Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21verwaltungsgerichtshof-verweigert-pruefung-des-brandschutzes-bei-stuttgart21
(hier die Pressemitteilung als pdf-Datei) Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln. Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen – trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben. Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“. So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren. Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen. Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht. Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundeverfassungsgericht. Kontakt: Dieter Reicherter 07192 930522 oder 0151 263 711 31, Frank Distel: 01719597273, Werner Sauerborn 0171 320 980 1
publish2023-11-23 06:03:04Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Keine Entscheidung zum S21-Brandschutzkeine-entscheidung-zum-s21-brandschutz
Gericht drückt sich um inhaltliche Auseinandersetzung Keine Entscheidung zum S21-Brandschutz (hier als pdf-Datei) Bei der heutigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim haben die Richter keine Entscheidung in der Sache getroffen. Stattdessen haben sie mit formaljuristischen Argumenten die Klagebefugnis sowohl der Schutzgemeinschaft Filder (SGF) als auch der drei Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss in Frage gestellt und werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach ablehnen. Wir sind gespannt, wie das Gericht im Einzelnen seine (Nicht)-Entscheidung begründen wird. Am kommenden Donnerstag um 9 Uhr wird es seine Entscheidung bekannt geben. Dann werden wir sehen, ob unsere Klage tatsächlich einfach abgewiesen wird, oder ob sich das Gericht doch noch zu einem zweiten Verhandlungstermin durchringen wird, bei dem dann zur Sache verhandelt werden würde, samt Sachverständigen. Gegenüber der SGF wurde einstweilen geltend gemacht, dass deren eigene Satzung eine Klagebefugnis in Brandschutzfragen ausschließe. Gegenüber den Privatpersonen wurde argumentiert, sie seien nicht mehr betroffen als jeder andere Bürger und deshalb nicht berechtigt zu klagen. Auf die von Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo sonst denn dann die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutzkonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Besonders deutlich wurde der Unwille, sich inhaltlich mit dem Brandschutzkonzept auseinanderzusetzen, als sich der Richter vehement gegen den Antrag der Kläger wehrte, dass er doch – auch ohne Klagebefugnis – einen Vortrag der Kläger in der Sache zulassen könne. Was bleibt unterm Strich? Die Medien werden – falls es nicht doch noch zu einer Verhandlung in der Sache kommt – vermutlich ätzen, dass die S21-Gegner eine erneute Niederlage vor Gericht erfahren hätten, womöglich sogar, dass der Brandschutz nun gerichtlich genehmigt sei. Aber davon kann keine Rede sein, denn das Gericht hat ja gar nicht über den Brandschutz entschieden. Und wir wussten ja auch, dass der Versuch, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, juristisch unsicher war – aber wir wollten halt die Möglichkeit nicht verpassen, das Brandschutzkonzept vielleicht schon an dieser Stelle zu kippen. Das hat vermutlich erstmal – nicht aus inhaltlichen, sondern aus formaljuristischen Gründen – nicht geklappt. Jetzt richten wir uns schon mal auf die nächste juristische Gelegenheit ein: die S21-Betriebsgenehmigung, gegen die wir erneut und mit besserer juristischer Position klagen werden. Ein interessantes Detail am Rande war übrigens, dass ausgerechnet die Behörde (der VGH), die u.a. über die Rettungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung im Brandfall entscheiden sollte, selbst in einem überhaupt nicht behindertengerechten Gebäude tagt: Nur mit riesigen Umwegen konnte der Kläger Charly mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen – und bei weitem nicht in alle Räume. Und in das WC, das man ihm zur Verfügung stellte, konnte er nicht mal mit dem Rollstuhl einfahren.
publish2023-11-21 18:32:00Aktuelles K21-neu
2023-11-14 AB-Protokoll2023-11-14-ab-protokoll
(hier als pdf-Datei) (hier Jörgs Folien zur Gäubahn-Aufrechterhaltung) Protokoll der Sitzung am 14. November 2023, 17h bis 19h Uhr im Welthaus dabei: ArchitektInnen für K21: Norbert Bündnis Rems-Murr für Kopfbahnhof Stuttgart: Ernst Bürgerbahn - Denkfabrik – Andy (bis 18h) Eisenbahnerstammtisch: - GewerkschafterInnen gegen S21: Werner Linke: – Mahnwache: Gert Stadtteilgruppen: Doris und Heidi Schutzgemeinschaft Filder: Steffen und Frank (beide entschuldigt) SÖS: Reinhard SPD-Mitglieder gegen S21: Hermann Netzwerke 21: – TheologInnen gegen S21: Martin Unternehmer*innen gegen S21: - VCD: Markus Juristen: Dieter Ziviler Ungehorsam: Gisela Website: - Social Media: -                                                            Protokoll: Werner Gast: Ulli für Ingenieure22(bis 18h)                             Moderation: Hermann (kursiv: Info nach der Sitzung) 2.1. Keine Unterbrechung der Gäubahn zum Hauptbahnhof Stuttgart Input von Jörg in Anknüpfung an seine MoDemo-Rede (631/26.19.: https://youtu.be/assG61BqXWo) und an einen Beitrag von Klaus Arnodi in BahnReport 2/2020. Aus Stuttgarter Sicht muss der Slogan „Wir wollen nach Stuttgart“ ergänzt werden mit „wir wollen ins Obere Neckartal, den Schwarzwald, an den Bodensee, in die Schweiz!“. Jörg hat direkte Kontakte zu den maßgeblichen OBs entlang der Gäubahntrasse aufgenommen und Gespräch in Böblingen und Singen geführt bzw. anvisiert. Die Unterbrechung der Gäubahn ist leicht nachweisbar technisch nicht erforderlich. Hier liegt Jörgs Auffassung nach die derzeit entscheidende Sollbruchstelle des Projekts. Angestrebt werden soll ein Bündnis, dass sich nur auf die Nicht-Unterbrechung der Gäubahn beziehen soll, aber alle Beteiligten nicht einschränkt, weitergehende oder kompromissorientierte Lösungen zu vertreten. Name ggf. „Gäubahn-Komitee“. Jörg ergreift die Initiative macht Vorschläge für Besetzung. Es soll versucht werden, Teil des Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn (Guido Wolf, Theurer & Co) zu werden. In einem Folienvortrag (Anlage) erläutert Jörg die technische Argumentation. Fazit: Eine Verschwenkung des fraglichen S-Bahnabschnitts und eine leicht herstellbare Stützmauer ermöglichen mit niedrigem Millionenaufwand die Beibehaltung der Gäubahn bis zum Kopfbahnhof. Die Blockade ist nicht technisch bedingt, sondern ist ein Vorwand, hinter dem sich das Interesse der Stadt verbirgt, die Rosensteinbebauung durchführen zu können. Denn hier würden maßgebliche Teile (A-Areal) kaum noch zu bebauen sein bis die Gäubahn irgendwie, irgendwann oder nie über den Fildertunnel geführt werden würde. Die Bahn selbst hat kein Eigeninteresse an der Unterbrechung der Gäubahn, allenfalls Gesichtswahrung. Außerdem geht’s natürlich gegen Obenlassen von Kopfbahnhofgleisen. Alle Infos gehen über Dieter auch an Jürgen Resch. Ggf. auch Thema für EBA(-Gespräch). Die Frage stellt sich, wie sich der Vorstoß gegen Rosensteinbebauung mit dem gegen Gäubahnunterbrechung zusammenführen lässt. Am 5.12. führt Jörg ein Gespräch mit OB Häussler/Singen. In der Planfeststellung PFA 1.5 gibt es keine Festlegung auf die Gäubahnunterbrechung. Das erforderliche Entwidmungsverfahren wird Teil der Betriebsgenehmigung im Rahmen der Planfesstellung sein müssen. Faktencheck Gäubahn ist „Fäke-check“. Es wird gefragt, ob Jörgs hochkomplexe Darstellung in eine allgemein verständliche Fassung gebracht werden könnte. Nach Übertragung des Planungsrechts für Gleisvorfeld, Nordbahnhof- und Abstellbahnhof auf die Stadt, muss die sich kümmern, ist aber überfordert und hat noch nichts in die Wege geleitet, kein Stilllegungsverfahren. 3.1. Rückblick aufs Klausürle Martin bilanziert in einem Input, verweist auf Werners „Quintessenzen 2023“ und auf die Zettel-Feedbacks am Ende der Klausur, die er ausgewertet hat (alles s. Einladung). Der positive Eindruck wurde bestätigt, besonders im Blick auf das Atmosphärische. Zu wichtigen Fragen wie dem Isolationsproblem gab es keine neuen Erkenntnisse. Auch die damit zusammenhängende Frage der Öffnung in die social-media-Welt wurde nicht thematisiert. Beides Gründe für eine Weiterverfolgung der Themen, spätestens auf einer nächsten Klausur. 3.2. Rückblick auf Demo zu Greenwashing Aktion war gemeinsames Anliegen von Demoteam und AB. Kooperation gut. Banner hat gewirkt, wenn auch das Ende nicht mehr ausgerollt werden konnte. Die Ideen, die Botschaft Stopp S21 auf konkrete Punkte runterzubrechen sollte mit den A3-Themenschildern erreicht werden. Die waren entweder zu klein oder hätten auf andere Weise sichtbarer gemacht werden müssen. Obwohl SWR gedreht hat, keine Medienresonanz bis auf Radio Dreiecksland. In einem StZ-Interview mit Latif und W. Hermann keine kritischen Fragen zu S21/Verkehrswende. Latif eher enttäuschend. Yvonne hat wenige Chance etwas zu sagen, bzw. diese nicht genutzt. Es wird angeregt, das AB in „AB für Umstieg21“ umzubenennen. 3.3. Vor dem VGH-Verfahren zu Brandschutz am 21.11. Am 21.11. zwei Termine vor dem VHG. Um 10h SGF wegen Entrauchung Fildertunnel und um 14h große Brandschutzklage. Nur Schutzgemeinschaft als anerkannter Umweltverband klagend. Einzelkläger Charly, Dieter, und Werner könnten allenfalls im Zuge einer Rechtsweiterentwicklung als klageberechtigt anerkannt werden. Prof. Grewolls, die am 21.11. nicht kann, ist Sachverständige, des weiteren sind Christoph Engelhardt, Roland Morlock und Hans Heydemann sachverständige Zeugen. Lokführer Thilo Böhmer will uns auch unterstützen. Dieter hat darüber hinaus W. Kretschmann als Zeugen angeboten. Dieser hat öffentlich erklärt, bei dem Projekt Stuttgart 21 werde "getrickst und getäuscht". Ein rollstuhlfahrender nds. LT-Abgeordneter und der Präsident der Bundesnetzagentur können bezeugen Opfer liegen gebliebener Züge geworden zu sein. Am 16. 11. findet zur Prozessvorbereitung eine Schalte mit allen Beteiligten statt, sowie SGF-RA Dr. Lieber, der sich dankenswerterweise angeboten hat, neben Eisenhart die Schutzgemeinschaft anwaltschaftlich zu vertreten.. 3.4. Flyer-Aktualität bei Infostand und Mahnwache Die Versorgung mit Basis-Material, Aktuellem und ggf. auch „Demotionalien“ am Stand und an der Mahnwache ist verbesserungsbedürftig. Die Einnahmen sind auf durchschnittlich 74€ am Stand gesunken. Die Einnahmen stehen nicht im Vordergrund, sondern die Versorgung der „Analogen“ und die politische Wirkung. Wenn Bücher uä schon seit langem angeboten werden, ist es nicht sinnvoll, sie jedesmal erneut anzubieten. Es wird beraten, ob Stand/MW von sich aus aktiv werden sollten oder die Produzent*innen von Material wie PMs sich um die Bedienung kümmern sollten. Vermutlich müsste je nach Material die Aktivität mal von der einen, mal von der anderen Seite kommen. Christa Schnepf will sich darum kümmern, dass die PMs von Bürgerbahn jeweils geliefert werden. Es wird der Stand des Nachdrucks verschiedener Flyer besprochen. Das Thema soll ggf. in kleinerem Rahmen weiterverfolgt werden. 3.5. Ehemaligen-Aktion - vertagt 4.1. Petition der Degerlocher Obenbleiber Doris berichtet über den abschlägigen Bescheid des Petitionsausschusses, der lediglich die Position der DB/PSU wiedergab. Dagegen werden die Degerlocher noch in Berlin protestieren. 4.2. Info: AB-Gruß zu Toms 70. Dieter berichtet, dass Tom zu seinem Geburtstag am Rande der letzten MoDemo von den Sprechern, Norbert und Werner eine unterschriebene Glückwunschkarte, ein Kinogutschein über 20€ und ein kleiner Blumenstrauß überreicht wurden. 4.3 Berlinreise/Kontakt BRH (nachträglich auf TO) Dieter versucht zu klären, wann die AR-Sitzung stattfindet. Dann können Reisepläne gemacht werden. Ob sich das mit einem Kontakt zum BRH verbinden ließe, blieb offen.   4.4. Fahrt zu NoTAV-Event (nachträglich auf TO) Am 8. Dezember findet im Susatal eine große Protestveranstaltung statt – anders als bei uns generationsübergreifend. Anreise am Vortag, Rückreise am 9.12. Kosten Bahnfahrt ca.  50 bis 60€. Interessent*innen, bitte bei Markus melden.    
  1. Verschiedenes -nix
 
publish2023-11-20 12:12:25AB-Protokoll K21-neu
Stuttgart21 vor entscheidender Hürdestuttgart21-vor-entscheidender-huerde
Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln (hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei) Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich. In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen. Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden. Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung. Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“. Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“ Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird. Kontakt: Dieter Reicherter 07192 930522 oder 0151 263 711 31, Werner Sauerborn 0171 320 980 1  Ausführliche Klagebegründung hier:  https://kopfbahnhof-21.de/dokumente/klage-wegen-ungenuegenden-brandschutzes/
publish2023-11-17 18:03:52Aktuelles K21-neu Pressemitteilungen
Klage wegen ungenügenden Brandschutzesklage-wegen-ungenuegenden-brandschutzes
Am Dienstag, 21. November 2023 wird vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Klage wegen ungenügenden Brandschutzes beim Projekt Stuttgart 21 verhandelt. Am 17. Juni 2020 hatten die Schutzgemeinschaft Filder e.V., das Aktionsbündis gegen Stuttgart 21, der Verein zur Förderung des Eisenbahnwesens e.V., sowie mehrere Privatpersonen Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das Eisenbahnbundesamt wegen völlig mangelhaften Brandschutzes beim Bahnprojekt Stuttgart 21 eingereicht. Und am 13. Juli 2021 hatten die Kläger dann zu ihrer Klage eine ausführliche Klagebegründung (hier als pdf-Datei) nachgereicht. Die wesentlichen Argumente dieser Klage sind unter "3. Im Einzelnen zum Brandschutzkonzept bei S 21" im Abschnitt "IV. Faktenvortrag zur Klagebegründung" aufgeführt: Folgende besonders ungünstige Umstände wurden im Rahmen des Gesamtkonzeptes nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt:
  • Bei einem schweren Brandereignis wird die Fremdrettung von Personen, welche die Ereignisröhre nicht rechtzeitig aus eigener Kraft verlassen konnten, nicht möglich sein. Diese Personen werden wegen der viel zu langen Anmarschzeiten der Rettungskräfte bereits im Brandrauch umgekommen sein.
  • Als zur Verfügung stehende Selbstrettungszeit wurden 15 Minuten angesetzt. Diese Zeit steht jedoch überhaupt nicht zur Verfügung, weil sich im Brandfall der Rauch viel schneller ausbreitet und die enthaltenen Giftgase viel schneller eine tödliche Konzentration erreichen.
  • Der Simulation von Gruner wurden bei allen Parametern die jeweils günstigsten Werte zugrunde gelegt, weil sonst selbst die mit 15 Minuten viel zu hoch angesetzte Selbstrettungszeit schon rein rechnerisch nicht hätte eingehalten werden können. Dieses Vorgehen verschleiert die tatsächlich zu berücksichtigenden kumulierenden Gefahren im Brandfall des speziell durch seine Vielzahl von Tunnelstrecken und unterirdischen Bahnhöfen gekennzeichneten Projekts.
  • In der Simulation wird unterstellt, dass der brennende ICE mittig zwischen 2 Rettungsstollen (Abstand 500 m) zum Stehen kommt und daher bis zum nächstgelegenen Querstollen höchstens 250 m zu bewältigen sind. Dabei wird offensichtlich ignoriert, dass der nächstliegende Rettungsstollen durch aufsteigende
  • Rauchentwicklung oder den brennenden Zug selbst versperrt sein könnte, wodurch sich der Fluchtweg dann auf bis zu 500 m erhöhen würde.
  • Erschwerend kommt im Fall der Verdoppelung des Fluchtwegs auf bis zu 500 Meter die Geschwindigkeit der Rauchausbreitung hinzu. Für einen Fluchtweg von 500 Metern steht nicht genügend Zeit zur Verfügung, denn die Flüchtenden werden weit früher von den tödlichen Rauchgasen eingeholt. Ohnehin ist in einer Paniksituation mit irrationalen Verhaltensweisen der Flüchtenden zu rechnen bis hin zu der Möglichkeit, dass alle Reisenden durch einen einzigen Rettungsstollen flüchten, auch wenn der zweite nicht versperrt sein sollte. Dies würde die Fluchtzeit ebenfalls verlängern und noch mehr Panik verursachen.
  • Für die Berechnung der benötigten Zeit, um im Zuginnern zu den Türen zu gelangen, wurde die Simulation programmbedingt mit einem ICE ohne Sitze durchgeführt; ein indiskutables Vorgehen, welches nichts mit tatsächlich gegebenen Situationen bei der raschen Entfluchtung eines in Brand geratenen Zuges zu tun hat.
  • Der bei dem alternativ zu untersuchenden Brand eines Doppelstockzuges entstehende Rückstau an den Treppen zwischen den beiden Etagen wurde nicht eingeplant.
  • Die Ausstiegshöhe von den Zugtüren zu den Fluchtwegen beträgt über 90 cm, was für die meisten Menschen problematisch und für kleine Kinder, Ältere sowie Behinderte und Mobilitätseingeschränkte ohne fremde Hilfe unüberwindbar ist. Den Simulationen von Gruner wurde dennoch zugrunde gelegt, dass alle 1.757 Zuginsassen innerhalb von nur 2 Minuten über die im Zug mitgeführten Trittleitern aussteigen.
  • Bei der Simulation des Ausstiegs über Trittleitern wurde nicht berücksichtigt, dass die vier Zugbegleiter die in den Wagendecken eines ICE 3 verstauten Trittleitern erst hervorholen und dann im Gedränge der Wartenden an den weit entfernten Wagentüren anbringen müssen, bevor das Verlassen des Zugs überhaupt möglich ist.
  • Die von Gruner durchgeführte Simulation sieht den Ausstieg für alle 1.757 Insassen über Trittleitern an allen 16 Wagen vor. Dabei wurde jedoch nicht bedacht, dass ein ICE 3 insgesamt nur 4 solcher Trittleitern mit sich führt, nämlich nur im jeweils ersten und letzten Wagen eines Zugteils. Somit muss der Ausstieg aus allen übrigen Wagen ohne Zuhilfenahme von Trittleitern aus einer Höhe von über 90 cm erfolgen.
  • Soweit überhaupt Rettungsleitern rechtzeitig angebracht werden können, behindern diese die Flüchtenden aus den dahinter liegenden Zugabteilen. Dies gilt insbesondere für Behinderte mit Gehhilfen oder gar Rollstühlen. Denn die Leitern ragen in den Fluchtweg und verengen diesen zusätzlich.
  • Die Fluchtgeschwindigkeit vom Zug zum Querschlag wurde in der Simulation mit 1,34 m/sec, also 80,4 m/min, angesetzt, obwohl das Regelwerk NFPA 130 weniger als die Hälfte, nämlich nur 38 m/min vorsieht. Denn auf den engen Fluchtwegen von nur 120 cm Breite, die teilweise sogar bis auf ca. 60 cm verengt sind, bestimmen die Langsamsten das Tempo und können nicht überholt werden.
  • Auch der durch die engen Fluchtwege bewirkte Rückstau wurde nicht berücksichtigt. Nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes
  • benötigen die 1.757 Personen bei einer Fluchtwegbreite von hindernisbedingt nicht einmal durchgehend vorhandenen 120 cm eine erhebliche zusätzliche Zeitspanne zum Passieren der Engstellen.
  • Obwohl selbst im günstigsten Fall bei einem mit 1.757 Personen voll besetzten Zug bei gleichmäßiger Aufteilung der Flüchtenden auf jeden Querschlag fast 900 Menschen durch jede der beiden Schleusen in die zweite Tunnelröhre fliehen müssen, wurden in der Folie 11 pro Schleuse nur mit 600 Personen gerechnet. Das Passieren der Schleusen dauert also selbst im günstigsten Fall 50 % länger als eingeplant. „In der Simulation wurden 800 Personen je Schleuse berücksichtigt; die übrigen ca. 160 Personen teilen sich annahmegemäß auf die jeweils 500 m entfernten Notausgänge auf, um längere Wartezeiten zu vermeiden“, wie es im Gruner-Bericht heißt. Damit wurden jedoch die Entfluchtungszeiten unzulässigerweise nach unten manipuliert.
  • Nicht berücksichtigt wurde, dass erst dann in die zweite Röhre gewechselt werden kann, wenn der Bahnverkehr in der zweiten Röhre eingestellt ist. Nach überschlägiger Analyse dauert es mindestens 7 bis 8 Minuten ab Eingang der Brandmeldung bei der Fahrdienstleitung, bis die rettende zweite Tunnelröhre leergefahren ist. Erst dann kann diese über die Rettungsschleuse betreten werden. Das ist unannehmbar lange. Sollte indessen die Lage des Brandes und die Rauchausbreitung das rasche Erreichen eines nähergelegenen Rettungsstollens erlauben, ergibt sich eine widersinnige Situation: Je näher die Rettungsschleuse liegt und je früher die ersten Flüchtenden dort eintreffen, desto mehr Flüchtende stauen sich wegen der noch nicht leergefahrenen Rettungsröhre vor dem noch verschlossenen Schleusenausgang. Die Folge ist wiederum Panik unter den Nachdrängenden.
  • Eben dieses durch die Rauchausbreitung hervorgerufene „Panikverhalten“ der Flüchtenden, insbesondere beim vorprogrammierten Stau, bleibt in den Simulationen gänzlich unberücksichtigt. Auch die Zeit bis zum Beginn der Fremdrettung ist unvertretbar lange.
  • Wie Feuerwehrchef Dr. Frank Knödler, Branddirektion Stuttgart, in seinem Brief vom 30.08.2019 (Anlage 10) zutreffend ausführt, muss im Brandfall erst die Parallelröhre der betroffenen Röhre freigefahren werden. Nur durch diese „Sichere Röhre“ können dann die Rettungskräfte die Nähe des Brandortes erreichen und ausschließlich in der Sicheren Röhre Maßnahmen der Fremdrettung ergreifen. „Bevor die parallele Röhre nicht freigefahren ist, kann auch kein Einsatz der Feuerwehr im Tunnel stattfinden, da ein Vorbeifahren der Feuerwehrfahrzeuge an einem Zug im Tunnel nicht möglich ist.“
Ferner müssen auch alle intakten Züge aus der Ereignisröhre ausfahren. Erst anschließend „wird die Oberleitung abgeschaltet und bahngeerdet“. Dabei ist einzukalkulieren, dass die vollständige Räumung der Ereignisröhre nur über Rückwärtsfahrt der dem in Brand geratenen Zug nachfolgenden Züge erfolgen kann, was zu einer erheblichen Verzögerung beim Leerfahren führen wird. Bei dem geplanten S-Bahn-artigen Zugverkehr im Fünfminutenabstand geht es um eine erhebliche Anzahl von Zügen, die zunächst aus beiden Röhren gefahren werden müssen.
publish2023-11-17 11:20:34Aktuelles Dokumente K21-neu
2023-10-31 AB-Protokoll2023-10-31-ab-protokoll
(hier als pdf-Datei) Protokoll der digitalen Sitzung am 31. 10 2023, 17h bis 18:59h Uhr Digital anwesend: ArchitektInnen für K21: Norbert Bündnis Rems-Murr für Kopfbahnhof Stuttgart: Ernst Bürgerbahn – Denkfabrik: Andi Eisenbahnerstammtisch: Jenö GewerkschafterInnen gegen S21: Werner Linke: – Mahnwache: Stadtteilgruppen: Doris, Heidi Schutzgemeinschaft Filder: Steffen SÖS: Reinhard, Christine SPD-Mitglieder gegen S21: Netzwerke 21: TheologInnen gegen S21: Martin Unternehmer*innen gegen S21: - VCD: Markus Juristen: Dieter, Eisenhart Ziviler Ungehorsam: Website: Moderation: Markus (für Hermann) als Gast für die Ingenieure22: Ulli Protokoll: Ernst (für Norbert) 1. Klärung etwaiger technischer Probleme: im Laufe der Sitzung wurden vereinzelt Telefon-Ersatzverbindungen notwendig. 2. Eröffnung - Begrüßung durch Dieter – Protokoll vom 17.10.23 (Martin) wird genehmigt – TO heute wird ergänzt um: 5.1 Gedenkstätte am Nordbahnhof 5.2 Fluglärm-Kommission 3. Diskussion: 3.1. Verkehrsministeriums-Kongress, Montag/Dienstag, 6./7.11. https://kongress-klimaschutz-im-verkehr.de/ Werner hatte schon zum Klausürle an das AB gemailt, was wir zur geplanten Demo beitragen können. Auch auf der MoDemo am Vorabend hat Angelika Linckh auf die Tagung und unsere Demo vor dem Haus der Wirtschaft hingewiesen und für Beteiligung geworben. Roswitha Götz hat unsere Demo angemeldet. Zum WE soll eine PM des AB mit unserer Kritik raus. Flyer mit dieser PM sollen am Montag an die Kongressteilnehmer:innen verteilt werden. Die Demo zwischen HdW und Gewerkschaftshaus ist vorgesehen 11.00 – 12.15 Uhr. Unser Großbanner wird von Tom bei Norbert abgeholt – ohne die Stangen. Steffen bietet auch das BUND-Banner „Weniger fliegen – besser leben“ an, das Peter Erben bei ihm abholen will. Diskutiert wird, ob wir mit einem symbolischen Sarg (Halloween-Verleih) eine Aktion machen sollen: „Klimaschutz wird zu Grabe getragen“. Einwände kommen wegen der aktuellen Kriege. Werner druckt auf DIN A3 -Plakaten unsere Slogans zu Klimaschutz in 2-facher Ausfertigung: Je eins kommt auf eine von Norbert dafür vorbereitete Box aus Karton (1,3 x 0,9 m), ein zweites kann als Plakat hochgehalten werden. Steffen hat an Minister Hermann geschrieben und die Frage gestellt: Warum wird Flugverkehr nicht thematisiert? Markus weist darauf hin, dass die Wettervorhersage Regen ankündigt. 4. Meinungsaustausch: 4.1. „Wir fahren zusammen“: Fridays ins AB einladen? Werner erläutert die Überlegungen der Sprecher, dass nicht nur das gemeinsame Anliegen „Wir fahren zusammen“ besprochen werden soll, sondern auch das geradezu kränkende Ignoranz-Gehabe uns gegenüber, das aktuell wieder im Zshg. der Aktionen gegen die LBBW-Investitionen in Kohleminen der Türkei zutage trat. Werner nimmt Kontakt zu fff auf und lädt ein zu einer AB-Sitzung im Welthaus – halbe Stunde im Anschluss an die reguläre AB-Sitzung. 4.2. Bundesrechnungshof-Bericht Werner trägt einige besonders markante Sätze aus dem Bericht von März 2023 vor und stellt zur Diskussion, wie wir mit dem Umstand umgehen sollten, dass die BRH-Berichte vom Parlament systematisch ignoriert und sogar lächerlich gemacht werden. Er wird uns den Volltext zusenden, in welchem die Schlüsselsätze markiert sind. Der BRH kann Einsicht in Behördenunterlagen nehmen und ist keinerlei Weisungen unterworfen. Seine Berichte sind sachlich kompetent. Es ist Konsens, dass der BRH sich nicht „vor unseren Karren sperren“ lässt. Wir können aber Kontakt aufnehmen und Informationen über S21 zur Verfügung stellen sowie zur medialen Verbreitung der BRH-Berichte beitragen. Eine Zusammenfassung über 2 Seiten kann als Flyer erscheinen und in der Rundmail erscheinen. 4.3. VG Stuttgart-(Kostenklage)-Aktion am Mittwoch, 15.11. Dieter berichtet: Am Mi., 15. 11. um 10.30h in der Augustenstr. ist die nächste (evtl. letzte ?) Verhandlung vor dem VG Stuttgart. Eine Entscheidung wird i. d. R. erst nach einigen Tagen verkündet, die Urteilsbegründung erst nach Wochen publiziert. Die „Opferstock“-Nummer vom letzten Termin soll nicht wiederholt werden. Auch wollen wir nicht schon bei diesem Anlass mit „S 42“ an die Öffentlichkeit. Norbert bietet an, ein „Fluchblatt“ zu entwerfen, worin problematisiert wird, dass Stadt, Region und Land diese haushalterisch bedrohliche Kugel einfach so rollen lassen. Er bittet um Unterstützung! 4.4. VGH-Mannheim (Brandschutz)-Verfahren am Dienstag, 21.11. Dieter erläutert: Es geht nur noch um Brandschutz in den Tunneln, weil der VGH die Klage von Hans Heydemann bzgl. S21-Bhf-Halle abgewiesen hat wegen seiner fehlenden Klagebefugnis. Klagebefugt zum Brandschutz in den S21-Tunneln fühlen sich die SGF, Rollstuhlfahrer Charly, Werner und Dieter. Leider gelang es nicht, die GDL mit dazu zu holen. EvL vertritt uns als Anwalt. Vertreter von EBA und DB-AG werden da sein. Voraussichtlich wird nur die Klagebefugnis verhandelt. Die Sachverständigen werden aber auch dabei sein. Martin bietet an, wichtige Dokumente in diesem Ordner unserer Website einzustellen und auf der Startseite einen Hinweis zu platzieren. Markus will die Reiseorganisation machen. Ein Vorschlag wird rundgemailt. An diesem 21. 11. finden zwei unterschiedliche Verhandlungen statt: Um 10 Uhr mit SGF zur Planänderung am Flughafen; um 14 Uhr die zum Brandschutz in den Tunneln. Wünschenswert sind zahlreiche Prozessbeobachter bei beiden Verhandlungen. Im Hinblick auf die unsicheren Bahnfahrten wollen wir zumindest schon um 12 Uhr ankommen. Auch die Stadtbahnfahrt kann sich mal verzögern. 4.5. Rosenstein-Bürgerbegehren Dieter berichtet: Die Veranstaltung zur Rosensteinbebauung (schon mal für 30.10. angedacht) soll nun im Rathaussaal entweder am Mo., 19.2. oder am Mo., 4.3. jeweils 19-21h stattfinden mit Prof. Birkmann (Uni Stgt), Herr/Frau (?) Kleemann (Nabu), Hannes R. (SÖS) und Daniel Kartmann (zur musikalischen Umrahmung). Noch ist unklar, ob Prof. Birkmann einen der Termine wahrnehmen kann. Im Zuge der Vorbesprechungen fragte Hannes, ob das AB gg S21 ein Bürgerbegehren gegen die Rosensteinbebauung unterstützen würde. Dies würde dem Thema im Kommunalwahlkampf mehr Aufmerksamkeit sichern. Es ist Konsens, dass weder SÖS, noch das AB die Federführung übernehmen sollten. Clarissa Seitz hat im BUND keine hinreichende Unterstützung gefunden, weil die Mitglieder zu unterschiedlich zur Rosensteinbebauung stehen. Eisenhart berichtet aus seiner Erfahrung, dass es eine Handvoll Leute braucht, die ein Bürgerbegehren zu ihrer vorrangigen Aufgabe machen. Da bisher nur ein Rahmenplan zur Rosenstein--bebauung vorliegt, kann dies ein initiatorisches Bürgerbegehren werden. Es gab Konsens, dass das zu unseren Kernanliegen zählt. Ernst sagt zu, im KUS nachzufragen. 4.6. Flyer-Aktualität bei Infostand und Mahnwache (7‘) (Einführung: Werner) Ziel: klären, wer bei AB-Infostand und Mahnwache für die Aktualität der ausliegenden Flyer/Materialien zuständig sein könnte oder sollte - vertagt - 5. Information: 5.1 Gedenkstätte am Nordbahnhof Dieter wurde von Herrn Paladino darauf hingewiesen, dass von der Gedenkstätte beim Nordbahnhof, von wo die Nazis jüdische Mitbürger in die Vernichtungslager abtransportierten, ein Teil der Gleise entfernt werden soll für einen Spielplatz. Andreas Schwab und Andreas Keller haben überlegt, dazu mal eine Aktion zu machen. Norbert kennt A. Keller und nimmt Rücksprache. Konsens: Das ist kein S21-Thema. 5.2 Fluglärm-Kommission Steffen berichtet: Als SGF-Vertreter ist er Mitglied der Fluglärm-Kommission, die zweimal jährlich tagt. Dort werden hartnäckig seine Vorschläge zur TO ignoriert – zuletzt einen zur Reduzierung des Flugverkehrs. Als er sich beschwerte, wurde ihm bedeutet, dass er aus diesem vertraulich arbeitenden Gremium auch nicht die TO öffentlich machen dürfe. Eisenhart und Dieter sahen das differenzierter. Schlimmstenfalls könne er vom Gremium ausgeschlossen werden. Es gäbe aber auch Ausnahmefälle. 6. Verschiedenes - Demo im Susatal am 8. 12.: Markus informiert und empfiehlt, bei Interesse möglichst früh zu buchen. Ende der Sitzung um 18.59 Uhr
publish2023-11-03 17:28:41AB-Protokoll K21-neu
Klageverfahren wegen mangelhaftem Brandschutz vor dem VGH Mannheimklageverfahren-wegen-mangelhaftem-brandschutz-vor-dem-vgh-mannheim
Vor über drei Jahren, am 17.6.2020, war auf Initiative des Aktionsbündnisses und unter Federführung von Bündnissprecher Dieter Reicherter ein Antrag beim Eisenbahnbundesamt auf Korrektur, bzw. wenn das nicht möglich wäre, auf Rücknahme der Planfeststellung zum Brandschutz in den Stuttgarter S21-Tunneln gestellt worden. Nachdem das EBA den Antrag erwartungsgemäß unter Rückgriff auf die Argumentation der DB bzw. PSU abgelehnt hatte, wurde die nun zu verhandelnde Klage eingereicht. In der Folgezeit wurden etliche Schriftsätze ausgetauscht. Je mehr zu den Defiziten des Brandschutzes in Erfahrung gebracht werden konnte, desto mehr ergänzende Argumente und Anträge lieferten Dieter Reicherter und Eisenhart von Loeper dem Gericht. Der letzte und aktuellste Schriftsatz ist hier nachzulesen: Schriftsatz vom 20.10.23 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
publish2023-11-03 16:07:12Dokumente K21-neu
Greenwashing durch Grünen Verkehrsministergreenwashing-durch-gruenen-verkehrsminister
Stuttgart 21-Gegner demonstrieren gegen Konferenz „Klimaschutz im Verkehr“ (hier die Pressemitteilung als pdf-Datei) Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann veranstaltet am 6./7. November einen Kongress mit dem Thema „Klimaschutz im Verkehr“, bei dem das entscheidende Hindernis für eine Verkehrswende in Baden-Württemberg nicht thematisiert wird: Hermann propagiert die Ziele „Verdoppelung des öffentlichen Verkehrs“ und „ein Fünftel weniger Kfz-Verkehr in Stadt und Land“, verliert aber kein Wort darüber, dass das mit dem Projekt Stuttgart 21 nicht möglich ist. Denn Stuttgart 21 verkleinert die Leistung des Bahnhofs um 40 Prozent. Es wird mit dem ICE-Anschluss zum Flughafen – dessen Aufsichtsratsvorsitzender Hermann ist – beworben und damit de facto mit mehr klimaschädlichem Flugverkehr. Und mit dem als Ziel von Stuttgart 21 geplanten Rosensteinquartier wird – ausgerechnet in Zeiten des Klimawandels – eine zentrale Frischluftschneise der Stadt zugebaut. Der Verkehrsminister verschweigt auf dem Kongress, dass wegen der viel zu geringen Leistungsfähigkeit des im Bau befindlichen Tiefbahnhofs weitere 47 Kilometer Tunnel („Ergänzungsprojekte“) aus klimaschädlichem Stahlbeton gebaut werden sollen. Und er verschweigt, dass er wegen dieser mangelnden Leistungsfähigkeit plant, die Vorortbahnhöfe Vaihingen, Feuerbach und Bad Cannstatt so auszubauen, dass über sie ein Gutteil des Regionalzugverkehrs abgewickelt und – ein Treppenwitz der Geschichte – am zu kleinen Tiefbahnhof vorbeigeführt werden kann. Der Verkehrsminister verschweigt all die klimaschädlichen Folgen von Stuttgart 21 und lädt sogar – ausgerechnet auf einer Klimaschutz-Konferenz – die Gäste in eine Werbe-Ausstellung für das Rosensteinquartier und in den Werbeturm für das Projekt Stuttgart 21 ein. Der Verkehrsminister verpasst damit die Chance, zu einer echten Wende auch beim Projekt Stuttgart 21 aufzurufen. Auf einer solchen Konferenz müsste er Stadt und Land dazu auffordern umzusteuern, z.B. auf das alternative Konzept „Umstieg 21“. Dieses schlägt bekanntlich vor, den Kopfbahnhof zu erhalten und das bereits für S21 Gebaute klimafreundlich umzunutzen. Er weiß, dass das erforderlich wäre, und er weiß, dass es möglich wäre. Denn jeder Vertrag kann gekündigt und geändert werden, wenn ein Vertragspartner das fordert. Bündnissprecher Martin Poguntke: „Wenn Winfried Hermann unter der Losung, den Durchbruch für den Klimaschutz in Stadt und Land anzustreben, ausgerechnet das klimaschädlichste Projekt weit und breit – Stuttgart 21 – bewirbt und dessen katastrophale Auswirkungen verschweigt, dann betreibt er schlimmen Etikettenschwindel und führt die Öffentlichkeit hinters Licht. Das ist Greenwashing in Reinform.“ Die Stuttgart 21-Bewegung wird deshalb am Montag, 6. November um 11 Uhr zur Begrüßung der Kongress-Teilnehmer*innen ihren Protest deutlich machen – u.a., indem mit einer Reihe von Schildern die einzelnen Kritikpunkte visualisiert werden. Kontakt:   Martin Poguntke, 0151 403 602 56, Werner Sauerborn, 0171 320 980 1
publish2023-11-03 11:04:42Aktuelles Demo K21-neu Pressemitteilungen
682. Montagsdemo gegen S21 am 30.10.23682-montagsdemo-gegen-s21-am-30-10-23
https://youtu.be/8sEXIm5fl_0 Herzliche Einladung zur 682. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 am 30.10.23 um 18 Uhr auf dem Schlossplatz, Stuttgart! Redner: Volker Lösch, Theaterregisseur Musik: Mike Janipka, Gitarre und Gesang Moderation: Dr.med Dipl.-Psych. Angelika Linckh
publish2023-10-27 14:58:56Demo K21-neu Montagsdemo Videos
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