Aktionsbündnis appelliert an Bundestagsopposition, sich auf einen Untersuchungsausschuss zu S21 zu verständigenaktionsbuendnis-appelliert-an-bundestagsopposition-sich-auf-einen-untersuchungsausschuss-zu-s21-zu-verstaendigen
„Nachdrücklich begrüßen wir den überraschenden Vorschlag des LINKEn-Parteivorsitzenden Bernd Riexinger, im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu Stuttgart 21 einzurichten“, so Aktionsbündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper.  Ein solcher Schritt sei überfällig, nachdem in vergleichbaren Fällen wie der Elbphilharmonie, dem Nürburgring oder dem Berliner Großflughafen BER längst die Staatsanwälte ermitteln, es sogar schon zu Verurteilungen kam (Nürburgring) und Untersuchungsausschüsse versuchen, Licht in das Dunkel von Planungschaos und Kostenexplosionen zu bringen. Über diese fast schon notorischen Umstände bei der Durchsetzung von Großprojekten hinaus käme im Fall von Stuttgart 21 noch hinzu, dass bisher ohne erkennbare Reaktion von Politik, Aufsichtsbehörden und Justiz an einem Vorhaben festgehalten werde, das sich nachweislich als unwirtschaftlich und Rückbau von Bahninfrastruktur erwiesen habe. 
  
Untersuchungsgegenstand müsste insbesondere die Einflussnahme der Bundesregierung auf den Bahn-Aufsichtsrat über den ehemaligen Kanzleramtschef und designierten Bahnvorstand Roland Pofalla sein, der im März 2013 eine Entscheidung zum Weiterbau von S21 in voller Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit des Projekts erwirkt hatte. Ferner müsse aufgeklärt werden, welchen Einfluss die Bundesregierung oder andere auf das Eisenbahnbundesamt ausgeübt haben, den Weiterbau zu dulden und mit ständigen Ausnahmeregelungen Hürden aus dem Weg zu räumen, obwohl selbst nach bahneigenen Berechnungen ein nicht zulässiger Kapazitätsrückbau geplant sei. In diesem Sinne hatte auch Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der LINKEn Bundestagsfraktion einen möglichen Auftrag des geforderten Untersuchungsausschusses skizziert. 
  
Wenig überraschend sei das Bemühen von CDU-Landeschef Thomas Strobl, die Aufklärungsarbeit, die ein Untersuchungsausschusses erwarten lasse, zu verhindern, indem er die Grünen dränge, dem Vorhaben die erforderliche Zustimmung zu verweigern. „Wir setzen sehr darauf, dass die grüne Bundestagsfraktion dieses Spiel nicht mitspielt“, so von Loeper. Die Hintergründe des Skandalprojekts Stuttgart 21 aufzuklären, sei „die vornehmste Art des kritischen Begleitens“. 
  
Angesichts der verfestigten Machtstrukturen, die Stuttgart 21 auszeichneten, bedürfe es gerade des strafprozessualen Instrumentariums, das Art. 44 des Grundgesetzes für Untersuchungsausschüsse vorsehe. Ein von Matthias Gastel, dem verkehrspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagener Unterausschuss des Verkehrsausschusses ganz allgemein zu Großprojekten würde der nötige Biss fehlen. 
  
Von Loeper fordert die S21-kritischen Parteien und Abgeordnete im Bundestag zur Kooperation in der Frage eines Untersuchungsausschusses auf. Die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 hätte kein Verständnis, wenn die Opposition im Bundestag gerade in dieser Frage ihr demokratisches Kontrollrecht nicht wahrnehme. Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper: 07452 4995
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2014-05-15 11:44:09K21-neu Pressemitteilungen
Wie gelingen Zugänge zum Ausstieg und was sind ihre Folgen?wie-gelingen-zugaenge-zum-ausstieg-und-was-sind-ihre-folgen
1. „Nach dem Deubel-Urteil geht die Angst um“ - 3,5 Jahre Gefängnis für Ex-Finanzminister Deubel (SPD) wegen Untreue, Urteil des LG Koblenz

(Der Politikwissenschaftler Prof. Jürgen Falter  am 17.04.14 im Deutschland-Funk)

Die Strafanzeige gegen Grube, Kefer, Aufsichtsräte und Pofalla liegt mit weiterer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Berlin (das betrifft zugleich Justizsenator Heilmann, CDU).

Deren Zurückweisung wegen „Plausibilitätsgutachten“ - auf Basis der Angaben der Beschuldigten - wäre geradezu Rechtsbeugung, denn - ohne Rücksicht auf die Wahrheit  -  eine nur „plausible“, also bloß in sich widerspruchsfreie Behauptung gelten zu lassen, ist mit der Strafprozessordnung absolut unvereinbar.

Müssen strafrechtliche Ermittlungen gegen Grube & Co stattfinden, geriete der Weiterbaubeschluss vom 5. März 2013 zu S 21 ins Wanken.

Die Folge wäre zunächst auf politischer Ebene: Die im Februar 2013 auf Geheiß der Kanzlerin ausgeübte Nötigung, S 21 weiterzubauen, wäre schwerlich beizubehalten, ohne - was  auch für  Bundesverkehrsminister Dobrindt gilt - strafrechtliche Folgen zu riskieren.

2. Thema verfassungswidrige Mischfinanzierung von S 21 durch Stadt und Land

Dazu läuft das Berufungsverfahren zum zweiten Bürgerbegehren gegen ein Urteil des VG Stuttgart beim VGH. Die Verhandlung darüber ist im Herbst 2014 zu erwarten.

Immerhin geht es beim Verfassungsverbot der Mischfinanzierung um einen „tragenden Eckpfeiler der bundesstaatlichen Ordnung“ (BVerfG).

Gewinnen wir den Prozess, bricht gut ein Drittel der Finanzierung des Projekts weg mit der Folge, dass dies das sichere Aus bedeutet. Nach einem VGH-Entscheid bliebe aber eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich.

Da sich Stadt und Land dann - wegen zwingender Beachtung der Verfassung - an keinen Kosten beteiligen dürfen, bleibt die DB bei Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung an den Kosten hängen.

3. Es gibt eine Reihe möglicher Bruchstellen der änderungsbedürftigen oder noch gar genehmigten Teilabschnitte zu S 21 mit möglichen schweren Kostenfolgen, etwa
  • beim Nesenbachdüker
  • beim GWM
  • auf den Fildern
  • in Untertürkheim
  • beim Brandschutz

Auch hier kann die Inkaufnahme solcher Kostenfolgen aktienrechtlich wegen Schadensersatzansprüchen und strafrechtlich wegen Untreue harte persönliche Konsequenzen auslösen (siehe Ziffer 1).

4. Das dritte und vierte Bürgerbegehren wegen Kostenlüge und Leistungslüge 

Hier braucht es jedenfalls noch im Mai und Juni 2014 einen klug angelegten, kraftvollen Endspurt durch hoch engagierte Aktive der Bürgerbewegung, um die notwendige Zahl von 20000 gültigen Unterschriften sicher zu überschreiten

a) 3. Bürgerbegehren - Storno 21

Die Geschäftsgrundlage des Finanzierungsvertrags mit seinem Kostendeckel ist seit dem 12.12.2012 - Geständnisse der Bahn zu Milliarden Euro Mehrkosten - weggefallen  -  das hat am 17.07.13 auch das VG so gesehen.

Die gesetzliche Folge ist Vertragsanpassung oder Kündigung (§ 60 VwVfG).

Zu erwarten ist - sobald der GR das BB ablehnt - gerichtliches Eilverfahren:

- Sehr wahrscheinlich würde bei Vertragsanpassung festgestellt, dass diese für die Stadt zumutbar ist, weil die Bahn als Projektträger für ihre eigenen Fehler haften muss  -  das brächte die Kalkulation der Bahn ins Wanken

- Bei gerichtlicher Anerkennung des Kündigungsrechts der Stadt, hätte dies eine große politische Sprengkraft mit ungewissem Ausgang - schon dieses Ergebnis wäre ein Riesenerfolg. Und  das  könnte der Stimmung gegen das Projekt gewaltigen Auftrieb geben - selbst für einen Bürgerentscheid.

b) 4. Bürgerbegehren wegen S 21-Leistungsrückbau

Ähnliche Konstellation wie zuvor, eher kein Eilverfahren, aber mit enormen Gefahren für die Bahn und Entscheider, die das Thema ignorieren, weil jeder Tag des Weiterbaus von S 21 seine Schadensfolgen steigert.

5. Was die Folgekosten eines Ausstiegs aus Stuttgart 21 betrifft, können gerichtlich anerkannte Rechte der Stadt auf keinen Fall zu Schadensfolgen zu Lasten der Stadt führen.

Schlimmstenfalls bleibt die Stadt an verauslagten Kosten hängen und muss sich entsprechend ihrem vertraglichen Finanzierungsanteil an Kosten eines qualifizierten Ausstiegs aus S 21 beteiligen, die naturgemäß weit unter dem liegen, was bei der Ausführung des Projekts mit Beteiligung der Stadt zu erwarten wäre.

6. Zu ergänzen ist noch folgende Variante: Beim VG Stuttgart schwebt die Klage der Stuttgarter Netz AG gegen das EBA, weil das von der Bahn an die Stadt verkaufte Gleisvorfeld bisher gar nicht entwidmet wurde und bei fortbestehendem Verkehrs-bedarf nicht entwidmet werden darf (vgl. Gutachten Prof. Kramer aufgrund AEG).

S 21 ist bei fortbestehendem Kopfbahnhof wirtschaftlich unsinnig, weil die Bahn von der Stadt dann die Grundstücke zurückerwerben und weiter nutzen müsste.

7. In Strafverfahren wegen Nötigung durch Sitzblockaden (Fall Wolfgang Sternstein) hat das Landgericht Stuttgart in wenigen Monaten zu entscheiden, ob dem Beschuldigten aus den oben genannten Gründen eine sein Handeln rechtfertigender Notstand zur Seite stand. Auch eine solche Entscheidung könnte zum Ausstieg zumindest aus politischer Vorsicht der Entscheidungsträger - siehe oben Ziffer 1 -  beitragen.
publish2014-05-09 12:41:54K21-neu Vorträge und Reden
Schutzgemeinschaft Filder: „Der Flughafen müsste uns unendlich dankbar sein“schutzgemeinschaft-filder-der-flughafen-muesste-uns-unendlich-dankbar-sein
Die Fluggastzahlen am Stuttgarter Flughafen sind seit ca. 8 Jahren  von der Tendenz her stagnierend, ja sogar eher rückläufig. 2007 waren es noch 10,3 Millionen Flugpassagiere pro Jahr, 2013 nur mehr 9,59 Millionen. Der Flughafen selbst rechnet für 2014 mit einem weiteren Rückgang der Zahlen. Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Jetzt wird immer deutlicher, dass der Flughafen in seinem Wachstumswahn mit seinen Prognosen dramatisch daneben lag und dass die Schutzgemeinschaft, wie auch viele kluge Gutachter, diese Stagnation voraussahen.“ „Ohne den einzigartigen Widerstand der Schutzgemeinschaft Filder und der vielen Filderkommunen und Filderbürgerinnen und -bürger, hätten wir heute gigantische Baustellen und eine zweite Betonpiste quer über fruchtbarste Filderfelder“, sagt Steffen Siegel und betont: „Der Flughafen müsste uns auf Knien danken, dass wir ihn vor diesem teuren, zerstörerischen und völlig sinnlosen Projekt bewahrt haben.“ Bereits vor 14 Jahren (SN, 28. April 2000) sagten die Airport-Chefs Fundel und Schoefer in einem Zeitungsinterview, sie peilten 23 Millionen Fluggäste an und man brauche deshalb eine zweite Startbahn. Das Projekt einer zweiten Startbahn ging der Stuttgarter Flughafen dann konkret im Jahr 2007 an. Bei vielen Veranstaltungen auf den Fildern forderten die Flughafen-Chefs sogar noch mehr als den Startbahnausbau. In ihrem weit verbreiteten Gutachten  „PERSPEKTIVE Flughafen Stuttgart“ (Herausgeber: Flughafen Stuttgart GmbH) steht wörtlich: „Es gibt eine Perspektive für den Flughafen Stuttgart. Diese setzt sich aus den drei zentralen Bausteinen Ergänzungspiste, Westerweiterung und Vorverlegung des Betriebsbeginns zusammen.“ Bereits um 5 Uhr morgens sollte die Bevölkerung nach damaligen Plänen durch dröhnende Flugzeuge geweckt werden. Nur so könne dem zu erwartende Engpass in Stuttgart begegnet werden, hieß es. Daran erinnert sich am Flughafen heute anscheinend keiner mehr. Nirgends ist auch nur ein zartes Wort der Entschuldigung von den Verantwortlichen gegenüber der Filderbevölkerung zu hören, die durch ihren jahrelangen, zeit- und nervenraubenden Widerstand den Flughafen vor einem nie wieder gut zu machenden Fehltritt bewahrt hat und die Filder vor weiterer Zerstörung.
publish2014-04-10 11:28:01K21-neu Pressemitteilungen
Kinospot gegen Stadtbahnchaoskinospot-gegen-stadtbahnchaos
http://youtu.be/z-10kVoGIdc Die Initiative „Für unsere Stadtbahn“ bringt ab Donnerstag, 10. April, einen Kinospot in die großen Stuttgarter Kinos. Mit diesem Spot werden die Bürger darüber informiert, dass zentrale Linien der Stadtbahn durch die S21-Baustellen jahrelang unterbrochen werden sollen. An den Ersten Bürgermeister und SSB-Aufsichtsrat Michael Föll (CDU) richtet sich die Forderung, dieses Fiasko für die Stuttgarter Stadtbahn zu unterbinden. Als Vertreter von Stadt und SSB muss er gegenüber der Bahn durchsetzen, dass diese ohne Beeinträchtigung der Stadtbahn baut, so wie es ursprünglich festgelegt war. „Die Bürgermeister, ebenso wie der Gemeinderat, sind dem Wohl der Stadt und damit dem Wohl der Bürger verpflichtet“, sagt Joris Schoeller, Vertrauensmann des vierten Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21. „Derzeit scheinen Bürgermeister Föll und seine Gemeinderatskollegen aber vor allem ihre ‚Projektförderpflicht‘ gegenüber der Bahn ernstzunehmen – zu Lasten der Bürger und zu Lasten unserer Stadtbahn. Daher kann ich nur jedem Wähler raten, die Gemeinderats-Kandidaten zu fragen, was ihnen wichtiger ist: S21-Projektförderpflicht oder Interessenvertretung für Stuttgart. Wer Stuttgarter Interessen wirksam vertreten will, muss die S21-Verträge kündigen.“ „Als Erster Bürgermeister und SSB-Aufsichtsrat muss Michael Föll jetzt durchsetzen, was in der S21-Planfeststellung steht: Keine Beeinträchtigung der Stadtbahn!“ sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. Die Stadt hat sich mit den S21-Verträgen eine sogenannte ‚Projektförderpflicht‘ auferlegt, die gerade mit Blick auf die Stadtbahn zu offensichtlichen Interessenskonflikten führt: Im Interesse der Stadt und ihrer Bürger muss sich die Stadt Stuttgart gegen eine Bauplanung zu Lasten der SSB verwahren. Die von der Bahn beantragten Streckensperrungen sind in jeder Hinsicht unzumutbar. Die vertraglich vereinbarte ‚Projektförderpflicht‘ verlangt von der Stadt-eigenen SSB, die Pläne der Bahn zu unterstützen – zum Nachteil der SSB-Kunden. Um diesen Interessenskonflikt aufzulösen und wieder eine uneingeschränkte Vertretung der Stuttgarter Interessen zu erreichen, fordern die Unterzeichner der beiden Bürgerbegehren die Kündigung der S21-Verträge. Die Kündigung dieser Verträge sowie Entschädigungsforderungen gegenüber der Bahn sind auch deshalb geboten, weil die Bahn die Verträge in vielerlei Hinsicht bricht. Spätestens mit der von der Bahn beantragten Mehrkostenübernahme hat die Stadt ein Kündigungsrecht, das sie im Interesse ihrer Bürger nutzen muss. Links zum Thema „Für unsere Stadtbahn!“: http://infooffensive.de/stadtbahn und http://www.bei-abriss-aufstand.de/tag/fuer-unsere-stadtbahn Digitale Pressemappe von der Pressekonferenz als ZIP-Datei (15 MB)
publish2014-04-09 16:44:01K21-neu Videos
„Kopf machen“ in der Bahnpolitikkopf-machen-in-der-bahnpolitik
Vom 25. bis 27. April diskutieren Verkehrspolitiker und -wissenschaftler aus dem In- und Ausland die Bilanz nach 20 Jahren Bahnreform – und sie blicken nach vorn: Was muss sich tun, wie muss eine Bahn beschaffen sein, die die Erwartungen an ein modernes, effektives und umweltschonendes Massenverkehrsmittel erfüllt? Dabei: Franz Alt, Klaus Arnoldi (VCD), Michael Cramer (MdEP-Grüne), Peter Conradi, Prof. K.D. Bodack, Matthias Dietrich (LITRA; Bern), Christoph Engelhardt (München), Johannes Hauber (IG Metall), Egon Hopfenzitz, Sabine Leidig (MdB), Prof. Heiner Monheim, Prof. Hermann Knoflacher (Wien), Arno Luik, Meike Spitzner, Jessica Springfeld (Handelsblatt), Brigitte-Johanna Waidhofer (Badisches Tagblatt; KONTEXT), u.v.a. Kultur Freitagabend: Film Buster Keaton „Der General“ mit Musik von Rainer Michel & Band (Frankfurt/M) Samstagabend: Christine Prayon & kleines elektronisches Weltorchester ewo2 (Mannheim) Veranstalter Fraktionsgemeinschaft SÖS und DIE LINKE (Gemeinderat Stuttgart) Bündnis gegen die Bahnprivatisierung Bahn für Alle (BfA) Bahnexpertengruppe Bürgerbahn statt Börsenbahn (BsB) Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 In Kooperation mit Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, BUND, Robin Wood, VCD Landesverband Baden-Württemberg Unterstützer Parkschützer, Rosa Luxemburg Stiftung Baden-Württemberg, IG Metall, Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) Flugblatt Bahnkonferenz & Samstagsdemo Veranstaltungsseite und Anmeldung
publish2014-04-04 17:34:48K21-neu ohne Kategorie
Offener Brief von Aktionsbündnissprecher Eisenhart von Loeper an Ministerpräsident Winfried Kreschmannoffener-brief-von-aktionsbuendnissprecher-eisenhart-von-loeper-an-ministerpraesident-winfried-kreschmann

Der Ministerpräsident des Landes Baden Württemberg Herr Winfried Kretschmann Richard-Wagner-Str. 15 70184 Stuttgart

31. März 2014

Ihr Schreiben vom 27. März 2014 an die Mitbürgerinnen und Mitbürger

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Herr Kretschmann,

lassen Sie mich hinsichtlich Ihres Schreibens vom 27. März 2014 mit dem positiv Dankenswerten beginnen: Sie haben viele Jahre auf der Seite der Stuttgart-21-Gegner gekämpft und Sie bekennen sich dazu, dass die Landesregierung trotz des gewaltig gesprengten Kostendeckels keinen Teil der Mehrkosten übernehmen wird. Doch den Kampf gegen Stuttgart 21 unter Berufung auf Verfassung und Demokratie verloren zu geben, erscheint den S 21-Gegnern, mit denen ich zusammenarbeite, trügerisch und unredlich:

Was die Einschätzung der Volksabstimmung vom 27.11.2011 betrifft, hinter die Sie sich zurückziehen, empfinde ich Ihre Aussagen als ein Bemühen um Vernebelung. So hatten Sie doch noch mit Ihrem Schreiben vom 2. Januar 2013 an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats der DB AG, Herrn Prof. Felcht, treffend daran erinnert, „dass die Bahn selbst und die Befürworter des Projekts im Abstimmungskampf zu der Volksabstimmung … versichert hatten: Für S 21 sei ein Finanzierungsrahmen von bis zu 4,526 Milliarden Euro vertraglich vereinbart. Darin enthalten sei ein Risikopuffer für eventuelle Preissteigerungen und unvorhergesehene Entwicklungen am Bau.“ Und zu der am 12.12.2012 bahnseits eingestandenen Kostensprengung um - damals - bis zu 2,3 Milliarden Euro erklärten Sie, es sei „kaum vorstellbar, dass man solche exorbitanten Mehrkosten und Risiken ganz plötzlich innerhalb nur eines Jahres entdeckt.“

Die Spur des Bahnbetrugs reicht in der Tat zurück auf das Spätjahr 2009, als bahnseits wissentlich 891 Millionen Einsparpotentiale behauptet wurden, um das sonst kündbare Projekt zu retten (siehe dazu das neue Bürgerbegehren Storno 21, das ich als Ihnen bekannt voraussetzen darf). Mit Bahndokument vom 12.12.2012 hat sich diese Zahl als „Kalkulationsdifferenz“ für „nicht budgetierte Leistungen“ und „nicht realisierbare Planansätze“ - als Schuld eingestanden - auf 1,1 Milliarden Euro erhöht. Die gleichfalls bahnseits verheimlichten Berechnungen des früheren Projektleiters Hany Azer vom März 2011 und die Kostenermittlung des Bundesrechnungshofs von 2008 über 5,3 Mrd. Euro bestärken den Vorwurf. Weder die Kostenlüge noch die Leistungslüge der Bahn-Verantwortlichen lassen sich durch die Volksabstimmung vom 27.11.2011 vertuschen.

Dies ist unseriös: Zwar ist gemäß Ihrem o.g. Schreiben nicht zu leugnen, dass S 21-Gegner im Abstimmungswahlkampf auf die drohende Kostenexplosion hingewiesen haben. Aber es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob diese Frage heftig umstritten oder - seit dem 12.12.2012 - ein unstreitiges Faktum ist. Daran ist im Verfahren selbst ein Gericht gebunden (vgl. § 287 ZPO). Das hat rechtlich gesehen weitergehende, schwerwiegende Folgen der „Clausula rebus sic stantibus“ im Sinne des bekannten „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“. Das lässt sich eindringlich belegen:

  1. Sogar noch vor der Volksabstimmung hat Ihr Kabinettskollege Justizminister Stickelberger auf eine Kleine Anfrage der CDU im Landtag (Drs. 15/616 vom 29.09.2011) dazu Stellung bezogen und betont (S. 4 f.), dass die Geschäftsgrundlage des Vertrags wegbricht, wenn wesentliche Vorstellungen der Vertragspartner, die zur Grundlage des Vertrags wurden, sich als falsch herausstellen, gleichermaßen wenn auch nur eine Partei bei Kenntnis der späteren Änderung den Vertrag nicht oder nur mit anderem Inhalt geschlossen hätte. Ausdrücklich betont er (S. 8): „Wenn aber die Finanzierung den entstehenden Mehrkosten nicht angepasst wird, kann dies dazu führen, dass die Geschäftsgrundlage entfallen ist.“

  2. In der mündlichen Verhandlung vom 17.07.2013 zum zweiten Bürgerbegehren, an der ich mitwirkte, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart keinen Zweifel daran gelassen, dass es die dort bereits mit Beweisanträgen untermauerte „neue Lage“ für beachtlich im Sinne des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ nach § 60 VwVfG hält und dem nur deshalb nicht nachgehen konnte, weil diese Frage bei der damaligen Unterschriftensammlung zur verfassungswidrigen Mischfinanzierung noch nicht thematisiert werden konnte.

  3. Selbst Bahnchef Dr. Rüdiger Grube hat nach dem 12.12.2012 die geschilderte Rechtslage anerkannt und erklärt, man brauche jetzt eine neue Finanzierungsvereinbarung, zu der es bekanntlich nicht gekommen ist. Das lag daran, dass die im Aufsichtsratsbeschluss der DB AG vom 5. März 2013 genehmigte Anhebung des Finanzrahmens um zwei Milliarden Euro mit der Klageankündigung gegen die Projektpartner gekoppelt war und die fehlende gegenseitige rechtliche Bindungswirkung nicht erzeugt werden kann durch unklare und unverbindliche einseitige Beschlüssse.

  4. Die Juristen zu S 21, federführend Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, haben die Rechtslage in dem unter www.juristen-zu-s21.de abrufbaren Dokument „Das Rätsel der Sprechklausel“ sehr genau untersucht und u.a. (S. 1ff.) festgestellt: „Die Projektbeteiligten benötigen zum Weiterbau eine neue Finanzierungsvereinbarung, in der die Baukosten, ein neuer Risikopuffer und die Finanzierungsbeiträge einvernehmlich festgelegt werden“.

Vor diesem Hintergund gleichwohl für S 21 die Volksabstimmung zu bemühen, ist schlicht unredlich, weil ihr spätestens seit der „neuen Lage“ vom 12.12.2012 eine legitimierende Wirkung fehlt.

Genauso verfehlt ist Ihre Berufung auf die im Finanzierungsvertrag (§ 16 Absatz 10) vereinbarte Projektförderpflicht. Wo die Vertragsgrundlage für das Großprojekt weggebrochen ist, lässt es sich nicht verantworten, gleichwohl bei der Reise ins rechtliche Niemandsland „mitzumischen“ und vielleicht gerade dadurch in Mithaftung zu geraten nach dem Motto „mitgegangen mitgehangen“. Auch wenn wir um Ihre derzeitigen koalitionspolitischen Grenzen wissen, sollte Ihre Landesregierung diese Rechtslage beachten. Umso mehr, als es in höchstem Maße um die Treuhänderschaft für das öffentliche Wohl geht, das die Projektbetreiber der Bahn seit 2009 verraten haben, womit derzeit noch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin befasst ist.

Abschließend: Sie werden mir, lieber Herr Kretschmann, sicher nicht verraten, warum Sie die S 21-Gegnerschaft für verloren erklären. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine solche absurde Behauptung aufrechterhalten. Denn Sie sagen so etwas, obwohl Sie wissen, dass es noch längst keine rechtskräftige Entscheidung beispielsweise über die seit vielen Jahren nicht genehmigungsfähigen Teilabschnitte auf den Fildern, in Untertürkheim, über mehrere Planänderungen, über das derzeit beim VGH laufende Verfahren zur verfassungswidrigen Mischfinanzierung, über den mit dem 4. Bürgerbegehren verfolgten Leistungsrückbau von S 21 u.a. gibt.

Sich für die Wahrheitsfindung und für die Umkehr offen zu halten und koalitionsintern nicht vermeintlichen „Sachzwängen“ bei S 21 zu folgen, stünde Ihnen gut an. In diesem Sinne hatten Sie selbst einmal beim Thema Brandschutz nach dem Bekanntwerden des Gutachtens der Firma Gruner erklärt, da dürfe es „keine Rabatte“ geben.

Warum sollte es einer Landesregierung, die für einen Politikwechsel angetreten ist, nicht vorbehaltlos ohne parteipolitische Engstirnigkeit möglich sein, den ganzen Murks der Bahn gewissenhaft zu prüfen und sich zu entscheiden, ob sie das alles noch will. Aber - ich räume es ein - das wäre dann schon ein „Wunder“, von dem Sie früher sprachen und an dessen „Niederkunft“ wir S 21-Gegner weiter nachhaltig, nüchtern und zielbewusst auf allen Ebenen arbeiten.

Mit freundlichem Gruß

Eisenhart von Loeper Sprecher im Aktionsbündnis

publish2014-03-31 11:31:59Leserbriefe und Offene Briefe K21-neu
Die Bahn in Bedrängnisdie-bahn-in-bedraengnis
(1) Das Bürgerbegehren Storno 21 gründet sich darauf und das Verwaltungsgericht Stuttgart (17.07.13) sowie Justizminister Stickelberger (LandtagsDrs. 15/616) haben es anerkannt: Mit der Kostensprengung des Finanzierungsvertrags „bricht die Geschäftsgrundlage weg“. Zum Weiterbau von „Stuttgart 21“ wäre daher eine neue Finanzierungsvereinbarung über die Baukosten, den Risikopuffer und die Finanzierungsbeiträge der Projektpartner notwendig. Mit der plötzlich zwei Jahre früher als angekündigt gezogenen „Sprechklausel“ wird die akute Bedrängnis der Bahn-Verantwortlichen sichtbar: Sie brauchen Milliarden-Anteile Euro für Mehrkosten, worauf sie sehr wahrscheinlich keinen Anspruch haben. Lassen sich Land und Stadt - um das Projekt zu fördern - finanziell erpressen? Zweifellos ist die Bahn in Not, weil ihr Aktienrecht und Strafrecht das längst unwirtschaftliche Projekt verbieten. Aber die Partner zu Geiseln erniedrigen oder auf jahrelange Prozesse über die fraglichen Milliardenanteile zu setzen, ist unverantwortlich: Der Bürgerentscheid über den Ausstieg aus S 21 ist der politisch sinnvolle Ausweg und das Bürgerbegehren Storno 21 damit aktueller denn je. (2) Seit gerade einem Jahr ist die Strafanzeige des früheren MdB Peter Conradi, des ehemaligen Vorsitzenden Richters am LG Stuttgart Dieter Reicherter und des Rechtsanwalts Eisenhart von Loeper in Berlin rechtshängig. Es geht um Betrug und Untreue seit 2009, weil die Bahnchefs und Aufsichtsräte die Projektkosten wissentlich um über 900 Millionen Euro herunter rechneten und 2013 die Ausstiegskosten heraufschraubten, um am Projekt festzuhalten. Bei den Beschwerden bei Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht es jetzt nur noch darum, ob - wie von dort behauptet - ein vorsätzliches Tun der Beschuldigten fern liege, weil es Wirtschaftsprüfer für „plausibel“ hielten. Mit solchem Maßstab würde sich die Justiz einer Rechtsbeugung schuldig machen, weil dann die Wahrheit nicht mehr zu prüfen wäre - siehe dazu auch die in der Strafsache gegen Wolfgang Sternstein vorgelegte Begründung. Seltsam ist auch, wie mit Anwaltsschriftsatz vom 28.02.2014 an den Generalstaatsanwalt erläutert, dass ein Bahn-Betrug gegenüber den Projektpartnern entfallen soll, weil die Bahn mit der unterlassenen Offenlegung der wahren Kosten nur Nebenpflichten habe erfüllen müssen. Das ist nicht haltbar, weil die Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro eindeutig für alle Partner von zentraler Bedeutung war. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Grube und Kefer, die beteiligten Aufsichtsräte und gegen den angezeigten Anstifter Pofalla sind daher zwingend geboten. (3) Vorgelegt wird auch die gestern gegen bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Abteilung Infrastruktur beim Eisenbahn-Bundesamt Jens Böhlke. (4) Schließlich geht es um die juristische Einschätzung von Sitzblockaden gegen S 21 unter Berufung auf einen rechtfertigenden Notstand (Fall Sternstein), weil die Schäden durch das auf strafbare Weise erschlichene Projekt weitaus schwerer wiegen als die durch Straßenblockaden eintretende Störung der öffentlichen Ordnung. Anlage: Die juristische Aufarbeitung des Bahnbetrugs Einstweilige Berufungsbegründung Sternstein 24.03.14 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Dr.-Ing. Jens Böhlke Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper: 07452 4995 Werner Sauerborn: 0171 320 980 1
publish2014-03-28 10:38:13K21-neu Pressemitteilungen
Anzeige gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahnanzeige-gegen-vorstand-und-aufsichtsrat-der-deutschen-bahnpublish2014-03-27 18:45:02Dokumente K21-neu Pressemitteilungen
3. und 4. Bürgerbegehren3-und-4-buergerbegehren
Derzeit laufen zwei Bürgerbegehren. Die Trennung hat nur einen juristischen Grund - beide sind unterstützenswert. Das erste, "Storno 21" (http://storno21.de), hat das Ziel, dass die Stadt den Vertrag mit der DB AG wegen des offensichtlichen Betruges bei den Baukosten kündigt, das zweite, "Leistungsrückbau 21" (http://leistungsrueckbau-s21.de/), dass die Bahn den Vertrag wegen des nachgewiesenen Leistungsrückbaus kündigt. Teilnehmen dürfen alle Stuttgarter ab 16 Jahren und zur Kommunalwahl berechtigte Ausländer (EU-Bürger). Die Unterschriftenlisten findet Ihr unter http://storno21.de/wp-content/uploads/2013/10/3.BB-Storno21-Unterschriftenliste.pdf und http://www.leistungsrueckbau-s21.de/Unterschriftenliste_4._Buergerbegehren_S21.pdf. Neben Unterschriften sind auch Spenden erwünscht.
publish2014-03-01 21:20:16K21-neu ohne Kategorie
Start der Kampagne „Für unsere Stadtbahn!“start-der-kampagne-fuer-unsere-stadtbahn
Sieben Gruppen aus der Protestbewegung gegen Stuttgart 21 starten heute eine gemeinsame Kampagne unter dem Titel „Für unsere Stadtbahn!“. Mit dieser Kampagne wenden sie sich gegen das drohende Stadtbahn-Chaos mit Streckensperrungen, Umleitungen, Gedränge und Verspätungen. Hintergrund der Kampagne ist die drohende Amputation der Stadtbahn: Für insgesamt drei Jahre will die Bahn AG den Stuttgartern Totalsperrungen rund um die Haltestelle Staatsgalerie zumuten – der für S21 notwendige Nesenbach-Düker lässt sich nicht wie ursprünglich geplant unterirdisch bauen. Die ‚Alternative‘ sind langwierige Baugruben mitten in den Hauptverkehrsadern der Stadt. Diese neuerliche Planänderung der Bahn ist absolut inakzeptabel. Die Kampagne fordert: Keine Amputation der Stadtbahn! Sowie an die Stuttgarter Gemeinderäte gerichtet: S21-Verträge kündigen – Stuttgarter Interessen vertreten! „Der Gemeinderat ist in erster Linie dem Wohl der Stadt Stuttgart und damit dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet“, sagt Andrea Hund von der Infooffensive. „Die Stadt hat sich mit den Verträgen zu Stuttgart 21 eine ‚Projektförderpflicht‘ auferlegt, die nun zu einem offensichtlichen Interessenskonflikt zwischen S21 und dem Stadtbahn-Verkehr führt. Dies betrifft nicht nur die Aufsichtsräte der SSB im Gemeinderat sondern alle Mitglieder des Gemeinderats. Die Lösung: Kündigung der S21-Verträge und damit der Projektförderpflicht.“ Die Kampagne „Für unsere Stadtbahn!“ wird von folgenden Gruppen getragen:
  • Aktionsbündnis gegen S21
  • Gewerkschafter gegen S21
  • IHK-Kaktus-Initiative
  • Infooffensive Baden-Württemberg
  • Ingenieure22
  • Parkschützer
  • VCD Kreisverband Stuttgart
Rückfragen an Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer, Tel. 0174-7497868 oder an Dr. Carola Eckstein, Tel. 01525-3684818 Internet: http://infooffensive.de/stadtbahn
publish2014-02-24 09:02:44K21-neu Pressemitteilungen
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