(hier der Offene Brief als pdf-Datei)
Offener Brief an den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Winfried Kretschmann und dem baden-württembergischen Verkehrsminister
Winfried Hermann
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
sehr geehrter Herr Hermann,
wir gehen davon aus, dass Sie wissen, dass der Bahnhof Stuttgart 21 mit seinen acht Gleisen zu klein ist um einen vernünftigen Bahnverkehr oder gar eine Steigerung dessen zu bewältigen. Da nützt auch die vielgepriesene, finanziell wie praktisch sehr wacklige Digitalisierung nichts. Auch das dürfte Ihnen bewusst sein, siehe die einstige Forderung nach einer unterirdischen Ergänzungsstation, als auch das beabsichtige Regionalverkehrsdreieck abseits des Hauptbahnhofes, sowie das Interview von Ihnen Herr Hermann, das Sie im Mai 2022 (zu sehen im dem Stuttgart-21-Film „Das Trojanische Pferd“) gaben und in dem Sie erklärten, der Tiefbahnhof Stuttgart 21 sei weder „redundant noch resilient.“
Damit ist klar, dass der oberirdische Kopfbahnhof erhalten bleiben muss. Auch das dürfte Ihnen nicht verborgen geblieben sein: „Ich erlaube mir einen Witz: Der Kopfbahnhof ist unsere letzte Rettung!“ (Winfried Hermann im Lenkungskreis am 11.6.2024.)
Wir appellieren daher an Sie: Setzen Sie sich für den Erhalt des Kopfbahnhofes und damit auch des bestehenden Gäubahn-Anschlusses ein. Eine Kappung der Gäubahn ist auch in Bezug auf die neue S-Bahnanbindung des Nordbahnhofes völlig unnötig, ja sogar teurer. Die Gäubahn abzuhängen wäre unverantwortlich. Auch das ist Ihnen sicherlich ebenfalls bewusst.
Inzwischen haben Sie, Herr Hermann, den Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen von BA-WÜ vom Sonntag den 8.12.2024, den Gäubahn-Anschluss zum Stuttgarter Hauptbahnhof (oben) zu erhalten, unterstützt.
Wir bitten Sie beide daher, Herrn Berthold Huber, Vorstand für Infrastruktur der DB, der am 11.6.2024 unwidersprochen, neben Ihnen, Herr Hermann im Lenkungsausschuss saß und fälschlicherweise die Zerstörung des Gäubahn-Dammes vor dem Hauptbahnhof als notwendig erklärte, umgehend zu untersagen, den Gäubahn-Damm zu zerstören.
Gleichzeitig bitten wir Sie umgehend die erforderlichen Regionalzüge auf der Gäubahn für 2025 und 2026ff. zu bestellen.
Zudem benötigt die Stadt Stuttgart die Flächen, auf denen derzeit die Gleise des Kopfbahnhofes liegen, nicht. Es gibt genug ungenutzte Brachflächen (z. B. EnBW, Eiermann Areal, Schilling-Areal, W&W, Nordbahnhof etc.), 11 000 Wohnungen in Stuttgart stehen leer, der Büroleerstand ist gigantisch.
Außerdem hat die Stadt Stuttgart nach Auskunft des Kämmerers die finanziellen Mittel zur Räumung des Gleisvorfeldes (1,6 – 2 Milliarden Euro) nicht im Geringsten. Das heißt auch, sozialer Wohnungsbau ist hier unmöglich.
Die Zerstörung der Frischluftschneise des Kopfbahnhof-Areals wäre außerdem eine klimapolitische Katastrophe. Ebenso würde die Biodiversität des Gleisflächen-Areals zerstört werden.
Wir bitten Sie auch, sich für den Erhalt des aktuellen Paragrafen 23 des AEG einzusetzen. Dass einer Ihrer Parteifreunde, Herr Peter Pätzold, Baubürgermeister von Stuttgart, inzwischen als Gutachter der CDU/CSU auftritt, befremdet uns. Sie sicherlich auch.
Geben Sie sich am Ende Ihrer Karriere nochmal einen Ruck und haben Sie ein Herz für Stuttgart, Baden-Württemberg, die Bahn und die Menschen die diese Bahn benutzen wollen.
Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene
V.i.S.d.P. Klaus Gietinger, Heinestr. 9, 66121 Saarbrücken, 0160/96203956, klaus@gietinger.de
publish2024-12-09 15:36:42Aktuelles Leserbriefe und Offene Briefe K21-neuIn seiner Sitzung am 26.11.24 hat das AB eine Reihe von aktuellen Themen aufgelistet, die in nächster Zeit angegangen werden sollen:
publish2024-12-06 11:31:13Dokumente K21-neu- AEG
- Lenkungskreis 6.12.24
- Gäubahn-Anschluss
VG-Termin 12.-14.2.25
- Weitere Streckensperrungspläne: laufen auf eine zeitweise Einstellung des Zugbetriebs hinaus (da muss die Politik wachgerüttelt werden)
- Abstell-/Wartungsbahnhof Untertürkheim: kein vollständiger Ersatz für den im Rosenstein
- Nahverkehrsdreieck: kein Ersatz für einen funktionierenden Hauptbahnhof
(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei)
Dämpfer für die S21-Bebauungspläne bei der Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses
Statt weiter Vogel-Strauß-Politik ist jetzt Anerkennung der neuen Realitäten gefragt
„Nach den jüngsten Entwicklungen in der Frage der Rosensteinbebauung, und insbesondere nach der jüngsten Sitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses, ist Realitätsverweigerung keine Option mehr“, so Bündnissprecher Martin Poguntke. Bei der Anhörung von Sachverständigen zur Neufassung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) am letzten Montag in Berlin sprach sich die Mehrheit der Geladenen im Grundsatz für die Beibehaltung der Neuregelung aus, die voraussichtlich das Ende des Projekts Rosensteinquartier bedeutet. Auch die zunehmenden Proteste bis tief in die Reihen von CDU, SPD und Grünen gegen die Kappung der Gäubahn stellen die uneingeschränkte Realisierung des S21-Immobilienprojekts infrage. „Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Lenkungskreis in seiner Sitzung am kommenden Freitag den Mut zum Umsteuern zeigt. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Alternative Vorschläge liegen längst auf dem Tisch“, so Poguntke.
Dass viele ambitionierte Architekten und ein zum Schluss 20-köpfiges Team der Stadtverwaltung vermutlich 20 Jahre umsonst gearbeitet haben, haben sich die Verantwortlichen selbst zuzuschreiben, denn schon 2013 hat der am Montag als Sachverständiger der Grünen aufgetretene Eisenbahnrechtler Prof. Urs Kramer gewarnt, die von der Stadt erworbenen Gleisflächen seien nicht so leicht zu entwidmen. Dies hatte kurz darauf der heutige Grüne Baubürgermeister Peter Pätzold vor Tausenden auf einer Demo gegen Stuttgart 21 bestätigt „Einem Entwidmungsverfahren würde vermutlich nicht stattgegeben ... d.h. das, was sich die Befürworter ausmalen, man würde hier die blühenden Landschaften bekommen, würde nicht stattfinden, sondern weiterhin hätte man die Gleisflächen für Eisenbahnverkehr.“ Im wahrsten Sinne des Wortes hat man ein Bauprojekt auf Sand gebaut und ist ein nicht verantwortbares Risiko zu Lasten der Stadt und der Steuerzahlenden eingegangen. Das erinnert an die auch nicht abgesicherten Autobahnmautpläne des ehemaligen CSU-Verkehrsministers Scheuer, die die Steuerzahlenden am Ende viertel Milliarde Euro kosteten.
Dieses riskante Spiel können sich die öffentlichen Haushalte nicht weiter leisten. Auch die Stadt Stuttgart nicht, auf die zusätzlich noch Erschließungskosten für das Rosensteinquartier von 1,6 Milliarden Euro zukämen und die damit in den nächsten Jahren eine mehr als doppelt so hohe Verschuldung wie im letzten Höchst-Schulden-Jahr 1993 zu erwarten hätte.
Statement des Sachverständigen Sauerborn/Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 für den Verkehrsausschuss hier:
https://kopfbahnhof-21.de/dokumente/stellungnahme-zur-anhoerung-des-verkehrsausschusses-am-2-12-2024-zu-aeg-§-23/
Videomitschnitt der Sitzung hier:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7618550#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE4NTUw&mod=mediathek
Sauerborn: von Min. 51:40 bis 58:40 und Min. 1:44:00 bis 1:52:11
Kontakt:
Werner Sauerborn, 0171 320 98 01
Martin Poguntke, 0151 403 602 56
publish2024-12-05 11:46:45Aktuelles K21-neu PressemitteilungenDer kommende Montag, 2.12. steht im Zeichen der beiden aktuell wichtigsten Krisenmomente der Stuttgart 21-Unterstützer: Gäubahn und AEG § 23
Auf dem Kleinen Schlossplatz wird bei der 735. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 um 18:00 Andreas Frankenhauser vom „Pro Gäubahn-Koordinierungskreis“ sprechen. Er wird darüber informieren, wie stark der Druck gegen die 2026 geplante Gäubahnkappung in den Gäubahn-Anrainer-Städten und -Gemeinden und im Süden Baden-Württembergs inzwischen ist.
Die Moderation hat Hans-Jörg Jäkel Vorsitzender des „Gäubahnkomitee Stuttgart“ zugesagt. Die 735. Montagsdemo steht also ganz im Zeichen des Kampfs um die Gäubahn. Der ja mehr ist als ein Kampf um die ununterbrochene Anbindung der Strecke aus Richtung Zürich an den Hauptbahnhof. Was auch Klaus Gietinger in seinem Gäubahn-Film betont.: am 9.12. in voller Länge imKino Delphi:
https://youtu.be/JFj4Z8J5ajw
Zum ‚Vorglühen‘ bietet sich ein livestream zu AEG § 23 aus dem Verkehrsausschuss des Bundestags an: dort findet um 15:00 eine sog. „Expertenanhörung“ statt zur von der CDU beantragten Rückabwicklung der Novelle des AEG § 23. Die LINKE im Bundestag hat Werner Sauerborn vom Aktionsbündnis als Sachverständigen geladen – an guten Argumenten dürfte es also nicht fehlen. Die Anhörung wird im Internet auf www.bundestag.de/mediathek live übertragen und steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.
Sehen wir uns danach am Montag auf dem Kleinen Schlossplatz?
publish2024-11-30 06:00:44Demo K21-neu Montagsdemo(hier als pdf-Datei)
Protokoll Aktionsbündnis K 21
Analoge Sitzung am 12. November 2024 im Forum 3, 17 bis 19:10 Uhr, mit:
ArchitektInnen für K 21: Norbert (bis 17:55 Uhr)
Bürgerbahn-Denkfabrik: Andi (bis 18:45 Uhr)
Eisenbahnerstammtisch: Jörg
GewerkschafterInnen gegen S21: Werner
Juristen zu Stuttgart 21: ---
Linke: ---
Mahnwache: Margarete
Netzwerke: ---
Rems-Murr-Bündnis gegen S21: Ernst
Schutzgemeinschaft Filder: ---
SÖS: Christine (ab 18:10 Uhr)
SPD-Mitglieder gegen S 21: Hermann
Stadtteilgruppen: Doris, Heidi
Theologinnen und Theologen gegen S 21: Martin (Sprecher)
Unternehmer*innen gegen S21: ---
VCD: Markus
Ziviler Ungehorsam: Gisela
Gäste: Ulli für die Ingenieure22
Moderation: Ernst (für Frank), Protokoll: Hermann
Entschuldigt: Dieter, Frank, Jenö, Reinhard, Steffen
publish2024-11-30 05:47:01AB-Protokoll K21-neu- Eröffnung: Hermann stellt klar, dass in seinem Protokoll der Sitzung vom 29. Oktober „Martins Bemühen“ (um das Gelingen des Bewegungstreffens am Vortag) nicht wie der abwertende Eintrag in einem Arbeitszeugnis („Er hat sich stets bemüht“) zu verstehen war. Vielmehr sei Martins Einsatz von allen Seiten sehr gelobt worden als vorbildliche Gestaltung dieses Abends im Forum 3. Außer der Tagesordnung informiert Hermann zudem über einen „Stehempfang Stuttgarter Städtepartnerschaften“ am 28. November mit Stuttgarts Bau-Bürgermeister Peter Pätzold und Professor Dr. Jörn Brinkmann, Leiter des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung (IREUS) an der Universität Stuttgart. Als „Keynote“ vorgesehen ist dort das Thema "Anpassung an den Klimawandel und Extrem-Ereignisse – viele Ansätze und Grenzen“. Hermann schickt die Einladung ans Bündnis, weil er wegen der Einladung zu einem 70er-Geburtstag am gleichen Tag meint, am Stehempfang nicht teilnehmen zu können. Doris will deshalb hingehen – was sich aber inzwischen erübrigt hat, weil die Geburtstagsfeier schon am Nachmittag startet und Hermann den Abend-Empfang nun doch aufsuchen kann. Ebenfalls außerhalb der Tagesordnung beschließt das Bündnis einstimmig: Für den Flyer zur Rathaus-Demo am 7. November wird die Hälfte der Kosten von 200 Euro (also 100 Euro) an den Verein Umkehrbar überwiesen.
- Diskussion
- Meinungsaustausch
- Information
- Verschiedenes
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf eine interessante Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundestags am Montag, 2. Dezember von 15 bis 17 Uhr hinweisen. Verhandelt wird dort der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Eine beachtliche Liste an Sachverständigen ist dazu von den Parteien (in Klammern) geladen worden:
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin (CDU/CSU)
Dirk Flege, Allianz pro Schiene e. V., Geschäftsführer (SPD)
Rolf Gaßmann, Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e. V., Vorsitzender; DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V., Vorsitzender (SPD)
Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau, Institut für Rechtsdidaktik, Lehrprofessur für Öffentliches Recht (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Prof. Hilmar von Lojewski, Deutscher Städtetag, Beigeordneter, Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr (FDP)
Dr. Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, Geschäftsführer (Die Linke)
Peter Pätzold, Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt (CDU/CSU!)
Der strittige Paragraf 23 – im Dezember 2023 in Kraft getreten – beschränkt die Möglichkeiten der Entwidmung von Bahngeländen auf Fälle von „überragendem öffentlichem Interesse“ – zu denen nach Ansicht aller Beteiligten Wohnungsbau nicht gehört. Das zentrale Ziel des Projekts Stuttgart 21, durch den Bau des Tiefbahnhofs freiwerdende Gleisflächen zu bebauen, ist damit nicht mehr umsetzbar.
Aus Sicht des Aktionsbündnisses würde die geforderte Revision des AEG § 23 das Ziel konterkarieren, die Bahn zu einem entscheidenden Element eines klimaschonenden Verkehrs weiterzuentwickeln. Einer jahrzehntelangen Fehlentwicklung, bei der die Bahn durch den Verkauf von Flächen ihre Bilanzen aufbessern und die Kommunen Immobilieninvestitionen ermöglichen wollten, wird damit ein Riegel vorgeschoben. Das Projekt Stuttgart 21 – Baugrundstücke durch die Tieferlegung und Verkleinerung eines Hauptbahnhofs zu gewinnen – ist dafür eines der drastischsten Beispiele.
Eine Entschärfung des AEG § 23 wäre eine nicht nur unnötige, sondern auch klimapolitisch nicht zu verantwortende gesetzgeberische Rolle rückwärts.
Herzliche Einladung:
Montag, 2. Dezember 2024, 15 bis 17 Uhr
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600
Die Anhörung wird im Internet auf www.bundestag.de/mediathek live übertragen und steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Poguntke
Sprecher Aktionsbündnis gegen S21
Anlage: Stellungnahme von Dr. Werner Sauerborn zum Änderungsantrag von CDU/CSU
publish2024-11-27 13:33:51Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen(hier die Stellungnahme als pdf-Datei)
Dr. Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
Stellungnahme zur Anhörung des Verkehrsausschusses am 2.12.2024
zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucksache 20/13358) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Aus: „Pünktlich wie die Eisenbahn, Mythen und Fakten zur Deutschen Bahn“, luxemburg argumente Nr. 24, 2024, S. 13
Dem gingen leichtfertige Entwidmungen voran. Die Bahn wollte ihre Bilanz aufbessern und Kommunen die unterschiedlichsten Immobilienprojekte realisieren. Diesen Geschäften zulasten der Schiene schiebt die AEG-Novellierung einen Riegel vor. Zu begrüßen ist daher das in der Begründung der Neufassung des § 23 formulierte Ziel: „Der neu vorangestellte Absatz 1 dient der Klarstellung des Vorrangs des Erhalts von Eisenbahninfrastruktur auch für künftige Nutzungen.“[1] Damit ist ein entscheidender eisenbahnbahnrechtlicher Rahmen geschaffen für eine Trendumkehr der bisherigen Bahnpolitik Richtung Verkehrswende.
Deshalb plädieren auch alle wesentlichen Umwelt- und Verkehrsverbände wie der VCD, ProBahn, „Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene“, „Allianz pro Schiene“, „VDV – Die Verkehrsunternehmen“ als Branchenverband des öffentlichen Verkehrs (Öffentlicher Personennahverkehr und Schienengüterverkehr) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für den Erhalt dieser Regelung[2],. So fordert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe „den Gesetzentwurf zur Schwächung der Bahn klar abzulehnen. Er untergräbt die ökologische Verkehrswende und die notwendige Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene.“[3]. Der Antrag der CDU/CSU, „in § 23 AEG eine Regelung für Freistellungsverfahren aufzunehmen, mit der der „Bahnbetriebszweck eines Grundstücks“ nicht „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt, konterkariert das Bemühen um ein nachhaltiges Umsteuern im Verkehr als einem der Bereiche, die nach wie vor ungebremst und mehr als andere zur CO2-Belastung beitragen.
Die AEG-Neufassung erschwert Entwidmungen, macht sie aber nicht gänzlich unmöglich, wie oft fälschlich behauptet wird. Die Freistellungspraxis des EBA seit der Neuregelung Anfang 2024 akzeptiert Entwidmungen „wenn eine Nutzung des Grundstücks für Eisenbahnbetriebszwecke nicht mehr „denkbar“ erscheint“[4], so der maßstabsetzende Rechtsbegriff.
publish2024-11-27 13:28:56Aktuelles Dokumente K21-neu- Die jetzige Fassung des AEG § 23 ist ein eisenbahnrechtlicher Meilenstein für die dringend notwendige Trendumkehr in der Bahnpolitik
- Implikationen des jetzigen AEG § 23 am Beispiel des Bahnprojektes Stuttgart 21
Aus: „Pünktlich wie die Eisenbahn, Mythen und Fakten zur Deutschen Bahn“, luxemburg argumente Nr. 24, 2024, S. 13
Dem gingen leichtfertige Entwidmungen voran. Die Bahn wollte ihre Bilanz aufbessern und Kommunen die unterschiedlichsten Immobilienprojekte realisieren. Diesen Geschäften zulasten der Schiene schiebt die AEG-Novellierung einen Riegel vor. Zu begrüßen ist daher das in der Begründung der Neufassung des § 23 formulierte Ziel: „Der neu vorangestellte Absatz 1 dient der Klarstellung des Vorrangs des Erhalts von Eisenbahninfrastruktur auch für künftige Nutzungen.“[1] Damit ist ein entscheidender eisenbahnbahnrechtlicher Rahmen geschaffen für eine Trendumkehr der bisherigen Bahnpolitik Richtung Verkehrswende.
Deshalb plädieren auch alle wesentlichen Umwelt- und Verkehrsverbände wie der VCD, ProBahn, „Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene“, „Allianz pro Schiene“, „VDV – Die Verkehrsunternehmen“ als Branchenverband des öffentlichen Verkehrs (Öffentlicher Personennahverkehr und Schienengüterverkehr) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für den Erhalt dieser Regelung[2],. So fordert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe „den Gesetzentwurf zur Schwächung der Bahn klar abzulehnen. Er untergräbt die ökologische Verkehrswende und die notwendige Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene.“[3]. Der Antrag der CDU/CSU, „in § 23 AEG eine Regelung für Freistellungsverfahren aufzunehmen, mit der der „Bahnbetriebszweck eines Grundstücks“ nicht „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt, konterkariert das Bemühen um ein nachhaltiges Umsteuern im Verkehr als einem der Bereiche, die nach wie vor ungebremst und mehr als andere zur CO2-Belastung beitragen.
Die AEG-Neufassung erschwert Entwidmungen, macht sie aber nicht gänzlich unmöglich, wie oft fälschlich behauptet wird. Die Freistellungspraxis des EBA seit der Neuregelung Anfang 2024 akzeptiert Entwidmungen „wenn eine Nutzung des Grundstücks für Eisenbahnbetriebszwecke nicht mehr „denkbar“ erscheint“[4], so der maßstabsetzende Rechtsbegriff.
- Implikationen des jetzigen AEG § 23 am Beispiel des Bahnprojektes Stuttgart 21 Am Beispiel des Bahnprojektes Stuttgart 21 soll aufgezeigt werden, warum die jetzige Fassung des AEG § 23 verkehrspolitisch sinnvoll ist und warum eine Novellierung nicht angezeigt ist.2.1. Die jetzige Version des AEG § 23 tangiert das Bahnprojekt Stuttgart 21 nicht
- Die Idee eines unterirdischen ergänzenden Kopfbahnhofs wurde nach wenigen Monaten als unrealistisch verworfen.
- Zusätzliche Zulauftunnel mit einem Kostenaufwand von mindestens weiteren 7 Mrd. € („Stuttgart 21 / II“). Diese können aber das im Flaschenhals des Tiefbahnhofs begründete Kapazitätsproblem nicht lösen. Diese Vorhaben würden sich bei Erhalt der Kopfbahnhofgleise erübrigen, so v.a. das noch nicht finanzierte Milliardenprojekt „Pfaffensteigtunnel“, das auch direkt und ausschließlich den Bundeshaushalt belasten würde.
- Die Idee eines „Nahverkehrsdreiecks“, bei dem große Teile des Regionalverkehrs auf drei Vororte verlagert werden sollen, der Hauptbahnhof dann für viele Reisende nur noch mit Umstiegen erreicht würde und seine Regional- und Fernverkehr verbindende Knotenfunktion verlöre. Die Magistrale Zürich–Stuttgart („Gäubahn“) würde in einem Vorortbahnhof Stuttgarts enden. Der Deutschlandtakt würde konterkariert.
- Die geplanten Kapazitätserhöhungen der Züge durch Zugverlängerungen, Gleisdoppelbelegungen, oder den Einsatz von Doppelstockwagen stellen angesichts der dafür nicht ausgelegten Bahnsteigflächen nicht nur ein Qualitäts-, sondern auch ein massives Sicherheitsproblem dar.
- Eine Kapazitätssteigerung von S21 um 20 % durch die Ausrüstung mit ETCS ist völlig realitätsfremd, wie bahnunabhängige Experten, z.B. mit Schweizer Erfahrungshintergrund belegen[7].
- Stuttgart 21 ist eine extrem kritische, nicht resiliente Infrastruktur, die mit geringem feindseligem Aufwand oder infolge von Extremwetterereignissen wie Starkregen außer Funktion gesetzt werden kann[8]
- Ob, wann und ggf. mit welchen Einschränkungen Tiefbahnhof und Tunnelspinne in Betrieb gehen könnten, ist vor allem wegen des quasi nicht existenten Brandschutzes völlig offen. Es gibt bisher lediglich eine Baugenehmigung, aber noch keine Betriebsgenehmigung.
- Die Bahn hat einen Eröffnungsfahrplan vorgelegt, der die für 2026 angekündigte volle Inbetriebnahme wieder relativiert. Anträge auf Entwidmungen der fraglichen Flächen sind noch nicht gestellt.
- Die Bahn will verständlicherweise offensichtlich die kostspielige Konzentration der ETCS-Finanzmittel in die dritte Ausbaustufe des Stuttgarter Knotens, ohne den S21 noch begrenzter funktionieren würde, lieber in die Ertüchtigung des Schienennetzes bundesweit investieren.
- Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Abkoppelung der Gäubahn vom Hbf, die am 12. bis 14.2 25 vor dem VGH Stuttgart verhandelt wird, hat große Aussicht auf Erfolg und wird von vielen CDU-, SPD- und Grünen Anrainerkommunen und neuerdings auch vom baden-württembergischen CDU-Chef Manuel Hagel und dem stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Andreas Jung unterstützt bzw. mit Sympathie verfolgt. Die Forderung des Deutschen Städtetags nach Abriss der Kopfbahnhofgleise und damit der Gäubahnanbindung zugunsten des Stuttgarter Immobilienprojekts dürfte daher nicht im Namen aller Kommunen erfolgt sein. Ein Erfolg der DUH-Klage würde erzwingen, dass auf ziemlich lange Sicht, Teile des Kopfbahnhofs erhalten bleiben müssen und Teile des Rosensteinprojekts nicht realisierbar sein werden.
- Das S21-Immobilienprojekt: extrem klimabelastend und keine Lösung für den Wohnungsbau
- Es gibt in Stuttgart eine ganze Reihe von Bauflächen, die für solchen Wohnungsbau genutzt werden können (u.a. am Nordbahnhof, wo die Gleisflächen bereits dafür entwidmet sind). Man fragt sich, warum diese Möglichkeiten nicht aktiv genutzt werden.
- Es gibt in Stuttgart einen Leerstand von 10.000 Wohnungen. Die mindestens teilweise Beseitigung dieses Missstands kann prioritär angegangen werden (Bauen im Bestand), bevor man klimapolitisch höchst wichtige Bahnflächen zu bebauen versucht.
- Berechnungen zeigen, dass entweder nur hochpreisige Wohnungen entstünden oder die Stadt in einem Maße Mieten subventionieren müsste, das sie überfordert. Allein die Kosten für die infrastrukturelle Erschließung des geplanten Stadtquartiers beziffert der Stuttgarter Finanzbürgermeister auf (nicht finanzierte) 1,6 Mrd. €.
- Die Bebauung der Gleisflächen könnte frühestens Anfang der 40-er-Jahre beginnen, weil Geländefreimachung und vor allem die Dekontaminierung der tief verschmutzten Gleisflächen viele weitere Jahre benötigen werden. Wohnungen werden aber heute benötigt (niemand weiß, angesichts der Krise von Stuttgarter Schlüsselindustrien, was in 15 oder 20 Jahren sein wird).
- Nicht zuletzt stellt die Fläche, die die Stadt Stuttgart zu entwidmen und zu bebauen begehrt, eine der wichtigsten Frischluftschneisen und eine Kühlfläche für die schon heute überhitzte Innenstadt dar. Trotz aller anzuerkennenden Bemühungen werden Böden weiter versiegelt. Durch die bis zu 20 m hohe Bebauung würde die Frischluftschneise blockiert. Eine solche Bebauung würde doppelten Klima-Schaden anrichten: nicht nur eine fürs Klima wichtige Fläche beschädigen, sondern auch noch Kapazitätssicherung und Ausbaumöglichkeiten der Bahn verhindern.
- Die Gleisflächen sind ein Areal mit hoher Biodiversität. Es wurden extrem seltene, teils vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen, die im Falle einer Bebauung verloren gingen oder weiter stark gefährdet würden.
Pro-Gäubahn-Bündnis begrüßt Eintreten von CDU-Landeschef Manuel Hagel gegen die Gäubahn-Kappung
Die im Zuge von Stuttgart 21 geplante Kappung der Gäubahn stößt auch in der Landes-CDU zunehmend auf Ablehnung. Dies wurde bei einer CDU-Veranstaltung zum Thema Gäubahn am Donnerstag deutlich, zu der der Konstanzer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung einlud. An der Veranstaltung nahmen neben Jung u.a. auch der Oberbürgermeister von Konstanz Ulrich Burchardt (CDU), sein Singener Amtskollege Bernd Häussler (ebenfalls CDU) sowie der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel teil.
Von Seiten des Pro Gäubahn-Bündnisses waren Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe, Stephan Frey vom Landesnaturschutzverband und der VCD-Kreisvorsitzende Hendrik Auhagen anwesend.
Einig waren sich alle Teilnehmer darin, dass eine mehrjährige Kappung der Gäubahn nicht zu akzeptieren ist. Grünen-Mitglied Hendrik Auhagen stellte die Frage, ob die Annahme des von ihm mitformulierten grünen Parteitagsantrags gegen die Unterbrechung der Gäubahn und dessen Umsetzung durch das Landesverkehrsministerium zu einem Koalitionsbruch führen könnte. Sehr deutlich dementierte CDU-Ministerpräsidenten-Kandidat Hagel eine solche Gefahr. Die Koalition arbeite verantwortungsvoll und sachorientiert - und die Frage der Gäubahn-Zufahrt sei nicht allein eine Stuttgarter Angelegenheit, sondern eine Frage des gesamten Landes. Manuel Hagel stellte sich auf Nachfrage noch einmal deutlich hinter den Beschluss der CDU-Südbaden, die eine mehrjährige Unterbrechung der Gäubahn entschieden ablehnt.
Das Pro-Gäubahn-Bündnis begrüßt ausdrücklich diese Positionierung und erwartet, dass diese sich nun auch in der grün-schwarzen Landespolitik niederschlägt. Das Land muss jetzt Maßnahmen ergreifen, um den 1,4 Millionen Menschen, die im Einzugsgebiet der Gäubahn leben, auch nach 2026 noch einen direkten Zugang zum Stuttgarter Hauptbahnhof zu gewähren. Das kann beispielsweise dadurch abgesichert werden, dass das Land auch nach 2026 Regionalverkehr auf der Gäubahn über die Bestandsstrecke nach Stuttgart Hbf (oben) bestellt.
Info: Das Pro Gäubahn-Landesbündnis wurde am 9.3.24 in Rottweil gegründet. Das Bündnis vertritt die Interessen der Bahnstrecke Stuttgart – Böblingen – Horb – Rottweil – Tuttlingen – Singen (-Zürich / Konstanz).
Mitglieder des Pro Gäubahn-Bündnisses sind u.a.:
Pro Gäubahn-Initiative Rottweil – Wir wollen zum Hauptbahnhof
Interessengemeinschaft Gäubahn in Freudenstadt
Pro Gäubahn Singen – Singener Gäubahn-Initiative
Pro Gäubahn Tuttlingen
Gäubahnkomitee Stuttgart - Wir wollen zum Bodensee
Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Baden-Württemberg
VCD Kreisverband Konstanz
Schutzgemeinschaft Filder e.V.
Naturfreunde Württemberg e.V.
Matthias Gastel MdB – Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/ Die Grünen Kreisverbände Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar und Konstanz
SPD-Kreisverband Rottweil
Mehr auf: pro-gaeubahn.de
publish2024-11-24 14:00:57Aktuelles K21-neu PressemitteilungenJürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) schickt uns folgenden hoch interessanten Mail-Bericht:
Ihr Lieben, ich hatte heute die Gelegenheit zu einem einstündigen intensiven Gespräch im kleinen Kreis ausschließlich zum Thema Verhinderung der Abbildung der Gäubahn, Erhaltung der Panoramabahn und beschleunigte Verbesserung der Infrastruktur der eingleisig Bereiche der Gäubahn-Bahnstrecke mit dem Landesvorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden, der CDU Baden-Württemberg und im stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Bundestag Andreas Jung. Diese beiden hatten am Folgetag der gestrigen Premiere des Gäubahn Filmes in Singen für heute zum Gespräch über das Thema Gäubahn eingeladen. Die Position der beiden CDU Spitzenvertreter waren wohltuend klar und der Austausch offen und konstruktiv - und wird fortgesetzt. Die Position dieser CDU Vertreter der Ablehnung einer Abbindung der Gäubahn wurde auch gegenüber den anwesenden Pressevertretern ausdrücklich und pointiert bestätigt. Die von der Deutschen Umwelthilfe im Frühjahr erstmals erhobene Forderung, einen Plan B unabhängig von der Gerichtsentscheidung im Februar 2025 zu entwickelt wurden ebenfalls von Herrn Hagel und Andreas Jung aufgegriffen und sind zumindest deren persönliche Position sowie die des CDU Bezirksverbandes Südbaden. Der Bezirksverband Südbaden hat – inklusive Herrn Hagel – einstimmig abgelehnt, dass die Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof länger abgetrennt wird. Leider lehnt der Grüne Verkehrsminister Winfried Hermann alle Gespräche ab. Ebenso wenig gelingt es mir, dieses Thema mit anderen Grünen Vertretern des Landes zu erörtern. Mit der Blockade Haltung und Gesprächsverweigerung sind die Grünen in der Landesregierung allerdings nicht alleine. Auch die Deutsche Bahn hat die Gesprächsbereitschaft, über Plan B bei der Gäubahn zu sprechen nach Intervention aus Stuttgart auf der Ebene Lutz/Huber gestoppt. Die Offenheit und Beweglichkeit der CDU zumindest dieser beiden Vertreter steht in einem ungewöhnlichen Kontrast zur Haltung des grünen Teils der Landesregierung, die einmal für eine Stärkung der Schiene angetreten ist. Mit dieser Rückenstärkung und der angekündigten Tiefe, mit der sich das Verwaltungsgericht Stuttgart mit unserer Klage beschäftigen möchte, blicke ich noch optimistischer in Die Zukunft des Bahnverkehrs. Das VG Stgt hat uns gebeten, gleich drei Tage einzuplanen für die Erörterung der von uns aufgeworfen Rechtsfragen gegenüber dem Eisenbahn Bundesamt und der Deutschen Bahn AG vom 12. bis 14. Februar 2025. Mit der CDU finden bis dahin weitere Gespräche statt. Immerhin verfüge ich über informelle Kontakte in die Deutsche Bahn hinein wie auch zu manchen noch ökologisch interessierten Grünen der Landesregierung beziehungsweise der Landtagsfraktion. Herzlichen Gruß aus der badischen Provinz Singen – JürgenHerzliche Einladung!
Besonders empfohlen seien folgende drei Veranstaltungen, die für S21-Gegner*innen von besonderem Interesse sein könnten:- NETZWERKTREFFEN MOBILITÄT IN STUTTGART UND REGION (Samstag, 23.11., 10-12:30)
- WORKSHOP ZUM THEMA ÖPNV (Samstag, 23.11., 14-15:45 mit: Hannes Rockenbauch)
- NETZWERKTREFFEN ZUM THEMA ÖPNV (Samstag, 23.11., 16:15-18)