
Zwei engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, haben Strafanzeige gegen zwei Berliner Staatsanwälte erstattet, weil sie jegliche Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue gegen die Bahn-Vorstände Rüdiger Grube, Volker Kefer verweigert haben. Auch Bahn-Aufsichtsräte, Staatssekretäre sowie Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Ex-Wirtschaftsminister Philipp Rösler scheinen gegen die Strafverfolgungsbehörden immun zu sein. Dank der frappierenden Untätigkeit der zuständigen Hauptstadt-Staatsanwälte - vorerst zumindest.
Das Kanzleramt selbst, hat inzwischen Dokumente freigeben müssen, die untermauern, wie sehr die frühere Bundesregierung 2013 mit aller Macht die gewünschten Entscheidungen des Bahn-Aufsichtsrats herbeigeführt hat. Allem zum Trotz und entgegen dem unwirtschaftlichen Weiterbau von Stuttgart 21.
Anzeigeerstatter Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen S21“ und Dieter Reicherter, selbst ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., haben Rückenwind durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs: Denn dieser erklärt staatsanwaltliche Ermittlungen bereits für geboten, wenn sich die beschuldigten „Vortäter“ auch nur möglicherweise der Straftat schuldig gemacht haben. Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper nennt das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Weiterbau-Beschlusses zu S 21 jetzt „unausweichlich“.
Das Brisante dabei: Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft hätten deshalb nicht ermittelt, weil die Angezeigten durch den Weiterbau von S 21 nicht nachweislich eine Schädigung der Bahn in Kauf genommen hätten. „Niemand kann aber das mögliche Verschulden der Tatverdächtigen ernsthaft in Zweifel ziehen, so dass jede weitere Verweigerung der Ermittlungen eine Strafvereitelung bedeuten würde“, erklärt Eisenhart von Loeper.
Dieter Reicherter, prominenter Mit-Anzeigeerstatter, hält es aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Strafrichter für „sehr ungewöhnlich“, dass die Strafverfolgungsbehörde umfangreiche Dokumente und Eingeständnisse ausgerechnet des Kanzleramts, die zusammen mit anderen Faktoren ein „erdrückendes Beweismaterial“ für eine weitere Aufklärung ergäben, völlig ignoriere.
Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat deshalb den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann um den gesetzlich gewährten Informationszugang zu allen Berichten ersucht, die zwischen der Senatsverwaltung und den ihr nachgeordneten Berliner Stafverfolgungs-behörden im Zusammenhang mit den erstatteten Strafanzeigen gewechselt wurden.
Drei Staatssekretäre der Bundesregierung aus dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsressort hatten, weil die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im bundeseigenen Besitz liegt, dort als Aufsichtsräte kraft Gesetzes weisungsunabhängig ihre Entscheidung allein am Wohl dieses Unternehmens zu orientieren. Nachdem ein Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium durchgesickert war, das die Berechnungen der Bahn zu den Ausstiegskosten von S 21 für „nicht belastbar“ erklärt und Verhandlungen mit den Projektpartnern über den Ausstieg befürwortet hatte, war das Kanzleramt darüber hochgradig alarmiert, wie dessen Dokumente belegen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich, wie die Vermerke ihrer Mitarbeiter hervorheben, nachhaltig „zu S 21 bekannt“ und ließ nun auf breiter Front vorbehaltlos und definitiv den Weiterbau des Großprojekts verkünden, als wenn der Bahn-Aufsichtsrat nichts zu entscheiden hätte. Die Staatssekretäre gerieten dadurch in ein Dilemma, das ihnen der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21 in mehreren Schreiben persönlich vor Augen geführt hatte: Wenn sie ihre Entscheidung gesetzwidrig nicht am Unternehmenswohl der Deutschen Bahn ausrichten würden, werde das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings ist vom damals maßgeblichen Ex-Kanzleramtschef bekannt, dass mit Abweichlern vom Fraktions- oder Regierungskurs nicht zimperlich umgegangen wird. In neuerer Zeit, ist auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, mit dieser Haltung aufgefallen. Pofalla hatte Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach deshalb schon einmal erklärt, er könne „seine Fresse nicht mehr sehen“. Außerdem: „Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören.“
Bekannt ist auch, dass die Bundeskanzlerin S 21 eine „übergroße Bedeutung“ beimisst und sich insoweit auf ihre grundgesetzliche Richtlinienkompetenz beruft (so noch jüngst deren Anwaltskanzlei im Prozess um die weitere Entschwärzung der Vermerke zu S 21 vor dem Verwaltungsgericht Berlin, obwohl keine Richtlinienkompetenz einen Rechtsbruch gestattet). Hätten sich die Staatssekretäre also gegen die Regierungslinie des unbedingten Weiterbaus von Stuttgart 21 gestellt, hätte sie dies voraussichtlich ihr Amt innerhalb der Regierung gekostet. Das Großprojekt Stuttgart 21 mit damals gut zwei Milliarden Kostendefizit wäre aber ohne das Einverständnis der Staatssekretäre nicht weitergebaut worden, weil sie im Aufsichtsrat eine führende Stellung inne hatten.
Ziemlich genau lässt sich inzwischen beurteilen, wie das Stimmverhalten der drei Staatssekretäre der Bundesregierung beim Beschluss über Stuttgart 21 am 5. März 2013 zustande kam:
Verkehrs-Staatssekretär Michael Odenwald hatte Gespräche mit Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (heute übrigens im Vorstand der Deutschen Bahn) zu führen. Dazu hat er laut Kanzleramt schon im Voraus eruieren wollen, ob ein Ausstieg aus S 21 politisch akzeptabel sei, was unvereinbar war mit seiner Stellung als Bahn-Aufsichtsrat. Der Wirtschafts-Staatssekretär wurde nach einem präzisen Bericht der „Wirtschaftswoche“ nach einer Krisensitzung einzelner Aufsichtsräte noch kurz vor dem Termin des Aufsichtsrats von Ex-Wirtschaftsminister Rösler „auf Linie gebracht“. Bedeutet: politisch umgedreht
Einzig der Finanz-Staatssekretär hat sich dem Dilemma zwischen drohendem Amtsentzug und Strafverfolgung durch plötzliche Krankmeldung entzogen, ohne von seinem gesetzlichen Recht auf ein schriftliches Votum Gebrauch zu machen. All diese Fakten und sehr viel mehr haben die Anzeigeerstatter der Berliner Staatsanwaltschaften vorgetragen und untermauert. Doch diese verweigern die Ermittlungen, weil angeblich „tatsachenfundierte Anhaltspunkte“ für ein Verschulden der Angezeigten fehlen würden.
In Wahrheit wussten die Staatssekretäre, nicht minder die Bahn-Vorstände und Ex-Minister, entgegen den Berliner Staatsanwälten nach monatelanger Debatte sehr genau, dass sie die Schädigung des Unternehmens Deutsche Bahn durch den unwirtschaftlichen Weiterbau von S 21 in Kauf nehmen sollten, weil es politisch „von ganz oben“ so gewollt war.
Auf der nun zur Pressekonferenz freigeschalteten Internetseite:
www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de
finden sich alle originalen Dokumente des Kanzleramtes, die Schriftwechsel zwischen den Anzeigeerstattern und den Staatsanwälten. Die Briefe an den Justizsenator von Berlin sowie weitere Hintergrund-Informationen und Links. Die Seite ist sowohl für Journalisten als auch interessierte Bürger interessant und wird in den kommenden Wochen weiter ausgebaut.
Dieser Auftaktkonferenz im November werden weitere Termine im Dezember folgen.
Ihre heutigen Gesprächspartner:
Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper
Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21
Dieter Reicherter Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D. und ehemaliger Staatsanwalt

Im April 2015 hatte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 Waiblingens Oberbürgermeister Andreas Hesky aufgefordert zu begründen, welche Gegenleistung die Bahn für den S21-Förderbeitrag der Region Stuttgart erbringe. Schon seit 2010 bezahlt die Stadt Waiblingen über die Kreisumlage (für vorerst zehn Jahre) jährlich 265.975 Euro für das Projekt „Stuttgart 21“ – ohne irgendwelche Vorteile für sie selbst. Trotzdem hat Hesky damals zugestimmt, den Beitrag des Regionalverbands von 100 auf 120 Millionen Euro zu erhöhen – und so steigt auch Waiblingens Gesamtaufwand für S21 auf insgesamt knapp 3,2 Millionen Euro.
In seiner Antwort begründete der OB diese Erhöhung mit den neuen Plänen der Bahn, über ein „Drittes Gleis“ am S-Bahnhof Flughafen die „Schwachstelle“ Filderbahnhof zu entschärfen, „weil damit der S-Bahnverkehr, das verkehrliche Rückgrat der Region, verbessert werden kann“. Tatsächlich aber wird der S-Bahnverkehr dadurch nicht verbessert, sondern nur etwas weniger verschlechtert als nach den ursprünglichen Plänen der Bahn.
Ein Gutachten der Universität Dresden im Auftrag der Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte bekanntlich ergeben, dass die ursprünglichen Pläne den S-Bahn-Verkehr stark beeinträchtigt hätten. Für die veränderte Planung aber verweigern Hesky und seine Regionalfraktion der „Freien Wähler“ nun ein solches Gutachten.
Hermann Schmid, Mitglied des Aktionsbündnisses gegen S21 aus Waiblingen, hält dies für „einen unverantwortlichen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler: Zusätzliche Gelder fließen in einen Bahnhofsbau, dessen Leistungsfähigkeit aber nicht überprüft werden soll.“
Hesky nennt den Filderbahnhof „verkehrlich mindestens so bedeutend“ wie den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof. Umso mehr erstaunt es daher, dass er ihn nicht gründlich begutachten lässt.
Der nunmehr geplante Flughafenbahnhof erweist sich, so das Aktionsbündnis, zudem als „nicht zukunftsfähig“, weil der S-Bahnverkehr sich in diesem Bereich dann nicht mehr ausbauen lässt. Dabei müsste der Verband Region Stuttgart als Träger des S-Bahnverkehrs ein besonderes Interesse daran haben, das S-Bahn-Angebot künftig noch erweitern zu können. Also bezahlen, argumentiert Schmid, „letztlich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waiblingen viel Geld dafür, dass die S-Bahn, auf die sie auch künftig dringend angewiesen sind, an ihrem Ausbau gehindert wird.“
Diesen Fragen begegnete Hesky in seiner Antwort mit der unbelegten Behauptung, die S21-Pläne brächten „Verbesserungen für den ÖPNV und die Pünktlichkeit der S-Bahn“. Konkret nennt er lediglich die neu geplanten Regio-Express-Züge zwischen Waiblingen und Böblingen, die allerdings auch ohne Stuttgart 21 möglich wären – falls ein Bedarf dafür bestünde. Auf jeden Fall aber werden sie die S-Bahn-Strecken zusätzlich beanspruchen – und damit die Pünktlichkeit der S-Bahn eher noch verschlechtern.
Gemäß dem grundgesetzlichen Verbot der „Mischfinanzierung“ darf die Region Stuttgart ein Bahnprojekt nicht pauschal mitfinanzieren, sondern nur ihre damit verbundenen Pflichtaufgaben unterstützen. Daher müssen Waiblingens OB Andreas Hesky und die Mehrheitsfraktionen des Verbands Region Stuttgart nun endlich präzise benennen, wofür die hohen – und nun noch weiter gestiegenen – finanziellen Beiträge der Region geleistet werden.
Kontakt: Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693, E-Mail: hermann.schmid@antispam.de Martin Poguntke, Telefon (0711) 76160518 E-Mail: martin.poguntke@online.de Anlage 1 - Schreiben an OB Andreas Hesky (und Region) Anlage 2 - erste Antwort von OB Hesky Anlage 3 - Rückantwort des Aktionsbündnisses an OB Hesky Anlage 4 - zweite Antwort von OB Hesky Anlage 5 - Gemeindeanteile am Projekt Stuttgart 21