Untersuchungsgegenstand müsste insbesondere die Einflussnahme der Bundesregierung auf den Bahn-Aufsichtsrat über den ehemaligen Kanzleramtschef und designierten Bahnvorstand Roland Pofalla sein, der im März 2013 eine Entscheidung zum Weiterbau von S21 in voller Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit des Projekts erwirkt hatte. Ferner müsse aufgeklärt werden, welchen Einfluss die Bundesregierung oder andere auf das Eisenbahnbundesamt ausgeübt haben, den Weiterbau zu dulden und mit ständigen Ausnahmeregelungen Hürden aus dem Weg zu räumen, obwohl selbst nach bahneigenen Berechnungen ein nicht zulässiger Kapazitätsrückbau geplant sei. In diesem Sinne hatte auch Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der LINKEn Bundestagsfraktion einen möglichen Auftrag des geforderten Untersuchungsausschusses skizziert.
Wenig überraschend sei das Bemühen von CDU-Landeschef Thomas Strobl, die Aufklärungsarbeit, die ein Untersuchungsausschusses erwarten lasse, zu verhindern, indem er die Grünen dränge, dem Vorhaben die erforderliche Zustimmung zu verweigern. „Wir setzen sehr darauf, dass die grüne Bundestagsfraktion dieses Spiel nicht mitspielt“, so von Loeper. Die Hintergründe des Skandalprojekts Stuttgart 21 aufzuklären, sei „die vornehmste Art des kritischen Begleitens“.
Angesichts der verfestigten Machtstrukturen, die Stuttgart 21 auszeichneten, bedürfe es gerade des strafprozessualen Instrumentariums, das Art. 44 des Grundgesetzes für Untersuchungsausschüsse vorsehe. Ein von Matthias Gastel, dem verkehrspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagener Unterausschuss des Verkehrsausschusses ganz allgemein zu Großprojekten würde der nötige Biss fehlen.
Von Loeper fordert die S21-kritischen Parteien und Abgeordnete im Bundestag zur Kooperation in der Frage eines Untersuchungsausschusses auf. Die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 hätte kein Verständnis, wenn die Opposition im Bundestag gerade in dieser Frage ihr demokratisches Kontrollrecht nicht wahrnehme. Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper: 07452 4995
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
(Der Politikwissenschaftler Prof. Jürgen Falter am 17.04.14 im Deutschland-Funk)
Die Strafanzeige gegen Grube, Kefer, Aufsichtsräte und Pofalla liegt mit weiterer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Berlin (das betrifft zugleich Justizsenator Heilmann, CDU).
Deren Zurückweisung wegen „Plausibilitätsgutachten“ - auf Basis der Angaben der Beschuldigten - wäre geradezu Rechtsbeugung, denn - ohne Rücksicht auf die Wahrheit - eine nur „plausible“, also bloß in sich widerspruchsfreie Behauptung gelten zu lassen, ist mit der Strafprozessordnung absolut unvereinbar.
Müssen strafrechtliche Ermittlungen gegen Grube & Co stattfinden, geriete der Weiterbaubeschluss vom 5. März 2013 zu S 21 ins Wanken.
Die Folge wäre zunächst auf politischer Ebene: Die im Februar 2013 auf Geheiß der Kanzlerin ausgeübte Nötigung, S 21 weiterzubauen, wäre schwerlich beizubehalten, ohne - was auch für Bundesverkehrsminister Dobrindt gilt - strafrechtliche Folgen zu riskieren.
2. Thema verfassungswidrige Mischfinanzierung von S 21 durch Stadt und LandDazu läuft das Berufungsverfahren zum zweiten Bürgerbegehren gegen ein Urteil des VG Stuttgart beim VGH. Die Verhandlung darüber ist im Herbst 2014 zu erwarten.
Immerhin geht es beim Verfassungsverbot der Mischfinanzierung um einen „tragenden Eckpfeiler der bundesstaatlichen Ordnung“ (BVerfG).
Gewinnen wir den Prozess, bricht gut ein Drittel der Finanzierung des Projekts weg mit der Folge, dass dies das sichere Aus bedeutet. Nach einem VGH-Entscheid bliebe aber eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.
Da sich Stadt und Land dann - wegen zwingender Beachtung der Verfassung - an keinen Kosten beteiligen dürfen, bleibt die DB bei Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung an den Kosten hängen.
3. Es gibt eine Reihe möglicher Bruchstellen der änderungsbedürftigen oder noch gar genehmigten Teilabschnitte zu S 21 mit möglichen schweren Kostenfolgen, etwa- beim Nesenbachdüker
- beim GWM
- auf den Fildern
- in Untertürkheim
- beim Brandschutz
Auch hier kann die Inkaufnahme solcher Kostenfolgen aktienrechtlich wegen Schadensersatzansprüchen und strafrechtlich wegen Untreue harte persönliche Konsequenzen auslösen (siehe Ziffer 1).
4. Das dritte und vierte Bürgerbegehren wegen Kostenlüge und LeistungslügeHier braucht es jedenfalls noch im Mai und Juni 2014 einen klug angelegten, kraftvollen Endspurt durch hoch engagierte Aktive der Bürgerbewegung, um die notwendige Zahl von 20000 gültigen Unterschriften sicher zu überschreiten
a) 3. Bürgerbegehren - Storno 21
Die Geschäftsgrundlage des Finanzierungsvertrags mit seinem Kostendeckel ist seit dem 12.12.2012 - Geständnisse der Bahn zu Milliarden Euro Mehrkosten - weggefallen - das hat am 17.07.13 auch das VG so gesehen.
Die gesetzliche Folge ist Vertragsanpassung oder Kündigung (§ 60 VwVfG).
Zu erwarten ist - sobald der GR das BB ablehnt - gerichtliches Eilverfahren:
- Sehr wahrscheinlich würde bei Vertragsanpassung festgestellt, dass diese für die Stadt zumutbar ist, weil die Bahn als Projektträger für ihre eigenen Fehler haften muss - das brächte die Kalkulation der Bahn ins Wanken
- Bei gerichtlicher Anerkennung des Kündigungsrechts der Stadt, hätte dies eine große politische Sprengkraft mit ungewissem Ausgang - schon dieses Ergebnis wäre ein Riesenerfolg. Und das könnte der Stimmung gegen das Projekt gewaltigen Auftrieb geben - selbst für einen Bürgerentscheid.
b) 4. Bürgerbegehren wegen S 21-Leistungsrückbau
Ähnliche Konstellation wie zuvor, eher kein Eilverfahren, aber mit enormen Gefahren für die Bahn und Entscheider, die das Thema ignorieren, weil jeder Tag des Weiterbaus von S 21 seine Schadensfolgen steigert.
5. Was die Folgekosten eines Ausstiegs aus Stuttgart 21 betrifft, können gerichtlich anerkannte Rechte der Stadt auf keinen Fall zu Schadensfolgen zu Lasten der Stadt führen.Schlimmstenfalls bleibt die Stadt an verauslagten Kosten hängen und muss sich entsprechend ihrem vertraglichen Finanzierungsanteil an Kosten eines qualifizierten Ausstiegs aus S 21 beteiligen, die naturgemäß weit unter dem liegen, was bei der Ausführung des Projekts mit Beteiligung der Stadt zu erwarten wäre.
6. Zu ergänzen ist noch folgende Variante: Beim VG Stuttgart schwebt die Klage der Stuttgarter Netz AG gegen das EBA, weil das von der Bahn an die Stadt verkaufte Gleisvorfeld bisher gar nicht entwidmet wurde und bei fortbestehendem Verkehrs-bedarf nicht entwidmet werden darf (vgl. Gutachten Prof. Kramer aufgrund AEG).S 21 ist bei fortbestehendem Kopfbahnhof wirtschaftlich unsinnig, weil die Bahn von der Stadt dann die Grundstücke zurückerwerben und weiter nutzen müsste.
7. In Strafverfahren wegen Nötigung durch Sitzblockaden (Fall Wolfgang Sternstein) hat das Landgericht Stuttgart in wenigen Monaten zu entscheiden, ob dem Beschuldigten aus den oben genannten Gründen eine sein Handeln rechtfertigender Notstand zur Seite stand. Auch eine solche Entscheidung könnte zum Ausstieg zumindest aus politischer Vorsicht der Entscheidungsträger - siehe oben Ziffer 1 - beitragen.Der Ministerpräsident des Landes Baden Württemberg Herr Winfried Kretschmann Richard-Wagner-Str. 15 70184 Stuttgart
31. März 2014
Ihr Schreiben vom 27. März 2014 an die Mitbürgerinnen und Mitbürger
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Herr Kretschmann,
lassen Sie mich hinsichtlich Ihres Schreibens vom 27. März 2014 mit dem positiv Dankenswerten beginnen: Sie haben viele Jahre auf der Seite der Stuttgart-21-Gegner gekämpft und Sie bekennen sich dazu, dass die Landesregierung trotz des gewaltig gesprengten Kostendeckels keinen Teil der Mehrkosten übernehmen wird. Doch den Kampf gegen Stuttgart 21 unter Berufung auf Verfassung und Demokratie verloren zu geben, erscheint den S 21-Gegnern, mit denen ich zusammenarbeite, trügerisch und unredlich:
Was die Einschätzung der Volksabstimmung vom 27.11.2011 betrifft, hinter die Sie sich zurückziehen, empfinde ich Ihre Aussagen als ein Bemühen um Vernebelung. So hatten Sie doch noch mit Ihrem Schreiben vom 2. Januar 2013 an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der DB AG, Herrn Prof. Felcht, treffend daran erinnert, „dass die Bahn selbst und die Befürworter des Projekts im Abstimmungskampf zu der Volksabstimmung … versichert hatten: Für S 21 sei ein Finanzierungsrahmen von bis zu 4,526 Milliarden Euro vertraglich vereinbart. Darin enthalten sei ein Risikopuffer für eventuelle Preissteigerungen und unvorhergesehene Entwicklungen am Bau.“ Und zu der am 12.12.2012 bahnseits eingestandenen Kostensprengung um - damals - bis zu 2,3 Milliarden Euro erklärten Sie, es sei „kaum vorstellbar, dass man solche exorbitanten Mehrkosten und Risiken ganz plötzlich innerhalb nur eines Jahres entdeckt.“
Die Spur des Bahnbetrugs reicht in der Tat zurück auf das Spätjahr 2009, als bahnseits wissentlich 891 Millionen Einsparpotentiale behauptet wurden, um das sonst kündbare Projekt zu retten (siehe dazu das neue Bürgerbegehren Storno 21, das ich als Ihnen bekannt voraussetzen darf). Mit Bahndokument vom 12.12.2012 hat sich diese Zahl als „Kalkulationsdifferenz“ für „nicht budgetierte Leistungen“ und „nicht realisierbare Planansätze“ - als Schuld eingestanden - auf 1,1 Milliarden Euro erhöht. Die gleichfalls bahnseits verheimlichten Berechnungen des früheren Projektleiters Hany Azer vom März 2011 und die Kostenermittlung des Bundesrechnungshofs von 2008 über 5,3 Mrd. Euro bestärken den Vorwurf. Weder die Kostenlüge noch die Leistungslüge der Bahn-Verantwortlichen lassen sich durch die Volksabstimmung vom 27.11.2011 vertuschen.
Dies ist unseriös: Zwar ist gemäß Ihrem o.g. Schreiben nicht zu leugnen, dass S 21-Gegner im Abstimmungswahlkampf auf die drohende Kostenexplosion hingewiesen haben. Aber es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob diese Frage heftig umstritten oder - seit dem 12.12.2012 - ein unstreitiges Faktum ist. Daran ist im Verfahren selbst ein Gericht gebunden (vgl. § 287 ZPO). Das hat rechtlich gesehen weitergehende, schwerwiegende Folgen der „Clausula rebus sic stantibus“ im Sinne des bekannten „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“. Das lässt sich eindringlich belegen:
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Sogar noch vor der Volksabstimmung hat Ihr Kabinettskollege Justizminister Stickelberger auf eine Kleine Anfrage der CDU im Landtag (Drs. 15/616 vom 29.09.2011) dazu Stellung bezogen und betont (S. 4 f.), dass die Geschäftsgrundlage des Vertrags wegbricht, wenn wesentliche Vorstellungen der Vertragspartner, die zur Grundlage des Vertrags wurden, sich als falsch herausstellen, gleichermaßen wenn auch nur eine Partei bei Kenntnis der späteren Änderung den Vertrag nicht oder nur mit anderem Inhalt geschlossen hätte. Ausdrücklich betont er (S. 8): „Wenn aber die Finanzierung den entstehenden Mehrkosten nicht angepasst wird, kann dies dazu führen, dass die Geschäftsgrundlage entfallen ist.“
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In der mündlichen Verhandlung vom 17.07.2013 zum zweiten Bürgerbegehren, an der ich mitwirkte, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart keinen Zweifel daran gelassen, dass es die dort bereits mit Beweisanträgen untermauerte „neue Lage“ für beachtlich im Sinne des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ nach § 60 VwVfG hält und dem nur deshalb nicht nachgehen konnte, weil diese Frage bei der damaligen Unterschriftensammlung zur verfassungswidrigen Mischfinanzierung noch nicht thematisiert werden konnte.
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Selbst Bahnchef Dr. Rüdiger Grube hat nach dem 12.12.2012 die geschilderte Rechtslage anerkannt und erklärt, man brauche jetzt eine neue Finanzierungsvereinbarung, zu der es bekanntlich nicht gekommen ist. Das lag daran, dass die im Aufsichtsratsbeschluss der DB AG vom 5. März 2013 genehmigte Anhebung des Finanzrahmens um zwei Milliarden Euro mit der Klageankündigung gegen die Projektpartner gekoppelt war und die fehlende gegenseitige rechtliche Bindungswirkung nicht erzeugt werden kann durch unklare und unverbindliche einseitige Beschlüssse.
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Die Juristen zu S 21, federführend Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, haben die Rechtslage in dem unter www.juristen-zu-s21.de abrufbaren Dokument „Das Rätsel der Sprechklausel“ sehr genau untersucht und u.a. (S. 1ff.) festgestellt: „Die Projektbeteiligten benötigen zum Weiterbau eine neue Finanzierungsvereinbarung, in der die Baukosten, ein neuer Risikopuffer und die Finanzierungsbeiträge einvernehmlich festgelegt werden“.
Vor diesem Hintergund gleichwohl für S 21 die Volksabstimmung zu bemühen, ist schlicht unredlich, weil ihr spätestens seit der „neuen Lage“ vom 12.12.2012 eine legitimierende Wirkung fehlt.
Genauso verfehlt ist Ihre Berufung auf die im Finanzierungsvertrag (§ 16 Absatz 10) vereinbarte Projektförderpflicht. Wo die Vertragsgrundlage für das Großprojekt weggebrochen ist, lässt es sich nicht verantworten, gleichwohl bei der Reise ins rechtliche Niemandsland „mitzumischen“ und vielleicht gerade dadurch in Mithaftung zu geraten nach dem Motto „mitgegangen mitgehangen“. Auch wenn wir um Ihre derzeitigen koalitionspolitischen Grenzen wissen, sollte Ihre Landesregierung diese Rechtslage beachten. Umso mehr, als es in höchstem Maße um die Treuhänderschaft für das öffentliche Wohl geht, das die Projektbetreiber der Bahn seit 2009 verraten haben, womit derzeit noch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin befasst ist.
Abschließend: Sie werden mir, lieber Herr Kretschmann, sicher nicht verraten, warum Sie die S 21-Gegnerschaft für verloren erklären. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine solche absurde Behauptung aufrechterhalten. Denn Sie sagen so etwas, obwohl Sie wissen, dass es noch längst keine rechtskräftige Entscheidung beispielsweise über die seit vielen Jahren nicht genehmigungsfähigen Teilabschnitte auf den Fildern, in Untertürkheim, über mehrere Planänderungen, über das derzeit beim VGH laufende Verfahren zur verfassungswidrigen Mischfinanzierung, über den mit dem 4. Bürgerbegehren verfolgten Leistungsrückbau von S 21 u.a. gibt.
Sich für die Wahrheitsfindung und für die Umkehr offen zu halten und koalitionsintern nicht vermeintlichen „Sachzwängen“ bei S 21 zu folgen, stünde Ihnen gut an. In diesem Sinne hatten Sie selbst einmal beim Thema Brandschutz nach dem Bekanntwerden des Gutachtens der Firma Gruner erklärt, da dürfe es „keine Rabatte“ geben.
Warum sollte es einer Landesregierung, die für einen Politikwechsel angetreten ist, nicht vorbehaltlos ohne parteipolitische Engstirnigkeit möglich sein, den ganzen Murks der Bahn gewissenhaft zu prüfen und sich zu entscheiden, ob sie das alles noch will. Aber - ich räume es ein - das wäre dann schon ein „Wunder“, von dem Sie früher sprachen und an dessen „Niederkunft“ wir S 21-Gegner weiter nachhaltig, nüchtern und zielbewusst auf allen Ebenen arbeiten.
Mit freundlichem Gruß
Eisenhart von Loeper Sprecher im Aktionsbündnis
- Aktionsbündnis gegen S21
- Gewerkschafter gegen S21
- IHK-Kaktus-Initiative
- Infooffensive Baden-Württemberg
- Ingenieure22
- Parkschützer
- VCD Kreisverband Stuttgart