geschäftsgrundlage“ für alle Mehrkosten haftbar sein. Darauf gestützt hat von Loeper gestern im Auftrag von Peter Conradi und Sabine Schmidt, Vertrauensmann bzw. Unterstützerin des 3. Bürgerbegehrens, beim  Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung beantragt, die Zulässigkeit des „Storno 21“- Bürgerbegehrens vorläufig gerichtlich feststellen zu lassen. Allerdings können einstweilige gerichtliche Anordnungen nur bei ganz eindeutiger Rechtslage erlassen werden, so Anwalt von Loeper. „Rüdiger Grube und Volker Kefer haben der Öffentlichkeit  jahrelang Milliarden Mehrkosten von S 21 verschwiegen und unser Vertrauen gebrochen, das haben wir schwarz auf weiß“, so Peter Conradi. Sein Anwalt von Loeper ist überzeugt, dass dies ein Kündigungsrecht aller Projektpartner, also auch der Stadt Stuttgart, begründet. Diese Konsequenz sei im Zuge einer Hauptsache-Klage, aber eher nicht in einem Eilverfahren zu erwarten. Doch das Gericht könne feststellen, dass generell der verantwortliche Bauträger und nicht sein „Opfer“, der Zuschussgeber, für nicht vorgesehene, verschwiegene Mehrkosten hafte. Darauf müsse es jetzt ankommen, so von Loeper. Es sei unerträglich, dass die Verantwortlichen bisherige und weitere Kostenexplosionen zulasten des Steuerzahlers nach dem Motto „Augen zu und durch“ ignorierten, so der Bündnissprecher. Sabine Schmidt, neben Peter Conradi weitere Prozesspartei und seit fünf Jahren im Orga-Team der Mahnwache engagiert, findet es „empörend“, dass die Stadt und ihr Gemeinderat Bürgerbegehren „formal austricksen wollen“, so wegen Nicht-Einhaltung einer Sechs-Wochen-Frist. Die eigentlichen Streitfragen würden dann wegen „Verfristung“ gar nicht zu entscheiden sein. Von Loeper hält diese durch den Gegenanwalt eingebrachte Position der Stadt für rechtlich nicht haltbar und politisch kleinkariert, schließlich gehe es hier um Zukunftsfragen dieser Stadt.   Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper  0174 5912495 oder 07452-3545   Eilantrag im Wortlaut
publish2015-07-22 10:49:10Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Augen auf, Gemeinderat!augen-auf-gemeinderat
Trotz einer Verwaltungsausschusssitzung, in der sich wieder die Mehrheit des Gemeinderats nach der Devise „Augen zu und durch“ jeder sachlichen Diskussion entzog und die Bürgerbegehren abwies, appelliert das Aktionsbündnis an die morgen tagenden Gemeinderäte, sich endlich auf die immer erdrückendere Faktenlage über Kostenentwicklung und Leistungsfähigkeit des Projekts einzulassen. Dies hat die Befürwortermehrheit, inzwischen verstärkt durch die Grünen, in der heutigen Sitzung des Verwaltungsausschuss verweigert, indem von Kuhn und Gemeinderatsmehrheit unisono schon eingangs versucht wurde, die Debatte auf die rein rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren zu verengen. Und dies unter Berufung auf ein offensichtlich auch inhaltlich bestelltes Gutachten von Prof. Kirchberg, der auch schon im Auftrag von OB Schuster zwei Bürgerbegehren mit rechtlichen Finessen ausgebremst hatte. Kirchberg hatte offensichtlich nicht verstanden, dass Storno 21 (Untertitel „Bürgerbegehren gegen Bahnbetrug“) das Kündigungsrecht wesentlich aus dem Vertrauensbruch der Bahn ableitete, die bei Vertragsabschluss die schon bekannten Kostensteigerungen unterschlagen hatte. Nach allem was über zu eng bemessene Bahnsteige (Personenstromanalyse) und aufgedeckte Manipulationen des Stresstests bekannt geworden ist, weiter zu behaupten, es gebe keine neuen Erkenntnisse über Leistungsrückbau, zeugt von der großer Ahnungslosigkeit des Gutachters in der Sache. Immerhin schien bei einigen der Gemeinderäte doch noch Restzweifel an der Sinnhaftigkeit des Ganzen zu bestehen. Vielleicht haben sie auch jüngste Hiobsmeldungen über fehlerhafte (manipulierte?) Lärmgutachten der DB verunsichert. Jedenfalls unterstützte die Hälfte der Ausschussmitglieder (Grüne, FDP, AfD) den Antrag der SÖS-LINKE-PluS – Fraktion, Vertreter der beiden Bürgerbegehren in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli zu Wort kommen zu lassen. Ausgerechnet der grüne OB, der im Wahlkampf noch wortreich den Leistungsrückbau beklagt hatte und sich als Protagonist von Bürgerbeteiligung inszeniert, hat offenkundig umgeflaggt und mit seiner entscheidenden Stimme verhindert, dass Vertreter von jeweils 20 000 BürgerInnen zu ihrem Anliegen zu Wort kommen. Angesichts dieses knappen Stimmenverhältnisses und der noch offenen Beschlussfassung der grünen Gemeinderatsfraktion, hofft das Aktionsbündnis, dass im Gemeinderat doch noch eine Auseinandersetzung in der Sache möglich ist – mit den Vertretern der Bürgerbegehren und vor einer Beschlussfassung über die Bürgerbegehren.   Kontakt: Werner Sauerborn 0171 320 980 1
publish2015-07-01 15:28:34Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Sternstein, Tatort und Kuhn, Bürgerbegehren im Gemeinderatsternstein-tatort-und-kuhn-buergerbegehren-im-gemeinderat
Liebe Freundinnen und Freunde, es gibt Urteile, die formal eine Niederlage, in der Sache aber eigentlich ein Erfolg sind, wie das Urteil des VGH zum 2. Bürgerbegehren, dass die Möglichkeiten der Berufung beim Bundesverwaltungsgericht und damit die Chance einer grundsätzlichen Klärung der Vereinbarkeit der Mischfinanzierung von S21 mit dem Grundgesetzt eröffnet. Wie ist es mit dem Freispruch Wolfgang Sternsteins durch das Landgericht Stuttgart wenige Stunden vor Beginn der 276. Montagsdemo? Wenn ein beharrlichen Gegner von S21 und prominenter Protagonisten des zivilen Ungehorsams vom Vorwurf der nötigenden Sitzblockade, so das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart, freigesprochen wird, dann ist das eine überraschende, auch moralische Neubewertung des zivilen Widerstands gegen ein absurdes Projekt. Aber was ist es noch? Hier zunächst Anmerkungen von Eisenhart von Loeper, dem Anwalt Sternsteins, der die mündliche Begründung des Freispruchs durch den Vorsitzenden Richter Skujat einordnet: „Die Strafvorschrift der Nötigung setzt voraus, dass „rechtswidrige Gewalt“ ausgeübt wird, die aber nur dann (nach Absatz 2 der Vorschrift) „rechtswidrig“ ist, wenn sie „zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist“. Das Gericht hatte zur Prüfung dieser Frage etliche Polizeibeamte und natürlich Wolfgang Sternstein zum Ablauf der Sitzblockaden genau befragt und hat den Freispruch darauf gestützt, dass das Tatverhalten nicht „verwerflich“ einzustufen sei. Dabei spielten die Motive des Angeklagten, seine Biografie und die Missstände, gegen die er sich auflehnt“ (s. hierzu die bemerkenswerte Rede Sternsteins vor Gericht/Anlage), „eine wesentliche Rolle, ebenso – fußend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2011 -  die näheren Umstände der Sitzblockaden, deren Dauer und Ausgestaltung an einem symbolträchtigen Ort, das Wie des Ablaufs ebenso wie die Tatsache etwa, dass nach dem Einschreiten der Polizei am selben Tag nicht weitergemacht wurde. Die Strafkammer ist damit nicht der von Wolfgang Sternstein eindringlich kritisierten sog. Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshof gefolgt, nach der die Verwerflichkeit indiziert wird aus der angewendeten „Gewalt“, sondern sie hat  den unbestimmten  Begriff der Verwerflichkeit – wie das Bundesverfassungsgericht – im Sinne der höherrangigen Verfassungsnorm des Versammlungsrechts nach Artikel 8 Grundgesetz ausgelegt und dabei der kommunikativen Botschaft der Blockierenden im Interesse der Lebendigkeit der Demokratie hohe Bedeutung beigemessen. Das Gericht hat zugleich betont, dass dies kein Freibrief für Sitzblockaden sei. Als verwerflich gilt nur, was „sozialwidrig“ ist. Das Verständnis darüber ist im Wandel. Der Richter hat selbst die „schwammige Vorschrift“ kritisiert, die weder für die Polizei noch für die Demonstranten Rechtssicherheit schaffe und wie hier erst vier Jahre nach dem Vorgang Klarheit schaffe, ob ein strafbares Verhalten vorlag oder nicht. Dabei sei allerdings auch von der Polizei übersehen worden, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu beachten sei. Bei Kenntnis dessen hätte die Polizei, so der Vorsitzende Richter, die Versammlung auflösen können. Bei Verstoß dagegen hätten dann Sanktionen nach dem Versammlungsgesetz einschließlich strafrechtlicher Maßnahmen ergriffen werden können. Nicht auszuschließen ist also, dass der Konflikt dann auf solcher Ebene neu – und dann ggfs. ohne Freispruch – neu entbrennt.“ Die von Wolfgang Sternstein gewünschte Richtervorlage an das BVerfG wegen Verfassungsverstoßes des Nötigungsparagrafen in der BGH-Auslegung durch die Zweite-Reihe-Rechtsprechung hat das Gericht nicht aufgegriffen, weil das BVerfG zuletzt 2011 „austariert“ habe, wie die Vorschrift auszulegen sei und die Chance für eine nochmalige Korrektur deshalb gering sei. Das eine Ziel des Verfahrens, die Spielräume für zivilen Ungehorsam perspektivisch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erweitern, ist also erstmal nicht erreicht. Allerdings ist ein Berufungsfall geschaffen, der hoffentlich Vorbild für andere Fälle sein wird. Das zweite Anliegen des Verfahrens war, einen  „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB) – der dem zivilen Ungehorsam gegen schweres Unrecht nahe kommt“ (v. Loeper) feststellen zu lassen, in dem die Blockaden Sternsteins in Verhältnis zu dem Unrecht gestellt werden, die das Projekt Stuttgart 21 darstellt. Hierzu hatte Eisenhart von Loeper vier ausführliche Beweisanträge gestellt und in diesem Zusammenhang die Ladung von Herrn Grube und Frau Merkel gefordert. Die Lawine, die damit losgetreten worden wäre, umging das Gericht quasi durch Sternsteins Freispruch. Es bleibt also insoweit dabei: die Justiz kreist um den heißen Brei, schiebt die Verantwortung von hü nach hott und traut sich nicht ran an die Schlüsselfragen von Stuttgart 21. In diese Hütchenspielerei passt auch das neuerliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum inzwischen abgerissenen Haus Sängerstraße. Irreführend erweckt die Bahn den Eindruck, alles sei in Butter, obwohl die Verhandlung der wirklich heißen Eisen noch aussteht: „Wir freuen uns, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse höchstrichterlich bestätigt wurde“, sagte Peter Sturm, Geschäftsführer der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH zu dem Beschluss (AZ: BVerwG 3 B 5.15). Das ist irreführend.

Kuhn angefressen

Stuttgart ist Tatort von Stuttgart 21 Kerpen ist Michael Schumacher, Dresden wird immer mehr Pegida-Stadt und Stuttgart ist inzwischen Stuttgart 21 – die Stadt, die ihr Gesicht verliert und zum Tatort von Deutschlands dümmsten Großprojekt wird. Ein solcher Reputationsschaden muss jeden OB und eigentlich alle Verantwortlichen von IHK bis Gewerkschaftsspitzen elektrisieren. Was macht Kuhn? Er versucht Stuttgart 21 den Makel des Korrupten zu nehmen: S21 sei „keine Wiese für Heuschrecken .. der Eindruck, dass finanzstarke und korrupte Investoren in Stuttgart den Immobilienmarkt bestimmen“, sei falsch. www.stuttgart.de/item/show/273273/1/9/568783?plist=homepage Stimmt: Die große Korruption, die von vielen Kriminologen und Mafiaexperten längst mit Stuttgart 21 verbunden wird, ist (noch) nicht belegt. Bisher ist keiner beim Rüberschieben von Schmiergeld erwischt worden. Der Betrug läuft hier anders: Tief verfilzte politische und ökonomische Interessen haben es bisher geschafft, ein völlig absurdes Projekt mit Manipulationen und handfesten Lügen über die rechtliche, parlamentarische und mediale Hürden zu hieven, eine Volksabstimmung auf erstunkener und erlogener Geschäftsgrundlage inbegriffen. Dieser Eindruck von Lug und Trug dürfte der Grund für Niki Stein gewesen sein, seinen brillanten Krimi vor der Stuttgart 21-Kulisse zu inszenieren. Wer der Rufschädigung der Stadt entgegen wirken will, sollte sich mit ihren Gründen befassen statt das Projekt reinzuwaschen und Flausen von Bürgerbeteiligung zu verbreiten. Zu Kuhns Tatort Kritik: ·        PM des Aktionsbündnisses ·        Tom Adler zu Kuhns Tatort-Kritik ·        Walter Sittler in SWR am Morgen danach ·       StZ vom 22. Juni: Fritz Kuhn wehrt sich gegen Krimi-Plott Wer  den Tatort verpasst hat, kann ihn in der ARD-Mediathek (wegen Jugendschutz nur zw. 20 Uhr und 6 Uhr abrufbar) anschauen.

Musikalisches, Informatives und Aktives …

Infotisch transparente Bahnpreise Freitag, 26. Juni, ab 16 Uhr Bahnhofshalle (Nische; ehem. Durchgang Gleis 13/14) Mit der BahnCard 25, zu ergattern in Nutella-Gläsern, zu fünft für 44,25 EUR mit der DB (egal wie) an die Ostsee oder Nordsee fahren? Mit dieser Billigheimerstrategie versucht die Bahn aus ihrer selbst verschuldeten Defensive gegenüber den Fernbussen rauszukommen und ruiniert damit zunehmend Transparenz und Verlässlichkeit ihres Preissystems. Nie kann man sich sicher sein, ein günstiges Ticket zu erstehen. Schnäppchenjäger mit viel Zeit für Surfen im Netz finden immer noch ein besseres, auch wenn es nur für ein paar Stunden zu haben ist. Siehe hierzu auch WISO-Beitrag von 2014: www.youtube.com/watch?v=5s9ERePAvWU. Nähere Infos und Beispiele zu erfragen bei Andreas Kegreiß  AndiKeg@aol.com Siehe auch: www.bei-abriss-aufstand.de/2015/06/24/informations-aktion-absurde-fahrpreise-der-deutschen-bahn/ FRÜHSTÜCK gegen Stuttgart 21 am Sonntag, 28. Juni 2015, 11 bis 13 Uhr, Ecke Nordbahnhofstraße/Otto-Umfrid-Straße Das Nordbahnhofviertel ist extrem von Stuttgart 21 betroffen - sowohl beim Bau als auch nach seiner Fertigstellung: • Zerstörung des Rosensteinparks • Belastungen durch die zentrale Baulogistik • Immobilienspekulation-Mieten explodieren Eisenbahnerwohnungen zum dritten Mal weiterverkauft. Diesmal von der Südewo an die Deutsche Annington. Bahn hält sich nicht an Planfeststellungen. Viele Gründe für Protest von allen, nicht nur der unmittelbar Betroffenen! s. a.: http://www.parkschuetzer.de/assets/statements_neu/000/183/410/original/Fruehstueck2.pdf Knapp: Winter statt Stopper neuer (Co-)Fraktionsvorsitzender der Gemeinderatsgrünen Während Jochen Stopper, wie übrigens auch Werner Wölfle und zeitweise Peter Pätzold zu ihren besseren Zeiten Mitglieder des Aktionsbündnisses waren, ist der neu gewählte Andreas Winter bei S21 ein unbeschriebenes Blatt. Was nichts heißen muss!? Timo Kabel 483 Photos von Widerständigen In einer Ausstellung zum Kirchentag hat Timo Kabel diese Portraitphotos vorgestellt: Köpfe für den Kopfbahnhof Timo, mach weiter (und all die anderen Photographen), wir sind noch viel mehr! Meinungsmache der IHK – wie bei Stuttgart 21 Kakteen protestieren gegen TTIP Werbung in IHK-Mitgliederzeitung „Nicht zum ersten Mal hat sich ein offizieller Vertreter der IHK in der Mitgliederzeitschrift „Magazin Wirtschaft“ zu wirtschaftspolitischen Positionen in eindeutiger, meinungsbildender Art und Weise geäußert – ohne die Auffassung andersdenkender IHK-Mitglieder zu berücksichtigen oder nur zu nennen. Mittlerweile sind sich die Autoren nicht einmal mehr zu schade, Kritiker dabei herabzusetzen. „Seit Monaten dürfen wir beobachten, wie das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) zum Blitzableiter gesellschaftlicher Ängste und Frustrationen wird.“ So und ähnlich geht der Geschäftsführer International, Tassilo Zywietz, in seinem Editorial der aktuellen Juni-Ausgabe des IHK-Mitgliedermagazins „Magazin Wirtschaft“ zur Sache – ohne ein einziges Sachargument für TTiP anzuführen. Seiner Meinung nach sind die Argumente der Gegner nur „Parolen“, die aus der „Mottenkiste“ geholt werden, weiter unterstellt er allen Gegnern „Antiamerikanismus“ als Grund für ihre Ablehnung. Damit meint er folglich Menschen des gesellschaftlichen Lebens wie den EKD-Ratsvorsitzenden, Bedford-Strohm, der sich noch letzte Woche auf dem Kirchentag in Stuttgart gegen TTIP positioniert hatte, genauso wie Unternehmer, beispielsweise den BVMW-Präsidenten Mario Ohoven, der sich als Sprecher seines Verbandes vehement gegen die in TTIP vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren äußert, sowie viele der eigenen IHK-Mitglieder, die ebenfalls dem transatlantischen Handelsabkommen – zumindest in vielen Teilen – kritisch gegenüberstehen. Das Mitgliedermagazin ist nach eigener Bezeichnung als Service-Organ für die rund 160.000 Mitglieder der IHK Region Stuttgart gedacht. Es stellt sich nun für viele dieser Mitglieder die Frage, wie sich ihre Zwangsmitgliedschaft und die dafür gezahlten Beiträge verträgt mit einem Magazin, das nur für einen (sehr mächtigen) Teil der Unternehmer spricht und alle mit einer davon abweichenden Meinung respektlos herabwürdigt. Hier wiederholt sich in gewisser Weise wie bei Stuttgart 21 die Meinungsmache für eine Sache, die bekanntermaßen ja vom Verwaltungsgericht Stuttgart gestoppt wurde! Bei TTIP ist mittlerweile der Diskurs – erst angestoßen durch das Bekanntwerden einiger Verhandlungspositionen – schon wesentlich weiter, als Herr Zywietz das zulassen möchte. Mit wehenden Fahnen vertritt er daher eine Meinung, die sich für eine öffentliche Körperschaft, in der die Mitglieder zwangsverpflichtet sind, in Inhalt und Form nicht geziemt.“ (aus Kakteen Info) Rückfragen an: Martina Ueberschaar 0172 6205937 Bernd Carle 07152 41666 Thomas Albrecht 0163 7438893 Clemens Morlok 07156 490 293 Last und wirklich nicht least Der Schutzgemeinschaft Filder wurde jetzt nach langem Bemühen die "Anerkennung nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz" zugestanden. Sie hat also jetzt die Klageberechtigung als Umweltschutzverband, allerdings mit der regionalen Beschränkung auf den Filderraum. Gratulation zu belohnter Hartnäckigkeit! Sehr lesenswert http://www.zukunft-mobilitaet.net/51192/analyse/hochgeschwindigkeitszuege-wirkung-fernverkehr-wirtschaftlicher-nutzen/ > Hochgeschwindigkeitszüge zerstören das europäische Bahnnetz Der Hochgeschwindigkeitszüge werden oft als ökologische Alternative zum Luftverkehr gepriesen. Laut Internationalem Eisenbahnverband (UIC) spielt der Hochgeschwindigkeitsverkehr eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und dem Kampf gegen den Klimawandel.  Autor Martin Randelhoff, Eisenbahnwissenschaftler und Raumplaner, Studium an der TU Dresden, beschreibt theoretisch und aus praktischer Erfahrung, dass das Gegenteil der Fall ist. Der Hochgeschwindigkeitsverkehr zerstört die wertvollste Alternative zum Flugzeug; das „langsame“ Eisenbahnnetz, welches bereits seit mehreren Jahrzehnten besteht. http://www.zukunft-mobilitaet.net/51192/analyse/hochgeschwindigkeitszuege-wirkung-fernverkehr-wirtschaftlicher-nutzen/ Winnie Wolf über Zusammenhänge .. zwischen Stuttgart 21 und dem vorherrechenden Umgang mit dem GdL- Konflikt und der Griechenlandkrise (Rede auf der 275. Montagsdemo), s. Anlage SÖS-LINKE-PluS – Anträge im Gemeinderat ·       Rederecht für Vertrauenspersonen bei Debatte im Gemeinderat zu Storno21 und Leistungsrückbau durch S21 ·      Ökologische und finanziellen Risiken durch den Bau des Nesenbachdüker abwenden
publish2015-06-24 13:40:33Aktuelles K21-neu newS21letter
Getroffene Hunde bellengetroffene-hunde-bellen
Statt sich etwas dünnhäutig über eine punktuelle Überzeichnung des gestrigen Tatorts zu erregen, täte OB Kuhn besser daran, sich mit den wirklichen Ursachen für die Imageschädigung der Stadt auseinanderzusetzen, so Bündnissprecher Dr. Norbert Bongartz. Zu den existenziellen Problemen der Stadt, die ganz überwiegend mit der Fehlentwicklung Stuttgart 21 zu tun haben, aber schweigt der OB und glänzt durch Nichtstun. Wer dem Ruf Stuttgarts als Feinstaubhauptstadt entgegentreten will, kann zu Stuttgart 21, das die Feinstaubbelastung noch erheblich steigern wird, nicht schweigen. Wer die Verkleinerung des Bahnhofs unkritisch begleitet, ist mitverantwortlich für das zunehmende Verkehrschaos in der Stadt, das ihr, sicher überzeichnet, im Tatort die Charakterisierung als Drecksloch eingebracht hat. Wer nicht das geringste Interesse an der Aufklärung des Kostenbetrugs der Bahn erkennen lässt und es hinnimmt, dass die Stadt am Ende zur Zahlung riesiger Beträge erpresst werden kann, sollte sich nicht darüber erregen, dass der Ruf der Stadt bundesweit eng verbunden wird mit dem Betrugsprojekt Stuttgart 21. Wer wie OB Kuhn im Wahlkampf noch eine offensive und kritische Auseinandersetzung mit Stuttgart 21 im Rahmen der Mehrheitsverhältnisse versprochen hatte, dann aber geradezu die Seiten wechselt, kann nicht erwarten, dass ihm sein Wahlversprechen "Für Stuttgart bauen - nicht für Investoren"  noch abgenommen wird. Kontakt: Werner Sauerborn 0171 320 980 1
publish2015-06-22 14:55:25Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
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