5 Jahre nach der Geißler-„Schlichtung“5-jahre-nach-der-geissler-schlichtung
27Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. November 2010 trat, nach wochenlangen Gesprächen zwischen den Projektbefürwortern und -Gegnern, Heiner Geißler vor ein Millionenpublikum und verkündet als „Schlichtungsergebnis“, Stuttgart 21 solle weiter gebaut werden, allerdings mit 7 teils einschneidenden Änderungen: Stuttgart 21 PLUS. Auslöser dieser öffentlichen Großveranstaltung war der brutale, nach fünf Jahren inzwischen für rechtswidrig erklärte Polizeieinsatz vom 30. September 2010, der die Projektbefürworter in die Defensive gebracht hatte. Hannes Rockenbauch war damals Sprecher des Aktionsbündnisses und in vorderster Reihe dabei. Im Gespräch mit Dr. Eisenhart von Loeper, dem heutigen Sprecher des Aktionsbündnisses, sollen die Vorgänge und Hintergründe von damals aufgearbeitet werden und Schlussfolgerungen gezogen werden. Wie konnte die verabredeten Faktenschlichtung quasi zum Urteil eines Schlichters werden? Was ist aus den sieben Auflagen geworden, die Geißler zur Bedingung des Weiterbaus gemacht hatte? Immerhin sind die Befürworter mit diesem Stuttgart 21 PLUS im März 2011 in den Wahlkampf gezogen. Was hat S 21 Plus mit dem Stuttgart 21 zu tun, das jetzt im Bau ist? Was bedeutet es für die Legitimation des Projekts, dass so gut wie keine der Geißlerschen Auflagen erfüllt wurden? Zu einem Austausch mit Hannes Rockenbauch und Dr. Eisenhart von Loeper lädt sie die Fraktion SÖS-LINKE-PluS in Kooperation mit dem Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 herzlich ein am Freitag, den 27. November um 11h in den Raum 407 des Rathauses.   Mit freundlichen Grüßen, Hannes Rockenbauch, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Dr. Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21   [box title="Hintergrund" box_color="#A6CE39" title_color="#1F0000"] Der „Schlichterspruch“: http://www.schlichtung-s21.de/fileadmin/schlichtungs21/Redaktion/pdf/101130/2010-11-30_Schlichterspruch_Stuttgart_21_PLUS.pdf Berichterstattung vor Millionenpublikum: http://www.phoenix.de/content/phoenix/bibliothek/442240 http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts23274.html [/box]
publish2015-11-27 16:21:05K21-neu Pressemitteilungen
Strafvereitelung durch Berliner Staatsanwälte?strafvereitelung-durch-berliner-staatsanwaelte
Der unwirtschaftliche Weiterbau des Großprojekts „Stuttgart 21“ wirft lange Schatten auf das Kanzleramt und die Bahn-Verantwortlichen wegen Untreue.

Zwei engagierte Juristen und Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“, Dr. Eisenhart von Loeper und Dieter Reicherter, haben Strafanzeige gegen zwei Berliner Staatsanwälte erstattet, weil sie jegliche Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Untreue gegen die Bahn-Vorstände Rüdiger Grube, Volker Kefer verweigert haben. Auch Bahn-Aufsichtsräte, Staatssekretäre sowie Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Ex-Wirtschaftsminister Philipp Rösler scheinen gegen die Strafverfolgungsbehörden immun zu sein. Dank der frappierenden Untätigkeit der zuständigen Hauptstadt-Staatsanwälte - vorerst zumindest.

Das Kanzleramt selbst, hat inzwischen Dokumente freigeben müssen, die untermauern, wie sehr die frühere Bundesregierung 2013 mit aller Macht die gewünschten Entscheidungen des Bahn-Aufsichtsrats herbeigeführt hat. Allem zum Trotz und entgegen dem unwirtschaftlichen Weiterbau von Stuttgart 21.

Anzeigeerstatter Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen S21“ und Dieter Reicherter, selbst ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D., haben Rückenwind durch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs: Denn dieser erklärt staatsanwaltliche Ermittlungen bereits für geboten, wenn sich die beschuldigten „Vortäter“ auch nur möglicherweise der Straftat schuldig gemacht haben. Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper nennt das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen des Weiterbau-Beschlusses zu S 21 jetzt „unausweichlich“.

Das Brisante dabei: Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft hätten deshalb nicht ermittelt, weil die Angezeigten durch den Weiterbau von S 21 nicht nachweislich eine Schädigung der Bahn in Kauf genommen hätten. „Niemand kann aber das mögliche Verschulden der Tatverdächtigen ernsthaft in Zweifel ziehen, so dass jede weitere Verweigerung der Ermittlungen eine Strafvereitelung bedeuten würde“, erklärt Eisenhart von Loeper.

Dieter Reicherter, prominenter Mit-Anzeigeerstatter, hält es aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Strafrichter für „sehr ungewöhnlich“, dass die Strafverfolgungsbehörde umfangreiche Dokumente und Eingeständnisse ausgerechnet des Kanzleramts, die zusammen mit anderen Faktoren ein „erdrückendes Beweismaterial“ für eine weitere Aufklärung ergäben, völlig ignoriere.

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hat deshalb den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann um den gesetzlich gewährten Informationszugang zu allen Berichten ersucht, die zwischen der Senatsverwaltung und den ihr nachgeordneten Berliner Stafverfolgungs-behörden im Zusammenhang mit den erstatteten Strafanzeigen gewechselt wurden.

Drei Staatssekretäre der Bundesregierung aus dem Verkehrs-, Finanz- und Wirtschaftsressort hatten, weil die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft im bundeseigenen Besitz liegt, dort als Aufsichtsräte kraft Gesetzes weisungsunabhängig ihre Entscheidung allein am Wohl dieses Unternehmens zu orientieren. Nachdem ein Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium durchgesickert war, das die Berechnungen der Bahn zu den Ausstiegskosten von S 21 für „nicht belastbar“ erklärt und Verhandlungen mit den Projektpartnern über den Ausstieg befürwortet hatte, war das Kanzleramt darüber hochgradig alarmiert, wie dessen Dokumente belegen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich, wie die Vermerke ihrer Mitarbeiter hervorheben, nachhaltig „zu S 21 bekannt“ und ließ nun auf breiter Front vorbehaltlos und definitiv den Weiterbau des Großprojekts verkünden, als wenn der Bahn-Aufsichtsrat nichts zu entscheiden hätte. Die Staatssekretäre gerieten dadurch in ein Dilemma, das ihnen der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21 in mehreren Schreiben persönlich vor Augen geführt hatte: Wenn sie ihre Entscheidung gesetzwidrig nicht am Unternehmenswohl der Deutschen Bahn ausrichten würden, werde das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Allerdings ist vom damals maßgeblichen Ex-Kanzleramtschef bekannt, dass mit Abweichlern vom Fraktions- oder Regierungskurs nicht zimperlich umgegangen wird. In neuerer Zeit, ist auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, mit dieser Haltung aufgefallen. Pofalla hatte Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach deshalb schon einmal erklärt, er könne „seine Fresse nicht mehr sehen“. Außerdem: „Ich kann deine Scheiße nicht mehr hören.“

Bekannt ist auch, dass die Bundeskanzlerin S 21 eine „übergroße Bedeutung“ beimisst und sich insoweit auf ihre grundgesetzliche Richtlinienkompetenz beruft (so noch jüngst deren Anwaltskanzlei im Prozess um die weitere Entschwärzung der Vermerke zu S 21 vor dem Verwaltungsgericht Berlin, obwohl keine Richtlinienkompetenz einen Rechtsbruch gestattet). Hätten sich die Staatssekretäre also gegen die Regierungslinie des unbedingten Weiterbaus von Stuttgart 21 gestellt, hätte sie dies voraussichtlich ihr Amt innerhalb der Regierung gekostet. Das Großprojekt Stuttgart 21 mit damals gut zwei Milliarden Kostendefizit wäre aber ohne das Einverständnis der Staatssekretäre nicht weitergebaut worden, weil sie im Aufsichtsrat eine führende Stellung inne hatten.

Ziemlich genau lässt sich inzwischen beurteilen, wie das Stimmverhalten der drei Staatssekretäre der Bundesregierung beim Beschluss über Stuttgart 21 am 5. März 2013 zustande kam:

Verkehrs-Staatssekretär Michael Odenwald hatte Gespräche mit Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (heute übrigens im Vorstand der Deutschen Bahn) zu führen. Dazu hat er laut Kanzleramt schon im Voraus eruieren wollen, ob ein Ausstieg aus S 21 politisch akzeptabel sei, was unvereinbar war mit seiner Stellung als Bahn-Aufsichtsrat. Der Wirtschafts-Staatssekretär wurde nach einem präzisen Bericht der „Wirtschaftswoche“ nach einer Krisensitzung einzelner Aufsichtsräte noch kurz vor dem Termin des Aufsichtsrats von Ex-Wirtschaftsminister Rösler „auf Linie gebracht“. Bedeutet: politisch umgedreht

Einzig der Finanz-Staatssekretär hat sich dem Dilemma zwischen drohendem Amtsentzug und Strafverfolgung durch plötzliche Krankmeldung entzogen, ohne von seinem gesetzlichen Recht auf ein schriftliches Votum Gebrauch zu machen. All diese Fakten und sehr viel mehr haben die Anzeigeerstatter der Berliner Staatsanwaltschaften vorgetragen und untermauert. Doch diese verweigern die Ermittlungen, weil angeblich „tatsachenfundierte Anhaltspunkte“ für ein Verschulden der Angezeigten fehlen würden.

In Wahrheit wussten die Staatssekretäre, nicht minder die Bahn-Vorstände und Ex-Minister, entgegen den Berliner Staatsanwälten nach monatelanger Debatte sehr genau, dass sie die Schädigung des Unternehmens Deutsche Bahn durch den unwirtschaftlichen Weiterbau von S 21 in Kauf nehmen sollten, weil es politisch „von ganz oben“ so gewollt war.

Auf der nun zur Pressekonferenz freigeschalteten Internetseite:

www.Stuttgart21.Strafvereitelung.de

finden sich alle originalen Dokumente des Kanzleramtes, die Schriftwechsel zwischen den Anzeigeerstattern und den Staatsanwälten. Die Briefe an den Justizsenator von Berlin sowie weitere Hintergrund-Informationen und Links. Die Seite ist sowohl für Journalisten als auch interessierte Bürger interessant und wird in den kommenden Wochen weiter ausgebaut.

Dieser Auftaktkonferenz im November werden weitere Termine im Dezember folgen.

Ihre heutigen Gesprächspartner:

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper

Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21

Dieter Reicherter Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D. und ehemaliger Staatsanwalt

publish2015-11-18 14:24:18Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen Veranstaltungen
Offener Brief des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 an Landesverkehrsminister Winfried Hermannoffener-brief-des-aktionsbuendnisses-gegen-stuttgart-21-an-landesverkehrsminister-winfried-hermann
Sehr geehrter Herr Minister Hermann, sehr geehrter Herr Dr. Lahl,
für Ihre Antwort an unser Aktionsbündnis vom 16.10. danken wir Ihnen, Herr Dr. Lahl, auch wenn wesentliche kritische Fragen und Fakten fortbestehen. Bezugnehmend auch auf die Ansprache des Unterzeichners bei der MoDemo am 26.10.2015 halten wir es für geboten, dass Sie in der Sitzung des Lenkungskreises besonders folgende Forderungen an die DB als Bauträger von S 21 richten:
1. Die DB AG muss nach dem Beschluss des VG Stuttgart, 7 K 3612/15, vom 30.09.2015  als Verursacher der Mehrkosten jenseits des Kostendeckels von 4,5 Mrd. Euro mit voller Haftung rechnen. Übernimmt sie nun verlässlich die Gesamtkosten des Projekts und nimmt sie demgemäß ihre Ankündigung im Beschluss des Aufsichtsrats vom 5.03.2013 zurück, die Projektpartner auf Beteiligung an den Mehrkosten zu verklagen?
2. Hat die DB AG einen Auftrag zur externen Begutachtung der Projekt-kosten erteilt, der von den Staatssekretären der Bundesregierung laut dem vom Kanzleramt freigegebenen Dokument für ein Gespräch zwischen der Kanzlerin und MP Kretschmann vom 1.02.2013 gefordert, dann aber – außerhalb der bloßen Plausibilitätsprüfung von PwC – seither nie umgesetzt wurde?
3. Wann wird die DB AG die von Dr. Manfred Leger Ende September 2015 in Anwesenheit des Bahnexperten Andreas Kegreiß (Herrenberg) eingestandene Liste über 1700 S 21-Risiken den Projektpartnern und der Öffentlichkeit im Sinne angekündigter Transparenz offen legen?
4. Wie verhält es sich mit den auch vom EBA  und auch von OB Fritz Kuhn monierten Sicherheitsnachweisen für die Bodenplatte zum Tiefbahnhof?
5. Wie verhält es sich mit den Sicherheitsnachweisen zum Brandschutz bzw. zu den bahnseitigen  Absichten,  die Fluchttreppenhäuser ans Bahnhofs-ende zu legen?  Soll der Brandschutz nur für leistungsfähige Sprinter greifen, denen Hunderte Meter Entfernung im Brandfalle nichts ausmachen?
6. Wie verhält es sich mit den Sicherheitsnachweisen wegen der drohenden Wegrollvorgänge bei sechseinhalbfach überhöhter Gleisneigung, zu welcher bahnseits durch den Vize-Präsidenten des EBA Schweinsberg eingestanden wurde (siehe Gutachten BDir.a.D. Sven Andersen), der Sicherheitsnachweis (§ 2 Abs. 2 EBO i.V.m.§ 7 Abs. 2 EBO) sei nicht angefordert worden?
7. Da die  Homepage des MVI  das Untersuchungsergebnis der NVBM nicht mehr wiedergibt, wonach der Kopfbahnhof ohne zusätzliche Baumaß-nahmen 50 Züge in der Spitzenstunde bewältigen kann, fragen wir an, ob das MVI die damit verknüpfte Frage des Leistungsrückbaus durch S 21 für nicht mehr relevant erklären will. Trifft es zu, dass die DB AG auf diesen Vorgang Einfluss genommen hat?
8. Zum Filderabschnitt von S 21 ist dringend zu thematisieren: a) Warum gibt es keine Beschlussempfehlung des Regierungspräsidiums an das EBA zu den zahlreichen, im Zuge der Erörterungsverhandlung  vorgetragenen Bedenken und Anregungen? b)  Gegen die Aufteilung in Teilabschnitte 1.3a und 1.3b bestehen grundsätzliche Einwände. Warum werden sie ignoriert und warum wird die öffentliche Erörterung wichtiger Bedenken unterlassen? c) Warum unterbleibt die Abwägung des Vorschlags, die Gäubahn auf ihrer Bestandsstrecke zu belassen, obwohl sich damit fast alle Probleme des Filderabschnitts auf einen Schlag lösen ließen? d) Wir beanstanden massiv, dass der 27 m tiefe, extrem unkomfortable und bezüglich Brandschutz und Fluchtwegekonzepten äußerst gefährliche Bahnhof NBS am Flughafen im Teilabschnitt 1.3a nicht durch die von der Schutzgemeinschaft Filder und uns vorgeschlagene ebenerdige, weitaus kostengünstigere, sicherere und komfortabel per Minimetro zu den Flughafenterminals erschlossene Alternative zum Messeparkhaus zu ersetzen ist. e) Die Variante „Drittes Gleis“ löst die mannigfaltigen Probleme der sog. Antragstrasse nur unzureichend. Das MVI sollte darauf einwirken, dass diese Variante infolge Verschlechterung der gegenwärtigen S-Bahn-Erschließung des Filderraums als nicht genehmigungsfähig gelten muss.
9. Wir haben am 23.1o.15 bereits Bundesminister Alexander Dobrindt angeschrieben, im Sinne der Rechts- und Fachaufsicht korrigierend gegenüber dem EBA im Hinblick auf ersichtliche Gesetzesverstöße – besonders beim Fehlen „gleicher Sicherheit“ im Tiefbahnhof durch wegrollende Züge infolge sechseinhalbfach überhöhter Gleisneigung – einzugreifen. Es darf nicht länger angehen, die Situation bei S 21  schleifen zu lassen, wie wir es im Zusammenspiel zwischen interessierter Autoindustrie und Politik beim VW-Abgasskandal erlebt haben, denn hier wie dort wird den Interessen aller und dem Ansehen des Rechtsstaats schwer geschadet.
Wir im Aktionsbündnis verteidigen solche zentralen Belange und werden deshalb auch dieses Schreiben den Medien zugänglich machen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eisenhart von Loeper
publish2015-11-03 16:08:39Aktuelles K21-neu
Am Ende sollen Mehrkosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werdenam-ende-sollen-mehrkosten-auf-die-allgemeinheit-abgewaelzt-werden
Das Aktionsbündnis gegen S 21 wirft der Deutschen Bahn und den Projektpartnern in Stadt und Land vor, gemeinschaftlich das faktische Scheitern der Verhandlungen über die Kostenträgerschaft von Mehrkosten des Projekts zu verschleiern. Wie Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper erklärte, habe bereits der im März 2013 vom Bahn-Aufsichtsrat gefasste Weiterbau-Beschluss zu S 21 festgestellt, dass der Bahn-Vorstand auf der Basis der gezogenen Sprechklausel „mit den Projektpartnern verhandelt“. Ähnlich hat sich RA Prof. Kirchner für die Stadt Stuttgart im Verfahren um den Eilantrag zum Dritten Bürgerbegehren geäußert. Es sei daher „grober Unfug“, wenn der DB-Sprecher dies jetzt in Abrede stelle („Es gibt jedoch noch keine Verhandlungen über die Auslegung der Sprechklausel“), während ein Ministeriumssprecher Gespräche einräumt „die aber nur auf Arbeitsebene“ stattgefunden hätten (StZ 27.10.2015). Angesichts dieses Herumgeeiers könne man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Projektpartner klammheimlich darauf verständigt haben, durch falschen Anschein ihr Scheitern in der Frage der (Mehr-)Kostenträgerschaft zu vertuschen. Wer auf einer völlig ungesicherten Vertragsgrundlage zusehe, wie täglich Kosten und Mehrkosten anwüchsen, nehme billigend in Kauf, dass am Ende Milliarden Euro Mehrbelastungen auf Öffentliche Haushalte und Steuerzahler zukämen, so von Loeper. Die Bürger/innen dürften angesichts solcher Risiken gerade vor anstehenden Wahlen nicht im Unklaren gelassen werden, was auf sie zukommt. Das Aktionsbündnis erwartet von Ministerpräsident Kretschmann und OB Kuhn, bis zur Lenkungskreissitzung am 4. November, spätestens zur DB Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember, von der Bahn die Höhe der inzwischen entstandenen Mehrkosten offenzulegen sowie ihre Bereitschaft, diese nach dem Verursacherprinzip zu übernehmen – und dies ultimativ und mit Fristsetzung. In ähnlichem Sinne hatte sich das Aktionsbündnis vor einigen Tagen in einem offenen Brief an Verkehrsminister Dobrindt gewandt.   Kontakt: Eisenhart von Loeper 0174 591 249 5   oder  07452 4995 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2015-10-27 15:33:25Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
OB Hesky kann Kostenanteil nicht begründenob-hesky-kann-kostenanteil-nicht-begruenden

Im April 2015 hatte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 Waiblingens Oberbürgermeister Andreas Hesky aufgefordert zu begründen, welche Gegenleistung die Bahn für den S21-Förderbeitrag der Region Stuttgart erbringe. Schon seit 2010 bezahlt die Stadt Waiblingen über die Kreisumlage (für vorerst zehn Jahre) jährlich 265.975 Euro für das Projekt „Stuttgart 21“ – ohne irgendwelche Vorteile für sie selbst. Trotzdem hat Hesky damals zugestimmt, den Beitrag des Regionalverbands von 100 auf 120 Millionen Euro zu erhöhen – und so steigt auch Waiblingens Gesamtaufwand für S21 auf insgesamt knapp 3,2 Millionen Euro.

In seiner Antwort begründete der OB diese Erhöhung mit den neuen Plänen der Bahn, über ein „Drittes Gleis“ am S-Bahnhof Flughafen die „Schwachstelle“ Filderbahnhof zu entschärfen, „weil damit der S-Bahnverkehr, das verkehrliche Rückgrat der Region, verbessert werden kann“. Tatsächlich aber wird der S-Bahnverkehr dadurch nicht verbessert, sondern nur etwas weniger verschlechtert als nach den ursprünglichen Plänen der Bahn.

Ein Gutachten der Universität Dresden im Auftrag der Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte bekanntlich ergeben, dass die ursprünglichen Pläne den S-Bahn-Verkehr stark beeinträchtigt hätten. Für die veränderte Planung aber verweigern Hesky und seine Regionalfraktion der „Freien Wähler“ nun ein solches Gutachten.

Hermann Schmid, Mitglied des Aktionsbündnisses gegen S21 aus Waiblingen, hält dies für „einen unverantwortlichen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler: Zusätzliche Gelder fließen in einen Bahnhofsbau, dessen Leistungsfähigkeit aber nicht überprüft werden soll.“

Hesky nennt den Filderbahnhof „verkehrlich mindestens so bedeutend“ wie den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof. Umso mehr erstaunt es daher, dass er ihn nicht gründlich begutachten lässt.

Der nunmehr geplante Flughafenbahnhof erweist sich, so das Aktionsbündnis, zudem als „nicht zukunftsfähig“, weil der S-Bahnverkehr sich in diesem Bereich dann nicht mehr ausbauen lässt. Dabei müsste der Verband Region Stuttgart als Träger des S-Bahnverkehrs ein besonderes Interesse daran haben, das S-Bahn-Angebot künftig noch erweitern zu können. Also bezahlen, argumentiert Schmid, „letztlich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waiblingen viel Geld dafür, dass die S-Bahn, auf die sie auch künftig dringend angewiesen sind, an ihrem Ausbau gehindert wird.“

Diesen Fragen begegnete Hesky in seiner Antwort mit der unbelegten Behauptung, die S21-Pläne brächten „Verbesserungen für den ÖPNV und die Pünktlichkeit der S-Bahn“. Konkret nennt er lediglich die neu geplanten Regio-Express-Züge zwischen Waiblingen und Böblingen, die allerdings auch ohne Stuttgart 21 möglich wären – falls ein Bedarf dafür bestünde. Auf jeden Fall aber werden sie die S-Bahn-Strecken zusätzlich beanspruchen – und damit die Pünktlichkeit der S-Bahn eher noch verschlechtern.

Gemäß dem grundgesetzlichen Verbot der „Mischfinanzierung“ darf die Region Stuttgart ein Bahnprojekt nicht pauschal mitfinanzieren, sondern nur ihre damit verbundenen Pflichtaufgaben unterstützen. Daher müssen Waiblingens OB Andreas Hesky und die Mehrheitsfraktionen des Verbands Region Stuttgart nun endlich präzise benennen, wofür die hohen – und nun noch weiter gestiegenen – finanziellen Beiträge der Region geleistet werden.


Kontakt:     Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693, E-Mail: hermann.schmid@antispam.de Martin Poguntke, Telefon (0711) 76160518 E-Mail: martin.poguntke@online.de Anlage 1 - Schreiben an OB Andreas Hesky (und Region) Anlage 2 - erste Antwort von OB Hesky Anlage 3 - Rückantwort des Aktionsbündnisses an OB Hesky Anlage 4 - zweite Antwort von OB Hesky Anlage 5 - Gemeindeanteile am Projekt Stuttgart 21
publish2015-10-22 10:08:30Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Der Verursacher zahlt die hohen Mehrkostender-verursacher-zahlt-die-hohen-mehrkosten
Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem Eingeständnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn für diese Mehrkosten müsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen Risikosphäre sie fällt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7  K 3612/15). Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens „Storno 21“ Anfang Juli im Stuttgarter Gemeinderat hatte Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, zugleich Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, das Eilverfahren für S21-Gegner eingeleitet. Den Gerichtsentscheid bewertet der Anwalt als „wichtiges Signal gegen die schleichende Verdunkelung bei S21“. Jetzt müsse der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sich ganz neu seiner gesetzlichen Pflicht stellen, die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projekts zu beachten. Denn die Bahn könne sich jetzt als alleiniger Vorhabenträger an ihrer Verantwortung als Kostenverursacher nicht mehr vorbeimogeln. Auch deren Projektpartner – speziell die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg – dürften sich nun „nicht länger wegducken, sonst könnten sie beim unvermeidlich nächsten Kostenanstieg leicht zur Geisel der Bahn werden“. Erwartungsgemäß habe das Gericht wegen teilweise schwieriger Rechtsfragen zwar einen Bürgerentscheid nicht im „Hauruck-Verfahren“ anordnen können. Dennoch habe der Eilantrag sich für die S21-kritische Bürgerschaft im Interesse der Landeshauptstadt gelohnt: Denn das Gericht habe den drei Jahre lang verheimlichten milliardenschweren Kostenanstieg prinzipiell als „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ eingestuft und nur offen gelassen, ob die Stadt Stuttgart den S21-Vertrag nun kündigen oder „nur“ verlangen könne, ihn zu Lasten des Verursachers der neuen Lage anzupassen. Rechtsanwalt von Loeper kritisierte die Vertretung  der Stadt Stuttgart, die immer noch „denkbar bürgerunfreundlich formalistisch“ argumentiere. Vor Gericht gescheitert sei sie mit ihrer Position, das Bürgerbegehren wegen der langen Laufzeit des Sammelns der 20.000 Unterschriften als „verwirkt“ abzuweisen. Allerdings habe, so von Loeper, auch das Verwaltungsgericht den hohen Rang von Bürgerbegehren als Korrektiv gegenüber Mängeln der Parteiendemokratie zu wenig beherzigt. Gerade beim Großprojekt S21 sei diesem Leitgedanken Geltung zu verschaffen. Die Antragsteller werden die gerichtliche Eilentscheidung nicht anfechten. Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (07452) 4995 und (0174) 591 24 95 Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693 Beschluss des VG Stuttgart vom 30. September 2015
publish2015-10-08 07:38:49Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Wuterstarrt am Bahnhof?, Matthias von Hermann, S21-Stotterei, Kirchberg Geld nicht wertwuterstarrt-am-bahnhof-matthias-von-hermann-s21-stotterei-kirchberg-geld-nicht-wert
Liebe Freundinnen und Freunde, „Ja, was machen wir denn da jetzt?“, sagt Hannelore Schlaffer. „Dann legt sie auf“  – so ratlos endet ein von Peter Unfried in der taz dokumentiertes Telefonat mit Prof. Hannelore Schlaffer, politische Journalistin und Germanistik-Professorin und – vielen aus den Anfangszeiten des Widerstands vertraute S21-Gegnerin: Montagsdemo 1.6.2010: https://www.youtube.com/watch?v=H_HO3Vjmxfc Montagsdemo 17.11.2012: https://www.youtube.com/watch?v=FR19W1mC7h8 Peter Unfried, dessen Bild vom S21-Protest sich wohl nur aus den immer dünner werdenden Infos bundesweiter Medien speist, ist enttäuscht: „Als engagierte Bürger auf den Straßen Stuttgarts den Bau des Verkehrs- und Immobilienprojekts Stuttgart 21 verhindern wollten, hoffte ich einen Moment lang, es formiere sich ein neues politisches Bürgertum, das eine grundlegende sozialökologische Transformation antreiben könnte. Heute ist ein Rest wuterstarrt weiter am Bahnhof zugange, die meisten sind aber längst wieder zu Hause. Und nun schreibt Hannelore Schlaffer: ‚Das neueste Glück besteht darin, sogar Verantwortlichkeit zu konsumieren.‘“ Kein Wunder, dass ein Text, der mit einem falschen Bezug beginnt, in Ratlosigkeit endet. Am Beispiel der Stuttgart-21-Proteste will Unfried im Gespräch mit Frau Schlaffer zeigen, dass es den BürgerInnen eigentlich um nichts weiter Politisches gehe, sondern um „das kleine Glück des Protests“, nicht um Verantwortung fürs Gemeinwesen, sondern nur um das gute Gefühl, verantwortlich zu sein, um „Verantwortungskonsum“. Da liegt zumindest Peter Unfried mit dem Beispiel der S21-Proteste ziemlich daneben. In den Hochzeiten des Protestes, als sich die Bürgerbewegung noch in Licht und Glanz der medialen Aufmerksamkeit sonnte, sollen überwiegend Verantwortungskonsumenten unterwegs gewesen sein, und dann – als die Scheinwerfer erloschen, auch die der taz, sind sie nach Hause gegangen und „nur noch ein Rest (ist) wuterstarrt am Bahnhof zugange“? Beides falsch, so habe ich Unfried geschrieben. Die einen sind nicht zuhause geblieben, weil sie ihr kleines Glück schon eingefahren haben und es drohte weniger spaßig zu werden, sondern, weil sie den Kampf gegen Goliath, einer Konstellation aus politischen Mehrheiten, denen sich inzwischen die Grünen in Stadt und Land angeschlossen haben, überregionalem öffentlichen Desinteresse, einer angestrengt wegschauenden Justiz und einer täglich Fakten schaffenden Bahn für nicht mehr gewinnbar halten. Und die anderen, die sich aus all diesen Gründen erst recht mit Goliath anlegen, sind weder ein kleiner Rest noch wuterstarrt. Auch wenn die taz das nicht mitbekommt, sind es weiter jeden Montag an die Tausend BürgerInnen, die sich um 18h zur Montagsdemo versammeln, sich informieren, austauschen und motivieren. Die Mahnwache am Bahnhof, getragen von hunderten Aktiven feierte dieser Tage, fünf Jahre lang Tag und Nacht in mindestens doppelter Besetzung durchgehalten zu haben. Aktionsbündnis, Parkschützer, dutzende Fachgruppen attackieren „Deutschlands dümmstes Großprojekt“ weiter von allen Seiten. Eine Ingenieursgruppe schafft es immer wieder, die Bahn der Fehlplanung und Desinformation bei Brandschutz, extremer Gleisneigung u.a. zu überführen; wikireal.org, die Internetplattform einer Bahnexpertengruppe hat so eindeutig die Kapazitätseinschränkung von S21 belegt, dass die Bahn sich des „größten wissenschaftlich-technischen Betrugs der Nachkriegsgeschichte“ bezichtigen lässt, ohne sich zu wehren; die JuristInnen gegen S21, allen voran Bündnissprecher und RA Eisenhart von Loeper verfolgen Strafanzeigen und führen Prozesse z.B. gegen Pofalla, Grube & Co wegen Untreue (Weiterbau trotz bekannter Unwirtschaftlichkeit) oder beim Bundesverwaltungsgericht wegen Verstoß gegen das Mischfinanzierungsverbot des GG (reiches Land „kauft“ Investitionen zulasten anderer); Architekten für den Kopfbahnhof haben erst jüngst eine viel beachtete Konferenz über die städtebaulichen Fehlentwicklungen veranstaltet, für die S21 auch steht (Stadt der Immobilienhaie oder Bürgerstadt?), die „TheologInnen gegen S21“ haben anlässlich des Kirchentags im Juni in Stuttgart Infoveranstaltungen, eine Ausstellung und eine große Demo mit 5000 TeilnehmerInnen auf die Beine gestellt; in einem dritten und vierten Bürgerbegehren haben Anfang des Jahres jeweils über 20 000 BürgerInnen den Ausstieg der Stadt aus den Finanzierungsverträgen gefordert (inzwischen vom Gemeinderat mit den Stimmen der Grünen abgewiesen); viele Stadtteilgruppen kämpfen gegen Lärmbelästigungen, Baumfällungen und die sich schon manifestierenden Beeinträchtigungen des ÖPNV (in der Bauphase und langfristig) durch S21; und alle rudern gegen eine manipulative Volksabstimmung (2011), die mehr mit gelenkter Demokratie als mit Bürgerbeteiligung zu tun hat. Das ist alles andere als ein „Rest Wuterstarrter am Bahnhof“. Identitäts-Slogans wie „Es geht um mehr als einen Bahnhof“ oder „Stuttgart 21 ist überall“ drücken genau die Politisierung aus, die sich Herr Unfried eingangs seines Textes von den S21-Protesten erhofft hatten. Er sollte genauer hinschauen, die Hoffnung nicht aufgeben, sondern dran bleiben wie wir, investigieren und berichten -  dann geben wir auch nicht die Hoffnung auf die taz auf! Ähnlichen Korrekturbedarf an Unfrieds Text sahen auch Manuela Kunkel und Reinhard Bouché, deren Leserbriefe die taz in den Folgetagen abdruckte.

Lügenmodell – Tuch drüber!

Jeden Freitag um 11 Uhr (bis 12 Uhr) trifft sich eine Gruppe von BürgerInnen um die SeniorInnen gegen S21, die es einfach nicht mehr aushalten, dass mit Steuergeldern unbehelligt ein verlogenes S-21-Modell im Rathaus-Foyer dem oft nichts ahnenden Publikum präsentiert wird. Nichts wird beschädigt oder zerstört. Ganz zivil widerständig wird das Lügenmodell mit einem großen Tuch zugedeckt, was mal gelingt, mal nicht.

Matthias von Hermann - Pressesprecher der Landes-LINKEn

Überwiegend positive, aber auch bedenkliche Reaktionen hat (z. B.: https://zwuckelmann.wordpress.com/2015/08/07/ach-linke-du-und-dein-ehren-parkschuetzer/) hat die Nachricht vom neuen Job des Parkschützer-Pressesprechers und Montagsdemo-Aktivisten Matthias von Hermann bei der LINKEn für die Zeit des Landtagswahlkampfs ausgelöst. www.die-linke-bw.de/nc/politik/presse/detail/zurueck/aktuelles/artikel/matthias-von-herrmann-neuer-pressesprecher-der-linken/. Mit seiner These, die Bürgerbewegung sei schon immer „eine parteipolitisch abhängige Bewegung gewesen“, muss man Zwuckelmann aber widersprechen. Die Gremien, die die Bürgerbewegung nach außen vertreten, wären immer schon nicht bloß mit Parteimitgliedern, sondern mit Parteifunktionären vor allem der Grünen und der Linken besetzt, so Soziologe Zwuckelmann. Das soll eine parteipolitische Abhängigkeit der Bewegung begründen? Dass die Grünen nach ihrer Kapitulation aus dem Aktionsbündnis ausgeschieden sind und es nicht etwas umgedreht oder mundtot gemacht haben, belegt eigentlich das Gegenteil. Die derzeitige Rolle der LINKEn und von SÖS im Aktionsbündnis ist die einer konstruktiven Mitarbeit, von der die Bewegung sehr profitiert und die sich nicht unterscheidet von der Rolle der anderen 12 Bündnismitglieder. Nach der Sommerpause plant das AB eine Veranstaltung (vielleicht im Rahmen einer politischen Diskussion), um sich, seine Arbeitsweise, seine Strukturen und Beteiligten, sein neues Spendenkonto vorzustellen. Gute Gelegenheit, die These von der „Parteiabhängigkeit“ zu diskutieren. Auf  Nachfrage der Schutzgemeinschaft

Regierungspräsidium zum Planungsstand Filder

„Seit der Erörterungsverhandlung sind 9 Monate vergangen und es herrscht Schweigen und ein auffallender Mangel an Transparenz“ so beginnt ein Schreiben des Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft Filder, Steffen Siegel, an Frau Bühler und Herrn Trippen vom Regierungspräsidium (s. Anlage) Steffen Siegel will wissen, welche Planungen fortgeschrieben, welche neu festgestellt werden sollen. Sehr prompt antwortete Herr Trippen. Kernaussagen: Ja, die Bahn habe sich dazu entschlossen, den Filderabschnitt in 2 Teile aufzuteilen, in den sog. PFA 1.3a sowie den PFA 1.3b. Die entsprechenden Antragsunterlagen lägen dem RP noch nicht vor. Nach Informationen des RP seien die Antragsunterlagen für den Abschnitt PFA 1.3a beim Eisenbahnbundesamt (EBA) zur Vorprüfung.       (Der Abschnitt 1.3 a beinhaltet die Schnellbahntrasse entlang der Autobahn und die Schleife unter der Messe mit dem dortigen 27 Meter tiefen Bahnhof. Dort ändert sich bei der nun favorisierten „Drittes Gleis Variante“ praktisch nichts gegenüber der bisher in der Erörterung zugrunde gelegten sog. Antragstrasse). Das EBA werde als Planfeststellungsbehörde in diesem Zusammenhang auch über die von der Bahn geforderte Verfahrensaufteilung und deren Rahmenbedingungen sowie die sich hieraus ergebenden verfahrensstrukturellen Konsequenzen befinden. Das RP bittet uns deshalb, dass wir noch etwas Geduld haben sollten, da es erst nach Erhalt des entsprechenden EBA-Erlasses nähere Auskünfte zum weiteren Verfahrensverlauf geben könne.

Bürgerbegehren - weiter am Drücker

Beim 3. BB läuft der Eilantrag, das Gericht hat der Stadt eine Erwiderungsfrist zum 19.08. gesetzt, so dass für die 2. Septemberhälfte mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Den formalen Widerspruch gegen die schriftliche Ablehnung hat RA von Loeper namens der KlägerInnen Peter Conradi und Sabine Schmidt eingelegt. Wie beim dritten Bürgerbegehren folgte der Gemeinderat auch beim vierten ziemlich unkritisch dem Gutachten von Prof. Kirchberg, der auch schon in Schusters Auftrag gegen Bürgerbewegung und Bürgerbegehren zu Felde zog. Wie schon das zum dritten ist auch dieses Gutachten in sämtlichen wesentlichen Argumenten und im Ergebnis unzutreffend, so das Ergebnis einer ausführlichen Stellungnahme von Dr. Engelhardt von wikireal.org. Es bestehe die Befürchtung, dass Beschlussvorlage und Gemeinderatsbeschluss durch die fehlerhaften Feststellungen des Gutachters fehlgeleitet wurden und die Entscheidung des Gemeinderats auf unrichtigen und unvollständigen Angaben beruht und somit rechtsfehlerhaft ist. Die Hauptkritikpunkte der 35-seitigen Stellungnahme. Ebenfalls in der Anlage das Anschreiben von Vertrauensmann Joris Schoeller an OB Kuhn und Rechtsamtsleiterin Fehrenbacher, indem es heißt: „Das Gutachten von Prof. Kirchberg ist in einem Ausmaß fehlerhaft, dass seine Vergütung nicht mehr gerechtfertigt erscheint“. Zeitverzug

Trogbau stottert

Vor einem Jahr war der offizielle Baustart an den Trogbauarbeiten für den „Tiefbahnhof“ - Keine offizielle Feier, nur eine Pressekonferenz Bereits damals musste der Projekteiter von Züblin, Ottmar Bögl,  auf Nachfrage der Stuttgarter Nachrichten einen extremen Zeitdruck einräumen. Der Trogbau sei 2 1/2 Jahre im Verzug und nur unter Ausschöpfen aller eingebauten Zeitpuffer sei eine rechtzeitige Fertigstellung für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zum Ende des Jahres 2021 noch machbar.  Bögl stellte damals ausführlich die für die nächsten zwei Jahre geplanten Arbeiten am  Startbaufeld 16 vor: http://www.fluegel.tv/beitrag/9787. Grund genug für die Netzwerke 21, nach einem Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen, auch wenn der schleppende „Baufortschritt“ auch so ins Auge fällt. Was sich seit dem letzten Jahr in den einzelnen Baufeldern getan hat, steht hier: http://netzwerke-21.de/?p=10674 und hier: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-kaempft-im-s-21-trog-mit-dem-zeitplan.13032600-f191-4b75-bb24-f582d6ce12a3.html

Moos gegen Feinstaub!?

Immer skurriler werden die Bemühungen der Stadt, der Feinstaubproblematik Herr zu werden - ohne dabei dem Autoverkehr ein Haar zu krümmen. Jetzt sollen 388 000 € für einen Test mit Mooswänden entlang der belasteten B14 am Neckartor ausgegeben werden. Zuvor war ein Versuch mit Fahrbahnklebern gescheitert: www.swr.de/swr4/bw/region-aktuell/stuttgart-stadt-will-feinstaub-mit-moos-bekaempfen/-/id=258368/did=15953758/nid=258368/yrmzhr/index.html. Goldene Regel bei Stadt und Land, leider oft auch bei den Verkehrs- und Umweltverbänden, scheint zu sein: Bloß in diesem Zusammenhang nicht über S21 reden! Am heißen Brei vorbei wird sich aber das Feinstaubproblem nicht lösen lassen – es sei denn mit Fahrverboten und ähnlichen drastischen Eingriffen, die sich Herr Kuhn für eine Autostadt wie Stuttgart so gar nicht vorstellen mag. Der Ernst der Lage scheint sich noch nicht richtig verbreitet zu haben. S. daher auch neue Untersuchung des Umweltbundesamts: http://m.taz.de/!5217515;m/ . Die Skandalgeschichten der Großprojekte – eine never ending story!

Pleiten, Pech und Pannen

+ Imtech-Pleite: Zehn „Kleine“ …da waren‘s nur noch … (s. Anlage) +  Berliner Hauptbahnhof – schon sanierungsbedürftig Der erst 2006 nach vielen Pannen und Verzögerungen eröffnete Berliner Hauptbahnhof muss schon jetzt saniert werden: http://m.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Hauptbahnhof-Berlin-droht-die-Totalsperrung Fünf Jahre lang wird mit erheblichen Behinderungen zu rechnen sein, einschließlich einer Totalsperrung 2020. +  S21 überall: Wegrollerei von Zügen jetzt auch in Köln Thema: www.ksta.de/koeln/sote-zuege-rollen-ungewollt-durch-hauptbahnhof,15187530,31334618.html?piano_t=1 +  Ermittlungen Elbphilharmonie. In Hamburg ist man schon weiter. Es gibt einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Elbphilharmonie-Debakels und eine Staatsanwaltschaft, die zumindest ankündigt, tätig zu werden. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/elbphilharmonie-staatsanwaltschaft-ermittelt-ob-straftaten-vorliegen-a-968027.html#spRedirectedFrom=www&referrrer= +  U-Bahn Köln/Archiveinsturz: Typisch! Die Skandal- und Trauergeschichte des Kölner U-Bahntunnels in 6 von über 30 Bildern am Bauzaun (s. Rundmailversion in der Anlage): noch sind Sachverständige am Werk, dann wird es eine Prozesslawine zur Klärung der Schuldfrage geben. Derweil und auf lange Zeit noch ist die U-Bahnstrecke unterbrochen. Ein zugemauertes Loch und gähnende Leere in der zentralen, neu gebauten U-Bahnstation Heumarkt. Lesenswert René Korall interviewt Annette Sawade, SPD–MdB im Verkehrsausschuss des Bundestags: Stuttgart 21 in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf. http://www.parkschuetzer.de/parkschuetzer/33806 Arno Lederer über Plan- und Phantasielosigkeit des städtischen Bauens in Stuttgart Lederer ist einer der Großen und hoch dotierten Stuttgarter ArchitektInnen. Von 2005 bis 2014[ leitete Lederer das Institut für öffentliche Bauten und Entwerfen an der Uni Stuttgart. 1997 fungierte er als "Fachpreisrichter" im Preisgericht für den architektonischen Entwurf des Projekts "Stuttgart 21". Im Zuge dessen billigte Lederer den Teilabbruch des von Paul Bonatz entworfenen Stuttgarter Hauptbahnhofs. Dann die Umkehr: Zu den Unterzeichnern eines im April 2008 formulierten internationalen Aufrufs von prominenten Denkmalschützern, Kunsthistorikern und Architekten "zum Erhalt des Stuttgarter Hauptbahnhofs" zählt auch Professor Arno Lederer. Der Appell richtet sich gegen den geplanten Abbruch der beiden Seitenflügel des Gebäudes, wie das im prämierten Entwurf des Düsseldorfer Architekturbüros Ingenhoven konzipiert ist. Arno Lederer distanzierte sich am 16. Juli 2008 in der Stuttgarter Zeitung ("Architekt aus dem Preisgericht übt Kritik") von seiner früheren Haltung zu dem prämierten Entwurf. "Ist der Besitz eines Bahnhofs, der neben dem von Helsinki in der Welt einzigartig ist, nicht eine Anerkennung für Bahn und Stadt gleichermaßen?" so die Kernaussage in Lederers Artikel. (teils aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Arno_Lederer ) In einem großen Artikel für die Stuttgarter Zeitung schreibt Lederer nun: „Denn die Idee der Stadt sagt den Architekten, wie ihre Häuser auszusehen haben, und nicht um­gekehrt. Deshalb muss die Idee der Stadt vor dem Haus da sein.“ Und appelliert: „…Und hört nicht gelangweilt weg, wenn das Thema 21 auf den Tisch kommt. Denn das eigentliche Recht, das wir in diesem Fall haben, ist das Recht der Bürger auf eine schöne Stadt.“ www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stadtplanung-in-stuttgart-ja-mach-nur-keinen-plan-page1.d01e23f9-67d0-4546-a02d-218c7bed9630.html   & viele Grüße von Werner, vor dem Sprung in eine längere Sommerpause
publish2015-09-29 21:56:10K21-neu newS21letter
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